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Wintervorräte beschaffen und tommt mit Licht- und Wassergeld in Rückstand, so daß Sperrung zu befürchten ist."

Daß der Vollzug der Strafe in vielen Fällen die gänzliche Zerstörung des Existenz aufbaues bedeutet, zeigt ein­dringlich folgender Fall: ,, Der Kamerad M., 26 Jahre alt, ist zu 9 Monaten Gefängnis verurteilt. Er ist Kaufmann und hat nach 112jähriger Arbeitslosigkeit Ende Oktober wieder Anstellung bei seiner alten Firma er­halten. Auf diese Anstellung hin hat M. das Aufgebot bestellt und will am 30. November heiraten. Für den Strafantritt, der am 5. November erfolgen sollte, tonnte ein Auf­schub bis zum 15. Dezember erreicht werden. Eine weitere Strafaussetzung ist abgelehnt worden. Das bedeutet für M. den Verlust seiner Arbeit und jeder Aussicht, diese Stel­lung jemals wieder zu erhalten, sowie die völlige Zerstörung der wirtschaftlichen Basis, auf der er seine Ehe aufbauen wollte."

In solch knappen Worten, die durch ihre Kürze und Nüchternheit ergreifen, schildern Hunderte von Berichten ähnliche Verhältnisse. Alle enthalten den Schrei nach Hilfe. Alle aber auch berichten, was schon getan worden ist. Die Kameraden in den Straf­anstalten sind nicht vergessen; regelmäßige Besuche, Versorgung mit Lite­ratur, Lebensmitteln, Zigaretten gehören zum Arbeitsgebiet der Gefangenen- und Ver­wundetenhilfe, die es als ihre Ehrenpflicht betrachtet, alle Kräfte einzusehen, um den ge­fangenen Kameraden während ihrer Haft­zeit das Leben ein wenig zu erleichtern, vor allem aber, sie zu beruhigen über das Schick­sal ihrer Angehörigen.

Die Hilfe für die Angehörigen stellt die umfangreichste Arbeit für die Ge­fangenen- und Verwundetenhilfe dar und erfordert die meisten Mittel. Selbstverständ­lich werden alle Möglichkeiten, Hilfe aus den Mitteln der öffentlichen Fürsorge zu er­halten, in Anspruch genommen, aber in fast allen Fällen sind ergänzende Unterstützungen notwendig. Und hier hat die Solidarität der Arbeiterschaft sich wundervoll bewährt. Zahl­reich find die Fälle, in denen von Mensch zu Mensch geholfen wird, auf eine einfache und schlichte Weise, von der nichts nach draußen dringt, die aber das Gefühl des Vertrauens und der Beruhigung in den schwer betroffe nen Famiken aufrecht erhält. Da kommt die Vorsitzende eines Ortsausschusses für Ar­beiterwohlfahrt auf das Büro der Gefange­nen und Verwundetenhilfe und sagt: Ich unb jagt: ,, Joh fann 15 Familien melden, die jede auf die Dauer von sechs Wochen, das Kind eines politischen Gefangenen oder Verletzten zur Erholung aufnehmen will." Ein anderer Ortsausschuß für Arbeiterwohlfahrt hat Kinderkleidung gesammelt und genäht und stellt sie zur Verfügung. Ein arbeitsloser Parteigenosse bringt einen Mantel und ein Baar Stiefel: ,, Bielleicht könnt ihr das ge= brauchen ich bin noch von früher her gut mit Kleidung versorgt."

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Solidarität! Tief ist das Gefühl der gegenseitigen Verpflichtung und brüderlichen Verantwortung in der Parteigenossenschaft verankert. Aber die Einzelhilfe, so unerläß­lich und wertvoll sie ist, reicht nicht aus. Die Notwendigkeit der Hilfe erstreckt sich auf einen so großen Personenkreis, erfordert in zahlreichen Fällen besonders bei den Witwen und Waisen und den Schwerver= wundeten beträchtliche Mittel für den Wiederaufbau der Existenz, für die Fortfüh­rung der begonnenen Ausbildung der Kin­der, laufende Zuschüsse zum Lebensunterhalt

Leistungen, die nur erfüllt werden können, wenn alle, die dazu irgend in der Lage sind, sich verpflichtet fühlen, zu helfen. Beim Parteivorstand ist ein zentraler Ausgleich fonds eingerichtet, die Bezirksleitungen der Partei und der Eisernen Front haben Unter­stützungsfonds angelegt. Helft alle da zu beitragen, daß die Genossen in den Strafanstalten und Kran fenhäusern über das Schicksal ihrer Familien beruhigt sein tönnen. Sie gaben Leben, Ge sundheit und Freiheit! Wir wollen helfen aus brüderlicher Gesinnung und Kampfverbun denheit!

Schmeißt die Schweine raus!"

Nazi- Bürgermeister, Staatsanwalt und Götz von Berlichingen  

Vor der Reichstagswahl hatte die Deutsche Staatspartei in Dessau   eine öffentliche Wahlver­sammlung anberaumt, in der der Reichstags­abgeordnete Lemmer   sprach. Diese Wahlversamm­lung, die in Dessau   im Hotel schwarzer Adler" stattfand, nahm einen äußerst stürmischen Verlauf. Der jezige Bürgermeister Hofmann von Dessau, der gleichzeitig nationalsozialistischer Landtagsabgeordneter ist, hat in dieser Wahl­versammlung gerufen: Schmeißt die Schweine raus!" Danach wurden die Mitglieder des Vor­standes und der Redner förperlich verlegt und zwar, wie der Oberstaatsanwalt von Dessau   fest. gestellt hat, durch Wurf mit Eiern, Rar= toffeln, einem Bierglas und zum Teil durch Fußtritte. Auf Grund des Vorkomm­nisses haben die Beteiligten Strafantrag gegen Hofmann gestellt. Der Oberstaats­anwalt in Dessau   hat vor wenigen Tagen nun­mehr darauf eine Antwort erteilt, in der er ein

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Einschreiten ablehnt. Er erkenne zwar eine durch öffentliche Beleidigung nationalsozialistischen Bürgermeister an ebenso stellt er die Körperverlegung fest. Gleich­zeitig aber lehnt er Strafverfolgung mangels öffentlichen Intereffes ab und erklärt, daß Lemmer   nicht in seiner Eigenschaft als Reichstagsabgeordneter angegriffen worden sei, sondern als Politiker einer Partei".

Am bemerkenswertesten an der Haltung des Dessauer Oberstaatsanwalts aber, wie der ,, Demo­kratische Zeitungsdienst" mitteilt, ist der Schluß­passus der ablehnenden Begründung. Dieser Schlußpassus tann gleichsam als ein Fest beitrag des Oberstaatsanwalts zum Goethe- Jahr angesehen werden, denn er befaßt sich dabei mit der Bedeutung der bekannten Aufforderung des ,, Göz von Berlichingen". In der Begründung des Oberstaatsanwalts heißt es wörtlich:

,, Die Frage, ob der Ausruf des Bürgermeisters Hofmann: Schmeißt die Schweine raus!" als eine öffentliche Aufforderung oder Anreizung zu Gewalttätigteiten im Sinne des§ 11 der Verordnung des Reichs­präsidenten gegen politische Ausschreitungen vom 14. Juni 1932- RGBI. S. 297- aufzufassen ist, muß verneint werden. Jede Aufforderung muß sich als ein ernstliches Verlangen äußer lich darstellen und erkennbar sein. Gleichgültig ist hierbei, ob der Auffordernde das Tun des Auf­geforderten in Wirklichkeit ernstlich wünscht. Es genügt das Bewußtsein, daß das erklärte Verlangen des Auffordernden als ein ernstliches von demjenigen, der die Aufforderung wahr­nimmt, aufgefaßt werden kann und diese Auf­faffung als Erfolg der Erklärung gewollt wird. Danach müßte festgestellt werden, daß der Bürgermeister Hofmann das Bewußtsein hatte, daß sein Verlangen als ein ernstliches aufgefaßt wurde, und daß er diese Auffassung a 1s Erfolg wollte. Diese innere Tatsache ließe sich nur aus Begleitumständen nachweisen.

Es steht fest, daß ein Teil der National­fozialisten eine größere Anzahl Eier und Kartoffeln zu Wurfzweden in das Versammlungslokal mit­gebracht hatte.

Es ist aber nicht erwiesen, daß Hofmann von der Mitnahme dieser Wurfgegenstände Kenntnis hatte. Wäre dies der Fall, so fönnte hieraus der Schluß gezogen werden, daß Hofmann das Bewußtsein des ernstlichen Auffassens seiner Worte gehabt und daß er diese Auffassung als Erfolg gewollt hatte. Mangels dieser Feststellung kann nicht angenommen werden, daß Hofmann zum Werfen mit Gegenständen aufge­fordert hat. Ebenso wenig fann ange­nommen werden, daß Hofmann das Be­wußtsein hatte, daß seine Worte so auf= gefaßt würden, daß nun die Nationalsozialisten im Versammlungslokal nach vorn zur Bühne gingen, um die Teilnehmer der Versammlung, soweit sie zur Staatspartei gehörten, einzeln ge­

Wie in Anhalt

so in Braunschweig Braunschweig  

, 29. November.

Rettor und Senat der Technischen Hochschule fehen sich gezwungen, folgende Bekanntmachung am Schwarzen Brett in der Hochschule anzu­schlagen:

1. Die Pharmazeutenschaft der Tech nischen Hochschule hat eine gegen den Rettor ge­richtete Beschwerde bei Rettor und Senat eingereicht, in welcher fie bezüglich der Verneh­mung von Studierenden an Maßnahmen des Rektorats ungerechtfertigte und auch in der Form zu beanstandende Kritik übt.

2. Sechs Assistenten des Pharma zeutischen Instituts haben in der gleichen, sie selbst nicht weiter berührenden Angelegenheit energisch gegen die Art des Vorgehens des Herrn Rettors protestiert. Rektor und Senat stellen fest, daß sie sich damit einer groben Disziplinwidrigkeit schuldig gemacht haben.

3. Der Leiter des Pharmazeutischen Instituts hat die Ausführungen des Vor­standes der Pharmazeutenschaft voll und ganz ge­billigt" und gegen das Vorgehen des Rektors Beschwerde bei Rektor und Senat eingelegt.

4. Weiter haben nach vorliegenden Pressenach­richten Studierende wegen ihrer durch den Rektor erfolgten Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft Anzeige dahin erstattet, daß sie anläßlich ihrer Bernehmung in ihrer Freiheit beschränkt worden seien.

5. Der Leiter des Pharmazeutischen Instituts hat eine Anordnung des Instituts hat Rettors bezüglich der Entfernung einer natio­nalsozialistischen Fahne nicht Folge geleistet und die Ausführung der Anordnung verweigert.

Bernehmungen in völlig ordnungsmäßiger und Der Senat hat festgestellt, daß der Rektor alle gegen die akademische Sitte in feiner Weise ver­stoßenden Form durchgeführt hat und daß die erhobenen Beschwerden wegen Bornahme der Ber­nehmungen ungerechtfertigt sind. Er billigt in vollem Umfange und in allen Einzel­heiten das Vorgehen des Rettors.

Auf Grund der Verfügung des braunschweigi­schen Ministers für Volksbildung vom 21. und 26. November besteht für Rektor und Senat teine Möglichkeit, gegen die oben er­wähnten Disziplin widrigkeiten

Hungermarsch in USA  . vorzugehen. Sie beschränken sich deshalb auf

New York  , 29. November.

Ein neuer Hungermarsch nach Washington   iſt im Gange. Die Borhut wird dieser Tage in Washington   erwartet. Sie besteht aus mehreren tausend Vertretern von Arbeitslosen, Kriegsteil­nehmern und Farmern. Sie wollen dem Kongreß ihre Forderungen, darunter Stundung ihrer Schulden, durch Delegationen unterbreiten.

Die Behörden sind entschlossen, den Hunger. marsch gewaltsam zu verhindern. Ein­segung von Bundestruppen und Erlaß eines De­monstrationsverbotes stehen bevor.

dieje Bekanntgabe der tatsächlichen Vorgänge, zu der sie gezwungen sind, weil darüber bereits von anderer Seite Mitteilungen in die Presse ge­bracht wurden. Reftor und Senat warnen erneut vor Berstößen gegen die Hochschulgesetze und appellieren an den gefunden Sinn der Studentenschaft, sich auch von allen unüberlegten Schriften fernzuhalten, gerade, weil im Augenblic ein disziplinarisches Einschreiten der Hochschul­behörden nicht möglich ist."

Bildung polemisieren, der ihnen gegen die Laus. büberei der Hafentreuz- Studenten jedes Mittel aus bet Hand schlägt. Zu dem protestierenden Hochschulsendt gehört auch der Professor Röh 1off, der gleichzeitig Führer der deutschnationalen Landtagsfraktion ist. Als solcher hält er bisher jedoch dem Klagges die Stange, so daß der papierne Protest am Schwarzen Brett zwar ein Zeichen der Zeit, aber doch ohne Wirkung bleiben dürfte.

Der in dem Anschlag erwähnte ,, Leiter des Pharmazeutischen Instituts" ist ein Professor Hermann, der von dem Hakenkreuz- Minister Klagges gegen den Willen der Hochschule in sein Amt berufen und von ihm sogar als Rettor in Aussicht genommen ist, sobald der gegenwärtige Direktor dem Rufe nach Berlin   gefolgt sein wird.

Nationalsozialistischer Mord Der zweite in wenigen Wochen

Eigener Bericht des ,, Vorwärts"

Braunschweig  , 29. November. In der Oker   wurde die Leiche eines 50jährigen Mannes entdeckt, der allem Anschein nach einem Fememord zum Opfer gefallen ist. Der von Anglern geborgene Tote trug ein Eremplar des Braunschweigischen Naziblattes in der Tasche. Die Untersuchung hat ergeben, daß der bis jetzt noch unbekannte Mann im Bürgerpart mit einer Eisenstange erschlagen und dann in die Ofer geworfen wurde.

In der Hauptstadt des Herrn Klagges ist dies innerhalb weniger Wochen der zweite Feme­mord. Der erste wurde an dem SS.- Mann kampe verübt, der in ein Auto geladen, unter­wegs herausgeworfen und darauf von SS.- Mann Kaune erschossen wurde. Der Mörder ist bis heute noch nicht gefaßt.

Bullerjahn- Prozeß

Urteilsverkündung am Sonnabend

Leipzig  , 29. November. Im Bullerjahn- Prozeß suchte heute Reichsanwalt Dr. Nagel in seiner Repblik auf die Ausführungen Professor Sinzheimers die Schuld des Angeklagten nochmals zu begründen. Bor allem, so führte Reichsanwalt Dr. Nagel aus, sei es sicher, daß bei der Waffensuche in den Berlin­Karlsruher Industriewerten Berrat im Spiele-ge= wesen sei. Bullerjahn selbst habe dieser Ueber­zeugung Ausdruck gegeben.

In seiner Antwort erklärte Rechtsanwalt Es sind herrliche Zustände, wo die Nazis Dr. Rosenfeld nochmals, die Auffassung des herrschen: die akademischen Behörden müssen am Reichsanwalts, daß Verrat vorliegen müsse, sei Schwarzen Brett gegen den Naziminister für falsch. Es sei auch sinnlos anzunehmen, daß sich

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waltsam aus dem Saale zu entfernen. Die Worte des Hofmann sind eben nur als öffentliche Be leidigung zu würdigen und haben denselben Sinn, wie die bekannten Worte des Gök von Berlichin­gen". Auch hier wird niemand annehmen, daß der Aufgeforderte der Aufforderung nachkommen werde und daß der Auffordernde das Bewußtsein hatte, daß sein Verlangen ernstlich aufgefaßt würde."

Dieser Oberstaatsanwalt von Dessau   sollte wegen der glänzenden Interpretation eines weltbekannten Goethe- Wortes mit der Goethe- Medaille ausge­zeichnet werden!

Freiheit im Nazi- Lande!

Eigener Bericht des ,, Vorwärts"

Dessau  , 29. November. Das Naziministerium Freyberg hat einen neuen Meisterstreich verübt. Es hat gleichzeitig alle vier sozial. demokratischen Blätter des Lan­des verboten, weil sie nicht in Ehr furcht vor seiner Regierungsweisheit erstarben. Aeußeren Anlaß bot ein Auf­satz, der sich gegen die dauernden Drang­salierungen der sozialdemokratischen Zeitungen durch das Naziministerium Zeitungen wendete. Da aber gerade jetzt der An­haltische Landtag zusammentritt und wegen der katastrophalen Finanzlage für die Naziregierung sehr unangenehme Debatten zu erwarten sind, so wird das Verbot der sozialdemokratischen Zeitun gen aufgefaßt als ein Versuch, die einzige republikanische Presse des Landes an der Berichterstattung über die Wirtschaft der ,, nationalen Konzentration" zu hindern.

Bullerjahn an dem Werke habe rächen wollen, da die Firma durch einen Verrat nicht geschädigt werden fonnte. Sie habe vielmehr infolge des Entschädigungsanspruchs aus der Waffenbeschlag­nahme sogar Gewinn gezogen.

Nach einigen furgen abschließenden Worten des Reichsanwalts erhielt der Angeklagte Buller= jahn das Schlußmort. Er sagte: Ich habe mit der mir zur Last gelegten Zat nie etmas zu tun gehabt, und heute wie damals, als ich zum ersten Male vor dem Reichsgericht stand, fann ich nur wiederholen: Ich bin un schuldig!"

Anschließend fand noch eine furze nichtöffentliche Sigung statt. Die Urteilsverkündung murde für Sonnabenb, den 3. Dezember, mittags, angesetzt.

3ur Bortruppfrage

Beschluß des Bezirksparteitags

Der Berliner   Bezirksparteitag hat zu der Vor­truppfrage gegen wenige Stimmen den folgenden Beschluß gefaßt:

,, Das Reichsbanner gründet seit einiger Zeit so­genannte Vortrupps, d. h. organisiert Kinder vom 10. bis 16. Lebensjahr.

Der Bezirksparteitag sieht in dieser Tätigkeit des Reichsbanners eine weitgehende Ueber­schreitung der Aufgaben, die dem Reichsbanner gestellt sind und eine erhebliche Störung der be­währten Erziehungsarbeit der Kinderfreunde und der Arbeiterjugend.

Der Bezirksparteitag verpflichtet alle Parteige­nossen, insbesondere die Genossen im Reichs­banner, mit allen Mitteln der Vortrupporgani­sation entgegenzuwirken. Auf das Reichsbanner ist dahin einzuwirken, daß die bestehenden Gruppen des Vortrupp aufgelöst und in die Kinderfreunde­und SAJ.- Organisation übergeführt werden." In der vorangegangenen Aussprache hatte Ge­nosse Künstler dargelegt, daß die Bortrupps vom Reichsbanner auf eigene Faust ohne vor­herige Verständigung mit den Organisationen der Eisernen Front gegründet worden waren.

Der Reichsrat hält seine nächste Bollsizung am Donnerstag, 17 Uhr, ab. Auf der Tagesordnung stehen u. a. ein Gesezentwurf über die Abkommen zur Vereinheitlichung des Schedrechts, der Entwurf eines Scheckgesetzes und der Entwurf einer Berordnung über die Eichpflicht der zur Längenmessung und der zur Flächenmessung dienenden Meßwerkzeuge und Meßmaschinen. Ferner soll Beschluß gefaßt werden über die Wiedereinbringung des Entwurfs eines Wechsel­gesetzes im neuen Reichstag und über die Besetzung von zwei Reichsgerichtsratsstellen

Zeitungsverbot. Der Oberpräsident von Schles­ wig- Holstein   hat die in Altona   herausgegebene ,, Norddeutsche Zeitung"( Kopfblatt der fommu­nistischen Hamburger Volkszeitung") auf die Dauer von fünf Tagen verboten wegen Veröffent­lichung eines angeblichen Berichts über eine sozial­demokratische Mitgliederversammlung, in dem eine Beschimpfung und böswillige Verächtlich machung der Lübecker   Polizei erblickt wird. Auch die fom­munistische Arbeiterzeitung" in Bremen   ist auf die Dauer von 14 Tagen bis zum 13. Dezember verboten worden.