Wintervorräte beschaffen und tommt mit Licht- und Wassergeld in Rückstand, so daß Sperrung zu befürchten ist."
Daß der Vollzug der Strafe in vielen Fällen die gänzliche Zerstörung des Existenz aufbaues bedeutet, zeigt eindringlich folgender Fall: ,, Der Kamerad M., 26 Jahre alt, ist zu 9 Monaten Gefängnis verurteilt. Er ist Kaufmann und hat nach 112jähriger Arbeitslosigkeit Ende Oktober wieder Anstellung bei seiner alten Firma erhalten. Auf diese Anstellung hin hat M. das Aufgebot bestellt und will am 30. November heiraten. Für den Strafantritt, der am 5. November erfolgen sollte, tonnte ein Aufschub bis zum 15. Dezember erreicht werden. Eine weitere Strafaussetzung ist abgelehnt worden. Das bedeutet für M. den Verlust seiner Arbeit und jeder Aussicht, diese Stellung jemals wieder zu erhalten, sowie die völlige Zerstörung der wirtschaftlichen Basis, auf der er seine Ehe aufbauen wollte."
In solch knappen Worten, die durch ihre Kürze und Nüchternheit ergreifen, schildern Hunderte von Berichten ähnliche Verhältnisse. Alle enthalten den Schrei nach Hilfe. Alle aber auch berichten, was schon getan worden ist. Die Kameraden in den Strafanstalten sind nicht vergessen; regelmäßige Besuche, Versorgung mit Literatur, Lebensmitteln, Zigaretten gehören zum Arbeitsgebiet der Gefangenen- und Verwundetenhilfe, die es als ihre Ehrenpflicht betrachtet, alle Kräfte einzusehen, um den gefangenen Kameraden während ihrer Haftzeit das Leben ein wenig zu erleichtern, vor allem aber, sie zu beruhigen über das Schicksal ihrer Angehörigen.
Die Hilfe für die Angehörigen stellt die umfangreichste Arbeit für die Gefangenen- und Verwundetenhilfe dar und erfordert die meisten Mittel. Selbstverständlich werden alle Möglichkeiten, Hilfe aus den Mitteln der öffentlichen Fürsorge zu erhalten, in Anspruch genommen, aber in fast allen Fällen sind ergänzende Unterstützungen notwendig. Und hier hat die Solidarität der Arbeiterschaft sich wundervoll bewährt. Zahlreich find die Fälle, in denen von Mensch zu Mensch geholfen wird, auf eine einfache und schlichte Weise, von der nichts nach draußen dringt, die aber das Gefühl des Vertrauens und der Beruhigung in den schwer betroffe nen Famiken aufrecht erhält. Da kommt die Vorsitzende eines Ortsausschusses für Arbeiterwohlfahrt auf das Büro der Gefangenen und Verwundetenhilfe und sagt:„ Ich unb jagt: ,, Joh fann 15 Familien melden, die jede auf die Dauer von sechs Wochen, das Kind eines politischen Gefangenen oder Verletzten zur Erholung aufnehmen will." Ein anderer Ortsausschuß für Arbeiterwohlfahrt hat Kinderkleidung gesammelt und genäht und stellt sie zur Verfügung. Ein arbeitsloser Parteigenosse bringt einen Mantel und ein Baar Stiefel: ,, Bielleicht könnt ihr das ge= brauchen ich bin noch von früher her gut mit Kleidung versorgt."
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Solidarität! Tief ist das Gefühl der gegenseitigen Verpflichtung und brüderlichen Verantwortung in der Parteigenossenschaft verankert. Aber die Einzelhilfe, so unerläßlich und wertvoll sie ist, reicht nicht aus. Die Notwendigkeit der Hilfe erstreckt sich auf einen so großen Personenkreis, erfordert in zahlreichen Fällen besonders bei den Witwen und Waisen und den Schwerver= wundeten beträchtliche Mittel für den Wiederaufbau der Existenz, für die Fortführung der begonnenen Ausbildung der Kinder, laufende Zuschüsse zum Lebensunterhalt
Leistungen, die nur erfüllt werden können, wenn alle, die dazu irgend in der Lage sind, sich verpflichtet fühlen, zu helfen. Beim Parteivorstand ist ein zentraler Ausgleich fonds eingerichtet, die Bezirksleitungen der Partei und der Eisernen Front haben Unterstützungsfonds angelegt. Helft alle da zu beitragen, daß die Genossen in den Strafanstalten und Kran fenhäusern über das Schicksal ihrer Familien beruhigt sein tönnen. Sie gaben Leben, Ge sundheit und Freiheit! Wir wollen helfen aus brüderlicher Gesinnung und Kampfverbun denheit!
Vor der Reichstagswahl hatte die Deutsche Staatspartei in Dessau eine öffentliche Wahlversammlung anberaumt, in der der Reichstagsabgeordnete Lemmer sprach. Diese Wahlversammlung, die in Dessau im Hotel schwarzer Adler" stattfand, nahm einen äußerst stürmischen Verlauf. Der jezige Bürgermeister Hofmann von Dessau, der gleichzeitig nationalsozialistischer Landtagsabgeordneter ist, hat in dieser Wahlversammlung gerufen:„ Schmeißt die Schweine raus!" Danach wurden die Mitglieder des Vorstandes und der Redner förperlich verlegt und zwar, wie der Oberstaatsanwalt von Dessau fest. gestellt hat, durch Wurf mit Eiern, Rar= toffeln, einem Bierglas und zum Teil durch Fußtritte. Auf Grund des Vorkommnisses haben die Beteiligten Strafantrag gegen Hofmann gestellt. Der Oberstaatsanwalt in Dessau hat vor wenigen Tagen nunmehr darauf eine Antwort erteilt, in der er ein
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Einschreiten ablehnt. Er erkenne zwar eine durch öffentliche Beleidigung nationalsozialistischen Bürgermeister an ebenso stellt er die Körperverlegung fest. Gleichzeitig aber lehnt er Strafverfolgung mangels öffentlichen Intereffes ab und erklärt, daß Lemmer nicht in seiner Eigenschaft als Reichstagsabgeordneter angegriffen worden sei, sondern als Politiker einer Partei".
Am bemerkenswertesten an der Haltung des Dessauer Oberstaatsanwalts aber, wie der ,, Demokratische Zeitungsdienst" mitteilt, ist der Schlußpassus der ablehnenden Begründung. Dieser Schlußpassus tann gleichsam als ein Fest beitrag des Oberstaatsanwalts zum Goethe- Jahr angesehen werden, denn er befaßt sich dabei mit der Bedeutung der bekannten Aufforderung des ,, Göz von Berlichingen". In der Begründung des Oberstaatsanwalts heißt es wörtlich:
,, Die Frage, ob der Ausruf des Bürgermeisters Hofmann:„ Schmeißt die Schweine raus!" als eine öffentliche Aufforderung oder Anreizung zu Gewalttätigteiten im Sinne des§ 11 der Verordnung des Reichspräsidenten gegen politische Ausschreitungen vom 14. Juni 1932- RGBI. S. 297- aufzufassen ist, muß verneint werden. Jede Aufforderung muß sich als ein ernstliches Verlangen äußer lich darstellen und erkennbar sein. Gleichgültig ist hierbei, ob der Auffordernde das Tun des Aufgeforderten in Wirklichkeit ernstlich wünscht. Es genügt das Bewußtsein, daß das erklärte Verlangen des Auffordernden als ein ernstliches von demjenigen, der die Aufforderung wahrnimmt, aufgefaßt werden kann und diese Auffaffung als Erfolg der Erklärung gewollt wird. Danach müßte festgestellt werden, daß der Bürgermeister Hofmann das Bewußtsein hatte, daß sein Verlangen als ein ernstliches aufgefaßt wurde, und daß er diese Auffassung a 1s Erfolg wollte. Diese innere Tatsache ließe sich nur aus Begleitumständen nachweisen.
Es steht fest, daß ein Teil der Nationalfozialisten eine größere Anzahl Eier und Kartoffeln zu Wurfzweden in das Versammlungslokal mitgebracht hatte.
Es ist aber nicht erwiesen, daß Hofmann von der Mitnahme dieser Wurfgegenstände Kenntnis hatte. Wäre dies der Fall, so fönnte hieraus der Schluß gezogen werden, daß Hofmann das Bewußtsein des ernstlichen Auffassens seiner Worte gehabt und daß er diese Auffassung als Erfolg gewollt hatte. Mangels dieser Feststellung kann nicht angenommen werden, daß Hofmann zum Werfen mit Gegenständen aufgefordert hat. Ebenso wenig fann angenommen werden, daß Hofmann das Bewußtsein hatte, daß seine Worte so auf= gefaßt würden, daß nun die Nationalsozialisten im Versammlungslokal nach vorn zur Bühne gingen, um die Teilnehmer der Versammlung, soweit sie zur Staatspartei gehörten, einzeln ge
, 29. November.
Rettor und Senat der Technischen Hochschule fehen sich gezwungen, folgende Bekanntmachung am Schwarzen Brett in der Hochschule anzuschlagen:
1. Die Pharmazeutenschaft der Tech nischen Hochschule hat eine gegen den Rettor gerichtete Beschwerde bei Rettor und Senat eingereicht, in welcher fie bezüglich der Vernehmung von Studierenden an Maßnahmen des Rektorats ungerechtfertigte und auch in der Form zu beanstandende Kritik übt.
2. Sechs Assistenten des Pharma zeutischen Instituts haben in der gleichen, sie selbst nicht weiter berührenden Angelegenheit energisch gegen die Art des Vorgehens des Herrn Rettors protestiert. Rektor und Senat stellen fest, daß sie sich damit einer groben Disziplinwidrigkeit schuldig gemacht haben.
3. Der Leiter des Pharmazeutischen Instituts hat die Ausführungen des Vorstandes der Pharmazeutenschaft voll und ganz gebilligt" und gegen das Vorgehen des Rektors Beschwerde bei Rektor und Senat eingelegt.
4. Weiter haben nach vorliegenden Pressenachrichten Studierende wegen ihrer durch den Rektor erfolgten Vernehmung bei der Staatsanwaltschaft Anzeige dahin erstattet, daß sie anläßlich ihrer Bernehmung in ihrer Freiheit beschränkt worden seien.
5. Der Leiter des Pharmazeutischen Instituts hat eine Anordnung des Instituts hat Rettors bezüglich der Entfernung einer nationalsozialistischen Fahne nicht Folge geleistet und die Ausführung der Anordnung verweigert.
Bernehmungen in völlig ordnungsmäßiger und Der Senat hat festgestellt, daß der Rektor alle gegen die akademische Sitte in feiner Weise verstoßenden Form durchgeführt hat und daß die erhobenen Beschwerden wegen Bornahme der Bernehmungen ungerechtfertigt sind. Er billigt in vollem Umfange und in allen Einzelheiten das Vorgehen des Rettors.
Auf Grund der Verfügung des braunschweigischen Ministers für Volksbildung vom 21. und 26. November besteht für Rektor und Senat teine Möglichkeit, gegen die oben erwähnten Disziplin widrigkeiten
Ein neuer Hungermarsch nach Washington iſt im Gange. Die Borhut wird dieser Tage in Washington erwartet. Sie besteht aus mehreren tausend Vertretern von Arbeitslosen, Kriegsteilnehmern und Farmern. Sie wollen dem Kongreß ihre Forderungen, darunter Stundung ihrer Schulden, durch Delegationen unterbreiten.
Die Behörden sind entschlossen, den Hunger. marsch gewaltsam zu verhindern. Einsegung von Bundestruppen und Erlaß eines Demonstrationsverbotes stehen bevor.
dieje Bekanntgabe der tatsächlichen Vorgänge, zu der sie gezwungen sind, weil darüber bereits von anderer Seite Mitteilungen in die Presse gebracht wurden. Reftor und Senat warnen erneut vor Berstößen gegen die Hochschulgesetze und appellieren an den gefunden Sinn der Studentenschaft, sich auch von allen unüberlegten Schriften fernzuhalten, gerade, weil im Augenblic ein disziplinarisches Einschreiten der Hochschulbehörden nicht möglich ist."
Bildung polemisieren, der ihnen gegen die Laus. büberei der Hafentreuz- Studenten jedes Mittel aus bet Hand schlägt. Zu dem protestierenden Hochschulsendt gehört auch der Professor Röh 1off, der gleichzeitig Führer der deutschnationalen Landtagsfraktion ist. Als solcher hält er bisher jedoch dem Klagges die Stange, so daß der papierne Protest am Schwarzen Brett zwar ein Zeichen der Zeit, aber doch ohne Wirkung bleiben dürfte.
Der in dem Anschlag erwähnte ,, Leiter des Pharmazeutischen Instituts" ist ein Professor Hermann, der von dem Hakenkreuz- Minister Klagges gegen den Willen der Hochschule in sein Amt berufen und von ihm sogar als Rettor in Aussicht genommen ist, sobald der gegenwärtige Direktor dem Rufe nach Berlin gefolgt sein wird.
Nationalsozialistischer Mord Der zweite in wenigen Wochen
Eigener Bericht des ,, Vorwärts"
Braunschweig , 29. November. In der Oker wurde die Leiche eines 50jährigen Mannes entdeckt, der allem Anschein nach einem Fememord zum Opfer gefallen ist. Der von Anglern geborgene Tote trug ein Eremplar des Braunschweigischen Naziblattes in der Tasche. Die Untersuchung hat ergeben, daß der bis jetzt noch unbekannte Mann im Bürgerpart mit einer Eisenstange erschlagen und dann in die Ofer geworfen wurde.
In der Hauptstadt des Herrn Klagges ist dies innerhalb weniger Wochen der zweite Fememord. Der erste wurde an dem SS.- Mann kampe verübt, der in ein Auto geladen, unterwegs herausgeworfen und darauf von SS.- Mann Kaune erschossen wurde. Der Mörder ist bis heute noch nicht gefaßt.
Bullerjahn- Prozeß
Urteilsverkündung am Sonnabend
Leipzig , 29. November. Im Bullerjahn- Prozeß suchte heute Reichsanwalt Dr. Nagel in seiner Repblik auf die Ausführungen Professor Sinzheimers die Schuld des Angeklagten nochmals zu begründen. Bor allem, so führte Reichsanwalt Dr. Nagel aus, sei es sicher, daß bei der Waffensuche in den BerlinKarlsruher Industriewerten Berrat im Spiele-ge= wesen sei. Bullerjahn selbst habe dieser Ueberzeugung Ausdruck gegeben.
In seiner Antwort erklärte Rechtsanwalt Es sind herrliche Zustände, wo die Nazis Dr. Rosenfeld nochmals, die Auffassung des herrschen: die akademischen Behörden müssen am Reichsanwalts, daß Verrat vorliegen müsse, sei Schwarzen Brett gegen den Naziminister für falsch. Es sei auch sinnlos anzunehmen, daß sich
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waltsam aus dem Saale zu entfernen. Die Worte des Hofmann sind eben nur als öffentliche Be leidigung zu würdigen und haben denselben Sinn, wie die bekannten Worte des„ Gök von Berlichingen". Auch hier wird niemand annehmen, daß der Aufgeforderte der Aufforderung nachkommen werde und daß der Auffordernde das Bewußtsein hatte, daß sein Verlangen ernstlich aufgefaßt würde."
Dieser Oberstaatsanwalt von Dessau sollte wegen der glänzenden Interpretation eines weltbekannten Goethe- Wortes mit der Goethe- Medaille ausgezeichnet werden!
Freiheit im Nazi- Lande!
Eigener Bericht des ,, Vorwärts"
Dessau , 29. November. Das Naziministerium Freyberg hat einen neuen Meisterstreich verübt. Es hat gleichzeitig alle vier sozial. demokratischen Blätter des Landes verboten, weil sie nicht in Ehr furcht vor seiner Regierungsweisheit erstarben. Aeußeren Anlaß bot ein Aufsatz, der sich gegen die dauernden Drangsalierungen der sozialdemokratischen Zeitungen durch das Naziministerium Zeitungen wendete. Da aber gerade jetzt der Anhaltische Landtag zusammentritt und wegen der katastrophalen Finanzlage für die Naziregierung sehr unangenehme Debatten zu erwarten sind, so wird das Verbot der sozialdemokratischen Zeitun gen aufgefaßt als ein Versuch, die einzige republikanische Presse des Landes an der Berichterstattung über die Wirtschaft der ,, nationalen Konzentration" zu hindern.
Bullerjahn an dem Werke habe rächen wollen, da die Firma durch einen Verrat nicht geschädigt werden fonnte. Sie habe vielmehr infolge des Entschädigungsanspruchs aus der Waffenbeschlagnahme sogar Gewinn gezogen.
Nach einigen furgen abschließenden Worten des Reichsanwalts erhielt der Angeklagte Buller= jahn das Schlußmort. Er sagte: Ich habe mit der mir zur Last gelegten Zat nie etmas zu tun gehabt, und heute wie damals, als ich zum ersten Male vor dem Reichsgericht stand, fann ich nur wiederholen: Ich bin un schuldig!"
Anschließend fand noch eine furze nichtöffentliche Sigung statt. Die Urteilsverkündung murde für Sonnabenb, den 3. Dezember, mittags, angesetzt.
3ur Bortruppfrage
Beschluß des Bezirksparteitags
Der Berliner Bezirksparteitag hat zu der Vortruppfrage gegen wenige Stimmen den folgenden Beschluß gefaßt:
,, Das Reichsbanner gründet seit einiger Zeit sogenannte Vortrupps, d. h. organisiert Kinder vom 10. bis 16. Lebensjahr.
Der Bezirksparteitag sieht in dieser Tätigkeit des Reichsbanners eine weitgehende Ueberschreitung der Aufgaben, die dem Reichsbanner gestellt sind und eine erhebliche Störung der bewährten Erziehungsarbeit der Kinderfreunde und der Arbeiterjugend.
Der Bezirksparteitag verpflichtet alle Parteigenossen, insbesondere die Genossen im Reichsbanner, mit allen Mitteln der Vortrupporganisation entgegenzuwirken. Auf das Reichsbanner ist dahin einzuwirken, daß die bestehenden Gruppen des Vortrupp aufgelöst und in die Kinderfreundeund SAJ.- Organisation übergeführt werden." In der vorangegangenen Aussprache hatte Genosse Künstler dargelegt, daß die Bortrupps vom Reichsbanner auf eigene Faust ohne vorherige Verständigung mit den Organisationen der Eisernen Front gegründet worden waren.
Der Reichsrat hält seine nächste Bollsizung am Donnerstag, 17 Uhr, ab. Auf der Tagesordnung stehen u. a. ein Gesezentwurf über die Abkommen zur Vereinheitlichung des Schedrechts, der Entwurf eines Scheckgesetzes und der Entwurf einer Berordnung über die Eichpflicht der zur Längenmessung und der zur Flächenmessung dienenden Meßwerkzeuge und Meßmaschinen. Ferner soll Beschluß gefaßt werden über die Wiedereinbringung des Entwurfs eines Wechselgesetzes im neuen Reichstag und über die Besetzung von zwei Reichsgerichtsratsstellen
Zeitungsverbot. Der Oberpräsident von Schles wig- Holstein hat die in Altona herausgegebene ,, Norddeutsche Zeitung"( Kopfblatt der fommunistischen Hamburger Volkszeitung") auf die Dauer von fünf Tagen verboten wegen Veröffentlichung eines angeblichen Berichts über eine sozialdemokratische Mitgliederversammlung, in dem eine Beschimpfung und böswillige Verächtlich machung der Lübecker Polizei erblickt wird. Auch die fommunistische Arbeiterzeitung" in Bremen ist auf die Dauer von 14 Tagen bis zum 13. Dezember verboten worden.