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feil am linken Handgelen! zu haben, wa» ebenfalls ärztlich glaubhaft ist, weil hier der Schlag eine Stelle getroffen hat. welche durch muskulöse Bedeckung nicht geschützt ift Borläufig kann der kleine Patient infolge der Schläge die Schule nicht be- suchen. Der Vater wird über den Fall Anzeige bei der Staats- anwaltschaft erstatten. Ueber den Verlauf der Sache werden wir seinerzeit berichten. Gew�rbe-'BUtsItelltmja 1806* Im Chemiegebände finden am Sonntag wieder Experimentalvorführungen der Röntgen'schcn Entdeckung statt. Der Skandal im Vcrgniigungspark. Zu einer offenen Spaltung ist es Freitag zwischen de» Pächtern des Vergnügungs- parks gelegentlich einer Versammlung derselben gekommen. Auf Veranlassung des Arbeitsausschusses war für vorgestern Nach- mittag eine Versammlung der sämmtlichen Vergnügungspark- Pächter durch den Vorfitzenden derselben einberufen, in welcher eine neue Festkoinmission gewählt und über weiter zu bestim- wende Festlichkeiten verhandelt werden sollte. Wie nicht anders zu erwarten, kam es zwischen den beiden- Parteien zu so unerquicklichen Debatten, daß die beiden anwosenden Vertreter des Arbeitsausschusses sich entfernten. Als gleich darauf zur Neuwahl der Vergnügungskommisfion geschritten werden sollte und es hierbei wieder zu persönlichen Angriffen zwischen beiden Parteien kam, forderte der Leiter der Versa»»»- hing, Herr Sternheim, diejenigen Anwesenden, die nicht Mit- glieder der Vereinigung des Vergnügungsparkes sind, auf, das Lokal zu verlassen. Zu den Hinausgewiesenen gehörte auch der E i g e n t h ü m e r des Lokals, in welchem die Versammlung stattfand. Nachdem sich die Gegenpartei vom Kampfplatz ent- sernt, wurde von den Zurückgebliebenen die alte Festkoinmission einstimmig wiedergewählt. Die Gemaßregelten haben sich sofort beschwerdeführend an den Arbeitsausschuß gewandt und sich zu einer zweiten Vereinigung der Vergnügnngspark-Pächter zusammen- geschlossen und beabsichtigen nunmehr ebenfalls für sich selbst Feste im Vergnügungspark zu veranstalten. Die Dampfschifffahrts-GesellschaftAdler", deren Fahr- zeuge zwischen Waisenbrücke und Gewerbe-Ausstellnng verkehrten, hat den Betrieb eingestellt und die Dampfer, die der Bräunlich- schen Nhederei in Stettin   gehören, nach dort wieder zurück- geschickt. Die Dampfschifffahrts-GesellschaftStern" hat sowohl die Abonnenten als auch den Verkehr für die eingegangene Gesell- schaftAdler" übernommen. Die Anlegestellen der Adler-Gesell- schaft sind außer Betrieb gesetzt. Die Direktion des RieseufernroHrS hat für heute, Sonn- tag, den Eintrittspreis ausnahmsweise anf 20 Pf. herabgesetzt. Mnnfl und MiffenMafk. Das Ostend-Theater ist am Freitag unter der Direktion von Karl Weiß, dem Darsteller der Schwerenöther im Adolf Ernsl-Theater feierlich eröffnet worden. Es gab ein freundwillig gestimmtes volles Haus und sogar einen eigens gedichteten Prolog, in dem die tragische, wie die heitere Muse, Melpomene und Thalia um den Vorrang im Hanse kämpfen. Der Theater- direktor selber macht dem Wortgefecht ei» Ende, indem er Mel- pomenen, wie Thalien, gemeinsam in die Arme schließt. Siesollen vereint in seinem Theater herrschen. Er werde dem Volke vom Guten das Beste bringen und verlange nur dafür das tägliche Brot. Diese letzte Bemerkung brachte den einzig wahren Ton in denPrologus". Wie Herr Weiß und mit ihm andere Privatunternehmer, die uns neuerdings mit Volksbühnen beglücken, die Begriffe Volk und Pöbel verwechselt, wie er sich ferner das Zusammengehen von Melpomene und Thalia vorstellt, das haben wir schaudernd an demVolksstück", demDeutschen Michel  " von Rudolf K n e i s e l miterlebt. Adolf Ernst-Lustigkeit, für engstes Berliner  Spießbürgerthum berechnet, und grausame Phantasien wüstester Hintertreppenromane, das sind Karl Weißens Musen. Kneisel war immer ein harmloser Spaßmacher. Beschämend genug, daß er auf seine alten Tage sich zu solchem Machwerk hergeben mußte, und noch beschämender, daß aus der neuen Volksbühne im Osten ein Publikum von Hausfreunden zu einem lärmenden Beifallshumbug mit Ueberreichen von Riesenkränzen und Blumen- körben ü la Adolf Ernst beitrug. Michel Bombach, früher Schlächter, jetzt Rentier, ist der deutsche   Michel, dessen Sohn Felix Lieutenant bei der deutschen Schutztruppe und zugleich allbeliebter Engel der schwarzen Eingeborenen ist. Michel Bombach, vom Direktor Weiß gleichfalls nach berühmtem Vorbild in eigener Person gespielt, unternimmt mit seiner Familie eine Asrikareise zum Besuche seines Felix. Zu ihm und zu seiner Schwiegertochter hat sich ein fürchterlicher Dämon gesellt, der tückische Sklaven- Händler Mustapha, ein Teufel, der seinen schwarzen Sklaven zwingt, geheime Tränke zu brauen und sie der schönen Gattin des Lieutenants Felix einzuflößen. Auf die hat der Finstere ein Auge geworfen. Versuchte Gewalt, Mordbrennerei, Rettung eines Kindes aus den Flammen, Befreiung von einem Unhold, der der Gerechtigkeit verfällt, wechseln in lieblicher Folge mit einander ab. Und dabei fand Herr Weiß noch den Muth, an die Gunst der Herren von der schwarzen Kunst(der Feder) zu appelliren. Das wären traurige Gesellen und er müßte sie sich vorstellen, wie er sich daS Volk vorzustellen scheint: verlottert und verwildert im Geschmack. Von den angeworbenen Schauspielern ist unter solchen Um- ständen nichts zu sagen, Es thut einem weh, Menschen im Kampf ums tägliche Brot so sehr herabgewürdigt zu sehen. Ueber eine wissenschaftliche Entdeckung, die möglicher- weise einiges Licht in die bisher jeder Erklärung spottende Ent- stehungsfrage der Krebsgeschwülste zu bringen berufen ist, weiß dieNational- Zeitung" anf grund einer der Akademie der Wissenschaften vorgelegten Mittheilung folgendes zu berichten: In diesem Frühjahr wurde ein junges Mädchen in die Leyden  - sche Klinik aufgenommen, daS an einer infolg« eines Herzleidens entstandenen Bauchwassersucht erkrankt war. Die Flüssigkeit wurde in der bekannten Weise durch Einstich in die Bauchhöhle zu wiederholten Malen entleert, und es wurden hierauf knollige Geschwülste in dem Unterleibe festgestellt, die zu den bösartigen Neubildungen gezählt werden durften. AlS dann im Juli die entleerte Flüssigkeit mikroskopisch untersucht wurde, fanden sich unter anderem sehr auffällige gallertartige Zellen in Nestern zusammenliegend. Diese Zellen veränderten oft ihre Gestalt, indem sie sußähnliche Fortsätze aussandten, die sie in- dessen auf den geringsten Reiz wieder einzogen. Es wurde ferner an diesen Gebilden eine Fortpflanzung durch ZknoSpung und Theilung beobachtet. ES handelt sich nun aber hierbei keineswegs um die bekannten Bewegungen der weißen Blutzellen, sondern um eigenartige, bisher noch nicht beobachtete Kleinlebewesen. Als dann im Laufe d-S Sommers«in älterer Mann in die Leyden  'sche Klinik aufgenommen wurde, der gleichfalls an Bauchwassersucht   litt, bei dem aber außerdem mit Sicherheit auch ein Magenkrebs festgestellt werden konnte, da fand man in der vorsichtig entleerten Bauchflüssigkeit ebenfalls jene räthsel- haften Gebilde. Herr Dr. Schaudinn vom zoologischen Institut unserer Universität stellte zunächst die Identität der in den beiden Flüssigkeiten gefundenen Organismen fest, und zwar gehören diese Kleinlebewesen in die Reihe der parasitären, amoeben« ähnlichen Wurzelfüßler(Rhizopoden), die nunmehr ihrem ersten Entdecker zu Ehren den wissenschaftlichen Tauf- namenI-öZ?ckoQia gemmipara Schaudinn" erhielten. Die Thierchen haben einen Durchmesser von 336 Mikromillimeter, das heißt von 0.0030,036 Millimeter! DaS Plasma dieser Lendenia, das heißt ihr Zellinhalt zeigt eine Menge gelb- licher, stark lichtbrechender Körnchen, die von einer wasser- hellen, eiweißhaltigen Schicht umgeben sind. Nach den bis- herigen Beobachtungen scheinen sich diese Kleinlebewesen von Blutskörperchen zu nähren, so daß hieraus auf die krankheitserregende Natur der Leydenia geschloffen werden könnte. Außer in den Bauchwafferstüssigkeiten der beiden an- gedeuteten Erkrankten ist diese Leydenia noch nirgends gefunden worden. Besteht nun ein ursächlicher Zusammenhang zwischen diesen Kleinlebewesen und der Krebsgeschwulst? Die Beant- wortung dieser folgenschweren Frage wird hoffentlich das Er- gebniß weiterer Forschungen sei». Der SiriuSbegleiter ist auf der Lowell- Sternwarte in Arizona   wieder entdeckt worden. Bessel in Königsberg   stieß in den vierziger Jahren mit seiner Prophezeiung, daß die beiden hellen Sterne im großen und kleinen Hunde, Sirius und Procyon, wahrscheinlich dunkle Trabanten hätten, in der astronomischen Welt auf starke» Widerspruch, bis dann die aus den Bewegungsanomalien des Hauptsterncs geschlossene hypothetische Bahn des Siriusbegleiters eine glänzende Bestätigung durch die Auffindung des störenden Sterns durch den berühmte» Optiker A. Clark in Cambridge(V. St.) mit seinem neuen Riesenfernrohr 1862 erfuhr. Nach Professor Anwers läuft der Trabant in 49 Jahren einmal um den Sirius, seine Hellig- keit ist öVs Größe. Der Sirius hat die vierzehnfache Masse der Sonne, der Begleiter die siebenfache Sonnenmasse, beide Sterne stehen 37 mal weiter von einander ab als Erde und Sonne von einander. Dr. See hat nun den bisher in den Siriusstrahlen verborgen gebliebenen Fixstern-Trabanten mit dem großen Fern- rohr der Lowell-Sternwarte in einer Distanz von sechs Bogen- sekunden vom Hauptstern Sirius und in einem Positionswinkel von 219 Grad wieder aufgefunden. Das Mitglied des Reichs- Gesundheitsamts, Ober- Medizinalralh Dr. v. Kerschensteiner in München  , ist am Don- nerstag im Alter von 65 Jahren gestorben. 's' Johann Kautsky  . Der Wiener   Dekorationsmaler Johann Kauteky sen. ist vorgestern in St. Gilgen  , wo er zum Sommer- aufenthalt weilte, ini Alter von 69 Jahren gestorben. Er war ein geborener Prager   nnd bildete sich an der Akademie unter Professor Hausdorfer als Landschaftsmaler aus. Schon in den fünfziger Jahren wendete er sich in Prag   der Dekorations- malerei zu, die damals noch sehr primitiv und schablonenhaft betrieben wurde, und brachte es darin bald zu großer technischer Vollkommenheit, indem er namentlich bestrebt war, den land- schastliche» Dekorationen realistische Naturwahrheit zu geben. Um die Mitte der sechziger Jahre kam Kautsky  , wie wir der N. Fr. Pr." entnehme», nach Wien   nnd vereinigte sich hier mit Ärioschi und Bnrghart zu gemeinsamer Thätigkeit. Die drei Künstler, von denen jeder ein anderes Genre der Dekorations- malerei vertrat, erhielten bald Gelegenheit zu großen Arbeiten. indem sie zahlreiche Dekorationen für die neue Oper, für das Burgtheater und für die anderen Wiener   Theater lieferten. Es trat damals ein völliger Umschwung in der dekorativen Aus- stattung der Wiener   Bühnen ein, indem dieselbe nun einen künst- lerischen Charakter erhielt. Der Ruf der Firma Brioschi, Burg  - hart u. Kautsky   verbreitete sich auch bald über Wien   hinaus, und sie erhielt Bestellungen für viele auswärtige Theater. Kautsky  war auch ein ausgezeichneter Panorama- Maler, und in Wie» waren mehrere ungemein effektvolle Arbeiten dieser Art von seiner Hand zu sehen. Zwei seiner Söhne, die Maler Hans und Fritz Kautsky, bildeten sich unter des Vaters Leitung für dasselbe Fach aus und sind anerkannte Meister in demselben geworden. Sie arbeiten bekanntlich im Vereine mit dem Maler Rotlonara und liefern Dekorationen selbst für englische und amerikanische Bühnen. Johann Kautsky's   Gattin, eine Tochter des Prager  Theatermalers Jaich  , ist unsere bekannte Parteigenossin, Frau Minna Kautsky  , und der dritte Sohn, Karl Kautsky  , ist uns allen als Redakteur derNeuen Zeit" und Verfasser einer Reihe in der sozialistischen   Literatur hochbedeutender Werke bekannt. Theater-Wochen-Chronik. Neues königl. Opern- T h e a l e r(Kroll). Montag: La Traviala. Dienstag: Tann- Häuser. Mittwoch: Der Barbier von Sevilla  . Rosine  : Signorina Prevosti, als Gast. Die Rose von Schiras  . Donnerstag: Der Evangelimann. Phantasien im Bremer   Raths- keller. Freitag: Falstaff. Die Rofe von Schiras  . Sonnabend: Das Heimchen am Herd. Sonntag: Das Heimchen am Herd. Schauspielhaus: Montag: Wallensteins Tod  . Dienstag: Judith. Mittwoch: Graf Essex. Donnerstag: Das Winter- märchen. Freitag: Wie die Allen sungen. Sonnabend: Zum ersten Male: Goldfische. Sonntag: Goldfische. Montag: Die Jungfrau von Orleans. Das Deutsche Theater bringt am heutigen Sonntag Abend die ersie Wiederholung von Shakespeare's  Julius Cäsar  ", welches Stück in dieser Woche außerdem noch am Dienstag, Donnerstag, Sonnabend und nächst- folgenden Sonntag Abend in Szene geht; Aufführungen der Weber" finden Montag und Freitag statt, sowie als Nach- mittags- Vorstellungen am heutigen und nächstfolgenden Sonn- tag; am Mittwoch wird Lumpacivagabundus gegeben. Im Lessing-Theater wird gegeben: Sonntag Nachmittag Das Glück im Winkel, abends Ei» Freund der Frauen; Montag Komtesse Guckerl: Dienstag Fräulein Doktor; Mittwoch zum ersten Mal Halb-Tugend; Donnerstag und Freitag Halb- Tugend; Sonnabend Das Glück im Winkel; Sonntag Nach- mittag Komtesse Guckerl. abends Halb- Tugend. Im B e r- lin erTheater finden Aufführungen von König Heinrich täglich mit Ausnahme des Freitag statt. Als erste Novität geht Freitag das Lustspiel B o b i von Eifa v. Schabelsky in Szene, und wird der Abend durch den Einakter Ich heirathe meine Tochter eingeleitet. Heute, Sonntag, Nachmittag Wilhelm Tell  und nächsten Sonntag Nachmittag Maria Stuart.   Der Spiel- plan des Neuen Theaters wird auch in dieser Woche aus- schließlich von Jeydeau's Schwank System Nibadier beherrscht. Im Schiller-Theater findet heute, Sonntag, Nach- mittag eine Aufführung von Götz von Berlichingen   statt, abends geht Shakespeare's   Lustspiel Was ihr wollt in Szene. Montag wird Wohlthäter der Menschheit noch einmal gegeben, Dienstag ist die erste Aufführung von Moser's Lustspiel Der Bureaukrat. Dies« Vorstellung wird dann bis Freitag wiederHoll. Sonnabend kommt Jbfen'S Schauspiel Die Stützen derGesellschaft zur Aufführung. Im Theater Unter den Linden wird der Tenorist Siegmund Steiner   im Laufe der nächsten Woche an zwei Abenden als Gast in der Lachtaube als Graf Marjan auftreten. Heute findet im Zentral-Theater die letzte Sonntagsaufführung des Stückes Eine tolle Nacht statt. Das Alexanderplatz- Theater behält Die offizielle Frau auch in der nächsten Woche auf dem Spielplan. Im Belle-Alliance- Theater wird unter Regie von Julius Türk heut« Nachmittag 21/, Uhr Faust gegeben.__ Soziale VerhkspfleAv» Tie Frage, ob das freiwillige, aber gewerbsmäßig be- trieben« Kugelsuchen eine Thätigkeit sei. welche der Unfall-Ver- stcherung unterliege. hatte das Reichs-Versicherungs- a m t kürzlich zu prüfen. Der Arbeiter Eylers, der jahrelang auf den freigegebenen Schießplätzen diesem Geschäft oblag und die gefundenen Geschosse gegen das übliche Entgelt der Militärverwaltung auslieferte, war bei Ausübung seines eigen­artigen Berufes verunglückt und bezog infolge dessen eine In- validenrente. Die Versicherungsanstalt glaubte vom Militär- fiskus Ersatz verlangen zu können und that dies mit der Begründung, daß E. im Betriebe der Militärverwaltung verunglückt sei und deshalb Anspruch aus eine Unfallrente habe. Die Militärverwaltung lehnte es aber ab, Ersatz zu leisten, und das Schiedsgericht erkannte gleichfalls zu Ungunsten der Klägerin. Das Reichs-Versicherungsamt hat nunmehr den Anspruch endgiltig abgewiesen. Aus den Gründen des Erkenntnisfes ist folgendes hervorzuheben: Die Frage, ob freiwillige Kugelsucher im Betriebe der Militärverwaltung be« schäftigte Arbeiter sind, fei zu verneinen. Als Arbeiter eines Be- triebsunternehmers könne auf keinen Fall angesehen werden, wer nicht zu dem betreffenden Unternehmer in einem gewisse» persönlichen Abhängigkeitsverhältnisse stehe. Es sei noch nicht jemand der Arbeiter eines Unternehmers deshalb, weil seine Thätigkeit mehr oder minder im Interesse des letzteren aus- geübt werde. Gewöhnlich werde, abgesehen von Roth- lagen, nur dann ein Arbeitsverhältniß angenommen werden können, wenn der Betriebsunternehmer die fraglichen Personen auswählt und für die Ueberwachung ihrer Arbeit Sorge trage. Das geschehe nun aber bezüglich der Kugelsncher nicht, vielmehr fei nach der Freigabe des Schußfeldes jedermann berechtigt, sich am Kugelsuchen zu betheiligen. Weder beständen Vorschriften über Zeit und Art der Thätigkeit der Kugelsucher, noch sei die Militärverwaltung in der Lage, bestimmte Personen vom Kugel- suchen fernzuhalten. Die öffentliche Freigabe der Schießplätze zum Kugelsuchen sei anzusehen als Anregung zu einer Be- schäftigung, deren Ausführung gleichsam als ein selbständiger Gewerbebetrieb zu erachten sei. Andererseits habe es auch nur die Bedeutung einer Warnung des Publikums, wenn bekannt gemacht werde, wie die nichlkrepirten Geschosse zu behandeln seien.__ Gevicfzks Der Berliner   Ortsvorstand des in Frankfurt   a. M. domizilirendenSenefelder- Bundes", die Lilho- graphen Möring, Schulz und Grobb, hatten gestern vor dem Schöffengericht zu erscheinen, weil sie beschuldigt waren, für eine polizeilich nicht konzessionirte Versicherungs- Anstalt gewerbsmäßig Agentur- Geschäfte betrieben zu haben. Der Senefelder  - Bund, der eine Unterstütznngs- lasse für Lithographen unterhält, hat in den ver- schiedensten Städten Deutschlands   Ortsvereine, deren Vor- stände die Aufnahme neuer Mitglieder statutenmäßig zu be- arbeiten haben, wofür sie ein von der Generalversammlung jedes- mal festzustellendes Honorar haben. Die Staatsanwallschast sieht nun den Senefelder Bund für eine Versicherungsanstalt an und da für diese eine Konzession nicht vorliegt, so sollen sich die Angeklagte» nach§ 360 ad 9 St-G.-B. strafbar gemacht haben. Rechtsanwalt Freude nthal bestritt dies. Er wies »ach, daß die die Konzessionspflicht der Äersicherungsanstalten regelnde Verordnung vom 17. Januar 1853 für die ehemals freie Stadt Frankfurt a. M. keine Giltigkeit erlangt habe, derartige Anstalten in Frankfurt   a. M. also keiner Konzession bedürfen und es sich hier nur um eine Filiale der dortigen Anstalt handle. Ueberdies ständen die Angeklagten auch nur im Ehrenamte und es fehle das Kriterium der Gewerbsmäßigkeit. Der Gerichtshof hielt aber die Angeklagten auch als Agenten einer der Genehmigung der Staatsbehörde nicht bedürfenden Versicherungsanstalt für konzessionspflichtig und ver- urtheilte sie zu je 3 M. Geldstrafe. Wegen versuchter Nöthigung eineS Gerichtsvollziehers zur Vornahme einer Amtshandlung hatte sich gestern der Kauf- mann und Berichterstatter Felix Gustav S e l d i s vor dem Schöffengericht zu verantworten. Seldis war Cessionar einer Forderung, die ein Herr Vogelsang an den bekannten in Konkurs geralhenen Ban-Unternehmer Reinh. S e e l i g hatte. Gegen diesen hatte der Gerichtsvollzieher Frantze verschiedene Pfändungen vorzn- nehmen gehabt, der Angeklagte ist aber der Ansicht, daß Seelig dabei verschiedeneSchiebungen" gemacht nnd den Erfolg damit erzielt habe, daß die Gläubiger an seine Mobiliar-Ausstattung nicht heran können. Zum Zwecke der Anbringung einer An- schlußpfändnng begaben sich im April d. I. Seldis u. Vogelsang mehrmals zu dem Gerichtsvollzieher Frantze, ohne diesen anzutreffen. Sie waren der Ueberzengung, daß Frantze sie zum Zwecke der Verschleppung nicht empfange und diese Ansicht wurde in ihnen verstärkt, als Herr Frantze, nachdem ihn der Angeklagte perfönlich angetroffen, die Weiterführnng der Zwangs- Vollstreckung von der Zahlung eines Kostenvorschusses von 1000 Mark abhängig mad,te. Dieser Vorschuß wurde geleistet, bei dieser Gelegenheit soll aber der An- geklagte dem Gerichtsvollzieher gedroht haben:Wenn die Sache nicht beschleunigt würde, wurde gegen den Gerichts- Vollzieher die Disziplinaranzeige erstattet und die bei Reinhold Seelig vorgekommenen Schiebungen würden in derStaats- bürger-Zeitung" und imVorwärts" näher besprochen werden." In dieser Drohung, die insoweit recht thöricht war, als wenigstens derVorwärts" durchaus nicht den Beruf in sich fühlt, als In- strument zur Verfechtung von gleichgiltigen Privatangelegen- heiten zu dienen, erblickte die Staatsanwaltschaft ein Bergehen gegen 8 114 des Str.-G.-B. Der Angeklagte bestritt die Be- schuldignng nnd behauptete, nur daraus hingewiesen zu haben, daß die in Berlin   üblichen und bei dem Falle Seelig wieder erfolgreich gewesenen Schiebungen zur Schaffung exekutionS» freier Wohnungen in der Presse beleuchtet werden sollen. Rechtsanw. Rich. G o l d st e i n bestritt aus juristische» Gründen die Anwendbarkeit des Z 114. Der Gerichtshof hielt jedoch eine versuchte Nöthigung für vorliegend, neigte sich jedoch der An- ficht zu, daß bei der Zwangsvollstreckung gegen Reinhold Seelig nicht alles ganz korrekt zugegangen zu sein scheine. Ans diesem Grunde wurde die Strafe nur auf 3 Tage Gesängniß bemessen. Tie Herrlichkeit deS VereinSgesetzeS. Nach einer Ent- scheidung des Reichsgerichts kann, wie unseren Lesern be- kannt ist, unter Umständen auch eine Kommisston alS Berein im Sinne des Vereinsgesetzes betrachtet werden. Das betreffende Erkenntniß des zweite» Senats des Reichsgericht» besagt nach derJuristischen Wochenschrift" folgendes: Die Revision des verurtheilten Angeklagten bestreitet, daß die Kommission alspolitischer Verein" angesehen werden durste, weil die Erörterungen nur inöffentlichen Volksversammlungen" stattgefunden hätten. Zugegeben ist, daß es öffentliche Volks- Versammlungen gewesen sind, nicht richtig ist dagegen, daß unter den in ß 8 des preußischen Vereinsgesetzes bezeichneten Versammlungen" nur solche zu verstehen sind, die ein Verein für seine Mitglieder, unter Beschränkung auf den Kreis derselben veranstaltet. Der§ 8 enthalt die Begriffsbestimmung derjenigen Vereine, welche im Sinne des Gesetzes, insbesondere auch des s 16, alspolitischer Berein" zu gelten haben. Danach gehören zwar nur solche Vereine hierher, welche die Erörterung politischer Gegenständein Versammlungen" bezwecken; es ist hierunter indessen lediglich der Gegensatz zu einer Erörterung niittels schrift­lichen Gedankenaustausches zu verstehen, und daher als politischer Verein nicht blos ei» solcher zu betrachten, welckier die Erörterung inseinen" Versammlungen, das heißt in Versammlungen seiner Mitglieder bezweckt, sondern jeder Verein, zu dessen Zwecken die Herbeiführung einer Erörterung politischer Gegenstände in Versammlunge» gehört, so daß eine solche Erörterung als Er- füllung eines Vereinszweckes ersdieint. Es entspricht die Ans- legung der Absicht und dem Wortlaut des Gesetzes, welches nicht wie in ß 2 eineEinwirkung", sondern nur eineErörterung" nnd nur inVersammlungen" schlechthin erfordert. Im vor- liegenden Falle ist daher die Kommission mit recht als ein politischer Verein betrachtet, da seine hauptsächliche Aufgabe darin bestand, Versammlungen zu veranstalten, um darin Fragen über politische Gegenstände erörtern zu lassen. Auf grnud dieser Ausführungen hat das Reichsgericht die Revision des in dem vorliegenden Falle Angeklagten verworfen. Der Verleger und verantwortliche Redakteur der Berliner  Heiraths-Zeituna", der vormalige Lederhändler PodszuS, hatte bekanntlich am 8. Juli der Wittwe des am 6. Jnli verstorbenen Landgerichts-Prästdenten Priber in Leipzig   ein Exemplar seiner Zeitung unter Kreuzband zugesandt. Die Wittwe fühlte sich hierdurch beleidigt und stellte Slrafantrag. Im öffentlichen Interesse verfolgte die Staatsanwaltschaft den Fall und erhob gegen Podszus Anklage wegen Beleidigung.