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Lohnfämpfe im Baugewerbe

Dreister Angriff- Erfolgreiche Abwehr

,, Die Wirtschaft braucht Ruhe!" Täg­lich hören wir diesen Ruf aus der Unternehmer­presse dringen. Die Beunruhigung der Wirtschaft fommt aber nicht nur von der Politik her, sondern die Unternehmer selbst sind es, die die Wirtschaft nicht zur Ruhe tommen lassen. Ein neuer Beweis dafür ist die Haltung der Bauunternehmer. Schon wieder wird das Baugewerbe von den Unternehmern mit Lohnabbaubewegun gen beglüdt. Schon wieder werden die Bau arbeiter durch Arbeitgeber- Brovokationen der ver­schiedensten Art herausgefordert.

Die Dezember- Rotverordnung vom vergangenen Jahr hatte bestimmt, daß die Tariflöhne vom 1. Januar 1932 an auf den Stand vom 10. Ja­nuar 1927 zurückgeführt werden müssen. Es mußten also damals neue Löhne tarifvertraglich feffgesetzt werden. Dabei wurden sehr ver­schiedene Ablauftermine anberaumi:

am 31. Oktober lief der Tariflohn für eff Gebiete ab, am 30. November für vier weitere Gebiete, und am 31. Dezember liegt der Ablauftermin für zwölf Gebiete.

Im Angriff auf den Lohn gingen die Bau­unternehmer des mittelschlesischen Gebietes naran. Die Art ihres Borgehens zeigt, daß bei manchen Unternehmergruppen das für die Rege­lung fohnpolitischer Fragen notwendige soziale Berständnis völlig vor die Hunde gegangen ist. In Mittelschlesien wurde z. B. von den Unter­nehmern sofort der staatliche Schlichtungsausschuß Breslau angegangen, obwohl hierzu gar keine Beranlassung vorlag. Der Schlichter fällte dann einen Spruch, monach in den ersten fünf Lohn­klassen der alte Lohn bestehen bleiben und in den Lohngruppen 6, 7 und 8 der Lohnsatz gekürzt werden soll. Der Spruch sollte Geltung haben bis Ende Dezember. Die Unternehmervertreter lehnten ihn ab und gaben sofort Anweisung, im Lohn

10 Pfennig unter dem Spruch des Schlichters zu bleiben. Erst daraufhin ergriffen die Bau­arbeiter in Breslau , Waldenburg, Strehlen , Habelschwerdt und in einigen anderen Orten Schlesiens Kampfmaßnahmen. Jegt liefen die Unternehmer zum Arbeitsgericht; fie wollten eine einstweilige Verfügung(!) zur Einstellung der Kampfmaßnahmen gegen den Baugewerksbund erwirken. Der Schritt des Unter­nehmerverbandes vor dem Arbeitsgericht blieb jedoch ohne Erfolg. Daraufhin gingen die Unter­nehmer zu Aussperrungen über. Die Ant­mort der Bauarbeiter mar dementsprechend und

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überall fonnten die Lohnabbau­gelüfte der Unternehmer abgemehrt mer­den, überall gelang es, dem Spruch des Schlichters Geltung zu verschaffen.

Auch in Thüringen sind die Bauunter­nehmer wieder einmal wild geworden. Sie wollen von jeder tariflichen Ordnung los. Zu diesem 3med werden nach beliebter Manier die Sagun­gen geändert, damit man

jederzeit aus dem Arbeitgeberverband aus­

treten

und sich um vertraglich übernommene Verpflich­

tungen herumdrücken kann. So in Mühlhausen , Gotha , Weimar und Jena .

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In Mühlhausen sollten die Löhne um 15 Pfennig pro Stunde von 75 auf 60 Pf. für Facharbeiter- und entsprechend tiefer für Bauhilfsarbeiter- herabgedrückt werden. Die Unternehmer wollten per Anschlag den Lohn­abbau erz mingen. Das Arbeitsgericht ver­urteilte sie jedoch zur Nachzahlung der Tarif­löhne. Sie reagierten darauf mit einem zweiten dreisten Versuch, den Lohn um 15 Pf. zu drücken. Niederlegung der Arbeit war die Ant­wort der Bauarbeiter. Auch hier mußten die Unternehmer schließlich einlenten: nach drei Wochen gaben sie den Kampf auf. Einzeln mußten fie antreten und den gebrochenen Tarifver= trag wieder anerkennen.

In Gotha persuchten die Unternehmer den Lohn von 78 auf 60 Pf. zu drücken. Auch hier mußten fie

nach zwei Wochen Kampf den Tarifvertrag wieder anerkennen.

Sie maren eigens aus dem Thüringischen Bezirks­arbeitgeberverband ausgetreten, um sich um die Tariflöhne drücken zu können. Sie mußten aber einsehen, daß sie ihre Rechnung ohne den Wirt gemacht hatten. Die Bauarbeiter ließen nicht mit sich spaßen, obwohl es ihnen schmer

fiel, die radikalen RGD. ,, klassen­fämpfer" pom Bau herunterzu= holen. Die RGD.- Helden mußten, ob sie wollten oder nicht, mitmachen.

In Jena und Weimar warten die Bau­unternehmer nur auf den günstigen Augenblick, um ihre Lohnabbaupläne ausführen zu können. Auch hier sind sie zunächst aus dem Arbeitgeber­verband ausgeschieden. Auch ihnen werden die Bauarbeiter, wenn sie fest zusammenhalten, rasch flar machen, daß die Lohnräuberei nicht ewig so weiter gehen kann.

Auch in Nordwestdeutschland sind die Verhandlungen ergebnislos verlaufen. Für Westdeutschland liegt noch fein Ergebnis vor. Im Rheinland , mo ebenfalls die Löhne gekündigt wurden, ist zunächst eine Ver= einbarung getroffen worden. Ob sich aber der Reichsverband industrieller Bauunternehmun gen der Vereinbarung anschließen wird, steht noch nicht fest. An den Verhandlungen hat er nicht teilgenommen.

Bergarbeiter fordern

Effen, 5. Dezember.

Am Sonnabend und Sonntag fanden in allen Bergbauländern zahlreiche Bergarbeiter. fundgebungen für die Forderungen der Bergarbeiter Internationale nach Berfürzung der Arbeitszeit, Angleichung der übrigen Arbeits­bedingungen und Abschluß einer internationalen Kohlenverständigung statt. Insbesondere sollten

Hungerlöhne bei der Post

Millionengewinne dem Reich

Am Sonntag tagte im Berliner Gewerkschafts­haus eine Reichstonferenz des im Ge= samtverband organisierten Post und Telegraphenpersonals. Der Verbands­Dorfizende Genosse Reißner begründete por der Abteilungsleitung und den Bezirksleitern der Abteilung die Beschlüsse des Verbandsbeirats. Insbesondere ging er auf die Zusammenlegung der Reichsabteilungen Post und Telegraphie und Reichs- und Staatsbetriebe ein.

Anschließend beschäftigte sich die Konferenz mit der wirtschaftlichen Lage des Reichspostpersonals. Der Reichsabteilungsleiter, Genosse Bender, beleuchtete eingehend besonders die Verhältnisse der Lohnempfänger. Die schon immer niedrigen Löhne der Reichspostarbeiter sind durch die Not­verordnungen der letzten Jahre um 20 Pro 3. gefürzt worden. In der Zeit vom 31. Oktober 1930 bis 31. Oftober 1932 wurden 20 000 Tele graphenarbeiter und Posthelfer entlassen. Die jetzt noch beschäftigten 60 000 Lohnempfänger arbeiten verkürzt und sind nur 40 bis 45 Stunden wöchentlich beschäftigt. Sie erhalten zum Teil Nettowochenlöhne von 18 Mart. Die Not der Postarbeiter ist bei so niedrigem Einkommen unbeschreiblich. Sie hungern bei schwerster Arbeit.

Troß dieses furchtbaren Notstandes verlangt die Reichsregierung nach wie vor, daß die Reichs­

post die durch die Gehalts- und Lohnkürzungen eingesparte Summe von 131 Millionen Mark jährlich an die Reichstasse abliefert. Dieser unerhörte Zustand muß unbedingt beseitigt werden, wenn die elende Lage der Reichspoſt­arbeiter wenigstens gemildert werden soll. Die Konferenz forderte daher in einer einstimmig ge­faßten Entschließung von der Reichsregierung, der Postverwaltung den eingesparten Betrag Don 131 Millionen Mark zur Besserung der Personalverhältnisse zu belaffen. Ferner fordert die Entschließung die Herab segung der Arbeitszeit bei der Reichs­post, die zum Teil noch 51 Stunden beträgt. Außerdem wird die herabsehung der für die Pensionierung der Beamten und Invalidi­sierung der Lohnempfänger maßgebenden Lebensaltersgrenze vom 65. auf das 60. Lebensjahr verlangt.

Die Konferenz fordert das Reichspostministe­rium auf, sich für die Durchführung dieser Maß­nahmen einzusetzen.

Auch der Verwaltungsrat der Deutschen Reichs= post wird sich mit der wirtschaftlichen Lage des Postpersonals beschäftigen und seinen Einfluß geltend machen müssen, damit die Ersparnisse aus der Gehalts- und Lohnfürzung der Reichspoft für die dringendsten Bedürfnisse des Personals und des Dienstbetriebes verbleiben.

diese Rundgebungen, die im September von der Internationale beschlossen worden waren, darauf hinweisen, daß das im Jahre 1931 zustande= gekommene Arbeitszeitabkommen für den Bergbau bisher nur von Spanien ratifiziert worden ist und daß, da auch andere Versuche der internationalen Kohlenverständigung fehlgeschlagen sind, die kommende Weltwirtschafts­konferenz sich mit dieser Frage befassen müsse.

Auch in Frankreich nahmen die Kund­gebungen überall einen wirkungsvollen Verlauf. Deutsche Bergarbeitervertreter sprachen in den Versammlungen, so Schmidt in Auchel ( Nordfrankreich), Lehmann in Douai und Triem in Monceau- les- Mines( Mittelfrank­reich). Die Ausführungen der Deutschen fanden großen Beifall.

Einigung

in der Leipziger Metallindustrie Leipzig, 5. Dezember. Eine stark besuchte Versammlung der Funk­tionäre des Deutschen Metallarbeiterverbandes stimmte dem folgenden Verhandlungsergebnis ein­ftimmig zu:

,, Das bisherige Arbeitszeitablommen wird mit der einzigen. Venderung wieder in Kraft gesetzt, daß bei Ueberstunden der einzelne Unternehmer der Zustimmung der Be triebspertretung bedarf. Bisher brauchte er sich nur mit dieser ins Benehmen zu setzen. Auch das Friedensabfommen von 1932 behält feine volle Gültigkeit, mit der kleinen Verbesserung, daß die Entschädigung von 75 auf 80 Pro3. erhöht wird. Diese beiden Abkommen können erstmalig zum 31. Dezember 1933 gefündigt merden.

Das Lohnabkommen, das bis zum 30. November 1932 lief, gilt ab 1. Dezember 1932 meiter mit der Aenderung, daß ein neuer Mittellohn geschaffen wird in der Spitze von 80 Bf., welchen der Arbeiter nach zwölfwöchiger Beschäftigung erhält. Der bisherige Mittellohn betrug nach sechswöchiger Beschäftigung 77 Pf. in der Spize.

Das Abkommen fann erstmalig zum 31. März 1933 gefündigt werden."

Allzu scharf...

Eigener Bericht des ,, Vorwärts"

Köln , 5. Dezember. Die Hungerlöhne in der Siegerländer Metallindustrie sind dem Arbeitgeber­verband noch zu hoch und dünken ihn abbaufähig. Er hat deshalb die zur Zeit geltende Lohnordnung zum 31. Dezember gekündigt und spricht in der Kündigung von einer ,, ermäßigten neuen Festsetzung der Tariffäge". Bisher betrugen die Spizenlöhne für über 24 Jahre alte Arbeiter 58 Pf. die Stunde, für angelernte Arbeiter 53 und für Hilfsarbeiter nur 48 Pf. Wochenver­dienste nach Abzug der sozialen Beiträge von 19,50 bis 23 M. sind feine Seltenheiten. Bei Kurzarbeit werden aber selbst diese Verdienste nicht erreicht. Trogdem wagt der Arbeitgeber­verband noch von Abzügen zu reden.

Gewerkschaftliches siehe auch 2. Beilage Hierzu 2 Beilagen

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