Geld für die Arbeitslosen!
Es reicht für fünf Millionen besser Unterstützter
Was kann im Winter, d. h. vom Januar bis Ende April, für die Arbeitslosen geschehen? Wie kann die Unterstügung sowohl in der Arbeitslosenversicherung als auch in der Krisenfürsorge und in der Wohlfahrt verbessert werden?
In der Arbeitslofenversicherung haben wir zwei Quellen zur Finanzierung der Unterſtügung. Die Reichsanstalt hat einen verwendbaren leberschuß von rund 100 Millionen Mart. Pro Monat gehen 80 bis 85 Millionen Mark Beiträge ein. Das ergibt in pier Monaten 320 bis 340 Millionen Mart. Wir hätten danach also zusammen 420 bis 440 Millionen Mart. Erhöht man den Unterstützungssag pro Kopf und pro Monat auf 55 Mart, dann ergibt sich eine Unterstützungsleistung von 220 Mark für die vier Monate Januar- April.
Es können also 2 Millionen Arbeitslose von der Versicherung unterstützt werden. Zur Zeit haben wir in der Arbeitslosenversiche rung nur 640000 Unterstützte.
Es bleibt noch die Frage der Unterstützung in der Krisenfürsorge und in der Wohlfahrt. Auch hier soll mit flaren Zahlengrößen gerechnet werden Wie liegen die Dinge, wenn man Krisenunterstüßung und Wohlfahrt zufammenlegt, d. h. wenn die von den Gewertschaften geforderte Reichsarbeitslofenfürsorge geschaffen wird? Die Abgabe
Arbeitsbeschaffung
Der Reichskommissar empfängt
Am Montag empfing der Reichskommissar für Arbeitsbeschaffung den Präsidenten des Reichslandbundes, Graf Kaldreuth, sowie mehrere Herren des Reichslandbundes und besprach mit ihnen die Frage der Arbeitsbeschaffung im Zusammenhang mit der Lage der Landwirtschaft. Am Nachmittag waren Vertreter der Gewerkschaften aller Richtungen bei dem Reichstommissar zu einer Aussprache über das Arbeitsbeschaffungsprogramm und die Wünsche der Gewertschaften. Dabei wurde von allen Vertretern der verschiedenen Organisationen die Notwendigfeit der beschleunigten Durchführung eines öffentlichen Arbeitsbeschaffungsprogramms normalem Lohn unterstrichen.
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Wie die Landvolknachrichten" erfahren, wird in den nächsten Tagen das Reichskommissariat für Arbeitsbeschaffung seine offizielle Tätigkeit aufnehmen. Es dürfte sich dabei nicht um die Schaffung eines neuen, umfangreichen Verwaltungsapparats handeln, sondern Reichstommissar Dr. Gereke wird vielmehr einheitliche Richtlinien für eine umfassende Arbeitsbeschaffung herausgeben und in Zusammenarbeit mit den übrigen Reichsstellen für deren beschleunigte Durchführung sorgen. Damit dürfte auch die Frage, ob Siedlung und Osthilfe dem Arbeitsbeschaffungskommissar direkt unterstellt werden sollen, dahin zu beantworten fein, daß das wahrscheinlich nicht der Fall sein wird.
Wie sie verleumden
Es soll etwas hängen bleiben Die KPD. ist in ihrem blindwütigen Kampf gegen die Sozialdemokratie, die ihrer Parole zufolge ja der Hauptfeind der Arbeiterklasse ist, jedes Mittel recht. Das gangbarste Mittel der Propaganda gegen die Sozialdemokratie und die freien Gewerkschaften, die Verleumdung und Her= abwürdigung der sozialdemokratischen und frei= gewerkschaftlichen Funktionäre, ist augenblicklich wieder einmal in schwungvollem Gebrauch.
Die kommunistische Presse fühlt sich zur Zeit bemüßigt, gegen den 2. Betriebsratsvor figenden der Maschinenfabrik B am a g", Genossen Boge, eine wüste Hetze zu entfachen, die offensichtlich den 3wed verfolgt, innerhalb der fast restlos organisierten Arbeiterschaft dieses Betriebes Zwietracht zu stiften. Dem Genossen Voge wird nachgesagt, im Dienste der Spigelorga= nisation Sowireda" zu stehen und ,, seine Kollegen, freigemerkschaftliche Funktionäre und Betriebsräte, bespielt und denunziert" zu haben. Zum Beweise dafür hat man sogar ein Schreiben dieser Spigelzentrale an einen Direktor der ,, Bamag" paröffentlicht, in dem Boges gute zu sammenarbeit" mit der„, Somireda" erwähnt mird, von der aber Voge selbst nichts weiß, meil er feine Spigelkreatur ist, von denen es bekanntermaßen in der KPD. , RGO. und anderen fom= munistischen Organisationen wimmelt.
Eine Untersuchung des Metallarbeiter= verbandes hat ergeben, daß gegen den Ge= nossen Boge die Verleumdungen nur ausgestreut werden, um ihn von seinem Funktionärposten im Betriebe zu entfernen, auf dem er einer Anzahl von Leuten unangenehm ist
Der Metallarbeiterverband und selbstverständlich
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zur Arbeitslosenhilfe bringt pro Monat 40 Millionen, in vier Monaten also 160 Millionen. Das Reich hat 670 Millionen für die Unterstützung in der Wohlfahrt bereitgestellt. Davon sind 370 verbraucht; 300 Millionen sind noch übrig. Für die Gemeinden sind dann noch etatisiert 35 Millionen pro Monat; das macht für vier Monate 140 Millionen. Für eine Reichsarbeitslosen= fürsorge stehen also zusammen 160 plus 300 plus 140, das sind zusammen 600 Millionen Mart zur Verfügung.
Geht man bei der Berechnung des Unterstügungsaufwands davon aus, daß keine Hilfsbedürftigteitsprüfung, sondern nur eine fozial erträgliche Bedürftigkeits= prüfung für die nicht mehr von der Versicherung erfaßten Arbeitslosen in Betracht kommt, dann kann man von einem Unterstügungsfaz pro Kopf und pro Monat in Höhe von 50 Mark 5 Mark weniger als in der Verficherung ausgehen. Das würde für vier Monate eine Ausgabe von 200 Mark bedeuten. Danach könnten also bei einem Unterstützungsfends von 600 Millionen Mark 3 Millionen Arbeitslose in einer Reichsarbeitslosenfürsorge unterstützt werden.
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Wir wären also bei vorsichtigster Berechnung durchaus in der Lage, zusammen fünf Mi l- lionen Arbeitslose zu unterstützen und zwar nach einheitlichen und gerechten Sätzen. Nach dem jüngsten Arbeitsmarktbericht
auch der Bevollmächtigte, Genosse Urich, haben auf Grund des Untersuchungsergebnisses ganz einfach die Pflicht, den Genossen Voge als Funktionär der Organisation gegen die infame Verleumdung, er sei ein Unternehmerspigel, in Schutz zu nehmen, wie es der Genosse Urich auch in der legten Betriebsversammlung der Bamag" getan hat. Die kommunistische Presse kann diese Selbstverständlichkeit noch so ungeheuerlich" finden, das wird keinen Funktionär des Metallarbeiterverbandes, besonders den Bevollmächtigten Ge= nossen Urich nicht, davon abbringen, der schäbigen Berleumdung überall, auch in der Betriebsversammlung der freigewerkschaftlichen Arbeiter der ,, Bamag" am nächsten Mittwoch mit aller Schärfe entgegenzutreten.
Im übrigen wird auch, wenn es juristisch mög lich ist, die Verleumder zu stellen, diesen Herrschaften Gelegenheit gegeben werden, für ihre Behauptungen den Wahrheitsbeweis anzutreten.
der Reichsanstalt betrug die Zahl der Hauptunterstügungsempfänger am 30. November in der Arbeitslosenversicherung 638 000, in der Krisenfürforge 1 131 000 und in der Wohlfahrt 2 277 000.
Es kann also die Gesamtunterstütztenzahl um rund eine Million erhöht und die Unter
ffügung wesentlich verbessert werden. Was die Gewerkschaften fordern, sind feine Unmöglichkeiten, auch wenn man die winterliche Zunahme der Arbeitslosen in Rechnung stellt. Die
Hilfsbedürftigfeitsprüfung muß fallen, eine Verlängerung der Unterstügungsdauer in der Versicherung ist sehr wohl möglich und ebenso die Verbesserung der Unterſtützungssätze.
Die Gemeinden werden, wenn der vorgeschlagene Weg beschritten wird, vom Drud der Wohlfahrtslast wesentlich entlastet. Sie können ihre Kräfte endlich für ihre eigentlichen kommunalpolitischen Aufgaben freimachen. Die Oberbürgermeister brauchen nicht mehr alle Augenblicke in Berlin beim Finanzminister betteln. Die Gemeinden können, wenn sie durch eine Reichsarbeitslosenfürsorge entlastet werden, schon während des Winters, sich um so intensiver der Arbeitsbeschaffung widmen, damit dann im Frühjahr endlich vom Arbeitsmarkt her eine Erleichterung der Unterstügungslast eintreten
fann.
Getarnter Faschismus
,, Berufsständische" Sozialreaktion
Ein ,, Bund für organischen Staats- und Wirtschaftsaufbau" trat am Sonnabendnachmittag in der Technischen Hochschule an die Deffentlichkeit. Prof. Dr. Albrecht Jena gab eine geschichtliche und soziologische Begründung der berufsständischen Sozialordnung. Er ging dabei von dem wechseln den Bild der Sozialordnung im 19. Jahrhundert aus und zeigte, daß das Verhältnis der Arbeiterschaft zu den Unternehmern den Charakter des organisierten Klassenkampfes annahm.
Als Gegenbewegung trat in der Nachfriegszeit die Forderung nach Berwirklichung der berufsständischen Sozialordnung auf den Plan.
Dr. Vormerd bezeichnete den Einbau der Gewerkschaften in eine berufsständische Ordnung als unmöglich. Borbedingung dafür sei deren
Ausgelernt- arbeitslos
Das Schicksal der Jugend
Mit Unterstügung des Generalsekretärs der Katholischen Gesellenvereine in Köln hat der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürforge in Frankfurt a. M. eine Untersuchung darüber angestellt, wo die Handwerkslehrlinge nach dem Ablauf ihrer Lehrzeit bleiben. Wenn sich; die Umfrage, deren wichtigste Zahlenergebnisse im ,, Reichsarbeitsblatt" Nr. 33 wiedergegeben sind, auch auf einen verhältnismäßig fleinen Kreis beschränkt, so ergeben sich dennoch recht interessante Aufschlüsse aus ihr, vor allem hinsichtlich der Möglichkeit der fachlichen Ertüchtigung dieser jungen Menschen durch eine der Lehrzeit unmittelbar folgende längere Gefellentätigkeit. Mit dieser Weiter beschäftigung zweds gründlicher Befestigung und Erweiterung des erlernten beruflichen Wissens sieht es jedenfalls sehr trübe aus, wobei noch zu bemerken ist, daß die Umfrage nur die Jahrgänge 1908 bis 1913 umfaßt, die also in den Jahren 1926 bis 1931 ihre Lehrzeit beendet hatten. Die Be endigung der Lehrzeit der befragten Personen fällt mithin noch zum erheblichen Teil in die Zeit der guten Konjunktur und nicht in das jetzt zu Ende gehende Jahr des fürchterlichsten Konjunkturtiefs, in dem die Aussicht der Ausgelernten auf Weiterbeschäftigung noch geringer geworden ist.
Von den im Jahre 1926 Ausgelernten find 21 Proz sofort nach der Lehre entlassen worden, von den 1931 Ausgelernten dagegen 48 Proz., also fast die Hälfte. Von den 79 Proz neugebadener Gesellen, die im Jahre 1926 noch bei ihrem Lehrmeister verbleiben durften, waren 55 Proz. länger als ein halbes Jahr als Geselle in ihrem Lehrbetrieb tätig. Im Jahre 1931 waren es von den 52 Proz. Jungausgelernten, die der Lehrmeister behielt, nur noch 37 Proz., die über ein halbes Jahr bei ihrer Lehrfirma als Geselle bleiben durften. Dieser Einschränkung der Weiterbeschäftigungs- und Bervollkommnungsmöglichkeit der Junggesellen steht, wie jeder Beobachter des Handwerks weiß, feine oder nur eine sehr geringe Einschränkung der Lehrlingsausbildung gegenüber, weil die Lehrlingshaltung im Handwerk troß gegenteiliger Beteuerungen zuerst ein Lohnproblem und dann erst eine Frage des Nachwuchses ist.
Auch der zweite Teil der Untersuchung, der Auskunft über die Berufsverhältnisse sämtlicher erfaßten Ausgelernten am Ende der Beobachtungszeit gibt, ist sehr interessant. Zu der Zeit waren nämlich nur 29 Proz. in dem er= lernten Beruf und 6 Proz. in einem fremden Beruf tätig; fast zwei Drittel( 65 Proz.) der mit so großen Hoffnungen erst in die Lehre und dann in den erlernten Beruf getretenen jungen Menschen waren ,, Stempelbrüder". Charakteristisch ist auch, daß von den arbeitslosen jungen Handwerkern, die 1925 ihre Lehre beendet hatten, im
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geistige und organisatorische Umstellung. Da zu komme, daß die Vertretung der Angestelltenund Arbeitergruppe eines Berufsstandes immer nur eine auf berufsständischem Boden stehende Vereinigung haben könne, da ihr öffentlich rechtliche Aufgaben übertragen würden. Damit werde die Politik aus der Wirtschaft ausgeschaltet.(!?) Der Tarifschematismus folle zwar beseitigt werden, jedoch müßten Richtlinien gegeben werden, nach denen im Einzelbetrieb die Endlöhne nach der Leistung festBaritätisch zusammengesetzte gesezt würden. Schiedsgerichte mit einem unparteiischen Vorsitzenden hätten für Beilegung von Streitigkeiten zu forgen: Die letzte Entscheidung habe der Staat zu fällen, wodurch Streit und Aussperrungen, unmöglich gemacht würden.
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Dieser nur sehr wenig getarnte Faschismus wird gewiß unter den Unternehmern feine Gegner finden. Verspricht er doch, den Kapitalismus von dem drohenden Sozialismus zu retten, ohne daß er sich wie die bösen Gewerkschaften umzustellen braucht. Streifs follen verboten, der Tarifschematismus", d. h. auf gut deutsch, die Tarifverträge beseitigt, Löhne vom Unternehmer ,, nach der Leistung fest= gesezt" werden. Diese Unterjochung der Arbeiterklasse unter die Diktatur der Unternehmer wird als ,, Ausschaltung der( sozialistischen) Politik aus der Wirtschaft" angepriesen.
Angestelltenschuh
Das ,, Gesez über die Fristen für die Kündigung von Angestellten" vom 9. Juli 1926 ist seit ge= raumer Zeit Gegenstand planmäßiger Angriffe der Unternehmerverbände. Gegenüber dieser Kritik am Kündigungsschutzgesetz stellt der Vorstand des Bundes der technischen Angestellten und Beamten folgende Tatsachen fest:
Das Gesetz ist geschaffen worden, weil sich immer stärker zeigte, daß die Notlage der älteren Angestellten durch das allgemeine Streben der Unternehmer, bei Einstellungen jüngere, billigere und gefügige Kräfte zu bevorzugen, dringend ein Eingreifen erheischte. Die Forderungen der Angestelltengewerkschaften: Meldepflicht für offene Stellen, Beschäftigungsverpflichtung, Anspruch auf Abkehrgeld, Beseitigung der Mißstände im Anzeigenwesen und in der Lehrlingshaltung find vom Gesetzgeber nicht erfüllt worden. Lediglich der Kündigungsschutz und auch dieser bei weitem nicht in dem erforder= lichen Ausmaße, wurde durch das Gesetz vom 9. Juli 1926 geschaffen, und damit wurde wenigstens für einige Monate Schutz vor der Bernichtung der Existenz durch die Stellenlosigkeit gewährt. Alle in der Zwischenzeit, ins besondere in der Krise, gesammelten Erfahrungen zeigen; daß das Gesetz diese seine einzige bescheidene Aufgabe auch erfüllt und sich darin bewährt hat.
Darüber hinaus muß der Schutz der Ange= stellten vor der Willkür und der hemmungslosen Abbausucht des Unternehmertums durch wirksame Maßnahmen gemäß den gewerkschaftlichen Forderungen ergänzt und durchgeführt werden.
Im Preußischen Landtag haben die Natio= nalsozialisten einen Antrag eingebracht, der von der Staatsregierung fordert, bei der Reichsregierung dafür einzutreten, daß durch Gesez die Unternehmer zur Beschäftigung einer angemesse= nen Zahl älterer Angestellter verpflichtet werden. Wozu dieser Umweg? Wenn die Nationalsozialisten für die älteren Angestellten etwas tun wollen, so ist im Reichstag dazu Gelegenheit.
denen jedoch, die ihre Lehrzeit im Jahre 1930 beendet hatten, betrug die durchschnittliche Arbeitslosigkeit bereits 6,3 Monate. Das war, wie bereits betont, die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt der Jungausgelernten bis zum Jahre 1930 oder 1931.
Wie schlimm es heute um das Berufsschicksal dieser jungen Leute steht, kann man nur ahnen. Gewiß darf man diese Erhebung wegen ihres begrenzten Personenkreises nicht schematisch auf das gesamte deutsche Handwerk übertragen; es mag damals in manchem Gebiet besser, in vielen sicherlich aber auch noch schlechter ausgesehen haben. Diese Unterschiede, die auch zur Zeit bestimmt noch vorhanden sind, ändern aber an dem Gesamtbild nichts, monach es um die gelernte Jugend geradezu trostlos steht. Das Problem der Arbeitsbeschaffung, das von den freien Gewerkschaften immer wieder in den Vordergrund ihrer dringenden Zeitforderungen gerückt wird, ist auch für unsere berufsuntätige Jugend eine Lebensfrage.
Der Reichsarbeitsminister hat dem Hanja. bund, der unter Hinweis auf die Aufhebung der ,, Barenna" die Wiederzulassung der ge werbsmäßigen Stellen vermittlung forderte, geantwortet, daß zwar für die Vermitt lung von Artisten die gewerbsmäßige Vermittlung wieder erlaubt sei, eine Ausdehnung dieser Erlaubnis auch auf andere Berufe komme jedoch nicht in Frage.
In der spanischen Universitätsstadt Salamanca ist der Generalstreit erklärt worden. Die Streifenden plünderten die Läden, wobei es zu Zujammenstößen mit der Polizei fam. Später wurden auch Infanterie- und Bionierabteilungen eingesetzt und Polizeiverstärkungen aus Madrid herangezogen. Zahlreiche Verhaftungen wurden vorgenommen.
Der Streit hat sich inzwischen auf die Provinz Salamanca ausgedehnt. Bisher sind 200 Ortschaften von der Streitwelle ergriffen worden. Der Autobusverkehr ist überall unterbrochen worden. Auch in Nordspanien dauert der Streif weiter an. In Gijon wurden die Bahngeleise aufgerissen und elektrische Anlagen gesprengt. In Oviedo ist der Stierkampfplay in Brand gesteckt worden.
Der Zentralverband der Angestellten hat beim preußischen Finanzministerium eine Anweisung erwirkt, daß die legte Gehaltsrate für Beamte und Behördenangestellte im Dezember 1932 bei direkter Barzahlung am 23. Dezember, bei Ueberweisung auf ein Konto bereits am 20. Dezember 1932 crfolgt.
Hierzu 2 Beilagen
Weiße Zähne: Chlorodont:
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