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überführt und hat sie fristlos entfaffen. Die Entlassene flagte beim Arbeitsgericht und die Geschäftsinhaberin glaubte auf Grund des graphologischen Gutachtens", welches das Gericht mit ungläubigem Lächeln entgegennahm, den Prozeß gewinnen zu müssen.

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Inzwischen war der Unfug der Graphologin durch die Presse bekannt geworden. Infolgedessen richtete der Vorsitzende der Deutschen Gra phologischen Studiengesellschaft ein Schreiben an das Arbeitsgericht, worin er aus­führte, daß es nach dem heutigen Stande der graphologischen Wissenschaft unmöglich sei, aus der Handschrift eine ganz auf den betreffenden Einzelfall zugeschnittene Folgerung zu ziehen und daß es unglaublich leichtfertig fet, aus der Handschrift feststellen zu wollen, daß nur eine bestimmte Person für die Tat in Frage tommen könne.

Das Gericht legte natürlich auf die grapho­logischen Feststellungen gar feinen Wert, sondern suchte durch Zeugenvernehmungen zu ermitteln, ob die Klägerin die böswilligen Be­Schädigungen ausgeführt habe. Nachdem in dieser Hinsicht nichts festgestellt werden konnte, wurde der Prozeß mit einem Vergleich beendet. Der Unfug, daß Unorganisierte ihrer Unzu­friedenheit nicht offen Ausdruck geben und dafür Sabotage verüben, ist ziemlich überwunden. Da gegen scheint der Unfug auf Arbeitgeberseite, den Angestellten graphologisch beizukommen, erst im Aufblühen begriffen. Es ist deshalb nur zu wünschen, daß das Gutachten der Studien­gesellschaft die nötige Beachtung findet.

,, Einheitsfront"

Die RGD. hat wieder eine Neugründung voll. zogen. In den Berliner Staatstheatern ist von ihr eine Belle" geschaffen worden, deren Hauptaufgabe darin besteht, Lügen und Ver. leumdungen über den Gesamtverband und seine Angestellten in eine Betriebszellenzeitung zu lancieren, die den revolutionären" Titel trägt Unterm Preußen- Adler".

In der jüngsten Nummer dieses Sudelblättchens mird behauptet, der Leiter der Sektion Reichs­und Staatsbetriebe, Theater und Kinos in der Ortsverhaltung Berlin , Genosse Richter, habe in einer Funktionärversammlung die Verbands­mitglieder, deren Verdienste ohnehin schon kaum zum Leben reichen, aufgefordert, bei Autofahrten nur im Gesamtverband organisierte Chauffeure zu nehmen. Mit dieser Behauptung geht bereits die tommunistische Tagespresse frebsen. An der Be­hauptung ist soviel wahr, daß Genosse Richter barauf hingewiesen hat, daß es Pflicht eines jeden Mitgliedes, wie überhaupt eines jeden Frei­gewerkschafters ist, die freigewerkschaftlich orga­nisierten Chauffeure zu berücksichtigen, wenn sie aus dienstlichen oder anderen Gründen eine Kraftdroschte benutzen müssen. Ein ganz selbst­verständlicher Hinweis. Aber man braucht ja ,, Beweise" dafür, daß die Gewerkschaftsangestellten gar nicht wissen, wie schlecht es den Arbeitern geht. Eine Verdrehung, wie sie sich der Preußen­Adler" leistet, schafft die richtige Einheitsfront­stimmung". Das gleiche trifft auch für die andere Behauptung in derselben Nummer zu, daß den Delegierten zur Theaterarbeiterfonferenz in Darm­ stadt das Reisegeld von der General direktion der Staatstheater gezahlt worden sei. Diese Konferenz fand vor mehr als einem Jahr statt. Die Delegierten sind selbst­verständlich auf Kosten des Gesamt­verbandes dorthin gefahren. Eine Ausnahme machten lediglich drei Gastdelegierte, die auf Kosten der Generaldirektion der Staatstheater nach Darmstadt fuhren und zu denen auch der Kommunist Sotop gehörte, der offensichtlich diese Verleumdungen in den Preußen- Adler" lanciert hat. Die Arbeiter der Staatstheater werden genau wissen, aus welchem Grunde gerade in den nächsten Wochen und Monaten ihre gewerkschaftliche Beschlossenheit Don größter Wichtigkeit für sie ist. Das Aufziehen einer RGD.- Zelle und einer gegen die freien Gewerk­schaften gerichteten Betriebszellenzeitung soll das gute Organisationsverhältnis der Arbeiter der

Hinter den Kuliffen

Weihnachtslyrik bei den Angestellten

Die alljährliche Weihnachtsüberlastung der An­gestellten wird diesmal womöglich noch schlimmer sein als in den vorhergehenden Jahren. Je schmaler der Geldbeutel der Kundschaft, desto größer die Anforderungen an die geistige und törperliche Spannkraft jener Berufsgruppe, die eigentlich die Spesen für die Weihnachtslyrit zu zahlen hat. Da es noch immer nicht gelungen ist, in den Tarifverträgen für Angestellte einen allgemeinen Rechtsanspruch auf eine Sonder= vergünstigung für die wochenlange Ueber­spannung aller Kräfte durchzusetzen, wissen die meisten Angestellten gewöhnlich bis kurz vor Weihnachten noch nicht, ob fie mit einer Weih­nachtsgratifitation rechnen können. Jedes Jahr werden in manchen Betrieben neue und erstaun­liche Methoden gefunden, um aus dieser Unge­wißheit Profit zu schlagen.

Die allgemeine Weihnachtspsychose ist ein glän­zender, gänzlich kostenloser Antriebsmotor zur Steigerung menschlicher Arbeitstraft; er versagt fast nie. Wenn dann die Kräfte verausgabt sind, wird der Preis dafür willkürlich festgesetzt, weil taum jemand, dem seine Stellung lieb ist, den Mut haben wird, eine angemessene Weih nachtsgratifitation mit einer Klage zu erkämpfen.

Nach der Rechtsprechung des Reichsarbeits­gerichts besteht ein flagbarer Anspruch auf die Gratifikation dann, wenn ein Arbeitgeber sie in den vorhergehenden Jahren freiwillig und regel­mäßig gezahlt hat und wenn bei der Auszahlung feine besonderen Vorbehalte gemacht worden sind.

Staatstheater sprengen. Die Arbeiter der Berliner Staatstheater feien daher gewarnt. Die 3er­schlagung ihrer gewerkschaftlichen Geschlossenheit fönnte sich eines Tages bitter rächen.

Ein Sechzigjähriger

Am 19. Dezember ist der zweite Bevollmächtigte der Berliner Ortsverwaltung des Verbandes per Nahrungsmittel- und Getränkearbeiter, Auguſt Schmiz, 60 Jahre alt. Er erlernte das Schlofferhandwert, fam 1895 zur gewerkschaft. lichen, zwei Jahre später auch zur politischen Organisation. Seine Betätigung führte dazu, daß er 1910 im Brauerei- und Mühlenarbeiterverband angestellt wurde. Auch in der Partei war August Schmit tätig, u. a. als Leiter der 30. Abteilung. Wir wünschen ihm. daß er noch eine Reihe von Jahren im Dienste der Arbeiterbewegung weiter­wirfen fann.

Russisches Recht

Es bedeutet Rechtlosigkeit

Vor etwa zwei Jahren schwebte vor dem Arbeitsgericht ein Prozeß, der sich um die Frage drehte, ob die Arbeiter und Angestellten der Russischen Handelsvertretung einen Betriebsrat nach deutschem Recht wählen dürfen. Die Handelsvertretung machte ihren Arbeit­nehmern dieses Recht streitig und berief sich dar­auf, daß sie eine ,, nach russischem Recht" zustande. gekommene Betriebsvertretung habe. Das Arbeits­gericht Berlin und schließlich auch das Reichs=

Von diesem Recht wird praktisch nur nach einer Entlassung Gebrauch gemacht. Das Jahr 1932 hat ein paar bemerkenswerte Weihnachtsprozesse gebracht, die bezeichnend find für die Unzuträg­lichkeit einer Situation, in der Arbeitsleistung durch ein Geschenk in willkürlicher Höhe abge= golten werden soll.

Ein Ladenbefizer in Rottbus verlangte von seinen Angestellten, daß sie an den drei Sonn­tagen vor Weihnachten ohne Bezahlung arbeiten follten. Von einer Weihnachtsgratifitation war nicht die Rede. Vor dem Arbeitsgericht auf Be­zahlung der Sonntagsarbeit verflagt, meinte der Beklagte, daß ein gegen Monatsgehalt be­schäftigter Angestellter solche gelegentlich vorkom­menden Erweiterungen der Betriebszeit ohne be= fondere Bergütung durchhalten müßte. Die Ge­richte haben ihn verurteilt, allerdings nur zur 3ahlung des normalen Gehalts­anteils ohne Zuschläge, da im Tarifvertrag eine entsprechende Vereinbarung getroffen wor­ben war.

In einem größeren Betrieb in Breslau hatten die Angestellten jahrelang Weihnachts­gratififationen in verschiedener Höhe bekommen. Im letzten Jahre wurde überhaupt nichts mehr gezahlt und die Firma wurde von einer Ange­stellten auf Zahlung eines Monatsgehalts ver­tlagt, weil sie 1930 zuletzt ein Monatsgehalt be­tommen habe. Das Arbeitsgericht fand die For­derung zu hoch und verurteilte die Firma zur Zahlung von 150 Mart, da die Summen auch

Arbeitsgericht Berlin erfuhr man, daß dem Urteil des Reichsarbeitsgerichts ein Betriebsrat bei der Russischen Handelsvertretung nicht besteht und niemals bestanden hat. Der Kläger , der kürzlich entlassen wurde, bestritt die Rechtswirksamkeit feiner Entlassung, weil er Mitglied des Be= triebsrats sei und ohne dessen Zustimmung nicht entlassen werden dürfe. Die Vertreterin der Handelsvertretung entgegnete, bei ihr gebe es feinen Betriebsrat nach deutschem Recht, der Kläger sei Mitglied der Betriebsver­tretung nach russischem Recht und könne fich auf das deutsche Betriebsrätegejezz deshalb nicht berufen.

Tatsächlich wurde durch die Beweiserhebung festgestellt, daß nach dem Urteil des Reichsarbeits­gerichts eine Betriebsversammlung der Handels­vertretung beschlossen hat, die russische Betriebs. vertretung anzuerfennen und auf die Wahl eines Betriebsrats nach deutschem Recht zu verzichten. ( Wehe, wenn sie nicht verzichtet hätten!) Davon hat der Kläger , der erst später eingetreten ist, nichts gewußt, und als er im April d J. in die Betriebsvertretung gewählt wurde, war er der Meinung, einem Betriebsrat nach deutschem Recht anzugehören. Daß das ein Irrtum war, ist ihm erst jetzt flar geworden. Ebenso war er im Irr tum, wenn er ein längeres Kündigungs= recht aus der Arbeitsordnung herleiten wollte, denn diese Arbeitsordnung ist nicht rechts= verbindlich, weil sie nicht, wie es das deutsche Recht vorschreibt, zwischen den Arbeitnehmern und bem Arbeitgeber vereinbart, sondern DOM Arbeitgeber festgefegt ist. Unter diesen Umständen mußte das Gericht auf Abweisung der Klage erkennen.

arbeitsgericht hat entschieden, daß für die Partei und Gewerkschaft

deutschen Arbeitnehmer der Russischen Handels­vertretung ein Betriebsrat nach deutschem Recht gewählt werden müsse und daß die nach russischem Recht errichtete Betriebsvertretung" nur für die bei der Handelsvertretung beschäftigten russischen Staatsangehörigen zuständig sei. In einer Verhandlung am Mittwoch vor dem

Die richtigen Weihnachts Geschenke

Heute SONNTAG v3-7 Uhr geöffnet.

Bekenntnis zur Demokratie

In der Vertreterversammlung des AfA­Drtstartells Berlin gab Genosse Flatau zunächst einen Arbeitsbericht für das letzte Vierteljahr. In Verbindung hier­

früher geschwankt hatten und das Geschäfts­ergebnis des Jahres 1931 schlechter war als im Jahre vorher.

Die schönste Weihnachtsgeschichte hat sich in 3 widau abgespielt. Dort hat der Arbeitgeber geflagt, um von seiner Angestellten die gezahlte Weihnachtsgratifitation wieder herauszubekom. men. Zwischen Weihnachten und Ostern hatte sich der Chef mit seiner Angestellten gezantt und sie in einem heftigen Wortwechsel als ,, perdammtes Kommunistenmensch" beschimpft. Die Angestellte machte von ihrem Recht zur fristlosen Kündigung wegen Beleidigung Gebrauch Daraufhin sollte das Weihnachtsgeschenk wegen ,, groben Un­danks" widerrufen werden. Der Mann fam mit seiner Klage nicht durch.

Eine gewöhnliche Schenfung fann allerdings durch eine schwere Verfehlung des Beschenkten, wenn er sich groben Undanks gegen den Schen­fenden schuldig macht, widerrufen werden. Nicht 10 beim Weihnachtsgeschent. ,, Wehnachts­geschenke", so sagt das Bericht, gehören zu den Geschenken, durch die einer sittlichen Pflicht oder zum mindesten einer auf den Anstand zu nehmen­den Rücksicht entsprochen wird." Solche Geschenke fönnen aber nach Ansicht des Gerichts nicht unter den gleichen Vorausfegungen wie andere wider­rufen werden. Glücklicherweise hat das Gericht gleichzeitig noch festgestellt, daß man, abgesehen von der allgemeinen Rechtsfrage, das Verhalten dieser Angestellten nicht einmal als ,, groben Un­dant" bezeichnen könne. Hilde Walter .

mit trug er die Vorschläge des Vorstandes vor, die die Finanzfragen des Ortskartells für 1933 regeln sollen. Diese Vorschläge wurden von der Vertreterversammlung einstimmig angenom men, ebenso eine mehr redaktionelle Sagungs änderung.

Genosse Dr. Croner vom Deutschen Werk. meisterverband behandelte in seinem darauffolgen den Referat die Lehren des Jahres 1932. Eingehend legte er die Bedeutung dar, die die Demokratie für die gesamte Arbeiterklasse besize. Die Demokratie verglich er mit einer Festung, hinter deren Mauern sich der Aufmarsch der proletarischen Massen vollzieht und zu deren Ver teidigung sie daher mit allen Mitteln bereit sein müßten. Die praktische Wirkung einer solchen Bereitschaft sei in diesem politischen und wirt. schaftlichen Katastrophenjahr nicht festzustellen ge. wesen. Er erklärte diesen Mangel aus den viel­leicht überspannten und notwendigerweise ent­täuschten Erwartungen, mit denen das deutsche Proletariat an die Demokratie herangetreten sei. Diese Enttäuschungen haben es vielleicht ber hindert zu erkennen, daß die Demokratie nicht nur einen politischen Schutzwall für die Arbeiter. klasse bildet, sondern auch einen wirtschaftlichen Schüßengraben für die Besitzenden. Aus der Er fenntnis folcher Grundlagen ergeten sich weit­reichende Konsequenzen für Strategie und Tattit des politischen und wirtschaftlichen Kampfes der Arbeiterschaft. Diese Konsequenzen legte der Re. ferent in eingehenden und sehr interessanten For. mulierungen dar,

In der anschließenden Diskussion wurdent die Ausführungen Croners von allen Rednern unterstrichen. Hierbei fand die Frage des Ber hältnisses Don Partei zu Gemert­schaft eine besonders eingehende Behandlung.

Die Bertreterversammlung des Ortsfartells hat gezeigt, daß die Berliner Hauptfunktionäre der AfA- Gewerkschaften, die in der Vertreterversamm­lung vereinigt sind, sehr wohl die Zeichen der Zeit verstanden haben und gewillt sind, die Vor­ausfegungen mit schaffen zu helfen, die notwendig sind zur Abwehr der Mächte, die die Demokratie vernichten wollen.

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