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Russische   Lohnpolitik

Lohnerhöhungen unter Strafe gestellt

Die Legkaja Industria" Industria  "( Nr. 258 Dom 9. Dezember 1932) veröffentlicht eine Verordnung des Volkskommissariats der verarbeitenden In­dustrie der Sowjetunion  . In dieser Verordnung wird den Betriebsleitern, den Trustleitern und den Leitern der Hauptverwaltungen der einzelnen Zweige der verarbeitenden Industrie strengstens eine Erhöhung der Löhne der Arbeiter und der Gehälter der Angestellten ohne jedesmalige beson­dere Genehmigung des Volkskommissariats der verarbeitenden Industrie verboten. Zumider­handlungen sollen

strafrechtlich verfolgt

werden. Der Arbeitssektor des Bolkskommissariats foll bis zum 15. Dezember d J. den Hauptverwal­tungen der einzelnen Zweige der verarbeitenden Industrie genaue Angaben über die für das erste Quartal und das ganze Jahr 1933 festgesezten Lohnfonds machen. Die Hauptverwaltungen sind verpflichtet. spätestens bis zum 20. Dezember dieses Jahres diese Lohnfonds auf die einzelnen Betriebe zu verteilen, damit bis zum 25. De­zember d. 3. jeder Betrieb der verarbeitenden Industrie einen festen Lohnfonds für das erste Quartal und das ganze Jahr 1933 besitzt. Die Leiter der Hauptverwaltungen der einzelnen Zweige der verarbeitenden Industrie werden per­fönlich für Fälle von Ueberschreitungen der Lohn­fonds durch die Trusts und Einzelbetriebe verant­wortlich gemacht. Als weitere Maßnahme auf lohnpolitischem Gebiet

veröffentlicht die

,, Ismestija"( Nr. 338 vom 8. Dezember 1932) eine Berordnung des Zentralrats der Sowjet­gewertschaften, wonach

die Verordnung vom 20. August d. J. über die Erhöhung der Arbeitslöhne für die Funktionäre der Betriebsräte aufgehoben

wird. Diese Erhöhung habe den Grundsägen der Entlohnung der Sowjet-, Partei- und Gewerf­schaftsfunktionäre nicht entsprochen.

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warway

Als vor einiger Zeit die Sowjetregierung eine Lohnerhöhung in den wichtigsten Zweigen der Schwerindustrie Eisen- und Stahlindustrie und Kohlenbergbau anordnete, der sehr bald Lohn­erhöhungen in den anderen Zweigen der Schwer­industrie, so vor allem im Erzbergbau sowie im Verkehrswesen und in der verarbeitenden In­dustrie folgten, zeigte es sich sehr bald, daß sprunghafte Lohnerhöhungen über das von der Regierung und der Parteileitung festgesetzte Maß hinaus schon deswegen nicht mehr aufzuhalten maren, meil

der Reallohn trotz der nicht unerheblichen Er­höhung der Nominallöhne infolge der taia­strophalen Preiserhöhungen in Wirklichkeit start gesunken

mar. Auch die von der Sowjetregierung vor­genommene Erhöhung der Löhne in diesem Jahr hat den Reallohn nicht steigern fönnen. Die ein­zelnen Betriebsleiter sind daher vielfach zur Selbsthilfe geschritten, um das Fluftuieren der

Kündigungsschutz soll bleiben

Gutachten des Reichswirtschaftsrats

Der Sozialpolitische Ausschuß des Vorläufigen Reichswirtschaftsrats hat sich am Freitag auf Er­fuchen des Reichsarbeitsminister's gutachtlich zu der Frage geäußert, wie das Kündigungs­fch uzgesetz für Angestellte in der Zeit der Wirtschaftskrise gewirkt hat. Der Sozialpolitische Ausschuß verweist auf die Leitsäge, die er am 25. Februar 1926 mit allen gegen eine Stimme beschlossen hat.

Es wäre nicht Aufgabe des Gesezes gewesen, die Entlassung von älteren Angestellten überhaupt zu hindern, sondern den älteren Angestellten eine längere Frift zum Aufsuchen einer neuen Stellung Bder zur Umstellung ihrer Lebensführung zu ge währen und den Arbeitsmarkt der Angestellten vor plötzlichen Belastungen zu schützen. Diese Aufgabe habe das Gesez erfüllt. Es habe die kurzfristige Entlassung der von ihm ge­schüßten Angestellten auch in der Wirtschaftskrise verhindert.

Das Gesez sei jedoch zu schematisch, als daß es sich in der außerordentlichen Verschiedenheit der von ihm betroffenen Tatbestände voll hätte be= währen können. Die Belastung kleiner Betriebe durch den derzeitigen langfristigen Kündigungs­schutz habe sich nicht selten als recht schwer er­wiesen. Doch hätten auch große Unternehmungen nachteilige Wirkungen des Gesezes verspürt.

Unvollkommenheiten des geltenden Konkurs und Vergleichsrechtes könnten nicht dem Kündi­gungsschutzgesetz zur Last gelegt werden. Vor­forgliche Kündigungen seien in erheblichem Um­

Bom Verrat zum Sieg

Kürzlich erreichte der Baugewerksbund durch Berhandlungen mit den zuständigen Stellen im Reichsarbeitsministerium die Zahlung des vollen Tariflohnes für die Not­standsarbeiter, die mit Tiefbauarbeiten am Spandauer   Schiffahrtskanal beschäftigt merden. Diese Notstandsarbeiter erhielten bis dahin, was auf Grund des Arbeitslosenversicherungsgesetzes leider zulässig ist, einen um 15 Proz geringeren Lohn als den tariflichen Tiefbauarbeiterlohn, also 61 Pf. pro Stunde anstatt 72 Pf.

Mit diesem unbestreitbaren Erfolg der Bau­gewerkschaft Berlin   versucht jetzt die RGD. frebsen zu gehen. In der Roten Fahne" wird am Frei­tag von einem 6% stündigen Streit bei der Bau­firma Habermann u. Gudes berichtet, die mit den Notstandsarbeiten am Spandaver Schiff­fahrtskanal beauftragt ist. Dieser Streit hatte an­geblich den ,, Erfolg", daß für einen Teil der Ar­beiter der Stundenlohn von 61 auf 65 Pf. erhöht werden soll.

In Wirklichkeit ist dieser RGD.- Streit nach 6½stündiger Dauer ergebnislos a b= gebrochen worden. Die Herauffezung der Löhne ,, für einen Teil der Arbeiter" von 61 auf 65 Pf. ist nämlich auf Grund der eingangs er­wähnten Berhandlungen des Baugewerksbundes erfolgt. Es handelt sich dabei um solche Arbeiter, die noch nicht vier Monate im Tiefbau beschäftigt waren und demzufolge laut Tarifvertrag nicht den

fange vorgenommen worden und hätten auch nicht selten die Entlassung tatsächlich eingeleitet. Doch sei auch in zahlreichen Fällen eine Verständigung unter den Beteiligten dahin erfolgt, daß entweder zu niedrigerem Gehaltssaz oder auf zeitlich oder. fachlich begrenzte Frist die Weiterbeschäftigung möglich wurde.

Die Wiedereinstellung oder Neueinstellung älterer Angestellter sei schon immer auf Schwierigkeiten gestoßen. Es sei jedoch die Besorgnis hervor­getreten, daß fünftig im Hinblick auf das Gesetz fich die Tendenz verschärft, bei gleicher Qualifi fation dem Angestellten den Vorzug zu geben, der auch nach fünf Jahren noch nicht unter den Kündigungsschuß falle, also dem jungen Ange stellten.

Nachdem das Gesetz vom 9. Juli 1926 ſeit Jahren in Geltung sei, habe der Sozialpoli­tische Ausschuß erhebliche Bedenken, Aenderungen vorzuschlagen. Die deutsche Volkswirtschaft be­dürfe im ersten Stadium ihrer Erholung vor= nehmlich der Ruhe. Sozialpolitische Geseze von mäßiger wirtschaftlicher Tragweite zu ändern, er­scheine im Hinblick auf die Beunruhigung, die da­durch bei den Nächstbeteiligten entsteht, zur Zeit als abwegig.

Der Kern dieses Gutachtens ist die nicht weg­zuleugnende Tatsache, daß das Gesez sich bewährt hat. Die Mängel dieses Gesezes, das ja nur eine Kompromißlösung ist, werden von den Ge­werkschaften nicht geleugnet. Es ist aber noch immer besser als der frühere Zustand.

vollen Tiefbauarbeiterlohn beanspruchen können; ihr Lohn liegt um 10 Proz. niedriger als der volle Tiefbauarbeiterlohn, beträgt also 65 Pf. Ziel des RGD.- Streits war jedoch, auch für diese Ar­beiter den Lohn von 72 Pf. zu erwirken. Die RGO. scheut sich also nicht, ihre Niederlage in einen Erfolg umzufügen, im übrigen sich mit dem Erfolg der Gewerkschaften zu brüsten. So wird aus dem ,, Verrat der Gewerkschaftsbürokratie" ein ,, Sieg der RGO."!

Verbindlicher Schiedsspruch

Lohndruck unwirtschaftlich

Der Reichsarbeitsminister hat auf An­trag der Gewerkschaften die Schiedssprüche, die im Tarifstreit in der fränkisch- thüringischen Schiefertafelindustrie am 15. Novem­ber unter dem Borsig eines für diesen Streitfall bestellten Sonderschlichters gefällt worden sind, mit folgender Begründung für verbindlich

erklärt:

Die in den Schiedssprüchen einheitlich für alle Betriebe festgesetzten Löhne für männliche Arbeit­nehmer von 45 Pf. in der Spize, heruntergehend bis auf 16 Pf. für die jugendlichen, und für weib­liche Arbeitnehmer von 27 Pf. in der Spize, heruntergehend bis auf 10 Pf. für die jugend­lichen, stellen, auch unter den gegenwärtigen schwierigen Verhältnissen in der Schiefertafel­

Arbeitskräfte, das jede geregelte Produktion un­möglich machte, zu unterbinden. Sowohl die ,, Sa Industrialisaziu". das Organ des Volkskom­missariats der Schwerindustrie, als auch der ,, Trud", das Organ des Zentralrats der Sowjet­gewerkschaften, haben offen zugeben müssen, daß die Ueberschreitung der Lohnfonds von den Be= triebsleitern nicht zuletzt deswegen erfolgt ſei,

weil die Fabrikdirektoren mit Rücksicht auf die großen Ernährungsschwierigkeiten die Arbeiter an ihre Betriebe binden wollten, um einen Fortgang der Produktion zu ermöglichen.

Wenn jetzt von der Sowjetregierung und der Parteileitung energische Maßnahmen gegen die Ueberschreitung der Lohnfonds ergriffen und scharfe Strafen für 3uwiderhand­lungen angedroht werden, so gliedern sich diese Maßnahmen in den allgemeinen Rahmen der neuen Verschärfung des sozialpoliti schen Kurses in Rußland   ein. Sie bilden sozusagen eine Ergänzung der beispiellos harten und zum Teil sogar grausamen Repressiv maßnahmen der Sowjetregierung gegen die Arbeitsverfäumnis, die ihrerseits wiederum zum mesentlichen Teil auf die Ernährungs­schwierigkeiten zurückzuführen ist. Die Einhaltung der vielfach sehr eng bemessenen Lohn­fonds, auf die die eingeschüchterten Betriebsleiter nunmehr besonders peinlich achten, dürften, wird zweifellos zu einer neuen Verschärfung des Drucks auf die Sowjetarbeiterschaft führen.

industrie eine Entlohnung dar, die nicht mehr unterschritten werden kann.

Die Parteien haben untereinander eine Ver­ständigung nicht herbeiführen können. Sie scheiterte auch jetzt wieder insbesondere an den Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben, daß einzelne Firmen die im Schiedsspruch festgesetzten niedrigen Lohnsäge unterschritten haben und da= mit die in der Hauptsache auf Kosten der Löhne hervorgerufenen Konkurrenz schwierigkeiten zwischen den Betrieben zum Dauerzustand erheben. Es mußte daher, um der Arbeiterschaft die Löhne der Schiedssprüche zu sichern, aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen die Berbindlichkeitserklärung gesprochen werden.

aus:

Ginigung in Hamburg  

Wieder Tarif im Gastwirtsgewerbe

Eigener Bericht des Vorwärts"

Hamburg  , 23. Dezember.

Der Konflikt im hamburger Gastwirts gewerbe ist heute früh bei dem echte für die Nordmark Dr. Stenzel beigelegt mor­den. Zwischen den Gastwirten und den Unter­

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händlern der Gastwirtsangestellten wurde eine Vereinbarung getroffen, wonach der seit Anfang Juni nicht mehr bestehende Lohn- und Manteltarif sofort ab 31 Januar 1933 wieder in Kraft tritt.

Es lag bekanntlich bereits ein Schiedsspruch des Hamburger Schlichtungsausschusses vor, der diesen Tarif wieder in Kraft sezen wollte, dessen Ver­bindlichkeitserklärung die Unternehmer aber im letzten Augenblick dadurch verhinderten, daß sie bei den Nachverhandlungen vor dem Schlichter plötzlich mit einem neuen Tarifentwurf auf­warteten. Der in aller Eile zusammengestoppelte Tarifentwurf war im großen und ganzen der schriftlich formulierte Wunsch der Unternehmer, die von ihnen seit dem 1. Juni, während der tariflofen Zeit, durchgeführten Verschlechterungen, wie z. B den Abbau der Garantielöhne der Kellner um 25 Proz. und der übrigen Gastwirts­angestellten um 15 Proz., tariflich zu verankern. Der Schlichter hat den Unternehmern aufgegeben, einen annehmbareren Vertragsentwurf auszu­arbeiten und bis zum 9. Januar mit den Gewerk­schaften neue Tarifverhandlungen zu führen. Für den Fall des Scheiterns dieser Berhandlungen soll der Hamburger Schlichtungsausschuß bis zum 15. Januar eine Entscheidung in dem Tarifkonflikt fällen.

Immer noch Lohnkürzung ,, Notleidende" gestellt

Eigener Bericht des Vorwärts" Köln  , 23. Dezember.

Der Schlichtungsausschuß für das Siegerland   türzte am Donnerstag den Tariflohn für die Siegerländer Gruben und Hütten um 1 Pf., von 58 auf 57 Pf., die Stunde. Die Unter­nehmer hatten einen Lohnabzug von 9 Prozent beantragt, den sie in der Verhand­lung auf 12 Broz. erhöhten mit der Be­gründung, daß mittlerweise die Notverord­nung zur Unterschreitung der Tariflöhne für not­leidende Betriebe aufgehoben worden sei.

Als sie sich von den Gewerkschaftsvertretern jagen lassen mußten, daß trotz der immer wieder hervorgehobenen Notlage nicht ein einziger Betrieb im Siegerland von dem für die not­leidenden Betriebe gültigen§ 7 der Notverordnung Gebrauch gemacht hätte, weil sie dann dem Schlich ter einen Einblick in die Betriebsverhältnisse hätten geben müssen, wurden die Herren sehr klein­I aut.

Sie stellen ein

In der Siegerländer Industrie werden Neuein­stellungen vorgenommen. Die Friedrichshütte in Herdorf   wird zu Jahresbeginn wieder die volle Produktion aufnehmen. Neu eingestellt werden insgesamt 200 Arbeiter.

Für den fächsischen Steinkohlenbergbau wurde von dem Landesschlichter in Leipzig   über ver­schiedene Streitfragen aus dem Rahmentarif ver­handelt. Für die Urlaubsfrage des fom­menden Jahres erging ein Schiedsspruch, der die Zahlung eines Urlaubsgeldes in Höhe von 75 Proz. vorsieht.

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