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Herberge der Gerechtigkeit

Zur weiteren Organisation des Kinderschutzes

Der furchtbare Fall der kleinen Rosemarie, der vor ein paar Wochen die gesamte Berliner  Deffentlichkeit erregte, hat viel Empörung und manche edlen Gefühle erweckt. Es kommt nun darauf an, zu sorgen, daß dieses schöne mensch­liche Empfinden nicht wieder von seinem Höhe­punkt herabfinft, bis wieder einmal ein fenfatio­neller Fall vorübergehende Bewegung auslöst. Wenn auch solche Scheußlichkeit wie im Fall der kleinen Rosemarie nicht allzu häufig sein mag, so ist doch kein Zweifel, daß noch immer in zahllosen Fällen Kinder als Opfer der Woh­nungsnot. der Arbeitslosigkeit, der Trunksucht und nervöser Zusammenbrüche ein trauriges Dasein führen müssen und daß eine erhebliche Zahl dieser Kinder Peinigungen verrohter oder entarteter Eltern erdulden. All dies: die Unzu­länglichkeiten der Gesetzgebung und die wirtschaft­lichen und psychologischen Bedingungen waren schon oft Gegenstand der Erörterung. Verbesse­rungen wurden geschaffen, die manchem armen Kind Erlösung gebracht haben. Aus den vielen Fragen sei daher nur eine herausgegriffen, die mir die wichtigste, weil allein wirklichen Schutz sichernde zu sein scheint: die Durchführung des Schußzes mit besonderer Berücksichtigung der Arbeiterbewegung. Alles Strafrecht wirkt nachträglich, wenn die Grausamkeiten verübt sind, nur ganz unzureichend durch Abschreckung vor­beugend. Die großen sozialen Umgestaltungen und Erziehungsmaßnahmen, die natürlich auch hier ihre Wirkung üben werden, sind nur all­mählich zu verwirklichen. Die Vorschläge aber, die ich entwickeln will, sind ganz einfach und rasch durchführbar, wenn man sie durchführen mill.

Gleichgültigkeit als Kinderfeind

Es gilt vor allem mit dem schlimmsten Feind, der das Elend so vieler Kinder verschuldet, Schluß zu machen: der Gleichgültigkeit. Hernach, menn die entartete Mutter oder der rohe Bater gefaßt sind, weiß jeder zu erzählen. Aber solange Abhilfe noch möglich war, hat sich feiner ernstlich darum gekümmert. Man hatte genug mit sich zu tun" und scheute die Schererei mit einem bösen Weib oder einem wüsten Kerl. Mit dieser Gleichgültigkeit muß Schluß gemacht werden, vor

allem in unserer Bewegung, die den Schuß der gequälten Menschheit auf ihre Fahne geschrieben hat. Wir haben viele Kräfte zur Verfügung, so daß eine durchgreifende Wirksamkeit leicht herbei­zuführen ist. Da sind die zahlreichen Vertrauens­personen der Partei, der Gewerkschaften, der Arbeiterwohlfahrt usw. Vor allem sind da die­jenigen, die in die Wohnungen kommen: Haus­taffierer, auch Krankenkontrolleure u. a. Sie müssen es gewissermaßen als Amtspflicht betrach­ten, sich um die Kinder zu kümmern,' begründete Anzeigen anzunehmen und weiterzugeben. Ebenso sollen die Zusammenfünfte der Gruppen, Frauen­abende u. ä. dafür in Anspruch genommen wer= den. Namentlich für die Jugend ist hier eine michtige Aufgabe. Weiß man erst allgemein, daß ernste Anzeigen entgegengenommen und nach Prüfung weitergeleitet werden, dann werden viele Kinder gerettet werden. Die Hauptsache: Nicht leerem Klatsch folgen oder sich gar zum Werkzeug. bösartiger Verdächtigung machen, aber begrün­deten Fällen mit Eifer nachgehen. Eine Her= berge der Gerechtigkeit muß unsere Bewegung sein. Wer bedürfte ihrer mehr als das wehrlos dem Beiniger preisgegebene

Kind?

Eine zweite Forderung richtet sich an die Träger der Jugend und Wohl= fahrtspflege. Gelegentlich kommt es vor, daß in der Schule die Spuren der Mißhandlung festgestellt werden und so die Sache in Bewegung kommt. Aber das sind nur Gelegenheitsfälle. Es bleibt meist dem Zufall überlassen, ob einmal auf diesem Weg einem Kind geholfen wird. Es kommt aber darauf an, die Untersuchungen plan­mäßig zu gestalten und regelmäßig vor­zunehmen.

Daher ist zu fordern, daß jedes gefährdete Kind von Zeit zu Zeit von einer geschulten Frau in seiner Häuslichkeit untersucht wird. Hat die Pflegerin Bedenken über den Zustand des Kindes, so hat sie Anzeige an das Jugendamt zu er­statten. Auf diese Weise würde jeder Fall fort­gefeßter Mißhandlung oder Vernachlässigung in furzer Zeit abgestellt sein, zumal wenn durch Ge­wissensaufrüttelung diesen Dingen die Aufmerk­samkeit der Mitbewohner zugewendet wird.

Allerdings kostet diese Maßnahme, die allein durchgreifende Abhilfe bringen würde, Geld. Wohl fehlt es nicht an geschulten Kräften, die

Diebeskolonne verhaftet miffionen sind in der letzten Zeit nichts Seltenes

Der Einbruch in der Kronenstraße

Ein Konfektionseinbruch, der am Weihnachts­abend bei der Firma Braun in der kronen­straße 124 verübt worden war, ist jetzt von der Kriminalpolizei aufgeklärt worden. Als Täter wurden vier junge Leute ermittelt und fest­genommen. Außerdem verhaftete die Polizei vier Hehler, die die Beute der Diebe es handelte sich um Damenmäntel im Werte von etwa 6000 m. abgenommen hatten.

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Bei der Tatortbesichtigung schien es den Kriminalbeamten so, als habe sich jemand ein­schließen lassen. Der Einbruch war wie be= richtet am ersten Feiertag entdeckt worden. Die geäußerte Vermutung bestätigte sich. Als Haupt­täter wurde der Hausdiener der Firma Kurt Hennig festgenommen. Er hatte sich am Heilig­abend einschließen lassen, hatte dann die Türen von innen geöffnet und seine drei Freunde gerufen, die die Beute fortschafften. H. hatte zahl= reiche Damenmäntel eingepackt und eilte dann zum Dönhoffplatz ,, wo seine Komplizen mit einem Lieferauto während der Zeit von 2 bis 7 Uhr auf ihn warteten. Die Beute wurde dann erst nach der Blumen und danach nach der Rüdersdorfer Straße gebracht. Der größte Teil der Ware konnte mieder herbeigeschafft werden. Die vier Täter sind geständig.

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Ermiffionen!

Das traurigste Kapitel vor Gericht

Das Gesez kennt keine Rücksichten. Der Mieter ist außer stande die Miete zu bezahlen eine alltägliche Erscheinung. Er muß aus der Wohnung; weder hat er eine neue passende ge­funden, noch wäre er in der Lage, in der neuen Wohnung für die Miete aufzufommen. Alle Gerichtsinstanzen sind erschöpft. In der Räumungs­flage hat der Wirt recht behalten, die Räumungs­fristen sind längst verstrichen, aber der Mieter denkt nicht ans ziehen, er kann nicht ziehen. Und da er es nicht freiwillig tut, wird er ermittiert und das ist eine tieftraurige Sache.

Das Mitgefühl der gesamten Nachbarschaft, ja ihr lautes Murren ist durchaus verständlich. Einem jeden von ihnen tann morgen das gleiche passieren. Kann aber der Gerichtsvollzieher etwas dafür? Erfüllt er nicht nur seine Pflicht, wenn er das Urteil des Gerichts vollstreckt? Und was fönnen die Schupos dafür, daß sie von dem Ge­richtsvollzieher hinzugezogen werden, um für den ruhigen Verlauf der Ermission Sorge zu tragen. Es finden sich aber immer wieder Leute, denen das Standalieren innerlicher Beruf ist. Sie hegen die Menge auf und es fehlt mitunter nur wenig am offenen Widerstand. Exzesse bei Er

geworden. So mar es auch am 20. Oftober beim Räumen einer Wohnung in der Roßstraße. Der Mieter war seit Monaten mit der Miete rückständig, er wurde er mittiert. Die Menge nahm eine drohende Haltung an. Der Gerichts­vollzieher holte zwei Polizeibeamte, auch diese wurden bedroht. Sie zogen ihre Pistolen. Der 21jährige K., ein bereits wegen Widerstandes vor­bestrafter Mensch, benahm sich besonders unge­bärdig. Er schlug dem Schupo mit geballter Faust gegen die Brust. Als man ihn paden wollte, riß er sich los, wurde eingeholt und konnte abgeführt werden. Ein anderer Bursche schrie: Schämt ihr euch nicht, ihr Schweinehunde!" und zerriß bei der Feststellung dem Beamten die Pelerine.

Gestern standen beide vor Gericht. K. redete sich mit Trunkenheit heraus, er wollte sich an nichts erinnern; der andere Bursche beantragte die

gegen geringe Entschädigung helfen würden. Aber immerhin müßten es viele sein, sollte die Sache ernstlich durchgeführt werden. Und ich weiß, daß heute immer noch Geld in Menge für sehr viele Dinge da ist. Aber mißhandelte Kinder? Die schlimmsten Fälle finden nicht einmal vor Gericht eine ernsthafte Sühne, die abschreckend wirken fönnte. Also wird's für absehbare Zeit daran scheitern.

Kinderschutz vor 30 Jahren

Wohl aber sollte die erste Forderung schon jetzt und ohne Verzug erfüllt werden. Als 1903 das Kinderschutzgesetz in Kraft trat, wurden von der Arbeiterschaft überall Kinderschuhkom= missionen gebildet, die mit massenhaften Hilfs­fräften wirksame Ueberwachungsarbeit geleistet und viele Gesezwidrigkeiten abgestellt haben. Sie widmeten sich im wesentlichen nur der Be= fämpfung verbotener Kinderarbeit. Einige aber, namentlich in Sachsen  , dehnten ihre Wirksamkeit auf alle Fälle der Kindesnot aus. Mit dem Krieg verschwanden sie und schienen nach dem von 1922 und der Jugendwohlfahrtsgesetz Schaffung der Jugendämter überflüssig. Wie die Erfahrung lehrt, trifft das nicht zu. Immer neue Fälle unglücklicher, zumeist proletarischer Kinder beweisen, daß die Ueberwachung der Kinder durch­aus unzureichend, aber auch neben der dankens­merten Arbeit der Vereine zum Schuh der Kinder ( in Berlin  : N 24, Oranienburger Straße 13/14, Quergebäude 1 Treppe) noch ausgiebiges Arbeits­feld vorhanden ist.

Ich schlage daher vor, daß die Arbeiter­wohlfahrt in Gemeinschaft etwa mit den Kinderfreunden, den Gewerkschaften und dem Arbeiter Abstinentenbund einen Ausschuß für Kinderschutz einseßt, der die Kräfte in Beme­gung feßen und planmäßige Arbeit gemährleisten mürde. Daß bei den Jugendämtern Förderung statt wie im alten Staate Bekämpfung zu er­warten ist, wird die Arbeit fruchtbarer gestalten, nicht aber, wie die Erfahrung zeigt, überflüffig machen.

Auf jeden Fall ist es nötig, dieser brennenden Frage wieder das Interesse der Arbeiterbewegung zuzuwenden und eine wertvolle Einrichtung von ehedem wieder aus unverdienter Vergessenheit zu Simon Katzenstein.  

ermeden.

Ladung von Zeugen zum Beweis dafür, daß ihn feine Schuld treffe. Das Gericht verurteilte R. zu 10 Monaten Gefängnis wegen Wider­standes gegen die Staatsgemalt. Das Verfahren gegen den anderen wurde abgetrennt. Es sollen im nächsten Termin seine Zeugen geladen werden.

Hintze soll geisteskrank sein

Die Verteidiger des Bankiers Hinge haben jetzt beim Untersuchungsrichter, der die gegen Hinge wegen des Attentats auf seine Gattin, die Kammersängerin Gertrud Bindernagel  , ein­geleitete Boruntersuchung wegen Mordes bzw. Tot­schlages führt, beantragt, Hinge auf seinen Geistes zustand untersuchen und ihn aus dem

Der Mann mit der Brandfackel

Erpresserbriefe am laufenden Band

Wenn die Handlungen irgendeines Menschen völlig aus dem Rahmen des Alltäglichen fallen, mit dem gesunden Menschenverstand überhaupt nicht mehr in Einklang zu bringen sind, so bleibt nur die eine Erklärung der Mensch ist geistes­gestört. Wie aber, wenn die Aerzte ihn nicht für geistestrank erklären? Muß er deshalb wirk­lich geistig gesund sein?

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N., 26 Jahre alt, ist neunmal vorbestraft; zu­letzt mit drei Jahren Zuchthaus megen einer vollendeten und einer versuchten Brandstiftung. Anfang dieses Jahres hatte er erst das Gefängnis verlassen. Eine Zeitlang war es still um hn. Dann aber erhielt Ende November der Landwirt K. in der Mark einen Brief, unterschrieben mit dem vollen Namen des Schreibers N.: Wenn der Landwirt ihm nicht binnen 48 Stunden an das Postamt Sowieso 40 Mt. schickt, so fliegt sein ganzes Anwesen samt seiner Familie in die Luft. Der Briefumschlag führte als Stempel eine ,, Brandfadel".

N. hatte im Sommer d. I. im Arbeitshaus Ribbekhorst gearbeitet und bei dieser Gelegenheit den Landwirt K. tennengelernt. Dieser machte ihm den Vorschlag, bei ihm zu arbeiten. N. ging darauf ein und bekam bei freier Station 10 Mr. monatlich. Das war nicht viel, und N. war der Ansicht, er sei übervorteilt worden. Der Land­mirt aber hatte von dem Erpresserbrief keine Notiz genommen.

Anfang Dezember erhielt die Leiterin der Ge­fangenenfürsorge, Fräulein Hermes, einen

ähnlichen Erpresserbrief. Auch dieser trug die Unterschrift N's., der Briefumschlag führte die ,, Brandjacke 1". Im Brief stand zu lesen: Mir ist bekannt, daß Sie den Ihnen aus den Straf­Ge= anstalten zugeleiteten Arbeitsdienst der fangenen zu verschiedenen anderen Zwecken ver= menden. Falls Sie mir nicht binnen 48 Stunden 250 Mr. schicken, erschieße ich Sie. Es hat keinen Zweck, daß Sie zur Polizei gehen, ich komme doch mal wieder aus dem Gefängnis heraus."

Die Empfängerin disjes Briefes kannte den Mann. Er hatte mehr als einmal die Gefangenen­fürsorge in Anspruch genommen. Man stellte fest, daß er im Asyl für Obda.kloje Unterkunft ge= funden hatte. Der Mann wurde nun auf seinen Geisteszustand untersucht. Jedoch fand der Psychiater keine Anhaltspunkte für eine geistige Störung. Jetzt erstattete man Anzeige bei der Bolizei.

Vor dem Schnellgericht verweigerte N. jede Erklärung. Die Leiterin der Gefangenen­fürsorge teilte mit, sie hätte mit dem Arzt noch einmal gesprochen, er möchte ein endgültiges Gut­ochten von einer eingehenden Beobachtung ab= hängig machen. N. erklärte aber: ich fühle mich vollkommen gesund. So, und was ist denn das für ein Stempel?, fragte ihn der Richter. Das ist der amtliche Stempel des anarchistischen Vereins. Und was ist das für ein Verein? Dar­über verweigere ich die Aussage. Der Mann wurde zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Ich möchte lieber ins Zuchthaus", sagte er noch zum Schluß...

Untersuchungsgefängnis Moabit   zu diesem Zwecke für geraume Zeit in einer öffentlichen Irren­anstalt internieren zu lassen.

Die Verteidiger Hinges vertreten den Stand­punkt, daß er den tödlich ausgegangenen Revolveranschlag auf die Sängerin in einem un­zurechnungsfähigen Zustande infolge Geistes= gestörtheit verübt habe. Der Untersuchungs­richter hat infolge des Antrages Medizinalrat Schlegel als medizinischen Sachverständigen mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt.

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In wenig Worten

In einem Anfalle von Verfolgungsmahn erhängte sich gestern in ihrer Wohnung in der Barbarastraße 194 in Berlin  - Lanfmiz bie 40 Jahre alte Frau Gertrud Steinberg. Als die Tat von Angehörigen entdeckt wurde, war der Tod bereits eingetreten. Die Leiche ist beschlag­nahmt worden.

Ein Berliner   Gericht entschied, daß der Finder eines gestohlenen Autos 1 Proz. des Wertes des herrenlos aufgefundenen Wagens als Belohnung zu beanspruchen habe; für diesen Be­trag hat nach der Meinung des Gerichts die zu­ständige Versicherungsgesellschaft aufzukommen.

Diebe drangen in die Potsdamer Villa des früheren Vorstandsmitglieds der Dresdner  Bant, Hermann Guttmann, ein. Sie ent­wendeten für etwa 10 000 Mark Wertsachen.

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Der bewährte Leiter der Literarischen Abteilung des Schlesischen Rundfunks", Dr. Engel, wurde durch den bisherigen Leiter der Mirbt, Evangelischen Pressestelle, abgelöft.

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Zwischen den Bahnhöfen Ettlingen   und Bruchhausen( etwa 10 Kilometer von Karls. ruhe) wurde am Mittwochabend ein Kraft* magen von einem Personenzug erfaßt, etma 100 Meter mitgeschleift und völlig zermalmt. Die Infassen, der Biehhändler Müller Größingen und sein Sohn, wurden getötet, die Ehefrau lebensgefährlich verletzt.

aus

Auf dem Naumannichen Gutshof in Mahl­ winkel  ( Kreis Wolmirstedt), auf dem eine Sprit­brennerei betrieben wird, ereignete sich eine Explosion. Der große Kessel, der zum Dämpfen der Kartoffeln dient, platzte plötzlich auseinander. Die Explosion war so heftig, daß die Wände des Brennereigebäudes eingedrückt wurden und das ganze Haus zusammenstürzte. Der Brennmeister Führer wurde unter den Trüm­mern begraben und erlitt schwere innere Ber­legungen. Ein Knecht wurde leichter verletzt.

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Die New Yorker Staatspolizei, die fürzlich das Berliner   Polizeipräsidium von dem Entweichen des berüchtigten Hochstaplers und Schedbetrügers Vasil Murgulescu Albany telegraphisch   benachrichtigte, hat jetzt mit­geteilt, daß der Betrüger auf einer der Haupt­straßen von Merito City gefaßt werden konnte. Der Betrüger arbeitete- wie berichtet- mit gefälschten Travellerschecks und hat dabei ver­schiedene Banken in Köln   und Berlin   geschädigt.

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In New York   wurde mit festlichen revueartigen Darbietungen, bei denen u. a. die deutsche Sänge­rin Vera Schwarz   und der Tänzer Harald Kreutz­ berg   von der Berliner   Staatsoper mitwirften, das 6200 Sitzplätze fassende Rory Theater und das ungefähr gleichgroße Rory Kino eingeweiht. Beide Theater bilden einen Bestand­teil von ,, Radio- City". Es soll in Radio- City" teine kahlen Dächer mehr geben, sondern mehrere übereinander gelagerte Dachgärten, deren große Rasenflächen mit Bäumen, Büschen, Statuen, Springbrunnen und sogar einer Nachbildung des Niagarafalls geschmückt werden sollen. In der Verwirklichung dieser Pläne sehen Enthusiasten ,, das achte Weltwunder".

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Die ungarischen Justizbehörden sind von Dester­reich verständigt worden, daß der Eisenbahnatten­täter Matuschka, der in Desterreich eine sechs= jährige Strafe verbüßt, demnächst den ungari= schen Gerichtsbehörden zur Aburteilung zur Verfügung gestellt werden wird. Desterreich hat an die Auslieferung zwei Bedingungen ge­tnüpft: Erstens foll Matuschta nach seiner Ber­urteilung den österreichischen Gerichtsbehörden wieder zurückgegeben und zweitens soll ein etwaiges Todesurteil an ihm nicht vollstreckt merden. Bekanntlich haben die deutschen Be­hörden auf die Auslieferung Matuschkas verzichtet und zugestimmt, daß er wegen des Jüterboger  Eisenbahnanschlags ebenfalls in Ungarn   abge­urteilt wird.

Vor der Pariser Straffam mer begann nach monatelanger Boruntersuchung die Berhand lung gegen den französischen   Goldmacher" Dunikowski, der zahlreiche französische und eng lische Kapitalisten um beträchtliche Beträge geschä digt hat. Dunikowski behauptete, eine Maschine, durch die reines Gold hergestellt werden könne, erfunden zu haben. Als er den Zauberapparat seinen Geldgebern vorführte, funktionierte er auch die Anflage meint: mit Hilfe betrügeris scher Tricks. Vor gerichtlichen Sachverständigen arbeitete die Maschine nicht...