Ungefähre" Siege der RGO.
Fortgesetzt schmückt sich die RGO. mit fremden Federn. Obwohl sie angeblich keine Gewerkschaft und auch kein Gewerkschaftserfaz sein will( siehe Rote Gewerkschaftsinternationale 1932 Seite 898), berichtet das RGD.- Reichskomitee über eine ,, Streifwelle unter der RGO.- Führung" in den Jahren 1931/32 und lügt frisch- fröhlich drauflos, es hätte ,, weit mehr als die Hälfte aller Kämpfe unter der Führung der RGD. mit Erfolgen oder Teilerfolgen abgeschlossen".
Insgesamt wären nach den ,, Feststellungen" der RGO. im Jahre 1932 2556 Betriebe bestreift, im Jahre 1931 nach amtlichen Angaben 4520 Be= triebe. Nach Infrafttreten der September- Rotverordnung hätten 914 Streifs( davon allein 272 Streits von Erwerbslosen, in Notstands, Bflichtarbeiter, Arbeitsdienstlagern) mit ,, unge= fähr" 200 000 Arbeitern stattgefunden.
Ihre tatsächlichen Erfolge" verschweigt die RGO. begreiflicherweise. Sie hat sich einmal auf diefes Glatteis begeben, und in der ,, Roten Fahne" am 13. Januar 1932 über ,, 101 fiegreiche Streifs" unter Angabe der Orte und Firmen berichtet. Der Borwärts" hatte damals sofort durch Nachprüfungen den öffentlichen Nachweis erbracht, daß es sich bei den Streifs entweder um Niederlagen, um aufgebauschte Miniaturbewegungen oder um Kämpfe handelte, mit denen die RGO. nichts zu tun hatte. Eine Umfrage des ADGB .
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Erweiterung im FAD.
Schulamtsbewerber zugelassen
Die Erweiterung des Freiwilligen Arbeitsdienstes hat auch die Möglichkeit zur Teilnahme von Schulamtsbemerbern geschaffen. Der Kommiffar des Reichs für das Preußische Kultusministerium hat deshalb die zuständigen Behörden ersucht, die Teilnahme von Schulamtsbewerbern am FAD. zu fördern, und im einzelnen folgendes angeordnet: Fortbildungs- 3uschußempfänger, die am FAD. teilnehmen wollen, sind für die Dauer der Teilnahme von ihrer Unterrichts- und Hofpitierpflicht zu entbinden. Den Schulamts= bewerbern fann die Tätigkeit im FAD. bis zu einem halben Jahre soweit sie eine Führerstelle inne hatten, bis zu einem Jahre auf die dreijährige Vorbereitungszeit für die zweite Brifung angerechnet werden. Die Tätigkeit im FAD. ist bei späterer Festsetzung nach den Härtes ausgleichsbestimmungen als unverschuldete Warte zeit zu berüdsichtigen.
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Die Schulamtsbewerber erhalten für die Dauer ihrer Tätigkeit im FAD. wie die übrigen Teilnehmer ein Taschengeld von der Leitung des Lagers( ,, Träger des Dienstes"). Außerdem wer den ihnen von der Regierung dem Provinzialschulfollegium Die Kosten der Hin und Rück
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reise unmittelbar erstattet; auch fann ihnen nach der Rückkehr in den Bolksschuldienst von der Regierung dem Provinzialschulfollegium ein einmaliger 3uschuß gewährt werden, der in der Regel einhundert Reichsmart nicht übersteigen soll.
Die Zahlung des Fortbildungszuschusses ruht für die Zeit der Teilnahme an dem FAD. Die Meldung der Schulamtsbewerber zum FAD. hat bei den zuständigen Bezirkskommissaren unter Borlage einer Bescheinigung zu erfolgen, die von der zuständigen Regierung dem Provinzialschulfollegium nach dem beiliegenden Muster auszustellen ist. Die Bestimmung des Arbeitslagers erfolgt durch den Bezirkskommiffar, an den gegegebenenfalls besondere Wünsche zu richten find.
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Für die Teilnahme der Schulamtsbewerber am
Zurechtgemachter Zahlenschwindel
bei den Gewerkschaften und Betriebsräten lieferte den schlüssigen Beweis, daß es sich bei den RGO.Siegen um einen aufgelegten Schwindel handelte. Diese tatsächlichen Feststellungen hat der Vorstand des ADGB . in einer Broschüre Siegreiche RGD. Streits?" herausgebracht. Die Broschüre ist durch die Verlagsgesellschaft des ADGB zu beziehen.
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Diesmal ist die RGO. also vorsichtiger. Ihre einzige Angabe lautet ,, ungefähr". Wie hem mungslos. die KPD .- RGO. aber auch jetzt wieder drauflos schwindelt, dafür liefert die Statistif des ADG B. den besten Beweis. Danach sind im Jahre 1931 allein durch die Gewerkschaften des ADGB . 7872 Betriebe mit 155 591 Beteiligten ' bestreift worden. Die Zahl der durch die freien Gewerkschaften bestreiften Betriebe war also größer als die durch die amtliche Statistik ermittelte, was wahrscheinlich auf verschiedenartige Zählungsmethoden zurückzuführen ist. Was bleibt da aber für die RGO. übrig?
Das Ergebnis für 1932 liegt noch nicht vor, aber durch die Papen- Berordnung allein veranlaßt, traten 89 Betriebe mit etwa 14 000 Beteiligten in den Streif. In tausenden Betrieben genügte die gefchloffene gemertschaftliche Abwehrfront, um Lohnfürzungen mit Erfolg abzumehren, so daß der Reichskanzler von Schleicher die Notverordnung aufheben mußte.
Handwerkskammer am 27. April 1932 fomie später vom Minister für Handel und Gewerbe genehmigt morden. Die Eltern der Malerlehrlinge haben also auf diese Koftgeldfäße einen Rechtsanspruch, der durch den Beschluß des Ausschusses der Ver einigten Berliner Malerinnungen nicht hinfällig wird.
Von der Berliner Ortsverwaltung des Malerverbandes ist bereits bei den amtlichen Stellen, die die fehlende Zustimmung der Gesellenausschußmitglieder zur Herabfegung der Kostgeldsäge evtl. erfegen tönnten, Besch werde eingelegt worden. Da die abbaumütigen Malermeister jezt versuchen, mit den Erziehungsberechtigten der Lehrlinge auf der Grundlage ihres Ausschußbeschlusses Einzelabmachungen über die Kostgeldsäge zu treffen, ergeht an sie die Warnung, sich nicht dazu überreden zu lassen.
Die Macht der RGD.
Eigener Bericht des Vorwärts" Bochum , 3. Januar. Der fommunistische Einheitsverband der Bergarbeiter sucht in der letzten Zeit, besonders im Ruhrgebiet , fich durch Streifparolen und erhöhte Agitation den Anschein einer mächtigen Organisation zu geben. Demgegenüber muß feſtgestellt werden, daß die Mitgliederzahl 4000 nicht übersteigt von denen höchstens 1000 noch im Betrieb sind. Besonders im argen liegen jedoch die Kassenperhältnisse. An Beiträgen gehen im Monat höchstens 3000 Mark ein, über deren Verwendung vollkommenes Dunkel herrscht. Selbst der Generalversammlung, die kürz lich in Essen stattfand, wurde von der Führung der Kassenbericht glatt unterschlagen. In Mit gliederkreisen herrscht große Bestürzung darüber und man fordert Aufklärung, was aus den eingegangenen Geldern geworden ist.
FAD. find im übrigen die für die Arbeitsdienst Arbeitszeit und Technik
milligen allgemein geltenden Vorschriften maßgebend.
Nur immer abbauen! Das Kostgeld der Malerlehrlinge Der Ausschuß der Vereinigten Berliner Malerinnungen Berlins , zu denen die Malerinnungen Charlottenburg, Spandau , Lichter felde , Neukölln, Lichtenberg und Bankom gehören, hat ohne Zustimmung der Gesellenausschußmitglieder eine Herabsehung der Kostgeld säge der Malerlehrlinge ab 1. Januar um 20 bis 33% Proz. beschlossen. Die Kostgeldfäße würden demnach herabgesetzt werden im ersten Lehrjahr von 6 Mart auf 4 Mark wöchentlich, im zweiten Lehrjahr von 8 auf 6 Mart, im dritten Lehrjahr von 10 auf 8 Mart und im vierten Lehrjahr von 15 auf 10 Mark. Die Berliner Maler= innung, die diesem Ausschuß nicht angehört und mehr Mitglieder hat als die Vereinigten Malerinnungen, hat sich diesem Vorgehen nicht angeschlossen.
Die bis jetzt gezahlten Kostgeldfäße sind durch Verhandlungen zwischen dem Verband der Maler und allen Berliner Innungen, auch denen, die jetzt aus der Reihe tanzen wollen, am 22. Februar 1932 vereinbart und von der Vollversammlung der
In dem Bericht des Internationalen Arbeitsamts an die demnächst zusammentretende vorbereitende Konferenz zur Arbeitszeit verkürzung werden auch Stimmen Don Industrieführern zur Frage der Arbeitszeitverkürzung veröffentlicht. So sagte der be= fannte Industrielle Robert Bosch :
,, Es dürfte nicht notwendig sein, bei den heutigen Verhältnissen des Arbeitsmarktes noch langatmig darzulegen, daß bei den Produktionsmitteln und Methoden, die uns zur Zeit zu Gebote stehen, eine Beschäftigungsmöglichkeit für alle Arbeitsfähigen und in allen Berufen nie mehr mög lich sein wird, wenn man die tägliche Arbeitszeit nicht herabsezt. Man wird anstatt der heute üblichen acht Stunden nur noch vielleicht sechs Stunden täglicher Arbeitszeit ansetzen müssen."
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das
Der Präsident der Fiat Werke in Turin , Senator Agnelli , äußerte sich wie folgt: ,, Bis jetzt verfolgte der technische Fortschritt Mechanisierung und Rationalisierung Ziel, die Höchstmenge mit einem Mindestaufwand von Arbeit zu erzeugen, ohne Rücksicht auf die dadurch entstehende Arbeitslosigkeit. Dieses Ziel muß dahin geändert merden, daß die Höchstmenge in der fürzestmöglichen Zeit erzeugt wer den soll, wobei die Arbeitszeit der einzelnen Arbeiter und nicht die Zahl der beschäftigten
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In Berlin , wo die RGO. den wirksamften Resonanzboden in der Metallindustrie hat, berichtete kürzlich der Rote Metallarbeiter= Verband" allerdings in vertraulichem Rundschreiben nur über ,, 24 von ihm geführte Streiks und Bewegungen". Die Epigonen Potemkins in der Zentrale der RGD. reden für die kommunistische Deffentlichkeit von 914 Streifs. Ein handgreiflicher Schwindel.
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Die RGO. sollte wieder einmal so offenherzig sein wie im Januar des Vorjahres und über die Stätten der RGD.- Erfolge genauere Angaben veröffentlichen. Was übrig bliebe, wenn man die blutigen Niederlagen bei der BVG., Raß, Zeiß- Ikon usw. abzöge denn hier handelt es sich höchstens um Erfolge politischer Verheizung zugunsten der Nazis-, wäre sehr mager. Wo sich bisher die Arbeiterschaft der Führung der RGO. anvertraute, da gab es fast ausschließlich Opfer. Deshalb wohl auch das diplomatische Schweigen über Erfolge und Leistungen der eigenen KPD .- Gewerkschaften". Noch nie haben die roten" Verbände der Metallarbeiter, Bauarbeiter, Bergarbeiter, Filmgewertschaft, Tertilarbeiter u. a. öffentlich berichtet, weil sie ihre Niederlagen eingestehen müßten. Die ungefähren Behauptungen der RGO. find den Unternehmern ungefährlich Sie sind bestimmt, den gutgläubigen Arbeitern Sand in die Augen zu streuen.
Arbeiter zu verringern ist. In anderen Worten: der technische Fortschritt darf nicht zu einer Zerstörung der Beschäftigungsmöglichkeiten führen."
Arbeitszeitkonferenz
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Die deutsche Delegation für die internationale Arbeitszeitkonferenz, die am 10. Januar in Genf zufammentritt, ist zusammengestellt. Die Reichs= regierung entfendet Ministerialdirektor Sitzler, Ministerialrat Neigel und Regierungsrat Dr. Weber. Die deutsche Arbeitgeber= gruppe wird vertreten durch Kommerzienrat Bogel Chemniz. Seine drei Sachverständigen find Syndikus Dr. Pfeffer, ferner Krüger und Dr. Erdmann von der ArbeitgeberVereinigung. Der stimmführende Arbeitervertreter wird diesmal nach dem Tod von Hermann Müller- Lichtenberg der frühere hessische Innenminister Leuschner fein. Auch er wird begleitet von drei Sachverständigen: Spliedt vom ADGB ., Lemmers von den HirschDunderschen Gewerkschaften und Kreil von den Christlichen Gewerkschaften.
Spizelei
Reinfall ihres Anstifters Angestellte der Preußischen Elektrizi täts 2. G. hatten sich öfter darüber zu be
flagen, daß ihnen im Betriebe Geldbeträge aus den Taschen entwendet worden waren. Mehrere Personen, besonders die Stenotypistin K. standen im Berdacht, die Diebstähle ausgeführt zu haben. Ein im Betriebe angestellter Assessor, der wohl bei dieser Gelegenheit den Befähigungsnachweis als Kriminalist zu erbringen glaubte, sagte sich: ,, Prüfen wir die Verdächtigen dadurch, daß wir ihnen bei der Gehaltszahlung mehr geben, als sie zu bekommen haben. Geben sie den Mehrbetrag nicht zurück, dann haben sie ihre Unehrlichfeit bewiesen und dadurch den Diebstahlsverdacht als begründet erscheinen lassen." Methode.
Sonderbare
Im Einverständnis mit dem Angestelltenrat wurde dieser Plan gegen Fräulein K. ausgeführt. Sie erhielt bei der Gehaltszahlung für Dezember in ihrem Kuvert 10 M. zu viel, ohne daß sie etwas sagte. Nach einigen Stunden ging im Betriebe ein Rundschreiben der Geschäftsleitung herum, des Inhalts, bei der Gehaltszahlung seien 20 M. zu viel ausgegeben, wer mehr erhalten habe, als ihm zukomme, solle sich melden. Fräulein K. meldete sich nicht. Erst als eine Kollegin sagte: ,, Man will uns wohl auf die Probe stellen, zählte sie ihr Geld nach und fand, daß sie 5 M. zu viel hatte. Am folgenden Tage hatte sie durch eine nochmalige Nachzählung ein weiteres Plus von 5 M. festgestellt, was sie sofort der Geschäftsstelle zurüdbrachte.
Die Geschäftsleitung hielt hierdurch die ,, unehrlichkeit" des Fräulein K. für erwiesen und sprach ihre fristlose Entlassung aus. Als Fräulein K. ihre Sachen zusammenpackte, wollte sie auch ein Stenogramm mitnehmen, das sie vor einiger Zeit aufgenommen hatte. Es ist der Tegt eines Geheimberichts an die Oberrechnungskammer, der nach Meinung von Fräulein K. und anderen ihrer Kolleginnen, mit denen sie darüber gesprochen hatte, Angaben enthielt, die zum Nachteil der Preußischen Elektrizitäts- A.- G. vielleicht veröffentlicht werden könnten.
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Das Gericht verurteilte die Beklagte zur Gehaltszahlung für die Kündigungszeit, da die fristlose Entlassung unbegründet sei. Der Vorsitzende, Amtsgerichtsrat Dr. Aschner, führte zur Begründung des Urteils aus: Bei der Mehrzahlung des Gehalts handele es sich um ein Spizelsystem, daß in Betrieben sehr ungewöhnlich sei. Ein Beweis für die Unehrlichkeit der Klägerin fei nicht erbracht. Selbst wenn sie wie die Beklagte behaupte das Geld beim Empfang gezählt haben sollte, so könnte sie sich doch geirrt und den Mehrbetrag nicht entdeckt haben. Die Angelegenheit mit dem Stenogramm scheine schwerwiegender, aber hier müsse berüdsichtigt werden, daß sich die Klägerin wegen ihrer unrechtmäßigen Entlassung in einer begreiflichen Erregung befunden habe, was man ihr zugute halten müsse. Bei dem Gerede über eine etwaige Veröffentlichung des Geheimberichts handle es sich um einen Büroklatsch, der keine Bedeutung habe.
In den Rheinmetallwerken in Sommerda ( Thüringen ) fand dieser Tage die Be= triebsratswahl statt. Bei der letzten Wahl erzielten Kommunisten und Syndikalisten die Mehrheit; sie haben diesmal prozentual fchlechter abgeschnitten und die Mehrheit eingebüßt. Die freien Gewerkschaften erhielten 459 Stimmen( 1931: 384), RGD. 342( 168), Syndikalisten 260( 322), Chriften 46( 72), Nazis 97( 0). Die freien Gewerkschaften haben sich gut behauptet, die Christen haben verloren, die Stimmenzahl der Nazis ist alles andere als überwältigend.
Freunde" der Arbeitslosen
Anhänger der RGO. als Ueberstundenschieber
Zwischen dem Arbeitnehmer- und dem Arbeitgeberfartell der Berliner Filmindustrie ist im November ein Abkommen getroffen worden, das die Belegschaften sämtlicher Filmateliers zum Abbummeln der Ueberstunden verpflichtet. Durch dieses Abkommen soll je nach dem Arbeitsanfall in den einzelnen Filmateliers erwerbslosen Filmarbeitern für fürzere oder längere Zeit eine Arbeitsmöglich feit geschaffen werden. In den gut organisierten Filmateliers war dieses Abbummeln von Ueberstunden übrigens schon geraume Zeit vor dem Abschluß dieser Vereinbarung in Uebung.
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Eine Ausnahme bildet die Belegschaft der Jofa Ton film Atelier G. m. b. H. in Berlin- Johannisthal , die sich in der Hauptsache aus Anhängern der RGD. und ähnlichen Wortradikalen zusammenseßt. In einer Betriebsversammlung, über die die Rote Fahne" mit sichtlichem Behagen berichtet, wurde von den RGD.- Leuten wegen dieses Abkommens auf die Gewerkschaften geschimpft. Um ihr brennendes Interesse an der Beibehaltung der Ueberstundenschinderei zu vertuschen, machten die revolutionären Großmäuler nicht nur die örtlichen Verbandsinstanzen, besonders sogar den ADGB. für das von ihnen betriebene Ueberstundenunwesen verantwortlich!
Da stand ein Belegschaftsmitglied auf und verlangte die Herbeiführung eines Beschlusses, in Zu funft teine Ueberstunden mehr zu leisten. Der naive Antragsteller blieb allein auf weiter Flur. Man beschloß dagegen die Einbe
rufung einer Vollversammlung" für die gesamte Filmindustrie unter Ausschluß der Ge= wertschaften, in der aber nicht zu der Frage der Ueberstunden Stellung genommen, fondern gegen die angeblich drohenden Verschlechterungen des Manteltarifvertrages und der Entlohmung der Filmarbeiter mobil gemacht werden soll. Nur nicht zum Thema reden! Bis zu dieser Versammlung sollen natürlich die lle berstunden weiter gemacht werden.
Da der Betriebsratsvorsitzende wie selbst der offizielle Vertreter der RGO. die Einberufung einer solchen Versammlung von vornherein ablehnten, der Manteltaris schon vor dieser beschämenden Versammlung infolge Nichtkündigung bis zum 31. Dezember 1933 automatisch unverändert verlängert worden ist, und mit Zustimmung sämtlicher Betriebsräte der Filmindustrie, also auch des Betriebsrates der Jofa der vorläufig noch bis Ende März geltende Lohntarif gekündigt werden soll, kann die Ueberstundenwirtschaft in diesem ,, revolutionären" Betrieb weitergehen. Die Arbeitslosen können ja sehen, wie sie sich durchschlagen.
Wie wir erfahren, wird diese Ueberstundenwirtschaft in der Filmindustrie durch die Tobis geradezu herausgefordert, die ihre Apparaturen nur unter der Bedingung verleiht, daß sie zehn Stunden im Betrieb sind. Vielleicht interessiert sich für diesen Standal einmal die Gewerbeaufficht.
Hierzu 2 Beilagen
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