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ZWEITE BEILAGE

Vorwärts

Vertretung vor den Arbeitsgerichten

Neuer Bohrversuch der Anwälte vorläufig gescheitert

Nach einer Erklärung des Reichsarbeitsmini­fteriums und des Reichsfinanzministeriums ist eine Aenderung des§ 11 des Arbeitsgerichtsgesetzes zur Zeit(!) nicht beabsichtigt.

Das heißt, die Rechtsanwälte haben nach wie vor bei den Arbeitsgerichten nichts zu tun. Gemisse Kreise der Rechtsanwälte haben bereits bei der Schaffung des Arbeitsgerichts­gefeges hartnädig um ihre Zulaffung gefämpft. Sie wurden nicht zugelassen, doch geben sie sich damit noch lange nicht geschlagen unablässig bohren sie an dem§ 11 des Arbeitsgerichts­gesetzes, um ins Geschäft zu kommen, die tag­fäglichen Arbeitsstreitigkeiten zu einer Erwerbs­quelle auf Kosten der Arbeitnehmerschaft zu machen.

In welcher Weise die Herrschaften vorgehen, zeigt u. a die von uns fürzlich fritisierte Eingabe der Berliner Gastwirte- Innungen, die nicht irgendein Innungsgastwirt, sondern der Syndikus der Innungen bzw. ihr juristischer Rechtsberater verfaßt hat. Für die Zulassung von Rechtsanwälten vor den Arbeitsgerichten besteht nicht der geringste sachliche Grund, alle Gründe aber sprechen dagegen, mit Ausnahme des von den weniger beschäftigten Anwälten selber umschriebenen Grundes vermehrter Beschäftigung zweds vermehrten Einkommens.

Heute hat jeder Arbeitnehmer, der sich unrecht behandelt weiß, die Möglichkeit, auch wenn er mittellos ist, sein Recht zu suchen. Wie sich aber der Gang eines Verfahrens nach Zulassung der Anwälte abspielte, wird uns in folgender Weise geschildert:

..Der Angestellte..... ist fristlos entlassen morden, seiner Behauptung nach zu unrecht. Da er gesetzliche Kündigung hat, beansprucht er Gehalt für drei Monate à 100 m. Während er jetzt aufs Arbeitsgericht geht und, ohne einen Pfennig Vor­schuß zu zahlen, er hat ja oft kein Geld dazu, Klage erhebt, wäre er nach der Zulassung ge­zwungen, einen Anwalt aufzusuchen. Welchen foll

er nehmen? Selbstverständlich einen, der schon einen Namen hat!. Nach langem Hin und Her findet er auch einen und nach zeitverschwendendem Warten wird er auch vorgelassen, trägt sein An­liegen vor, es wird alles schriftlich niedergelegt, der Anwalt erkundigt sich nach der Höhe des Streitobjektes, stellt fest, daß soundsoviel an Vorschuß zu zahlen ist und entläßt den Klagewollenden mit der freundlichen Aufforde rung, draußen dem Bürovorsteher.... Mark als Vorschuß zu zahlen.

Erst nach Eingang dieses Betrages darf der An­malt die Klage übernehmen und weiterleiten.( Eine Ausnahme bildet das Armenrecht, das jedoch nur mit den größten Schwierigkeiten für den Kläger zu erlangen ist.) Es tritt, da der Anwalt ja viele Streitfachen zu vertreten hat, gegenüber dem jezigen Zustand schon ein großer Zeit verlust ein. Kommt es dann zu dem soge= nannten ersten Gütetermin, so wird die jetzt in so vielen Fällen erfolgende Einigung sicherlich erschwert, weil fast jeder Anwalt ein Interesse hat, in die Beweisaufnahme zu gehen. Die Forderung auf Zulassung erfolgt ja nur zu dem Zweck, um dem notleidenden Anwaltstand Mehreinnahmen zu verschaffen.

Ein Angestellter, der aber überhaupt keine Mög­lichkeit hätte, sich einen Anwalt zu nehmen, und dem weitaus größten Teil der Angestelltenschaft würde es so gehen, müßte sich im Nachteil seinem Arbeitgeber gegenüber befinden. Der Arbeit= geber wird in den meisten Fällen Gelegenheit haben, sich durch einen Rechtsbeistand, zum mindesten durch den Syndikus irgendeines Arbeit­geberverbandes, dem er angehört, vertreten zu laffen.

Heute wird der mangelnde Schutz des Arbeit­nehmers durch die Möglichkeit ausgeglichen, sich durch einen Beauftragten seiner Organisation ver­treten zu lassen. Wenn diese auch keine Juristen sind, so sind sie doch so reich an Kenntnissen und Erfahrungen, daß der von ihnen Vertretene nicht

schuylos dasteht. Für die Arbeitnehmer ist es aber von noch größerer Wichtigkeit, das Bewußt­sein zu haben, mit der gleichen Hingabe vertreten zu werden, ob es sich um einen Betrag von 5 M. oder um einen solchen von 1000 M. handelt.

Auch das würde durch die Vertretung eines Berufsanwaltes anders werden und ist in der heutigen Zeit des Materialismus/ nur zu verständ= lich; denn jeder Anwalt müßte den höheren Ob­jeften eine größere Aufmerksamkeit zuwenden als den unlohnenden. Es wäre daher geradezu als die größte Grausamkeit zu bezeichnen, wollte man, nur um einem Beruf zu helfen, fast allen Arbeitnehmern die heute einzige Möglichkeit, Recht zu erlangen, nehmen, zum mindesten aber un­gemein erschweren. Darum Hände weg vom Arbeitsgericht! Nicht nur ,, zur Zeit"!

Faschistische Diktatur?

Das neue KPD. - Spiel

Die kommunistische Presse unterhält sich mit dem Spiel, den Teufel an die Wand zu malen. Sie schreit über faschistische Diktatur in Deutsch­ land , ganz so, als handelt es sich längst nicht mehr um einen zu befürchtenden Zustand, sondern um eine vollzogene Tatsache. Obwohl wir in die Diktaturpratis weniger eingeweiht sind als die Deutsch- Moskauer und Moskau - Deutschen , wissen mir doch soviel, daß von dem Augenblic an, mit dem in Deutschland etwa eine faschistische Dikta tur zur Herrschaft käme, die Linkspresse, nicht nur die KPD.- Presse, teine Gelegenheit mehr hätte, auch nur einen Satz dagegen zu bringen.

Im Ernst kommt es der KPD. - Presse aber auch nicht darauf an, sich mit dem Diktaturthema zu befassen. Es dreht sich für sie vielmehr darum, die Gewerkschaften herunterzureißen. Die Ge­werkschaften mit ihren Führern sollen gehängt werden, und dazu gebrauchen die ,, Revolutionäre " einen Strick. ,, Die Gewerkschaftsführer unter­stützen die faschistische Diktatur", die Gemertschafts­mitglieder werden zum Sturmlauf dagegen auf­gerufen. Also erst muß die faschistische Diffatur

SONNTAG, 8. JANUAR 1933

hervorgezaubert werden, damit den Lesern der KPD. - Presse vorgeschwindelt werden kann, die Gewerkschaftsführer unterstützten diese Diktatur, sie verherrlichen die ,, Schleicher- Diktatur". Als be= sonderer Anlaß für ihre Verunglimpfung der Ge­werkschaften dient den Revolutionären" deren Forderung auf Arbeitsbeschaffung.

Im Gegensatz zur KPD. - RGO, der es auf etliche tausend Arbeiter, die sie durch wilde Streiks außer Arbeit gebracht hat, nicht ankommt, sind mir reformistisch genug, uns über jede neue Arbeitsgelegenheit, die beschafft werden kann, zu freuen. Auch die ADG B.- Führer, die tag­täglich durch den Kakao der Roten Fahne" ge­schleift werden, wissen, daß die Arbeitslosigkeit durch die schönsten Arbeitsbeschaffungsprogramme nicht zu beseitigen ist, aber erst recht nicht durch ,, den einzigen Ausweg" ins Chaos, den die Kom­munisten anpreisen. Weder deren Geschrei noch ihre wilden Streitaktionen heben die kapita­listische Wirtschaft in den nächsten Monaten aus den Angeln.

Aus den Anstrengungen der Gewerkschaften um Arbeitsbeschaffung macht die Rote Fahne" einen ,, Arbeitsbeschaffungsschwindel der kapitalistischen Scharfmacher", der den Gemertschaftsführern gut genug sei, um die Begründung für ihre Rolle als Trabanten der faschistischen Schleicher- Regie­rung abzugeben".

Die revolutionären Kämpen gegen ,, ben Hauptfein d" spielen zu toll mit dem Feuer.

Arbeit für 400 Mann

Merseburg , 7. Januar. Beim Ammoniakwert Merseburg ( Leunawerke) sind dieser Tage 200 Mann neu eingestellt worden. In den nächsten Tagen werden weitere 200 Mann folgen. Die Neu­einstellungen sind auf die saisonmäßige Belebung des Stickstoffmarktes zurückzuführen. Die Be­schäftigung der neu eingestellten 400 Mann ist bis Mitte des Jahres sicher; ob darüber hinaus, steht noch nicht feft..

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