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Fort mit der Hilfsbedürftigkeitsprüfung

Gemeindeverbände gegen den Reichsarbeitsminister

Zu dem von uns mehrfach besprochenen Gut­achten Dr. Syrups vom 27. Oftober, gegen wärtig Reichsarbeitsminister, an den Reichs­arbeitsminister Echäffer, nehmen jezt der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag  , der Reichs städtebund und der Deutsche Landgemeindetag in einer ausführlichen Denkschrift Stellung. In der Denfschrift heißt es: Die Darstellung Dr. Syrups führe zu völlig falschen Schlüffen, teils indem fie einige belanglose Einzelfälle(!?) un zuläffig verallgemeinere, teils indem fie falsch verstandene Nachrichten verwerte, teils indem sie aus an fich richtigen Tatsachen un­richtige Schlußfolgerungen ziehe. Es folle gar nicht bestritten werden, daß in einzelnen Gemeinden Fehler vorgekommen seien. Selbst wenn in einigen Dugend Gemeinden etwas falsch gemacht worden sei, so tonne man unmöglich ohne weiteres das gleiche für die übrigen 50 000 deutschen Gemeinden annehmen. Im wesentlichen seien

die neuen gesetzlichen Bestimmungen selbst die

Ursache

für die Schwierigkeiten. Das Gutachten Dr. Syrups beruhe ausschließlich auf dem Material der beiden Uebergangsmonate Juli und August 1932. Es fet ganz selbstverständlich, daß sich in der ersten Zeit nach der Einführung so umwälzender Vorschriften erhebliche Schwierigkeiten ergeben mußten. Wäh rend die kommunalen Spizenverbände eine Ueber­gangszeit von mindestens drei Monaten gefordert hatten, hat die Juni- Noverordnung nur eine Uebergangszeit von zwei Wochen vorgesehen. Aber auch diese zwei Wochen wurden in der Braris in fehr vielen Fällen nicht eingehalten, so daß oft ben Gemeinden nur ein oder zwei Tage für die. Brüfung der Hilfsbedürftigkeit zur Verfügung ftanden. Dabei waren es nicht weniger als zwei Millionen Fälle, die die Gemeinden in so turzer Frist nachprüfen sollten. Wäre das Gutachten der Reichsanstalt im November oder Dezember abs gefaßt worden, so hätte es ein wesentlich anderes Bild ergeben.(?)

Weitere Schwierigkeiten hätten sich durch

das Nebeneinander von Arbeitsamt und Gemeinden

in Taufenden und aber Tausenden von Fällen er­geben. Es sei höchste 3eit, so schreibt die Ar­beitsgemeinschaft der kommunalen Spizenver bände, daß die Organisation der Arbeitslosenhilfe endlich so einfach und so klar aufgebaut wird, daß jeder Arbeitslose sie auch Derstehen fann Db diese einheitliche Ar­beitslosenhilfe bei der Reichsanstalt und den Ar­beitsämtern oder bei den Gemeinden liegen soll, sei erst eine zweite Frage. Die Entscheidung darüber werde davon abhängen, ob die Unter­stügung in schematischer Weise oder als Fürsorge nach den Grundsägen der Individualisierung und Subfidiarität gewährt werden soll. So unerquid­lich die Gegensäglichkeit öffentlicher Körperschaften fei, so tönne fie doch das eine Gute haben: weiteste Kreise zu überzeugen von der Notwendigkeit einer möglichst baldigen Re­form der jetzigen Zustände.

Die Borwürfe, die die Dentschrift der Spizen. berbände gegen den Reichsarbeitsminister wegen des Gutachtens vom 27. Ottober erhebt, wären besser unterblieben. Es ist nicht wahr, daß in dem Gutachten ,, nur" die Monate Juli und August berücksichtigt werden. Ein Blick in das Gutachten genügt, um festzustellen, daß auch der Monat September berücksichtigt worden ist.

Es ist eine unerhörte Irreführung der Deffentlich feit, wenn die Spitzenverbände behaupten, das Gutachten Dr. Syrups verall­gemeinere einige belanglose Einzelfälle, und es feien nur in einigen Gemeinden Fehler gemacht worden.

Das Gutachten behandelt hunderttausende

Fälle.

Seite 51 des Gutachtens werden z. B. nur für das Gebiet des Landesarbeitsamts Rheinland   und auch nur für den Monat Juli 280 000 Gutachten der Gemeinden zitiert, von denen 19 641 wieder geändert werden mußten In dem Gutachten Dr. Syrups werden hunderte Gutachten im Wort­laut zitiert. Es ist geradezu ungeheuerlich, wenn die Spizenverbände mit so unwahren Be­hauptungen polemifieren. Mit Behauptungen wird nicht eine einzige der geradezu vernichten­den Feststellungen des Gutachtens Dr. Syrups aus der Welt geschafft.

In zwei Punkten fönnen wir allerdings der Denkschrift der Spizenverbände zustimmen:

Ursache der unhaltbaren Zustände, die immer noch andauern und sich täglich ernenern, find die Bestimmungen der Notverordnung

vom 14. Juni.

Wir sind weiter auch der Ansicht, daß die Dr. ganisation der Arbeitslosenhilfe so einfach und flar aufgebaut werden muß, und zwar auf dem schnellsten Wege, daß jeder Arbeitsfoje fie versteht. Das ist das Kriterium jeder guten Sozialfürsorge. Das ist aber nicht möglich, wenn man nach den Grundsägen der Individuali­fierung" und der Subsidiarität" verfährt, auf Deutsch  , wenn man nach der Nase"( oder nach dem Füllfederhalter, wie es tatsächlich geschehen ist) des einzelnen die Hilfsbedürftigkeit beurteilt und an Stelle des Rechts das willkürlich er­teilte Almosen feßt. Daraus ergibt sich Günft­fingswirtschaft und Schmarozertum, daraus er­geben sich schreiende Ungerechtigkeiten und Maffen­pinchoje gegen den Staat. Darum her mit der Reichsarbeitslosenhilfe bei den Arbeitsämtern! Fort mit der Hilfsbedürftigkeitsprüfung durch die Gemeinden!

Ein Kandidat der RGD. linie zurückzieht, es werbe nicht bestritten, daß

Selbstporträt eines, Revolutionären'

Vor dem Berliner   Arbeitsgericht hat in einer Wiedereinstellungsflage gegen die BB B. einer der ärgsten Heger gegen den Gesamt­verband, der Schaffner Bener, Betriebs­ratstandidat auf der RGO. Liste, sich in der Begründung feiner Klage selbst, folgender­maßen porträtiert:

Ich gehöre zu denen, die arbeiten wollten, daran aber gehindert wurden. Am 3. November 1932( dem ersten Streiftage bei der BBG.) begann mein Dienst um 7 Uhr morgens. Um pünktlich zu fein und aus Angst, ich könnte verschlafen, bin ich bereits um 4% Uhr auf dem Bahnhof gewesen, um meine Arbeit aufzunehmen."

Der Arbeitsgerichtsvorsigende machte hier die Zwischenbemerkung: Ihre Kollegen erflären aber, durch Terror am Betreten des Bahnhofs ge= hindert worden zu sein." Darauf Bayer: Ich habe den Kollegen, die mich angehalten haben, er­flärt, ich müsse unbedingt mal austreten gehen. Ich fam auch bis zum Bahnof, um mich zur Arbeit zu melden. Auf dem Wege zur Wagenhalle traf mich der Bahnhofs­verwalter G., er fragte mich, was ich wolle. Ich erklärte ihm, daß ich arbeiten wolle, worauf Herr S. erklärte: hr Dienst beginnt um 7 Uhr, und jetzt ist es erst 4% Uhr. Kommen Sie wieder, wenn Ihr Dienst beginnt!" Ich mußte also den Bahnhof vertassen, und nachher tam ich nicht mehr hinein. Well ich mich zur Arbeit gemeldet habe, aber vom Bahnhof verwiesen wurde, ift meine Entlaffung zu Unrecht erfolgt."

Bahnhofsverwalter S., der als Zeuge ver nommen wurde, bestätigte den Borgang durch die Erklärung: Was Herr Beŋer hier gesagt hat, stimmt.".

Der Fall Bener übersteigt alles, was man bis­her mit den RGO- Helden erlebt hat. So unter­tänig, fo winselnd, wie sich dieser Revolutionär" non der BBG. vor dem Arbeitsgericht bewegte, das ist wirklich einzig in seiner Art. Das sind die Kandidaten der RGD. zu den Betriebsrätemahlen!

Beharrliche Lügner

Dem Bundesvorstand des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes  , voran dem Genossen& ei= part, wurde wochenlang zum Vorwurf gemacht, daß Gregor Straßer   die Bundes=

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schule in Bernau   besichtigt habe. Nachdem nun aber die Gewerkschaftszeitung" erflärt hat, daß Straßer niemals die Bundesschule besucht hat, sucht die Rote Fahne" den Berrat Leiparts" in diesem Punkte aufrecht zu erhalten, indem sie sich in die Dred­

"

Straßer die Erlaubnis zum Besuch der Bundes­schule erhalten habe. Geht es gar nicht mehr anders, dann kommt die Rote Fahne" noch da­mit, der Bundesvorstand des ADGB.   tönne nicht bestreiten, daß Straßer noch lebt.

Am Mittwochnachmittag stellten wir fest, daß

ble Hausarbeiterschaft her Christbaum= schmudindustrie bereits seit dem Jahre 1929 Auch für das Jahr 1933 find Mindest­entgelte beschloffen worden und für allge. meinverbindlich erklärt Die Mindeſtent­gelte werden aber von den Verlegern in der Regel durch brochen. Arbeiter, die dagegen anfämpfen, werden einfach von den Auftrag gebern von der Arbeit ausgeschlossen Nach dem bisherigen Verfahren des Fachausschusses für die Glasindustrie in Thüringen   hatte nicht der Auftraggeber, sondern der Hausarbeiter den Beweis zu erbringen und sein Name wurde zur Kenntnis gebracht! Um das in Zukunft zu verhindern, stellten die Sozialdemokraten in den Gemeinderäten in Neuhaus   a. Rwg., Igelshieb  , Lauscha   und Steinach fol genden Dringlich feitsantrag:

,, Die Thüringer   Regierung wird ersucht anzue ordnen, daß gemäߧ 37 des Hausarbeitergesekes die Auftraggeber der Hausindustrie die Beweis­pflicht über tatsächlich gezahlte Entgelte zu führen haben, wenn beim Fachausschuß Anzeige wegen Minderbezahlung erfolgt. Der Herr Bürgermeister wird beauftragt, diefen Beschluß mit evtl. weiteren Ergänzungen umgehend an die Thür. Regierung, Abt. Wirtschaft weiter zu leiten."

Am letzten Freitag beschäftigte sich der Ver­waltungsausschuß in Lauscho mit dem Antrag. Der Ausschuß besteht aus 6 Nazis, 1 SPD., 1 RBD. und einem Bürgerlichen. Nach einer zweistündigen Aussprache lehnten die Nazis den Antrag ab. Die Nazis haben hier recht deutlich gezeigt, daß sie die Arbeiterinteressen mit Füßen treten. Sie stellten sich schüßend vor die Geldschränke der Unternehmer, der sogenannten Berleger.

von einem Ausfall der Betriebsrätewahlen in Londoner   Omnibusstreit

diesem Jahre weder dem ADGB. noch im Reichs­arbeitsministerium etwas befannt sei.

Am Donnerstagmorgen bringt die Rote Fahne" einen Balfen: Neues Verbot der Betriebsräte­wahlen geplant?" Der Appell der RGO. mit ihren Einheitsfrontschwindellisten zu den Betriebs­rätewahlen sei es vor allem, der die kapitalistischen  Scharfmacher in Schreden versetzt habe. Wenn bie KPD.   ihre RGD. ganz und gar lächerlich machen will, mag fie es ruhig tun.

Gelbstentlarvung

Rach§ 19 des Hausarbeiterschutzgesetzes fönnen für die Hausarbeiter Fachausschüsse errichtet wer den. Diese Fachausschüsse haben Borschläge für die Vereinbarung angemessener Entgelte zu machen. Ein solcher Fachausschuß besteht für

London  , 19. Januar.

In London   ist ein Teilstreif der Omnibus­angestellten ausgebrochen, dem fich bis jetzt 1300 Mann angeschloffen haben. Ueber 250 Omnibusse find außer Betrieb; neun Linien werden nur hilfs weise betrieben. Die Ursache des Streiks ist die feit einiger Zeit vorgeschriebene Beschleunigung der Fahrzeit, mit der die Angestellten nicht ein­verstanden sind.

3m Kölner   Jnffallafionsgewerbe, wurde am Donnerstag nach sechswöchiger Dauer des Streits und der Aussperrung die Arbeit wieder aufgenommen Die Parteien haben sich verständigt. Der Schiedsspruch des Schlich tungsausschusses, der eine Herablegung des Stundenlohns von 1,10 m. auf eine Marf vorjah, wurde dahin abgeändert, daß der Stundenlohn ab 19. Januar 1,05 m., ab 1 Mai eine Mart beträgt. Das Abkommen läuft bis zum 31. Dezember 1933.

Die Siegener   Lohnschande

Lohnabbau durch Unternehmer widerlegt

Im Siegener   Lande, wo die Unternehmer um jeden Preis einen Abbau der dort herrschenden Hungerlöhne erzwingen wollen, zieht die Erregung immer größere Kreise. Die Ablehnung der Verbindlichkeitserklärung des von der Schlichter­fammer gefällten Schiedsspruchs, den Stunden­ein Lohn nur um einen auf 57 Bf. zu senken Echiedsspruch, der an sich schon in der jezigen Zeit und angesichts der Not im Siegerlande nie­mals zu rechtfertigen ist hat die Situation außerordentlich verschärft. Die Unternehmer, die sich durch den Kölner   Schiedsspruch ermutigt fühlen, bleiben hartnädig und wollen die Sentung der Stundenlöhne auf 55 Pf. erzwingen.

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6500 Arbeiter von den inapp 9000, die im Siegener   Land heute noch Beschäftigung haben, find von den Unternehmern bereits auss gesperrt worden. Die Sympathien in der ganzen Bevölkerung einschließlich des gewerb­lichen Mittelstandes sind auf seiten der kämpfenden Arbeiterschaft. Die ganze Bevölkerung hat erkannt, daß es unverantwortlich wäre, unter heutigen Verhältnissen durch Lohnfenfung noch die schmale Basis der Kauftraft der notleidenden

Massen zu verengern. Die Kreisbehörden und der Oberbürgermeister von Siegen find um einen Ausgleich bemüht, denn die Spannung erhöht sich stündlich. Ein Teil der noch Beschäftigten hat zur Kundgebung ihrer Sym­pathie für die Ausgesperrten die Arbeit niedergelegt.

Wie schlecht die Sache der Unternehmer ist, geht daraus hervor, daß eine Reihe von Unter­nehmern, die 1200 bis 1500 Mann beschäftigen, fich dem Aussperrungsbeschluß nicht angeschloffen hat und zu den alten Bedingungen weiterarbeiten läßt. Bir fragen, ob die Reichsregierung und be sonders der Reichsarbeitsminister sich um die Vor­gänge im Siegener   Lande schon gefümmert haben. Wenn ein Teil der Unternehmer trog des starken Drucks, der auf sie ausgeübt wird, zu den schon so elenden Löhnen arbeiten läßt, dann ist der Beweis erbracht, daß die alten Löhne ganz allgemein allgemein weitergezahlt werden

tönnen.

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