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Rückkehr zur Vernunft?

Zur Neuordnung der Arbeitslosenhilfe

Die Frage der Bereinheitlichung der Arbeitslosenhilfe beschäftigt zur Zeu das Reichskabinett. Lange Zeit sah es ganz so aus, als ob diese Vereinheitlichung" nur in einer rest­losen Zerstörung der Arbeitslosen­Dersicherung beitehen werde. Die Arbeits­Infenversicherung war nur noch eine Fiktion. Man ließ diefe fiktion bestehen, weil man bie Beiträge zur Berficherung gerne einfaffierté. Aus den Beiträgen war allmählich eine kräftig und stetig fließende schöne Steuerquelle ge morden. Für alles mögliche wurden die aus den Beiträgen stammenden Mittel verwendet, am allerwenigsten aber für die, die die Beiträge zahlten. Tausendmal haben die Gewerkschaften auf diesen unerträglichen Zustand aufmerksam gemacht Nach der Haltung des Sozialpoli tischen Ausschusses des Reichstags darf man jegt wohl von den verantwortlichen Stellen eine Rückkehr zur Vernunft erwarten.

Die Hilfsbedürftigteitsprüfung in Der Arbeitslosenhilfe ist im Ausschuß auf For­derung der Sozialdemokraten hin verworfen worden. Das Gutachten der Reichs­anstalt hat ihr den Todesstoß gegeben.

Die Reformpläne der Regierung liegen allem Anschein nach in der durch die Be­fchlüffe des Sozialpolitischen Ausschusses vorge zeichneten Linie Die Beseitigung der Hilfs bedürftigkeitsprüfung bedeutet praktisch die Wie= derherstellung des Versicherungs­caratters der Arbeitslofenversicherung in einem gewissen Umfang. Die Pläne des Reichs= arbeitsministers gehen befanntlich dahin, die Dauer der versicherungsmäßigen Unterstützung um sechs auf zwölf Wochen zu verlängern. Nach diefen zwölf Wochen würde dann nur noch eine Bedürftigkeitsprüfung und zwar etma im Sinne der früheren Krisenfürsorge ein­sezen Da die Leistungen in Versicherung und Krisenfürsorge längst einander angepaßt wurden, würde diese Neuregelung praktisch auf eine 3 u= fammenlegung von Krisenfürsorge und Ar­beitslosenversicherung hinauslaufen. Diese Ber­befferung genügt nicht Die finanzielle Lage der Arbeitslosenversicherung gestattet sehr wohl eine Ausdehnung der verficherungsmäßigen Unterstügung auf 20 Wochen. Auch müssen die Unterstügungssäge der Versicherung Derbeffert werden und ebenso muß aus der

Falsche Sparsamfeit

Abbau des Feuerschutzes

Eine Betriebsversammlung der Berliner Feuerwehr befaßte sich mit dem Vorschlag einer Kommiffion der Hauptprüfungsstelle des Berliner Magistrats, nach dem Einsparun gen im Etat der Feuerwehr gemacht werden sollen. 100 Oberfeuerwehrmannstellen follen megfallen und 300 Beamtenstellen in Ar­beitsplätze umgewandelt werden. Die Haupt­prüfungsstelle folgt in bezug auf die Oberfeuer­mehrmannstellen dem Vorschlag der Kommission, schlägt aber andererseits vor, statt der plan­mäßigen Beamtenstellen 200 außerplanmäßige Stellen für Feuerwehrmänner zu schaffen.

Der Vorsitzende des Beamtenausschusses, Genosse Hermann Heyn, vom Verband deutscher Beruss­jeuerwehrmänner im Gesamtverband, wandte sich ganz entschieden gegen diese Maßnahme. Der Bersonalbestand der Berliner Feuerwehr ist ohne­hin viel zu gering.

Die Verwirklichung des Vorschlags mürde be deuten, daß die neueintretenden Anwärter nur noch% des Anfangsgehalts erhalten. Das An­fangsgehalt der Berliner Feuerwehrmänner ist bereits durch den Beschluß des Oberpräsidenten Dom Frühjahr 1931 herabgelegt. Eine nochmalige Kürzung um 4 müßte zu fatastrophaler Gesund­heitsschädigung führen. Nach der Denfschrift von

Kommiffarpolitik

Lohnabbau in Preußen

Im Lohnstreit mit der preußischen Staatsforst­verwaltung über den Neuabschluß des Bohn­tarifvertrages für die Forstarbeiter hat der Dom Reichsarbeitsministerium eingesetzte Sonder fchlichter jetzt einen bindenden Schieds= fpruch gefällt. Der Schiedsspruch fenft die Stundenlöhne der pollarbeitsfähigen Forst­arbeiter über 21 Jahre ab 1. Februar in allen Ortsgruppen um 3 Pf, die Stundenlöhne der übrigen Arbeiter und Arbeiterinnen im gleichen prozentualen Berhältnis. Die bisher geltende Affordgrundlage bleibt unverändert, so daß die Afforblöhne nicht reduziert werden. Das Lohnabkommen tann erstmalig zum 30. Juni gefündigt werden.

Wenn der Schiedsspruch auch einen Strich durch die Rechnung der Kommissare in Preußen macht, die anfänglich einen Lohnabbau um 12 Pf. in der Spize und dann 6 Pf. gefordert hatten, so bleibt er doch immerhin unverständlich. Es ist noch nicht lange her, als der soziale General" von Schleicher in seiner bekannten Rundfunkrede von der wirtschaftlichen Unzweckmäßigkeit und sozialen Ungerechtigkeit jedes weiteren Lohnabbaues sprach. Wie lange dürfen noch die amtlichen Schlichtungs­instanzen entgegen dieser Auffassung des Herrn Don Schleicher handeln?

Erster Erfolg

Bom AfA- Bund wird uns geschrieben: Nach der unerträglichen Verlängerung der Wartezeiten durch die 4 Notverordnung hatte die 5. Notver­ordnung u. a. die Bestimmung geschaffen, daß die Leistungen der Invalidenversicherung an Wan= berversicherte erst zu gewähren seten, menn die Leistungsvoraussetzungen der Invalidenver­sicherung erfüllt sind. Der Tert der Rotverordnung

Prof. Dr. Azler ,, Die Dienstzeit der Berufsfeuer­mehrleute in Deutschland " ist die Zahl der Alarme in Berlin doppelt so hoch wie im Durchschnitt der übrigen Städte des Reiches. Versorgungs­anwärter, die in den Feuerwehrdienst ein­treten, erhalten bereits bisher 23 Mart meni­ger, als sie vor ihrem Ausscheiden aus dem Heeresdienst hatten. An das Feuerwehrpersonal werden so erhebliche Anforderungen gestellt, daß bei weiterer Kürzung des Anfangseinkommens bereits in den ersten Dienstjahren der Keim zu vorzeitigem Stechtum gelegt werde... Die Er­höhung des Krankenstandes und die Unmöglichkeit der Verminderung der Befezung der Fahrzeuge müßte wieder zu einer Erhöhung des Personal­bestandes führen. Daraus würde sich eine weitere Belastung der städtischen Finanzen ergeben.

Eine Arbeitnehmergruppe, die jeden Tag bereit ist, Gesundheit und Leben in den Dienst der Be­pölterung Berlins zu stellen, verdient eine andere Behandlung. Die Vorschläge sind aufgestellt ohne Berücksichtigung der Anforderungen, die an die Anwärter im Feuerwehrdienst gestellt werden müssen. Es muß erwartet merden, daß der Ma­gistrat der Stadt Berlin das Bersäumte nachholt und die Borschläge der Hauptprüfungsstelle so behandelt, wie es der Feuerschutz der Reichshaupt­stadt erfordert.

mar fo gefaßt, daß eine findige Auslegung zu den Leistungsvorauslegungen auch die Warte­zeit der Invalidenversicherung rechnen fonnte. Wir hatten auf diese Möglichkeit sofort hin­gewiesen. Die Braris hat unsere Befürchtungen bestätigt. Wir haben in der Folge unermüdlich auf Abänderung der Bestimmung gedrungen. Diefen ununterbrochenen Forderungen trägt jetzt die Verordnung vom 9. Januar 1933 Rechnung. Sie bestimmt, daß zu den genannten Leistungs­vorauslegungen nicht die Erfüllung der Wartezeit in der Invalidenversicherung gehört. Dieser An­fangserfolg wird für den AfA- Bund ein Ansporn fein, um den Kampf um den organischen Neu­aufbau der durch die 4. und 5. Notverordnung zerschlagenen Wanderperficherung mit Derstärkten Kräften fortzuführen..

AEG.- Betriebsratswahl

In der Brunnenstraße

Am Donnerstag wurde in der AEG. Brunnen­straße der Betriebsrat gewählt. Im großen und ganzen hat sich an der Zusammensetzung hinsicht­lich der Stärke der einzelnen Richtungen nicht viel geändert. Von einem Sieg" der Einheitsliste, über den die Rote Fahne" in ihrer gestrigen Ausgabe berichtet, kann nicht gesprochen werden. Die RGO. hat den Arbeiterrat schon seit vier Jahren beherrscht und auch jetzt wieder die Mehr­heit in ihm erzielt. Peffimisten hatten fogar er wartet, daß die RGO. ihre Position im Arbeiter­rat wesentlich verbessern würde, weil durch die jahrelange Kurzarbeit die Arbeiterschaft äußerst verbittert und den radikalen Barolen zugänglicher denn je gemacht worden ist. Die durchschnittliche Kurzarbeit beträgt in diesem Betriebe drei Lage in der Woche.

Das Ergebnis der Wahl ist folgendes: Von den 2780( 1931 4347) wahlberechtigten Arbeitern stimmten 2467( 4017) ab. Es erhielten für den

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Versicherung jede Bedürftigkeitsprüfung der= schwinden

Mit der Aufrechterhaltung der Arbeitslosenver­sicherung wäre auch das Wohlfahrtser merbslosen problem noch nicht gelöst. Die Gemeinden find ja nur allmählich von ihren wilden Plänen, wonach die gesamte Arbeitslosen= betreuung den Kommunalverwaltungen aus­geliefert werden sollte, abgekommen. Auch bei ihnen sind schwache Ansätze zu einer Rückkehr zur Bernunft zu beobachten.

stodung" ist die Uebersetzung ins Schwer. industrielle für angefündigte Sym­pathieaussperrung".

Abgerutscht. Bei den Wahlen für die Ortsver waltung des Zentralverbandes der Schuhmacher in Kornwestheim , dem Siz der Salaman­derschuhfabriken in Württemberg , haben die Kom­munisten eine vernichtende Niederlage erlitten. Trotz eines angeheuren Aufwands an Flugschriften, trog einer riefigen Bersammlungs­arbeit bei einer Reichstagswahl hätte sic faum größer sein tönnen brachte es die kommu­nistische Vorschlagsliste nur auf 56 Stimmen gegen 668, die auf die Verbandsvorschlagsliste entfielen.

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Hierzu 1 Beilage.

Brauerei- Aktiengesellschaft. Bilanz am 31. August 1932.

Die Gewerkschaften fordern die Schaffung einer Reichsarbeitslosen fürsorge neben der Schultheiss- Patzenhofer Wiederherstellung einer wirklichen Arbeitslosen­versicherung. Für diese Reichsarbeitslosenfürsorge darf es aber nur noch eine Bedürftigkeits­prüfung geben. Die Unterstützungssäge müssen einheitlich sein. Der Vorschlag der Gewerkschaften Beteiligungen einschl. der zur Beteiligung würde im übrigen auch ein Stüd Verwaltungs- bestimmten Wertpapiere reform bringen. Im Reichsarbeitsministerium Umlaufsvermögen scheint man davon aber nichts zu missen.

Anlagevermögen

Avale

30000000

Jedenfalls wird es nun Zeit, daß die Regie­rung mit ihren Reformplänen herausrüdt. In Grundkapital) der Arbeitslosenbetreuung müssen endlich klare und erträgliche Verhältnisse geschaffen werden.

Arbeiterrat die freien Gemertidhafs ten 804( 1397) Stimmen und 5( 7) Size, die RGO. 1321( 1997) und 8( 10), die Nazis 188 ( 380) Stimmen und 1( 2) Size.

Stammaktien

Aktive

RM 13 050 193.18

Passiva

Vorzugsaktien........ Gesetzlicher Reservefonds Rückstellung für Verluste........ Teilschuldverschreibungen

Auf Grundstücken der Gesellschaft lastende Hypotheken

Nicht abgehobene Dividende Guthaben der Kunden und Angestellten Kautionen Verbindlichkeiten auf Grund von Waren­

lieferungen und Leistungen Noch nicht fällige Steuern Verbindlichkeiten gegenüber abhängigen Ge­sellschaften und Konzerngesellschaften Feste Darlehenschuld Reorganisationsschuld

Verbindlichkeiten gegenüber Banken( Konto­Korrent- Verkehr) Wohlfahrtsfonds und-kassen

Vortrag aus 1930/32

Walter- Sobernheim- Stiftung

Reingewinn aus 1931/32 Avale........ RM 13 050 193.18

Bon den 781( 1412) wahlberechtigten Ange stellten gaben 646( 1396) ihre Stimme ab. Es erhielten die freien Gewerkschaften 320( 733) Stimmen und 5( 7) Size im Angestelltenrat, der Richard- Roesicke- Beamten- Pensionskasse Gebag 216( 481) und 4( 4). der Gd. 65( 123) Stimmen und 1( 1) Sig. Die RGO. hatte die frei gewerkschaftlichen Angestellten aufgefordert, für die Arbeiterliste der RGD. zu stimmen. Die 10 Stimmen, die von freigewerkschaftlichen Ange­stellten für die RGD.- Arbeiterliste abgegeben wurden, sind natürlich ungültig. Wären fie für die freigewerkschaftliche Kandidatenliste abgegeben worden, dann hätten die freien Gemerfschaften im Angestelltenrat nicht 5, sondern 6 Size und der Gedag nicht 4, sondern 3 Size. Dies ist der eigentliche Erfolg" der RGD.

Der Betriebsrat sejt sich aus 16( 21) Ber fonen zusammen, und zwar aus 6( 9) Freigemert­schaftlern, 7( 9) RGO.- Leuten, 2( 2) Mitgliedern des Gedag und 1( 1) Nazi. Der GdA. ist im Betriebsrat nicht vertreten.

RM

66 526 901 98

23 192 868 72

44 319 214 90

134 038 985 60

&

RM

41 400 000

15 000 000

5 640 000

11

1 320 000 27 874 11

1833 022 97 8 307 15

19 460 507 59 855 655 38 2140 235 96 4 975 776 18

2 289 797 16

-

10 241 500

16 400 000

6 055 001 85

29 877 51

2 907 494 64

151 415 53

42 915 24

3 259 604 33

134 038 985 60

*) Daneben bestehen RM 8 000 000.- Genußscheine. Gewinn- und Verlus rechnung am 31. August 1932. Aufwendungen

Löhne und Gehälter Soziale Abgaben

*******

Bier- und andere Steuern

Aufwendungen mit Ausnahme der Auf­

wendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebs­stoffe sowie Waren Zinsen, soweit sie die Ertragszinsen über­

steigen Abschreibungen Rücklage auf Darlehen Reingewinn

Vortrag aus 1930/31

Erträge

Ertrag nach Abzug der Aufwendungen für Roh, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren

RGD.- Betriebsrat bersagt träge aus Beteiligungen und außerordent­

Das Aschinger- Beispiel

Durch Schiedsspruch des Schlichtungsausschusses ist die Arbeitszeit im Gastwirts gemerbe neu geregelt. Die Direttion der Aschinger A. G. verhandelte nun mit dem Betriebsausschuß über die Neuregelung der Arbeitszeit Die Mehrheit des Be­triebsausschusses, bestehend aus RGO.­Leuten, unter Führung ihres RGO.- Betriebs­ratsvorsitzenden Kroß brachte es bei den Ber­handlungen nicht einmal fertig, den Arbeits­plan als einen Teil der Arbeitsordnung nach den gesetzlichen Bestimmungen aufzustellen. Kroß unterschrieb vielmehr Ab­machungen, die im krassen Gegenfaz zu den Bestimmungen des Tarifvertrages stehen. Von Be= freigemerfschaftlichen triebsräten darauf aufmerksam gemacht, daß die Vereinbarung, die er unterschrieben habe, de n Tarifvertrag, auf den er jo viel gefd; impft und dessentwegen die RGO. jogar zum Streif aufgerufen hat, noch verschlechtere, erklärte Kroß, daß er nach den dreistündigen Berhand­lungen mit der Direktion derartig durcheinander war, daß er sich der Tragweite seiner Handlung nicht mehr bewußt war. So also sieht die praf­tische Arbeit ,, revolutionärer " Betriebsräte aus! Die Be= freigemertschaftlichen triebsräte der Aschinger A.-G. haben im Betriebsrat den Antrag auf Auflösung des Betriebsrats gestellt, weil für die Arbeitnehmerschaft bei Aschinger eine solche Inter­effenvertretung einfach nicht mehr tragbar ist. Die SPD .- Fraktion des Aschinger- Konzerns hat für den 24. Januar 1933, abends 7 Uhr, im Sigungs­faal des Nahrungsmittel- und Getränkearbeiter Verbandes, Neue Schönhauser Straße 4/5, eine Sigung einberufen, in der auch zu dieser Ange­legenheit Stellung genommen wird. Es ist un­bedingte Pflicht jeder Genossin und jedes Genossen, zu dieser Sigung zu erscheinen.

liche Erträgnisse

RM

17 436 631 39 1302 823 87 34 326 327 69

8 646 239 57

3 153 189 32

3 411 383 91

15.0000

3 302 519 57 73 079 115 32

RM 42 915 24

& f

71 233 474 09

1 802 725 99

73679 115 32

Die Auszahlung der Dividende von 4% auf das Aktien­kapital von RM 41 400 000.- Stammaktien erfolgt gegen Rückgabe des

Gewinnanteilscheines Nr. 1

bei der Deutschen Bank und Disconto- Gesellschaft. Berlin , Mauerstraße 29-32, und deren Niederlassungen in Breslau . Dessan. Hamburg und München ,

99

99

99

99

99

der Berliner Handels- Gesellschaft , Berlin , Französische Straße 42-44,

der Commerz- und Privat- Bank, Aktien- Gesellschaft, Berlin , Charlottenstraße 47,

und deren Niederlassungen in Breslau , Dessau , Ham­ burg und München ,

der Dresdner Bank. Berlin , Behrenstr. 35-39, und deren Niederlassungen in Breslau , Hamburg und München , dem Bankhaus Jacquier& Securius, Berlin , An der Stechbahn 3/4. dem Bankhaus E. J. Meyer, Berlin , Voßstraße 16. Berlin , den 19. Januar 1933. Der Vorstand.

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