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Forderungen des ADGB  .

Die Gewerkschaften zu jeder Regierung in Opposition

ei­Bis

Am gestrigen Sonnabend trat der Ausschuß des ADGB  . im Berliner   Gewerkschaftshaus zu seiner 12. Sigung zusammen. Nach einer Ehrung der Loten, des langjährigen Mitgliebes des Bundes­vorstandes, Hermann Müller  , des Vorstands­mitgliedes des Fabrikarbeiter- Verbandes, Gustav Haupt, und Eduard Bernsteins, gab part den Bericht des Bundesvorstandes nor furzem war ein nicht unerheblicher Rückgang der Mitgliederzahl in den Gemert­fchaften festzustellen. Im letzten Quartal üst eine entscheidende Wendung zum Besseren einge­getreten. Weniger erfreulich sind die Aussichten auf eine wirtfame Arbeitsbeschaffung. Reichskommissar Dr. Gerede hat sich offenbar gegen die vorhandenen Widerstände und Vor­urteile nicht gehörig durchsetzen können. Die Ar­beitsbeschaffung wird nicht im Sinne und Tempe unserer Forderungen vorwärts getrieben. Es ist hier und da gelungen, Verbesserungen durchzu fezzen' oder unerwünschte Maßnahmen zu verhin­dern, aber im großen und ganzen sind die Ein­flüsse der Privatwirtschaft, ist die Angst vor einer Inflationsgefahr stärker. Wir haben durchsetzen können, daß ein Teil der Neu­einstellungsprämien für öffentliche Ar beiten angefegt wird, aber vergeblich dagegen Einspruch erhoben, daß Privatunternehmer auch für auf diese Weise in Gang gefeßte öffentliche Arbeiten die Prämien erhalten.

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Die Borstände des ADGB  . und des Allgemei nen freien Angestelltenbundes hatten fich in An­betracht der unerträglichen Berhältnisse der er merbslosen Arbeiter und Angestellten entschloffen, noch einmal beim Reichspräsidenten  norstellig zu werden.( Wir berichten darüber im Haupt: latt.)

Der Borsitzende erinnerte an das vom Bundes­ausschuß bereits im Ottober 1930 ein­dringlich erhobene Berlangen nach gesetzlicher Durchführung der 40stündigen Arbeitswoche. Trostem ist von der Regierung nichts geschehen, um diese für die Arbeiter selbst mit Opfern ver­bundene Forderung zu erfüllen. Statt dessen er­folgten wiederholte 3 wangsweise Lohn­fentungen, die die Kaufkraft dauernd herab­drückten. Daß dieser Weg nicht weiter begangen und eine Arbeitszeitverkürzung nicht ohne Lohne  ausgleich durchgeführt werden darf, ist eine Selbst­nerständlichkeit.

Mit höchstbedenklicher Verspätung ist inzwischen die gewerkschaftliche Forderung der 40 Stun den Woche zum Gegenstand inter= nationaler Berhandlungen erhoben morten. Bei der heutigen Lage muß es jedoch zweifelhaft erscheinen, ob diese Maßnahme noch genügt. In gewissen industriellen Ländern ver treten bereits maßgebliche privatkapitalistische Kreise und Sachverständige d'e Einführung der 30- Stunden- Woche.

Zum Nachfolger Hermann Müllers als beutscher Arbeitervertreter im Berwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamies hat der Bundes­vorstand den langjährigen Bezirkssekretär des ADGB  . Wilhelm Leuschner  ( in den legten Jahren Innenminister des Freistaates Hessen  ) vor­gesehen. Leuschner   wurde gleichzeitig als Nach­folger Umbreits in den Bundesvorstand gemählt.

Da der Posten des stellvertretenden Direttors des Internationalen Ar­

beitsamtes freigeworden ist, wäre es sachlich durchaus gerechtfertigt, wenn in dieses Amt ein Deutscher, und zwar ein deutscher Ar= beitervertreter, berufen würde. Direktor Butler ist damit einverstanden, den Vizedirektor nur im Einverständnis mir den drei Gruppen zu ernennen, die sich aber noch nicht auf eine ein­heitliche Kandidatur geeinigt haben.

In der Aussprache murde hervorgehoben, daß der Umfang der Arbeitslosigkeit ohne eine tief­greifende Arbeitszeitverkürzung nicht dauernd ge­mindert werden kann. Mit großem Nachdruck murde darauf hingewiesen, daß in Deutschland  selbst jetzt in vielen Fällen noch über 48 Stunden, ja bis zu 60 Stunden gearbeitet werde. Es fei ein Standal, daß angesichts der ungeheuerlichen Arbeitslosigkeit in der letzten Zeit togar die Behörden die Ueberschreitung der 48stündigen Arbeitszeit zulassen. Mit diesem Mißstand müsse in erster Linie aufgeräumt werden. Der Bundes­vorstand forderte von der Regierung die gesetzliche Berkürzung der Arbeitszeit aut ein Maß, das ge­eignet ist, einem großen Teil der materiell und seelisch leidenden Arbeitslosen endlich wieder den Weg zu Lohn und Brot zu öffnen

Die Gewerkschaften im politischen Meinungskampf zeigte Graßmann. Die Entwicklung des poli­tischen Lebens, gekennzeichnet durch das Anwachsen der radikalen Flügelpartelen rechts und links, hat dazu geführt, daß auch die Gemertschaften st är fer in den Vordergrund treten mußten. Sie waren dadurch heftigen Angriffen der radikalen Bewegungen ausgesezt. Manche ihrer Handlungen wurden mißverstanden oder in verleumderischer Absicht falsch gedeutet. Insbesondere müsse die Behauptung, die Gewerkschaften näherten sich der Auffassung des Faschismus über die Stellung der Gemertschaften im Staatswesen als verlogene Behauptung, der jede Grundlage fehlt, entschieden zurüdgewiefen werden. Die Unterredung der Führer des ADGB  . mit dem Reichswehrminister v. Schleicher- wenige Tage vor seiner Ernennung zum Reichstanzler- hatte hatte nur den einen 3med, bet der Reichsregie­rung in dem Augenblid, da sie sich nach dem Rüd­tritt des Kabinetfs v. Bapen neu bildete, die so­zialpolitischen und wirtschaftlichen Forderungen der Gewerkschaften, namentlich zur Linderung der Krisennot und zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nachdrücklich zu vertreten Lediglich dies war seit jeher der 3med jeglicher Fühlungnahme des Borstandes des ADGB  . mit den Regierungen des Reiches. Und nur dies wird immer der 3med einer solchen Fühlungnahme sein. Um aber die Intereffen der Arbeiterschaft und die Forde rungen der Gemertschaften wirksam zu vertreten, merden die Gemerfschaften auf eine solche Art der Fühlungnahme mit den wechselnden Reichsfabi­netten nie verzichten fönnen.

Die Gewerkschaften merden nicht dulden. daß Mißtrauen in ihre Rethen getragen und die Stoß­fraft der Bemegung badurch benachteiligt wird. Ebenfomenig merden sie abweichen von bem Grundlag välliger Unabhängigtett in der Meinungsbildung über Fragen des politischen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens und in der Wahl ihrer taftischen Haltung. An diesem An­spruch halten fie jeder Partei gegenüber fest. Dieser Grundsatz behält auch dort Geltung, mo das Gesamtinteresse der Arbeiterklasse ein Zu­

sammenwirken der Gewerkschaften mit politischen Parteien gebietet. Denn nur die strenge Be­folgung dieser Grundanschauung bietet Gewähr für die Erhaltung der Einigteit in den Gewerkschaften. Graßmann erläutert am Schlusse seiner Rede diese grundsägliche Anschauung an einer Reihe von Vorgängen des politischen

Lebens.

Leipart erklärte zu der mißverständlichen Beurteilung der Haltung der Gewerkschaften zur gegenwärtigen Regierung: Die Gewerkschaften stehen zu jeder Regierung in Opposition, wie immer sie zusammengesezt sei. Denn die Gewerk­schaften werden noch für lange Zeit lediglich Forderungen an die Regierung zu richten haben. In der Debatte fanden die von Graßmann und Leipart vertretenen Grundsäge die volle 3-= stimmung des Bundesausschusses.

am

Leipart erinnerte noch an den Kongreß des Internationalen Gewerkschaftsbundes, der 30. Juli in Brüssel   beginnt. Anträge der Ver= bände zum Kongreß sollen dem Bundesvorstand eingereicht werden. Die deutschen   Gemertschaften, ADBB. und AfA- Bund, haben 15 Delegierte zu entsenden. Zum Schluß erinnerte Leipart an die Hauptversammlung der Gefell  schaft für joziale Reform am 28. Januar.

Arbeitsgerichte

Anwälte als Vertreter

Zu dem Artikel in Nr. 13 des Vorwärts": Vertretung vor den Arbeitsgerichten" erhalten wir von dem Genossen Otto Landsberg   fol gente Entgegnung:

Der Verfasser macht gegen die Zulassung der Anwälte bei den Arbeitsgerid, ten erster In stanz, denn nur hierum handelt es sich, da in der zweiten und dritten Instanz die Anwälte als Barteivertreter zugelassen sind, Ausführungen, die nicht ohne Widerspruch Lleiben können.

Zu der Frage, ob der§ 11 des Arbeitsgerichts­gefezes, der die Rechtsanwälte im arbeitsgericht­lichen Verfahren erster Instanz von der Partei­vertretung ausschließt, geändert werden soll oder nicht, will ich keine Stellung nehmen, da mir be= tannt ist, daß, infolge des Widerstandes Der Gewerkschaften aller Richtungen, an eine Gesetzesänderung nicht zu denken ist. Ich mende mich lediglich gegen die Gründe, die in dem Artikel für den Ausschluß geltend gemacht werden. Der Verfasser stellt es so dar, als ob, wenn auch Rechtsanwälte als Parteivertreter Dor dem Arbeitsgericht erster Instanz sich betätigen fönnten, der Kläger   verpflichtet sein würde, sich an einen Anwalt zu wenden. Davon fann gar feine Rede sein, da fein Rechtsanwalt die Einführung des Anwalts3manges für tas arbeitsgerichtliche Verfahren erster Instanz er­strebt. Der Kläger   würde alfo genau so wie jezt im amtsgerichtlichen Verfahren, auch nach Beseiti gung des§ 11 seine Rechte in erster Instanz selbst besorgen fönnen.

Es ist weiter nicht richtig, daß erst nach Ein zahlung eines Vorschusses ter Anwalt eine ihm aufgetragene Klage übernehmen und weiterleiten darf. Kein Anwalt ist daran gehindert, auch in Sachen, in denen fein Vorschuß gezahlt ist,

die Klage anzustellen, und es gibt eine genügend große Anzahl von Anwälten mit sozialem Emp­finden, die sich da, wo sie eine Partei im Recht glauben und zur Aufbringung eines Borschusses außerstande sehen, ihr einstweilen unentgeltlich Beistand leisten.

Es ist weiter eine völlig falsche Auffassung, daß ein Anwalt dem Abschluß eines Vergleichs wider­stre en fönnte, weil er ein Interesse daran habe, in die Beweisaufnahme zu gehen. Wenn der Ver­fasser des Artikels sagt, daß fast jeder Anwalt sich von solchen Auffassungen leiten lasse, so muß ich annehmen, daß er mit Rechtsanwälten überhaupt noch nicht zu tun gehabt hat. Den Kopf schütteln muß ich auch zu der Behauptung, daß jeder An­walt den höheren Objekten eine größere Aufmert­samkeit zuwende als den unlohnenden. Hat der Verfasser wirklich ausreichende Erfahrungen ge macht, um über einen ganzen Stand ein derart geringsdägiges Urteil fällen zu können?

Schließlich ist unfaßbar die Ausführung, daß die Zulassung der Anwälte bei den Arbeitsge­richten erster Instanz die Arbeitnehmer gegen­über den Arbeitgebern benachteiligen würde, weil der Arbeitgeber in den meisten Fällen Ge= legenheit habe, sich durch einen Rechtsbeistand, zum mindesten durch den Syncifus irgendeines Ar eitgeberverbandes, dem er angehört, vertreten zu lassen.

Ist denn dem Verfasser nicht bekannt, daß diese Möglichkeit schon besteht und daß in­folgedessen gerade der Arbeitnehmer benachteiligt wird, solange er sich des Beistandes eines An­walts nicht bedienen tann? Rechtsanwälte dürfen sich vor den Arbeitsgerichten erster Instanz nicht betätigen. Aber Juristen, die die Befähigung zum Anwaltsbedarf befizen und insbesondere auch ehemalige Rechtsanwälte, Die Unternehmersyndizi geworden find, dürfen vor den Arbeitsgerichten erster Instanz als Beistände oder Sachwalter der Unternehmer auftreten."

Schutz

den Schwerbeschädigten!

Einem Schwerkriegsbeschädigten, der in einer Schuhfabrit beschäftigt war, wurde gekündigt, ohne daß die Hauptfürsorgestelle zugestimmt hatte. Der Kläger   hat der Beklagten wiederholt seine Dienste angeboten, allein die Firma erklärte immer wieder, daß sie ihn infolge der Wirtschafts­trise und mangels Aufträge nicht beschäf­tigen fönnte. Der entlassene Schwerbeschä digte flagte auf Weiterbeschäftigung oder Fort­zahlung des Lohnes, weil er ohne die Zustim­mung der Hauptfürsorgestelle entlassen worden sei.

Zu entscheiden in diesem Rechtsstreit war die Frage, ab der Kläger   trotz der unberechtigten Kündigung zum wörtlichen Angebot seiner Dienste gemäߧ 295 BGB. verpflichtet war, oder ob die Beklagte sich durch die objektiv ungerechtfertigte Kündigung und Entlassung aus ihren Diensten selbst in Annahmeverzug gesetzt hat, welcher fort­gedauert hat.

Das Reichsarbeitsgericht entschieb zu­gunsten des Klägers. Er sei ohne Zustimmung der Hauptfürsorgestelle entlassen worden. Wieder­holt habe er der Beklagten seine Dienste ange­boten, er sei aber nicht wieder eingestellt worden, angeblich wegen Arbeitsmangel. Hierin erblicke das Gericht einen schweren Berstok gegen die Bestimmung des Schwerbeschädigtengefehes.( RAG. 400/32).

Hierzu 3 Beilagen

Der Bormärts ericheint wochentäglich zweimal. Sonntags und Montags einmal auftrierte Gonntagsbeilage Bolt und 8eit" Bezugsptette: Böchentlich 75 Bt., monatlich 3,25 M.( davon 87 Bt monatlich für Suftellung the Haus) im voraus zahlbar. Bostbezug 3.97 einschließlich 60 Bt Postzeitung und 72 Bf. Poftbestellgebühren. Auslandsabonnement 5,65 M. pro Monat; für Länder mit ermäßigtem Drudfachenporto 46 M. Bei stall der Lieferung wegen höherer Gewalt besteht fein Anspruch der Abonnenten auf Erfagnzeigenpreise: Die einipultige Millimeterzeile 30 Bf Reflamezeile 1,50 Reine Anzeigen" das fettgebrudte Bort 20 Br jedes weitere Bort 10 Bf Rabatt laut Tarif Borte über 15 Buchstaben zählen für zwei Worte Arbeitsmartt Millimeterzelle 25 Pf. Familienanzeigen Millimeteraeile 16 Bf Anzeigenannahme im a upigeicha t Lindenstr. 3. wochentäglid, von 8 bis 17 Uhr Der Verlag behält sich das Recht der Ablehnung nicht genehmet Anzeigen vor. Verantwortlich für Politit: Rudolf Brendemühl; Wirtschaft: G. Klingelböter; Gewertschaftsbewegung 3. Steiner; Feuilleton  : Herbert Lepore: Botales und Sonstiges: Fris Karstadt  : Anzeigen: Otto Sengft; fämtlich in Berlin.  / Berlag: Borwärts- Berlag G. m. b. S.. Berlin  . Drud: Borwärts- Buchdruckerei und Berlagsanstalt Baul Ginger u. Co. Berlin GB 68 Lindenstr. 3.

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