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Ein wichtiges Urteil

Zur Frage der Gemeinnützigkeit öffentlicher Unternehmungen

Seit Jahren führt die Privatwirtschaft einen erbitterten Kampf gegen die Steuerfreiheit öffentlicher oder gemeinnütziger Betriebe. Daß fie dabei häufig von Finanzbehörden unterstüt wird, die die geltenden Bestimmungen sehr eng und für die öffentliche Wirtschaft ungünstig auslegen, beweist der hier zur Debatte stehende Fall.

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Es handelt sich um die Frage, ob der Ge= meinnügigen Berliner Ausstel lungs, Messe- und Fremdenver fehrs 6 m b. H) der Charakter der Gemein­nüßigkeit die Voraussetzung für die Steuer­-freiheit nach den Vorschriften des Körperschafts­steuergesetzes zuzufprechen sei oder nicht. Der Reichsfinanzhof hat diese Frage in einem Urteil vom 16. September 1932 bejaht und der Ausstellungs- G. m. b.: die Steuerfreiheit zu­gesprochen

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Die Berliner Ausstellungs- G. m. b. H. hat 3 mei Aufgaben: einmal hat sie Aus­stellungen und Messen zu veranstalten, und zum anderen ist ihr die allgemeine Verkehrswerbung übertragen worden. Sie hat ein Kapital von 100 000 Mart, von dem 99 300 Marf der Stadt Berlin gehören; diese hat ohne Gegenwert Hallen­bauten im Werte von 15 Millionen Mark in die Gesellschaft eingebracht. Rein gewinne wer­den nicht rerteilt. Bleibt bei Auflösung der Gesellschaft ein Ueberschuß, so bestimmt der Berliner Magistrat, für welchen wohltätigen 3wed er zu verwenden ist.

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Zentralfinanz­

Bon den früheren Instanzen amt und Finanzgericht war der G. m. b. H. die Gemeinnüßigkeit zugesprochen worden, soweit sie für die Verkehrswerbung arbeitete. Nicht anerkannt wurde die Gemeinnügigkeit ihrer Arbeit als Veranstalterin von Ausstellungen und Messen. Dafür waren zwei Gründe maßgebend:

Obligationäre klagen

Um Rechte und Pflichten der Deutschen Bank bei Hanomag

Die Inhaber der Hanomag - Obligationen haben jegt gegen die Deutsche Bank und Dis­contogesellschaft, Hannover , Klage angestrengt. Es handelt sich um einen zwei Jahre alten Streit, der nicht beigelegt werden konnte, da die DD.- Bant alle Vergleichsvorschläge zurück­wies.

Die Hanomag Obligationen sind durch eine Hypothet auf das Betriebsgrundstück gesichert. Der Wert dieses Grundstücks ist aber zweifellos start vermindert worden durch den Verkauf der Lokomotiv quote an die Henschel u. Sohn A.-G. für 5,25 Millionen Mark. Die Anlagen haben heute nur Schrottwert, da sie stillgelegt wurden.

Treuhänder für die Obligationen- Anleihe ist die DD. Bant. Die Obligationäre sind der An sicht, die DD.- Bant hätte als Treuhänder dafür sorgen müssen, daß der Erlös für die Lokomotiv­quote zur Berzinsung und Rückzahlung der Obli­gationen sichergestellt wurde. Das hat die DD.­Bant nicht getan und darüber hinaus noch von dem eingehenden Betrage 2,3 Millionen Mart zur Abdeckung eines von ihr gewährten Kredites benutzt. Darin erblicken die Obligationäre eine grobe Berlegung der Treuhänderpflichten durch die DD. Bank. Jegt werden die Gerichte entscheiden.

Spareinlagen in Preußen

Die günstige Entwicklung hält an

Der Dezember pflegt regelmäßig wegen der Weihnachtseintäufe und des Geldbedarfes zum Jahresultimo stärkere Rückgänge der Spareinlagen mit sich zu bringen. Um so überraschender ist das Ergebnis des vergangenen Monats, denn nach der preußischen Spareinlagenstatistik erreichte der Auszahlungsüberschuß nur 9,1 Mil­lionen Mart. Im Gegensaz zu früheren Jahren haben sich nämlich die Einzahlungen auf Spar­tonto nicht verringert, sondern sind erheblich, von 231 auf 256,2 Millionen Mart, gestiegen, so daß sich gegenüber den von 225 auf 265,3 Millionen Mark erhöhten Auszahlungen nur der oben ge= nannte geringe Auszahlungsüberschuß ergibt. Es müssen also auch im Dezember große Beträge gehamsterter Gelder zu den Sparkassen zurück­geflossen sein, denn von neuen Erfpar= nissen der arbeitenden Bevölkerung tann bei den gedrückten Löhnen und der Massenarbeits­lofigteit natürlich nicht die Rede sein.

Da zu den Einzahlungen noch Aufmer tungs gutschriften von 21,5 millionen Mart und 3ins gutschriften in Höhe von 72,6 Mil­fionen Marf hinzukommen, erhöhten sich im vergangenen Dezember die Einlagen bei den preu­Bischen Sparkassen um 85 Millionen auf ins gesamt 5969,1 Millionen Mart Die Jahres= bilanz der preußischen Sparkassen weist für 1932 eine Erhöhung der Spareinlagen um 144,6 Millionen Mart aus.

die Ausstellungen dienten Erwerbszweden und würfen Ueberschüsse ab, und zweitens bezöge der Leiter ein hohes Gehalt. Der Reichs­finanzhof hat den Borinstanzen bescheinigt, daß sie den Begriff der Gemeinnüßigkeit vollkommen verkannt hätten.

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Wenn der Leiter der Ausstellungs- G. m. b. 5. ein hohes Gehalt bezöge nach Vollendung der Aufbauarbeit erhält der Nachfolger bedeutend weniger so sei das nicht anders zu beurteilen, als wenn der Chef eines Krankenhauses seinem Ruf entsprechend hoch bezahlt werde. Nur dann, wenn dem Leiter ein Teil des Rein­geminnes zugeschoben würde- wovon hier teine Rede sein kann, wäre die Gemeinnügigkeit zu verneinen.

Was den 3 wed der Ausstellungen betrifft, so verfolgten die ausstellenden Firmen allerdings Erwerbsinteressen, aber nicht die Ausstellungs­G m. b. 5. Sie stelle sich in den Dienst der fremden Interessen und handele also gemein­nügig; für alle Besucher schaffe sie geistige An­regung und Belehrung. Wenn die Ausstellungs­3. m. b. 5. Ueberschüsse erziele, so dienten sie in erster Linie zur Reservenbildung, um neue große Ausstellungen vorbereiten und Fehlschläge aus­halten zu können. Niemals sei die Ge= minnerzielung Selbstzwed. Die Ge= winne würden nicht ausgezahlt, sondern auf­

gefpart; aber bei threr späteren Berteilung zu Das heißt Ankurbelung!

wohltätigen Zweden werde der Magistrat nur als Treuhänder tätig; ihm flöfsen also auch die aufgespeicherten Gewinne niemals zu.

Der Reichsfinanzhof kommt zu dem Schluß, daß die Tätigkeit der Berliner Ausstellungs­G. m. b. 5. in ihrem vollen Umfange als gemeinnügig anzuerkennen ist und daher Steuer­freiheit genießt.( Körperschaftssteuergesetz§ 9 Abs. 1, 7).

Optimismus bei JG.- Farben

Im 4. Quartalsbericht der 3G.- Farbenindustrie A.-G. für das Jahr 1932 wird hervorgehoben, daß trotz der Fortdauer der handeispolitischen Schwie­rigkeiten die zu Beginn des Winters gewohnten saisonmäßigen Rückgänge durch eine leichte fon= junkturelle Geschäftsbesserung aus­geglichen worden sind Im JG.- Farben- Konzern seien im Quartal 1932 und im Januar insgesamt 5000 Personen neu eingestellt worden.

Für Farben und Färberei- Hilfsprodukte sowie für Chemikalien wird ein weiterer langsamer Auf­stieg gemeldet. Die Lage der Landwirtschaft scheint relativ günstig zu sein, denn der Ablak an Dünge­stickstoff zeigt gegenüber der gleichen Zeit des Vor­jahres eine Steigerung, die ausschließlich auf das Inland entfällt. Bei Benzin ist die Lage un­verändert. Unter den Auswertungen der handels­politischen Absperrung litten Pharmazeutika und Photographica; die letzteren konnten aber von dem günstigen Wetter im letzten Vierteljahr profitieren. Der Kunstseidenumsatz blieb gegenüber dem dritten

Quartal unverändert.

Die Erdrosselung

des Kraftfahrzeugverkehrs

Der Benzin und Treibstoffwucher hat herrliche Früchte gefragen! Wie wir bereits im Oktober voraussagten, ist infolge der unerhörten Preis­treibereien auf dem Treibstoffmarkt jetzt weit mehr als ein Biertel des deutschen Kraftfahrzeug­bestandes still gelegt. So hat das Statistische Reichsamt in einer Erhebung vom 3. Januar 1933 festgestellt, daß 188 148 steuerpflichtige Kraft­räder 157 309 Personenkraftwagen, 29 714 Last­fraftwagen und 2049 3ugmaschinen vorüber­gehend, d. h bis zu einer Dauer von acht Mo­naten abgemeldet waren.

Das sind vom Gesamtbestand des deutschen Kraftfahrzeugpartes 44 Proz.(!) der zuge= der laffenen Krafträder, 28 Pro3. Personenwagen, 17 Proz. der Liefer­wagen und 7 Proz. der Zugmaschinen, die aus dem Verkehr gezogen worden sind. Ganz ab= gesehen von den Verlusten, die der Steuerfiskus durch diese Massenflucht aus dem Kraft­verfehr erleidet, hat der Treibstoffwucher, den die Regierung zugunsten einiger schwerindustrieller und agrarischer Interessentenhaufen duldet, Zehn­tausende von Chauffeuren, Autoschlossern und Hilfsarbeitern brotlos gemacht. In der Tat, eine einzigartige Anturbelungspolitik!

Der Großhandelsinder ist in der Woche zum 25. Januar mit 90,8 gegen 90,9 Proz. in der Bor­woche fast unverändert geblieben.

Umtausch- und Zeichnungsangebot

Im Auftrage der Stadt Berlin legen die unterzeichneten Banken hiermit

RM 20 000 000,-

6% Schatzanweisungen der Stadt Berlin

auf Feingoldbasis: 1 RM= 1/2790 kg Feingold-

unter folgenden Bedingungen zur öffentlichen Zeichnung auf: Die neuen Schatzanweisungen werden den Besitzern der

5% Schatzanweisungen der Stadt Berlin

zum Kurse von

zum

rückzahlbar am 1. April 1933 zu 110%

100% Umtausch

angeboten, so daß die Umtauschenden eine Barauszahlung von 10% erhalten. Die neuen Schatzanweisungen können auch gegen

Barzahlung

zum gleichen Kurse bezogen werden. Beim Barverkauf werden 6% Stückzinsen vom Zahlungstage bis Ende März d. Js. vergütet. Börsenumsatzsteuer wird gemäߧ 36 KVG. von dem ersten Erwerber nicht erhoben.

Die Anleihe ist eine unmittelbare Verpflichtung der Stadt Berlin , die für ihre Erfüllung mit ihrem gesamten Vermögen und mit ihrer Steuerkraft haftet.

Die Schatzanweisungen werden spätestens bis zum 1. April 1938 getilgt. Die Tilgung erfolgt vom Jahre 1934 ab alljährlich mit 10% des ausgegebenen Gesamtbetrages durch freihändigen Ankauf oder durch Auslosung, im letzteren Falle zu 108% des Nennwertes. Die Rückzahlung des bis zum 1. April 1938 nicht getilgten Betrages erfolgt an diesem Tage ebenfalls zu 108% des Nennwertes. Die Stadt Berlin hat sich verpflichtet, die neuen Schatzanweisungen während ihrer Laufzeit für nach dem 1. April 1938 fällige, mit nicht mehr als 6 v. H. verzinsliche, privatrechtliche Kapital­forderungen der Stadt jederzeit mit 108% des Nennwertes unter Verrechnung von Stückzinsen in Zahlung zu nehmen.

Umtauschanmeldungen und Neuzeichnungen werden

Zutellung:

vom 30. Januar bis 18. Februar d. Js.

bei den unterzeichneten Banken und Bankfirmen sowie ihren sämtlichen Nieder­lassungen und bei den der Deutschen Girozentrale- Deutsche Kommunal­bank angeschlossenen Girozentralen und Landesbanken während der üblichen Geschäftsstunden entgegengenommen. Früherer Schluß der Zeichnung bleibt vorbehalten. Anmeldescheine sind bei den Zeichnungsstellen kostenfrei er­hältlich.

Die im Umtausch gegen alte Schatzanweisungen gezeichneten Stücke werden voll zugeteilt. Für Zeichnungen gegen Barzahlung behalten sich die Zeichnungs­stellen die Höhe der Zuteilung nach Schluß der Zeichnung vor.

Bezahlung

der gegen Barzahlung gezeichneten Stücke hat in der Zeit vom 23. Februar bis 30. März d. Js. zu erfolgen. Die Auszahlung des Aufgeldes von 10% auf umzutauschende alte Schatzanweisungen erfolgt am 1. April d. Js.

Stückelung:

RM 100.-, RM 500.-, RM 1000.-, RM 5000.- und RM 10 000.-. Zinstermine: 1. April und 1. Oktober j. Js.; der erste Zinsschein wird am 1. Oktober 1933 fällig. Zulassung der Schatzanweisungen zum Handel und zur Notiz an der Berliner Börse wird beantragt werden.

Berlin , den 28. Januar 1933.

Preußische Staatsbank ( Seehandlung)

Deutsche Bank und Disconto- Gesellschaft

Bank der Arbeiter, Angestellten und Beamten A.-G.

Gebr. Arnhold

Berliner Stadtbank Girozentrale der Stadt Berlin Commerz- und Privat- Bank A.G.

Dresdner Bank Jacquier& Securius

S. Bleichröder

Berliner Handels- Gesellschaft

Brandenburgische Provinzialbank und Girozentrale

Delbrück Schickler& Co.

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J. Dreyfus& Co. Lazard Speyer- Ellissen Komm.- Ges. a. A

Deutsche Girozentrale Deutsche Kommunalbank- Hardy& Co. G. m. b. H. Reichs- Kredit- Gesellschaft A. G.

Verlegung der Kraftfahrzeug- Steuerstelle.

Die Kraftfahrzeugsteuerstelle verlegt am 30. und 31. d. Wits. ihre Dienst räume von Berlin , Friedrichstr. 107, nach Berlin SW 29, Blücherstraße 26 ( Eingang Schleiermacherstraße); sie ist vom 1. Februar d. J. ab fernmündlich unter( Sammel- Nr. F 6) Baerwald 5351 zu erreichen. Postscheckkonto- Nr. wie bisher: Berlin 579 35. Die Abfertigung des Publikums erfolgt, wie bisher, an Werktagen von 9-13 1hr( Sonnabends von 9-12; im Sommerhalbjahr von 9-12 Uhr).

Während der Umzugstage sind die Kasse und die Geschäftszimmer der Kraft. fahrzeugftenerftelle geschlossen; die Zweig stelle Blücherstraße 26( nur für Neu­zulassungen) bleibt geöffnet.

Der Präs, d. Landesfinanzamts Berlin .

Pländerversteigerung

Die in den Monaten April, Mai, Juni 1932 versetzten Pfänder kommen, so­weit sie nicht erneuert worden sind, zur Versteigerung.

Bei Abteilung II, Elsässer Str. 74, vom Montag, dem 6. Februar 1933, ab 9 Uhr. in der Reihenfolge: Fahr­räder pp., Kleider, Pelzwerk, Wäsche. Bei Abteilung I, Jägerstraße 64, vom Montag, dem 20. Februar 1933, ab 9 Uhr, in der Reihenfolge: Juwelen, Gold- und Silbersachen, Kristall, Fahr­räder, Gegenstände der Optik, Kleider, Pelzwerk, Wäsche.

Für verfallene Pfänder, welche erst nach dem Auktionsbeginn erneuert oder eingelöst werden, muß bestimmungs­gemäß die Auktionsgebühr berechnet werden. Staatliches Leihamt.

Betriebskrankenkasse

der Stadt Berlin

Der X. Nachtrag der Satzung, betr. Aenderung des§ 68, ist vom Oberver­sicherungsamt Berlin am 18. Januar 1933 genehmigt worden. Druckstücke der Satzung können nach erfolgter Drucklegung im Kassenlokal abgelangt werden.

Berlin , den 25. Januar 1933.

Der Vorstand.

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