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arbeiter-Verband«lue politische Organisation sei, well er laut Statut eine Aeuderung der Lohn- und Arbeits- Verhältnisse bezweckte. Dies wolle der Verband nicht durch Gewalt, sondern auf gesetzmäßigem Wege, daher(!!!) sei seine politische Tendenz unverkennbar. DerVerein" in Zabrze   sei ebenfallspolitisch" und ein Jnvcrbindungtreten derin Rede stehen- den Organisationen, veranlaßt durch die Angeklagten, sei erwiesen. Er beantrage für jeden Angeklagten 50 M. Strafe. Schröder entgegnete m schlagender Weise, daß, wenn man das Streben nach besseren Lohn- und Arbeitsverhältnissenpolitisch" nenne, dann sei allerdings alles politisch, was die Arbeiter unternehmen. Im übrigen sei der Verein in Zabrze   nicht selbständig gewesen, sondern er habe nur nach Anweisung des Vorstandes m Bochum  gehandelt. Mit der Sozialdemokratie, erklärte Schröder auf die Frage des Vorsitzenden, hat der Bergarbeiter-Verband nichts zu thun, denn um die politische Gesinnung seiner Mitglieder kümmere er sich nicht. Die Angeklagten wurden freigesprochen und die Kosten der Staatskasse überwiesen. Das Urtheil hebt denthatsächlich politischen Charakter" des Bergarbeiter-Verbandes hervor, jedoch im Gegensatz zu einem vom Reichsgericht am IS. Februar 1892 ergangenen Entscheid, der ebenfalls diepolitische Tendenz" des Bergarbeiter-Verbandes betraf. Genosse Schröder war. wie schon gesagt, im braunen Z u ch l h a u s k o st ü m erschienen. In diesem Gewände und dazu noch gefesselt wurde der Mann am hellen Tage über die Straße geführt, den die öffentliche Meinung deutlich genug als das Opfer eines irrigen Urlheils bezeichnet. Schröder sieht sehr leidend aus. ist geschoren wie ein richtiger Verbrecher, vcr- liert aber durchaus nicht feinen Mnth, sondern hofft auf baldige Befreiung. Helle Freude strahlte auf seinem Gesicht, als er die alten Freunde wieder einmal sah. Die Theilnahme. die er an allen Gesichtern ausgedrückt fand, wird sein Loos hinter Kerker mauern in etwas erleichtern. Sonst hat unser Genosse eine gute Behandlung. Aus Magdeburg   berichtet die..Volksstimme", wie sie auS sicherer Quelle erfahren habe, werde den Eisend ahn- arb eitern die 10 prozentige Lohnerhöhung vorläufig nicht ''ewilligt. Die Arbeiter hätten also umsonst gehofft. Ist die Nachricht zutreffend, dann wird sich wieder das Wort bewahrheiten, daß unsere Feinde doch unsere besten Freunde sind, denn nichts ist geeigneter, die Eisenbahnarbeiter der Soziak demokratie zuzuführen, als sie auf die Erhöhung ihres dürstigen Einkonlinens noch länger warten zu lasse». Zur Lohubeweguug der Buchbinder Leipzigs   meldet unser dortiges Parter-Organ, daß die Leipziger   Altien-Buch binderei, vormals G. F r i tz s ch e. die Forderungen der Gehilfen bewilligt hat. In der Buchbinderei von Böttcher u. Bon gartz sowie in der Buä, binderei Hager verweigern die Per- sonale die Ueberstundenarbeit, weil der dafür gesorderte Lohm  ausschlag nicht bewilligt wurde. ?n Plaue  » i. B. wurde in der Buchdruckerei von f e r, wo das freisinnigeTageblatt" hergestellt wird, sämmtlichen Verbandsmitgliedern gekündigt. Schäfer bezahlt den Tarif nicht. Die Weber der Firma C. A. Fischer in Krim  - m i t s ch a u haben wegen Lohnstreitigkeiten die Arbeit ein- gestellt. Ju Heilbron» streiken nach Angabe des Württembergischen Nachrichienbureaus die Gehilfen von ö Buchdrnckereien, weil sich die Prinzipale betreffs der Einführung deS neue» Tarifs widerspenstig zeigen. Aus Junsbrnck wird uns mitgethcilt: Zur Unterstützung der streikende» Tapezirer in Meran   in Tirol sind am 10. August vom Fachverein der Tapezirer in Berlin   durch Genossen Th. Markiel angelangt 50 M. Der Landes- Vertrauensmann: I o h a n n G ch l e i ch in Innsbruck  , Jnnstr. 79 II. bei Stock. Ueber den Brüsseler Tischlcrstreik brachte dieKreuz- Zeitung  " eine Notiz, worin es hieß:Der Ausstand, der nun- mehr dank den sozialdemokratischen Ausreizungen fast zwei Monate lang andauert, nimmt das klägliche Ende, welches alle vernünftigen Leute von Ansang an vorausgesehen haben. Morgen(am 15. September) wird ei» großer Theil der streikenden Arbeiter die Arbeit wieder unter schlechteren Be« dinzung en als vorher aufnehmen, während ein anderer Theil von den Arbeitge bern nicht mehr aufgenommen werden und mit Weib und Kind zur Auswanderung ans Brüssel gezwungen sein wird. Der Lohnverlnst aNein übersteigt eine Million, abgesehen von den drückenden Schulden, welche die ausständigen Arbeiter während der Ansstandszeit machen mußten. Die Ver- antwortung für diesen Ausgang des Ausstandes fällt der sozialdemokratischen Parteileitung zu, welche zu Anfang der Ausstandsbewegung, als die Arbeitgeber sich im beiderseitigen Jntcreffe zu ganz erheblichen Zugeständnisse» herbeilassen wollte, die Arbeiter zum Widerstande anfreizle und jede gütliche Beilegung des Konfliktes verhinderte. Jetzt, da der mit so großem Wortschwall eingeleitete Feldzug sür die Ar- beiter endgillig verloren ist, beschuldigt die sozialdemokratische Parteileitung die Behörden, die nur die Arbeitsfreiheit pflicht- gemäß schützten, die Niederlage der Arbeiter verschuldet z» haben." Zur Charakterisirung dieser plumpen Verdächtigung der belgischen Arbeiterpartei genügt eigentlich schon der Abdruck eines Herold'schen Telegramms vom 16. September, welches lautet: Der(klerikal«)Patriot«" giebt den katho- lischen Arbeitern de» Rath, den Ausstand iortzn setzen, und eröffnet eine Subskription für die treikenden. Der Aufruf der Tischlermeister, der behörd  - lich untersagt war, hat keinen Erfolg gehabt. Gestern fand eine Kundgebung statt, bei welcher etwa z, veitausend Ausständige betheiligt waren. Ilm   derKreuzzeitung  " auf die Sprünge zu helfen, wollen wir ihr aber noch folgendes zur Jniormation mit- theilen: Auf Vorschlag des sozialistischen   Abgeordneten DeniS erklärten sich die Streikenden damit«inverstanden, daß ein Versöhnnngsrath gebildet werde, der seinerseits einen Schieds- richter zu wählen hätte, dessen Urtheil sür ein Jahr maßgebend sein sollte Die Arbeit sollte dann sofort wieder aufgenommen werden. Der Vorschlag wurde aber von den Unternehnieru brüsk zurückgewiesen._ Soziktlvs. MammouSdienst in katholischen Klöstern. DaSBayer. Vaterland' Dr. Eigl'S brachte kürzlich interessante Mittheilungen über die Grundsätze, wonach in den N on n e n kl ö stern bei der Aufnahme von Nonnen verfahren wird.Die Bedingungen der Aufnahme" heißt es in dem Sigl'schcn Blattesind der Art, daß thatsächlich nur die Töchter reicher, wohlhabender Leute Aufnahme finden können, und der Geldpunkt scheint in erster Linie ausschlaggebend z» sein." Zum Beweise dessen werden folgende Beispiele angeführt: 1.Schreiber dieser Zeilen stellte vor Jahren für zwei sehr begabte und für den Klosterberuf nach menschlichem Er- messen offenbar berufene Mädchen eine Bitte um Ausnahme mit dem Versprechen möglichster Mithilfe in Leistung der Mittel. Wegen Mangel an Vermögen und der erforderlichen Aus- stattung, die. nebenbei gesagt, die höchsten Anforderungen stellt. wurde die Aufnahme verweigert. Als eben derselbe einmal den Eintritt einer nach menschlicher Anschauung unberufenen und etwas allzusehr weltliebenden Person zu verhindern suchte, hieß es:Die hat Geld, die brauchen wir, sie muß und wird sich beugen." 2.Gewissenhafte, frommgläubige Eltern wollten ihrer angen- scheinlich(zum Klosterleben) berufenen Tochter zur Erreichung ihres Zieles verhelfen. Sie brachten bei ihrem kleinen schuldeten Hausstand die größte» Opfer. Im Kloster selbst wollte man das werthvolle Mitglied baldigst fruchtbringend verwerthe» deshalb wurde sie über Gebühr angestrengt, um ein Jahr heraus zuschlagen; die sonst kräftige Natur unterlag nach einer Herr lichen Prüfung den übermäßigen Anstrengungen und die schon eingekleidete Nonne wurde wieder zu ihren Eltern zurückgeschubt und erhielt nicht einmal jene Bekleidungsstücke mit, die ihr zur Einkleidung kurz zuvor von den Eltern waren gekaust worden." Was ist die Folge solcher Zustände? fragt der Schreiber, und antwortet hierauf:Fürs erste, daß vielfach Leute ohne eigent- lichen Beruf in solche Institute eintreten, darum unglücklich sind oder ihre Aufgabe verkennen; daß auch unfähige Elemente sich einschleichen, daß dann solche im Leben nach den Wünschen des Mutterhauses wieder die Töchter von reicheren Leuten für sich zu gewinnen suchen und dann uicker Anwendung oft recht be denklicher Mittel möglichst vielAussteuer" zu erwirken wissen, so daß man hierin von einem gewissenRinge" zu reden voll- ständig berechtigt ist. Ans Rechnung dieser Thatsachen kommen dann viele Uebelstände, wie sich leicht denken läßt." Dieser Artikel desBayerischen Vaterlands" veranlaßt« die Augsburger Abendzeitung", die geschilderte manimonistische Praktik von Nonnenklöstern in Beziehung auf das allgemeine Erwerbsleben zu erörtern. Tas Blatt schrieb darüber: Die Sucht, gut bemittelte Klosterfrauen mit stattlichen Ein lagen zu bekommen, die Bestimmungen über lange, haltbare und umfassende Ausstattungen,damit die Eintretenden im Laufe der Jahre wenig Kosten verursachen", führen vorwiegend zu jenem Miß- stände, der heute von so vielen sog. freien Arbeiterinnen so schrecklich gefühlt wird und welcherklösterliche Arbeit mit Ünterbietung deS Arbeitslohnes" heißt. Der Um- fang der Klosterarbeit in Bayern   ist zum mindesten ein gleich umsassender als jener in den Strafanstalten; wir haben in Bayern   weibliche Klöster mit 30 und mehr Klosterfrauen an einem Orte, welchen hunderte von Zöglingen zu Erziehungs- und Besserungszwecken u. f. w. unterstehen, und fortgesetzt heben sich diese Niederlassungen und vergrößern sich, wie z. B. das Kloster zumguten Hirten" in München  . Die Klöster liefern aber nicht nur Handarbeiten, Waschartikel (ebenso wie die ähnlich organisirten und billig thätigen Marien» und andere von Kloster- oder Kongregationsfrauen geleiteten A» st alten) anPrivate, sondern auch an Geschäfte und zu Preise», welche innezuhalten eine freie Arbeiterin nicht in der Lage ist. Dabei ist die Kloster- arbeit in der Regel eine gute und gleichmäßige, der Geschäfts- betrieb oft ein sehr flotter und den Bedürfnissen der Kundschaft sich anpassender. Das Kloster zumguten Hirten" in München   hält sich beispielsweise für seine Geschäftsklientel sogar ein eigenes Fuhrwerk für Zustellungen. Gewiß müffen die Frauen und Zöglinge in den Klöstern, Erziehungs- häufern, Marienanstalten». s. w. beschäftigt werden, sie verlangen Arbeit so gut wie die bekannten Haustöchter, welche um das Taschengeld arbeite», aber für ihre Arbeit sollte der Qualität entsprechend gefordert werden und die Klöster u. s. w. sollten nnrer die Preise, welche zu m i n d e st den armen Ar- beiterinnen bezahlt werden, um zur Roth  , vielleicht sogar unter Darben auszukommen, niemals hinabsteigen. Wegen des Angebots muß die freie Arbeiterin schließlich jeglichen Preis annehmen: es kann dies und braucht es vielleicht die nähende, strickende, stickende u. s. w. Haustochter; die Klöster und die von Klosterfrauen geleiteten Anstalten sollten aber in dieser Hinsicht billige Rücksicht üben. Würden die Klöster den Zugang nicht nach materiellen Gesichtspunkten ausnehmen, so könnten die win- zige» Lohnsätze für die Kloslerarbeiten nicht aufrecht erhalten bleiben, obgleich die meiste» Klöster unter besonders günstigen Bedingungen bestehen, meist keine Miethe oder Hauszins, Steuer u. s. w. zu zahlen haben, die Vortheile des Mafien- betriebes in Küche und Haus genießen, Hausgärten pflegen, ein- fache Lebensweife führen u. vgl. Die Eigenthümlichkeit und Ungleichheit der Gefängnißarbeit, die Konkurrenz bei der armen und verschämten Arbeiterin lassen Preissteigerungen von dieser Seite kaum zu; aber die gute, prompte Klosterarbeit, sie allein kann versuchen, sich wenigstens die Preise der freien Arbeiterin zu erobern!... Ultramontanerseits wird nicht selten über Slrafanstaltsarbeit, Militärpensionisten, welche um billigen Ge- halt den Zivilisten Konkurrenz machen u. s. w. geschimpft sollte man sich dort nicht der ihnen so nahe gehenden Kloster- arbeit erinnern?" Es ist bekannt, daß die niedrigen Löhne der Frauenarbeit ein Hauptförderungsmittel der Prostitution sind. Duldet der katholische Klerus, daß durch die billigere Klosterarbeit den freie» Arbeiterinnen Schmutz- konkurrenz gemacht wird, so hindert er diese nicht nur. Löhne zu erringen, die zum Leben ausreiche», sondern er gefährdet die freien Arbeiterinnen sogar hinsichtlich ihrer jetzigen, schon un- zureichenden Löhne; nach beiderlei Richtung hin wäre er also indirekt mitschuldig an der Prostitution. Die Ultramontane» mögen demnach mit ihrem Kampf gegen die Unsilllichkeit zunächst im eigenen Hanse beginnen, indem sie ihr Kirchenregiment ver- anlassen, die Schinutzkonkurrenz der Klosterarbeit abzustellen, wo- durch der Prostitution mehr Opfer vorenthalten werden, als durch die salbungsvollsten Predigten. Da aber auf die sozialpolitische Einsicht des Klerus kein Verlaß ist, so wird es kräftigerer Mittel bedürfen, um die Kloster arbeit auf ein sittlicheres Niveau zu heben. Wir hätten gewünscht, daß die Reichskommission für Arbeiter st ati st ik bei ihren Erhebungen über die Verhältnisse in der Kleider- und Wäschekonfektion auch in die klösterlichen Werkstätten hineingeleuchtet hätte, wo man sich nicht scheut, entgegen dem Gebote des Chriftengottes:Ich bin der Herr dein Gott, du sollst keine anderen Götter haben neben mir!" dem scheußlichen Götzen Mammon zu opfern. In Dessau   trafen am Montag gegen 100 Mitglieder des Deutschen   Slrbeiter-Radfahrer-Bun des«in, um über Angelegenheiten ihrer Organisation zu berathen. Vertreten waren Berlin  . Magdeburg  , Halberstadt  , Halle   a. S., Staßfurt  , Leipzig   und andere Orte. Ein echt moderner landwirthschaftlicher Großbetrieb teht, wie man uns aus Zürich   schreibt, in Verbindung mit der großen Konservenfabrik von Maggi im Kemptthal   bei Winter- lhur, welche 1200 Arbeiter und Arbeiterinnen beschäftigt. Die abrik besitzt zur Lieferung der nöthigen Milch ca. 260 Stück _ ornvieh, das in 13 Stallungen untergebracht ist, wo Einrich- tungen sür elektrische Beleuchtung, Kalt« und Warmwasserspülung vorhanden und in Betrieb sind. Ueber Vermehrung der Selbstmorde wird auch auS I a p a n berichtet; auf die Zahl ist namentlich der Preis des Reises, des ostasiatischen Hauptnahrungsmittels, von Einfluß. Gevirhks Eine grobe Rnckfichtslofigkeit einem Blinden gegen- über hat dem Kohlenkutscher Karl Sprinborn«ine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung zugezogen, die gestern vorder 8. Strafkammer des Landgerichts I   verhandelt wurde. Am 17. Juni kam der seit zehn Jahren erblindete Professor Basedow, von seiner Frau geführt, vom Nordbahnhofe. Der Erblindete und seine Führerin sind gewöhnt, auf den Straßen recht vorsichtig zu sein und ließen auch an jenem Tage es an dieser Vorsicht nicht fehlen. Dessenungeachtet kam der Erblindete plötzlich in Lebensgefahr. Von der Bernauerstraße her kam ein vom Angeklagten geleiteter Kohlenwagen in scharfer Gangart über denBürgersteig, um dieEinfahrt zu gewinnen. Der Kutscher hatte ver- i keinen Warnungsrus an die Paffanten erlasse» und gefährdete diese im höchsten Maße. Im letzten Augenblick sprang der gerade vorübergehende Lehrer Fuchs aus Reinickendorf   den Pferden in die Zügel, er konnte aber nicht mehr verhindern, daß die Deichselstange dem blinden Mann an die Brust ging und ihm mehrere Tage andauernde Schmerzen verursachte. Der Kutscher hatte für seine Nachlässigkeit kein Wort der Entschuldigung, son- dem überschüttete die Frau Basedow mit groben Redensarten und ging dem Lehrer Fuchs, der einen hellen Anzug trug, mit feinen russigen Händen direkt zu Leibe. Der Staatsanwalt er- achtete die vom Angeklagten an den Tag gelegte Fahrlässigkeit für eine so grobe, daß er 50 M. Geldstrafe beantragte. Der Gerichtshof glaubte, daß bei dem rücksichtslosen Verhalten des Angeklagten eine Geldstrafe nicht am Platze sei und verurtheille ihn deshalb zu vierzehn Tagen Gefängniß. Ein gefährlicher Auftrag wurde am Morgen des 7. August dem Kriminalbeamten Riebner ertheilt. Der Polizei« behörde war angezeigt worden, daß ein seit längerer Zeit ge- suchter Mann, derArbeiter" Edmund I ä n s ch, sich in seiner Frankfurterstr. 84 gelegenen Wohnung befinde. Riebner wurde beauftragt, ihn zu verhaften, erhielt aber gleichzeitig die Weisung, einen Schutzmann zu seiner Unterstützung mitzunehmen und be- sonders vorsichtig zu sein, da Jänsch, ein gewaltthäliger und kräftiger Mensch, stets eine Waffe bei sich zu führen pflege. Als der Beamte die zur ebenen Erde befindliche Wohnung des Jänsch erreicht halte, begab er sich allein hinein und ließ den Schutzmann ans der Straße Auf- stellung nehmen, um einem Fluchtversuch des Jänsch durch das offene Fenster vorzubeugen. Nach einiger Zeit hörte der Schutz- mann den Kriminalbeamten um Hilfe rufen. Er eilte hinein und fand in der Stube seinen Kollegen in einem Kampf aus Leben und Tod. Jänsch hielt in der Rechten einen Dolch, seine beiden Handgelenke hielt der Beamte aber fest umklammert und beide Männer machten so heftige Bewegungen bei dem Hin- und Herzerren, daß verschiedene Möbel umgestoßen waren. Schon drohten die Kräfte des Beamten zu er- lahmen, als der Schutzmann ihm zur Hilfe eilte. Dieser versetzte dem Jänsch mehrere Hiebe mit dem Säbel über den Kopf, der Getroffene siel ohnmächtig zu Boden und wurde noch in bewußtlosem Zustande zur Wache gebraht. Jänsch wurde gestern wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Be- drohung vom Schöffengericht zu einer Gefängniß st rase von sechs Monaten verurtheilt. Polizei und Geburtstagsfeier. Eine für Schank» w i r r h e wichtige Entscheidung ist am 14. September vom hiesigen Schöffengericht I gefällt worden. Der Gastwirth Hermann Tauschel, Grenzstr. 4, hatte am 7. Juni d. I. noch nach der Polizeistunde eine Gesellschaft in seinem Lokal, welche den Geburtstag eines Freundes feierte. Für andere Gäste war die Gastwirlhschaft wie immer, nachts Uhr 12 geschlossen worden. Ein Schutzmann, der beobachtet hatte, wie die Gebnrlstagsgäste 12 Uhr 45 Minuten das Lokal verließen, erstattete Anzeige, und die Folge war, daß Tauschel mit einem auf 5 Mark lautenden Strafmandat bedacht wurde, gegen welches er richterliche Ent- 'cheidung beantragte. Im ersten Termin führte Tauschel an. daß er nach seiner Ansicht keinen Verstoß gegen das Gesetz begehe, wenn er rechtzeitig sein Lokal schließe und dann noch eine ge- chlofiene Gesellschaft, die Fremden nicht zugänglich sei, bei sich behalte. Als der als Zeuge vernommene Schutzmann anführte. daß Tauschel ihm aus die Frage, ob er denn die Geburtslags- eier auf dem Revierbnreau angemeldet hätte, die Antwort ge- jegeben habe, daß solches überhaupt nicht nöthig sei, ertheilte )er Amtsanwalt dem Polizeibeamten eine Art Rechts- belehrung, die mancher Gastwirth, der da glaubt, daß er bei eder Gelegenheit vor der Polizei katzbuckeln müsse, sich merken 'ollte. Der Amtsanwalt entgegnete nämlich dem Schutzmann: Da hat der Angeklagte Ihnen die richtige Antwort ge- geben; es wäre noch schöner, wenn ich von der Feier eines Geburtstages oder von meiner Anwesenheit bei einer ge- 'chlossenen Gesellschaft erst der Polizei Mittheilung machen müßte!" Der Gerichtshof schloß sich den Ausführungen des Amtsanivalts an und beschloß, zu einem neuen Termin den Gast j» vernehmen, von dem die Geburtstagsfeier veranstaltet war. Nachdem dieser Zeuge im zweiten Termin bekundet hatte, daß die von Tauschet gemachten Angaben völlig ans Wahrheit be- ruhten, sprach der Gerichtshof den Angeklagten ' r e i und legte fämmtliche Kosten der Staatskasse zur Last. In der Angelegenheit des Margarinefabrikanteu Mohr bringt dieWormser Zeitung" vom 15. September folgende Meldung:Worms  , 14. Sept.(Polizeibericht.) Das Strafverfahren gegen den Fabrikanten Mohr in Altona   wegen Vergehens gegen 10 des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb, ist durch Beschluß der Gr. Staatsanwaltschaft eingestellt worden, da der betr. Schlofiermeister, der um Mittheilung über Fabrikgeheimnisse angegangen worden sein soll, nicht, wie anfänglich behauptet wurde, auch Werkführer oder dergl. der Horchheimer Fabrik ist, der Z 10 des erwähnten Gesetzes aber verlangt, daß derjenige, der um solche Miltheilungen angegangen wird, Angestellter oder Arbeiter des betr. Geschäfts sein muß." Ein interessanter Prozeß kam in Bafel vor dem Polizeigericht zur Verhandlung. DieVoss. Ztg." berichtet darüber: Verklagt waren die deutschen   Zollämter am Basler entralbahnhof und am badischen Bahnhof; Gegenstand der läge war, daß die in Basel   stationirten Beamten der beiden genannten Zollstellen ihr Gehalt in deutscher Reichswährung ausbezahlt erhalten. Nach Bundesrecht ist den öffentlichen Kassen der Eidgenossenschaften untersagt, andere als gesetzliche Münz  - orten an Zahlung anzunehmen. Ein allgemeines Verbol, andere Münzen, als solche der Landeswährung, als Zahlungsmitlel zu verwenden, besteht nicht; wohl aber hat der Kanton Basel-Stadt   eine strafrechtliche Be- timmung getroffen, welche lautet:Wer Löhnungen in ungesetz- lichen Münzsorlen ausbezahlt, wird mit Geldbuße(bis 300 Fr.) oder Hast(bis 42 Tage) bestraft." Der Wille des Gesetzgebers lieht dahin, die arbeitnehmende Bevölkerung, die ihrer sozialen l Stellung wegen nicht den Muth und die Kraft besitzt, aus Zahlung des Lohnes in gesetzlicher Münze zu dringe», vor den Nachtheilen zu schützen, die mit der Zahlung der Löhnung in ungesetzlicher Währung verbunden zu ein pflegen. Die Aufstellung dieser gesetzlichen Be- timmung, die vor zehn Jahren erfolgte, ist von den deutschen  Zollbehörden nicht beachtet worden, offenbar weil sie glaubten, e beziehe sich nicht auf die Gehälter der in Basel   stationirten »eutschen Zollbeamten. Auch hat sich die Basler Polizeibehörde 'eit diesen zehn Jahren niemals zu amtlichem Einschreiten ver- anlaßt gesehen. Sie that dies erst, als aus der Bevölkerung eine Anzeige einlief. Vor Gericht waren die beiden Zollämter durch die Inspektoren Ranzenberger und Bäuerle vertreten. Diese wandten ein, es handle sich bei den deutschen   Zollbeamten nicht um ein Anstellungsverhältniß und nicht um Löhnungen im Sinne des Basler Gesetzes, fondern um pragmatisch .«ordnete Verhältnisse, um Anstellung auf Lebenszeit und mit tensionsberechtigung; die Auszahlung erfolge nicht in Basel  , andern durch Anweisung von der Zentralverwaltung ans. End- lich beriefen sich die beiden Herren auf den exterritorialen Charakter der verklagten ZollsteNen. Die Staatsanwaltschaft trug auf Freisprechung an. Das Gericht entschied in diesem Sinne, beschloß indeß Mittheilung des Falles an das kantonale Jnstizdepartement, das nöthigenfalls eine Durchsicht der ein- 'chlagenden Staatsverträge anstreben möge. Depeschen nnd letzte Ltachvichten. Budapest  , 16. September.  (W. T. B.) In Miskolcz stieß ein von hier abgegangener Personenzug mit einem anderen Personenzug heftig zusammen. Drei Personen wurden schwer, vierzehn leicht verletzt. Verantwortlicher Redakteur: Wilhelm Schröder, Berlin  . Für den Jnseratenlheil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin  . Druck und Verlag von Max Bading in Berlin  . Hierzu 1 Beilage.