Rechtspreffe über Hilfspolizei
Angriff" Nr. 72, 15. April 1932:
In der Tat möchten wir einmal das Geschrei hören, das sich in aller Welt erheben würde, wenn Nationalsozialisten sich je solche lebergriffe erlauben würden, wie sie hier in Langewiesen vom Reichsbanner verübt wurden.
Ist man wirklich auf die Staatsautorität bedacht, wie man der S2. gegenüber behauptet, müssen Maßnahmen getroffen werden( und zwar unverzüglich, die etwaige Wiederholungen der Langewiesener Vorgänge ein für allemal unterbinden. Denn selbstverständlich braucht sich fein Staatsbürger gefallen zu lassen, von Reichsbannerleuten in seinem Rechte bedroht zu werden. Hierbei würde es sich um eine grobe Ver= legung der persönlichen Rechtssphäre handeln, also einen gesetzlichen Notstand der Bedrohten, den abzuwehren bei mangelndem polizeilichen Schuß jedermann ohne weiteres berechtigt ist..."
„ Der Tag" Nr. 91, 15. April 1932:
" Reichsbanner- Hilfspolizei gegen SA. Unerhörter Uebergriff eines roten Bürgermeisters in Thüringen ."
Das
„ Deutsche Tageszeitung" Nr. 107, 16. April 1932: „ Der wildgewordene Bürgermeister. Reichsbanner als Polizeitruppe. Soviel fann wohl jetzt schon gesagt werden, daß Bürgermeister Worch nicht geeignet ist, sein Amt weiter zu verwalten und für Ruhe und Ordnung zu sorgen ,, Deutsche Tageszeitung" Nr. 108, 17. April 1932:
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,, Es steht nunmehr fest, daß Bürgermeister Worch sich tatsächlich der Mitglieder des Reichsbanners bei einer polizeilichen Aktion bedient hat, was zweifellos einem unerhörten Mißbrauch gleichkommt, für den die von ihm vorgebrachten Entschuldigungen nicht gelten fönnen... ,, Bölkischer Beobachter" Nr. 107, 16. April 1932: ,, Hiermit ist die Bewaffnung des Reichsbanners, das in Thüringen schon zahlreiche Ueberfälle verschuldet hat, einwandfrei erwiesen."
"
,, Bölkischer Beobachter" Nr. 108 bis 109, 17. bis 19. April 1932:
,, Durch die oben geschilderte illegale Aktion des Reichsbanners... ist bewiesen, daß das Reichs= banner bereit ist zum Bürgerkrieg, was wir durch andere Anzeichen bereits längst beobachtet und vorausgesagt haben"
„ Kreuzzeitung " Nr. 105, 16. April 1932:„ Bewaffnetes Reichsbanner als Hilfspolizei... Unerhörte Vorgänge bei der SA. - Auflösung in Thüringen ."
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So sprachen sie vor noch nicht einem Jahr, als der Bürgermeister und Polizeiverwalter von Langewiesen zwe: Reichsbannerleute auf eine Stunde vor das Rathaus gestellt hatte, nachdem ihm telephonisch von seiner vorgesezten Behörde ein Putschversuch der aufgelösten SA. angekündigt mar. Worch mußte der nationalkonzentrierten Heze tatsächlich weichen.
Heute sieht die gesamte Rechtspresse die Frage der Hilfspolizei ganz anders an.
Die Preußenklage Erwiderung der Regierung Braun auf den Schriftsatz des Reichs Aus Kreisen der Regierung Braun wird uns mitgeteilt:
In der am 23. Februar eingereichten Erwiderung auf den Schriftsag des Reichs legt Preußen dem Staatsgerichtshof dar, Daß Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung der Entscheidung des Staatsgerichtshofs feine Pflichtverlegungen seien. Angefichts der Neuartigkeit der vom Reich getroffenen Regelung und ihrer verfassungsmäßig unzufäffigen langen Dauer müsse es wundernehmen, daß nach der ersten grundsäglichen Entscheidung des Staatsgerichtshofs nur so verhältnismäßig wenig rechtliche Zweifelsfragen übrig. blieben. Auch diese geringe Zahl hätte sich leicht vermindern faffen Spreche doch die Entscheidung ** bes Staatsgerichtshof, indem sie die absoluten Grenzen der Diktatureingriffe umschreibe, an feiner Stelle aus, daß das Reich gut tue, bis an die äußersten und zweifelhaften Punkte dieser Grenzen heranzugehen. In diesem Sinne standen die Verhandlungenmit Reichskanzler von Schleicher Ende Januar 1933 durchaus aussichtsDoll.
Die Nichtauflösung des Landtags sei unter feinen Umständen eine Pflichtverletzung gegenüber dem Reich, zumal die Reichsregierung die preußische Regierung nicht einmal zur AufIösung aufgefordert habe.
Die Bildung einer neuen Mehrheitsregierung in Preußen aus Zentrum und Nationalsozialisten im Dezember/ Januar sei in die Wege geleitet gewesen, aber durch die damalige Reichsregierung verhindert worden. Preußen sei aber rechtlich nicht verpflichtet, gerade die Deutschnationale Bolkspartei bei einer Regierungsbildung zu beteiligen, oder eine bestimmte Persönlichkeit zum Ministerpräsidenten zu wählen.
Als charakteristischen Beweis für das Bemühen der preußischen Staatsregierung nach loyaler Mitwirkung zur Beseitigung des Dualismus werde der bereits in der Klageschrift erwähnte, Dom Ministerpräsidenten Dr. Braun dem Reichsfanzler von Schleicher im Dezember 1932 übermittelte Entwurf eines verfassungsmäßig vorzulegenden Gefeßes über die Reichsreform jetzt im Wortlaut beigefügt. Der Entwurf sei von der Voraussetzung ausgegangen, daß verfassungsmäßige Zustände im Reich wiederhergestellt und gesichert werben sollten. Er knüpfte an das Ergebnis der Länderkonferenz von 1928 bis 1930 an, beschränke fich aber auf diejenigen Bestimmungen, die dort Einstimmigkeit oder sehr große Mehrheiten erzielt hätten und verschiebe Einzelfragen, für die eine breite Unterlage noch nicht vorhanden sei, auf die weitere Gesetzgebung. Der eigentliche Gefegestert umfasse nur drei Schreibmaschinenseiten mit weiteren drei Seiten Uebergangs- und Schlußbestimmungen. In einer angefügten Bemertung werde erklärt, daß das preußische Staatsministerium teiner Regelung zustimmen würde, bei der preußische Staatsangehörige als Bürger zweiter Klasse behandelt würden.
Weltliche Schulen Befürchtungen und Vertröstungen Zur Auflösung der weltlichen Schulen schreibt die„ Kölnische Volkszeitung" u. a., die Auflösung der wenigen weltlichen Sammelklassen treffe die tommunistische Zersetzungsaktion nicht mehr und müsse im Hinblid auf den damit angestrebten Erfolg als ein Schlag in die Luft angefehen werden. Tatsächlich bedeute die Auflösung der
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weltlichen Sammelklassen, die die dissidenti. schen Kinder fommunistischer und atheistischer Eltern isolierten und von den Schülern der fonfessionellen Schulen abtrennten, eine große Gefährdung der tonfessionellen Er ziehung, denn nach Auflösung der weltlichen, ifolierten Schulen würden nun die dissidentischen und verheizten Schüler in die Konfessions. schule zurückgeführt. Sie würden sich an der Unterminierung der religiösen Erziehung sowie der Autorität der Lehrer betätigen.
Zur Beruhigung wird durch Hugenbergs ,, Tele. graphen- Union" dazu bemerkt:
Die amtliche preußische Verlautbarung hat aus drücklich davon gesprochen, daß der Abbau der sogenannten weltlichen Schulen in die Wege geleitet werden soll. Dies ist so gedacht, daß feine neuen Klassen mehr eingerichtet werden sollen, so daß theoretisch in spätestens fieben bed! Jahren die Schulen aufhören würden zu bestehen. Der von fonfeffioneller Seite ge äußerten Befürchtung, daß bei einer Auflösung der weltlichen Schulen die in ihnen erzogenen Kinder für die Konfessionsschulen, in die sie um geschult werden müßten, eine Gefahr be deuten, ist somit unbegründet. Der Erlaß über den Abbau der weltlichen Schulen steht noch aus. ,, Somit" ist sehr gut gesagt!
Wie denken die Beamten? Eine interessante Entschließung
Die Reichsgewerkschaft Deutscher Polizei. beamten( Säule IV des Deutschen Beamten bundes) faßte in ihrer erweiterten Vorstandsfizung folgende Entschließung:
,, Die in Berlin tagenden Vertreter der Säule IV des DBB.( Polizei) beobachten nicht ohne Be denken die Handhabung der für die Berufsbeamten geltenden Rechtsbestimmungen. In legter Zeit sind, ohne daß disziplinarisch zu ahndende Borgänge die Grundlage bilden, 3wangs. beurlaubungen von Polizeibeamten ausgesprochen worden. Diese Beurlaubungen haben die gesamten deutschen Polizeibeamten tiefer Sorge erfüllt. Die Vertreter der Säule IV des DBB. sind der Auffassung, daß in einer politisch und wirtschaftlich gespannten Zeit alles von der Polizei ferngehalten werden sollte, was ihr bei ihrer Dienstausübung Hemmungen bereiten könnte. Den Polizeibeamten muß die Ueberzeugung erhalten bleiben, daß sie ihren schweren und verantwortungsvollen Dienst
mit
gerecht und unparteiisch versehen können, und daß rechtmäßige Amtshandlungen voll und ganz von ihren Vorgesezten gestützt werden.
„ Hochverräter" Goßmann gestorben. Aus Hannoper wird berichtet, daß der frühere Universitätsoberinspektor Goßmann aus Göttingen , der wegen einer Hochperrats" angelegenheit einige Zeit im Gefängnislazarett untergebracht war, aus dem er aber wegen Haftunfähigkeit entlassen wurde, dort gestorben ist. Nachdem Goßmann in Freiheit gesegt worden war, hatte die Göttinger Staatsanwaltschaft seine Wiederverhaftung betrieben. Die gerichtsärztliche Untersuchung des Beschuldigten in einem Hannoverschen Krankenhaus hatte aber ergeben, daß er meder haft noch vernehmungs. fähig war.
Auch in Danzig haussuchte die Polizei in tom munistischen Büros. Angeblich stellte sie bei der Elbinger Polizei fest, daß drei der Schreibniaschinen in Elbing gestohlen worden waren. Angetroffen wurde im Barteibüro der Reichstagsab geordnete Ja dash, ber in Danzig Betriebse zellen organisierte.
386.61
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Da
freut sich Jhre Waschfrau
Persil wird in kaltem Was ser aufgelöst. Auf je 3 Eimer Wasser kommt I Normalpaket Persil.
Die Wäsche wird einmal kurze Zeit gekocht, gelegentliches Umrühren
ist angebracht.
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wenn sie am Waschtag Persil in der Waschküche hat. Persil ist ihr eine mächtige Hilfe, mit Persil arbeiten macht ihr Freude, und freudig getane Arbeit wird doppelt so guil Aber beachten Sie: Nur wer richtig mit Persil wäscht, wertet all die großen Vorzüge aus, die die
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in gut warmem, dann in Waschmittel bietet!
kaltem Wasser.
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Henko, Henkel's Wasch- und Bleich- Soda.