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Rechtspreffe über Hilfspolizei

Erinnerung an Langewiesen

Angriff" Nr. 72, 15. April 1932:

In der Tat möchten wir einmal das Geschrei hören, das sich in aller Welt erheben würde, wenn Nationalsozialisten sich je solche lebergriffe erlauben würden, wie sie hier in Langewiesen vom Reichsbanner verübt wurden.

Ist man wirklich auf die Staatsautorität bedacht, wie man der S2. gegenüber behauptet, müssen Maßnahmen getroffen werden( und zwar unverzüglich, die etwaige Wiederholungen der Langewiesener Vorgänge ein für allemal unterbinden. Denn selbstverständlich braucht sich fein Staatsbürger gefallen zu lassen, von Reichs­bannerleuten in seinem Rechte bedroht zu werden. Hierbei würde es sich um eine grobe Ver= legung der persönlichen Rechts­sphäre handeln, also einen gesetzlichen Notstand der Bedrohten, den abzuwehren bei mangelndem polizeilichen Schuß jedermann ohne weiteres berechtigt ist..."

Der Tag" Nr. 91, 15. April 1932:

" Reichsbanner- Hilfspolizei gegen SA. Uner­hörter Uebergriff eines roten Bürgermeisters in Thüringen ."

Das

Deutsche Tageszeitung" Nr. 107, 16. April 1932: Der wildgewordene Bürgermeister. Reichsbanner als Polizeitruppe. Soviel fann wohl jetzt schon gesagt werden, daß Bürgermeister Worch nicht geeignet ist, sein Amt weiter zu ver­walten und für Ruhe und Ordnung zu sorgen ,, Deutsche Tageszeitung" Nr. 108, 17. April 1932:

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"

,, Es steht nunmehr fest, daß Bürgermeister Worch sich tatsächlich der Mitglieder des Reichs­banners bei einer polizeilichen Aktion bedient hat, was zweifellos einem unerhörten Miß­brauch gleichkommt, für den die von ihm vorge­brachten Entschuldigungen nicht gelten fönnen... ,, Bölkischer Beobachter" Nr. 107, 16. April 1932: ,, Hiermit ist die Bewaffnung des Reichsbanners, das in Thüringen schon zahlreiche Ueberfälle ver­schuldet hat, einwandfrei erwiesen."

"

,, Bölkischer Beobachter" Nr. 108 bis 109, 17. bis 19. April 1932:

,, Durch die oben geschilderte illegale Aktion des Reichsbanners... ist bewiesen, daß das Reichs= banner bereit ist zum Bürgerkrieg, was wir durch andere Anzeichen bereits längst beobachtet und vorausgesagt haben"

Kreuzzeitung " Nr. 105, 16. April 1932: Be­waffnetes Reichsbanner als Hilfspolizei... Uner­hörte Vorgänge bei der SA. - Auflösung in Thüringen ."

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So sprachen sie vor noch nicht einem Jahr, als der Bürgermeister und Polizeiverwalter von Langewiesen zwe: Reichsbannerleute auf eine Stunde vor das Rathaus gestellt hatte, nachdem ihm telephonisch von seiner vorgesezten Behörde ein Putschversuch der aufgelösten SA. angekündigt mar. Worch mußte der nationalkonzentrierten Heze tatsächlich weichen.

Heute sieht die gesamte Rechtspresse die Frage der Hilfspolizei ganz anders an.

Die Preußenklage Erwiderung der Regierung Braun auf den Schriftsatz des Reichs Aus Kreisen der Regierung Braun wird uns mitgeteilt:

In der am 23. Februar eingereichten Er­widerung auf den Schriftsag des Reichs legt Preußen dem Staatsgerichtshof dar, Daß Meinungsverschiedenheiten über die Aus­legung der Entscheidung des Staatsgerichtshofs feine Pflichtverlegungen seien. Ange­fichts der Neuartigkeit der vom Reich getroffenen Regelung und ihrer verfassungsmäßig unzu­fäffigen langen Dauer müsse es wunder­nehmen, daß nach der ersten grundsäglichen Ent­scheidung des Staatsgerichtshofs nur so verhält­nismäßig wenig rechtliche Zweifelsfragen übrig. blieben. Auch diese geringe Zahl hätte sich leicht vermindern faffen Spreche doch die Entscheidung ** bes Staatsgerichtshof, indem sie die absoluten Grenzen der Diktatureingriffe umschreibe, an feiner Stelle aus, daß das Reich gut tue, bis an die äußersten und zweifelhaften Punkte dieser Grenzen heranzugehen. In diesem Sinne standen die Verhandlungenmit Reichskanzler von Schleicher Ende Januar 1933 durchaus aussichts­Doll.

Die Nichtauflösung des Landtags sei unter feinen Umständen eine Pflichtverletzung gegenüber dem Reich, zumal die Reichsregierung die preußische Regierung nicht einmal zur Auf­Iösung aufgefordert habe.

Die Bildung einer neuen Mehrheits­regierung in Preußen aus Zentrum und Nationalsozialisten im Dezember/ Januar sei in die Wege geleitet gewesen, aber durch die damalige Reichsregierung verhindert worden. Preußen sei aber rechtlich nicht verpflichtet, gerade die Deutschnationale Bolkspartei bei einer Regierungs­bildung zu beteiligen, oder eine bestimmte Persön­lichkeit zum Ministerpräsidenten zu wählen.

Als charakteristischen Beweis für das Bemühen der preußischen Staatsregierung nach loyaler Mitwirkung zur Beseitigung des Dualismus werde der bereits in der Klageschrift erwähnte, Dom Ministerpräsidenten Dr. Braun dem Reichs­fanzler von Schleicher im Dezember 1932 über­mittelte Entwurf eines verfassungsmäßig vorzu­legenden Gefeßes über die Reichsreform jetzt im Wortlaut beigefügt. Der Entwurf sei von der Vor­aussetzung ausgegangen, daß verfassungsmäßige Zustände im Reich wiederhergestellt und gesichert werben sollten. Er knüpfte an das Ergebnis der Länderkonferenz von 1928 bis 1930 an, beschränke fich aber auf diejenigen Bestimmungen, die dort Einstimmigkeit oder sehr große Mehrheiten er­zielt hätten und verschiebe Einzelfragen, für die eine breite Unterlage noch nicht vorhanden sei, auf die weitere Gesetzgebung. Der eigentliche Ge­fegestert umfasse nur drei Schreibmaschinenseiten mit weiteren drei Seiten Uebergangs- und Schlußbestimmungen. In einer angefügten Be­mertung werde erklärt, daß das preußische Staatsministerium teiner Regelung zustimmen würde, bei der preußische Staatsangehörige als Bürger zweiter Klasse behandelt würden.

Weltliche Schulen Befürchtungen und Vertröstungen Zur Auflösung der weltlichen Schulen schreibt die Kölnische Volkszeitung" u. a., die Auflösung der wenigen weltlichen Sammelklassen treffe die tommunistische Zersetzungsaktion nicht mehr und müsse im Hinblid auf den damit angestrebten Erfolg als ein Schlag in die Luft angefehen werden. Tatsächlich bedeute die Auflösung der

weltlichen Sammelklassen, die die dissidenti. schen Kinder fommunistischer und atheistischer Eltern isolierten und von den Schülern der fon­fessionellen Schulen abtrennten, eine große Ge­fährdung der tonfessionellen Er ziehung, denn nach Auflösung der weltlichen, ifolierten Schulen würden nun die dissidentischen und verheizten Schüler in die Konfessions. schule zurückgeführt. Sie würden sich an der Unterminierung der religiösen Er­ziehung sowie der Autorität der Lehrer be­tätigen.

Zur Beruhigung wird durch Hugenbergs ,, Tele. graphen- Union" dazu bemerkt:

Die amtliche preußische Verlautbarung hat aus drücklich davon gesprochen, daß der Abbau der sogenannten weltlichen Schulen in die Wege ge­leitet werden soll. Dies ist so gedacht, daß feine neuen Klassen mehr eingerichtet werden sollen, so daß theoretisch in spätestens fieben bed! Jahren die Schulen aufhören würden zu bestehen. Der von fonfeffioneller Seite ge äußerten Befürchtung, daß bei einer Auflösung der weltlichen Schulen die in ihnen erzogenen Kinder für die Konfessionsschulen, in die sie um geschult werden müßten, eine Gefahr be deuten, ist somit unbegründet. Der Erlaß über den Abbau der weltlichen Schulen steht noch aus. ,, Somit" ist sehr gut gesagt!

Wie denken die Beamten? Eine interessante Entschließung

Die Reichsgewerkschaft Deutscher Polizei. beamten( Säule IV des Deutschen Beamten bundes) faßte in ihrer erweiterten Vorstands­fizung folgende Entschließung:

,, Die in Berlin tagenden Vertreter der Säule IV des DBB.( Polizei) beobachten nicht ohne Be denken die Handhabung der für die Berufs­beamten geltenden Rechtsbestimmungen. In legter Zeit sind, ohne daß disziplinarisch zu ahndende Borgänge die Grundlage bilden, 3wangs. beurlaubungen von Polizeibeamten aus­gesprochen worden. Diese Beurlaubungen haben die gesamten deutschen Polizeibeamten tiefer Sorge erfüllt. Die Vertreter der Säule IV des DBB. sind der Auffassung, daß in einer politisch und wirtschaftlich gespannten Zeit alles von der Polizei ferngehalten werden sollte, was ihr bei ihrer Dienstausübung Hemmungen bereiten könnte. Den Polizeibeamten muß die Ueberzeugung erhalten bleiben, daß sie ihren schweren und verantwortungsvollen Dienst

mit

gerecht und unparteiisch versehen können, und daß rechtmäßige Amts­handlungen voll und ganz von ihren Vorgesezten gestützt werden.

Hochverräter" Goßmann gestorben. Aus Han­noper wird berichtet, daß der frühere Universitäts­oberinspektor Goßmann aus Göttingen , der wegen einer Hochperrats" angelegenheit einige Zeit im Gefängnislazarett untergebracht war, aus dem er aber wegen Haftunfähigkeit entlassen wurde, dort gestorben ist. Nachdem Goßmann in Freiheit ge­segt worden war, hatte die Göttinger Staats­anwaltschaft seine Wiederverhaftung betrieben. Die gerichtsärztliche Untersuchung des Beschuldigten in einem Hannoverschen Krankenhaus hatte aber er­geben, daß er meder haft noch vernehmungs. fähig war.

Auch in Danzig haussuchte die Polizei in tom munistischen Büros. Angeblich stellte sie bei der Elbinger Polizei fest, daß drei der Schreibnia­schinen in Elbing gestohlen worden waren. An­getroffen wurde im Barteibüro der Reichstagsab geordnete Ja dash, ber in Danzig Betriebse zellen organisierte.

386.61

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