demokratischen Literatur Berücksichtigung auch fernerhin finden, trotz der Norddeutschen" und allen Hetzschwestern und Klageweibern von der Redaktion. Wir sind auf Posten. ( Wähler.)
Aus dem Reidistag.
Am 17. November hat der Reichstag seine Sitzungen wieder aufgenommen. Eröffnung, Thronrede, jede Feierlichkeit fiel aus, weil nicht eine neue Session beginnt, sondern die frühere fortgesetzt wird nach einer ungewöhnlich langen Vertagung. Diese Form wurde gewählt, um alle angefangenen Arbeiten in den Kommissionen, erste Lesungen in der Versammlung selbst 2c. nicht ganz verloren geben zu müssen, was bei Schluß der Session nothwendig gewesen wäre, da feine angefangenen Berathungen in eine neue Session hinübergenommen werden können. Mit der Neuwahl der Kommissionen ist auch die Arbeit der früheren ungültig.
Diese Zweckmäßigkeitsmaßregel, über deren Werth man ja verschiedener Meinung sein kann, wurde aber und das ist charakteristisch für unsere Zustände zu einem Eingriff in die Rechte des Reichstags benutzt.
Ein sehr wichtiges Volksrecht ist dasjenige der Unverletlichkeit der Reichstagsmitglieder. Nicht nur, daß kein Redner wegen seiner im Reichstag gesprochenen Worte zur Verantwortung gezogen werden darf, sondern auch, daß kein Abge: ordneter strafrechtlichlich verfolgt werden darf ohne Zustimmung des Reichstages.
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Der Reichstag hat seine Mitglieder, wie selbstverständlich, stets vor strafrechtlichen Verfolgungen geschütt während der Seffionen, welche auch während der Bertagung desselben fortlaufend find Idaß es sich dabei um politische oder Preßver gehen oder ähnliche Fälle handelte, nicht um Verbrechen, braucht kaum besonders betont zu werden.
Eine Anklage wegen Beleidigung wurde während der Vertagung, also während der Dauer der Session, gegen den Abg. Schmidt( Sachsen , Soziald.) erhoben. Da der Reichstag nicht versammelt war, konnte er nicht einschreiten und Abg. Schmidt wurde, trotz seiner Weigerung unter Berufung auf sein gutes Recht, zwangsweise vorgeführt und zu mehrmonatlicher Gefängnisstrafe verurtheilt. Ein anderes Reichstagsmitglied, Abg. Wurm ( Reuß j. 2. Soziald.) entging dem gleichen Schicksal nur durch den Zufall, daß zu der Gerichtsverhandlung gegen ihn, bei welcher er sich selbstverständlich geweigert hatte, zu erscheinen, auch ein Beuge fehlte, so daß die Verhandlung vertagt werden mußte.
Um ähnlichen Borkommnissen zu begegnen, ist ein Gesezent wurf über die Immunität der Abgeordneten eingegangen, welcher die Frage zu Ungunsten der Rechte der Boltsvertreter ordnen zu sollen scheint. Die einfachste Lösung der Frage, die Unverleglichkeit der Reichstagsmitglieder für die Dauer der Wahlzeit auszusprechen, ist leider von der Majorität des Reichstags nicht zu erwarten. Näheres über diese hochwichtige Frage zu bringen, werden die Verhandlungen des Reichstags Gelegenheit bieten.
Bei dem natürlich sparsam zubemessenen Raum, welchen die Sigungsberichte in diesem Blatte beanspruchen dürfen, werden selbstverständlich nur jene Beratungsgegenstände eingehender behandelt werden, welche von besonderem Interesse für die Arbeiterinnen sind, sei es ihrer wirtschaftlichen oder politischen Bedeutung willen.
Reichstagssigung vom 17. November.
Nach Erledigung der nöthigen Förmlichkeiten war der erste Gegenstand der Tagesordnung ein Gesezentwurf über Bestrafung des Sklavenhandels in den deutschen Kolonien. Er wird einer Rommission von 14 Mitgliedern überwiesen.
Hierauf folgt die Berathung der Petitionen, deren eine eine längere Diskussion hervorruft. Es wird darin beantragt, die Kranken- und Unfallversicherung auf die Insassen der Gefangenen, Besserungs-, Armen- und KrankenAnstalten auszudehnen. Die Petitionskommission beantragte Ueberweisung an den Reichskanzler. Mit Ausnahme der Ronservativen äußerten sich alle Parteien zustimmend. Bebel ( Soz.) widerlegte die konservativen Herren, indem er den Widerspruch aufwies zwischen dieser härte gegen die Bestraften und der stets zur Schau getragenen christlichen Gesinnung jener Partei. In warmen Worten empfahl er jedes Mittel, welches den Unglücklichen, die oft nur Opfer der Verhältnisse sind, den Wiedereintritt in die menschliche Gesellschaft ermöglicht, statt sie bei Krankheit oder verminderter Erwerbsfähigkeit hülflos dem ficheren Verderben überlassen. Mit allen Stimmen gegen die der Konservativen wird der Antrag angenommen.
Eine Anzahl Petitionen gegen den Wucher sollen auf den Antrag Strombeck( Bentr.) zur Berücksichtigung überwiesen werden. Um die sachliche Diskussion, die sich entspinnt, zu be
Auch eine Frauenfrage.
( Fortsetzung und Schluß.)
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Was Alles zwischen den Beiden vorgegangen ist, das weiß Gott. Wie ich nach Hause komme, liegt das Rind auf dem Fußboden, stöhnt zum Herzbrechen und sagt: Mutter", sagt sie ,,, mit dem Paul und mir ist's
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aus; und dann erzählt sie mir nach und nach die ganze Geschichte und bleibt wie zerstört. Und nun sagen Sie mir, was soll ich mit dem armen Mädchen thun?"
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Am Besten wäre es", meinte Anna ,,, wenn man wegen dem Unrecht, das sie erlitten, klagen könnte, bamit man öffentlich beweisen kann, daß sie nichts Unrechtes gethan hat." buds is Wir haben's ja versucht!" schreit die arme Mutter in Verzweiflung. Wir waren bei einem berühmten Advokaten, einem braven Mann, der sich gern der Armen annimmt und ihnen hilft, wie und wo er kann. Und was hat er uns gesagt? Es sei gar kein Grund da zum Klagen; der Mann hat nichts gethan, was nicht in seinen Vorschriften drin steht. Das sind schöne Vorschriften, nach denen ein Mann blos aus übler Laune ein armes kind ruiniren kann, blos weil sie lacht. Weil sie lacht! Allmächtiger Himmel! Wer auf der Welt glaubt einem denn das? Was sind das für Gesetze, die so' was erlauben!"
Wir haben sie getröstet, so gut wir konnten. Sie hat auch versprochen, daß die Lene morgen zu Anna kommen soll, um Arbeit zu bekommen.
Was macht denn die Trude?" fragte ich noch.
Aber da schüttelt die arme Frau den Kopf.
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leben, bringt Abg. von Liebermann( Antisemit) etwas Judenheze in die Debatte, welche mit Annahme des Antrages endigt.
Donnerstag, den 19. November, beginnt die zweite Be rathung des Gesezentwurfs, betreffend Abänderung des Geseges wegen Unfall und Krankenversicherung der Arbeiter vom 15. Juni 1883.( Die erste Berathung fand vor der Vertagung statt.)
§ 1 der Vorlage bezeichnet als versicherungspflichtig diejenigen Personen, welche gegen Gehalt oder Lohn beschäftigt sind: In Bergwerken, Gruben 2c., beim Eisenbahnbetrieb, auf Werften, bei Bauten, im Handelsgewerbe, im Handwerk, bei Anwälten, Notaren, Gerichtsvollziehern, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften usw. mit Ausnahme der Gehülfen und Lehrlinge in Apotheken.
Hierzu liegen verschiedene Busakanträge vor:
Antrag Strombeck( 3entr.) will nur die Auszahlung der Berufsarten verbessern.
ti Antrag Hirsch( freis.) will die Angestellten bei Notaren, Anwälten, Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Versiche rungsanstalten streichen.
Antrag Goldschmidt( freif.) will die Handlungsgehülfen
und Lehrlinge streichen.
Antrag Auer( Soz.) will die Versicherung ausdehnen auf Hausindustrielle und auf Familienangehörige, welche nicht auf Grund eines Arbeitsvertrages beschäftigt werden.
In der Diskussion vertheidigt Hirsch( freis.) seinen Antrag, indem er darauf hinweist, daß die Noth unter den Handlungsgehülfen nicht von den zahlreichen Erkrankungen herrührt, sondern von der Stellenlosigkeit. Auch genügten die freien Hülfskaffen vollauf, falls sie die nötige Unterstüßung fänden. Nur ein kleiner Theil der Handlungsgehilfen wünsche die Zwangskassen.
Staatssekretär v. Bötticher vertheidigt den Gesetzentwurf, besonders Goldschmidt gegenüber, die Versicherung der Hand lungsgehülfen.
während in Bayern zwar die Versicherungspflicht eingeführt, Ausnah doch die Beiträge von diesen selbst geleistet werden müssen. Merzte Sehr nöthig ist die Regelung dieser Sache wenigstens durch Ab Drtsstatut. Antrag Staatssekretär v. Bötticher bespricht die Schwierigkeit eilärzte der Ausdehnung der Versicherung auf die Hausindustriellen. er Nat Der Antrag Molkenbuhr wird gegen die Stimmen der erzte Sozialdemokraten und Deutschkonservativen abgelehnt, der§ 2n Mi mit dem Antrag v. Strombeck angenommen. Na
Nach§ 3 find Personen des Soldatenstandes und solche in le ab Reichs, Staats- und Gemeindebetrieben beschäftigte Personen, ommer welche für mindestens dreizehn Wochen Anspruch auf Kranken$ 6 unterstügung haben, von der Krankenversicherung befreit. er Be
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Abg. Bruhns( SD.) beleuchtet die ungenügende Unter eit in stützung der Zwangskassen im Gegensatz zu den freien Kaffen, he von denen z. B. die der Tabakarbeiter bis in das zweite Jahr biglich hinein Unterstützung zahlt. Was freie Kassen thun, müssen die 3wangstaffen erst recht thun, oder sie sind nicht existenzberechtigt. Belche Abg. Möller( Nat.) befürchtet, daß durch längere Unterb von mach ftüßungsdauer das Simulantenwesen großgezogen würde. An Der Antrag wird gegen die Stimmen der Sozialdemokraten eftimm abgelehnt und§ 3 angenommen.
Nach§ 4 fonnten Personen, welche der Versicherungspflicht foigur nicht unterliegen, sich der Gemeindekrankenversicherung and all schließen.
Hierzu wird der Antrag v. Strombeck, wenn deren Ein tommen 2000 M. nicht übersteigt, angenommen.
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Bei§ 6 wird von den Sozialdemokraten beantragt, in dem Absatz bei Erwerbsunfähigkeit vom 3. Tage ab ein tägliches Krankengeld usw." den Paffus vom 3. Tage ab" zu streichen. aben Abg. Virchow( F.) beantragt, dem§ 6 hinzuzufügen: niger Als ärztliche Behandlung im Sinne dieses Gesetzes gilt die mal dieſes Geſetzes gilt binebit jenige, welche feitens eines approbirten Arztes erfolgt. Inredigt Fällen dringender Gefahr, wo ein approbirter Arzt nicht zu er hre reichen ist, darf die Hülfe auch anderer Personen angerufen costit werden, welche eine technische Borbildung genomen, aber bie ob ärztliche Prüfung nicht bestanden haben." Diese Fassung stelle Jedem frei, sich von Kurpfuschern behandeln zu lassen, ohne Kurpfuscherei zu begünstigen.
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Bruhns( Soz.) spricht seine Sympathie für freie Hülfskaffen aus, zu deren Förderung und Unterstügung seine Partei stets bereit sein werde. Aber für diejenigen, welche sich freien Hülfskaffen nicht anschließen, sei der Zwang nothwendig. Auch sollten Arbeiter jeder Art, insbesondere Dienstboten und ländliche Arbeiter in die Versicherungspflicht einbezogen werden. sid. 1 In der weiteren Diskussion spricht sich Spohn( Zentrum). Bötticher tritt den Ausführungen entgegen, weil e für Versicherung der Handlungsgehilfen aus, ist aber sehr gegen fie für eine gefährliche Einschränkung für jene Gegenden hält, die Einbeziehung der Dienstboten und ländlichen Arbeiter, wäh in denen Aerzte nicht vorhanden sind. rend Hirsch( freis.) betont, daß die Kaufmannsgehilfen ja das Recht haben, bei der Gemeinde die Errichtung einer Zwangsfrankenkaffe zu beantragen; von diesem Recht sei aber sehr selten Gebrauch gemacht worden. Dagegen fände Redner die Krankenversicherung für ländliche Arbeiter sehr gerechtfertigt.
Abg. Singer( SD.) will die freien Hülfskaffen in ihrem Bestehen geschütt wissen, aber der Versicherungszwang müsse ausgesprochen werden und Zwangskaffen für Diejenigen bestehen, welche nicht in die freien Kassen eintreten. Militär- und Schulzwang werde von allen Seiten gebilligt, aber ein Zwang gegen das Ausbeuterthum stoße auf Widerstand. Wenn auch die Ge
den seltensten Fällen die Lust dazu haben. Redner verweist darauf, daß die Gemeinde Berlin es abgelehnt hat, obligatorische Fortbildungsschulen einzurichten. Auf Gemeindegesetzgebungen dürfe man sich nicht verlassen, wenn es sich um allgemein noth wendige Einrichtungen handele. Von 5-600,000 jungen Kaufleuten seien nur 30-40000 Mitglieder freier Hilfskaffen. Auch verlange die Mehrzahl der Betreffenden nach einer gesetzlichen Regelung der Frage.
Die Zusaganträge werden schließlich alle abgelehnt und§ 1 gegen die Stimmen der Freisinnigen unverändert angenommen. Am 20. November wird die Berathung fortgesezt.
§ 2 enthält die Bestimmung, daß die Gemeinden über den Rahmen des§ 1 hinaus gewisse Arbeiter klaffen durch ortsstatutarische Bestimmung versicherungspflichtig machen können. Dazu gehörten die Handlungsgehülfen, welche jetzt in§ 1 übernommen sind.
Die Abgg. Bruhns und Genossen wollen in§ 2 einfügen: Die Dienstboten einschließlich des in der Land- und Forstwirthschaft beschäftigten Gefindes.
Abg. v. Strombeck will die im Kommunaldienste und Kommunalbetriebe beschäftigten Arbeiter nur beim Jahresver dienste unter 2000 M versicherungspflichtig machen.
Abg. Graf Holstein( DK.) bedauert, daß man in der Kommission den Antrag, Dienstboten und Landarbeiter in die Versicherung einzuschließen, ablehnte, verzichtet aber darauf, denselben wieder einzubringen.
Abg. v. Strombeck( 3.) wünscht präzisere( genauere) Fassung der Bestimmungen für§ 2. b
Abg. Moltenbuhr( SD.) führt an, daß nur in Hamburg die Krankenversicherung für Dienstboten streng durchgeführt ist,
Sigung vom 21. November.
v. Strombed beantragt: Die ärztliche Behandlung ist w thunlichst durch approbirte Aerzte zu gewähren.
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Abg. Bebel: Unser Antrag auf Beseitigung der Karenzzeit ährter wurde in der Kommission abgelehnt, weil die Zulässigkeit der Ann, d selben durch die Gemeindebehörde für genügend erachtet wurde; M aber das ist sie nicht, weil die Mitglieder der Krankenkassen Freie die Bildung dieser meistens nur von finanziellen Motiven geuf V leiteten Behörde so gut wie einflußlos sind. Das Kranken nmal kaffengeset will und soll aber nicht nur ärztliche Hülfe, sonberit achba auch Befreiung von materieller Sorge während der Krankheit " F schaffen, und mit diesem Zweck steht die dreitägige Karenzzeit eiften
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in Widerspruch, auch wenn die Krankheit wirklich nur drei Tage dauert. Der drohende Verlust dreitägigen Arbeitslohnes drängt zur Fortsetzung auch anstrengender Arbeit und steigert dadurch die Krankheitsgefahr. Dies gilt besonders von den Frauen während der Zeit periodischer Störung. Den approbirten Aerzten kann man ihren Verdienst gönnen, aber der Zudrang zu diesem Stande hat eine enorme Konkurrenz und ein Streben mmmt,
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nach staatlichem Schuß erzeugt, das an die Innungsschwärm unter den Handwerkern erinnert. Ich selbst würde nur einen studirten Arzt zu Rathe ziehen, aber die Ansichten sind eben verschieden. Die Anträge für cyklusive Zulassung approbirter Aerzte gehen zu weit: sie schließen z. B. die weiblichen Aerzte nen aus, die ihre Ausbildung außerhalb Deutschlands suchen müssen und in der Schweiz z. B. auch vollkommen finden. Gerade diese och st weiblichen Aerzte dürften aber Krankenkassen, deren Mitglieder nur Frauen sind, ganz besonders erwünscht sein. Jene Anträge ruhen schließen auch die im Auslande vorgebildeten männlichen Aerzte nach unserer Gewerbeordnung aus. In Berlin kommen aufort r 10000 Einwohner 7 Aerzte, auf dem platten Lande ein Arzt oleta auf 8000 sehr zerstreut wohnende Einwohner, für sie wäre die de od Annahme des Antrages Virchow das größte Unheil. Ueberhaupt fehr wäre er nur durchführbar, wenn der Arzt verpflichtet würde, Bt. S sobald er gerufen wird, auch zu kommen, und man zu bem Zweck die Aerzte verstaatlichen wollte, was doch die Herren nn a Virchow und Eberty als einen Verstoß gegen den heiligen Manchester gewiß nicht wollen werden. Ich aber wünsche,
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man die Leibesärzte verstaatliche, wie die Seelenärzte, die Geift
lichen, es bereits sind, und daß die Millionen, die man für Letteren aufwendet, den Ersteren gewähre. Der Antrag chow schafft für die der Krankenversicherung Unterstellten
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der Herr Pfarrer ihr ihre Sündhaftigkeit vorgeworfen Auch ist es zugleich ein Zeichen großer Mißachtung und glaubt ihr nicht, was sie erzählt. Sie hat zu Weibes, wenn man von Staatswegen das nöthige Hause getobt und geschrieen vor Zorn und geheult und Material für die männlichen Begierden in besondere zuletzt gesagt:„ Ich wollt' viel lieber, ich hätt wirklich Obhat nimmt, um es ihm gesund und unschädlich zur was Schlechtes gethan, das könnte auch nicht ärger sein, Verfügung zu stellen. Es wäre dies nicht möglich, ge is als wie es mir jeßt geht." Und seitdem ist sie trogig, wenn die anständigen Frauen sich in Empörung gegen lacht die Lene aus, weil die es sich zu Herzen nimmt, diese Maßregeln erhöben; wenn sie fühlten, wie fie in und giebt Niemandem mehr ein gutes Wort außer mir diesen ihren unglücklichsten und elendeſten Mitschwestern und dem Vater. Mit dem Mädchen wird's fein gutes felbst geschändet werden. Sie alle müßten fich ver Ende nehmen. Aber wenn sie schlecht wird, ich bleibe binden, um die Schmach, die ihnen durch solche Geseze babei, sie kann nichts bafür und wir auch nicht. Mit angethan wird, zu tilgen. Dazu kommt noch, daß die ne, t welchen Sorgen und Mühen habe ich die Kinder groß Verordnungen eben so unwirksam sind, als unfittlich egend gezogen und jetzt sollen sie zu Grunde gehen, weil sie und unmenschlich. Denn jeßt erst mußte ein neues auf der Straße gelacht haben." Tusnadi Sospital für franke Frauen dieser Art in Berlin ein Die Steiner hat selbst gelacht es war unheim- gerichtet werden, weil die Zahl derselben so zunimmt. Ganz natürlich, da sie ja täglich der Ansteckung aus lich anzuhören und ist fortgegangen. Anna war sehr betrübt. Es ist ein ganz be Es ist ein ganz besonders harter Fall, aber siehst Du, selbst wenn die
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Das einzige wirksame Heilmittel gegen diefe furcht Kinder nicht ganz unschuldig wären, wenn sie einen baren Zustände, ist eine Gesellschaftsform, in welcher Fehltritt begangen hätten, so wäre es doch die größte Grausamkeit, ihnen zur Strafe dafür jeden Rückweg abzuschneiden, sie einzuschreiben,
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ohne zu solchem Erwerb greifen zu müſſen, ohne die utter das heißt, sie ein Röthigung, sich selbst zu verkaufen, statt der freien zureihen in die Armee des Lasters, die den gemeinsten Wahl der Neigung zu folgen. Die Liebe zwischen Trieben Derer dienstbar ist, welche Gelb haben ein so Mann und Weib, eines der mächtigsten und unwider unwürdiges Vergnügen zu bezahlen. stehlichsten Gefühle, welches zugleich die unumgänglichfie Das Eine darfst Du nicht vergessen, daß die Bedingung ist für den Bestand der menschlichen Gefell Prostitution, dieser traurigste Schaden unseres gesellschaft und deren Dauer, dieses Gefühl darf nicht un schaftlichen Lebens, nur möglich ist in einem Klassenstaat, gestraft so tief in den Roth gezerrt werden, als es
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in welchem die große Menge der Besizlosen das tägliche dadurch geschieht, daß der Staat den Kauf und Verkauf Brod und
der persönlichen Hingabe überwacht, dem Manne zur Mit der Trude steht es gar schlecht; sie wird in ſamkeit nichts nüßt, dann ist der Handel mit dem Bequemlichkeit, dem Weibe zur Erniedrigung. Freili eigenen Körper immer noch das einträglichste Geschäft. giebt es noch eine andere Art der käuflichen Liebe und