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unserer Gegenwart zu dulden es giebt auch alte Knaben, die sich in dieser Beziehung schwer versündigen- auch auf diese unseren erziehlichen Einfluß auszudehnen, die falschen Lehren von einer doppelten Moral uner­bittlich zu verurtheilen, sei unser eifrigstes Bemühen, unsere heiligste Pflicht und deren Erfüllung wird unserem ganzen Geschlecht zu Gute kommen.

Wenn wir ernstlich wollen, dann giebt es in 20 Jahren keine Frauenfrage mehr, denn jede Frage ist bis dahin nicht nur von unseren glücklicheren Töchtern, auch von unseren besser erzogenen Söhnen aufs beste gelöft. Marie Stritt .

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Ist sonst viel Beachtenswerthes in den Aus­führungen, so ist doch mit dem Optimismus der letzten Säße der Kurzfichtigkeit und Einseitigkeit derselben- weit über das Ziel hinausgeschossen. Wäre die Lösung dieses Theiles der sozialen Frage so einfach und leicht, wir getrauten uns, noch selbst diese Lösung herbeiführen zu helfen und davon zu profitiren.

Die Rechtlosigkeit der Frau wurzelt aber viel tiefer in der heutigen Gesellschaft, sie wurzelt im Gesez, das allerdings bisher von Männern gemacht wurde, die voll Vorurtheil gegen das weibliche Geschlecht erzogen wurden. Nicht würde es genügen, die Vor­urtheile der Männer zu beseitigen, sondern um mit ihnen auf gleicher Stufe zu stehen, müssen wir die Beseitigung dieser bestehenden einseitigen Gesezes vorschriften verlangen. Um ernstlich ein solches Ver­langen stellen zu können, bedürfen wir der politschen Rechte.

Abg. Hize( Zentr.) will die Unterstützung der Wöch­nerinnen überhaupt gestrichen haben, sie gehöre nicht zur Nächstenliebe. Krankenversicherung , sondern zu den Werken christlicher

Bebel( Soz.) vertheidigt nochmals das Recht aller Wöchnerinnen. Er weist daraufhin, daß der Stand der öffentlichen Sittlichkeit überall da größer sei, wo die Kirche nicht herrsche, wo sie ihre Macht verliere. Recht und Gesetz sind bessere Stüßen, als Glaube und Moral. Ist es aber unmoralisch, uneheliche Wöchnerinnen zu unterstützen, dann dürfe es auch freiwillig nicht geschehen. Soll aber gestraft werden, warum nur die Mutter und das Kind treffen? Warum nicht den Vater verantwortlich machen, der sehr oft nicht in Arbeiterkreisen zu suchen sein wird? Wollen wir trotzdem Mutter und Kind aus der Kasse unterstützen, so zeigt es sich nur, daß wir auf einem weit höheren moralischen Standpunkt stehen. Wird die uneheliche Wöchnerin auf die unsichere und verachtete Armenunterstüßung angewiesen, so sinkt sie immer tiefer in Noth, wohl gar in Verbrechen. Wie die Engelmacherei zeigt, ist das Kind der unehelichen Wöchnerin großen Gefahren ausgesetzt, die aus der Armuth und Hilf­losigkeit der Mutter stammen und die man nicht vermehren darf, indem man ihr ihr Recht verkürzt. Aber es zeigt sich verschiedene Dinge find. wieder deutlich, daß Religion und Menschlichkeit zwei sehr

Die heutige Gesellschaft ist nicht gewillt, uns solche zu geben, also bedarf es erst der gänzlichen Beseitigung der heutigen Gesellschaftsordnung um zum Ziele, der Befreiung des Weibes, zu gelangen. Diese Beseitigung alles Unrechts und aller Unordnung, das ist das Ziel der Sozialdemokratie, in diesem Zeichen allein, daß allen Menschheit Freiheit und Gleichheit bringt, werden auch wir den Sieg erreichen über die Jahrhunderte lange Sklaverei. Mit der Sozialdemokratie haben wir ge­meinsam zu kämpfen, alle anderen Versuche sind Halb­heiten. Daß wir die Mütter auf soziale Unterschiede aufmerksam machen, ist gut und nothwendig und eine gleichmäßigere Kindererziehung kann uns allerdings ein Stück vorwärts bringen. Aber diese allein macht Aber diese allein macht es nicht, sondern die Erkenntniß, daß alle Geschlechts­und Klassenunterschiede aus der Welt geschafft werden müssen und daß wir unsere ganze Kraft hierfür ein­zusehen haben, um nicht nur die Rechtlosigkeit des Weibes zu beseitigen, sondern, zugleich das Ganze im Auge behaltend, tämpfen für eine neue gerechte Gesell­schaftsordnung mit der Devise:

Jedem das Seine!

Aus dem Reidistage.

In der weiteren Debatte führt Hirsch( freis.) an, daß die Unterstützung der Wöchnerinnen eine nothwendige Folge der Anordnung sei, nach welcher sie während 4 Wochen nach der Entbindung nicht arbeiten dürfen.

Ministerialdirektor 2ohmann. Es sei nicht richtig, daß sie gezwungen seien, vier Wochen von der Arbeit fern zu bleiben. Der Fabrikant dürfe sie nur vier Wochen lang nicht beschäftigen.( Heiterkeit.)

§ 20 wird unverändert angenommen.

§ 21 gestattet den Krankenkassen eine Erhöhung und Erweiterung ihrer Leistungen; z. B. kann das Krankengeld auch vom ersten Tage und für die Sonn- und Feiertage gezahlt werden. Die Regierung wollte die Erweiterung an Kommiſſion verlangt nur, daß der Reservefonds den gesetzlich die Zustimmung der Arbeitgeber und Arbeiter knüpfen; die

In der vergangenen Woche war die Krankenkassennovelle Hauptgegenstand der Berathungen mit einer Unterbrechung zu Gunsten der Petition der Zünftler. Um die kurze Dar­stellung der Verhandlungen möglichst übersichtlich zu geben, werden wir die Krankenkassennovelle- Berathung ununter­brochen fortführen. Ohnehin sind es nur einzelne Theile des Krankenkassengesetzes, welche zur Verhandlung kommen, weil nicht alle durch das neue Gesetz eine Aenderung er­fahren.

§7, erweiterte Zulässigkeit der Krankenhausbehandlung für ansteckende Krankheiten, wird genauer bestimmt und unter Ablehnung aller Aenderungen in der ursprünglichen Form angenommen.

vorgeschriebenen Betrag erreicht haben muß.

Zweck, die Arbeiter der Sozialdemokratie zu entfremden; unft i sie thue das Gegentheil, da überall der Grundsay zu Tage babe be trete: für euch, arme Teufel, ist das Schlechteste gerade und T gut genug. und R

Size und Spahn( Bentr.) beantragen, die Zustimmung der Arbeitgeber wieder einzufügen, und mit diesem Zusatz wird der§ 21 angenommen.

Nach einer längern Auseinandersetzung über Berliner Tromp Verhältnisse zwischen Singer( Soz.) und Eberty( Freis.) tiedlich wird§ 55a angenommen unter Streichung des Sates: wenn riegst durch die von der Kasse getroffenen Anordnungen eine dem öthig Bedürfniß des Versicherten entsprechende Bewährung der rmee Rassenleistungen nicht gesichert ist. nd ih A

§ 26 a verkürzt den Kassenmitgliedern, welche auch ander­weitig gegen Krankheit versichert sind, das Krankengeld so­weit, daß es mit der anderweitigen Entschädigung zusammen den durchschnittlichen Tagelohn des Arbeiters nicht übersteigt. Ein Antrag der Sozialdemokraten will diese Bestimmung streichen.

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§ 56 bestimmt, daß Krankengelder nicht verpfändet, nicht übertragen und nicht gepfändet, und nur auf geschuldete hrases Beiträge angerechnet werden dürfen. Die Vorlage will die essen Beiträge angerechnet werden dürfen. Aufrechnung auch gegen Eintrittsgelder und Geldstrafen genaue statten und außerdem die Unterstützungsansprüche in zweiht ha Jahren verjähren lassen.

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Abg. Molkenbuhr( Soz.) bekämpft den Zusah, Ab welcher jedoch mit dem§ 65 angenommen wird.

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In der Sitzung vom 24. November kam die Interpellationen ſte Hize und Gen.( 3entr.) zur Besprechung. Die Herren abe si fragen an, ob gesetzgeberische Maßregeln zum Schuße des eklagt Handwerks beabsichtigt. und wie dieselben beschaffen feien. ungssc Da sich der Staatssekretär zur sofortigen Antwort bereit effimi erklärt, begründet Abg. Hize die Interpellation. Er be en Be klagt, daß den Ansprüchen der Handwerker( d. h. der Boltes Zünstler) bisher so wenig Entgegenkommen bewiesen sei. Reichst Die Versammlungen sowohl des Ausschusses der vereinigten ndurch Innungsverbände, als auch des allgemeinen deutschen Hand en alt werkerbundes haben ihre Wünsche ausgesprochen, aber die( M Regierung habe noch nichts über deren Aussichten auf Gras d Es sei daher leicht begreiflich, igenen füllung verlauten lassen. daß unter den Handwerkern eine bittere Stimmung herrsche. och m Staatssekretär v. Bötticher antwortet in sehr zuvor n 2 9 kommender und liebenswürdiger Weise. Er stellt die Erie sol richtung von Handwerkerkammern in Aussicht und verspricht ieser Erledigung einiger anderer Wünsche, wie Beschränkung Haufirhandels, Ausdehnung der Unfallversicherung auf die Absicht Handwerker, Korporationsrechte für Innungsverbände. Dem eren Befähigungsnachweis jedoch und dem vollständigen Innungschten zwang( den Hauptforderungen der Innungen) versagte er rundweg seine Zustimmung, nicht ohne zu betonen, daß die Herren bei ihren Berathungen erstere selbst für undurchführ bar erklärt hatten.

Grillenberger( Soz.): Dieses Gesetz enthält viele Härten für solche Gegenden, in denen früher die Kranken­versicherung weit besser geregelt war. Die Bestimmungen wegen der Ueberversicherung, nach welchen kein Arbeiter im Krankheitsfall eine höhere Unterstützung beanspruchen darf, als sein durchschnittlicher Tagelohn beträgt, sind besonders zu bekämpfen. Denn nicht der Arzt, nicht die Arzneien, wie der Staatssekretär meint, sind das dringendste Bedürfniß des Kranken; er selbst und die Familie muß leben können, während oft Beide Mann und Frau durch Krankheit am Verdienen gehindert sind. Im Südwesten Deutschlands hat ein sehr blühendes System von vielerlei Krankenkassen bestanden, welche durch das neue Gesetz sehr geschädigt worden sind und deren sehr zahlreiche Mitglieder den Verlust der früheren Vortheile sehr schwer empfinden. Auch die Entziehung des Krankengeldes im Falle einer selbstverschul­deten Krankheit( geschlechtliche Ausschweifungen, Trunksucht, Schlägereien) muß gestrichen werden. Die Selbstverschuldung läßt sich oft gar nicht feststellen. Es kommt häufig vor, daß ein Arbeiter des Nachts überfallen und schwer verletzt wird, in solchem Falle haben die betreffenden Lokalfassen einfach das Krankengeld verweigert und die Familie erhielt das Geld erst nach Beendigung der gerichtlichen Verhandlung. Auch sollte die Unterstützungsfrist von 13 auf 52 Wochen ausgedehnt werden.

§ 8, Festsetzung des ortsüblichen Tagelohns nach Alters­flaffen, wird angenommen mit einem Zusatz von Strom­beck( Bentr.), die nähere Altersangabe jugendlicher Arbeiter betreffend.( Strombeck stellt zu fast jedem Absatz einen Antrag, meist nur ganz unbedeutende Abänderungen, zu­weilen Verbesserungen des vorliegenden Absatzes; sie werden hie und da angenommen, während alle wirklichen Verbesse­rungen, glücklicherweise auch meist Verschlechterungen, nieder­gestimmt werden.

Die Gemeindekrankenversicherung wird bis zu Ende ohne Abänderung nach den Kommissionsbeschlüssen angenommen.

§ 20 bestimmt die Leistungen der Ortstrantentassen. Das Krankengeld soll sich hier nach dem durchschnittlichen ( nicht ortsüblichen) Tagelohn richten. Für Wöchnerinnen soll Krankengeld gewährt werden, wenn sie sechs Monate vor der Entbindung uuunterbrochen Mitglieder der Rasse gewesen sind.

Antrag Auer( Soz.) will das Wort ununterbrochen" streichen.

Antrag Spahn( 3entr.) will nur ehelichen Wöchnerinnen Krankengeld geben, weil die Unterstützung der unehelichen gegen die guten Sitten verstoßen würde.

§ 26 a beſtimmt auch, daß die Mitglieder der Orts­frankenkasse verpflichtet sind, es derselben binnen drei Tagen anzuzeigen, falls sie anderweitige Versicherungen eingegangen find, bei Verlust ihrer Ansprüche. Der Paragraph wird unverändert genehmigt.

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Die Besprechung, die hierauf folgte, bot nicht viel Jn teresse; sehr komisch wirkte nur, daß immer der Hauptführer nden der Zunftkämpfer den Staatssekretär so sehr mißverstehen aten konnte, daß er ihm für sein Entgegenkommen freudig dankte, darf während seine übrigen Gesinnungsgenossen ebenso wie die fährl Gegner der Zunftbestrebungen, sich bewußt waren, daß sie lem von der Regierung feine Förderung mehr erhoffen dürften. furt Die Verteidigung dieser unhaltbaren Forderungen von seiten nterb der Konservativen und Zentrumsmitglieder wurde von ur au Sozialdemokraten und Freisinnigen bekämpft.

§ 52 bestimmt, daß die Beiträge zur Krankenversicherung zu 2/3 von den Arbeitern, zu 1/3 von den Arbeitgebern ge= tragen werden. Statutarische Bestimmungen können die­jenigen Arbeitgeber von der Beitragspflicht befreien, welche feine Motoren benutzen und nicht mehr als zwei versiche rungspflichtige Personen beschäftigen.

Kunert( Soz.): Der Ausdruck ununterbrochen" ent­hält eine schwere Schädigung für die betreffenden Frauen. Ein ganz unverschuldeter Wechsel von einer Kasse in die andere in Folge des Suchens nach Arbeit würde sie in solchem Falle der Unterstüßung berauben. Ebenso ungerecht wäre es, uneheliche Wöchnerinnen auszuschließen, denn sie sind meist die Hilfsbedürftigeren, wie auch die große Sterblichkeit der unehelichen Kinder beweist. Für gleiche geleistete Kassen­pflicht gebührt ihr gleiche Gegenleistung. Sollte aber das Mädchen durch Entziehung ihres Rechtes für den unehelichen Umgang bestraft werden, so müßte der mitschuldige Mann ebensfalls bestraft werden; freilich würden darunter nicht nur die Arbeiter, sondern auch zahlreiche Mitglieder der Bourgeoisie leiden. Religiöse und fittliche Fragen gehören nicht in die Krankenversicherung; auch sollen sie nicht. ge­schädigt werden auf Kosten der Menschlichkeit und der Ge­rechtigkeit.

Ein Antrag der Sozialdemokraten, letztere Bestimmung zu streichen, wird abgelehnt und§ 52 unverändert ange­

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Abg. Grillenberger( Soz.) führte den Beweis, daß die von den Zünftlern gerügten Uebelstände im Lehrlings eigti wesen nicht durch die von ihnen vorgeschlagenen Mittel, öhen sondern nur durch die von seiner Partei beantragten Veregier besserungen wirksam bekämpft werden können. Bu allge olfes meiner Heiterkeit führte Redner an, daß einer der Haupt ebens führer der Zünftler, Biehl( Bentr.) selbst in seinem eigenen Bevölk Handwerksbetrieb feineswegs den Forderungen des Be ferde fähigungsnachweises entspreche, da er mehrere Handwerke eisch zugleich betreibe und nicht immer mit Erfolg. Das Hander Be werk tönne überhaupt die Großindustrie nicht wirrjam bekämpfen und durch Zwangsmaßregeln hemme man nur die natürliche Entwickelung zum Schaden für das Ganze. Gegen die Handwerkerkammern habe seine Partei nichts ahru einzuwenden, fordere aber als nothwendige Ergänzung die erhän Errichtung von Arbeiterkammern.

§ 55 a ist von der Kommission eingefügt. Die höhere Verwaltungsbehörde soll auf Antrag von 30 betheiligten Versicherten anordnen können, daß auch andere als die von der Kasse bestimmten Aerzte und Apotheken in Anspruch genommen werden, wenn durch die von der Kasse getroffenen Anordnungen eine dem Bedürfniß des Versicherten ent­sprechende Leistung der Kasse nicht gesichert ist.

Konservative und Zentrumsmitglieder sprechen gegen, Freifinnige für Unterſtüßung der unehelichen Wöchnerinnen; ein fonservativer Abgeordneter, der im Laufe der Debatten sich häufig zu Gunsten der Arbeiter von seinen Fraktions­genoffen getrennt hat, Graf Holstein, tritt auch hier für die menschliche und gerechte Auffassung ein.

Hierüber entspinnt sich eine lebhafte Debatte, in der verschiedene Abänderungsanträge gestellt werden.

Abg. Eberty( freis.) ist aus praktischen Gründen auf Grund seiner Erfahrungen gegen die Anträge und hält die freie Aerztewahl für das Erstrebenswerthe.

Abg. Möller( nat. lib.) will für§ 55 a stimmen, ob­wohl er denselben nicht ganz billigt.

Staatssekretär v. Bötticher hält die freie Aerztewahl für ein schönes Jdeal, das jedoch nicht durchführbar ist. Die Kassen haben des Guten schon sehr viel gebracht, man könne nicht Vollkommenheit von ihnen verlangen. Er bittet um Streichung der Zusazanträge und des ganzen eingescho­benen Absatzes.

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Den 27. Nov. beginnt die Berathung des Etats( der Betrug Staatsausgaben), in Verbindung mit dem Anleihegesetz und stand dem Nachtragsetat, welcher die Summen enthält, welche in die De dem gegenwärtigen Jahr, noch außer den im Voranschlag allen Daß di bewilligten, als nothwendig herausgestellt haben. aus d

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Reichstagssekretär Freiherr v. Malzahn theilt zuerst mit, daß der Ueberschuß aus dem Jahre 1890-91 nicht, wie unfen bisher angenommen 10, sondern 15 Millionen beträgt. Die Ueberweisungen an die Einzelstaaten haben die Voranschläge sogar um 80 Millionen überstiegen, von welchen jedoch 57 für höhere Matrikularbeiträge abgerechnet werden mußten. Das laufende Jahr 1891-92 wird voraussichtlich Ueberschuß, sondern einen Fehlbetrag von 8 Millionen ergeben, wenn nicht der Nachtragsetat angenommen wird. Die Steigerung der Ausgaben rechtfertigt der Reichsscha sekretär zum größten Theil aus den ungewöhnlich hohen Preisen für Naturalien, wodurch die Verpflegung Armee viel kostspieliger geworden, als im Vorjahr. Der neue Etat von 1892-93 wird sich, nach der Ver sicherung des Schatzsekretärs, so sehr einschränken, als die Staate knappen Mittel es verlangen. Die Truppenverpflegung jedoch abermals zu bedeutend erhöhten Preisen berechnet usga werden; die Mehrausgabe bertägt hierfür 712 Millionen; aben welche Veränderungen der Voranschlag durch die Handelsbe L Dienſt verträge erleiden wird, welche im nächsten Jahr zum Ab schluß kommen werden, das entzieht sich noch jeder Ver muthung. Hieran schließt sich eine längere Auseinanderen, d setzung über die Schulden des Reichs, die leider sehr groß abe d und in beständiger Zunahme begriffen sind.

Abg. Langerhans( freis.) ist für freie Aerztewahl wie sie bei den freien Kassen bestand. Die schlechte Besol dung der bestimmten Kassenärzte ist ein großes Uebel und dieses werde durch Einmischung der oberen Behörde nicht gebeffert. Im Gegentheil sei es für das Wohl der Kassen erforderlich, ihnen freien Spielraum zu gewähren.

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Abg. Rickert( Freis.) welcher zunächst angesichts der en p riesig anwachsenden Schuldenlast Sparsamkeit verlangt, be abe e sonders Einschränkung in Marine- und Kolonialausgaben. An die Nachtragsforderung von 8 Millionen fnüpft eine Kritik der Getreidezölle und der Schutzölle überhaupt. In Hinsicht auf die beunruhigenden Kriegsgerüchte bittet er den Minister ein erlösendes Wort zu sprechen. Auch weist er auf einen Artikel einer freifonservativen Wochen schrift hin, welche den Reichskanzler amtsmüde genannt hat, und will wissen, wie weit diese Nachricht auf Wahrheit bes

ruht.

Diesem Verlangen entspricht der Reichskanzler v. Gas privi gleich, und zwar in einer sehr langen Rede, die als feierlich offizielle Aeußerung der Regierung zu den wich tigsten Fragen von großer Bedeutung ist, sowohl durch das was gesagt, als auch durch das, was verschwiegen wird: die Kornzölle z. B. werden nicht erwähnt.

Reichskanzler v. Caprivi bestreitet zunächst sehr ent schieden seine Amtsmüdigkeit. Mit leichtem Spott weist e den Gedanken ab, daß er als eine Art Altersversorgung wieder eine Stellung in der aktiven Armee erhalten solle. Wie sein Vorgänger erklärt er, sein Herr habe ihn berufen und so lange er dessen Vertrauen genieße, werde er bleiben. Er stellt die baldige Einbringung der Handelsverträge Aussicht, auf deren Zustandekommen er stolz ist. Ueber die Zeitungsschreiber, die Mißtrauen und Beunruhigung fäen, zeigt er sich sehr ungehalten. Das Streben nach dem Sen fationellen verurtheilt er. Auf dem Boden der auswärtigen Politik sei dasselbe besonders verwerflich. Die Zusammen

Abg. Wurm( Soz.). Die vorliegenden Bestimmungen sollen die schädliche Wirkung des Aerztezwanges mildern, aber damit ist nicht geholfen. Die Frage nach der Wirksam­keit des Arztes ist eine reine Vertrauensfrage und kann nicht von der Behörde gelöst werden. Die schlechte Bezahlung der Kassenärzte schafft ein Aerzteproletariat; das Richtigste würde sein: Verstaatlichung der Apotheken und Aerzte. Die Kassen tönnen allerdings die freie Aerztewahl nicht bestreiten; es fehle eben an den Mitteln, dem Arbeiter die nöthige Fürsorge zu gewähren. Deshalb erhalte der Arbeiter, wie bei der ganzen Verbesserung, so auch hier ein Surrogat, Bichorie für Kaffee. Die Arbeitergesetzgebung habe den

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