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2. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 223.

Bericht über

die parlamentarische Thätigkeit der Reichstags: Fraktion.

Mittwoch, den 23. September 1896.

Der Reichstag   wurde im vorigen Jahre überraschend spät, erst auf den 3. Dezember, einberufen. Da ihm außer seiner üblichen Thätigkeit auch noch eine so außerordentliche, verwickelte Aufgabe wie die Berathung des Bürgerlichen Gesetzbuches   bevor­stand, so schienen der Initiative der Parteien von vornherein engere Grenzen gezogen wie sonst.

Die sozialdemokratische Fraktion beschränkte sich deshalb darauf, einige der wichtigsten Forderungen der Partei in An= trägen neu zu formuliren oder aus früheren Sessionen zu wiederholen; zur Erörterung weiterer Beschwerden und Wünsche der deutschen Arbeiterklasse bot ja voraussichtlich der Gang der Verhandlungen von selber reichlich Gelegenheit.

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Zur Veranstaltung und Abhaltung von Versammlungen bedarf es weder einer Anmeldung bei einer Behörde, noch einer Erlaubniß durch eine Behörde. Versammlungen und Um züge, die auf öffentlichen Straßen und Plätzen stattfinden, find spätestens sechs Stunden vor ihrem Beginn durch den Ver­anstalter oder Einberufer bei der mit der Ordnung des öffent­lichen Verkehrs betrauten Ortsbehörde anzuzeigen. § 2.

13. Jahrg.

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aus

aber

Besonders die Vorgänge in Sachsen   gaben dann den Anstoß, liche Angelegenheiten. Diese öffentliche Sigung die Landtagswahlrechts- Verhältnisse vor den Reichstag   welchen Gründen, ist allerdings nicht angegeben; wiederholung des bekannten Zusatzantrages zu Artikel 3 der Grund her- die betreffende Vereinsfizung wurde einfach und damit vor die weiteste Oeffentlichkeit zu bringen durch die bei der elsässischen Regierung geht es ja immer noch ohne Reichsverfassung: verboten. Wo bleibt da das Koalitionsrecht? Ich habe hier In jedem Bundesstaat und in Elsaß- Lothringen   muß eine weiter das Verbot einer Versammlung, deren Thema war: auf grund des allgemeinen, gleichen, direkten Die Besprechung der Lage der Textilarbeiter und der Nutzen und geheimen Wahlrechts gewählte Vertretung be- der Organisation", ein Thema, das sich vollständig im Rahmen stehen. Das Recht, zu wählen und gewählt zu werden, haben des§ 152 der Gewerbe- Ordnung halten würde- verboten von alle über zwanzig Jahre alten Reichsangehörigen ohne Unter- feiten des kaiserlichen Ministeriums für Elsaß- Bothringen. schied des Geschlechts in dem Bundesstaate, in dem sie ihren Wohnsiz haben.

Die Zustimmung dieser Vertretung ist zu jedem Landes­gesetz und zur Feststellung des Staatshaushalts Etats er­forderlich.

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Das geschieht jedoch nicht nur im Lande des Diktaturs paragraphen. So wird Hannover   nationalliberal regiert. Alle von Unternehmern, Geistlichen 2c. unabhängigen Gewerk­fchaften erhalten jedoch dort nach übereinstimmendem Formular folgende Zustellung:

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Nach den angestellten Beobachtungen ist der Verein zur Wahrung gewertschaftlicher Interessen... als ein politischer zu erachten.

Ich mache den Vorstand deshalb darauf aufmerksam, daß Vereine dieser Art den beschränkenden Bestimmungen des§ 8 des Gesetzes vom 11. März 1850 unterliegen. Hiernach dürfen fie teine Frauens personen, Schüler oder Lehr. linge als Mitglieder aufnehmen und nicht mit anderen Ber einen gleicher Art zu gemeinsamen Zwecken, insbesondere nicht durch Komitees, Ausschüsse, Zentralorgane oder ähnliche Einrichtungen oder durch gegenseitigen Schriftwechsel in Verbindung treten. Auch dürfen Frauenspersonen, Schüler und Lehrlinge den Versammlungen und Sizungen solcher Vereine nicht beiwohnen.

Der Oberpräsidialrath in Hannover   vertritt in seinen amt­lichen Schriftstücken sogar ausdrücklich die Meinung, daß die als Zweck bezeichnete Erzielung möglichst günstiger 2ohn- und Arbeitsbedingungen zu den politischen Gegenständen gehört" und gestützt auf dieses Schriftstück erließ die Polizei von Hildes. heim in abgekürztem Verfahren gleich eine dementsprechende generelle Verfügung für 16 Gewerkschaften. In Celle   kam dann die Behörde zu der weiteren Konsequenz, daß die Polizeidirektion die Erlaub niß zur Abhaltung eines Balles des hiesigen Lokalverbandes der Zimmerer am ersten Pfingstfeiertag nicht ertheilen kann, da nach§ 8 des Vereinsgefeßes Frauens personen an Zusammen fünften politischer Vereine nicht theilnehmen tönnen." Gesangvereine werden in Hannover   unter polizeiliche Kontrolle gestellt:" Die Personen des Vorstandes genügen- nach dem Wortlaut einer Verfügung der Behörde, um festzustellen, daß der Verein ein politischer sei." Frauen müssen deshalb als Mit­glieder entfernt, die Versammlungen angemeldet werden. Aehnlich geht es Turnvereinen, der Freien Volksbühne.

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och, daß Arbeitervereine und Verbrüderungen, welche zwischen den Begriffen politische Angelegenheit" und

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Gegen die vollständige politische Rechtlosigkeit unserer Genossen in den Reichslanden richtet sich der An­trag auf Einführung des deutschen   Preßgesetzes für Elsaß­Der in Berlin   eingeleitete Prozeß gegen die Partei- Organi- Lothringen, sowie auf Aufhebung der außerordentlichen Voll­fation wies in erster Linie auf eine energische Kritit im machten des elfaß lothringischen Statthalters gegen eine der Parlament hin. Er gewährte zugleich die beste Waffe gegen beschämendsten Erscheinungen im politischen Leben Deutschlands  , Bestimmungen wie§ 8 des preußischen Vereinsgesetzes, die gegen die zahlreichen Ma je stätsbeleidigungsprozesse, unparteiisch angewendet die Spigen aller politischen Parteien der Antrag, die§§ 95, 97, 99 und 101 des Strafgesetzbuches zu und aller wirthschaftlichen Interessenvertretungen auf die beseitigen. die beseitigen. Da die grassirenden politischen Verfolgungen auch Anklagebant bringen mußten. Dazu kam, daß die Misère zahlreiche unserer Abgeordneten trafen und der parlamen= unferes Vereins- und Versammlungsrechts sich zu tarischen Thätigkeit zu entreißen drohten, so schien es dringlicher jener Zeit auch sonst für die Arbeiter doppelt fühlbar denn je, für die Reichstagsvertreter nicht blos die Einstellung der machte. Einmal war die Handhabung auch dieser Prozesse für die Dauer der Session zu erwirken, sondern durch Gesetze seit der Sedan- Entrüstung eine viel schärfere einen Zusatz zu Artikel 31 der Verfassung gefeßlich ausdrücklich geworden; wir find den Gefühlen aller Wohlgesinnten zu bestimmen, daß auf Verlangen des Reichstags auch die Straf aller im Deutschen Reiche gerecht geworden, wenn wir seit diesem haft für die Dauer der Sigungsperiode aufzuheben sei. Sommer die Zügel etwas straffer angezogen haben", meinte der Kanzler furz nach der Eröffnung des Reichstages. Diese schärfere Außer dem Antrag, der die elsaß  - lothringischen Preßverhält Handhabung wandte sich gegen die deutsche Arbeiterklasse gerade nisse betrifft und der in drei Lesungen angenommen wurde, ist in demselben Augenblick, in dem der fast überall sich regende bis jetzt nur der Geseßentwurf über das Vereins, Versamm industrielle Aufschwung auf eine starke Zunahme der Lohnkämpfe lungs und Koalitionsrecht zur parlamentarischen Erledigung hindrängte; das in der Gewerbe- Ordnung zugestandene gelangt freilich in einer Weise, welche für die Mehrheit im Roalitionsrecht war an allen Ecken und Enden durch Reichstage wie für die Regierungen gleich charakteristisch ist. unfere reattionären Vereinsgefeße beschränkt und durchbrochen. Der Antrag Auer wurde gemeinsam berathen mit einem Dazu hatte man bereits weitere vereinsgefeßliche Fesseln für die denselben Gegenstand betreffenden Antrag der freisinnigen Bolts­Frauen angekündigt. Ein Gesetzentwurf der Fraktion ging partei( Ancter u. Gen.). Die erste Lesung erstreckte sich über deshalb dahin: nicht weniger als drei Schwerinstage( 29. Januar, 8. Februar, § 1. 18. Februar). Die zweite Lesung fand dann am 3. Juni, die Die Reichsangehörigen ohne Unterschied des Gedritte am 17. Juni statt. fchlecht haben das Recht, sich zu versammeln. Der Hauptantheil an der Debatte fiel natürlich unseren Ver­tretern zu. Sie geißelten in schärffter und eindrucksvollster Weise die Buntscheckigkeit der deutschen   Vereinsgefeße und das zweierlei Recht", das selbst innerhalb desselben Landes für Ar- Zur Kennzeichnung der Zustände in Bayern   genügt beiter und Unternehmer, für regierungsfromme und oppo- folgender kurzer Auszug aus der Rede eines bayerischen Ge fitionelle Parteien bestehe. In einer ganzen Reihe von noffen: Der Herr Abg. Rickert hat ausführlich darauf hin Staaten gilt der alte Bundestagsbeschluß vom 13. Juni 1854 gewiesen, daß keinerlei Unterschied mehr in Preußen bestände politische, sozialistische und kommunistische Zwecke verfolgen, öffentliche Angelegenheit". Bei uns in Bayern   besteht überhaupt verboten sind. In Anhalt darf sich nur der An- ein solcher Unterschied überhaupt nicht; dort fennt man haltiner, nicht aber der ausländische" Reichsdeutsche einer polis nur öffentliche Angelegenheiten"; zu denen gehören tischen Vereinigung anschließen. In Sachsen Meiningen   und die politischen Angelegenheiten eo ipso und an allem, Alle den vorstehenden Bestimmungen widersprechenden Ge- Sachsen- Weimar bestehen gefeßliche Normen über das Vereins was als sogenannte öffentliche Angelegenheiten erklärt setze und Berordnungen einschließlich derer, welche die Ber- und Versammlungswesen überhaupt nicht. Das hatte früher den wird, dürfen Frauen und Minderjährige sich nicht bes abredung und Vereinigung zum Bebufe der Erlangung Vortheil, daß man sich fagte: was nicht verboten ist, ist erlaubt; theiligen, Versammlungen, in denen öffentliche Angelegenheiten günstigerer Sohn und Beschäftigungs- Be- und man hatte deshalb, speziell in Sachsen- Weimar  , ein voll- erörtert werden, find für diese Kategorien von Staatsangehörigen dingungen hindern, untersagen oder unter Strafe stellen, ständig freies Vereinsleben. Die Behörde hat aber die Sache von vornherein verschlossen. Um Ihnen ein ganz genaues Bild find aufgehoben. nach und nach umgekehrt und sagt jegt: wenn nichts gefeglich zu geben, was bei uns als öffentliche und also als politische geregelt ist, dann hängt die Entscheidung über die Zulässigkeit Angelegenheit gilt, will ich Ihnen den einschlägigen Satz aus ganz von der Willkür der Behörde ab; und so haben die dortigen einem oberstrichterlichen Erkenntniß, welches in München   am Behörden unseren Parteigenoffen gegenüber die Vereins- und 29. Dezember 1894 gefällt worden ist, zitiren, worin es heißt: Versammlungsmöglichkeit in einzelnen Orten vollständig unter- Alles, was über das Privat intereffe einer einzelnen graben. In den Reichslanden dürfen politische Vereine, wenn physischen oder juristischen Person hinausgeht, ist als öffent­fie über zwanzig Mitglieder haben, überhaupt nicht ins Leben liche Angelegenheit" anzusehen. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündigung treten, wenn sie nicht seitens der zuständigen Behörde vorher Hiernach, m. H., tönnen Sie sich ja einen Begriff machen, wie in traft. die Genehmigung haben. Damit ist einfach für alle Oppositions- weit man in öffentlichen Bersammlungen gehen kanu, ohne dem Gefeh Da die in allen Industriezweigen ausgebrochenen oder bevor- parteien die Gründung politischer Vereine abgeschnitten. Daß zu verfallen... Wir in Bayern haben den Hauptstreit mit der stehenden gewerkschaftlichen Kämpfe stets die Verkürzung Mecklenburg   gar kein Vereins- und Versammlungsrecht hat, ist Regierung und mit der Polizei hauptsächlich wegen des Aus­Der Arbeitszeit als eines der bedeutsamsten Ziele erstrebten, bekannt. In Mecklenburg  , dürfen politische Vereine nur nach schlusses der Frauen aus allen Versammlungen, in denen so= so schien es geboten, auch die gesetzliche Verkürzung und Fest- vorhergegangener ministerieller Genehmigung gegründet werden. genannte öffentliche Angelegenheiten erörtert werden. .. Nun legung des Arbeitstages abermals zur Sprache zu bringen. In Reuß ä. 2. ist Recht und Gesetz, daß politische Vereine über steht die Sache so. Art. 15 des bayerischen   Vereins- und Ver­Einem vielleicht nicht ganz glücklichen Beschlusse des vorigen haupt verboten sind. Württemberg wiederum hat ein verhältniß- sammlungsgefeßes hat folgenden Wortlaut: Parteitages nachkommend, wurde deshalb der Antrag eingebracht: mäßig freies Vereins- und Versammlungsrecht. Die politische Frauenspersonen und Minderjährige können weder Mit­die verbündeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage bis und gewerkschaftliche Schulung vollzieht sich nun zu einem guten glieder politischer Vereine sein, noch Versammlungen der= zur nächsten Session einen Gesezentwurf vorzulegen, wodurch die Theil in den Vereinen und Versammlungen; das allgemeine felben beiwohnen. regelmäßige tägliche Arbeitszeit für alle im Lohn, Arbeits- und Wahlrecht wie das Koalitionsrecht sehen beide geradezu zu Daraus hat man nach einem Kommentar des verstorbenen Staats. Dienstverhältniß im Gewerbe, Industrie, Handels- und Ver- ihrer vernünftigen Ausübung diese Schule voraus, die mau auf rechtslehrers Dr. v. Pözl die Sache so gedreht, daß man sagt, fehrswesen beschäftigten Personen auf acht Stunden fest- iede Weise den Arbeitern vorenthält. Wie soll das Koalitions- es widerspreche dem Geist des Gesetzes, wenn Frauen blos von gesetzt wird." recht der Frauen zur Anwendung kommen, wenn den Frauen Versammlungen politischer Vereine und nicht von politischen zugleich die politische Bethätigung in politischen Vereinigungen Versammlungen an sich ausgeschlossen seien. bersagt ist? Beide Gebiete greifen so in einander hinein, daß Nach dieser Interpretation hat man lange Jahre das Vereins­eine Zähmung der politischen zugleich eine Untergrabung der und Versammlungsrecht gehandhabt und gesagt, den Frauen und gewerkschaftlichen Thätigkeit ift. Das in der Gewerbe- Ordnung Minderjährigen sei der Besuch der politischen Versammlungen gewährleistete Roalitionsrecht wird ähnlich auch den männlichen als solchen verboten. Eine neue Erfindung geht dahin, daß man Arbeitern vollständig illusorisch gemacht; jede Ausbildung einer sagt: die sozialdemokratische Partet ist ein über ganz Deutsch­die Aufhebung aller landesgefeßlichen Sonderbestimmungen gereiften gewerkschaftlichen Erfahrung wird so verhindert: Unser land verbreiteter politischer Verein unter dem Namen sozial­über die Rechtsverhältnisse der land- und forst heutiger Zustand, wo in kurzen Zwischenräumen die gewerkschaft- demokratische Partei", jede Versammlung, die von einem Sozial­wirthschaftlichen Arbeiter und des Gesindes zu ihren Arbeitgebern beziehungsweise zu ihrer Dienstherrschaftlichen Organisationen immer wieder zerstört und vernichtet demokraten einberufen oder geleitet wird, oder in der ein Sozial­und deren Ersatz durch die Bestimmungen der Gewerbe- erden infolge unserer urreaktionären Vereins- und Versamim- demokrat spricht, ist als eine Versammlung dieses über ganz Deutsch­

Die Reichsangehörigen ohne Unterschied des Geschlechts haben das Recht, Vereine zu bilden. §3.

§ 4.

Wer die Ausübung der in vorstehenden Paragraphen ge­währleisteten Rechte hindert oder zu hindern versucht, wird mit Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft, sofern nach dem allgemeinen Strafgefeh nicht eine härtere Strafe eintritt. § 5.

Weiter verlangte die Fraktion:

bie Ausdehnung der Reich 3 Gewerbe- Ordnung die Ausdehnung der Reichs Gewerbe- Ordnung auf Elfaß Lothringen   und die Aufhebung aller damit in Widerspruch stehenden landesgesetzlichen Bestimmungen und

Verordnungen,

Ordnung,

einen Entwurf eines Reichs Berggeseges.

lungs- Gesezgebung, dieser Zustand führt dahin, daß in den land verbreiteten Vereins aufzufassen( Heiterfeit links), ergo Arbeiterkreisen und den leitenden, führenden Kreisen derselben die ist jede sozialdemokratische Versammlung eine Vereinsversamm Erfahrungen, die bei früheren Gelegenheiten gesammelt worden lung, und ergo find aus diesen Versammlungen überhaupt Ihren eigenen Entwurf einer verbesserten Seemanns sind und die zu beachten sehr nüßlich wäre, ehe man in neue Frauen und Minderjährige auszuschließen!.. Man hat nun Ordnung legte die Fraktion ebenfalls wieder vor. Unternehmungen eintritt, einfach verloren gehen.( Sehr richtig! mittels dieser Auslegung des Gesetzes es so weit gebracht, daß Ferner sollte die in ihrer Organisation und Thätigkeit immer links.) Denn dazwischen kommen immer Polizei und Gerichte und Frauen und Minderjährige auch ihre rein wirthschaft= mehr unzureichende Fabritinspektion erweitert werden zu zerstören wieder, was vorhin organisirt war. Wollen Sie, daß lichen Interessen nicht mehr zu vertreten vermögen, indem einer Aufsicht über alle" Betriebe und Gewerbe, einschließlich auf diesem Gebiete manche Thorheiten unterbleiben und es man auch Versammlungen, in denen die allerharmlosesten der Heimarbeit, Handel, Berkehr, Bergbau, Land- und Forst- pafsiren solche, das ist garnicht zu vermeiden, die Unerfahrenheit, Gegenstände erörtert werden, als sozialdemokratische bezeichnet, wirthschaft, Fischerei und Schifffahrt". Die Inspektion sei einer bie mangelnde Kenntniß der Dinge, die Ueberschäßung der sobald die Voraussetzungen gegeben sind, die ich Ihnen genannt Reichs Zentral- Aufsichtsbehörde zu übertragen, welche dieselbe eigenen Kraft führt mit Nothwendigkeit auf Abwege wollen habe. So ist im vorigen Jahre in der Stadt Fürth   eine Vera nach Inspektionsbezirken zu organisiren hat. In den Inspektions. Sie, daß das vermieden wird, dann geben Sie auch den fammlung verboten worden, respektive davon abhängig ge­bezirken sollte die Betriebsaufsicht von Reichsbeamten und Bei- Arbeitern das Recht der Koalition und Vereinigung und bringen macht, daß Frauen und Minderjährige sie nicht besuchen geordneten gemeinsam ausgeübt werden und mit dem Recht, ihre Sie die Bestimmung bei Seite, um die Sie sich nicht im geringsten dürfen, in der auf der Tagesordnung gestanden hat die Erörte Anordnungen zwangsweise durchzuführen. Die Beigeordneten fümmern: daß Koalitionen auf grund des Gewerberechts mit rung der Frage, ob nicht in einem bestimmten Erwerbszweig die feien aufgrund eines allgemeinen, gleichen, direkten politischen Angelegenheiten sich nicht befaffen dürfen. Das ist Mittagspause von 1 auf 11/2 Uhr ausgedehnt werden soll." und geheimen Wahlrechts von den Hilfspersonen aller eine Bestimmung, die sich nicht aufrecht halten läßt, die fort- Die Neigung, eine und dieselbe Zusammenkunft je nach den Betriebe zu wählen. Die Forderung besonderer weib- gefeßt übertreten wird und übertreten werden muß; denn wenn Zwecken der Behörde bald für eine Vereinsmitglieder, bald für licher Inspektoren war selbstverständlich aufgenommen: fie nicht übertreten wird, dann können derartige Organisationen eine öffentliche Versammlung zu erklären, führt im Regierungs­weibliche Beamte und Beigeordnete sollten entsprechend überhaupt nicht bestehen. Daß die Unternehmer sich organi- bezirk Arnsberg   zu den feltfamsten Widersprüchen. Dort der Zahl der in den Betrieben beschäftigten weiblichen Hilfs- firen, daß sie von dieser ihrer Organisation den ausgiebigsten wird auf ein Urtheil des Ober- Verwaltungsgerichts bezug ges personen anzustellen bezw, zu wählen sein. Gebrauch machen, soll ihnen gewiß nicht zum Vorwurf gemacht nommen, wonach die Polizeistunde gilt nicht für Vereine, Auch mit der Verbesserung der gewerblichen Recht werden. Aber wir dürfen doch wohl mit Fug und Recht ver- wohl aber für öffentliche Versammlungen. Nun verfährt die sprechung beschäftigte sich ein Antrag. Die Gründung von langen, daß, was den Unternehmern recht ist, auch den Arbeitern Polizei im Regierungsbezirk Arnsberg   so: bis zum Eintritt der Gewerbegerichten sollte nicht mehr von dem Belieben der Ge- billig ist." Polizeistunde find die Versammlungen, zu welchen das Agis meinden abhängig, sondern obligatorisch sein; weiter sei die Zu- In Elsaß Lothringen   dürfen nicht nur teine poli- tationskomitee den Referenten vermittelt hat, Vereins­ständigkeit auszudehnen auf alle Streitigkeiten, die aus dem tischen Versammlungen der Arbeiter stattfinden, sei es auch nur versammlungen, und deswegen müssen die Frauen hinaus; Lohn-, Arbeits- und Dienstverhältniß aller im Gewerbe, Berg- zum Zwecke der Rechenschaftsablegung feitens der Reichstags- pünktlich mit Eintritt der Polizeistunde verwandelt sich die bau, in der Land-, Forstwirthschaft und Fischerei, im Handel vertreter, auch das Koalitionsrecht steht dort für Arbeiter nur Vereinsversammlung in eine öffentliche Versammlung und und Berkehr oder als Gesinde beschäftigten Personen" ent- auf dem Papier." Ich habe- äußerte einer unserer Abgeord: mnß nunmehr geschlossen werden. Dieselbe Versammlung geht ftehen. Die Theilnahme an den Wahlen und die Berufung neten hier einen Versammlungsantrag der Mitglieder des also fofort über in eine öffentliche, ohne daß sich etwa der zu Mitgliedern eines Gewerbegerichts solle auch auf die in den Deutschen Textilarbeiter- Verbandes, Zahlstelle Mülhaufen, welche Gegenstand der Berathung geändert hätte oder der Kreis der genannten Berufen beschäftigten weiblichen Personen aus eine öffentliche Sigung abhalten wollten mit der Tagesordnung: Theilnehmer." gedehnt werden. Weiter sei die Verleihung des Wahlrechts und Aufnahme neuer Mitglieder, Entrichtung der Beiträge, Raffen­Das war sogar durch die Mittheilungen über neuere der Wählbarkeit auf das zwanzigste Lebensjahr herabzusehen. bericht, Geschäftsbericht, Verschiedenes also rein gewerkschaft. fächsische Erfahrungen kaum noch zu überbieten. Daß dort