2. Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Ur. 225.
Schuhmacher- Kongrek zu Kallel. In der Nachmittags. Sigung am 22. September gab der Vertrauensmann Markus seine Abrechnung. Dieselbe stellt fich so: Einnahmen:
Im Jahre 1894
1895
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1896
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1 650,67.
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3 199,19 21 076,59 Summa 25 926,45 M. Ausgaben: 1437,15 m. 2817,60 20 837,11 Summa 25 091,86 M. Sonstige Ausgaben 595,11
Im Jahre 1894
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1895 1896
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Einnahmen.
Ausgaben.
19
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Summa 25 686,97 m. Bilanz:
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25 926,45 m. 25 686,97 239,48 7.
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Rassenbestand Nach Bekanntgabe der Abrechnung bespricht Redner das Vertrauensmänner- System. Er ist der Ansicht, daß man feinen Vertrauensmann wieder zu wählen brauche; die Arbeiten, welche diese Person zu erledigen hätte, könne der Hauptvorstand regeln. Auch die Streit- Unterstüßung könne einfacher durch den Vorstand geregelt werden.
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Freitag, den 25. September 1896.
13. Jahrg.
dargethan und zwar im Anschluß an eine Schrift, die der Ursprungs veröffentlicht. Die Löhnung auf den Fabriken, so Nervenarzt Dr. Möbius in Leipzig unter dem Titel veröffent- schreibt der Genannte, zerfällt bei uns in zwei Kategorien, eine licht hat:" Ueber die Behandlung von Nervenkranken und die höhere ohne Beköstigung und eine niedrigere bei freier BeköstiErrichtung von Nervenheilstätten"( Berlin , bei S. Karger). Die gung. Im Durchschnitt erhält ein erwachsener Arbeiter bei Sozial. Korresp." führt hierzu u. a. aus: eigener Beköstigung bis zu 13 Rbl. 50 Rop. monatlichen Lohn,
Zu den unglücklichsten unter den franken Arbeitern gehören Frauen bekommen bis 10 Rbl. 47 Rop. und Minderjährige bis unstreitig die Nervenkranten, denn nicht nur, daß Arbeitgeber zu 5 Rbl. 35 Kop. im Monat. Giebt der Prinzipal es und Vorgesetzte den Kranken häufig für einen Simulanten halten, föstigung, so verschieben sich die angeführten Lohnfäße bis zu auch die Kassenärzte thun dies und der arme Krante, dem Ruhe, 6 Rbl. 98 Rop., 4 Rbl. und 2 Rbl. 43 Rop. Die Differenz der. Erholung, Pflege und ärztliche Behandlung geboten werden beiden Zahlenreihen müßte somit die Kosten des Unterhalts der müßte, wird mißtrauisch beobachtet. Er muß arbeiten, Arbeiter darstellen; nach der Berechnung des Spezialisten bewegen obgleich er zu unterliegen vermeint, er muß Schmerzen er sich aber die thatsächlichen Kosten des auf der Grenze des Erträgs tragen, die man ihm nicht ansteht und daher nicht glaubt, lichen liegenden Unterhalts zwischen 3 bl. bis zu 6 Rbl. 69 Kop. und es gesellen sich bei ihm zu den förperlichen Qualen auch monatlich, so daß dem Fabrikbesißer ein Gewinn aus der Benoch seelische. Dabei vermindert sich wohl auch in vielen Fällen föstigung erwächst. Ein Vergleich mit England und Amerika bei Affordarbeit sein Verdienst und er läuft Gefahr, auch bei ergiebt, daß die Arbeiter Rußlands hinsichtlich des Lohnes um Zeitlohn eine Lohnherabseßung, wenn nicht gar Kündigung der 124 pet. refp. 379 pet. schlechter gestellt sind bei einer bes Arbeit überhaupt zu erfahren. Bei den nervenkranken Arbeitern, deutend größeren Zahl der Arbeitsstunden. Hinsichtlich der deren Erkrankung auf einen Unfall zurückgeführt werden kann, Strafgelder sagt der genannte Autor, daß z. B. im Weichsels hat sich neuerdings vielfach der Brauch eingestellt, daß die von gebiet, wo die Säße mäßiger find als in anderen Bezirken, auf der Berufsgenossenschaft angestellten Aerzte, wenn sie nicht selbst die 125-150 000 Arbeiter Strafgelder von 95- bis 125 000 R61. besondere Spezialstudien im Nervenheilfach gemacht haben, einen kommen, wofür die Fabrikanten bei einem selbst mit 15 bl. an Spezialarzt zu Rathe ziehen. Die Schwierigkeit der Diagnose gefeßten Monatslohn die Arbeitskraft von 6000-8000 Arbeitern und der Umstand, daß in einer Berufungsinstanz in der Regel ohne Entgelt haben können. Spezialärzte gehört werden, hat es den betreffenden Aerzten, um ihres eigenen Rufes willen, nahe gelegt, den Spezialisten gu hören, und es haben dadurch Soziale Rechtspflege. manche Kranke Gehör gefunden und entsprechende Rente be Unfallversicherung der Theaterarbeiter. An einem März In der Diskussion über diesen Punkt sprechen sich fast alle kommen, die unter anderen Umständen mit ihren Ansprüchen ab- tage des Jahres 1893 wurde im Berliner Schauspielhause der Redner in demselben Sinne aus. Es wird beschlossen, die gewiesen worden wären. Handelt es sich bei Unfall- Verletzten und Unfall- Nerven- Arbeiter Eggert, der darin feit ihren beschäftigt war, todt Regelung der Streits der Generalversammlung zu überweisen. Franken um Entschädigung und Rente, so bandelt es sich aber aufgefunden. Wie die alsbald angestellten Nachforschungen erDem Vertrauensmann wird Decharge ertheilt. Zum Punkt Preffe" wird beschlossen, daß keine Lotterie- bei diesen sowohl als bei allen versicherten Arbeitern doch auch gaben, war Eggert hächstwahrscheinlich in den Schacht des Fahr stuhls hinabgestürzt, als er diesen erleuchten wollte. Der Fahrstuhl Inserate und Arbeitergesuche aufgenommen werden sollen. Ber- eine Erschleichung von Krankengeld, eine erschlichene Rubezeit sollte dazu benutzt werden, ein Pferd auf die Bühne zu schaffen, das bei Ver- um Heilung und Linderung der Krankheit. Es ist nicht auf schiedene Beschwerden gegen die Redaktion des Fachblattes wurden vom Genossen Bock zurückgewiesen. abgesehen, wenn der Nervenfrante sich zum Arzt begiebt, sondern der Aufführung des Schauspiels Basantasena" gebraucht wurde. Gewöhnlich wurde der Verunglückte in der Garderobe verwendet, Ueber den Bunft„ Generalstreit" wird nach kurzer Debatte um Biedererlangung der Gesundheit, der vollen Arbeitsfähigkeit öfter hatte en jedoch auch mit der Beleuchtung zu thun. Seine und da steht auch der gewissenhaftefte und sachverständigste Wittwe machte sowohl bei der nordöstlichen Baugewerks- Berufszur Tagesordnung übergegangen. Nervenspezialist vor Uebelständen, die er nicht zu bekämpfen genossenschaft, wie auch bei der nordöstlichen Eisen- und Stahlvermag. Mit Arzneien ist bei den Nervenkranken nur wenig Berufsgenossenschaft ihren Anspruch auf Hinterbliebenen- Rente. zu leisten und man hat verschiedene Methoden gegen diese Erkrankungen, vorzugsweise in Sanatorien geübt, als das Beste geltend. Die Vorstände beider Genossenschaften lehnten die Geund Wirksamste längst erkannt. Die bestehenden Sanatorien, die wöhrung der Rente ab und die Schiedsgerichte erkannten gleichbeide fails ihren Ungunften. Auf den Returs Nervenanstalten sind durchaus nur für die wohlhabenden Stände yegen die Entscheidung sprach aber das Reichs- Vereingerichtet und nicht nur die Lohnarbeiter, sondern auch die sicherungsamt unter dem Vorsitz des Direktors Pfarrius unteren Mittelstände werden der Vorzüge der Sanatorien der armen Frau die Rente zu, und zwar wurde die Baubehandlung deshalb nicht theilhaftig... flärt. Das Versicherungsamt hat betreffs der von des Berufsgenossenschaft für verpflichtet erarbeiten beschlossen: Alle diejenigen Bühnenarbeiter sind als Bauarbeiter im Sinne des Bau- Unfall- Versicherungsgesetzes anzusehen, welche eine, wenn auch nur vorübergehende Verbindung der hergestellten Theile( Podien, Tribünen, Rampen, Gas- und Wafferleitungen zc.) mit dem Theatergebäude schaffen. Ferner gewäre. Wenn an stelle fortgesetzter krankmackender Arbeit und hören dazu die Bühnenarbeiten, welche auf die unmittelbare Errich Sorge Ruhe, Pflege und entsprechende ärztliche Behandlung ge- tung eines Bauwerks, z. B. eines stockwerkartigen, zum Aufenthalt treten wäre, würde manche Krankheit den hohen Grad nicht er der auf der Bühne thätigen Personen bestimmten Hauses gerichtet sind, einschließlich der hierbei erforderlichen Schlosser, An reicht haben, der auch in der Irrenheilanstalt nicht mehr zu schläger, Maler, Tapezirer und ähnlicher Arbeiten. Die mit heilen war. In wie vielen Fällen ein Nervenleiden zu anderen Krankheiten hinüberleitete, zur Trunksucht oder zu Selbstmord berartigen Regie Arbeiten beschäftigten Arbeiter sind bei der Ver führte, läßt sich mit Bahlen nicht nachweisen wie die Sterblich- ficherungsanstalt der für den Betriebsort maßgebenden Berufsteit an Tuberkulose , aber dem Kundigen ist es keine Frage, daß genossenschaft zu verfichern. Das Refursgericht nahm nun an, die Zahl eine sehr große sein dürfte. Dabei ist noch zu be- daß Eggert bei einer solchen versicherten Bauarbeit verunglückt achten, daß der Nerventrante sein Leiden weit mehr empfindet ſei, wenn auch nur mittelbar. Es erblickte darin einen inneren als der Lungenkranke, und er schort beshalb auch das Mitleid Busammenhang zwischen dem Regie- Baubetriebe und dem Bes triebe des Fahrstuhls, daß auf leyterem auch Dekorationen 2c. wachruft und Fürsorge fordert. befördert wurden.
Zu dem Internationalen Schuhmacher- Kongreß beschließt
der Kongreß drei Delegirte zu entsenden.
Hiermit war die Tagesordnung erledigt. Mit einem träftigen Schlußwort des Genossen Kölle wurde der Rongreß geschlossen.
zu
Es folgt die 6. Generalversammlung des Vereins deutscher Schuhmacher, die vom Verbandsvorsitzenden Siebert aus Nürnberg eröffnet wurde. Die Tagesordnung ist wie folgt festgesetzt: 1. Wahl des Bureaus und der verschiedenen Komforen; 2. Bericht des Vorstandes und Ausschusses; 8. Statuten- gehen, ist nicht enschen burch Nervenkrankheiten zu grunde Menderung; 4. Allgemeine Anträge; 5. Festsetzung der Gehälter Zungenkrankheiten, denn man stirbt nur selten direkt in einer Theater- Berwaltungen in eigener Regie ausgeführten Bühnen
ertheilen.
Wie viele
so erweisbar als die Sterblichkeit durch die Nervenkrankheit. Die Taufende, die mit einer Neurose Zu Vorsitzenden werden Kölle Hamburg und Siebert( Nervenkrankheit) beginnen und dann an eine Psychose Nürnberg gewählt. Anwesend find 31 Delegirte, die( Geistesstörung ) erkranken und in die Frrenanstalten wandern, 3697 Stimmen und 30 Drte vertreten. Die Mandatsprüfungs- würden zu Hunderten vielleicht zu retten gewesen sein, wenn Kommission beantragt sämmtliche Mandate für giltig zu erklären ihre Krankheit zeitig erkannt und richtig beigandelt worden und einigen Delegirten wegen Beitragsrückstände eine Rüge zu Es wird fobann befchloffen, einen Boten anzustellen, welcher 4 Mart pro Tag erhalten soll. Dem Rechenschaftsbericht des Borsigenden ist folgendes zu entnehmen: die Mitgliederzahl betrug am 1. August 1894 10.905 eingetreten sind vom 1. August 1894 bis 31. Juli 1896 12 704 Gesammtzahl abgegangen durch Austritt, Ausschluß u. s. w. sind 11 598 Bahl der Mitglieder am 1. August 1896
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1. August 1894 ergiebt eine Mitgliederzunahme von weibliche
davon find männliche Mitglieder
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23 609
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12 011 10 905
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1 106 11 492
519 12 011
genommen wurde
Wie das vielgerühmte patriarchalische Verhältniß der Der Schenerunternehmer Bodenstein hatte mit ber ländlichen Großgrundbesizer zu ihren Arbeitern in Wirklichkeit aussieht, davon weiß der Arbeiter Hermann H. ein Lied zu Scheuerfrau Abert ein schriftliches Abkommen getroffen, wonach fingen, der als Pferdeknecht bei dem Rittergutsbesizer Ahlwardt lettere die Reinigung einer Villa zu besorgen hatte. Als sich Redner führt dann weiter aus: War die Mitgliederzahl auf dem Gute Küzerhof bei Dagun in Mecklenburg in Diensten Frau Abert auf dem betreffenden Bau meldete, wurde ihr vom stand. H. erlitt bei Ausübung seiner Berufsarbeit einen schweren Bolir der Auftrag, in vierzehn Tagen wiederzukommen. Nach theilweise infolge der Beitragserhöhung, theilweise infolge der Unfall, indem ein beladener Wegen ihm über beide Beine ging. Ablauf dieser Frist fand sie sich nochmals auf der ihr zugewiesenen Einführung der Mitgliederscheine in den ersten Quartalen bis Er wurde infolge dessen bis zum 4. Juli im Krankenhause zu Arbeitsstätte ein, um jetzt zu erfahren, daß dort bereits eine auf 8000 gefunken, so können wir mit vorstehendem Resultat Neu- Kahlen behandelt und soweit hergestellt, daß er sich an andere Frau die Reinigung begonnen hatte. Hierdurch sah sich zufrieden sein, wenn auch im Verhältniß zur Zahl der Schuh- Krücken fortbewegen konnte. Da er fein anderes Unter die Dupirte veranlaßt, beim Gewerbegericht gegen Bodenmacher in Deutschland die Mitgliederzahl gering ist. Der Vor- tommen hatte, begab er sich nach seiner Entlassung aus stein eine Klage anhängig zu machen und dessen Verurtheilung stand hielt 39 Sigungen ab. Die Erledigung der Geschäfte im dem Krankenhaufe zu feinem bisherigen Arbeitgeber, zur Auszahlung der verabredeten Affordsumme von 115 Mart schriftlichen Verkehr benöthigte die Absendung von 3752 Briefen, um daselbst die in Aussicht Aussicht stehende völlige Wieder zu verlangen. Der Vertreter des Angeflagten machte geltend, 4856 Kreuzbändern, 508 Karten, 696 Packeten, 156 Geldsendungen herstellung feiner Erwerbsfähigkeit abzuwarten. Auf- daß sich die Klägerin hätte an Herrn Bodenstein wenden müssen, und 14 Telegrammen, zufammen 9962 Postsendungen. Einer allerdings. Aber wie war die Ver- wenn es nicht nach Wunsch ging, und daß derselbe bereit gewesen gegangen sind seit 1. August 1894: 5656 Briefe, 1875 Postkarten, pflegung, welche ihm zu, theil wurde? Während sonst den wäre, ihr einen anderen Bau zu übertragen. Der Beklagte wurde jedoch 2309 Geldsendungen, 55 Packete, 56 Telegramme. Arbeitern auf dem Gute wöchentlich 14 Pfund Brot und verurtheilt, Frau Abert gemäß dem Klageantrage zu befriedigen. Nach dem Bericht des Kassirers hat der Verband vom 11/4 Pfund Schmalz verabreicht werden, erhielt der verunglückte H. Nach Ansicht des Gerichtshofes wäre es nicht die Pflicht der 1. August 1894 bis 31. Juli 1896 eine Gesammteinnahme von nur 5 Pfund Brod und, 3/4 Pfund Schmalz pro Woche und Klägerin gewesen, nach Abschluß des schriftlichen Vertrages, der 87 591,84 m. und eine Ausgabe von 63 810,52 m. gehabt, außerdem die Mittags and Abendmahlzeit, welche in mit sehr sich auf einen ganz bestimmten Bau bezog, zum Bemithin bleibt am 1. August 1896 ein Raffenbestand von 23 781,32 M. wenig Fleisch und recht viel in Wasser gekochtem Gemüse besteht flagten zu gehen und sich um den Beginn der Arbeit zu Der Bericht des Ausschusses besagt, daß die Kassen- und noch etwas minder werthiger zu sein scheint, als die in den bekümmern; vielmehr hätte Beklagter sie davon genau unterverhältnisse stets in größter Ordnung befunden wurden. Berliner Volksküchen verabreichten Speisen. Hatte H. nun, im richten müssen. Auch hielt das Gericht den Einwand, Klägerin Vertrauen auf den patriarchalischen Sinn seines Brotgebers" hätte einen anderen Bau säubern können, angesichts des vorgeglaubt, daß auf einem Gute, wo täglich für etwa 30 Arbeiter liegenden Vertrages für unerheblich. und Dienstboten der Risch gedeckt wird, die Mahlzeit übrig sei, In einen Kolonnenakkord waren mehrere Buyer welche der im Dienste seines Herrn verunglückte Arbeiter nachträglich eingetreten, nachbem ihnen zugesichert während der Zeit seiner vorübergehenden Erwerbsunfähigkeit worden war, daß pro Mann und Tag 7 M. ausgezahlt zu sich nimmt, so hatte er sich geirrt. Herr Ahlwardt , würden. Die fragliche Mittheilung hatte ihnen der Kolonnendrei Rittergüter besitzt, forderte von S. für die führer gemacht. Als sie bei der Lösung des Arbeitsverhältnisses " In der heute stattgehabten Hauptversammlung der ver- der drei Rittergüter einigten deutschen Rettenfabrikanten ist die Konvention durch beschriebene Verpflegung pro Tag eine Mark; genau soviel, weniger erhielten, wie sie bei einem Tagelohn von 7 m. der Berufsgenossen hätten bekommen müssen, flagten sie auf Zahlung von einstimmigen Beschluß bis Ende 1897 weiter ver. wie der Verunglückte zur Zeit von zusammen 36,95 M. gegen den Bauunternehmer, längert worden. Wir halten es für unsere Pflicht, unfere schaft als Unfallrerite erhält. Damit ihm das Geld nicht entDieser erbrachte verehrte Kundschaft hiervon in Kenntniß zu sehen und find gebe, wußte Herr Ahlwardt es so einzurichten, daß er die für den die Kolonne gearbeit hatte. der Unterstüßung aller Rechtlichdenkenden um so sicherer, als wir September fällige Rente selber einzog und behielt. Weiter dem Gewerbegericht den Beweis dafür, daß er den, auch von nur durch geschlossenes Borgehen in der Lage sind, weigerte sich der humane Arbeitgeber, den Lohn auszubezahlen, den Klägern durch Unterschrift anerkannten Busvertrag, soweit stabile Verhältnisse im Rettengeschäft zu schaffen und vor welchen H. für die Zeit vom 24. Oktober bis zum 13. Januar, er die Bezahlung der Arbeit betrifft, erfüllt und daß die Kolonne allen Dingen auch unsern Arbeitern durch Ge- dem Tage des Unfalls, zu fordern hat. Durch den Lohn will feinen Anspruch mehr an ihn hatte. Die Kammer III wies austömmlicher Arbeitslöhne ein sich Herr Ahlwardt schadlos halten für den Betrag, den er für nunmehr die Kläger unter folgender Begründung ab: Der menschenwürdiges Dasein zu sichern. Mit letzterem die ersten zwei Bochen der Behandlung des Verunglückten im Arbeitgeber sei seinen Verpflichtungen aus dem Vertrage der fördern wir gleichzeitig ein Stück sozialer Arbeit, indem wir eine Krankenhause gefeßlich zu zahlen verpflichtet ift. Unter diesen Kolonne gegenüber nachgekommen, ihn könnten die in keiner Beziehung in Anspruch nehmen. alte, solide, viele tausende von Mitmenschen ernährende Haus: Umständen zog es H. vor, sein Bündel zu schnüren, das Gut des Kläger also in Industrie, die, durch die Ungunst der letzten Jahre hart be- mecklenburgischen Agrariers zu verlassen und bei seinen Ber - Glaubten sie bei der Bertheilung des Affordverdienstes drängt, bedenklich im Abnehmen begriffen war, vor gänz- wandten in Berlin feine völlige Genesung abzuwarten. Dieser durch ihre Mitarbeiter geschädigt zu sein, dann müßten wir Fall hat den Verunglückten gewiß überzeugt, daß die ländlichen sie gegen diese flagbar werden. lichem Untergang bewahren. Im übrigen hätten der größere Schwankungen allgemeinen Geschäfts- Arbeitgeber, trot all dem Gerede vom patriarchalischen Ver- fie gewußt, daß es sich um eine Akkordarbeit handelte, und lage des Eisenmarktes in unseren Berkaufspreisen zum hältniß, das zwischen ihnen und ihren Arbeitern bestehen soll, schon deshalb könne von einem Tagelohn von 7 M., auf den sie Ausdruck bringen und uns stets mit einem mäßigen Nußen be- um kein Jota himaner find, als die städtischen Induſtriebarone. ein Recht zu haben glaubten, nicht die Rede sein. Gegen die Aus Kaiserslautern brachte im Mai d. J. die Pfälz . Annahme eines solchen und dafür, daß nur ein Akkordvorschuß
Boziales.
Die ,, vereinigten deutschen Rettenfabrikanten" erließen aus Hagen in Westfalen unterm 15. September folgendes Birtular an ihre Kundschaft:
währung
nur
Wie bisher,
werden
für
vor
gnügen." Es ist jedenfalls ein Zeichen für den wachsenden Ein- Post", unser rheinpfälzisches Partei- Organ, einen Artikel über gemeint gewesen sei, spreche auch die eigene Angabe der Kläger , fluß der Arbeiterbewegung, daß die Unternehmer- den dort herrschenden Unfug, schulpflichtige Knaben es wäre ihnen gesagt worden, daß 7 M. ausgezahlt würden. Kartelle es für nöthig halten, ihre Existenz mit der Berufung a 13 Laternenanzünder zu beschäftigen, die nebenbei Wiederaufnahme des Verfahrens in Unfall- Streitauf das Wohl der Arbeiter zu begründen. Gewöhnlich wird auch noch gaziz gehörig ausgebeutet wurden. Nun, nach einem fachen. Dem Arbeiter M. wurde eine Unfallrente, die er auf freilich das Versprechen, man wolle die Arbeitsverhältnisse ver- halben Jahre wird endlich Remedur geschaffen. Vom 1. Ottober grund eines rechtskräftig gewordenen Bescheides der zuständigen bessern, nicht eingelöst. Daß die Kettenfabrikanten in dieser Be an ist das Laternenanzünden durch Erwachsene zu verrichten Berufsgenossenschaft bezog, plötzlich mit der Begründung entziehung eine Ausnahme machen sollten, glauben wir nicht eher, und werden zu diesem Zweck von der Gasanstalt 14 Arbeiter zogen, der Berufsgenossenschaft wäre nachträglich bekannt ges bis uns aus den Kreisen ihrer Arbeiter der Beweis dafür ge- gesucht. Die Pfälz. Post" war also die Triebfeder zur Abstellung worden, daß die in Frage stehende Verlegung von einer Schlägerei liefert wird. des Mißstandes. herrühre und mit irgend welchen Betriebsgefahren nichts zu thun habe. Ueber die Lage der russischen Fabrikarbeiter werden im M. bestand aber auf seine Rente und erzielte auch beim SchiedsIstoritsch Wefin." von B. Glinsti interessante Daten offiziellen gericht, daß die Berufsgenossenschaft zur Weitergewährung der
Die Errichtung von Nervenheilauftalten für Unbemittelte wird in der Sozial- Korrespondenz" als nothwendig
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