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Die Feuerwehr wurde am Sonnabend Abend um 61/2 Uhr harmlofen Hypochonder" ist man jetzt zu Rean", dem alten spruche beider Bestimmungen müsse nach bekannten allgemeinen nach der Bergmannstr. 18 und gleich darauf nach der Belle spektakelvollen Sensationsstück von Dumas Bater hinabgestiegen. Rechtsgrundsätzen die ältere Verordnung durch die neuere, soweit Allianceftr. 60 alarmirt. Am ersten Orte war durch die Explosion Einige Theater, die auf die Namen befferer Bühnen Anspruch es den vorliegenden Fall betreffe, als aufgehoben angesehen von freigewordenem Gas in einem Posamentierladen ein Brand machen, sparen sich das Schauspiel mit den krassen werden. Der Gerichtshof trat diesen Ausführungen bei und entstanden, der den Schaufensterinhalt und Ladenvorräthe vernichtete. und unnatürlichen Effekten zuweilen noch für die Gaft- erkannte auf Verwerfung der staatsanwaltlichen Berufung. Die Löscharbeit konnte noch ohne Sprize bewirkt werden. spiele reisender Virtuosen auf; im Friedrich Wilhelm­Der Maurer Rückert, der auf einem Bau in Martinicken Mit zwei Rohren( einer Dampfspriße und einer Handdrucksprize) städtischen Theater wurde am Sonntag der Lärm veranstaltet, mußte dagegen an der anderen Stelle der auf dem Dachboden ohne daß ein erkennbarer äußerer Anlaß vorlag. Man muß felde arbeitete, war bei seinen Arbeitsgenossen in den Verdacht des Borderhauses ausgekommene Brand bekämpft werden. Es dem Künstler, der hier das Schauspielerleben nach dem Geschmad mißhandelten ihn eines Tages derart, daß er mit einem Rippens gerathen, daß er ein Polizeispiel set. Sechs Maurer ift zweifellos fehr spät entdeckt worden, da die Flammen das der Schauerromane darzustellen hatte, nachrühmen, daß er so bruch am Boden liegen blieb. Das Schöffengericht, welches Dach beim Eintreffen des ersten Löschzuges schon so mit wenig wie möglich von dem in dieser dramatischen Arbeit ver­Fall urtheilen sollte, war de war der Ansicht, daß dem genommen hatten, daß die Fahnenstange herunterbrach. Doch brieften Recht Gebrauch machte, sich als den absoluten Herrn Mückert dauerndes Siech thum im Sinne des§ 224 des machte die Löscharbeit nicht solche Schwierigkeiten wie sonst der Bühne und seine Kollegen als gnädig geduldete Staffage zu Straf Gesetzbuchs beigebracht worden und verwies daher die meist bei Dachbodenbränden. Ein großer Theil des Dachgeschosses betrachten. Herr Ottomeyer spielte mit soviel natürlichem ift verbrannt. Ferner fanden noch Alarmirungen um 6 Uhr Empfinden, als in dem Stück überhaupt zulässig ist, und erzielte Sache an die Straffammer zur Aburtheilung. 11 und 11/2 Uhr abends nach Lehrterstr. 37 und nach Friedrich- denn auch einen verdienten Erfolg. Ueberhaupt bewegte sich das Antisemiten unter sich. Zwiftigkeiten innerhalb des anti­straße 122 statt, die beiderorts durch irrthümliche Feuer- Spiel der Künstlerschaft zumeist in den Grenzen wohlangebrachter semitischen Deutsch  - sozialen Reformvereing" be befürchtungen hervorgerufen worden waren. Der Sonntag be- Natürlichkeit, und die altberühmten wäfferigen Redekünfte schäftigten gestern die 8. Strafkammer des Landgerichts I   als gann furz vor 7 Uhr morgens mit einem Brande Wrangelstr. 123; sprudelten nur aus den Lippen des Fräulein Lina Doppel, welche Berufungsinstanz. Der Redakteur Karl Sedlaget, Herauss nachmittags um 31/2 Uhr wurde durch einen Unfug mit dem die Gräfin Gosvill spielte, hervor. geber des Deutschen General- Anzeigers", war Mitglied des ge öffentlichen Feuermelder Reinickendorferstr. 20, deffen Urheber Im Schiller Theater kommt Anfang nächster Woche nannten Vereins, scheint aber in dieſem manche Gegner gehabt leider entkommen ist, ein Löschzug unnöthig in Bewegung Friedrich Halms Der Sohn der Wildniß" zum ersten zu haben. Auf grund von Mittheilungen von Vereins gefeßt. Kaiserstraße 82 gab es zwischen sieben und acht Uhr Male zur Aufführung. Heute findet eine Wiederholung des mitgliedern war der Vorstand zu der Ueberzeugung ges abends in einer im Keller liegenden Tapezierwerkstatt die Schal Wichert'schen Lustspieles Ein Schritt vom Wege" statt. tommen, daß Herr Sedlazet feine Mitgliedschaft dazu decke und Balkenlage abzulöschen, und kurz vor 10 Uhr abends benutzte, um Vereinsmitglieder auszubeuten, von ihnen Zeitungs­mußte nach der Dunckerstr. 8 ausgerückt werden, wo auf dem Bulaffung von Frauen auf preußischen Universitäten. inferate zu erlangen und ihnen diese theuer zu berechnen. Der dortigen freien Felde umherliegendes Stroh aus Unfug in Brand Das September- Heft des Zentralblattes für die gesammte Borstand hatte Herrn S. ganz furz seinen erfolgten Ausschluß mit­gesetzt worden war. Alarmirungen um 6/2 Uhr abends nach der Unterrichts.Verwaltung in Preußen" veröffentlicht den Erlaß getheilt und dieser hatte brieflich seiner Verwunderung Belle- Allianceftr. 82 und gleich nach 9 Uhr nach der Waldemar des Kultusministers an sämmtliche preußischen Universitäts  - über dieses Vorgehen Ausdruck verliehen. Ju straße 61 lag blinder Lärm zu grunde. Kuratoren vom 16. Juli d. J., betreffend die Zulassung von Versammlung des deutsch  = sozialen Reformvereins hatte Frauen zum gaftweisen Besuche von Universitätsvorlesungen. alsdann der Droguist Weber als Vorstandsmitglied auf Derselbe lautet, wie folgt: Der gaftweise Besuch von Universitäts   eine Anfrage nach dem Grunde des Ausscheidens des Herrn vorlesungen durch Frauen in Abweichung von dem Erlasse meines Sedlazek mitgetheilt, daß dieser Vereinsmitglieder ausgebeutet In bezug auf die Sonntagsruhe im Gewerbebetriebe Herrn Amtsvorgängers vom 9. August 1886 ist auf Antrag im habe. In einer Erwiderung hatte Herr S. gegen das von dem hat der Landrath Stubenrauch für den Kreis Teltow bestimmt, Sinzelfalle bisher von hier aus gestattet worden, indem die zu Borstande beobachtete Verfahren protestirt und erklärt, er werde daß den Bäckereien und Konditoreien für die Weihnachts- und ständige akademische Behörde veranlaßt worden ist, bei der es nicht leiden, daß dumme Jungen mit seiner Ehre Schindluder Neujahrszeit die Ueberarbeit an den Tagen vom 19. bis 24. Frage wegen Zulassung der Antragstellerin zu bestimmten be- spielen." Wegen der Aeußerung des Herrn Weber in jener fowie am 29. und 30. Dezember zu gestatten sei. Mit Auszeichneten Borlesungen vorbehaltlich der Prüfung aller sonstigen Bereinsversammlung strengte Seblazet gegen diesen die Privat­nahme des Tages vor dem Weihnachtsfeste muß jedoch auch an Erfordernisse, insbesondere auch der genügenden Vorbildung, flage an, worauf Herr Weber mit einer Widerklage den für Ueberarbeit freigegebenen Tagen zwischen den Arbeits- und vorbehaltlich des Einverständnisses der betreffenden Lehrer antwortete. Das Schöffengericht erkannte nach erfolgter schichten den Gehilfen eine ununterbrochene Ruhe von mindestens aus der Zugehörigkeit zum weiblichen Geschlecht ein Bedenken Beweisaufnahme an, daß daß die Behauptung, der Kläger  acht Stunden, den Lehrlingen eine folge von mindestens zehn nicht herzuleiten. Euer Hochwohlgeboren ermächtige ich hierdurch, habe die Vereinsmitglieder ausgebeutet, durch nichts erwiesen, Stunden im ersten Lehrjahre und von mindestens neun Stunden fünftig in gleichem Sinne von dort aus Verfügung zu treffen, vielmehr dargethan sei, daß er die Interessenten ganz foulant im zweiten Lehrjahre gewährt werden. ohne daß es der Einholung meiner Genehmigung im Einzelfalle behandelt habe. Dem Beklagten wurde aber der Schuß des§ 193 bedarf. Euer Hochwohlgeboren ersuche ich ergebenst, gefälligst zugebilligt und auf seine Freisprechung erkannt. Auf die Wider hiernach das Erforderliche zu veranlassen. Wegen Einreichung flage hin verurtheilte das Schöffengericht Herrn Sedlazek bei meinem Erlasse vom 17. März d. J. eines Verzeichnisses der zugelassenen Hofpitantinnen bewendet es zu 20 Mark Geldstrafe. In der Berufungsinstang machte Seblazet geltend, daß er mit den dummen Jungen" nicht Herrn Weber oder die Vorstandsmitglieder, sondern die jüdische Presse" gemeint habe, die durch ihre Organe ein solches Bor Der Gerichtshof hielt tommniß weiblich ausbeuten würde. Berufung. dies nicht für wahrscheinlich und erkannte auf Verwerfung der

Aus den Nachbarorten.

Ju Spandau sollen einige staatstreue Bäckermeister sehr verblüfft sein. Die königliche Domäne Ruhleben, die verpachtet ist, hat eine Bäckerei in großem Stile eingerichtet und liefert Backwaare an Truppentheile in Spandau  ; Bäckermeister, die bisher Lieferanten waren, sind aus dem Geschäft verdrängt worden. Die Bäckerei dieser königlichen Domäne liefert auch an den Offizierverein in Berlin  . Hoffentlich leidet die Staatstreue

teinerlei Schaden.

Gewerbe- Ausstellung 1896. Jutereffante Entdeckungen werden jetzt in der Gewerbe­Ausstellung gemacht. Es ist nämlich ein Revisionsbureau in­ftallirt worden, welches nachzuprüfen hat, ob die von den Aus­ftellern belegten Flächen den von ihnen bezahlten Preisen auch ents sprechen. Da fommen nun ganz absonderliche Dinge zum Vorschein. So soll z. B. eine Firma 400 Quadratmeter bezahlt, dagegen in aller Gemüthsruhe 900 Quadratmeter belegt haben. Da die Firma sich weigert, die einige tausend Mart betragende Differenz zu begleichen, so soll der Arbeitsausschuß Klage gegen Die letzten Vorträge im Chemiegebände der Ausstellung, Die letten Vorträge im Chemiegebände der Ausstellung, welche am 30. September ihr Ende erreichen, sind wie folgt fest gesetzt: Dienstag, 29. September: Dr. Karl Neumann: Historien malerei"; Mittwoch, 30. September: Dr. jur. Oskar Schanze, taiserlicher Regierungsrath a. D.: Patent-, Muster- und Marken Schub".

Gerichts- Beitung.

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einer

der verdrängten Bäckermeister durch diesen kleinen Borfallbearbeitungsfabriken hatte für einen der Streifenden, namens Der Streik der Arbeiter in den Berliner   Holz: Hannemann, unangenehme Folgen. Er wurde angeklagt, weil Ein früherer Gendarm wegen Raubes und Todt­er entgegen den Vorschriften des§ 153 der Gewerbe- Ordnung einen Kollegen durch Ehrverlegung zu bestimmen versucht haben schlages verurtheilt. Aus Zweibrüden in der Pfalz  follte, an einer Verabredung zum Zwecke der Erlangung befferer meldet man dem Berl. Tagbl.": Nach zweitägiger Verhandlung Lohn- und Arbeitsbedingungen theilzunehmen. Das Schöffengericht wurde der frühere Gendarm Jakob Schäffer vom Schwurgericht verurtheilte ihn denn auch zu einer Woche Gefängniß und wegen Raubes und Todtschlags, begangen an der 71 jährigen das Landgericht wies die Berufung zurüd. Es wurde Lehrerswittwe Heupel aus Edenkoben  , zu lebenslänglicher Bucht­hausstrafe verurtheilt. als thatsächlich festgestellt erachtet, daß Hannemann, als er nach dem Ausbruch des Streits seine Sachen aus der verlassenen Aus dem Laude der wiedergewonnenen Brüder. Beim Fabrik holen wollte, zu einem stehen gebliebenen Kollegen ge- Schöffengericht in Diedenhofen  ( Lothringen  ) ereignete sich äußert habe, ob er sich nicht schäme, und daß er ihm dann auch fürzlich der auch sonst nicht vereinzelt dastehende Fall, daß beide hieraus, daß H. auf den Kollegen einen moralischen Druck habe Demzufolge waren auch beide Herren, da nur in deutscher Sprache ins Gesicht gespien und ihn gestoßen hätte. Das Gericht schloß amtirenden Schöffen der deutschen Sprache nicht mächtig waren. ausüben und ihn bestimmen wollen, fich dem Streit anzu verhandelt wurde, naturgemäß nicht in der Lage, das Beweis­schließen. Der Verurtheilte legte demnächst Revision ein, und material zu würdigen und sich so selbst persönlich ein richtiges betonte, daß er den fraglichen Kollegen nicht zum Streit hätte und abgeklärtes Bild des Sachverhalts zu verschaffen. Da bei verleiten wollen, sondern mit ihm nur einen persönlichen Streit dieser Sachlage der vorsitzende Amtsrichter entgegen dem Willen ausgefochten habe. Der Oberstaatsanwalt am Kammergericht des Gesetzgebers der alleinige Träger der Urtheilsfindung ist, fo verwies demgegenüber im Termin am 24. September auf die müssen Mittel gefunden werden, um solchen Vorkommnissen vor­thatsächlichen Feststellungen der Vorinstanzen, und der Straf- aubeugen. senat wies die Revision mit der Begründung zurück, es sei ohne Rechtsirrthum vom Vorderrichter angenommen worden, daß der Revisionstläger durch sein Verhalten zu dem Kolleger. Borchardt diesen zur Theilnahme am Streit bewegen wollte.

dieselbe eingeleitet haben.

angeordnet worden.

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Kunst und Wissenschaft.

indem er

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Basel  , um sich wegen versuchten Betruges zu verantworten. Flora Gaß ftand dieser Tage vor dem Strafgericht in Sie sollte sich einen Blumenkranz aus einer Gärtnerei er schwindelt haben. Während der Staatsanwalt drei Tage Ges fängniß beantragte, erkannte das Gericht auf Freisprechung, doch mußte Flora Gaß die Gerichtstoften übernehmen. Die Kränze hatte die ehemalige Freundin des Freiherrn von Hammerstein während der Vorstellungen des Sommertheaters ihrem Geliebten zugeworfen.

Pastor Nauh vor den Geschworenen. Aus Stettin  wird uns vom 28. September berichtet:

Ein höchft bedauerlicher Exzek spielte sich einem hiesigen Blatt zufolge am Sonntag Nachmittag gegen 5 Uhr in der Kolonial Ausstellung ab. Als die Eingeborenen nach beendeter Vorstellung aus der überfüllten Sansibarstadt in das Dorf zurück­tehrten, herrschte auf der großen Verbindungstreppe ein überaus starker Verkehr. Die Eingeborenen drängten sich daselbst etwas Der Streik bei dem Aufbau der Stufenbahn in der ungestüm durch das Publikum, wobei es zu Streitigkeiten tam, Gewerbe- Ausstellung zu Treptow   beschäftigte gestern die die einen Ausstellungsbesucher veranlaßten, einem der Afrikaner 3. Straftammer des Landgerichts II. Jm April d. J. befanden einen Schlag in das Gesicht zu geben. Dies war das Signal zu sich die Arbeiter des Zimmermeisters Bartsch wegen Lohn­einem nun losbrechenden Kampfe zwischen den Eingeborenen, die differenzen im Ausstande mit Ausnahme von 2 alten Zimmer für ihren Gefährten Partei nahmen, und einem Theile des leuten, denen wegen ihres Alters von den Gesellen empfohlen war Bublifums. Es entstand eine wüthende Rauferei, bei der Blut die Arbeit fortzusetzen. Am 13. April nun kam der 3 immer floß und mehrere Personen verwundet wurden. Hunderte von mann Schöning auf den Bau des Bartsch und als er von Ein Aufsehen erregender Prozeß gelangt heute vor dem Personen, namentlich Frauen und Kinder, drängten in wilder dem Streit hörte und die beiden älteren Männer arbeiten fah, Flucht die Treppe hinab, so daß ein Chaos sondergleichen ent- spie er vor einem derselben, dem Zimmermann Thiele, aus und Schwurgericht des hiesigen tgl. Landgerichts zur Verhandlung. stand und weithin das Gefchrei der Streitenden und Fliehenden rief ihm zu, er folle fich schämen, für so einen Lumpenlohn zu in evangelischer Geistlicher, der sich selbst bei seinen politischen Gegnern allgemeiner Achtung erfreute, wird aus der Unter­ertönte. Erst den energischen Anstrengungen der herbeigeeilten arbeiten. Das Schöffengericht II erblickte hierin ein Bergehen Gegnern allgemeiner Achtung erfreute, wird aus ber Unter­Gendarmen gelang es, dem Exzeß ein Ende zu machen und die gegen§ 153 der Gewerbe- Ordnung und erkannte auf 6 och en ſuchungshaft auf die Anklagebant geführt, um sich wegen eines Verbrechens Zu das das Strafgesetzbuch Streitenden zu trennen. Eine strenge Untersuchung ist sofort Gefängniß. Gegen dieses Urtheil legte Sch. Berufung ein, mit langjährigem Zuchthaus bedroht. Paftor Rauh war vor der Straftammer die ihm zur Laft gelegte Aeußerung beftritt. Die Beweisaufnahme beseitigte die Angabe zunächst Geistlicher in einem kleinen Orte Hinterpommerns. er Bor mehreren Jahren wurde als Pfarrer nach dem des Angeklagten jedoch nicht. Der Vertheidiger Rechts­walt Heine führte aus, in den Worten des Angeklagten sei zwar Die Pfarrei soll eine sehr einträgliche gewesen sein, denn die Dorfe Cladow  , Kreis Greifenhagen   in Pommern   gewählt. Im Leffing- Theater giebt es nur einen General- eine Beleidigung des Thiele enthalten, aber nicht der Versuch Gemeindemitglieder von Cladow   sind zumeist sehr wohlhabende gewaltigen: es ist der gefeierte Komiter Georg Engels. Ihm einer Nöthigung auf grund des§ 153 der Gewerbe- Ordnung. Leute. Rauh, der bereits das zweite Mal verheirathet und Bater zu Ehren hat Direktor Blumenthal eigenhändig und ohne Mit- Schöning habe jene Worte geäußert, nicht, damit Thiele sich zweier Kinder ist, war nicht nur ein sehr guter Kanzelredner, verfaffer sein neues Lustspiel Einmaleins" geschrieben, das am am Streit betheiligen solle, sondern weil er sich nicht daran Sonnabend zum ersten Male aufgeführt wurde. Das Publikum betheiligt habe. Aber wenn man auch der gegentheiligen Ansicht sei, sondern auch ein sehr geschickter Volksredner. Er gehörte der war diesmal merkwürdig ungeberdig. So oft hat es Blumen- fo läge doch der Fall so äußerst milde, daß eine Herabsetzung der Strafe Chriftlich- sozialen Partei Naumann'scher Richtung an und unter­thal'sche Wigelei für die höchste Offenbarung von Geistreichig- geboten erscheine. Wenn man so leichte Fälle wie den vor abm für diese vielfach Agitationsreifen. Anfangs Mai dieses teit gehalten; so oft hat man das ftolze Unser Blumenthal" ge- liegenden mit so hohen Strafen ahnden wolle, so wiffe er nicht, Jahres zeigte Superintendent Gehrke in Greifenhagen dem hört; so oft hat man die banalste, rohefte Philistrosität in Blumen- welche Strafe dann noch für die schweren Verstöße übrig bleibe. Pastor Rauh an, daß er an einem bestimmten Tage um die Kirchenkasse und thal's Handlungen hinuntergeschluckt, der töftlichen Wige Er beantrage Freisprechung event. eine ganz gelinde Strafe. Der nach Cladow kommen werde, so weiter zu revidiren. Raub ersuchte den Superinten wegen". Und nun auf einmal wollte man nicht mitthun und Gerichtshof schloß sich jedoch in allen Punkten der Ansicht des die Visitation noch etwas hinauszuschieben, da zischte nach dem Schlußakt ganz nachdrücklich. Blumenthal ist Vorderrichters an und erkannte auf Verwerfung der Beer, aus Anlaß verschiedener Reisen, die Kaffenbücher noch nicht der Alte geblieben; er hat sich nicht verändert. Er schäfert noch rufung. Der Superintendent entsprach dieser immer in seiner Weise über die ernstesten Dinge der Welt. Ihm Die Arbeiterschaft wird nicht versäumen, dies harte Urtheil ganz in Ordnung habe. ist die Ehe ein Pferdehandel, seine edlen Damen bewegen sich mit der Milde zu vergleichen, welche die Berufungsinstanz vor Bitte. Nach etwa 14 Tagen wiederholte Superintendent Gehrke wie Dirnen, und er findet das alles in Ordnung. Seine persön einigen Tagen an dem Schuhwaaren- Fabrikanten& rpel übte. feine Anzeige, daß er behufs Visitation nach Gladow kommen werde. Eine nochmalige Bitte um Hinausschiebung der Visitation liche Note ist in solchen Dingen ja die Pomadigkeit. Hat sich Unter den vielen Prozessen wegen Uebertretung der Be- war unmöglich. Raub schrieb an den Superintendenten  : er müffe das Publikum plöglich seines Blumenthal geschämt? Ich traue ſtimmungen über die Sonntagsruhe ist der folgende von ihm das Geständniß machen, daß er die Kirchenkasse um viele dieser Raffe nicht viel Werschämtheit zu. Sie erwarteten eben allgemeinerem Interesse. Der Kaufmann B. war angeklagt tausend Mark bestohlen habe. Superintendent Gehrke reifte eine volle Mandel von Wizen und Blumenthal schüttete worden, am Sonntag vor Pfingsten d. J. Verkaufsgegenstände, nun unverzüglich nach Cladow und fand hier das Geständniß ihnen nur etwa ein halbes Dugend zu, und darüber wurden die von der Straße aus sichtbar waren, an den Schaufenstern des Pastors Rauh mehr als bestätigt. Nicht nur fehlten in der die guten Leute empört. Das Lustspiel Einmaleins" hat im feines Geschäftstotals ausgestellt zu haben. Er hatte gegen den Kirchentaffe 35 000 M., Rauh hatte außerdem die Unterschriften übrigen sogar eine Moral, eine richtige Moral. Eine junge, polizeilichen Strafbefehl Einspruch erhoben und das Schöffen- feiner Kirchenältesten gefälscht und sich mittels derselben von der verschwenderische Hausfrau, die täglich gegen das Einmaleins gericht hatte unter Aufhebung des Strafbefehls auf seine Frei- Kreditbank in Greifenhagen, woselbst das Hauptkirchenvermögen fündigt, indem sie dreimal so viel ausgiebt, als sie dürfte, prechung erkannt. Gegen dieses Urtheil hatte der Staats- der Gemeinde Gladow deponirt war, verschiedene größere Be wird nach Kleinen ehelichen Zwiftigkeiten über Nacht von anwalt Berufung eingelegt und diese darauf gegründet, träge auszahlen lassen. Bu der Kirchenkaffe, die er auch nicht ihrem Wahn geheilt. Die junge Frau spielte Fräulein daß die Verordnung vom Jahre 1844, auf welche allein öffnen durfte, soll er einen Duplikatschlüssel besessen haben. Groß in ihrer üblichen Manier, die das Berlinische der Strafbefehl sich stützte, in seiner Rechtswirksamkeit nicht Er gab an, die Beträge nach und nach und zwar in der festen Frauenwort mit: Einfach füß!" bezeichnet Auf die berührt worden sei durch die Reichs- Gewerbe- Ordnung und die Absicht entwendet zu haben, diese sobald als möglich wieder zu Dauer wird die Süßigkeit efel genug. Georg Engels in Ausführung derselben erlaffene Verordnung des Polizeipräfidii erfeßen. Als jedoch schließlich der entwendete Betrag zu groß gab, um im Jargon seines Eichelberg im Stücke zu vom 20. Juni 1892. In der Verhandlung vor der Berufungs  - war, so daß von einem Ersatz keine Rede mehr fein konnte, bleiben, eine Berlinische Schaute, einen Mann, der auf seinen fammer machte Rechtsanwalt Georg Meyer geltend, daß babe er seine Zuflucht zu der Lotterie genommen. Er habe eine Großstadt- Wiz eingebildet ist, und dabei überall, wo er eingreift, zweifellos die Berordnung von 1844 neben und trop der Wer große Anzahl von Loosen nicht nur in der preußischen, sondern die größten Dummheiten begeht. Man kann sich denken, welch ordnung von 1892 formell und materiell rechtsgiltig sei. Dies auch in anderen Lotterien gespielt, in der Hoffnung, es werde föstlichen Berlinisch mauschelnden Jargon Engels' sich zurecht hindere aber nicht, daß die Nr. 1 der Verordnung vom ihm ein Gewinn in den Schoß fallen und er werde dadurch in legte; aber selbst die verblüffend echt hervorgerufenen Zwischen Jahre 1844, welche das Ausstellen von Waaren in den Schau- die Lage tommen, den angerichteten Schaden wieder gut zu bemerkungen, wie: Nu, Spaß!" halfen nicht viel. Die Nieder- fenstern an Sonn- und Festtagen nach 10 Uhr vormittags allen machen. Durch die vielen Lotteriegelder, die er zu zahlen hatte, lage tam dennoch. Gewerbetreibenden verbiete, in direktem Widerspruch stehe mit wurden seine Ausgaben nur noch größer. Als er sah, daß die machte er feinem Super­Im Friedrich- Wilhelmstädtischen Theater giebt die neue den§§ 2 und 4 der Verordnung vom Jahre 1892. In Katastrophe unvermeidlich war, volles Geständniß. Der Superintendent Direttion Samft sich alle Mühe, bie Erinnerung an die hoch- letterer fei es direkt hervorgehoben, daß an den Sonntagen intendenten ein Aus diesem Aulaß wurde Ranh am fliegende That, die sie sich um des Scheins willen im Anfang vor Pfingsten um den es sich hier handleder Gewerbe- erstattete Anzeige. zu schulden kommen ließ, vergessen zu machen. Ueber Mofer's betrieb in offenen Werkaufsstellen erlaubt sei. Bei dem Wider Sonntag, den 17. Mai dieses Jahres in früher Morgen­

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