III.

Die Hauptbestimmungen der Verordnung vom 30. Mai 1849 lauten:

§ 8. Jeder selbständige Preuße, welcher das 24. Lebens­jahr vollendet und nicht den Vollbesitz der bürgerlichen Rechte in Folge rechtsfräftigen richterlichen Erkenntnisses verloren hat, ist in der Gemeinde, worin er seit sechs Monaten seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat, ſtimm=

Armenunterstützung erhält.

§ 12. Die erste Abtheilung besteht aus denjenigen Ur­wählern, auf welche die höchsten Steuerbeträge bis zum Be­laufe eines Drittheils der Gesammtsteuer(§ 10) fallen.

Die zweite Abtheilung besteht aus denjenigen Urwählern, auf welche die nächst niedrigeren Steuerbeträge bis zur Grenze des zweiten Drittheils fallen.

zur ersten Wählerklasse

" 1

zweiten britten

" 1

"

"

153 808 Wähler

409 945

2 691 950

11

" 1

Wir sehen hieraus wie schon Lassalle betonte,

-

-

1

1878

1881

1884

1887

63,9 pt.

58,6"

62,2"

77,5"

mals in Preußen 3 255 700 Urwähler, die in folgender nicht zu verwundern, daß die Massen, im Gefühle ihrer Weise in drei Wahlklassen zerfielen. Es gehörten in ganz Einflußlosigkeit, von jeher wenig Interesse für die Preußen preußischen Landtagswahlen gezeigt haben, und daß lettere daher immer, gerade in der dritten Klasse, nur von einem geringen Bruchtheil der Wahlberechtigten gemacht worden sind. Die Wahlen zum preußischen Abgeordnetenhause sind berechtigter Urwähler, sofern er nicht aus öffentlichen Mitteln daß 153 808 sehr reiche Leute soviel politische Macht er nicht nur Minoritätswahlen insofern, als die maß­hielten wie 2 691 950 Kleinbürger, Kleinbauern und Ar- gebende erste und zweite Klasse nur wenige Prozent der § 10. Die Urwähler werden nach Maßgabe der von beiter zusammen, daß ferner diese 153 808 sehr reichen wahlfähigen Bevölkerung umfaßt, sondern auch dadurch, ihnen zu entrichtenden direkten Staatssteuern( Kassensteuer, Leute, welche die erste Abtheilung und die 409 945 mäßig daß von allen Wahlberechtigten noch nicht ein Grundsteuer, Gewerbesteuer) in drei Abtheilungen ge-= theilt, und zwar in der Art, daß auf jede Abtheilung reichen Leute, welche die zweite Abtheilung bilden, gerade Drittel fich überhaupt an der Wahl betheiligt. ein Drittel der Gesammtsumme der Steuerbeträge noch einmal so viel politische Macht hatten, als die An den Reichstagswahlen nahmen von allen Wahl­aller Urwähler fällt. ganze übrige Nation zusammengenommen ja, daß die fähigen Theil: 153 808 sehr Reichen und die bloße Hälfte der 409 945 Wähler der zweiten Klasse schon soviel politische Macht hatten wie die andere Hälfte der mäßig reichen zweiten Klasse und die 2 691 950 der dritten zusammengenommen. Wie stark oder wie schwach aber die Betheiligung an Man kann sich die Schwere der Rechtseinschränkung, den preußischen Landtagswahlen war, ist amtlich für welche das preußische Volk durch die Oktroyirung der ganz Preußen seit 1866 nicht mehr festgestellt worden. Dreiklassenwahl erlitt, auch noch in folgender Weise deutlich Aus der älteren Statistik ergiebt sich jedoch, daß zur Wahl machen: Bei allgemeinem Wahlrecht hätten bereits 563 753 nur gingen: Wähler der dritten Abtheilung ebensoviel Einfluß gehabt wie die Wähler der ersten und zweiten Abtheilung zusammen ( 153 808+ 409 945= 563 753). Jezt üben diese Leute nur noch die Hälfte des Einflusses und was über ihre beträgt, so werden zunächst von den am höchsten Be- Zahl hinaus in der dritten Wählerklasse steckt, also eine steuerten so viele ausgesondert, daß ihre Steuern zusammen Masse von weit über 2 Millionen( bei 314 Millionen ein Drittel, also 3000 Mark ausmachen. Angenommen, Wählern überhaupt!) ist sogar seines Wahlrechtes, Die Freisinnige 3tg." behauptete neulich, daß bei es gäbe in der Gemeinde das ihm ehemals zukam, vollständig verlustig der letzten Landtagswahl( 1885) nicht mehr wie 15 pCt. der Wahlberechtigten wirklich von ihrem Recht Gebrauch Wo die proletarische Zersetzung unserer Gesellschaft gemacht hätten, und wir halten dies für keine zu niedrige " am weitesten vorgeschritten ist, wo auf der einen Seite Schäßung. In den Großstädten mit ihrem lebhaften politischen so würden diese 17 Steuerzahler gerade 3000 Mark der Riesenreichthum, auf der anderen das Massenelend ins zusammen aufbringen, also ein Drittel der Gesammtsumme, unermeßliche gewachsen sind, da ist natürlich auch der Pulsschlag ist die Betheiligung noch halbwegs eine bessere, zuſammen aufbringen, also ein Drittel der Gesammtsumme, Unterschied zwischen der ersten und dritten Wählerklasse und doch betrug sie in Berlin   z. B. nur:

welche keine Steuer zahlen.

Die dritte Abtheilung besteht aus den am niedrigsten besteuerten Urwählern, auf welche das dritte Drittheil fällt. In diese Abtheilung gehören auch diejenigen Ürwähler, Wenn also in einer Gemeinde um die Sache durch ein Beispiel klar zu machen- von sämmtlichen direkten Staatssteuern

-

die Gesammtsumme 9000 Mark

2 Einwohner mit je 300 Mark Steuern(= 600 Mt.) gegangen.

5

"

11

" 1

10

240 120

" 1

" 1

"

"

" 1

" 1

" 1

(= 1200 (= 1200

"

-

sie würden also.

bilden.

die erste Abtheilung

Alsdann geht man herunter zu denen, welche viel­leicht 90, 75, 60, 45, 30 Mark Steuern zahlen, deren zusammen, um abermals 3000 Mark Steuern vollzumachen, vielleich 120-150 sind, welche alsdann

ausmachen.

die zweite Abtheilung

Endlich kommt man zu der großen Masse derer, welche geringere oder gar keine Steuern entrichten, und die natürlich nach hunderten wo nicht nach tausenden zählen können. Das ist

die dritte Wählerklasse.

überheiten Mijenität den Baustaga shosandustan

am klaffendsten.

Berlin   weist z. B. eingeschriebene Wähler auf:

I. Abtheilung III. Abtheilung

1861

2186

91 388

+

1862

2594

83 599

1863

2857

87 457

1866

2992

67 609

1867

2963

100 759

1870

3837

100 670

1873

5579

111 872

1876

4612

131 826

1879

4048

164 812

1882

1885

4764 4964

240 226

236 673

insgesammt in der 3. Abtheilung

1855

16,1 pŒt.

12,7 pŒt.

1858

22,5

18,5

H

" 1

1861

27,2

23,0

"

"

1862

34,3

30,5

"

"

1863

30,4

27,3

"

"

1866

30,9

27,6

"

"

1873

1876

1879

1882

1885

insgesammt

III. Klasse

25,4 pct. 22,4 22,9

22,1 pбt. 18,5

"

"

19,6

11

И

33,8

"

26,16

30,9 23,10"

"

Volksvertretungen mit ihren Beschlüssen sollen mit dem Volkswillen übereinstimmen, man kann sich aber denken, wie gering bei derartigen Minoritätswahlen oft die Uebereinstimmung ist. Von 100 Urwählern betheiligten fich greifen wir die Zahl einmal hoch!- vielleicht 25 an der Wahl der Wahlmänner. Möglich, daß die fernbleibenden 75 durchaus anderer Meinung sind, aber

-

Kein Wahlsystem kann den Volkswillen mehr

4964 Wähler der ersten Klasse hatten also in Berlin   die 25 entscheiden, oder vielmehr die Majorität dieser 25 1885 dasselbe politische Recht wie 236 673 Wähler der entscheidet, d. h. also: eine Handvoll( 13) Mann; die Jede dieſer Abtheilungen wählt nun die gleiche Zahl britten Klasse! 1,9 pet. aller Wahlberechtigten übten Wahlmänner haben vielleicht nur 13 von je 100 Wählern von Wahlmännern; die Wahlmänner der vielen kleinen denselben Einfluß auf das Wahlergebniß wie 90 pCt. ganz und gar auf ihrer Seite. Sie spalten sich nun einzelnen Bezirke treten dann für den ganzen großen Jeder Wähler der ersten Abtheilung galt mehr wie das Majorität unter ihnen braucht also nicht mehr als 7 von wiederum bei der Ernennung des Abgeordneten, die Wahlkreis zusammen und wählen in vollſtändiger Gleich: 45 fache eines Wählers der untersten Abtheilung. Fast majorität unter ihnen braucht also nicht mehr als 7 von des Kreises. genau so pet. mari zouhlberechtigten umschlicht allein wir geordneten sich selber wiederum bei Abstimmungen in zwei ie 100 Stimmen darzustellen. Und wenn dann die Ab­britte Klasse! Nach diesem Wahlsystem haben also in unserem fingirten Beispiele 17 Wähler der ersten Klasse, der Klasse Natürlich kommt es sogar öfter vor, daß in einem fast gleiche Theile scheiden, so kann es kommen, daß ein der Reichen, soviel Rechte und einen ebenso großen Ein- bis 1750 Einwohner umfassen Bezirke-die Urwahlbezirke sind klein und sollen 750 Gesez gleichsam nur 4 von je 100 Volkssttimmen fluß auf das Wahlergebniß und damit auf die ganze Ge- die ganze erste Klasse ausfüllt, weil er sich in der - ein einziger Wähler für sich hat und daß es dennoch zur Annahme setzgebung als etwa 120-150 der zweiten, weniger wohl günstigen Lage befindet, ein Drittel der gesammten in fälschen wie die Dreiklassenwahl mit der politischen gelangt. habenden und vielleicht 800-1000 Wähler der dritten, Rechnung kommenden Steuer zahlen zu können. 1861 armen Klasse. Dieses Wahlrecht bedeutet also, daß die in voller Ausführlichkeit statistisch behandelt worden- für spätere Wahljahre ist das Wahlergebniß nicht mehr Theilnahmlofigkeit, welche sie hervorruft, und mit dem in­große, arme Mehrheit des Volkes bei den Wahlen 1861 famen Fälle, in welchen sich der Wahlberechtigung preußischen Landtagswahlen gegenüber herrscht, dafür noch direkten Verfahren, mit dem sie verbunden ist. zum Landtag immer in die Minderheit zurück in der ersten Abtheilung nur ein einziger Mann erfreute, preußischen Landtagswahlen gegenüber herrscht, dafür noch gedrängt wird; dieſe Mehrheit kann ihren Einfluß nur fast in allen größeren Städten vor: in Breslau   in 35 Be- folgende Beispiele, wiederum aus dem Jahre 1861, weil in der dritten Abtheilung geltend machen, und selbst wenn zirken, in Görlitz   in 3 Bezirken. sie hier ihre Wahlmänner durchseßt, so werden diese ein­für später eine derartig in's Einzelne gehende Statistik fach überstimmt, wenn sie mit den Wahlmännern der ersten ersten Abtheilung die alleinige Wahlberechtigung hatte, in der ersten Abtheilung In der Mehrzahl der Fälle, wo ein Wähler der nicht mehr vorliegt. Es erschienen damals thatsächlich zur und der zweiten Abtheilung zusammen zur Wahl des Ab- stand ihm sogar die Wahl zweier Wahlmänner zu. in der ersten Abtheilung geordneten schreiten. Das Volk kann also nur Kandidaten Dieser Glücklichen, die allein eine Abtheilung bildeten und zu.*) Durchsetzen, die zugleich einem Theil der Wahlmänner der ihre zwei Wahlmänner ernannten, zählte man in ersten und zweiten Abtheilung, die also den reicheren Klassen genehm sind. Das Volk ist hier nicht gleich­berechtigt, sondern von der Gnade weniger Besser­fituirter abhängig.

Er fand

Wahl

Für die unglaubliche Theilnahmlosigkeit, welche den

nur 1 Wähler in 10,7 pet. aller Urwahlbezirke,

2

11

"

Königsberg Köln  .

11

in der zweiten Abtheilung

" 11,1

"

" 1

" 1

19

nur 1 Wähler in 279 Fällen,

.

Danzig  , Elberfeld  , Barmen je.. Düsseldorf  , Stettin   je

5

2

"

"

"

4

3

519 689

11

" 1

"

"

"

Posen, Halberstadt  , Aachen  , Krefeld   je 3 Elbing, Stralsund  , Erfurt   je

in der dritten Abtheilung

2

Die erste Abtheilung wurde 1861 gebildet von

größeren Städten

-

Dieterici, der preußische Statistiker, hatte noch vor Erlaß der Dreiklassenwahlverordnung, die nach dem alten, allgemeinen und gleichen Wahlrecht Wahlfähigen nach ihrer Wohlhabenheit zu gruppiren versucht. dabei, daß bei gleichem und allgemeinem Wahlrecht in weniger als 4 pet. aller Wähler in 106 Kreisen oder Preußen die Wohlhabenden noch nicht über 53 pet. der 16 größeren Städten und 10 Kreisen, von weniger als von weniger als 3 pct. in Stimme verfügen würden; Rittergutsbesitzer, Rentiers, 2 pet. in Posen, Köln  , Aachen  , dem Jadegebiet. Geistliche, Fabrikanten u. s. f. bildeten nach ihm nur 5,30 pCt. aller Urwähler bei dem alten, freisinnigeren preußischen Wahlrecht. Die Schicht von mittlerer Wohl­habenheit( Lehrer, Handwerksmeister, Wirthe, Fuhrherren,

Das sind die Privilegirten!

kleine Landbefizer) machte etwas über ein Viertel der Urwählerschaft aus; sie konnte demnach ein Viertel der Stimmen abgeben. Die Arbeiter und ganz kleinen Leute aber bildeten nach Dieterici nahezu 69 pCt. aller Urwähler, gebiert das Dreiklassenwahlsystem! ihre Abstimmung war also entscheidend, und wenn sie

94 pet. aller Urwähler find 1861 in Köln   in die dritte Und ihnen stehen gegenüber die Rechtlosen: fast Städten Königsberg  , Danzig  , Stettin  , Posen, Aachen  , im Klasse hineingezwängt mehr wie 90 pct. in den Kreise Königsberg  .

gar kein Wähler in 32 Fällen,

nur 1

"

"

2

"

" 1

"

3

"

" 1

" 1

4

130 209 313 327

" 1

" 1

"

" 1

" 1

Dieses geflissentliche Fernbleiben besonders der Wähler der dritten Klasse vermag natürlich mitunter dem ganzen wähler der ersten Klasse eine möglichst umfaffende Einfluß­feierlichen Wahlakt einen starken komischen Beigeschmack zu geben. Das Dreiklassensystem will dem einzelnen nahme auf die Wahl gewähren, dem der zweiten Klaſſe

eine geringere, und dem der dritten nur einen Bruchtheil Solche ungeheuerlichen Ungleichheiten und Gegenfäße lichkeit öfters umgekehrt, wenn in der dritten Klasse faſt wiederum dieser Berechtigung. Es kommt aber in Wirk­gegen ihr Interesse stimmten, so war es eben ihre Schuld. mehr wie zwei Drittel aller Steuern zahlte, wo er daher Kreiſes Altenkirchen   nur 1 Wähler der dritten Abtheilung, Kamen doch sogar Fälle vor, wo ein einziger Mann alles schwänzt. So erschien 1861 in einem Bezirk des Das Dreiklassensystem hat alle diese Verhältnisse umge- die erste und zweite Klasse ausfüllte und wo man deshalb er wählte seinen Wahlmann( oder seine Wahlmänner) so kehrt, es hat die große Masse der Bevölkerung in die eine

-

da Niemand in zwei Klassen wählen darf

dritte Abtheilung hineinverwiesen und somit deren Majo- zweite Klasse ausfallen lassen mußte.

risirung durch die beiden anderen Abtheilungen, welche troß ihres oft lächerlich kleinen Bestandes über die dop­pelte Wahlmännerzahl verfügen, zu einem leichten Spiel gemacht.

IV.

-

die

Da bei einem derartigen Wahlsystem die Entscheidung Was man damals nach der Dieterici'schen Statistik ganz und gar bei einer kleinen Minderheit liegt, so ist es sofort vermuthen konnte, hat die Erfahrung bei den Wahlen alsdann vollauf bestätigt. Nach den amtlichen Listen, die Bei 750 Einwohnern werden also 3 Wahlmänner gewählt: von *) Auf 250 Einwohner soll immer ein Wahlmann kommen. im Jahre 1849 von der Regierung nach dem Erlaß des jeder Abtheilung einer; bei 1500 Einwohnern 6 Wahlmänner: Dreiklassenwahlgesetes aufgenommen wurden, gab es da- von jeder Abtheilung zwei.

gut, wie die 7 Erschienenen der zweiten und die 11 der ersten Klasse! Man denke, ein Habenichts der dritten Klaffe soviel wie 7 Angehörige der zweiten und 11 der ersten Klasse! Und ähnlich traf es sich noch öfter! In einem Bezirke des Kreises Kempen   übten 3 erschienene Wähler der untersten Abtheilung dieselben Rechte aus wie 6 der mittelsten und 12 der obersten; in einem Bezirke Der dritten Abtheilung infolge dieser eigenthümlichen Ver­des Kreises Skl. Goar wogen die Stimmen von 6 Wählern kettung der Umstände ebenso schwer wie die von 9 der zweiten und 16 der ersten Abtheilung; in einem zweiten