Aertiner '(?¥* Soctal-Politisches Die Alters- und Invalidenversicherung — Der Bauer und die Sozialdemokratie. — Der„Mutterberuf" der Hra«. J.— Der internationale Geiverkschaftskongres; in London Gedicht.— Novelle.- Kapitalistische Freiheit und sozialistischer Zwang.— Zwei Frauenaufrufe.— Fortschritte der Technik — Das Koalitionsrecht in Oesterreich. — Tynamitexplosionen in Frankreich. — Der Wahlaufruf der sozialdemokratischen Reichs tagsfraktion.— Internationale Arbeiter kongresse. Wir machen auch hier die Leser ans den Aufru der sozialdemokratischen NcichstaizSsraktioll in der Beilage anfmerksam. Die Alters- und I,lvalidenversichetung der Arbeiter bildcl jetzt naturgemäß den Bchandliingsstoff der Tages presse und auck»ickl zum Wenigsten in den KarteHblätteni Tas große� Kölner Riesen-Reptil findet natürlich in der neuen Fassung des Gesetzentivurftv Che wesentliche Verbesserung desselben. Sie glaubt, daß der„kühne Wurf" gelingen wird, und daß noch in der jetzigen Reichstagstagnng„unsere sozialpolitische arbeitcrsreundlickc Gesetzgebung" mit diesem Gesetz zum vorläufigen Abschluß kommen wird. Als begründet sieht die„K. Z." nur die Einwendungen an, die sich auf den späten Beginn der Alters- Versicherung beziehen, und spricht für die Herabsetzung dieser Wartezeit nni 5 bis 10 Jahre, also auf das 65 bezw. 60. Lebensjahr. Ferner erscheint dem Blatte die Bestimmung hart, daß die Arbeiter, die aus der Ver- sicherungsvflichl scheiden, gar keine Ansprüche an die Versicherung haben, daß ihr Beitrag einfach verloren ist. Das ist alles, was die„Köln . Ztg." an dem Gesetz- entwurf vielleicht zu ändern haben möchte. Tie Arbeiterfreundlichkeit der sozialpolitischen Gesetz- gebung, die die„K. Z." auch in der Höhe der Rente findet, von welcher sie meint: Der am meisten gehörte Tadel betrifft die Höhe der Rente. Tie geringste Invalidenrente in der Ortsklasse I beträgt allerdings nur 72 Mark, die höchste 150; man mich aber bedenken, daß in weitaus den meisten Fällen nicht die niedrigste gezahlt wird und daß die höchste selbst in der ersten Ortsklasse immerhin 130 Mark, die höchste über- Haupt 350 Mark beträgt. Bis jetzt aber geschah für den Arbeiter einfach gar nichts, er war auf die öffentliche Armenpflege verwiesen. Bei dem Griff ins Ungewisse, den wir mit dem vorliegenden Gesetze thnn, hüte man ssch, die Renten zu hoch anzusetzen; denn es ist nicht zu ermessen, wie ungeheuer die Lasten sein werden, die wir uns auferlegen. Allzugroße Ilcberbürdung könnte leicht unsere Industrie— da die ausländische gar keine solche Lasten trägt— in Gefahr bringen. Läßt sich die Last ohne Gefahr steigern, so ist das später zu jeder Zeit leicht ge- schchcn, wogegen ein Hinabsteigen von einer zu hohen Stufe kaum ausführbar wäre. stellt der„Hannoversche Kouricr" insofern richtig, als er sagt: Die Abstufung der Rente stelle einen bedeutenden Fort- schritt dar gegenüber der unbedingten Gleichheit der Rente, insofern die Rente nunmehr in ihrem Mindest- betrage wenigstens so hoch sein wird, daß sie von der in der betreffenden Gegend gewährten Armen- Unterstützung nicht mehr üoertroffcn wird. Es ist also nicht richtig, daß bis jetzt„für den Arbeiter gar nichts geschah", wie die„K. Z." behauptet, er empfing eben die Unterstützung der Armenpflege. Er empfängt auch nach dem Gesetzentwurf nicht mehr, denn die Behauptung des„H. K.", daß schon die niedrigste Rente der gewährten Armenunterstützung gleichkomme, ist durchaus falsch. Die ortsübliche Armenunterstützung erreicht so ziemlich den Höchstbetrag der Renten. Der Zwanzig-Pfennig-Rentner, der die Aussicht hat, nach 50 Wartejahren, wenn er mindestens 67, wahrscheinlich ab»r 80 Jahre alt geworden ist(da nicht Kalenderjahre, sondern Arbeitsjahre zu 47 Wochen das Wartejahr, bilden), zum 33'/, Psennigrentner auszurücken, bleibt eine nicht wegzuleugnende Wahrheit, die die Arbeitersreundlich keir vollauf kennzeicknet. Der Arbeiter empfängt nur in ganz sclienen Fällen mehr, als was er als Armen Unterstützung erhielt und muß dafür ziemlich erhebliche Beiträge zahlen, die lediglich der Gemeinde zu gut kommen die ihm bisher die Armenunterstützung zu zahlen hatte. Der„Hannoversche Konrier" enthält nebenbei bemerkt eine faustdicke Unwahrheit, die wohl daher rührt, daß die Herren Arbeiterfreunde dieses Blattes den Gesetzentwurf nicht aufmerksam genug gelesen haben. Der Konrier meint, ein Arbeiter erhalte Unterstützung, wenn er„nich mebr oder nicht hinreichend" verdienen könne. Tas ist falsch. Die Unterstützung wird ihm immer nur im Falle„dauernder Erwerbsunfähigkeit" bewilligt. Die „dauernde Erwerbsunfähigkeil" bleibt aber wie früher so erklärt, daß nur der für dauernd erwerbsunfähig gilt, dessen körperliche oder geistige Fähigkeilen es ihm nicht mehr ermöglichen, durch irgend welche Arbeit das Mindest- maß der örtlichen Rente zu erwerben. Es ist dabei auf die Arbeitsgelegenheit gar keine Rücksicht genommen, es genügt diese geringe Arbeitsfähigkeit, um den Bezug der Rente auszuschließen. Diese Bestimmung ist wohl nächst der zu niedrigen Rente die härteste und die am meisten angefochtene von Seiten der Arbeiter. Sie bewirkt nämlich, daß das ganze Gesetz, selbst wenn es eine höhere Rente bieten würde, für die meisten Arbeiter werthlos wäre. Ein Arbeiter hat schon lange, bevor er dieses Mindest- maß der Erwerbsfähigkeit erreicht, keine Beschäftigung, durch die er versicherungspflichtig wird, mehr erhalten könne», er ist schon lange vorher theilweise oder ganz Almoscnempfänger geworden. Da mil dem Erlöschen der Versicherungspflicht aber alle Ansprüche erlöschen, so hat er auf die Rente keine Anwartschaft mehr, wenn endlich diese niedrigste Stufe der Erwerbsfähigkeit er- reicht ist. Ueber diesen Punkt drücken sich die Kartcllblätter alle hinweg. Die ,,K. Z." mit Stillschweigen, der„H. K." mit einer Unwahrheit. Die Rente kann eigentlich nur derjenige erhalten, der durch eine Krankheit oder durch einen Unfall, der kein Betriebsunfall ist, plötzlich bei voller Kraft seine Arbeitsfähigkeit vollständig verliert. Die Fabriken und Werkstellen nehmen schon einen älteren Arbeiter nicht mehr aus, wer wird einen Arbeiter beschäftigen, der vielleicht nur noch zur Hälfte oder zu einem Drittel arbeitsfähig ist? Es bieten sich ja junge und frische Kräfte nicht nur hinreichend, sondern über- mäßig an. Also den Arbeitern bietet der veränderte Entwurf nichts Annehmbareres als der erst veröffentlichte. Die Klasseneiniheilung der Rente ist ebenso schablonenhaft, als wie es die frühere, allgemein gleiche Rente war. Wenn früher das ganze Land über einen Kamm geschoren wurde, 'o ist es jetzt noch immer jeder Ort. Alle Berliner .. B. erhalten dieselbe Rente und zahlen denselben Beitrag. Auf ihre persönlichen Verhältnisse ist gar keine Rücksicht genommen. Der Arbeiter mit 3—400 Mark Einkommen und weniger ist ebenso belastet wie der, welcher 2000 Mark Jahreseinkommen hat. Was im ganzen Lande Unsinn war, wird in einer Stadt nicht Weisheit. Was für das ganze Land als ungerecht und undurchführ- bar erkannt wurde, ist für unsere großen Städte ebenso unpraktisch und ungcrechtferligt. Die Arbeiter werden sich durch diese Abänderungen des Gesetzentwurfes, die in den Hauptsachen Alles beim Alten lassen, die die zu niedrige Rente, die über die Armenunterstützung nicht hinausgeht, und die schabloncn- haste Gleichmacherei bestehen lassen, nicht für irgend- wie befriedigt erklären können, ganz abgesehen davon, daß die Veränderung, wie in diesem Blatte schon zahlen- mäßig bewiesen ist(S. Nr. 46) einer Herabsetzung der Rente im Ganzen gleichkommt. Wenn die„K. Z." meint, die Rente ließe sich viel- eicht steigern, wenn die Industrie es einmal ohne Gefahr tragen könne, so können wir auf diese Vertröstung einfach gar nichts geben. Die„Industrie", d. h. der Profit der Fabrikbesitzer wird immer behaupten, für die von ihr maßlos ausgepreßten und ausgenutzten Kräfte nichts weiter thun zu können, als sie eben auf die Straße zu werfen. Wenn wir darauf warten sollen, bis diese Männer kommen werden und sagen: Jetzt können wir den Arbeitern mehr geben!— dann würden wir nach tausend Jahren noch gerade da stehen, wo wir heute stehen. Der Druck der Arbeiterbewegung ist es, der dieses Gesetz wie die vorhergegangenen gezeitigt hat. Daß man in diesem Gesetz mil solchem winzigen Angebot kommt, zeigt, daß man den ganzen Ernst der Lage noch nicht begreift, daß man den Druck der Arbeiterbewegung noch nicht stark genug fühlt. Wie die Arbeiterbewegung wachsen wird, wird auch die Ansicht darüber sich verbessern, was„die Industrie tragen kann". Wenn wir in späteren Zeiten mehr erlangen werden, wird es nicht die Groß- muth, sondern die Angst sein, die es gewährt. Ohne Druck ist nichts zu erreichen, das wissen die Arbeiter schon lange. Ob ein solches Verhalten von Seiten der bürgerlichen Kreise ein kluges ist, das mögen sie mit sich ausmachen, wir erwarten es nicht anders. Schließlich ist es uns so recht. Solche kärglichen Gaben zeigen dem Arbeiter gebiete- risch seine Pflicht, dahin zu streben, daß eine Wirthschafts- ordnung eingeführt wird, bei der die Arbeit endlich zu dem ihr zustehenden Recht gelangt. Die heutige Wirth- schaftsweise wird ihm nie mehr bieten können als so klägliche Almosen, wie der vorliegende Gesetzentwurf. Sie ist unfähig mehr zu bieten. Das wissen wir! Reben dem ungenügenden Inhalte des Gesetzes in Bezug auf Höhe und Gewährung der Alters- und Jnva- liden-Rente war es noch besonders das Quittungsbuch, das die Arbeiter mit einer seltenen Einmüthigkeit als voll- ständig unannehmbar erklärten. Der Bundesrath hat auf diese allgemein sich erhebende Arbeiterstimme gar nichts ge- geben. Sie ist ganz unbeachtet verhallt. Als schneidenden Hohn müssen es die Arbeiter aber empfinden, wenn ihnen von Seiten der„Kölnischen Zeitung " Folgendes zugerufen wird: „Lebhafter Widerspruch ist namentlich aus Arbeiterkreisen gegen die Art der Entrichtung der Arbciterbeiträge, gegen das Ouittniigsbuch erhoben worden, in welchem man ein verstecktes Arbeitsbuch erkennen will. Wir glauben, daß die ehrlichen und braven Arbeiter das Arbeitsbuch gar nicht scheuen und daß sie in ihr Quittungsbuch be- rcchttgten Stolz setzen werden. Die Aufregung gegen letzteres ist ein wenig künstlich gemacht worden. Auch untersagt das Gesetz ausdrücklich jede Eintragung in das Ouitttingsbuch außer der Ilnbrauchbarmachuug der Marken. Wir halten also gerade vom Staudpunkt der Ar- bester das Quittungsbuch für etwas ganz Unverfängliches. Anderseits haben aber auch schon an vielen Orten die Ar- beitgcber erklärt, daß sie gar kein Interesse an den Quittungs- büchern haben, und so würden wir— um den Agitatoren die Möglichkeit zu benehmen, die Arbeiter gegen das zu ihrem Heile zu schaffende Gesetz aufzuhetzen— jede Maß- regel befürworten, welche das Quittungsbuch überflüssig machte. Wir müssen aber gestehen, daß einfache und prak- tische Vorschläge zum Ersatz des Quittungsbuches noch nicht vorliegen. Werden sie gemacht, so ist ihre Annahme ganz sicher." Hört ihr Arbeiter, die ihr laut und einmüthig gegen das Quittungsbuch protestirt, ihr seid weder„ehrlich noch brav." Mit solchen Albernheiten, solchem frivolen Leichtsinn werden die schwer wiegenden Gründe, die sehr begründeten Einwendungen, die ihr gegen das Quittungs- buch erhoben habt, abgefertigt. Mit der heuchlerischen Miene eines Bauernfängers, der die Unschuld des Kümmel- blättchenspieles dem arglosen Reisenden erklärt, wird da gesagt:„Eintragungen" sind ja verboten, was kann euch denn dabei geschehen? Von den„Kennzeichnungen" hat der Biedermann nie etwas gehört, so etwas kann ja gar nicht vorkommen. Unternehmer haben freilich in einer Versammlung in Berlin erklärt, sie legten auf das Quit- tungsbuch keinen Werth, sie haben an demselben kein Interesse. Gerade dieser Beschluß erkennt aber geradezu an, daß in dem Quittungsbuche etwas liegt, woran die Unternehmer wohl ein Interesse haben könnten, auch die „K. Z." selbst erkennt es ja als ein Arbeitsbuch an,
Ausgabe
2 (1.12.1888) 48
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten