Verschleuderung der südpreußischen adligen und geistlichen Güter um„wahrhaft ungeheure Summen" betrogen.') Der Gras Hoym beispielsweise ließ sich ein Gut, dessen Werth er aus 40 000 Franken(also noch nicht 11 000 Thaler) angab, schenken. Die offizielle Schätzung desselben betrug 69 500 Thaler. Jedoch auch diese war noch falsch, beim bald verkausre er dies Gut für 200000 Thaler. Der Minister v. Bischofswerder ließ sich ebenfalls ein Gut zusprechen, dessen angeblicher Werth nur 18 000 Thaler betrug, das er jedoch bald für 115 000 Thaler verkaufte. Welche Unterschleife bei diesen Gütervcrschleuderungen ge- macht wurden, sieht man schon aus diesen Daten. Der Patriot Hans von Held, dem Varnhagen ein schönes Denkmal in seinen Biographien gesetzt hat, bringt in seinem sogenannien schwarzen Buche genaue Daten darüber herbei. Ueber zwanzig Millionen Thaler wurden nun diese Güter geschätzt, die für ein Butterbrod an Günstlinge der Mätressen und der Minister sinnlos verschleudert Wurden.') Man lernt hieraus die Schranken des unumschränkten Monarchen kennen. Der Adel war in Preußen eben noch übermächtig; keineswegs hatte sich dort eine regierungsfähige Bourgeoisie entwickelt. Die talentvollen Vertreter derselben waren meist nur gehorsame Schreibsüchse der königlichen Bureaus. Nirgends äußerte sich in Deutsch land damals das Bürgerthum als Klasse, verlangte es als Besitzerin dieser oder jener ökonomischen Machtmittel An- theil an der Staatsgewalt. Und dies wird jedem begreiflich sein, der den durch- aus noch kleingewerblichen Charakter der damaligen bürgerlichen Wirihschaftsweise kennt. Diese Bürger waren noch die echten Kleinstädter, wie sie Kotzebue so anschaulich in seinem gleichlautenden Lustspiel beschrieben hat. Sehr klar hat ein deutscher Zeitgenosse der großen stanzösischcn Revolution, Brandes, diese Verhältnisse durch- schaut. Er schreibt:„In den deutschen Fürstenthümern giebt es noch keinen genügend-zahlreichen, bemittelten dritten Stand, der als Repräsentant des Städters lind Landmanns die Rolle eines brittischcn Unterhauses mit Würde spielen könnte. Eine gewisse Jndependenz(Unab- hängigkeit) von seile » der Glücksgüter ist dazu noihwendig erforderlich." Die gebildeten Männer des dritten Standes leben nach ihm meist„von einer landesherrlichen Besoldung." So war nun der Adel die einzig herrschende weil noch ökonomisch stärkste Klasse der damaligen Gefells chast. Wir haben diese Klassenverhältnisse hier berühren müssen, um den Gang der preußischen Agrargesetzgebung zu verstehen. Nur dadurch können wir das starke preußische Königthum vor seinen eigenen unbesonnenen sich über- stürzenden Freunden schützen und ihm ungerechte Demüthi- gungen von anderer Seite ersparen, wenn wir die Grenzen seiner Macht hier genau bestimmen. Welche ungerechten Angriffe könnte man gegen das preußische„soziale" König- thum schleudern, wenn man es für die Agrargesetzgebung verantwortlich machen würde! *** Infolge der brutalen Gewaltthaten des Adels befand sich am Ansang des 19. Jahrhunderts ein großer Theil des Bauernstandes in einer wenig beneidenswerthen Lage. Viele Bauern waren um ihren Besitz gebracht worden, vielen bestritt man das Recht an demselben. Man be- mühte sich, sie als bloße Pächter der Güter hinzustellen. Sie waren aber keineswegs bloße Zeitpächler. Der Fortbestand der bäuerlichen Dienste, die vielen feudalen Rechte und Pflichten, die sich noch an die bäuerliche Scholle knüpften, bewiesen deutlich, daß sie dies nicht waren. Die Pflicht des Gutsherrn, auf dieser oder jener Scholle eine bäuerliche Nahrung zu erhallen, zeugte deutlich genug gegen die freie Verfügungsgewalt desselben über den bäuerlichen Besitz. Auf diese eigenthümlichen Eigemhumsformen koniite man nicht einfach die römisch-rechtlichen Definitionen vom Eigenthum anwenden, man konnte dem Ritter nicht das Recht der freien Verfügung über den bäuerlichen Besitz einräumen. Diese Bauernklasse mit mehr oder weniger angefochtenen Besitzrechten brauchte nun der Adel, dem sie zu Spann- und Handdiensten verpflichtet war, dringend für die Bewirthschaftung seiner Güter. So lange nicht eine massenhafte freie ländliche Arbeiterklasse vorhanden war, konnte er die Bauern nicht für seine Wirthschast entbehren. Waren nun große Massen dieser mitunter sehr leistungs- fähigen Bauern selbständig gemacht, konnten sie sich aus ihrem eigenen Wirthschastsgebiet allein ernähren und brauchten sie daher nicht auf dem adlichen Gute zu schanzen, ja dann verlor der Adel seine unentbehrlichsten Arbeitskräfte. Hier handelte es sich also im Interesse des herrschen- den Adelsstandes um einen möglichst großen Ausschluß leistungsfähiger Bauern von der staatlichen Ab- lösungs- und Regulirungsgesetzgebung und um die Ausstattung des Adels mit dem freien Ver- fügungsrechte über die Hufen der Bauern, welche man von der Erhebung zu freien Eigenthümern und von der Ablösung der feudalen Lasten ausgeschlossen hatte. Wenn dann der Besitz dieser Bauern durch alle möglichen erlaubten und nicht erlaubten Kunstgriffe beträchtlich vermindert war, so daß der Bauer sich nicht mehr mit und aus demselben ernähren konnte, dann durfte man ihn ja fteigeöen, dann ersetzte der eherne Zwang des Hungers den Dienst- zwang. ') Philippson :„Geschichte des preuß- Staatswesens". II, 286. -) Siehe Uber die südpreußischen Verhältnisse die„Vertrauten Briefe" und„Neue Feuerbrände des Kriegsrath von Köln "— Varnhagen von Ense :„Hans von Held"—„Annale» der leiden- ten Menschheit" 1801, IX. Heft. Wir werden nun sehen, daß die Gesetzgebung die Bahnen wirklich einschlug, welche wir voiher als durch die wirthschaftlichen und politischen Machtverhältnisse noth- wendig bedingt nachzuweisen suchten. * ** Nach der Niederlage von Jena und Anerstädt begriff alle Welt die Nothwendigkeit ländlicher Reformen. Die wirthschastliche Arbeil in ver Form unfreier Zwangs- arbeit erwies sich als wenig leistungsfähig, sie mußte durch die sogenannte„freie" Arbeit ersetzt werden. Das königliche Edikt vom 9. Oktober 1807 verfügte infolgedessen, daß die Erbuntcrthänigkeit(eine Art Leib- eigenschast) bis zum 10. Martinitage 1810 überall aufgehoben sein sollte.') In bezug aus die Ordnung der ländlichen Eigenthums- Verhältnisse gab man am 14. Februar 1808 für Preußen, am 27. März 1809 sür Schlesien und am 9. Januar 1810 für Pommern und die Marken genauere Instruktionen her- auS.2) In diesen opferte die Regierung alle diejenigen Bauernstellen neueren Bestandes auf, welche meist erst die Bauernschutzgcsetzgebung in der letzten Hälfte des 18. Jahrhunderts geschaffen hatte2)— in Ostpreußen z. B. die nach 1752, in Westpreußen die nach 1774 entstandenen Stellen. Der Adel konnte diese Bauernhöfe einziehen, wenn er die Besitzer„für das etwa bestehende Besitzrecht" entschädigte. Wie mag nun der Wolf das Schaf entschädigen, der wirthschaftlich Stärkere den wirthschastlich Schwächeren! Und dann, wie schwer mag in jener Zeit wohl der Nach- weis eines„amtlich feststehenden" Besitzrechtes gewesen sein! Außerdem durfte der Adel die älteren Bauernhusen zu 4— 8 Hufen großen bäuerlichen Besitzungen zusammen- schlagen.�) Ferner erlaubte man ihm, Bauernland in adliges Vorwerksland umzuschaffen, wenn er aus einer gleich großen Fläche erbliche Bauerngüter bildete und für diese Abnehmer»achwies. Welche erheblichen Zugeständnisse an den Adel! Die Gesetzgebung»ahm gar keine Rücksicht auf die allen bäuerlichen Besitzer. Sie fragle nicht darnach, gehl dieser oder jener Bauer beim Zusammenschlagen der vielen kleinen Be- sitzungen zu wenigen großen zu Grunde?„Sie sollen, wie Knapp ausführt, nicht etwa im Besitze geschützt; sie sollen nur im Falle der Vertreibung entschädigt; sie sollen nicht zu Eigenthümern gemacht werden, sondern sie sollen künftig eintretenden Erwerbern weichen."(I, 141.) Diese Instruktionen hießen für ganze Klassen des Bauernstandes einfach Enteignung— Expropriation! Einige wesentliche Bestimmungen konnte nun der Adel durch Kniffe und Ränke vollkommen illusorisch machen, z. B. die Bestimmung, daß er für jedes neugeschaffene Bauerngut einen bäuerlichen Besitzer nachwies. Diese Besitzer konnten bloße Strohmänner sein, welche für Geld und gute Worte die Rolle der neuen Besitzer aus kurze Zeit spielten und dann freiwillig aus den Besitz verzichteten.2) Viele Stimmen erhoben sich gegen die Instruktionen von 1808 und 1809. In einem amtlichen Berichte von 1816 klagte der Kriegsrath Schaniweber, daß ein großer Theil des Bauerslandes„verschwunden wäre, und daß viele Bauern hätten Tagelöhner werden müssen.2) Nach dem Ausspruche eines unbekannten Schriftstellers vom Jahre 1812„würden sich die größeren Güter schnell zu unförmlichen Massen angehäuft und die achtbare Klasse der kleinen Ackerbauer schon verschlungen haben," wenn die Besitzer dieser Güter damals genug Kapital gehabt hätten, um auf allem Bauernland die nölhigcn Umgestaltungen vorzunehmen. Also nur der Kapitalmangel vieler Jun- ker rettete viele Bauern vor dem Untergange. ** * Am 14. September 1811 kam ein neuer Gesetzen t- wurf über die Regulirung der bäuerlichen Besitzverhältnisse heraus. In diesem wurde eine Klasse der Bauern, die so- genannten Laßbauern, welche ihrer ganzen Vergangenheit nach durchaus nicht mit den Zeitpächtern auf eine Stufe zu stellen waren, mit diesen einfach zusammen geworfen. Sie wurden� dadurch in eine sehr ungünstige Stellung gerückt. Diesen unerblichen Laßbauern und Zeitpächtcrn stellte man die erblichen Laßbauern gegenüber. Die erblichen Laßbauern sollten dann vollkommen freie Eigen- thümer ihrer Stellen werden, wenn sie an den Adel ein Drittel ihres Bodens abtraten, die unerblichen Bauern und Zeitpächter, wenn die Hälfte. Dieser Verzicht der Bauern auf ein Drittel oder die Hälfte ihres Besitzes bedeutete für sie häufig ihren Untergang als selbständige Landwirte. Selbst die kurmärkische Regierung gab um dieselbe Zeit zu, daß der Bauer häufig nicht mit drei Vierteln der Grundfläche bestehen könnte und daher in Gefahr stände,„Tagelöhner" zu werden.') Nun ') Knapp I, 136. s) Alle diese Instruktionen stimmen„fast ganz" übercin. Knapp I, 139. 3) Knapp. Die Bauernbefreiung u. s. w. I, HO. *) Knapp„Bauernbefreiung " l, 141, 4 Hufen in der Riede- rnng. 8 Hufen in der Höhe. ') Hier mag das Beispiel am Platze sein, das der Agrar- Historiker Hering mittheilt. Ein pommerscher Gutsbesitzer reichte der Regierung einen Plan ein, dem zufolge er sämmtliche Käthnerstellen einziehen und eine bestimmte Anzahl größerer Bauernstellen errichten wollte. Die Käthner müssen nun Haus und Hof(verlassen und den Wanderstab ergreifen, obwohl sie stets ihre Kriegslasten und ihre Verpflichtungen gegen den Gutsherrn erfüllt hatten. Diejenigen nun, welche die errichteten Stellen in Empfang nahmen und den hierzu erforderlichen gerichtlichen Akt eingingen, waren nur vorge- spiegelte Besitzer; sie verzichteten nachher freiwillig auf die Stellen, und der Gutsbesitzer war Herr der Feldmark.(Archiv der polit. Oekonomie k. v. Rau, IT. Band. Aus der Kritik des Hering'schen Werkes von Georg Hansien.) °) Knapp I, 144. Knapp I, 170. aber sollte er gar nur mit zwei Dritteln oder der Hälfte seines Bodens fortwirthschasten! ** Trotzdem diese Gesetzgebung ein so willfähriges Ohr den Wünschen des Adels geliehen hatte, gab sich der letztere dennoch nicht zusrieven. Wollte doch die Gesetzgebung wirklich Ernst mit der Ablösung der Bauern machen, indem sie nach einer zwei- jährigen für gütliche Vereinigung gestellten Frist selbst euer- gisch die Regulirung der bäuerlichen Besitzverhältnisse in die Hand nehmen wollte. Ferner beabsichtigte nicht die Gesetzgebung die freie Verfügung des Adels über die Bauern- äcker einzuschränken. Die Junker suchten daher die Wirksamkeit der Gesetz- gebung an allen Ecken und Enden zu lähmen. Die Gutsbesitzer Ostpreußens , die Stände der Kreise Lauenburg , Belgrad , Neustettin, Dirschau , Rastenburg :c. bestürmten die Regierung mit Bitten, diese oder jene Be- stimmung der Gesetzgebung umzugestalten. In jener Zeit „fremdländischer Knechtschaft" hatte der patriotische Adel nichts besseres zu thun, als gegen die Pläne der Regierung zu intriguiren, um dem Bauer noch lange Zeit die Wohl- lhaten einer inländischen Knechtschaft zu erhalten. Die Gutsbesitzer des Stolpe'schen Kreises jammerten gottserbärm- lich darüber, daß sie nach den Regulirungen bei jedem „Schritt und Tritt aus fremdes Eigenthum treten würden." „Unsere Güter werden uns zur Hölle werden, wenn unabhängige bäuerliche Eigenthümer unsere Nachbarn sind." Das glauben wir den Herrn, unab- hängige Eigenthümer anstatt besitzloser halbversklavter Bau- ern! Ja, eine Eingabe ostpreußischer Gutsbesitzer bezeich- nete ein Regierungsbcamter selbst als„Frechheit". Der Rath Bülow im StaatSkanzleramt schlug sogar vor, die „ausgemittelten Subjekte sowie den Grafen Eulenburg und einen Herrn Kist auf wenigstens acht Wochen der Festung Pillau oder Friedrichsburg zu wohlverdienter Strafe" anzuvertrauen.') Und tianr.m hatte der Adel Erfolg mit seinen Be- mühnngen. Man iimiguirte allseits gegen die Regulirungs- gesetzgebung, man gab dem König zu verstehen, daß sie „unter dem giftigen Hauche der französischen Gesetzgebung" entstanden seien. Schließlich gebot der König eine nochmalige Prüfung der Regierungsedifte. Einer sogenannten Nationalrepräsen- tation, einer wahren Junkerkammer, wurde das Gesetz vor- gelegt. Diese begann nun ihre„parteilose" Arbeit. Da nun das fertige Machwerk derselben jedenfalls noch einmal von einer Prüfungskommission der Regierung durchgesehen wurde, so mußte man aus dieser zu berufenden Prüfungskommision im voraus etwaige Bauernfrcunde auszuschließen suchen. Und wirklich, dies gelang! Der tüchtige Kenner der preu- ßischen Agrarverhältnisse von Sharnweber erhielt keinen Ruf in diese Prüsungskammer. Paul Kampffmeyer . Ueber die amerikanische Uroduktionstechnik finden wir in der österreichischen„Freien Schuhmacherzeitung" einige recht interesiante Bemerkungen. Der Verfasser— ein intelligenter Arbeiter— schreibt: Die Verbreitung des Maschinensystems ist eine weit größere, ihre Anwendung eine weit allgemeinere wie bei uns in der alten Welt, und es existiren Maschinen, die wir mitunter noch gar nicht kennen. Beispielsweise ist die Darnpsdreschmaschine allgemein verbreitet, kein Dreschflegel, ja nicht einmal eine Pferde-Dresch- Maschine ist zu sehen. Während also anderwärts die Drescher den ganzen Winter über zu thun haben, ist drüben der Spaß in einer Spanne Zeit abgethan. Ebenso besitzt die Mähmaschine mit Selbstbinder eine ziemlich allgemeine Anwendung und es bleibt dem Arbeiter nichts anderes zu thun übrig, wie die Garben in„Man- del" aufzuhäufen, während anderwärts Männer und Frauen theils mit dem Schneiden, theils mit dem Binden vollauf zu thun haben. Ebenso bedarf man keiner Last- oder Sackträger zum Verladen der Mahlprodukte; zwei große eiserne Schuhe senken sich hinein, klappen zusammen, erheben sich, drehen sich zu dem Orte, wo die Ladung hingelangen soll, öffnen sich und lassen den Inhalt fallen; die ganze Arbeit macht ein Pferd, dessen Hafer und Heu billiger zu stehen kommen, als der Arbeitslohn von einem Dutzend oder mehr Männern. Aehnlich verhält es sich mit der Erdarbeit. Während in an- deren Ländern Krampe, Schaufel und Schiebtruhe und somit viele Hände die Arbeit leisten, zieht man mit großen, starken, stählernen Pflügen Furchen so tief wie nur möglich; ist dies geschehen, so lassen die aufgelockerte Erde eiserne Schuhe(serivsrs), die von Pfer- den gezogen werden, bringen sie an den gewünschten Ort und werden dann von einem Manne umgekippt. Die Leistung ist eine unglaub- liehe, aber die Pferde stehlen unter der heute herrschenden Wirth- schaftsordnung den Menschen das Brot. Rücksichtlich der Bekleidungs- und insbesondere Schuhwaarenindustrie wäre besonders Folgendes hervorzuheben: Bestellarbeit existirt— New-Uork abgerechnet, das halb europäisch, halb amerikanisch ist und nicht in Betracht gezogen wer- den kann— so wenig, daß es kaum der Rede Werth ist, und mit den Reparaturen verhält es sich fast eben so schlecht. Die Riesenfabriken im Staate Masiachusets allein leisten Unglaubliches in der Massenerzeugung, und es sind solche Maaren- vorräthe aufgehäuft, daß man sich nicht mehr Rachs weiß. Der kleinste Town, selbst wenn er nur aus einem halben Dutzend Häusern besteht, hat seine Kaufläden, wo nicht nur Spe- zerei-, Schnittwaaren, landwirthschaftliche Geräche und Maschinen, sondern auch Kleider und Schuhwaaren feilgeboten werden. Alles kauft sich die Sachen fertig und wirft einen Gegenstand weg, wenn er zerrissen ist. Schuhreparaturen hätten auch keinen rechten Sinn, da der Preis der neuen Maare so gering ist, daß sich eine Ausbesserung als Verschwendung heraus- stellen würde. Ein Beleg möge dies veranschaulichen: Ein Paar Schuhe oder Stiefletten kosten gegenwärtig 1 bis l'/2 Dollars, ein Doppler käme auf 70 Cents ungefähr, also um 30 Cents weniger. Wer wird sich also seine Beschuhung doppeln lassen, da vielleicht in 14 Tagen dann das Oberleder reißt, und er schließlich doch neue kaufen müßte. In größeren Städten findet man hie und da die pompöse Tafel: band rnade work(Handarbeit), allein dies ist g e- wöhnlich ein Humbug. Auch existtren Schuhmacher, welche ') Knapp II, 282.
Ausgabe
3 (7.9.1889) 36
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