auf eine Auskunft, die dem hiesigen Schankwirth Bandekow auf eine bezügliche Anfrage polizeilicherseits geworden ifi. Diese ging dahin, daß ebenso wie die in das Firmenregister eingetragenen Kaufleute die Gastwirlhe nicht jener Polizeiverordnung unterworfen seien, da za über die persönlichen Verhältnisse ihrer Geschäfte die Konzesstons- Urkunden die für die Behörden genügenden Daten enthalten. Trotz dieser Auskunft hören die Strafverfügungen gegen Gast- »virthe nicht auf. Der Weinhäudler Pape hatte gegen eine solche Widerspruch erhoben und ließ denselben durch den Rechtsanwalt Leopold Meyer vor dem hiesigen Schöffengerichte begründen. Dieser wies darauf hin, daß die ratio IsaIs doch nur dahin gehen könne, der Behörde jede Unklarheit über die Besitz- Verhältnisse der betreffenden Geschäfte zu nehmen und dieser Zweck werde bei den Gastwirthen zweifellos durch die erforderliche Konzession erreicht. Im übrigen müsse das Polizeipräsidium doch als berufenster Interpret feiner eigenen Verordnungen angesehen werden und nach der Herrn Bandelow ertheilten Auskunft könne von einer Anwendung der Polizei-Verordnuug auf die Gast- wirthe und verwandte Geschäslszweige nicht die Rede sein. Das Schöffengericht war anderer Meinung; es ging von der Ansicht aus, daß die genannte Polizeiverordnung nach ihrem vorliegende» Wortlaute zu beurtheilen sei und»ahm deshalb den Angeklagten, der gegen sie gefehlt, in eine Geldstrafe von 6 M. Die Treptower Lustbarkeits-Steuer beschäftigte gestern in mehrstündiger Sitzung den Krcisausschuß des Treptower Kreises unter Vorsitz des Landraths Stubenrauch. Es lagen nicht weniger als vier Klagen gegen den Gemeiudevorstand, ver- treten durch den Amtsvorsteher H o f m a u n, zur Entscheidung vor. So klagte der Arbeits-Ausschuß der Gewerbe- Ausstellung, vertreten durch Rechtsanwalt Hugo Sachs, auf Aufhebung der Verpflichtung zur Zahlung einer Lustbarkeits- Steuer für die beiden ain Neuen See stationirten Musikkapellen. Der Gemeindevorstand von Treptow halte jedes Orchester als ein besonderes„Konzert" behandelt und demgemäß nach der Treptower Lustbarkeits-Sleuer-Ordnung eine Sleuersumme ven 1008 M. verlangt und diese ist auch vom Arbeits-Ausschuß bezahlt worden. Der Kreisausschuß entschied zu gunste» des Arbeitsausschusses, indem er annahm, daß bei den fraglichen musikalischen Gaben ein„höheres künstlerisches Interesse" obwalte und sie deshalb von der Lustbarkeitssteuer auszuschließen seien.— Auch die Unter- uehmer der Ausstellung„Kairo ", vertreten durch Rechtsamvalt Mosson. hatten mit ihrer Klage gegen den Gemeindevorstand von Treptow zum größten Theile Erfolg.„Kairo " sollte für die von dem Unternehmen selbst ressortireuden„Lustbarkeiten", nämlich den„Khalifen- Gräbern", welche als Panorama angesehen wurden, den Vorstellungen in der Arena, dem Orientalischen Theater und der Kapelle des Khedive sowie dem Hausorchester— die wiederum als zwei Konzerte behandelt wurden— täglich 29 M. an Lustbarkeitssteuer zahlen.— Der Kreisausschuß entschied auch hier überwiegend im Sinne der Kläger , indem er nur die qu. Konzerte als steuer. pflichtig erachtete, dieselben aber nur als ein Konzert ansah.— Sehr eigenartig ist es Herrn Schippanowski ergangen, der feine Klage durch R.-A. H e n s ch e l vertreten ließ. Er hatte durch Vereinbarung mit dem Gemeindevorstand am 16. Mar ein Abkommen dahin getroffen, daß er für seine„Welt-Musik" täglich 6 M. an Vergnügungssteuer zu zahlen hatte, und er hat auch 1008 M. gezahlt. Der Treptower Tarif für die Lustbarkeits� steuer verzeichnet zwar„für sogenannten Tingel-Taugel" täglich nur 5 M.. Herr Schippanowski verstand sich aber zu den 6 M., weil ihm»ahegelegt wurde, daß er sonst„für Konzert" auch noch täglich 3 M. bezahlen müßte. Zur Zeit dieser Abmachung war in der Singspielhalle die sogen,„russische Abtheilung" noch nicht im Betriebe, weil die elektrische Beleuchtung noch versagte. Als diese Abtheilung später dem Publikum gegen ein Eintrittsgeld von 30 Ps. zugänglich gemacht wurde, kam plötzlich der Gemeinde- vorstand von Treptow und verlangte für diese Abtheilung eine besondere Lustbarkeits-Steuer, die fast die Höhe der gesammten übrigen Steuer erreichte. Gegen dieses Verfahren wandte sich der Vertreter des Klägers aufs nachdrücklichste und der Kreis ausschnß beschloß. Beweis darüber zu erheben, in welchem bau- lichen Znstande sich die Singspielhalle zur Zeil der Abmachung mit dem Gemeindevorstande befunden und welcher Art die letzteren gewesen sind. Wegen Aufreizung verschiedener Klasse» der Be- völkerung zu Gewallthätigkeiten gegen einander wurde am 3. Oktober gegen unseren Genossen, den Tischlermeister Julius Apelt aus Berlin vor der Strafkammer zu Neu-Ruppin unter Ausschluß der Oeffentlichkeit verhandelt. Apelt war bei der Ersatzwahl sozial- demokratischer Reichstagskandidat im Kreise Ruppin-Templin. Am 3. Mai 1896 hielt er im Glück'sche» Lokale zu Lindow eine Wahlrede. Dabei soll er gesagt haben, die bürgerlichen Parteien vertreten im Reichstag nicht das Interesse der Arbeiter, sondern der Großkapitalisten und dementsprechend würden Gefetze gemacht. Das stehende Heer müsse abgeschafft werden. Das Achtmillimeter-Gewehr sei nicht dazu da, den äußeren Feind zu bekämpfen, sondern nur dazu, auf die eigenen Brüder zu schießen. Der arbeitenden Klasse könne nur dadurch Schutz ge- währt werden, daß die Arbeiter alles, waS der Großkapitalist unter sich habe, Fabriken, Maschinen, Eisenbahnen, Chausseen, demoliren. Dadurch würde der Arbeiterstand wieder gehoben werden. Apelt erklärte sich nichtschuldig. Was ihm bezüglich der Demolirung von Maschinen«. in den Mund gelegt werde, widerspreche ebenso seiner eigenen Ueberzeugung. wie dem Programm der sozialdemokratischen Partei, das er in jener Rede auseinandergesetzt habe. Wenn er das gesagt hätte, könne er nicht sozialdemokratischer Kaudidat sein. Die Aeußerung wegen des Achtmillimeter-Gewehrs sei in der Verbindung gefallen, daß er vielleicht gesagt habe, wenn die Arbeiter Gewalt anwenden wollten, so würde daS Achtmillimeter-Gewehr gegen sie gerichtet werden und deshalb sei Gewalt unter allen Uniständen zu ver- meiden. Im übrigen habe er gerade den Völkerfrieden als Ziel der Sozialdemokratie gepriesen und auseinandergesetzt, daß der- selbe nur durch den Stimmzettel, durch Eroberung der politi- schen Macht durch die Sozialdemokratie erreicht werden könne. Von den vernommenen Zeugen bestätigte der Gendarm Thießen eidlich, der Angeklagte habe gesagt, dem Arbeiterstand könne nur geholfen werden, wenn die Arbeiter Maschinen, Eisenbahnen, Chausseen, kurz alles demoliren. Ferner, die Acht-Millimeter- Gewehre seien nicht dazu da. auf den äußeren Feind, sondern auf die eigenen Brüder zu schießen. Der Kaufmann Fölsch jr. beeidigte, er habe nicht scharf zugehört, aber die Worte „Maschinen. Eisenbahnen und Chausseen demoliren" habe er gehört. Was vorausgegangen und was gefolgt, wisse er nicht. Auch habe er die Worte gehört: Die Achtmillimeter-Gewehre seien nur dazu da, auf die Arbeiter zu schießen. In welchem Zusammenhang dieselben gefallen seien, wisse er nicht. Fünf weitere Zeugen bekundeten, der Angeklagte sei auf die antisemitische Bewegung zu reden gekommen und habe gesagt, die Antisemiten versprächen, dem Handwerk den goldenen Boden wieder zu erlangen. Das sei aber nur möglich, wenn sie die Maschinen und Eisenbahnen zerstörten. In den 40er Jahren noch hätten die Arbeiter in England und in Deutschland Maschinen und Fabriken demolirt. Jetzt sei man überzeugt, daß die Maschine der Freund der Arbeiter sei, jetzt begrüße man jede Vervollkommnung derselben als eine neue Möglichkeit zur Verkürzung der Arbeitszeit und als einen Schritt nach der Sozialisirung der Gesellschaft hin. Die Aeußerung bezüglich der Achtmillimeter-Gewehre hat keiner der Zeugen gehört. Der Angeklagte habe gesagt, daß bei Streiks von Militär auf Arbeiter geschossen worden sei. Der Staatsanwalt hielt nach dieser Beweisaufnahme die Bekundung des Gendarmen über die Demolirung der Maschinen und so weiter als widerlegt, dagegen seine Bekundung über die Achtmillimeter-Gewehre für erwiesen. Daß durch diese Aeuße- rung zu Gewaltthätigkeiten gegen die Großkapitalisten angeregt wurde, b e d ü r f e k e i n e r A u s f ü h r u n g. Er beantrage bei der Gemeingefährlichkeit derselben 9 Monate Gefängniß. Der Vertheidiger Rechtsanwalt H e r z s e l d- Berlin beantragte Freisprechung. Er führte ans, daß das Zeugniß des Gendarmen, dessen eidliche Bekundung der Staatsanwalt selbst in der Hanplsache als widerlegt ansieht, gewiß nicht zur Grundlage eines Urlheils gemacht werden könne. Der Zeuge Fölsch habe auch nur Worte ohne Kenntniß von deren Zusammenhang gehört. Die übrigen Zeugen, welche genauen Ausschluß über den betr. Theil der Rede des Angeklagten gegeben, ließen diese Zeugen voll- Nändig im Stich. Dazu sei es unerfindlich, wie in der Miltheilung. daß die 8 Millimeter zur Beschießung der Arbeiter bestimmt seien, eine Aufreizung zu Gewaltthäiigkeiten gegen die Großkapitalisten enthalten sein solle. Das beantragte Strafmaß sei un- erklärlich. Wenn dergleichen Strafen gegen Reichstags- Kandidaten, denen in der Hitze des Wahlkampfes vielleicht die Zunge ausgeglitten sei, festgesetzt würden, so heiße das den Wahlkampf überhaupt unmöglich machen. Das Gericht verkündete, daß Aufreizung zu Gewaltthätigkeiten nicht vorliege und deshalb Freisprechung erfolgen müsse, aber vielleicht öffentliche Behauptung wissentlich unwahrer Thatsachen, umStaatseinrichtungeu verächtlich zu machen. Der Vertheidiger beantragte hieraus Vertagung, um weitere Zeugen zu benennen, daß die Aeußerung bezüglich der Acht- Millimeter- Gewehre nicht gefallen sei. Der Autrag wurde ver- warfen und Apelt wegen Verächtlichmachung der Armee durch Behauptung der Thatsache, daß dieselbe nur dazu da sei, auf die Arbeiter zu schießen, zu 10 Tagen Gefängniß verurtheilt. DaS königliche„Dresdener Journal" wegen Be- leidigung verurtheilt. Bor kurzem wurde von dem bekannten Amtsrichter Dr. Becker in Dresden ein Freispruch gegen den verantwortlichen Redakteur vom„Dresdener Journal", Dr. Junck, gefällt, gegen den der Kläger , Militärschrislsteller v. Lindenau, Berufung einlegte. Der Sachverhalt ist dieser: v. Lindenau hielt im Verein für die Geschichte der Mark Branden- bürg in Berlin einen Vortrag, über den General v. Thielmann, der in einer Biographie von Petersdorf mit Rücksicht auf sein Verhalten bei seiner„Dieiistiiiederlegung" in der Festung Torgan (1813) als Deserteur, Meineidiger und Vaterlandsverräther be- zeichnet ist. v. Lindenau suchte das Verhalten Thielmann's zu rechtfertigen. Vor allen Dingen gab er zu verstehe», daß man bei Beurtheilung dieses Mannes die damaligen Verhältnisse berück- sichtigen müsse. Das Resümee seines Vortrages vervielfältigte er und sendete einen Abzug anonym au einen ausgesprochene» Gegner seiner Ansicht und Gegner Thielmann's, an den General- major z. D. Ernst Freiherr v. Friesen, den er als leidenschast- lichen Epigonen bezeichnet hatte. Freiherr v. Friesen veröffentlichte nun im„Dresdener Journal" in der Nummer vom 29. Februar d. I. dies Resümee und fügte dann eine geharnischte Erklärung bei. Diese Erklärung bezw. Kritik enthielt u. a. unter Beziehung aus v. Lindenau die Worte, die Anlaß zur Klage gaben: „Aufs tiefste muß man aber bedauern, daß gereifte Männer, von denen man nach Namen, Geburt und Lebensstellung gern annehmen möchte, daß sie nicht ans dem Standpunkte der Sozial- demokrntie stehe», sich in diesem Falle zu Vertheidiger» des poli« tischen Meineids aufspielen, und die Frage liegt sehr nahe, ob wohl in der Stunde der Gefahr, die jeden Tag eintreten kann, der König aus solche Männer wird rechnen können, oder ob nicht auch sie in solchen Zeiten ihre Stellen aus Opportunitätsgründen „niederlegen" und zum Feinde übergehen werden. I» den zitirten Aeußerungen dlaubte v. Lindenau eine gegen sich gerichtete persönliche Spitze suchen zu müssen. Seine Anklage richtete sich aber nicht gegen Frhrn. v. Friesen(der als Zeuge fungirt), sondern gegen Dr. Junck. Das Urtheil des Landgerichts lautete gegen Dr. Junck auf SO M. Geldstrafe und Publikation im„Dresdener Journal". Wieder ein krähender Hahn vor Gericht. Aus Dresden wird berichtet: Der vormalige Rechtsanwalt Dr. zur. Knnath fühlte sich i» schwülen Juliuächten durch das Krähen eines Hahnes arg belästigt. Der gefiederte Störenfried war Eigenthum der Frau Klotzow, die von Dr. Knnath wegen Er- regung nächtlicher Ruhestörung angezeigt wurde. Die Polizei- strafe von S M. wurde durch Einspruch vor dem Schöffengericht angefochten, vor dem auch kostenlose Freisprechung erzielt wurde, trotzdem Dr. Knnath statistisch nachgewiesen hatte, daß der Hahn in Pausen von 8—10 Sekunden den Schnabel austhat und in einer Stunde etwa 2S0Mal die Stille der Nacht mit seinem„heiseren un- ausstehlichen" Laut unterbrach. Demgegenüber führte Herr Kapellmeister Schaum, der Vertreter der erkrankte» Angeklagten, einen vernichtenden Gegenbeweis durch eine Art„Kunstschein" über die musikalische Befähigung des„rnhestörenden" Hahnes. Das originelle Schriftstück lautete etwa folgendermaßen:„Wir bestätigen, daß der Hahn und die Hühner unsere nächtliche Ruhe nicht im mindesten stören, daß wir vielmehr an de» Thieren unsere Freude haben." Dies Zeugniß war von IS Damen und Herren aus der Nachbarschaft, unter denen sich auch ein Staats- anwalt befand, unterschrieben. Demgegenüber konnte von einer Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung nicht die Rede sein. Nun kann der Hahn den Herrn Rechtsanwalt weiter ärgern und die übrige Nachbarschaft weiter erfreuen! Der Redakteur des Budapcstcr antisemitische» Wochen- blattes, namens Biro, ist wegen Beleidigung der jüdischen Re- ligio» zu zwei Monaten Gefängniß verurtheilt worden. Vevmifchkess SächfischeS. Der Gemeindevorstand in Schedewitz bei Zwickau hat am 28. September folgenden Ukas erlassen:„Das Aufsteigenlassen von Drachen in hiesiger Ortsflur wird hiermit verboten. Es ergeht deshalb an alle Eltern und Erzieher von Kindern das Ersuchen, ihren Pflegebefohlene» das Aufsteigenlassen der Drachen zu untersagen. Die Nicht- befolgung dieser Anordnung wird auf gruno§ 360 n des Reichs-Strafgesetzbuches an den Eltern und Erziehern mit Geld- strafe bis zu 30 M. bestraft." Sollte die Ortsflur von Schedewitz nicht einen Fetzen Stoppel- oder Brachland aufweisen, wo die Kinder das un- schuldige Vergnügen des Drachensteigeus treiben können? Wes- halb dehnt man das Verbot gleich auf die ganze Ortsflur aus? Sorge man wenigstens für einen geeigneten Spielplatz, der Grund und Boden hierfür wird in Schedewitz wohl nicht allzu theucr sein. Eisenbahnunglück. Aus Waldbröl wird vom 6. Oktober berichtet: In Rossenbach stieß ein abgekoppelter rollender Güter- wagen mit einem von Hennef kommenden Personenzug zu- sammelt. Ein Mann wurde getödtet, das Zugpersonal leicht verletzt. Ans Paris wird berichtet: Die hiesige Polizei wurde seit einiger Zeit davon verständigt, daß zahlreiche Vergiftungsfälle in mehreren Vierteln des linken Seine-llsers konstatirt wurden, die auf den Genuß verdorbenen Fleisches zurückzuführen waren. Sofort wurden eingehende Erhebungen angestellt, die zu der Feststellung führten, daß das in den großen Hallen als gesund- heitsschädlich konsiszirte Fleisch, das den Vorschriften gemäß mit Petroleum begossen und dadurch ungenießbar gemacht werden sollte, von den mit dem Transport betrauten Fuhrleuten an Restauratenre sünsten Ranges des linken Ufers verkaust wurde.(!!) Die heikle Frage, wie diese gewissenlosen Restaurateure es anstellten, den Petroleumgeruch zu entfernen. ist noch nicht aufgeklärt und wird mit der größlen Strenge geprüft, da die Möglichkeit nicht ausgeschlossen ist, daß die mit dem Ungenießbarmache» des kon- fiszirten Fleisches betrauten Beamten es mit ihrer Aufgabe nicht sehr ernst genommen haben. Ein Vertuschen des Skandals, wie dies anläßlich der Verarbeitung der im Jardin d'Acclimation krepirten Vögel zu Pastelen geschah, ist diesmal kaum möglich, da alle Inhaber wohlfeiler Restaurants des linken Ufers und namentlich des Quartiers Latin unter dem ans allen lastenden Verdachte schwer zu leiden haben. Kein Havannatabak mehr. Aus Kuba wird berichtet: Es giebl dieses Jahr fast keine Tabak-Ernte auf der Insel. Die Pflanzer schicken die aufgehobenen Reste früherer Ernten, die sie bisher nicht gut genug zum Verkaufe fanden, nach Europa . Es giebt noch Zigarren von der Ernte des Jahres 1894. Aber der Vorrath ist gering. Ist er zu Ende, so werden die Raucher ein oder zwei Jahre Borueo- oder indische Zigarren rauchen müssen. Die Nankees find wieder einmal schlau gewesen. Die Bostoner Tabakhändler haben sich einen Borrath von Tabak angelegt, der auf zwei Jahre ausreicht. Kuba produzirt in normalen Jahren ungefähr 200 000 Ballen. Dieses Jahr beträgt die Ernte nur 20 000 Ballen, die längst verkauft sind. Die Auf- ständischen befinden sich im Besitz der Distrikte, welche den besten Tabak liesern. Briefkasten der Redaktion. Die suristische Sprechstnude findet am Montag. Dien st ag. Freitag und Sonnabend von 8'/2 Uhr abends statt. K. L. Die Polizeiverordnung schreibt die polizeiliche Ge- »ehmignug zum Aushängen von Anklliidigungsmitteln des Gewerbebetriebes vor. Die Bedingungen der Genehmigung sind dem Ermessen der Polizei übertragen. Beschweren Sie sich event. beim Polizeipräsidium. Rixdorf. Anonyme Einsendungen können wir nicht berück- sichtigen. Die iAdresse der„Gazeta Robotnicza" ist: Druckerei von Faniszewski u. Quitt, 8. Dresdenerstr. 32. H. St. Uns unbekannt. 5 Wettende. Er wäre froh, wenn er das besäße, was dazu fehlt. C. K. 3Z. 1. Nein. 2. Nein. Sie können nur Ihre Forde- rung einklagen und dann das Pfand auf grund des Urtheils verkaufen lassen. 3. Strafbarkeit liegt nicht vor.— H. E. Der Erfolg einer Berufung an das Schiedsgericht u. f. w. läßt sich nicht voraussehen. Kosten verursacht die Berufung u. s. w. nicht. Der Wittwe steht die Rente zu, wenn ihr der Nachweis gelingt, daß ihr Mann infolge des Unfalls— wenn auch nicht sofort— gestorben ist.— F. C. 1. und 2.: Ja.— Leicht. Briefliche Antwort erlheilen wir nicht. 1. Nein, Sie haben ganz recht gehandelt. 2. Nein. 3. Sie müssen geladen werden. 4. I bewahre! ö. Eine Woche. 6. M. H. 100. 1. Nein. 2. Ja.- A. T.». Falls Sie„d auf die Erbschaft verzichten(innerhalb 6 Wochen nach es« Todesfall), ist die Tochter an den Miethsvertrag gebi>er« Sie kann ihn nur, falls der Miethsvertrag etwa länger d' zum Ablauf des auf den Tod folgenden Halbjahres küntzz« - so Witternngöiibersicht vom 6. Oktober 1800. be« »der »em «ns §•&(» Stationen. Swiuemünde Hamburg . Berlin .. Wiesbaden . München . Wien ... Haparanda . Petersburg. Cork ... Aberdee».. Paris ... £ Ig. 2: SB«™ B s£ L c«" e 2 o i-1 K« Lx Cft n a e so tt Ol 10 G_ KZ Wetter 759 767 762 764 768 768 748 749 738 763 SSW Still SSW SW wolkig bedeckt heiter wolkig heiter wolkig Regen Regen halb bedeckt heiter 3 8 3 7 7 10 10 9 « 9 Wetter-Prognose für Mittwoch, den 7. Oktober 1800. Zunächst zienilich heiter, am Tage etwas wärmer bei mäßigen bis frischen südwestlichen Windenz nachher Trübung und etwas Regen. Berliner Wetterbureau. Her Stolz der Hausfrau ist eine blendend weisse Wäsche. Diese wird am sichersten erzielt durch die Verwendung des echten Dr. Thompson's Seifenpulvers zum Waschen und Bleichen, wobei die Stoffe mehr geschont werden, als bei jeder anderen Waschmethode, auch viel Mütze, Zeit und Geld erspart wird. Man achte auf die Schutzmarke„Schwan ".. In haben in den meisten Droguen-, Seifen» und Kolonial» waaren-Kandlnugen. Kinderwagen- Kazar Ms» Bpinnep, Jerusalemerstr.42 am Dönhoffplatz und Brunnenftratze 0. Großartig. 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