ieffcn hätte sich eine mehrstündige Debatte darüber zwischen den Arbeitern und Herren Professoren entsponnen. Dr. Watson erzählte serner der Kommission, daß sich die Arbeiter in der Umgebung von Newcastle häufig Pro- fessoren von der doriigen Universität kommen ließen, um ihnen Vorlesungen über Geologie und dergleichen zu halten. Tr. Beumcr lhat vorüber sehr verwundert, da ihm solche Dinge in Deutschland offenbar nicht begegnet sind. Endlich wird darauf hingewiesen, daß die englische Regierung zu Fabrikinspektoren, zu Beamten im Board ot Trade u. s. w. öfter durch Intelligenz sich auszeichnende Arbeiter gewählt habe. Wie ungebildet doch die deutschen Arbener sein müssen, daß die Regierung hier nicht das Gleiche thut! Kein Mensch wird doch behaupten wollen, daß dieser Umstand etwa auf eine prinzipielle Gegnerschaft der Re- zierung gegen die Arbeiter zurückzuführen sei! Wir denken zu hoch von den sich überall dokumen- tirenden Bildungsbedürfnissen der deutschen Arbeiter, um sie einem Dr. Beumer gegenüber erst besonders in Anspruch nehmen zu müssen. Aber selbst wenn wie bona fides bei Herrn Dr. Beumcr voraussetzen wollcen, so ginge es ihm wie jener vornehmen englischen Lady aus dem Westend von London , welche in Rom durch den Anblick des auf den Brücken, Plätzen und Palaststufen kampirenden Lumpen- Proletariats die Existenz von Armulh und Elend in der Welt entdeckt. Schon ein kurzer Spaziergang von ihrem Hause nach den Vierteln von Soho , Sc. Giles x. hätte ihr ein jeder italienischen Romantik bares Elend enthüllt, das ihr das Blut in den Adern erstarren gemacht hätte. Aehnlich Herr Dr. Beumer. Er muß extra von Düsseldorf nach Newcastle reisen, um dort den Bildungs- drang der Arbeiter zu entdecken. Der englischen Arbeiter, sagt Herr Dr. Beunier, weil sie es sind, bei denen er denselben zuerst entdeckt. Sollte er einmal geruhen, sich nach> den Bildungsbedürfnissen und dem Bildungsstand unserer deutschen Arbeiter umzuschauen, so würde er manches Merkwürdige finden. Ohne den englischen Arbeitern nahe treten zu wollen, können wir getrost behaupten, daß die Durchschnittsbildung der deutschen Arbeiter unbedingt eine höhere ist; und wenn derVBildungstrieb den Maßstab sür den sogenanntengesunden Sinn" bei den Arbeitern bildete, so hätten die deutschen zweifellos den allergesündesten. Anstatt zu schließen, daß Bildung und jenergesunde Sinn" wohl nicht viel mit einander zu thun haben, folgert Dr. Beumcr, daß die Bildungsstufe der deutschen Arbeiter eine ziemlich tiefe sein müsse. Triumphirend glaubt er sich nun am ersehnten Ziele angelangt, indem er fortfährt: Alle diese Thatsacken(nämlich die oben angeführten Beispiele aus England) müssen uns doch zeigen, daß die Arbcitervcrhältnisse in England vielfach ganz anders liegen als bei uns; und daß unter solchen Umständen die Möglichkeit eines Verkehrs mit deu Arbeitern auf dem Fuße völliger Gleickcherechtigung in England nicht geradezu überraschen kann, liegt aus der Hand. Ob aber auf ein Land, in welchem die Verhältnisse thatsächlich ganz anders liegen, derartige Vereinigungen(wie die Trade Unions) ohne Weiteres übertragen werden können, dürste doch sehr dem Zweifel unterworfen sein." Denn, heißt es an einer andern Stelle,ein solches Material von Arbeitern haben wir in Deutschland zur Zeit noch nicht, im Gcgenthcil, tragen die Führer der Arbeiter zur Zeit eine so feindselige Stellung gegen das Kapital zur Schau, daß schon aus diesem Grunde ein Berkehr mit ihnen auf dem Fuße völliger Gleichberechtigung unmöglich erscheint." Herr Caron endlich sagt es rund heraus, die Existenz der Sozialdemokratie unter der revolutionären deutschen Arbeiterschaft sei schuld daran, daß die deutsche Unter- nehmerklasse sich zu keinerlei Konzessiönen gegenüber den Arbeitern herbeilassen will. Die Existenz der Sozialdemokratie unter de» deutschen Arbeitern können wir angesichts der fast V/a Millionen Stimmen, welche diese Partei bei den letzten Reichstags- wählen davongetragen hat, schwerlich in Abrede stellen. Wir haben auch nicht die geringste Veranlassung dazu. Wenn aber das rothe Gespenst immer wieder und wieder den fadenscheinigen Borwand dafür liefern muß, daß selbst den dürstigsten Arbeiterforderungcn in Bezug auf Koalitions-, Versammlungsfreiheit jc. jedwede Anerkennung versagt wird, so müssen wir gegen eine solche unehrliche Argumen- tation energisch protestiren. Die Kapitalisten gebrauchen hier denselben Kniff, wie der frühere Minister von Pult- kamer, dessen feine Spürnase hinter jeder gewerkschaftlichen Vereinigung die Hydra der sozialen Revolution witterte und der demgemäß jene entweder auflöste oder ihr durch willkürliche Polizeimittel jede Bewegungsfreiheit abschnitt. Dieser so beliebt gewordene Trick besteht in der absichtlichen Verwechslung zweier total verschiedenen Dinge, nämlich einerseits der politischen Stellung der Arbeiter als Klasse gegenüber den Kapitalisten als Klasse und andererseits der «trthschaftlichen Stellung der einzelnen Arbeiter oder von Arbeitergruppen gegenüber den einzelnen Kapitalisten. Die Sozialdemokratie ist der politische Ausdruck der Stellung, welche die Arbeiterklasse als Ganzes innerhalb der heutigen Gesellschaft einnimmt; sie ist das Produkt der Erkenntniß. daß die ökonomische Entwicklung diese Gesell­schaft von selbst dahin drängt, eine andere Gesellschaft mit anderer Basis und anderer Gestaltung aufzurichten. Wenn aber heute die Sozialdemokratie an die bestehende Gesellschaft mit der Forderung herantreten wollte, einer anderen Gesellschaft auf der Grundlage des Gemeineigen- thums Platz zu machen, in der Erwartung einer sofortigen Erfüllung dieser Forderung, so wäre dies ebenso lächerlich als aussichtslos, so lange die Sozialdemokratie nicht eine so große Macht einzusetzen hat, um einer solchen Forderung de« unumgänglich nölhigen Nachdruck zu verleihen. Bis jetzt besitzt sie diese Macht noch nicht, und die Erlangung derselben hängt nicht von ihrem Willen ab. Im wirthsch östlichen Kampfe gegen die übermäßige Ausbeutung seitens der Kapitaüstenklasse stehen die Arbeiter mit ihrer Forderung nach Arbeiterschutz, Normalarbeilstag, Koalilionssreiheit:c., gleichgültig ob sie sonst Sozialdemo- kraten sind oder nicht, unbestreitbar vollständig auf dem Boden der bestehenden Gesellschaft. Ja, in der Erhebung jener Forderungen liegt eine formelle Anerkennung der bestehenden Gesellschaft. Wie also in solchen Forderungen sich sozialdemokratische Bestrebungen offenbaren sollen, ist unserem Verstände unerfindlich. Wir wissen freilich, daß jene heuchlerische Unterschiebung seitens der herrschenden Klasse nur geschieht, um, zum Vortheile ihres eigenen Säckels, der arbeitenden Klasse die Möglichkeit jedes Wider- standes zu nehmen. Die Kommission lobt die Forderungen der englischen Trade Unions alsreasonable", tadelt aber die der deutschen Arbeiter als maßlos und übertrieben, weilsozial- demokratisch". Den Beweis dafür, daß die Forderungen der deutschen Arbeiter nichtreasonable" seien, schenkt sich die Kommission kluger Weise. Dagegen dürfte uns der Beweis sehr leicht fallen, daß die deutschen Arbeiter in ihren Forderungen,'was Lohnsätze und Arbeitsdauer an- betrifft, weit mäßiger, alsovernünftiger" sind als ihre englischen Brüder. Im Auftrage desZentralverbandes deutscher In­dustrieller" und anderer mächtiger Kapitalistenvereinigungen, in welchen sich die deutschen Jndustriebarone organisirt haben, ist die Konimission nach England gegangen in der deutlich erkennbaren Absicht, den Beweis zu erbringen, daß die Einführung solcher Institutionen wie der englischen Trade Unions in Deutschland ein Ding der Unmöglichkeit sei und absolut verhindert werden müsse. Eine Arbeit des Herrn Dr. von Schulze-Gävcrnitz in den Professor Schmoller'schen Jahrbüchern, welche wohl in verständiger Weise die Einführung der Trade Unions als eine Methode der leidlichen Gestaltung der Beziehungen zwischen Arbeit- geber und Arbeitnehmer vorgeschlagen hatte, scheint den Anstoß zu jener sauberen Mission gegeben zu haben. Herr Dr. von Schulze-Gävcrnitz wird daher in nicht sehr schmeichelhafter Weise von dem Kommissionsbericht mit den giftigsten Ausfällen bedacht, denn heilig, heilig, heilig ist der Profit und verdammt, wer ihn auch nur mit einem Schatten anzurühren wagt. Nach unseren Ausführungenglauben wir den von dem Kommissionsberichte beabsichtigten Beweis sür kläglich ver- unglückt ansehen zu dürfen. Die Gesehgebung und das Droletariat im Klassenstaate. (Zum Entwurf des bürgerlichen Gesetzbuches f»r Deutschland.) I hm. Der Grundsatz der Rechtsgleichheit gilt all­gemein als die unbedingte Voraussetzung für das Gedeihen eines Staatswesens oder einer Gesellschaft. Alte wie neue Necktsgelehrte sind sich darüber einig, daß ein Staat, ohne Gleichheit vor dem Gesetz zu gewähren, nicht aus die Dauer bestehen kann. Schon die alten römischen Juristen erkannten aus- drücklich den Grundsatz der Rechtsgleichheit als den leiten- den Gesichtspunkt, als das Organisationsprinzip der Gesell­schaft(societas) an. Und heute schreibt der geistvolle Göttinger Rechtslehrer Rudolph von Jhering in seinem Zweck im Recht"(Band I. S. 369): «Nicht dämm wollen wir im Recht die Gleichheit, weil sie an sich etwas Erstrebcnswerthes wäre... sondern darum wollen wir sie, weil sie die Bedingung des Wohles der Gesellschaft ist! Wenn die Lasten, welche die Gesellschaft ihren Mitgliedern auferlegt, ungleich vertheilt werden, so leidet nicht blos derjenige Theil, der zu schwer belastet ist, sondern die ganze G esellschaft; der Schwer- punkt ist verrückt, das Gleichgewicht zerstört und die natür- liche Folge davon ist der soziale Kampf zum Zweck der Herstellung des Gleichgewichts, unter Umständen eine höchst gefährliche Bedrohung und Erschütterung der bestehenden gesellschaftlichen Ordnung." Man sollte nun meinen, baß es unter solchen Um- ständen immer das Streben der Gesetzgeber gewesen wäre, diesen für die Existenz und Entwickelung des Staates so wichtigen Grundsatz zu befolgen und die Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz herzustellen. Davon aber ist in der gesammten bisherigen Rechts- geschichtc nicbts zu finde»; im Gegcntheil stoßen wir überall auf die größten Bevorzugungen Weniger und auf die völlige oder doch theilweisc Rechtlosigkeit der großen Volksmassen. In jedem Jahrhundert tritt uns das be- stehende positive Recht als eine Sammlung von Privilegien und Fällen völliger Rechtsberaubung entgegen. Dieser Umstand kann aber nicht Wunder nehmen, wenn wir uns den Ursprung und Bildungsprozeß unseres Rechts vergegenwärtigen. Es beginnt mit dem nackten Egoismus, niit der Gewalt des Stärkeren, welche dem Schwachen das Recht setzt. Es ist wie unsere ganze Geschichte das Resultat von Klassenkämpfen und keine Schöpfung der menschlichen Ein ficht und sitt­lichen Gesinnung. Aus diesem Grunde haftet unserem Rechte auch noch heute ein großer Theil brutalen Klassen- Unrechts an. Aber jedesmal, wenn eine neue Klasse dazu berufen ist, ihr Prinzip zum herrschenden der Gesellschaft zu machen, so verrichtet sie die sie unterdrückenden Rechlsinstilute der alten Klasse und proklamirt die Gleichheit des Rechts. Gleichheit vor dem Gesetz! das war der viel- tausendstimmige Ruf der ausstrebenden Bourgeoisie und sie ruhte nicht eher, als bis sie alle die ihr schädlichen Privilegien des feudalen Junkerthums durchlöchert hatte. Gleichheit vor dem Gesetz ist auch heule wieder das Feldgeschrei des gegen die Zwingburg des bürgerlichen Klassenstaates anstürmenden Proletariats! Zwar leugnet die Bourgeoisie, daß sie ihrem früheren Grundsatz untreu geworden sei; aber die Thatsache bleibt doch bestehen, daß sie sich, seitdem sie die herrschende Klasse geworden, eine ebenso lange, wenn nicht noch längere Reihe von Klassenvorrechten und Privilegien geschaffen hat, als sie nur zu irgend einer Zeit eine andere Kaste besessen hat. Seit der Zeit, wo sie den Grundsatz der Rechtsgleichheit proklamirte, Hai sie ihn schon tausende von Malen ver- rathen und zu ihrem Interesse durchbrochen. Das Prole- tariat hat es denn auch oft genug fühlen müssen, daß seine Interessen mit anderen Maßen, als denen gemessen werden, deren man sich bei den Interessen der Bourgeoisie bedient; es weiß aus tausendfältiger Erfahrung, daß es nicht eine dem Bürgerthum gleichgestellte sondern untergeordnete Klasse ist. Möge man es auch noch so viel und oft darauf hin- weisen, daß die Verfassungen der Staaten sowie die Ge- setzbücher den Grundsatz der Rechtsgleichheit ausdrücklich anerkennen, so kann man ihm damit doch die Ueberzeugug nicht mehr nehmen, daß es unterdrückt ist und ein anderes Recht als die herrschende Klasse besitzt. Häufig allerdings findet man, daß der Arbeiter seine rechtliche Jnforiorität in erster Linie den ausführenden Organen des Rechts, den Gerichten, Polizei- und Ver- waltungsbehörden zuschreibt, und nicht dem Gesetzbuch. Das ist ein Jrrihum, der jedoch nur zu begreif- lich ist. Gewiß, es kann ja vorkommen, daß die Behörde ein Unrecht gegen den Arbeiter begeht. Aber dieser Um- stand steht ganz und gar in zweiter Linie und ist im Grunde nur eine Folge des Uebergewichts, welches die Interessen der besitzenden Klasse in der gesummten Rechtsordnung über die der besitzlosen Klassen haben. Durch die damit nothwendig verbundene einseitige Rechlsanwendung zu gunsten des Besitzes muß es auch bei dem unparteiischen und immer gerecht sein wollenden Richter mit der Zeil dazu kommen, daß er sich als Beamter der herrschenden Klasse fühlt, deren Interessen er in erster Linie zu vertreten und zu wahren hat. Wer könnte nun in Abrede stellen, daß eine solche, vielleicht ganz unbewußte Atlffassnng seines Amtes den Richter in seinen Entschei- düngen beeinflussen muß? So haben wir auch die dem Rechtsbewußtsein des Volkes oft direkt ins Gesicht schlagenden Urtheile im all- gemeinen nicht auf den schlechten Willen, auf eine bewußt ungerechte Absicht der Richter zurückzuführen, sondern auf die Rechtsunglcichheit, die alle unsere Gesetzbücher ohne Ausnahme aufzuweisen haben. Der Kampf des Proletariats um sein Recht ist deshalb kein Kampf gegen Personen, sondern gegen Institutionen! Dieser Kampf ist entschieden schwerer zu führen, als der gegen gewisse sozial-ökonomische und politische Ein- richtungen. Letztere berühren und interessiren in Folge dessen auch alle Kreise des Proletariats gleichmäßig, während die verschiedenen Rechtssätze nur dann den Arbeiter benach- theiligcn, wenn irgend eine ihn angehende Rechtssache nach ihnen geregelt werden muß. Dann aber ist es sür den Arbeiter außerordentlich schwer zu erkennen, wo der Fehler, die Ungerechtigkeit im Gesetz liegt, da er meistens dessen genauen Wortlaut nicht vor Augen hat und selbst wenn das der Fall ist, so doch oft nicht den Sinn des Gesetzes wegen der ihm ungewohnten Juristensprache, in der die Gesetze geschrieben, klar zu erfassen vermag. Durch diese Umstände ist es überhaupt nur erklärlich, wie sich manche, die Interessen des Arbeiters schwer schädigende Bestim- mungen so lange Zeit erhalten können. Aber je schwieriger es für das Proletariat ist, sich auch auf dem Gebiete des Rechts Einfluß und Geltung zu verschaffen, jc größer muß sein Eifer sein, sich Rechts- kenntniß zu erwerben. Besonders muß es aber wissen, an welchen Punkten es durch das bestehende positive Recht beeinträchtigt wird. Denn nur unter dieser Bedingung vermag es das Recht so umzubilden, daß es seinen In- teressen den billigen Schutz gewährt, den andere Volks- schichten schon längst besessen haben. Es ist unzweifelhaft ein großes Verdienst, welches sich der Rechtslehrer der Wiener Universität , Herr Anton Men ger, erworben hat, indem er zum ersten Male zeigte, in welch' unglaublicher Weise die arbeitenden Klassen auf allen Ge- bieten des Rechts, im Familien- und Erbrecht, sowie im Sachen- und Obligationenrecht durch die einseitige Begünsti- gung der Interessen der Bourgeoisie geschädigt werden. Er that dies in seiner Schrift:Das bürgerliche Recht nnd die besitzlosen Klassen", einer Schrift, welche in erster Linie den Entwurf des neuen bürgerlichen Gesetzbuches für das deutsche Reich kritisirt, der von einer Anzahl Juristen im Austrage der Reichsregicrung ausgearbeitet ist. Da nun dieser Entwurf eine Zusammenfassung, beziehungsweise Neü- bearbeitung des in Deutschland bestehenden Rechtes ist, so gilt die Menger'sche Kritik in den meisten Fällen auch für die augenblicklich in Kraft befindlichen Gesetze und verdient es, daß sich unsere deutschen Arbeiter ihre wichtigsten Re- sultate genau einprägen, die wir sie ihnen in den folgen­den Artikeln vorführen werden. Ueberdies aber hat auch der Entwurf des neuen bürgerlichen Gesetzbuches selbst ein großes Interesse für die Arbeiterklasse. Derselbe wird im Laufe der nächsten Legis- laturperioden dem deutschen Reichstag vorgelegt werden. Da ist es denn wichtig, daß das Proletariat seine Forde- rungen auf Abänderung und Umgestaltung einer Reihe der seine Interessen verletzenden oder mangelnden Gesetzes-