vollen Verdienst in die Tasche stecken. Die übrigen 2509 Frauen haben ihre Unterkunft entweder in möblirten Wohnungen(Zimmern, Schlafstellen 184), in Pensionen (709) oder bei Familien(1616). Besonders interessant und charakteristisch sind die Zahlen über den Gesund Heils zustand der Industrie- «rbeiterinnen. Beim Eintritt in das industrielle Erwerbsleben hatten gute Gesundheit......... 16 360 Arbeiterinnen mittelmäßige Gesundheit.... 882„ schlechte Gesundheit....... 185„ Als die Enquete stattfand, stellte steh der Gesundheits zustand wie folgt: gute Gesundheit......... 14 557 Arbeiterinnen mittelmäßige Gesundheit.... 2385„ schlechte Gesundheit....... 485„ Die Arbeiterinnen mit guter Gesundheit hatten also um 1803 oder über 11 pCt. abgenommen; die Zahl der Frauen mir mittelmäßiger Gesundheit war um 1503 oder 170 pEt., diejenige der Proletarierinnen mit schlechter Ge- sundheil um 485 oder um 262 pCt. gestiegen. Die bibelgläubigen Dankee's, welche gewiß so gut den Spruch kennen:„Wenn Menschen schweigen, werden Steine schreien", sollten sie nicht auch meinen, das; solche Ziffern zum Himmel schreien, daß sie in beredter Weise die mör- derische Quelle des maßlosen Reichthums etlicher Weniger denunziren, daß sie dringlich, ungestüm nach Abhülfe, nach Schutz verlangen? Und noch wuchtiger wird die Anklage, welche diese Zahlen erheben, wenn man bedenkt, daß die Arbeiterinnen durchschnittlich noch nicht einmal 8 Jahre industriell gearbeitet haben. Nicht 8 Jahre unter dem kapitalistischen Ausbeutungssl) stein sind genug, die Zahl der Arbeiterinnen wir schlechter Gesundheit um rund 262 pCt. steigen zu machen! Und solchen Thatsachen gegenüber— leider giebt es "och schlimmere— giebt es noch Leute, welche nichts von einer Arbeitsschutzgesetzgebung wissen wollen, welche sich beim bloßen Gedanken krümmen, daß dem kapitalistischen Geier Fänge und Klauen gestutzt werden könnten! Nicht die industrielle Arbeit an und für sich, nur die schlechten ungesunden, unmenschlichen Arbeitsbedingungen, die aus den Hundelöhnen folgenden miserablen Lebens-
Zahl der Tage ohne Arbeit 87 58 47 38 31 27 24 23 19 15
edingungen— und die einen wie die andern sind die Früchte er kapitalistischen Profitwurh— tragen Schuld, daß diese werde� tausende von Leben geschädigt und geknickt v �«ch in den Vereinigten Staaten ist es schlecht um f rfa 1" 0 � 0 ber Proletarierinnen bestellt, und in diesem I) echten Lohn tritt uns eine Ursache des sich vcrschlim- rnden Gesundheitszustandes entgegen. _ L. u'F 13 822 Arbeiterinnen berechnet ergiebt der Jahres- bei'fc t e'ncn Durchschnitt von 272 Dollars 45 Cents di- f.-ir 8cn Arbeitslosigkeit. In San-Francisco werden bei 1 1|len �(jite, nämlich 359 Dollars 17 Cents gezahlt, bei yn Ja9en Arbeitslosigkeit. Nichinonb weist dagegen pno ns ohne Arbeit den niedrigsten Jahresverdienst � Tollars 52 Cents auf. Ra... Höhe ihres Jahresverdienstes nach klassifizircn ch die 13 822 Arbeiterinnen wie folgt: Jahresverdienst Zahl der Dollars Arbeiterinnen Unter 100 373 von 100—150 1212 » 150—200 2120 . 200-250 2647 „ 250-300 2377 „ 300—350 2066 » 350-400 1313 , 400-450 774 . 450—500 398 » 500 und mehr 537 .. Diesem mittleren Jahresverdienst von rund 272 Dollars l cm allerdings noch 40 Dollars als Einnahmen von enten, Erbschaften und anderen„äußeren Einnahmequellen", übrigens wohl in den meisten Fällen sehr problematisch {JNd und durch Abwesenheit glänzen) steht nun eine mittlere Mresausgabe von rund 352 Dollars gegenüber. Näm- ltch für Kost und Wohnung....... 162 Dollars Kleidung............. 79„ Familienausgaben....... 73„ Sonstige Ausgaben......• 38„ zusammen.. 352 Dollars. Ergiebt sich also im Durchschnitt pro Arbeiterin cin Defizit von 80 Dollars, das zwar durch die Tamofen„äußeren Einnahmen von Zinsen und dcrgl." auf �0 Tollars künstlich herabgeschraubt werden soll, das aber trotz des besten offiziellen Willens hier wie da Defizit bleibt. Die Arbeiterin mag nur sehen, wie sie damit fertig wird. Mag sie das Loch im Budget durch Entbehrungen, Ueberarbeir:c. zu verbinden suche», oder mag sie es mit Hilfe der Prostitution füllen, vorausgesetzt, daß sie auf die cine wie die andere Weise der kapitalistischen Gesellschaft "icht unbequem fällt, sondern für sie die melkende, mit Bulter versorgende Kuh bleibt, die Zitrone, welche sich den Saft auspressen und dann in den Kehricht werfen läßt. Darf es diesem Abstand zwischen Einnahme und Aus- gäbe gegenüber Wunder nehmen, wenn der Bericht in bezug stllf die Wohnungs- und Lebensverhältnisse der Arbeiter- innen konstatirt, daß„in den Städten, mit etlichen wenigen Ausnahmen, wie z. B. Philadelphia, die Wohnungen, besonders die der ärmsten Arbeiterinnen, fast stets in den oüstersten und schmutzigsten Vierteln gelegen sind, in engen, überfüllten Straßen, wo sich Kneipen und Spielstuben an- cinander reihen. Das Innere entspricht dem Aeußeren, ver Fußboden ist nackt und schmutzig, die Möbel unsauber, Zerbrochen und zerlumpt, die Nahrung ist dürftig, besteht
aus Abfällen und schmucklosen Gerichten. Alles was man sieht, Alles was man hört und fühlt verräth das Elend und oft das Laster." Kann man es für baare Münze nehmen, wenn Carroll- Wright die Frage verneint, ob die Arbeiterinnen, auf welche sich die Enquete bezogen, die Reihen der Prostitution vergrößern? Er beantwortet dieselbe, gestützt auf die Statistik über die reglementirte Prostitution, und schon daraus erhellt, daß seine Verneinung nur einen relativen Werth hat. Jedermann weiß, daß die Zahl der sozusagen staatlich geaichten und für gut befundenen Prostituirtcn in keinem Verhältniß zu der Menge derer steht, welche ge- heim und ohne Reglementation sich verkaufen und verkaufen müssen. Nicht alle der 13 822 Arbeiterinnen fühlen Anlage und Neigung, das Defizit von 80 resp. 40 Dollars abzuhungern und abzudarben. So lange die mensch- licke Arbeitskraft eine Waare bleibt, die auf dem Markte losgeschlagen werden muß, so lange wird auch die Frau der Eventualität ausgesetzt bleiben, sich als Waare verschachern zu müssen. Die Gesellschaft, welche cin System in Kraft läßt, das allem und jedem gegenüber nur den Waaren- und Profitstandpunkt kennt, hat jedenfalls kein Recht, sie dafür mit Steinen zu bewerfen, sondern alle Ursache, demüthig mea culpa, mea maxima culpa zu rufen. Und bis sie zu der Einsicht gelangt, bis sie zu einer Entwickelung gelangt ist, welche nur die Beziehungen von Mensch zu Mensch kennt, wird eine gute und wirksame Arbeitschutzgesetzgcbung der Prostitution mehr entgegen arbeiten, als alle die Kreuzzüge, welche der Mehrzahl nach gewiß recht wohlmeinende Personen gegen„den Schand- fleck" der Gesellschaft predigen.
Ueder schwarze Listen klagen auch amerikanische Arbeiterblätter. Wir lesen in verschiedenen derselben: Es sind nicht allein die Maschinen und die anderen Fortschritte in der kapitalistischen Produktionsweise unseres Jahrhunderls, welche die Armeen der Arbeitslosen täglich vermehren, sondern auch die Furcht der Kapitalisten vor der wachsenden Arbeiterbewegung. Diese Furcht und der Haß gegen die Mitglieder der Arbeiterorganisationen, welche hier und dort bei ihren Kämpfen gegen die ökonomischen Unterdrücker erfolgreich sind, veranlassen die Boye(Unternehmer), wenn immer sie es ungestraft können, aufgeklärte, für die Besserung ihrer Lage agitirende Arbeiter zu verfolgen und sie zu vernichten, indem sie ihre Namen aus die„schwarze Liste" setzen. Ein Mann, der von diesem Schicksal getroffen wird, ist bei der jetzigen umfassenden Organlsiruna der Kapitalisten so gut wie vogelfrei. Er ist, wenn er dabei verharren sollte, in seinem Gewerk zu arbeiten, unsäglichen Qualen und Leiden aus- gesetzt. Von Shop zu Shop(von Werkstätte zu Werk- statte) wandernd wird ihm, auch wenn für ihn Arbeit vorhanden ist, wie einem räudigen Hund die Thür ge- wiesen. Ueberall ist sein Name bekannt; allenthalben weiß man, daß er ein„gefährlicher Mensch" ist, der die anderen Arbeiter zum Streik aufwiegelt, den Leuten die Köpfe ver- dreht, sie zu Sozialisten, d. h. zu denkenden Wesen zu machen sucht, welche sich, wenn sie erst einmal ihre Rechte kennen gelernt haben, weigern, bei geringen Löhnen 12 bis 16 Stunden am Tage zu arbeiten. Er wandert dann von Stadt zu Stadt, aber allüberall findet er die schwarze Liste und wenn er sogar einen anderen Namen annimmt, oder seinen Bart abrasirt, resp. sich einen Vollbart stehen läßt, nichts schützt ihn auf die Dauer vor dem Erkannt werden, denn in vielen Branchen haben die Bosse„Arbeitsbücher" oder„Certifikate " eingeführt und wer nicht im Besitz eines solchen„Passes" ist, wird unnachsichtlich ab- gewiesen, weil das Fehlen jenes Leumundszeugnisses so gut wie ein Beweis ist, daß der Arbeitsuchende ein„gefähr- licher Mensch" ist. Derartige„schwarze Listen" werden hauptsächlich nach verlorenen Streiks und in Szene gesetzten Lockouts(Aus- sperrungen seitens der Unternehmer) angefertigt und noch nach Jahren hält ihre vernichtende Wirkung an. Die organisirten Brauer, Bäcker, Cigarrenmacher, Möbelarbeiter ic. ic., wissen davon ein Lied zu singen. Hunderte und tausende von Arbeitern, die einmal einen Streik oder Lockoul mitgemacht haben, sind noch jetzt nicht wieder in ihrem Gewerke plazirt, obwohl über dem Er- eigniß, welches sie auf die Straße warf, Jahre dahin- gegangen sind. Manche von ihnen sind gänzlich verschollen, Andere haben ihrem Leben durch den Strick, eine Revolver- kugel oder einen Sprung in das Wasser ein Ende gemacht, wie die Akten des Morguen-Verwalters und des Coroner- amtes schwarz auf weiß darthun; viele haben auf dem mühevollen„Tramp "(auf der Walze) durch das Land Beschäftigung bei den Eisenbahnbauten erlangt, soweit sie den Anstrengungen endloser Tagcmärsche und dem Mangel an Brod und Obdach nicht erlegen sind; wieder andere ernähren sich durch Ausgrabung von Kellern bei Häuser- bauten, durch Kohlcnschaufeln, Steintragcn und ähnliche chwere Arbeiten. Einigen ist es gelungen, von Freunden und Bekannten cine kleine Summe Geldes zu leihen, um eine Wirthschaft, einen Grünkram- oder Krämerladen, eine Zcitungsrunde oder ein Cigarrengeschäst zu beginnen, oder eine Anstellung als Versicherungsagent, als Buchverkäufer oder Hausirer mit Spielzeug,„Nooclties" ze. zu erlangen und auf diese Weise kümmerlich ihr Dasein zu fristen. Es giebt auch solche, die, nachdem ihnen alles nicht gelungen, sich von ihren Frauen und Kindern ernähren lassen müssen. Wie viele Seufzer, Thränen, Flüche, hat nicht schon die„schwarze Liste" einem großen Theil des Heeres der
Arbeitslosen ausgepreßt und welch' eine Saat des Hasses ist nicht durch sie im Emporwachsen begriffen! Wenn, nach- dem die Unterstützung aus der Streikkasse versiegt und der Familienvater von der Suche nach Arbeit mit leeren Händen heimgekehrt, der hartherzige Hauspascha an die Thüre klopft, um in unerbittlichem Tone den Miethszins zu verlangen, die Frau des Ausgeschlossenen, des auf der „schwarzen Liste" Stehenden um Gnade und Nachsicht bat, empört sich nickt da jedes menschliche Gefühl in der Brust des Verfolgten? Wie groß aber die Schaar derjenigen ist, welche Ursache haben, sich nach Aenderung zu sehnen, geht schon allein aus dem Umstand hervor, daß in Newyork jedes Jahr ungefähr 30 000 Familien wegen Nichtbezahlung der Miethe auf die Straße geworfen werden und die Mehrzahl dieser Familienväter können nicht bezahlen, weil sie temporär arbeitslos geworden sind. Die Gesehgebung und das Proletariat im Klastenstaat. Ii. (Vergl. Nr. 13.) lim. Wir haben im ersten Artikel den Nachweis ge- liefert, daß nicht nur die Umstürzler, sondern auch die künftigen Juristen die Gleichheit des Rechts für alle Klassen der Gesellschaft im Interesse der allgemeinen Wohlfahrt des Staates fordern. Es liegt darin nicht mehr und nicht weniger als eine völlige Verurtheilung des bestehenden Klassenstaates, nur muß man dabei die Gleichheit des Rechts nicht oberflächlich, sondern in echt wissenschaftlicher Weise erfassen. Gleichheit des Rechts ist nämlich nicht, wie man noch häufig meint, gleichbedeutend mit jener rohen schematischen Anwendung der geschriebenen Gesetze auf alle Interessen- konstikte, mögen sie nun zwisihen den Angehörigen der Bourgeoisie oder des Proletariats vorkommen. Diese Auffassung ist grundfalsch, schon deshalb, weil sie das Recht als etwas völlig Abstraktes, Immaterielles ansieht, das unbeschadet der ökonomischen Verschiedenheit der ein- zelnen Gesellschaftsklassen auf diese ohne weiteres angewandt werden kann. Das Recht ist aber etwas sehr Konkretes, außeror- deutlich Materielles: es ist der Inbegriff der vom Staat als berechtigt anerkannten, ökonomischen, sittlichen und intellektuellen Interessen seiner Mitglieder, für die er mit seiner Autorität eintritt und deren Geltendmachung er erforderlichen Falls mit seiner Zwangsgewalt vertritt. Gleichheit des Rechts ist deshalb auch wissenschaftlich genommen die gleichmäßige Anerkennung der Interessen der Bourgeoisie und des Proletariats' durch den Staat, so weit keine dieser Interessen dem Staatszwcck d. h. dem Wohle der Allgemeinheit zuwiderlausen, sodann aber auch die Zusicherung gleichen Schutzes dieser rechtmäßigen Jnter- essen durch die Staatsgewalt. Die Rechtsgleichheit in diesem Sinne aufzufassen, das wäre in der Thal zu viel von unserem Klassen staate verlangt, dessen ursprünglichste und vornehmste Bestimmung es ist, womöglich ausschließlich den Interessen einer Klasse zu dienen; das hieße für ihn, sich mit eigner Hand den Dolch ins Herz stoßen; er vermag gar nicht dazu gelangen, die Ebenbürtigkeit der Interessen einer anderen, als der herrschenden Klasse zu begreifen. Was er als „berechtigte Interessen" anerkennt, das muß ihm erst im heißen Kampf abgerungen werden. Er begnügt sich keineswegs damit, das Proletariat durch sein positives Recht zu bcnachtheiligen, sei es nun, daß er es direkt schädigt, sei es, daß er dessen unmittelbarste Jnter- essen ungenügend schützt; er geht weiter und macht es ihm schwer wie möglich, sich sein Recht selbst da zu ver- chaffen, wo es ein solches besitzt. Es ist oft darauf hingewiesen worden, sagt Professor Menger in seinem bereits erwähnten Buche(S. 12), daß das Einkommen des Armen nicht nur geringer ist, sondern daß es auch in seinen Händen einen relativ geringeren Werth besitzt, da er für seine dürstige Wohnung, Nahrung und Kleidung vergleichsweise viel mehr als der Reiche bezahlen muß. Dagegen ist noch niemals beachtet worden, daß der enge Kreis von Rechten, welche die Rechts- ordnung den Armen zuweist, eine viel geringere Bedeutung hat, als wenn dieselben Befugnisse einem Reichen zustehen würden. Man ist auf den ersten Augenblick versucht, diesen Satz für übertrieben zu halten, indessen weist sich seine Richtigkeit leicht nach. Der von den römischen Juristen zuerst aufgestellte und dann in alle unsere neueren Civilgesetzbücher übertragene Satz:„Rechtsunkenntniß und Rechtsirrlhum schützt vor Strafe nicht," stellt sich bei näherem Zusehen als ein wahrer Galgenstrick heraus, an dem das Reckt der Arbeiter ystematisch erdrosselt wird. Ist es an und für sich eine starke Zumuthung des Staates an seine Bürger, wenn er von ihnen verlangt, daß sie das von ihm verkündete Recht, das kodifizirt ganze Bibliotheken füllt und das auch der gedächtnißkräftigste Jurist nicht im Kopfe haben kann, kennen sollen, so ist es gar ein wahrer Hohn, wenn er diese Forderung an die besitzlosen Klassen stellt, die er zu Arbeitsthieren degradirt und denen er weder die Mittel noch die Möglichkeit ge- währt, sich auch nur den kleinsten Theil von Rechtskenntniß zu erwerben. Verlangt der Staat die Kenntniß seines Rechts, dann hat er auch die Pflicht, es seinen Bürgern zu lehren, dann uhre er die Rechtsbelehrung als Disziplin in die Schulen ein. Vorher aber kann und darf er die Rechtsunkenntniß nicht durch Verluste irgend welcher Art bestrafen. So