Kegenden wichtigen Interessen des eigenen Urtheils bar find und Menger den nothwendigen Zusammenhang der Auffassung| baß sie wie Kinder äußeren Einflüssen zugänglich find.

So kommt es denn, daß die Bourgeoisehe äußerlich

Andere, dirett auf die Unterjochung der Arbeitgeber der Ehe mit der Gestaltung des Familienrechts: der recht- oft eine viel glücklichere" ist als die Proletarierehe. In gerichtetete Bestrebungen find weniger harmlosen Charakters, bei lichen Stellung der unehelichen Kinder, des ehelichen Güter- ersterer giebt es selten Gegenfäße der Charaktere und hnen tommt, neben dem Mangel sozialen und wirthschaftlichen Ver- rechts 2c. nicht erkannt hat? Obgleich er in seiner meister-| Konflikte, solange die Ehe auf sicherer ökonomischer Basis ständnisses, noch ein gut Theil recht bösen Willens zum haften Kritik des bürgerlichen Gesetzbuches scharf gegen den ruht, denn auf etwas anders als auf das beiderseitige Die Kenntniß von diesen und ähnlichen Vorgängen dürfte einseitigen und parteiischen Geist unseres Juristenstandes, Wohlleben des Gatten gründet sie sich ja nicht; bei der nicht in die Stubirstube des Herrn Professors gedrungen sein, sonst der sich lediglich als Vertreter der befizenden Klaffen fühlt" letteren hingegen, sind die Konflikte häufig und die Scheidung Fönnte er wohl kaum für die Träger der gekennzeichneten Bestrebun- und der sich in seiner ganzen Nacktheit in den Bestim- wird oft nöthig, weil bei der Urwüchsigkeit des Sinnen­gen die gesellschaftliche und wirthschaftliche Gleichstellung mit mungen des" Entwurfs" über das Familienrecht offenbart, lebens, in den Gatten die Gegenfäße heftig anfeinander den Arbeitgebern in Anspruch nehmen.

Ausdruck.

Die Gesetzgebung und das Proletariat im Klassenstaat.

IV.

"

" 1

-

-

Der Herr Professor erwartet von den Massen, die, wie zu Felde zieht, so meint er an einer anderen Stelle doch, plaßen. Aber auch angenommen, die Scheidungen wären ebenso gezeigt, nur zu häufig den sozialer und wirthschaftlichen Unverstand daß das Institut der Ehe in den positiven Rechtssystemen repräsentiren, einen erziehlichen Einfluß auf die Arbeit- und so auch im Entwurf des bürgerlichen Gesetzbuches in häufig bei der Bourgeoisie eine Nothwendigkeit, wie beim geber. Diese Erwartung berechtigt wohl zu der Annahme, daß einer gerechten Weise geordnet sei." Proletariat, so wird man zugeben müssen, daß erstere sich dem Herrn Professor in dem Wolfenkutuksheim seiner idealen An­Verhielte sich die Sache thatsächlich so, wie Menger viel leichter über die Unannehmlichkeiten des zerrütteten schauungen die Verbindung mit der thatsächlichen Gestaltung der Durch ihr Vermögen be= Dinge verloren gegangen ist und daß er alle Ursache hat, bevor er sie darstellt, dann wäre es doch zum mindesten psychologisch Chelebens hinwegseßen kann ich um die Erziehung der Arbeitgeber bemüht, dafür zu sorgen, daß wunderbar, wie der einseitige und parteiische Geist der fißen die Bourgeois die Möglichkeit, ihre Frauen in Bäder feine Art, über die grundlegenden Verhältnisse des praktischen Lebens Juristen" nun mit einem Male dazu kommt, das grund- und auf Reisen zu schicken oder sich ihrer auf andere Weise an urtheilen, etwas mehr Reife erkennen lasse, sagen wir, etwas legende Institut des Familienrechts in gerechter und un- wenigstens vorübergehend zu entledigen. Der Proletarier kann besser erzogen werde. Vielleicht hält der Herr Professor dazu, in Analogie zu seinem parteiischer Weise" zu ordnen. In Wahrheit aber hat das nicht; er ist gezwungen mit seiner Frau zusammenzu­Erziehungsprinzip in bezug auf die Arbeitgeber, die unteren Be- fich auch bei der Ehe der einseitige und parteiische Geist" bleiben und sich seine Lebensfreude durch häuslichen Zwist dientesten seiner Universität für am besten geeignet. nicht verleugnen können, und wie es uns scheint, sich auch vergällen zu lassen. So behandelt der Bourgeois den Gelehrten! Solange gar nicht bemüht, es zu thun. So sieht man, daß durch die Erschwerung der Ehe­Herr Professor Sering die Eisenzölle vertheidigte und die Das geht klar und unzweideutig aus den Bestim- scheidung nur wieder die besiglosen Klassen geschädigt amerikanische Lebensmittelkonkurrenz ungefähr wie ein An- mungen des" Entwurfs" hervor, welche die Auflösung der werden, daß aber die besißenden wie erst schon nach­fänger des nationalliberalen Flügels des Kartells behan- Ehe, die Scheidung, erschweren sollen. Nur wenn man gewiesen wurde nur Nußen daraus ziehen. Die bewußte Absicht, das Proletariat zu schädigen, delte, war er lieb Kind und allgemein umschmeichelt. meint, es sei für den Arbeiter resp. die Arbeiterin ein Sowie die Wissenschaft aber der Bourgeoisie einige unan- Glück und eine Wohlthat lebenslänglich an einen unge- hat, wie wir gerne zugeben wollen, den Gesetzgebern, bei genehme Wahrheiten sagt, ist sie unreif" und ihre Ver- liebten Gatten gefesselt zu sein, könnte man den Satz des der Ausarbeitung des Entwurfes nicht vorgeschwebt; fie treter werden darauf hingewiesen, von den unteren Be Prof. Menger unterschreiben: Die besiglosen Klassen wollten jedenfalls wie Prof. Menger sich ausdrückt dienten der Universitäten"" bessere Erziehung" sich zu holen! werden dem Entwurf die Anerkennung nicht versagen die Festigkeit der Ehe, des Fundaments der Familie nicht fönnen, daß seine Bestimmungen über die Ehe nicht nur durch allzu große Ausdehnung der Scheidungsgründe er­an sich zweckmäßig sind, sondern daß sie auch ihr beson- schüttern. Damit tennzeichnet sich wieder einmal die deres Klasseninteresse nicht verlegen."( Menger XV, S. 31). sancta simplicitas unserer Rechtsgelehrten. Die Festigkeit Nach dem Entwurf ist nämlich die Scheidung und der Ehe wird und kann nicht durch die Ausdehnung der die Trennung von Tisch und Bett( die lediglich eine Vor- Scheidungsgründe" erschüttert werden. Zu der Zeit, als Das Familienrecht im Entwurf des bürgerlichen bereitung für die entgültige Scheidung sein soll) nur dann Friedrich II. das preußische Landrecht einführte, gab es Gesetzbuches.) geftattet, wenn von Seiten des einen Ehegatten ein lange nicht so viel Scheidungen trotz der Leichtigkeit der­ Das Familienrecht ist der Inbegriff derjenigen Rechts- schweres Verschulden vorliegt: wenn derselbe Ehebruch oder be- selben, wie heute bei ihrer Schwierigkeit. Das Moment, fäße, durch welche der Staat die öffentlichen Interessen stimmte schwere Sittlichkeitsverbrechen begangen, dem Leben welches die moderne Ehe erschüttert und einer allmähligen bei der Ordnung der Familienverhältnisse sowohl wie die des andern Ehegatten nachgestellt oder ihn böslich verlassen Anflösung entgegenführt, ist unsere großindustrielle Pro­Intereffen der einzelnen Familienglieder selbst schüßt und hat, oder endlich, wenn er durch schwere Verlegung der duktionsweise, und es ist zum mindeſten eine Naivität, mit seiner Autorität vertritt. ihm gegen den andern Ehegatten obliegenden ehelichen deren Folgen durch Erschwerung der Ehescheidung aufheben Seinem Ursprung nach ist das in Deutschland Pflichten eine so tiefe Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses oder abschwächen zu wollen. Das gelingt nie und nimmer. Die Entwicklung unserer Gesellschaft ist unaufhaltsam, geltende Familienrecht von sehr verschiedener Herkunft. verschuldet hat, daß diesem letteren die Fortsetzung der Vom Interessen- fie wird auch jene Zwirnsfäden mühelos zerreißen, mit Zum Theil gehört es dem alten römischen Rechte, Che nicht zugemuthet werden kann. zum Theil dem einheimischen Gewohnheitsrechte, zum ftandpunkt des modernen Musterbourgeois und kompleten welchen unsere Juristen sie hemmen und aufhalten möchten. Theil auch dem mittelalterlichen Kirchenrechte an. Und Ehrenmannes" find diese Bestimmungen ja sehr bequem zwar ist die Zusammensetzung des Familienrechts aus und praktisch. Dieser heirathet ja nicht etwa, wie der Die Geschichte eines Spinners von Lille . I. diesen verschiedenen Bestandtheilen in den Einzelstaaten unfittliche" und zuchtlose" männliche und weibliche Prole­eine verschiedene gewesen, so daß wir in jedem kleinen tarier, um in der Ehe sein Liebesbedürfniß zu befriedigen, Die Masse des werkthätigen Volks ist allen Nücken Ländchen ein anderes Familienrecht in Geltung finden. auch nicht um in der völligen geistigen und gemüthlichen und Tücken des Kapitals Jahrzehnt nach Jahrzehnt auf Erst durch das deutsche Reichsgesetz vom 6. Februar 1875 Gemeinschaft mit einer Person des anderen Geschlechts sein Gnade und Ungnade ausgeliefert gewesen, ohne daß das über die Beurkundung des Personenstandes und die Ehe- Glück zu suchen für derartige Empfindungen ist er ja Korps der gutgesinnten Breßkosaken einen Schrei der Ent­schließung ist in diesen Wirrwarr ein wenig Einheit ge- zu gebildet"; er heirathet eben aus, fittlichen Motiven", um rüstung, einen Ruf nach Gerechtigkeit, ein Wort des Tadels tommen, aber noch heute gehört der weitaus größte Theil fein Kapital zu vermehren, um seine Lebenshaltung bequemer für die geschaffenen Mißstände gehabt hätte. des Familienrechtes dem mannigfachen Partikularrecht an. zu gestalten, um die nöthigen Erben für seinen Besitz zu pro- Mochte gleich mit der Knechtung des Proletariats Das neue bürgerliche Gesetzbuch soll nun diesem duziren. Warum sollte ein solcher, rein geschäftlicher die Fortentwicklung der gesammten Kultur gefährdet sein, Nebelstande abhelfen und an die Stelle der vielen Separat Kontrakt so ohne weiteres gelöst werden können? Die was that dies, solange nur der Profit florirte! Es war rechte ein für das ganze Gebiet des deutschen Reiches Frau ist ja nur ein Lurusartikel, der gekauft wird, bestehe recht und billig, daß der arbeitsparende, reichthummehrende gültiges Familienrecht setzen. nun ihr Preis in Geld oder einer sozialen Stellung, und Segen der modernen Produktion sich für den Proletarier Bei einer solchen Neuordnung ist es die Aufgabe des das Eigenthumsrecht an derartigen Gegenständen kann nach in einen Fluch verwandelte, daß die Entwicklung der Gesetzgebers, das veraltete Rechtsgerumpel auszuscheiden der Meinung des Bourgeois nicht ohne triftige Gründe Technik, anstatt das Wort des Aristoteles von dem selbst­und neue Bestimmungen, die den sozialen Verhältnissen erlöschen. thätigen Webschiffchen zu verwirklichen, den Arbeiter nur von heute Ausdruck verleihen, an seine Stelle zu setzen. Für eine solche Musterehe kommen geistige, gemüthliche von der Scholle des antiken Sklaven und mittelalterlichen Denn die Familie ist nicht ein starrer Krystall, der ewig und sittliche Verschiedenheiten gar nicht in Betracht. Da wo Hörigen emanzipirte, um ihn an die Maschine zu schmieden ,. unverändert bleibt, sondern ein lebendiger Organismus, die vollste Charakterlosigkeit herrscht, kann von einer Gegen- ihn dort gegen färglichen Lohn bei Strafe des Verhungerns der in fortwährender Wechselbeziehung mit der Gesellschaft fäßlichkeit der Charaktere keine Rede sein und es wäre in Tag und Nacht, Wochen- und Festtag festzuhalten. Es steht, und dessen Gestalt von den allgemeinen Produktions- der That der größte Unsinn, wenn bei einem solchen war recht und billig, daß der Frau des Proletariers, daß bedingungen bestimmt wird. In Folge dessen erwächst Verhältniß Neigung oder Abneigung eine Rolle spielen seinen Kindern vom zartesten Alter an das gleiche Schicksal dem Gesetzgeber die Aufgabe, das Familienrecht in völligen sollten. widerfuhr. Es war recht und billig, denn so wollte es Einklang mit den gesellschaftlichen Zuständen zu bringen. In dieser Beziehung haben die Juristen des bürger- Gott Kapital, und so predigte es sein Wortführer, der Sehen wir nun einmal zu, in welcher Weise die lichen Gesetzbuches ihre Zeit wirklich einmal begriffen. heilige Manchester ! Juristen des neuen bürgerlichen Gesetzbuches ihre Aufgabe Für die moderne Bourgeoisehe sind Bestimmungen wie die Nur als der kapitalistische Industrialismus gelöst haben. Das werden wir am besten au demjenigen des preußischen Landrechts, wonach schon auf Grund Arbeiterstand physisch soweit degenerirt hatte, daß sich die Institut erkennen, welches das Fundament nnseres ge: beiderseitiger Einwilligung der Ehegatten die Zahl der Hände" und der militärtüchtigen Stellungs­sammten Familienrechts bildet: an der Ehe. Denn von Scheidung( kinderloser) Ehen gestattet, wonach sogar die pflichtigen verminderte, mithin nicht nur die Zukunft der der Art und Weise, wie man diese auffaßt, hängt der unüberwindliche Abneigung des einen Ehegatten zur ganze Charakter des Familienrechtes ab. Auflösung des Ehebündnisses als ausreichend erachtet wird, Huldigt der Gesetzgeber einer in längst dahinge- völlig unpassend und veraltet. schwundenen, ökonomischen Verhältnissen begründeten und Den Grund dafür muß natürlich die Moral" bei deßhalb überlebten Auffassung von dem Zweck der Ehe, leibe nicht das Interesse des Kapitals abgeben.

" 1

den

Profitmacherei, sondern auch die Möglichkeit, das auser­wählte Volk des Kapitals gegen den bekannten ,, inneren Feind" zu schützen, bedroht schien, vergossen die anständi­gen Blätter Krokodilsthränen philanthropischer Rührselig­feit und gaben sich den Anschein, aus Gründen der, reinen so wird er mit Nothwendigkeit dahin geführt, daß er die Anders liegt die Sache bei der Proletarierehe. Hier Menschlichkeit," schwindsüchtige Reformen zu unterstüßen. Verhältnisse zwischen den Ehegatten, den Eltern und Kindern fallen all die" fittlichen" Motive, welche dem bürgerlichen Allerdings schwinden derartige Firlefanzereien wie Schnee und sonstigen Verwandten und Verschwägerten in einer Ehestand seine Weihe und Heiligkeit" geben weg, und an vor der Märzsonne, sobald das zum Klassenbewußtsein kom­durchaus unzeitgemäßen und mit unserem Rechtsgefühl in ihre Stelle treten die unsittlichen Gelüste des Fleisches", mende Proletariat seinen Gegnern ein wir können nicht Widerspruch stehenden Weise ordnet. Geht er dagegen die nackte Liebesleidenschaft und Sinnlichkeit. Die Folge mehr und wir wollen auch nicht mehr" entgegenschleudert, von den thatsächlichen Verhältnissen aus, berücksichtigt er davon ist, daß sich der Charakter des ehelichen Lebens sobald es genug erstarkt ist, einen Druck von unten her nicht nur die Lebenslage der Bourgeoisie, sondern auch die beim Proletariat ganz anders als bei der Bourgeoisie ge auszuüben, der das auf seinen Schultern lastende Joch des Proletariats und bildet sich dann seine Auffassung von staltet. Während hier alles Form, Konvention und Lüge, etwas lockert und erleichtert. dem Zweck der Ehe, so wird er das Familienrecht in einer ist dort alles Inhalt, Leben und Leidenschaft. Der Prole- Dieselben Stimmen der öffentlichen Meinung, welche Weise gestalten, die der heutigen Gesellschaft besser ent- tarier füßt und liebkost sein Weib, weil er sie liebt und dem Hunger und Kummer des Arbeiters gegenüber so spricht und die dasselbe entwicklungsfähig macht. fich in seinen Geschlechtsempfindungen von ihr angeregt stumm oder unverfroren genug waren, ein hohnvolles Welchen dieser beiden Wege nun haben die Juristen fühlt, der Bourgeois aus Konvention; er versteht sich nur Loblied des Glücks der Armuth anzustimmen, können sich des bürgerlichen Gesetzbuches eingeschlagen? zu dieser, ihm im Grunde oft unangenehmen Thätigkeit, dann nicht genug thun, das traurige und harte Geschick Wie von deutschen Gelehrten nicht anders zu erweil sich das so gehört". Der Proletarier streitet, über- der Kapitalistenklasse zu bejammern, welche in ihren Pro­warten steht, den ersten. wirft sich auch mit seinem Weib, und beide werden sogar fiten um ein Hundertstel oder auch um ein Tausendstel Ausgehend von der Auffassung ihrer Klasse über die dabei vielleicht einmal thätlich; aber diese Konflikte ent- bedroht ist. Gerade der aktuelle Moment hat wieder ein Ehe, wonach diese lediglich den Zweck hat, legitime Erben springen wiederum nur einer kraftvollen Empfindung, der mal das widerliche Schauspiel gezeitigt, die an der Krippe thres Besizes zu erzeugen, verfielen die Juristen des bürger- Energie seines Gefühls. Der Bourgeois, dem diese Fähig des Kapitalistenthums stehenden Mamelucken der Feder in lichen Gesetzbuches dem unabwendbaren Geschicke und zeigten feiten völlig abhanden gekommen sind, hat es dann bequem, Klageweiber verwandelt zu sehen, welche Asche auf das von neuem, indem sie ein Familienrecht schufen, das an sich auf das hohe Pferd zu seßen und sich moralisch über Haupt streuen und in zerrissenen Gewändern Trauergesänge Volksfeindlichkeit und Unbrauchbarkeit seines Gleichen noch die Rohheit der Arbeiter zu entrüsten. Und diesen Mangel über die gefährdet scheinende Freiheit" der Arbeit an­nicht gefunden hat, daß die herrschende Klasse völlig unfähig an gesundem, fräftigem Gefühl, an dem er leidet, lügt er stimmen.

ist, ein lebendiges, vom Volke verstandenes Recht zu geben. fich dann obendrein in die Tugend weiser Selbstbe- Natürlich! Die Arbeiterbewegung ist in den einzelnen Und es ist auffällig, daß der sonst so scharfsinnige Prof. herrschung um! Ländern und ganz besonders dank ihrer Internationalität