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Berliner

Volks- Tribüne

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Sozial- Politisches Wochenblatt.

Die Berliner Volks Tribüne" erscheint jeden Sonnabend früh.. Abonnementspreis für Berlin monatlich 50 Pf. pränumerando( frei in's Haus). Einzelne Nummer 15 Pf.

Durch jede Post- Anstalt Deutschlands zu beziehen.( Preis viertelj. 1 mt. 50 pf.)

32.

Redaktion und Expedition:

SO.( 26), Elifabeth- Ufer 55. Ausgabe für Spediteure: ,, Volksblatt", Beuthstr. 3.

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Inserate werden die 4 spaltige Petitzeile oder deren Raum mit 20 pf. berechnet. Dereins- Anzeigen: 15 Pf. Arbeitsmarkt: 10 pf. Inseraten- Annahme in der Expedition: Elisabeth- Ufer 55. Die ,, Berl. Volks- Tribüne" ist unter Nr. 893 der Zeitungs- Preisliste eingetragen

Sonnabend, den 9. August 1890.

IV. Jahrgang.

Arbeiter gedenkt der ausgesperrten Hamburger. Genossen!

Organisations- Entwurf

für die

fozial- demokratische Partei Deutschlands .

Parteigenofenschaft.

§ 1. Parteigenoffe ist jede Person, die das Parteiprogramm anerkennt und die Partei dauernd materiell unterstützt.

§ 2. Zur Partei kann nicht gehören, wer sich eines groben Berstoßes gegen das Parteiprogramm oder ehrloser Handlungen schuldig gemacht hat, oder der Partei dauernd die materielle Unter­stäßung versagt.

Ueber die Zugehörigkeit zur Partei oder den Ausschluß aus derselben entscheiden die Parteigenoffen der einzelnen Parteiorte sder Reichstags- Wahlkreise.

Gegen diese Entscheidungen steht den Betroffenen die Berufung an den Parteivorstand(§ 13) und den Parteitag zu(§ 7 u. f.). Vertrauensmänner.

§ 3. Die Parteigen offen in den einzelnen Reichstags Wahl­freisen wählen in öffentlichen Versammlungen zur Wahrnehmung der Parteiinteressen einen oder mehrere Vertrauensmänner. Die Art der Wahl dieser Vertrauensmänner ist Sache der in den ein­zelnen Kreisen wohnenden Genossen.

Insofern der Wahlkreis durch einen Ort oder durch Theile eines Ortes gebildet wird, ist nur ein Vertrauensmann zu wählen; besteht dagegen der Wahlkreis aus mehreren Orten, so kann für jeden Ort ein Vertrauensmann gewählt werden.

§ 4. Die Wahl der Vertrauensmänner erfolgt in der Regel alljährlich und zwar im Anschlusse an den vorausgegangenen allge

meinen Parteitag.

Die Vertrauensmänner haben ihre Wahl mit Angabe ihrer genauen Adresse sofort dem Parteivorstande mitzutheilen.

§ 5. Tritt ein Vertrauensmann zurück oder tritt sonstwie eine Vakanz ein. so haben die Parteigenossen umgehend eine Neu­wahl vorzunehmen und davon entsprechend§ 4 Abs. 2 dem Partei­vorstand Mittheilung zu machen.

Parteitag.

§ 6. Alljährlich einmal findet ein Parteitag statt, der vom Parteivorstand einzuberufen ist.

Der Parteitag prüft die Legitima.ion seiner Theilnehmer, wählt seine Leitung und bestimmt seine Geschäftsordnung selbst. § 9. Zu den Aufgaben des Parteitags gehören:

1. Entgegennahme des Berichts über die Geschäftsthätigkeit des Parteivorstandes und die parlamentarische Thätigkeit der Abgeordneten.

2. Die Bestimmung des Orts, an welchem der Parteivor­stand seinen Sitz zu nehmen hat.

3. Die Wahl des Parteivorstandes.

4. Die Beschlußfassung über die Parteiorganisation und alle das Parteileben berührende Fragen.

5. Die Beschlußfassung über die eingegangenen Anträge.

§ 10. Ein außerordentlicher Parteitag fann einberufen werden: 1. durch den Partei- Vorstand;

2. auf Antrag der Reichstags- Fraktion;

3. auf Antrag von mindestens 15 Wahlkreisen und durch Namensunterschriften von mindestens 10 000 Partei­genoffen.

Parteiorgan.

§ 19. Zum offiziellen Parteiorgan wird das Berliner Volks­blatt" bestimmt. Dasselbe erhält vom 1. Januar 1891 ab den Titel:

Vorwärts "

Berliner Volksblatt

Zentral- Organ der sozial- demokratischen Partei

Deutschlands .

Alle offiziellen Bekanntmachungen sind an hervorragender Stelle des redaktionellen Theils zu veröffentlichen.

Abänderung der Organisation.

§ 20. Aenderungen an der Organisation der Partei können nur durch einen Parteitag vorgenommen, doch muß die absolute Mehrheit der anwesenden Vertreter sich dafür erklären.

Anträge auf Abänderung der Organisation fönnen nur be­rathen werden, wenn sie innerhalb der Fristen, welche die§§ 7 und 11 vorschreiben, zur öffentlichen Kenntniß der Parteigenossen gelangten.

Falls der Partei- Borstand sich weigert, einem Antrag auf Eine Abweichung von der letzteren Bestimmung ist nur dann Einberufung eines außerordentlichetteitages stottzugeben, se ist derselbe durch die Reichstags- Fraktion einzuberufen. Als Ver- sulffig, wenn mindeſters/ der anwesenden Vertreter auf einem Parteitag sich für die Abweichung entscheiden. sammlungsort eines außerordentlichen Parteitages ist ein geo­graphisch möglichst günstig gelegener Ort zu bestimmen.

§ 11. Die Einberufung des außerordentlichen Parteitages muß spätestens 14 Tage vor dem Termin der Abhaltung desselben durch das offizielle Parteiorgan in wenigstens drei auf einander folgenden Nummern mit Angabe der Tagesordnung erfolgen.

Anträge der Parteigenossen sind spätestens 7 Tage vor der Abhaltung des Parteitags im offiziellen Parteiorgan zu veröffentlichen. Im übrigen gelten für die außerordentlichen Parteitage die­selben Bestimmungen wie für die ordentlichen Parteitage(§§ 7-9). Parteivorstand.

§ 12. Der Parteivorstand besteht aus 5 Personen und zwar aus einem Vorfizenden, zwei Schriftführern, einem Kassirer und

einem Beisizer.

An die Leser!

Nachdem ich thatsächlich bereits seit einigen Wochen die Re­

daktion der Berliner Volkstribüne" aufgegeben hatte, löse ich mit dem heutigen Tage auch formell das Verhältniß zu diesem Blatte, das sich troß aller Gegnerschaft rasch eine angesehene und einfluß­reiche Stellung unter den deutschen Arbeitern erworben hat.

Mein Freund, Herr Dr. Conrad Schmidt, hat die Leitung übernommen und ich brauche nicht erst zu versichern, daß die deutschen Genossen auf seine Prinzipientreue und seine Hingebung an unsere Sache ebenso rechnen dürfen, wie sie seine sozialpolitischen Kenntnisse aus seinen Schriften und Aufsäßen werden schäßen gelernt haben.

Auch das bedarf wohl keiner weiteren Erwähnung, daß Die Wahl des Parteivorstandes erfolgt durch den Parteitag ,, Bolfstribüne" und ,, Arbeiterbibliothet" finanziell das bleiben mittelst Stimmzettel und auf Grund absoluter Stimmenmehrheit. werden, was sie von allem Anbeginn an gewesen sind: reine Erhält ein Kandidat im ersten Wahlgang nicht die absolute Mehr Parteiunternehmungen, bei welchen Redaktion und Expedition Hat der vorhergehende Parteitag über den Ort, an welchem heit, so erfolgt engere Wahl zwischen den beiden Kandidaten, welche ihre Gehälter, die Drucker ihre tarifmäßigen Preise erhalten, die meisten Stimmen auf sich vereinigten. Bei Stimmengleichheit während jeder Ueberschuß unter Kontrolle angesehener Berliner der nächste Parteitag stattfinden soll, keine Bestimmung getroffen, Parteigenossen zur Erweiterung des Planes der beiden Unter­so muß der Parteivorstand mit der Reichstags- Vertretung hierüber entscheidet das Loos. § 13. Der Parteivorstand besezt die Aemter aus seiner Mitte nehmungen, d. h. zur Stärkung der sozialdemokratischen Agitation, 87. Die Einberufung des Barteitags muß spätestens 4 Wochen und hat seine Konstituirung im offiziellen Parteiorgan anzuzeigen. dient.

sich verständigen.

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Die Mitglieder des Vorstandes können für ihre Thätigkeit eine Der Berliner Arbeiter- Bibliothek" denke ich mich in vor dem Termin der Abhaltung deſſelben durch das offizielle Partei­organ mit Angabe der provisorischen Tagesordnung erfolgen. Die Besoldung beziehen. Die Höhe derselben setzt der Parteivorstand Bukunft mit doppelter Kraft zu widmen und da selten ein Unter­nehmen so allseitige Unterstüßung besonders auch seitens der Einladung zur Beschichtung des Parteitags ist mindestens dreimal in Uebereinstimmung mit der Reichstags- Fraktion fest. § 14. Der Parteivorstand leitet die Parteigeschäfte; er beruft Bresse gefunden hat, so hoffe ich, hier der Partei noch mehr in Zwischenräumen von je 2 Tagen zu wiederholen. Anträge der Parteigenossen für die Tagesordnung des Partei die Parteitage und erstattet auf denselben über seine Thätigkeit als bisher nüßen zu können. Die Expedition bleibt mit der der Volls- Tribüne" ver­tags sind binnen 14 Tagen, vom ersten Tage der Veröffentlichung Bericht. Er kontrolirt die prinzipielle Haltung der Parteiorgane. § 15. Eintretende Balanzen im Parteivorstand werden durch knüpft, sodaß ich alle Bestellungen und Zahlungen auch fernerhin der Einberufung an gerechnet, bei dem Parteivorstand einzureichen, ber dieselben spätestens 10 Tage vor der Eröffnung des Parteitags eine Erjazwahl, welche die Reichstags- Fraktion vorzunehmen hat ,,, Berlin S.0., Elisabeth- Ufer 55" zu adressiren bitte. behoben. Bei der Abstimmung entscheidet die einfache Majorität. Ich verabschiede mich somit als Redakteur von den Lesern

durch das offizielle Parteiorgan bekannt zu geben hat. Anträge der Parteigenossen, die später als 14 Tage vor der Abhaltung des Parteitags bei dem Parteivorstand eingehen, können

Kontrole.

§ 16. Die Ueberwachung der Geschäftsleitung des Partei­nur dann auf dem Parteitag berathen werden, wenn mindestens Vorstandes wird durch die Reichstags- Fraktion ausgeübt.

dieses Blattes

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als Mitarbeiter werde ich ihnen wohl zuweilen noch( unter Namensnennung) begegnen und ich kann das nicht, ohne ihnen für die rege Antheilnahme an dem Blatte zu danken. Der wärmste Dant aber gebührt den Mitarbeitern: sie haben viel mehr wie ich selber den Charakter des Blattes bestimmt und

15 Vertreter sich dafür erklären. Dasselbe ist der Fall mit selbst- Die Fraktion ernennt zu diesem Behufe einen, aus fünf Mit ständigen Anträgen, die während der Verhandlungen des Partei- gliedern bestehenden Ausschuß, von welchem alle den Partei- Border Propaganda der sozialistischen Ideen gedient, und wenn mir tags eingebracht werden. stand betreffenden Beschwerden zu prüfen und zu entscheiden sind. irgend etwas das Scheiden schwer macht, so ist es das Gefühl, § 17. Die Fraktion hat das Recht, jederzeit Einsicht in die daß meine engere Verbindung gerade mit ihnen nun aufhören wird. Aften und Geschäftsbücher des Partei- Vorstandes zu nehmen und Auskunft über seine Handlungen zu verlangen.

§ 8. Der Parteitag bildet die oberste Vertretung der Partei. Zur Theilnahme an demselben sind berechtigt:

1. Die Delegirten der Partei aus den einzelnen Wahl­freisen, mit der Einschränkung, daß kein Wahlkreis durch mehr als 3 Personen vertreten sein darf;

2. Die Mitglieder der Reichstags- Fraktion;

3. Die Mitglieder des Parteivorstandes.

§ 18. Vorstandsmitglieder, welche sich grobe Pflichtwidrig­keiten zu Schulden kommen lassen, fönnen durch die Fraktion von ihrer Stellung enthoben werden. Dadurch nothwendig gewordene

Die Mitglieder der Reichstags- Fraktion und des Partei- Bor- Ersaßwahlen finden nach den Vorschriften des§ 15 statt: standes haben in allen die parlamentarische und die geschäftliche Den Vorstandsmitgliedern steht gegen ihre Abseßung das Recht Leitung der Partei betreffenden Fragen nur berathende Stimme. der Berufung an den Parteitag zu.

Mögen sie mir wenigstens das Andenken bewahren, daß ich ihnen jederzeit ein treuer Freund und Berather gewesen bin. Mit sozialdemokratischen Gruß und Handschlag Friedrichshagen b. Berlin , den 6. August 1890. Max Schippel .

Ich brauche nach den Worten des Genossen Schippel nicht erst zu versichern, daß es mein aufrichtiges Bemühen sein wird,

tr. 11.