b) in Spinnereien und Fabriken mit ununterbrochenem Feuerbetrieb durch Bundesrathsbeschluß(§ 139 a Abs. 2)

Jeßiges Gesetz

die wöchentliche Arbeitszeit darf jedoch diesfalls für Kinder 36 Stunden, für junge Leute 60 Stunden, in Spinne­reien 66 Stunden nicht übersteigen

Neue Vorlage

wie im Geseze, jedoch in Spinnereien nicht über 64 Stunden, in Ziegeleien nicht über 69 Stunden(§ 139 a Abs. 1 Bunkt 3)

Beschlüsse 2. Lesung

Spinnereien kommen in Wegfall; die Arbeitszeit darf für Kinder nicht über 36, für junge Leute nicht über 60 Stunden, in Ziegeleien nicht über 69 Stunden betragen. Wegen der Nachtarbeit gilt dasselbe wie oben sub II. 5 d.(§ 139a, Abs. 1, Pkt. 2 und Abs. 3)

unverändert

Sozialdemokratische Anträge

fällt weg

unverändert

216

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e) Eine anderweitige Regelung der Pausen kann durch die höhere Ver­waltungsbehörde erfolgen(§ 139 Abs. 2)

8) Höchste Dauer der Arbeitszeit für Lehrlinge(§ 126)

IV. Die Sonntagsruhe dauert (§ 105 b)

1) für einen Sonn- und Feiertag 2) für zwei aufeinanderfolgende Festtage 3) Weihnachten, Ostern und Pfingsten 4) die Sonntagsruhe beginnt

jedoch darf die tägliche Beschäftigung 6 Stunden nicht überschreiten, wenn nicht Pausen von zusammen min­destens einstündiger Dauer gewährt werden

unverändert

24 Stunden

36 Stunden

5) die Sonntagsarbeit im Handels­gewerbe(§ 105b) dauert

6) die Sonntagsruhe im Schant- und Verkehrsgewerbe(§ 105 b) dauert

7) die Sonntagsruhe bei Reparatur-, Reinigungsarbeiten 2c., bei Saison­gewerben, Fleischern, Bäckern 2c. (§ 105 c Abs. 2 und 3,§ 105 d, § 105 e) dauert

8) Ausnahmen zur Verhütung eines un­verhältnißmäßigen Schadens kann die untere Verwaltungsbehörde verfügen (§ 105f)

Fachverein für Schlosser und Maschinenbauarbeiter

Berlins u. Umgegend. Montag, den 9. Februar, Abds. Uhr, in Feuerstein's Salon, Alte Jakobstr. 75.

Gr.Versammlung

Tagesordnung:

1. Vortrag des Herrn Regierungs- Baumeister a. D.

Keßler über: Kapital und Arbeit.

2. Diskussion.

-

-

48 Stunden

frühestens Abend 6 Uhr spätestens früh 6 Uhr

5 Stunden

polizeiliche Verlängerung der Arbeits­zeit in der Weihnachtszeit 2c. ist zulässig.

am dritten Sonntag 24 Stunden, oder am zweiten Sonntag von früh 6 Uhr bis Abends 6 Uhr

für bestimmte Zeit

mindestens 24 Stunden

36 Stunden

48 Stunden

12 Uhr Nachts; bei Tag- und Nacht­schicht frühestens Abends 6 Uhr, spätestens früh 6 Uhr; bei zwei Feier­tagen dauert sie bis 6 Uhr Abends des zweiten Tages

5 Stunden; an den ersten Feiertagen der drei hohen Feste ruht die Arbeit ganz nur bis zu 10 Stunden

36 Stunden; im Uebrigen wie in der Vorlage

unverändert

10 Stunden; Lehrlinge unter 17 Jahren dürfen nicht von Abends 8 Uhr bis früh 5 Uhr beschäftigt werden

mindestens 36 Stunden mindestens 60 Stunden

spätestens Abends 6 Uhr

3 Stunden; die Arbeit ruht nach 12 Uhr Mittags und bei anderweiter statutarischer Feststellung nach 6 Uhr Abends

wöchentlich 36 Stunden, die in jeder vierten Woche auf einen Sonntag fallen müssen

36 Stunden; am 2. Sonntage minde stens 24 Stunden von spätestens früh 6 Uhr ab

auf höchstens 14 Tage

der Schuhmacher.

Sozialdemok. Wahlverein des 6. Berl. Reichstagswahlkreises. Verein zur Wahrung der Interessen Große öffentl. Versammlung

am Dienstag, den 10. Februar, Abends 812 Uhr

im Lokale des Herrn Müller, Müller- Straße Nr. 178.

Tages- Ordnung:

1. Vortrag des Herrn Richard Baginski über: Rußland und die Nihilisten. 2. Diskussion. 3. Ver­schiedenes und Fragefasten. Gäste haben Zutritt. Der Vorstand.

der

-

Agitations- Nummern

Berliner Volks Tribüne" stehen unseren

=

3. Aufnahme neuer Mitglieder und Entrichtung Freunden gratis zur Verfügung.

der Beiträge.

4. Verschiedenes und Fragekasten.

Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten. Gäste willkommen. Der Vorstand.

Der Arbeits- Nachweis

der

Klavier- Arbeiter befindet sich jetzt Naunynstr. 78, im Restaurant Winker. Die Adressen- Ausgabe findet jeden Abend von 8-92 Uhr u. Sonntags Vormittags von 10-11 Uhr an Mitglieder wie an Nicht­mitglieder unentgeltlich statt.

Die Arbeitsvermittlungs- Kommission. Genossen! Soeben erschien das Januar­Heft der in unserem Verlage erscheinenden

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Monatsschrift für Volksbildung und Aufklärung. ( Nach der Konfiskation zweite Auflage). Heraus gegeben von Josef Branet.

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Versammlung.

Tagesordnung:

Vortrag des Herrn Dr. Bruno Wille über: Harrison der Sklavenbefreier. Diskussion. Ver­schiedenes.

Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen bittet Der Vorstand.

Versammlung

der Vereinigung der Maler u. s. w.

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am Dienstag, den 10. Februar 1891,

Abends 8 Uhr,

in Hoffmann's Lokal, Oranienstr. 180. Tages Ordnung:

1. Vortrag.

2. Diskussion.

3. Verschiedenes.

Gäste willkommen.

Um zahlreiches Erscheinen ersuchen Die Bevollmächtigten.

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