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2. Beilage zum Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Ur. 240.

Gerichts- Beitung.

Der bekannte Schriftsteller Franzos wurde vor einiger Zeit vom Landgericht wegen vielfacher Verlegung der gefeßlichen Bestimmungen über die Sonntagsruhe und der dazu erlassenen Ausführungsverordnung für Berlin zu 150 Mark Geldstrafe verurtheilt. Franzos ist Vorsitzender des Aufsichtsrathes der deutschen Verlagsanstalt Konkordia", einer Gesellschaft mit be­schränkter Haftpflicht. Als solcher hat er nach den

betrieben.

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Dienstag, den 13. Oktober 1896.

13. Jahrg.

rühren könnten. Auf grund dieses Gutachtens beantragte der nichtet werden; die Vorlage auch einen Rückschritt in bezug auf das Vertheidiger der Angeklagten, R.-A. Flata u Berlin , die Frei- Krankenkassenwesen und die gewerblichen Schiedsgerichte bedeutet, weber bei der Polizei oder im Laboratorium ber Chemiker eine Vorlage durch den Reichstag und erwartet von der sozialdemo sprechung feiner bisher unbescholtenen Klientin, da augenscheinlich protestirt die Versammlung ganz entschieden gegen die Annahme dieser Berwechselung der Proben stattgefunden haben müsse. Der fratischen Fraktion eine energische Vertretung der Arbeiter Gerichtshof schloß sich dieser Ausführung an und sprach die An- intereffen gegenüber der Absicht der Regierung, die Rechte der­geklagte toftenlos fret. selben noch mehr zu schmälern. Die Arbeiter verlangen zur geklagte kostenlos fret. Regelung ihrer Angelegenheiten das Selbstbestimmungsrecht und protestiren gegen die Zumuthung, in den Einrichtungen der Innung als Dekorationsstück benutzt zu werden.

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Versammlungen. Feststellungen der Straffammer dafür gesorgt, daß ein Die Lithographen, Steindrucker und verwandten Be­Buchhalter und ein Hausdiener monatelang des Sonntags rufsgenossen hielten am Sonnabend eine Versammlung ab, welche einer öffentlichen Bersammlung, die am Sonntag in der Königs­Die Lohnbewegung der Ballschuh- Arbeiter wurde in in den Räumen der Verlagsanstalt. beschäftigt wurden. Und zwar mußten die Leute von früh an bis zum Nachmittage Es handelte sich um Stellungnahme zu einer event. vorzunehmen für beendet erklärt. Nach dem Bericht von den Saal des Schweizer Garten" bis auf den letzten Platz füllte. bant", Frankfurterstraße, tagte, nach über vierwöchentlicher Dauer Nauer und durcharbeiten. Der Geschäftsführer mußte ebenfalls während der den Lohnbewegung. Namens der Kommission, die seinerzeit im Feen- Willner über die stattgehabten Verhandlungen mit den Beit thätig sein. Gegenüber der Behauptung Franzos', daß er ja gar nicht der Leiter des Geschäftsbetriebes gewesen sei, sondern Palast gewählt wurde, um die Vorarbeiten für die Lohnbewegung Fabrikanten, die zwei Sigungen in Anspruch nahmen, wurde daß die Leitung dem Geschäftsführer obgelegen habe, führte das zu erledigen, legte Friedewald die formulirten Forderungen vor, eine Lohnerhöhung auf die verschiedenen Artikel bei fast allen Gericht aus: Es stehe fest, daß er die Leute zum Arbeiten an outer du omission im Ginverständniß mit den Vertrauens. Fabrikanten erzielt und die Wiedereinstellung der Streifenden zu­gehalten habe, er sei deshalb auch haftbar; wollte man seiner in längerer Rede. Er führte unter anderem aus, daß die gegen- feitens der Fabrikanten die Organisation als die Vertretung der Ar­leuten aufgestellt hat. Sillier begründete diese Forderungen gesprochen. Außer verschiedenen kleineren Zugeständnissen wurde Argumentation folgen, daß er als Vorsitzender des Aufsichts- wärtige Bewegung, deren Hauptziel die Verkürzung der Arbeits- beiter anerkannt und soll die Zugehörigkeit zu derselben fortan keinen raths einer Gesellschaft mit beschränkter Haftpflicht nicht wegen zeit sei, sich über ganz Deutschland erstrecke. Die größeren Grund zur Maßregelung bilden. Für die Junehaltung der ge der ihm vorgeworfenen Vergehen bestraft werden könne, dann könnten sich ja die Schuldigen der Strafe entziehen. Franzos Städte betheiligen fich lebhaft an der Bewegung. Die Kollegen troffenen Abmachungen will auch der Fabrikantenverein Sorge legte Revision ein und berief sich abermals auf seine Stellung im in Hannover hätten bereits durch einiges und geschlossenes tragen und sind dessen Mitglieder verpflichtet, die eingegangenen Aufsichtsrathe. Die Organe der Gesellschaften mit beschränkter Vorgehen die Unternehmer zur Anerkennung ihrer Forderungen Bedingungen zu erfüllen. Ergebnißlos sind die Verhandlungen Haftung feien ihre Geschäftsführer, an sie habe man sich zu halten. Der genöthigt. Nun sei es an der Zeit, daß auch die Berliner im allgemeinen und rückgängig sollen die angeführten Bu Straffenat des Kammerichts gab der Revision statt und sprach entsprechende Lohnerhöhung zu erringen. Die anständigen die Arbeit Kollegen sich rüsten, um eine Verkürzung der Arbeitszeit und geständnisse gemacht werden, wenn auch nur in einer Fabrik auf­den Angeklagten frei. Der Vorsitzende führte zur Begründung Die anständigen die Arbeit unter den gegebenen Umständen nicht Wie Nauer im weiteren anführte, erklärten aus, nach Wortlaut und Sinn der betreffenden Bestimmungen sei Firmen hätten bereits, dant dem energischen Vorgehen genommen wird. der Kollegen, leidlich anzunehmen, daß für Vergehen gegen die SS 105 b bis 105 e der geführt. Das beweise, daß die gegenwärtigen Forderungen zahlen zu können, indem jeder behauptete, daß er schon den günstige Arbeitsbedingungen ein- bie Fabrikanten, der Konkurrenz wegen feine höheren Preise be­Gewerbe- Ordnung nur Gewerbetreibende verantwortlich feine übertriebenen seien, und könne man annehmen, daß der ein- höchsten Lohn bezahle, trotzdem festgestellt worden ist, daß nicht zu machen seien. Franzos als Vorsitzender des Aufsichtsrathes fichtige Theil der Unternehmer es nicht erst auf einen Kampf an- felten das Jahreseinkommen eines Ballschuh- Arbeiters nur 600 bis der Konkordia" hätte aber nicht das Gewerbe der Gesellschaft tommen lassen, sondern die Forderungen ohne weiteres bewilligen 700 M. beträgt. Der Redner, der das unparlamentarische Ber werde. Sollte dies indeß nicht zutreffen, dann würden sich die halten des Fabrikanten Silberberg und dessen Werkführer Zwei ftreitbare Teutonen. Zwei Führer des so fauft ent- Kollegen nicht scheuen, mit aller Energie ihre Forderungen zur bei den Verhandlungen fritisirte, wünschte, daß ein Schieds­schlafenen Teutoburger Verbandes zur Hebung des arg bedrängten Anerkennung zu bringen. Es erfolgte nun die Diskussion über den von gericht von beiden Organisationen gebildet wird, welches Mittelstandes und zwar der Begründer des Verbandes Cäsar der Kommission aufgestellten Tarif, der nach kurzer Debatte über bei vorkommenden Differenzen, besonders aber wenn ein Aft fall in Leipzig und der Redakteur des Teut", Organ des einzelne Punkte in folgender Faffung angenommen wurde: Die Streit droht, in Funktion tritt. Ebenso wie dieser Redner, forderte Verbandes, Dr. phil . Maser, jetzt in Stuttgart , führen als Arbeitszeit beträgt für Lithographen 8 Stunden, für Stein- Willner, der mit dem Resultat der Bewegung nur theilweise echte Teutonen seit zwei Jahren einen erbitterten Krieg, der drucker und alle sonstigen Arbeiter 9 Stunden täglich. zufrieden ist, die Anwesenden auf, auch in Zukunft ihre Schuldig jetzt vom Schöffengericht Leipzig vorläufig beendet worden Abschaffung der Ueberzeitarbeit; wo folche sich als noth- feit zu thun und in der bisherigen solidarischen Weise zu wirken. ist. Der Thatbestand ist kurz folgender. Am 11. September wendig herausstellt, ist ein Lohnzuschlag von 25 pet. zu zahlen. In der darauf folgenden Diskussion wurde wiederholt hervor 1894 tam es zwischen Astfalt und Maser, dem schon Abschaffung der Sonntagsarbeit für alle Branchen, der gehoben, daß man keineswegs gewillt ist, die Forderung der Be­am 14. Juli gekündigt worden war, zum Bruch und Wochenlohn beträgt für Lithographen nach vollendeter Lehrzeit triebswerkstätten fallen zu lassen, sondern dieselbe immer wieder wurde Maser entlassen, weil er einen ihm gewährten 21,60 m., später mindestens 24 M., für Steindrucker an der in den Vordergrund zu stellen. Der neuvereinbarte Tarif, wurde Urlaub überschritten hatte. In dem Entlassungsbriefe bezeichnete Handpresse nach der Lehrzeit 21,60 m., später mindestens 24 M., verlangt, soll im Lieferraum oder in der Werkstatt ausgehängt nun Astfalt das Betragen M.'s als Unbotmäßigkeit, als unschick für Maschinen- Merkantildrucker 25 bezw. 27 M., für Maschinen- werden, um Unzuträglichkeiten zu vermeiden. Bon verschiedenen lich, ungezogen, unanständig, unverschämt, feig, undankbar und Chromodrucker 27 beaw. 30 M., für Schleifer mindestens 21 M., für Rednern wurde das erzielte Resultat sehr fühl aufgenommen, so würdelos wie ein ungezogener Knabe. Er bezeichnete M. ferner Präger 21, für Prägerinnen 15 M., für Anleger und Anlegerinnen doch gegen die Beendigung des Streits direkt nicht gesprochen. als einen unbotmäßigen Beamten, als ein bezahlt sein wollender 12 M. Abschaffung der Affordarbeit; wo folche ausnahmsweise statt Im Gegensatz zu diesen Rednern ist Herr Sch wikowski, der Diener, der seine Pflicht vernachlässigt habe und erklärte, findet, ist der Preis so festzusetzen, daß der in diesem Tarif als Unparteiischer bei den Verhandlungen fungirt hat, der daß er feinen wortbrüchigen Beamten und untreuen geforderte Mindestlohn erreicht wird. Die vorstehenden Fordes Meinung, daß die Arbeiter bedeutende Vortheile in finanzieller Diener gebrauchen könne. Dr. Maser beauftragte nun rungen werden durch die Kommission unverzüglich den Unter- wie moralischer Beziehung erzielt haben. Die Lohnzuschläge be den Rechtsanwalt B. damit, von A. sein Gehalt, das ihm nehmern zugesandt mit dem Bemerken, daß sich dieselben bis zum tragen in mehreren Fällen 15 Pf. auf einen Artikel, außerdem kontraktlich noch für ein halbes Jahr zustand, einzuziehen. Donnerstag über Annahme oder Ablehnung derselben zu erklären soll den Wünschen in bezug auf das zu liefernde Material Auf einen Brief B.'s antwortete A. am 7. Oktober 1894 und haben. Eine darauf abzuhaltende Versammlung wird sich über Rechnung getragen werden, so daß hier die Bu schrieb in bezug auf M., daß er fahnenflüchtig und kontrakt die weiter zu unternehmenden Schritte schlüssig werden. Mit der geständnisse nicht als unwesentlich bezeichnet werden kön brüchig geworden und ein streitender wortbrüchiger Soziologe Vertretung in der Gewerkschaftskommission wurde Weithoffnen. Sehr hoch schlägt der Redner die Anerkennung der fei. Gegen Aftfalt, der später verurtheilt wurde, an M. 1340 M. betraut und nach einem ermunternden Schlußwort Schöpte's Organisation und die Zusicherung der Fabrikanten, mit den Gehalt nebst 6 pCt. Zinsen zu zahlen, erhob M. wegen der in die Versammlung mit einem kräftigen Hoch auf das Gelingen Arbeitern als gleichberechtigtem Faftor bei Differenzen zu ver­den beiden Briefen enthaltenen Beleidigungen Privottlage. Das der bevorstehenden Bewegung geschloffen. handeln, an, zumal die Fabrikanten durch das gebildete Kartell Schöffengericht Leipzig verurtheilte deshalb am 9. Oktober Aftfalt zu 30 Mart Geldstrafe. In einer gut besuchten Versammlung der Holzarbeiter, eine feftere pofition als bisher einnehmen. Ein Schiedsgericht die am Sonntag im Feenpalast stattfand, sprach Zh. Glo de sei durch das Statut dergestalt festgefeßt, daß jedes Mitglied Der Weiberfeind. Raum glaublich klingt die Geschichte, über die Regierungsvorlage, betreffend die Organisation des verpflichtet ist, bei vorkommenden Streitigkeiten dies unverzüglich welche gestern vor der 3. Straffammer des Landgerichts I in Handwerks. In früheren Zeiten- so bemerkte der Redner dem Verein resp. der Kommission zu melden, die sodann nach einer Berhandlung festgestellt wurde, in welcher sich der Kauf- als der selbständige Handwerkerstand ein ausschlaggebender Hinzuziehung der betheiligten Arbeiter zu entscheiden hat und mann Arthur Meyer wegen Sittlichkeitsverbrechens zu ver: wirthschaftlicher Fattor war, hatte das Junungswesen eine versuchen wird, die Angelegenheit auf friedlichem Wege zu antworten hatte. Der Angeklagte, Disponent in einem Geschäfte Berechtigung. Heute dagegen, wo der Handwerker mehr regeln. Der Redner, der das Verhalten der Arbeitnehmer­der Mittelstraße, galt als Weiberfeind und besonders tugend- und mehr durch den Großbetrieb ve brängt wird, und seine Vertreter bei den Verhandlungen als ein sehr taktvolles erkannte, haft, scheint aber für Mädchen unter vierzehn Jahren eine be- wirthschaftliche Bedeutung verloren hat, wo unter andern auch glaubt, daß dem Ruf nach Einrichtung von Betriebswerkstätten, fondere Vorliebe gehabt zu haben. Am 21. August d. J. erschien im Tischlergewerbe die Mehrzahl der handwerksmäßig arbeitenden der immer allgemeiner wird, Rechnung getragen werden muß er bei der Masseurin Kremp in der Borsigstraße, stellte sich als Meister nur den Schein einer wirthschaftlichen Selbständigkeit führen, und auch wird, sobald man sich mit dem Gedanken mehr vertraut Inhaber eines großen Massage- Instituts vor und fragte, ob sie können die Innungsbestrebungen dem Handwerkerstande nicht aus gemacht hat. Nach einer kurzen Debatte über diese Ausführungen einungenirtes", abgelegenes Bimmer zu vermiethen hätte, in helfen. Dieselben sollen zum theil dazu dienen, der Arbeiterbewegung und nachdem über die Tarifverhältnisse in den einzelnen Fabriken welchem er Massageversuche mit jungen Mädchen vornehmen und den Arbeiterorganisationen, die zu einer wirthschaftlichen Be- berichtet worden war, gelangte folgende Resolution zur Annahine: Lönne; es handle sich nicht etwa um die gewöhnliche Massage, beutung gelangt find, einen Damm entgegenzusehen. Dahin zielten die" Die in der Königsbank" tagende Versammlung erklärt sich fondern um eine ganz besondere Form derselben, die er Straf - feit 1881 vorgenommenen Abänderungen der Gewerbe- Ordnung, vorläufig mit dem Resultat der Verhandlungen einverstanden und massage nenne; die betreffenden Personen würden nämlich das ist auch der Zweck der gegenwärtigen Vorlage. Der Redner werden sämmtliche Streikende die Arbeit unter den neuen Be­mit einem Stock massirt". Zugleich fragte er auch, behandelt die einzelnen Bestimmungen derselben sehr ausführlich dingungen wieder aufnehmen. Die Forderung der Betriebswerk­ob fte vielleicht Knebel zur Verfügung hätte, die und stätten gilt nur als vertagt und verpflichten sich die Versammelten, zeigt, daß die winzigen Rechte, welche den Ge= den Mädchen in den Mund gestopft werden tönnten, fellen tönnten, sellen in den vorgesehenen Organisationen, der Innung, ihre ganze Kraft einzusetzen, um dieselbe in Zukunft durch­falls diese allzu sehr schrien. Er hätte solche Versuche dem Ausschuß, den Handwerkerkammern eingeräumt sind, zuführen. Weiter verpflichten sich die Anwesenden, der Organi bereits in feinem eigenen Justitut vorgenommen, aber feinerlei Bedeutung für die Arbeiter haben, denn die fation, soweit dies noch nicht geschehen ist, beizutreten und für das Geschrei der Kinder störte dort zu sehr u. s. w. Frau Einrichtungen seien derart, daß den Meistern die Majorität dieselbe zu wirken. Zum Schluß wurde bekannt gegeben, daß bei Kremp, felbft Mutter zweier Mädchen, hatte aufangs nichts sicher sei. Trotzdem würden die Arbeiter, wenn der Firma Hamann u. Co., Neue Friedrichstraße 16, wegen der dagegen und der Angeklagte entfernte fich, um am Mittag wieder Vorlage Gesetz werde, zielbewußte Vertreter in diese Körper- bereits angekündigten Lohnreduzirungen Differenzen entstehen zukommen. Inzwischen waren aber in Frau Kremp Bedenken schaften entfenden, die nach Möglichkeit im Sinne der tlaffen­aufgestiegen, sie begab sich deshalb zur Polizei und machte hier bewußten Arbeiterbewegung zu wirken hätten. Das Zustande von dem Gehörten Mittheilung. Daraufhin wurde ein fommen dieses Gesetzes zu verhindern, sei jedoch die erste Kriminalschuhmann beauftragt, in einer der Kremp'schen Aufgabe der Arbeiter, da fie überzeugt find von benachbarten Wohnung das weitere abzuwarten und gegebenen der Mußlosigkeit jedweder Junungsbestrebungen. Erkennen falls gegen den angeblichen Maffage- Instituts Inhaber vorzugehen. doch selbst die die Motive zur gegenwärtigen Vorlage an, Dieser erschien inzwischen zur festgesezten Zeit und Frau Kremp daß die bisherigen fakultativen Innungen nicht im stande waren, mußte vom Hofe zwei Mädchen heraufholen; nachdem sich die die Lage des Handwerks zu bessern. Auch den Zwangs­Bengin entfernt hatte, fragte er die Kinder, ob sie bereits Modell innungen werde es nicht gelingen, die Handwerksmeister vor der Die Schulräume sind zur Benugung der Bibliother und des reichen Beit gestanden hätten, er sei nämlich Bildhauer u. f. w. Bei seinem Ueberlegenheit des Großbetriebes zu schützen. Zu den Auf­sonderbaren Benehmen bekamen die jungen Mädchen Angst gaben der Innung solle unter anderem auch die gründ Arbeiter- Sängerbund Berlins und Umgegend. Borsigender: Ab. Meus mann, Pafewalterfir. 3. Alle Menderungen im Bereinstalender sind zu richten und wollten davonlaufen; während der einen dieses ohne liche Ausbildung der Lehrlinge gehören. an Friedr. Kortum, Manteuffelstr. 49, v. 2 Tr. Dienstag, abends 9-11 Uhr: weiteres gelang, wurde die andere von dem hinzufpringen auf diesem Wege einen tüchtigen, leistungsfähigen Meister- uebungsfiunde und Aufnahme neuer Mitglieder. Steineiche, Neue den Angeklagten in höchst unfittlicher Weise angefaßt, doch stand heranbilden. Kornblume, Gr. Frankfurterstr. 188 Dabei werde übersehen, daß die besten Friedrichstraße 20 bet F. Preuß. Senefelder, Rosenthalerstr. 57 bet Babiel. Gerechtig konnte auch sie sich schließlich, um sich schlagend, befreien. Meyer Leistungen durch Spezialisirung der einzelnen Arbeitszweige er- te it( eften), Bülowstr. 59 bei Werner. Olympia , Adalbertstr. aber wurde von dem hinzukommenden Kriminalbeamten fest reicht würden und diese wiederum im kapitalistischen Großbetrieb bet Sauermann. Deutscher Männerfang, Prenzlauer- Allee 26 bet genommen. So war der Lüstling in seinem Treiben verhindert am weitgehendsten durchgeführt werden könne, weshalb er dem Wartenberg. Hand in hand I, Mariannensir. 41 bet Richter. worden, ehe er größeres Unheil anrichten konnte. Das zog der Kleinbetrieb auch in dieser Hinsicht überlegen sei. Auch die beste fraße 15 bet Stehmann. Kreuzberg , Schönleinstr. 6 bet F. Ewald. Gerichtshof in betracht und erkannte nur auf, sechs Monate Lehrlingsausbildung werde daran nichts ändern. Der Redner legt wiederhall, Admiralstr. 21 bei Schnteber. Often( Metallarbeiter), Gefängniß. Der Angeklagte wurde auch aus der Unter- weiter dar, daß die Errichtung von Innungs- Schiedsgerichten Blumenfir. 46 bet Tomatfchat, Fretheit II, Adlershof , Bismarckstr. 24 Myrthenblätter, Prenzlauer- Allee 6 bei Stein. suchungshaft entlassen. und Krankenkassen nicht im Interesse der Arbeiter liege, daß Deutsche Liebertafel, Blumenstr. 38 bei Wiedemann. Ihn'scher Der bekannte Zeitungsentenzüchter Hoppe, ein angeb- vielmehr auch diese Einrichtungen dazu beitragen würden, die umor, Straußbergerstr. 3 bet wwe. Röll. Unver zagt II, Beuffelstr. 9.­licher Krantenwärter, sollte sich dieser Tage wiederum von dem Rechte der Arbeiter zu schmälern, indem die Meister in die Lage Waldrapelle, Fürstenstr. 18 bei Serbig. Friedrich fcher Männer­Rixdorfer Schöffengericht wegen Betrugs verantworten. Die gesetzt würden, überall die Arbeiter zu majorisiren. Die Arbeiter or, Neue Friedrichstr. 44 bet Röllig. Bruderbund, Usedomftr. 22 bet Fickinger. Freies 2ted, Friedrichsberg, Friedrich- Karlstr. 11 bet Männerchor Nord- Ost, Landsberger Allee 152 bei Göbel. Verhandlung konnte auch diesmal nicht zu Ende geführt werden, hätten demnach alle Ursache, sich gegen die Handwerker Beinecke. Abend ชิน erklären und Rothe Melt e I, Schöneberg , Grunewaldstr. 110 bei Obft. für den Ausbau und Rothe da der Angeklagte neue Ausflüchte fand, welche eine Bertagung organisation roth, Wilmersdorf , Berlinerstraße 41 bei Klingenberg. die Stärkung ihrer eigenen Organisationen Sorge nothwendig erscheinen ließen. Mette II, Ruppiner- und Schönholzerstraßen Gcke. tragen Eine Diskussion folgte dem mit großem Beifall Rathenow , Junterstraße 19." Sur Erholung". Alpenglocke, Große Eichentranz, Prenzlau , Stettiner­Wegen Vergeheus gegen das Nahrungsmittelgesetz aufgenommenen Vortrage nicht. Die Versammlung nahm Frankfurterstraße 133 bei Gold. ftraße Kaifergarten". Ginigte it II, Weinstraße Nr. 11 bei Feind . hatte sich die Milchhändlerin verehelichte Hente aus Rixdorf einstimmig folgende Resolution an: Die öffentliche Versammlung Freter Gängerchor, Glienice, Köpenickerstraße Witte. Harmonie, Reinickendorferstr 2a bet Schulz. vor dem dortigen Schöffengericht zu verantworten. Seitens der der Holzarbeiter Berlins erklärt, in Erwägung, daß die fort- Webbinger Vorwärts VIII, Marwig i. d. Mart, bei Wilh. Nölte. Concordia , Polizei war bei der Angeklagten eine Milchprobe entnommen schreitende Entwickelung der Produktionsweise, bei welcher nur Simeonftr. 28 bei Flick. Freie Sänger III, Seegermühle bei Ebers worden, die der Gerichtschemiter Dr. Bein für verfälscht er- der Besitz und die Anwendung Maschinen einen walde. Frohsinn I, Rummelsburg , Göthe - u. Kantpraßen- Ecke bet Mertens. Treu u. Fest, Pallisadenfir. 62 bet Mether. Acacie( gem. tlärte. Auf Ersuchen der Frau H. hatte der betreffende Polizei- sicheren Bestand des Betriebes ergeben, die Vorlage be Wilmersdorfer Stebertafel, beauftragte eine gleiche Probe versiegelt, welche der Chemiter treffend die Organisation des Handwerks für verfehlt, Shor), Naunynstr. 37 bei Jablonsti. Wilmersdorf , Berlinerstr. 41, Klingenberg's Volfsgarten.- Freiheit III, Dr. Reich zur Untersuchung bekam, und dieser erfärte die Milch da der wirthschaftlichen Entwickelung durch gefehliche Schranken weißensee, König- Chauffee 38 bet Pfeifenmüller. Arion 1, Wittenberge , Junge Eiche, Reinickendorf , Kolonie für gut. Da die beiden Sachverständigen- Gutachten sich ftrifte tein Einhalt geboten werden kann. In fernerer Erwägung, daß, Thurmstraße 23, Bentralhalle. ftraße 147 bei Anton. Freie Felblume, Wienerstraße 31 bet Klein. widersprachen, vernahm das Gericht als Obergutachter den Gerichts- wenn diese Borlage Gesetz wird, die Einrichtungen, welche sich ar monte III, Rirdorf, Bergfir. 142 bei Schimtäfe. Arion II( Hand­chemiter Dr. Bischoff, welcher zu dem Resultat kam, daß die die gewerkschaftlichen Organisationen aus eigenen Mitteln geschuhmacher), Brandenburg a. H., Hauptstraße, Winkel's Salon. fraglichen Proben unmöglich von ein und derselben Milch her schaffen haben( Arbeitsnachweise, Herbergen 2c.) rücksichtslos ver- Weißensee , Langhansstr. 106 bet Säling.-penglühen, Manteuffel

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