Berliner
Volks- Tribüne.
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Sozial- Politisches Wochenblatt.
Die Berliner Volks Tribüne" erscheint jeden Sonnabend früh. bonnementspreis für Berlin monatlich 50 Pf. pränumerando( frei in's Haus). Einzelne Nummer 15 Pf.
Durch jede Post- Anstalt Deutschlands zu beziehen.( Preis viertelj. 1 mr. 50 pf.)
№ 51.
Politische Notizen. Zum Landeskongreß der sozia
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Industriestaat. Verschiedenes.
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Gedicht. Novelle. Schweizerische Arbeiterhaus
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haltungsbudgets. Eine sozialpolitische Entdeckungsreife.- Die Dampfkräfte der Welt. Verkrechen und
Redaktion und Expedition: SO.( 26), Elifabeth- Ufer 55. Ausgabe für Spediteure: ,, Volksblatt", Beuthstr. 3.
Inserate werden die 4 spaltige Petitzeile oder deren Raum mit 20 pf. berechnet. Dereins- Anzeigen: 15 Pf.- Arbeitsmarkt: 10 Pf. Inseraten- Annahme in der Expedition: Elisabeth- Ufer 55. Die ,, Berl. Volks- Tribüne" ist unter Nr. 893 der Zeitungs- Preisliste eingetragen
Sonnabend, den 19. Dezember 1891.
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V. Jahrgang.
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Am 16. Oktober d. I. hatte das Reichsgericht lustige" Arbeiter in Anspruch nehmen. Eifrige liftischen Arbeiterpartei Frankreichs.- Deutschland als aus Anlaß mehrerer Spezialfälle abermals die Entschei- Staatsanwälte werden noch mehr als seither dung getroffen, daß Drohung mit Streit als Erpressung sich bemühen, den Begriff Erpressung" gegenanzusehen und zu bestrafen sei. über Arbeitern, welche für ihre und ihres Im ersten vorliegenden Falle hatten zwei Arbeiter in Standes berechtigte Interessen einstehen, zur einer Fabrik den täglichen Lohn beansprucht. obgleich an praktischen Geltung zu bringen. beiden Tagen wegen der Wahlen zum Reichstag gar kein Betrieb stattgefunden hatte. Beide Arbeiter hatten sich verflossen sind, seitdem deutsche Staatsanwälte und GeEs sei daran erinnert, daß jetzt etwa zwei Jahre bei ihrer Einstellung der Bedingung gefügt, daß sie von richte auf die kühne Idee verfallen sind, die Androhung den Vorarbeitern jeden Tag entlassen werden könnten. des Streifs sei„ Erpressung". Unwillig über jene beiden unfreiwilligen Feiertage, ver- Seitdem sind mehrere Verurtheilungen von Arbeitern langten beide Arbeiter den Lohn unter der Drohung, daß, aus gleichem Anlaß geschehen. Der neue„ Erpressungs"= falls ihrem Wunsche nicht Folge geleistet werde, sämmt- Begriff hat sich sehr schnell in die Justiz eingebürgert. liche Arbeiter der Fabrik streiken würden. Die Arbeit- Volle zwanzig Jahre wußte die Justiz nichts geber zahlten, um einen Streif in ihrer Fabrik zu ver- von ihm. meiden, die geforderten Beträge. Beide Arbeiter wurden jedoch vom zuständigen Landgericht wegen Erpressung zu sechs Monaten Gefängniß verurtheilt.
Parteigenossen!
Mit der zweitnächsten Nummer beginnt bie ,, Berliner Volks- Tribüne" ihren sechsten Jahrgang. Sie wird bleiben, was sie seit ihrer Begründung gewesen:„ Die Sturmfahne der revolutionären Sozialdemokratie." Die neue Redaktion wird bestrebt sein, das Blatt inhaltlich und der Form nach wieder in der Weise zu leiten, wie es sein Begründer gethan. Die Zahl der Rubriken wird vermehrt, ein besonderes Augenmerk auf die gewerkschaft liche Bewegung und die Bestrebungen der ausländischen Genossen gewandt werden. Die Sprache der Artikel wird scharf und bei aller Knappheit deutlich und gemeinverständlich sein. Wir bitten die befähigten Genossen, uns durch rege Mitarbeit thatkräftig zu unterstützen.
Die Postabonnenten unseres Blattes erinnern wir daran, vor Monatsschluß thr Abonnement zu erneuern, da dasselbe von der Post sonst als erloschen betrachtet wird.
Postzeitungskatalog Nr. 893. Breis pro Quartal 1,50 Mark bei Selbstabholung von der Post, durch den Briefträger ins Haus 1,65 Mark.
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Komplete Jahrgänge von 1890 und 1891 können durch die Expedition nachbezogen werden.
Politische Notizen.
werde.
Der§ 253 des Strafgesetzbuches bestimmt:
Wer, um sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvortheil zu verschaffen, einen Anderen Im zweiten Falle waren vier Arbeiter entlassen durch Gewalt oder Drohung zu einer Handlung, Duldung worden, weil sie sich den Anordnungen ihrer Vorgeseßten oder Unterlassung nöthigt, ist wegen Erpressung mit Genicht gefügt hatten. Da sich die übrigen Arbeiter mit fängniß nicht unter einem Monat zu bestrafen. diesen vier solidarisch fühlten, beschlossen sie, die Arbeit Das Gesetz stellt hier die Erpressung neben den ruhen zu lassen, bis jene vier Kollegen wieder angenommen Raub. Ausdrücklich heißt es in den Motiven, welche sein würden. Der eine der entlassenen Arbeiter stellte dem Entwurfe des gegenwärtigen Strafgesetzbuches von nun, unterstützt von seinen Genossen als Sprecher der Regierung beigegeben waren:„ Die Erpressung sett einer Lohnkommission, an die Arbeitgeber die Forde- ebenso wie der Raub einen Vermögensvortheil voraus, rung, daß nicht nur jene vier Arbeiter wieder aufgenommen auf welchen der Thäter kein Recht hat, und unterscheidet werden sollten, sondern daß die betreffenden Arbeiter auch sich dadurch auch insbesondere von der Selbsthilfe". nicht am folgenden Sonnabend wieder entlassen werden Der Charakter der Erpressung als Eigenthumsverdürften. Auch in diesem Falle gaben die Arbeitgeber brechen also wird bestimmt durch einen rechtswidrigen nach, mit Rücksicht auf die im Weigerungsfalle ihnen Vermögensvortheil. Was aber ist ein rechtswidriger Verbevorstehenden Verluste. Das zustehende Gericht sah das mögensvortheil? Nach der übereinstimmenden Definition Vorgehen der Angeklagten als Erpressung an, weil die der Rechtsgelehrten( siehe u. A. Schwarze's ,, Kommentar wieder aufzunehmen, und Letzteren durch die Wiederein- ist das ein solcher Vermögensvortheil, den der Andere Arbeitgeber nicht verpflichtet waren, entlassene Arbeiter zum Strafgesetzbuch für das deutsche Reich", S. 728, flg.) stellung ein Vortheil erwachsen war, und verurtheilte die zivilrechtlich nicht einklagen kann, oder der nicht Gegenvier Arbeiter zu je drei Monaten Gefängniß. stand eines rechtsverbindlichen Vertrages sein kann. In Sämmtliche Verurtheilten legten Revision ein und der( solchermaßen zu konstruirenden) Rechtswidrigkeit diese gelangte vor dem Reichsgericht zur Verhandlung, in liegt, so erklärt Schwarze, auch der Unterschied gegen welcher der Vertheidiger der Verurtheilten darauf hin- die Selbsthilfe." wies, daß falls das Vorgehen derselben strafbar sein Daß es sich bei dem Bestreben der Arbeiterkoalition, solle, von der Koalitionsfreiheit nicht viel übrig bleiben die Löhne für ihre Mitglieder zu erhöhen, um die Beschaffung rechtswidriger Vermögensvortheile handelt, Demgegenüber führte der Reichsanwalt aus, daß die überhaupt denselben bestimmte Vortheile zu sichern, kann Koalitionsfreiheit zu Recht bestehe. Wenn aber einem nicht angenommen werden, ohne unsere ganze Rechtseinzelnen Arbeiter ein Zwang gegen die Arbeitgeber nicht ordnung geradezu auf den Kopf zu stellen. Den Anfang eines Bruches mit der Bismarck'schen zustehe, so könne auch einer Gemeinschaft von mehreren Dieselbe räumt den Arbeitern ausdrücklich das Recht Wirthschaftspolitik scheinen die neuen Handelsverträge Arbeitern( Lohnkommission) ein solcher Zwang nicht zu- ein, die Unternehmer durch Androhung und Verhängung zu bilden. Nach denselben wird der Zoll auf Weizen stehen. Die Angeklagten hätten nicht etwa, wie dies bei von Arbeitseinstellung zur Bewilligung der geforderten und Roggen ans Desterreich das wird nicht viel be- Streiks sonst üblich sei, Unterhandlungen mit den Arbeit- Lohn- und Arbeitsbedingungen zu zwingen. Der Umdeuten, da Desterreich im günstigsten Fall etwa 20 pCt. gebern angeknüpft, sondern sie hätten ohne Weiteres eine stand, daß damit dem Unternehmer eine Vermögensunseres Bedarfs liefern könnte und aus den Ver- Tyrannei gegen dieselben ausgeübt.(!!) Ja, sie wären schädigung angedroht oder bewirkt wird, kommt bei Auseinigten Staaten von 5 Mark pro Doppelzentner auf sogar so weit gegangen, daß sie Posten aufstellten, um übung dieses Rechtes der Arbeiter gar nicht in Betracht, 3,50 Mark erniedrigt. Da Rußland auf die nächsten diejenigen Arbeiter, die sich den Anordnungen der Arbeit- umsoweniger, als auf der anderen Seite der gesetzlich Jahre nicht in Betracht kommt, so ist seine Aufführung geber fügen wollten, abzuhalten, die Arbeit aufzunehmen. anerkannte Vermögensvortheil der Arbeiter steht. Es nicht nöthig. Die Herabminderung des Zolles für ameri- Von einem derartigen Vorgehen könne man nicht sagen, handelt sich um einen wirthschaftlichen Interessenkampf tanisches Getreide ist freilich nicht dem hungernden Volfe daß es durch das Gewerbegesetz gutgeheißen werden solle. zwischen Arbeiter und Unternehmer mit dem Rechte der zu Liebe geschehen, sondern eine Kompensation für die Fordern könnten die Arbeiter Alles, aber es frage sich freien Entschließung und Initiative auf beiden Seiten. Zulassung des deutschen Zuckers in Amerifa, also ein nur, wie sie es fordern. Wenn Jemand etwas Un- Vermögensvortheile, die der Arbeiter durch Androhung Liebensdienst an die Rübenbarone. Immerhin kommt das berechtigtes fordere, so handelt er damit noch nicht rechts- oder Verhängung von Streifs erreicht, sind nicht minder auch dem Volfe zu gute. Freilich ist der Zoll von widrig; sein Vorgehen werde aber rechtswidrig, wenn er rechtlich, wie diejenigen, die der Unternehmer sich zu ver3,50 Mark dadurch auf 12 Jahre festgelegt jedoch, seiner Forderung Nachdruck gebe durch eine Art und schaffen weiß, indem er den Arbeiter durch die Androhung wer weiß, was dazwischen kommt. Zwölf Jahre ist bei Weise, die nur für berechtigte Forderungen Jemand zu der Entlaffung zwingt, zu niedrigerem Lohne zu arbeiten, den gegenwärtigen unsicheren Verhältnissen eine Zeit, deren stehe, nämlich durch Zwang. Berechtigt sei aber die überhaupt sich schlechtere Arbeitsbedingungen und damit Ereignisse sich nicht übersehen lassen. Forderung der Angeklagten doch nicht gewesen. eine Vermögensschädigung gefallen zu lassen. Einen Antrag auf Gewährung von Diäten für Bei Beurtheilung der Sache machte das Reichsgericht den Reichstag haben die Freisirnigen eingebracht. Viel die Ansicht des Reichsanwaltes zu der seinigen und verleicht ist die Sache nicht so ganz aussichtslos. Die warf die Revision. Diätenlosigkeit wurde von den bürgerlichen Parteien in Die Unternehmerpresse ist hocherfreut über diese reichs- lautet ein schönes Wort. So sieht man denn auch als Hinsicht auf die Sozialdemokratie aufrecht erhalten; da gerichtliche Entscheidung; sie beeilt sich, dieselbe ihren„ groben Unfug" an, wenn ein Blatt einen Auszug aus sie aber jetzt einsehen, daß das Mittel doch nichts nußt, Lesern mitzutheilen. Die„ Baugewerks- Zeitung" thut das einer Broschüre bringt, wo der Zar für wahnsinnig erso ist es möglich, daß sie sich eines anderen besinnen. mit der Bemerkung, die Entscheidung sei„ überaus wichtig flärt wird, wei! dadurch Beunruhigungen hervorgerufen Einen Kämpfer für die Diäten dürften wir am Fürsten für Arbeitgeber jedes Gewerbzweiges." werden. Einen derartigen Auszug haben mehrere Blätter Bismarck gewinnen; als Kanzler war er zwar stets gegen Allerdings, das ist sie; die Unternehmer werden, vor Kurzem gebracht, auch wir. Es war eigentlich reine sie; aber wenn er selbst etwas davon abbekommt, so wird auf dieselbe pochend, nun noch mehr die Hilfe Gutmüthigkeit von uns, denn wir dachten, die geistige er womöglich sogar dafür in die Schranken treten. der Polizei und der Gerichte gegen„ streit- Verfassung des russischen Kaisers könnte ihm später ein
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Aber-!
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,, Was man nicht definiren kann, Sieht man als groben Unfug an"
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