verbreiten die Erdbeeren, welche in unglaublichsten Quantitäten zu Markt gebracht werden, ihren entzückenden Duft, in den herrlichsten Farben schimmern Kirschen, daneben Himbeeren, Stachelbeeren und Blaubeeren. Zwischen diesen ,, reellen", fich auf die Magenfrage beziehenden Schäßen, findet sich fast an jeder Verkaufsstelle eine Fülle von Blumen, Rosen, Levkonen, Nelken, Vergißmeinnicht, Jasmin, Kornblumen, Fuchsien 2c., und feine Hausfrau verläßt wohl den Markt, ohne ein Sträuß chen erstanden zu haben.

g. Mit dem Bau einer Verbindungsbahn zwischen der an der Ecke der Neuen Friedrich- und der zukünftigen Lotaiser Wilhelmstraße in Errichtung begriffenen Central­markthalle und dem Stadtbahnhofe ,, Alexanderplat" wird in voraussichtlich fürzester Zeit begonnen werden, nachdem der Kaiser die zwangsweise Erwerbung der hierzu erforderlichen Parzellen der an der Nordseite der Neuen Friedrichstraße be Tegenen Grundstücke Nr. 29 bis 31 und 33 bis 37 ge­stattet hat.

B. Eines groben Arrestbruches hat sich der Kaufmann G. schuldig gemacht, der gestern von der Kriminalbehörde zur Vernehmung eingezogen wurde. Derselbe war stiller Kom­pagnon" eines Herrn Gr., welcher Gertraudtenstraße 4 einen Berkaufsbazar mit Wirthschaftsgegenständen eingerichtet hatte. Der lettere hatte einen Miethsrückstand von 675 Mart und brachte der Hauseigenthümer einen schleunigen Arrestbefehl gegen den Schuldner ein. Von Seiten der Waarengläubiger geschah jedoch zu gleicher Zeit dasselbe und so kam es, daß vor ca. 14 Tagen zwei Gerichtsvollzieher in dem Laden erschienen und die vorhandenen Waarenbestände unter Siegel legten. Der Eingangs genannte G. ließ indeß durch einen Helfers­helfer, der gestern bei seiner polizeilichen Vernehmung zu­gestehen mußte, daß er erwerbs- und obdachlos sei, zu ver­fchiedenen Malen ganze Körbe voll Waaren aus dem Laden herausbringen und dieselben bei Zwischenhändlern verkaufen. Gegen G. und feinen Helfershelfer ist in Folge dessen das Strafverfahren eingeleitet.

Gerichts- Zeitung.

-n. Ein niederträchtiger Racheatt. Fünf anonyme Postkarten bildeten die Unterlage für eine Verleumdungs­Antlage gegen den Buchhalter Gustav Marcus, welche gestern vor der fünften Strafkammer des Landgerichts I in der Berufungsinstanz verhandelt wurde. Der Angeklagte, welcher in dem Geschäfte des Kaufmanns Schnapp angestellt war, wurde im Herbste v. J. von seinem Prinzipal auf Grund ein­getretener Differenzen entlassen. Einige Zeit darauf erklärten einige Lieferanten des Schnapp demselben, daß sie ihre Ge­schäftsverbindung mit ihm zu lösen gedächten und präsentirten als Grund dafür Postkarten, welche ihnen zugesandt worden und in denen ihnen mitgetheilt wurde, daß es mit Schnapp sehr faul stände. Nach den vorliegenden Umständen lag für Schnapp der Verdacht sehr nahe, daß der Angeklagte diese Karten verfaßt und abgesandt habe, weshalb er gegen diesen einen Strafantrag wegen Verleumdung stellte und gleichzeitig eine aufgemachte Bilanz einreichte, nach welcher eine Ueber­bilanz von über 18 000 M. vorhanden war. Die Staats­anwaltschaft erhob, nachdem der Schreibsachverständige die Identität der Handschrift des Angeklagten mit der des Schrei­bers der anonymen Karten begutachtet hatte, Anklage wegen Verleumdung, da Marcus die gute Geschäftslage seines ehe­maligen Prinzipals gekannt haben mußte. Der Angeklagte betheuerte, daß er die anonymen Karten nicht geschrieben habe und das hiesige Schöffengericht erachtete auch die Schuld des selben nicht für ausreichend dargethan und erkannte auf Frei­sprechung. Hiergegen legte der Staatsanwalt die Berufung ein und auf Grund der Wiederholung der in erster Instanz stattgehabten Beweisaufnahme gelangte der Gerichtshof zu der Ueberzeugung, daß der Angeklagte tros seines Leugnens schuldig fei. Mit Rücksicht auf die Niederträchtigkeit, die in der Ver­breitung derartiger, die Existenz des Anderen bedrohender Ver­dächtigungen zu finden ist, bemaß der Gerichtshof die Strafe auf 4 Monate Gefängniß.

11

-a. Die Streitfrage, ob ein Miether, welcher, wie in Berliner Miethsverträgen allgemein üblich, sich bei Strafe so­fortiger Ermission verpflichtet hat, das Trocknen der Wäsche nur auf dem Trockenboden, niemals in der Woh­nung oder dem Flur vorzunehmen", fontraktwidrig gehandelt hat und ob demzufolge der Klage auf Exmission stattzugeben ist, wenn der Miether auf dem hofe des Grundstücks Wäsche zum Trocknen hat aufhängen lassen, ist kürzlich im verneinen den Sinne entschieden worden. So sehr der strikte Wortlaut dieser kontraktlichen Bestimmung," heißt es in dem betreffenden Erkenntniß, insbesondere des Passus ,, nur

in der That wohlwollte, da er dessen Stimme und Talent schätzte.

Es war etwa zwei Uhr Morgens, als Remy überglücklich die Gesellschaft verließ und in seine Mansarde zurückkehrte. Die Freunde schliefen, nur Dappel hatte wieder seinen Rappel und begonnen, zum Entseßen der schlafenden Menschheit der Man­farden, Variationen über den Pont d'Avignon der Madame Balanchard zu spielen. Gerhard schlief schon längst und fest; er träumte wohl von seiner Zusammenkunft mit Helene, doch wahrhaftig nicht im Entferntesten von deren eigentlichem Ende, das wir in einem früheren Kapitel fennen gelernt. Remn hatte Mitleid mit dem Schlafenden, und selbst des Schlafes be dürftig, meinte er gähnend, daß es morgen Früh auch noch

auf dem Trockenboden" für den Klagegrund zu sprechen scheint, so wenig ist dies nach dem Sinne der bezüglichen Stipulation gerechtfertigt. Die Bestimmung, nach welcher der Miether auf Sie alleinige Benußung des Trockenbodens verwiesen ist, kann nur im Interesse der bewohnten Räume getroffen sein. Weil der Vermiether diese vor den schädlichen Einflüssen trocknender Wäsche bewahren wollte, hat er den Miether fontraktsmäßig auf den Trockenboden beschränkt. Dies erhellt offenbar aus dem Zusatz niemals in der Wohnung oder dem Flur." Da in diesem Sinne allein die fragliche Bestimmung billigerweise interpretirt werden kann, so kann auch auf Grund des Ver­trages aus der Vornahme des Wäschetrocknens auf dem Hofe von dem Kläger feine Kontraktswidrigkeit hergeleitet werden." Kottbus, 28. Juni. In der am 24. d. M. stattgehabten Schwurgerichtsfizung wurde gegen den Tagearbeiter C. Burisch aus Hadensdorf bei Lübben megen Münzverbrechens verhandelt. In den letzten Jahren war viel falsches Silber­und Nickelgeld in der Niederlaufis in den Verkehr gebracht. Der Polizei gelang es, die Münzverbrecher in der Person des Schloffermeisters Förster aus Lübben und des oben genannten Burisch zu ermitteln; Ersterer war der Verfertiger, Legterer Verbreiter der Falsifikate. Es wurden bei einer Haussuchung mehrere Geräthe und einige Falschstücke gefunden und deshalb Beide verhaftet. Förster wurde irrfinnig und ist in die Frren Heilanstalt Sorau übergeführt, während Burisch vom Schwur­gericht des Münzverbrechens für schuldig befunden und zu 10 Jahren 3uchthaus und 10 Jahren Ehrverlust verurtheilt wurde.

Holzminden , 27. Juni. In der heutigen Sigung des Schwurgerichts wurden wegen des bekannten sensationellen Kaffenraubes verurtheilt: der Uhrmacher Förster zu 15 Jahren und der Bäcker Huchthausen zu 9%, Jahren Zuchthaus.

-

-

Vermischtes.

Eine edle Genugthuung überschreibt das W. Frdbl." folgende Geschichte. Der Bürger einer böhmischen Stadt, Fleischhauer Josef E., saß in Gesellschaft einiger seiner Be­fannten, darunter des Stadtarztes Dr. Franz P., im Garten eines vor der Stadt gelegenen Brauhauses. Der frische Gerstensaft mundete Herrn C. so gut, daß er in furzer Zeit eine größere Quantität vertilgt hatte, als ihm gut that. Er zechte sich dadurch ein ganz nettes Räuchschen an, verlor beim Versuche, aufzustehen, das Gleichgewicht, und fiel, wie einst Kunz von Kaufungen , unter den Tisch. Hierüber herrschte unter der ganzen Gesellschaft große Heiterkeit, und namentlich Herr Dr. P. ließ seiner Lachlust freien Lauf. Der gefallene Der gefallene Becher entbrannte aber darob in grimmem Zorn und versezte, als er sich wieder erhoben hatte, jeinem noch immer lachenden Tischgenossen eine Ohrfeige. Selbstverständlich änderte sich nun die Situation der Beleidigte verließ sogleich das Lokal und bald saß der schlagfertige Herr C. allein im Garten. In den meisten Fällen wäre ein Duell oder eine Gerichtsverhand­lung gefolgt; hier kam es aber anders. Am nächsten Tage, als das Räuschchen verflogen war, beeilte sich Herr C., den be­leidigten Doktor brieflich in der höflichsten Weise um Ver­zeihung zu bitten und erklärte sich zu jeder Genugthuung be­reit. Dr. P. antwortete, er fönne die ihm öffentlich angethane Beschimpfung durch die schriftliche Abitte nicht als verwischt ansehen und begehre jedenfalls Genugthuung; diese habe aber darin zu bestehen, daß Herr C. sich bereit erkläre, zwei arme und brave Studenten, so lange selbe die Realschule dortorts besuchen, in unentgeltliche Belöftigung zu nehmen. Der biedere C. ging darauf ein und so verdanken zwei arme Schüler dieser vernünftigen und edlen Auffassung des Begriffes Genug thuung" eine hungerfreie Studienzeit.

Eine fiebzehnjährige Mörderin. Aus London wird geschrieben: Die siebzehnjährige Karoline Perry führte am 21. b. M. das zweijährige Mädchen Lottie Scott, die Tochter ihres Dienstherrn, des Banquiers Scott, in einem Wägelchen ihres Dienſtherrn, des Banquiers Scott, in einem Wägelchen im Parke spazieren. Das Kind begann zu schreien, worauf fich das Kindermädchen über dasselbe warf, so daß es sofort verstummte. Der Park war von Menschen überfüllt. Plöglich sah man das Kindermädchen davoneilen, den Wagen mit dem Kinde im Stiche laffend. Die herzukommenden Leute bemerkten zu ihrem Entfeßen, daß Karoline Perry die Kleine mit ihrem eigenen Gürtelbande in einem Wuthanfalle erdrosselt hatte. Die kleine Lottie, ein reizendes, blondlockiges Mädchen, war das einzige Kind ihrer Eltern, welche über den Vorfall der Verzweiflung nahe sind.

Auf dem Krupp'schen Etablissement wird nicht nur Eisen und Stahl, sondern seit längerer Zeit auch Eis fabri­zirt, welches nach dem Urtheile Sachverständiger vorzüglich sein soll. In einer Tages- und Nachtschicht werden 180 Ctr.

-

wenn

Gönner der Dir indessen sehr bald die Freundschaft gefün­bigt Herr von Auvent. Auvent? schrie Gerhard förmlich auf. Herr Gott dieser Auvent und van Owen ein und dieselbe Person ren? Daß der Mann um die Schmach weiß, die auf dem Na­men Elsen lastet, habe ich leider erfahren müssen. Aber schreck­lich wäre es, wenn es sich so verhielte.

Plöglich schien er einen Entschluß gefaßt zu haben. Komm, sagte er, nimm das Kästchen, wir gehen zur Mutter Grein . Remy hatte das Kästchen schon in eine Hülle geschlagen und rasch verließen Beide die Mansarde und machten sich auf den Weg.

Bevor wir nun erzählen, was sich in Friedel's Wohnung

hergestellt. Das Eis hat einen starken Absas, zumal der ver­floffene Winter wegen der durchweg milden Temperatur fast gar kein Eis hervorgebracht hat. Dasselbe wird in Stücke ge­formt, welche 8 bis 10 Centimeter dick, 15 bis 17 Centimeter breit und 1 Meter lang find, und je 17 Pfd. wiegen. Hundert Pfund fosten 1 M. 20 Pfg., jedoch wird dasselbe auch stück­weise für 20 Pfg. verabfolgt.

Halle a. d. S., 28. Juni. Ein bedeutender Post­diebstahl ist gestern am Schalter des Bostamts III hierselbst ausgeführt worden. Bei dem üblichen Dienstwechsel der Be­amten hatte der neu in den Dienst tretende Beamte von seinem Dienſtvorgänger zwei Werthbriefe im Betrage von pptr. 2100 Mart zu übernehmen und abzuquittiren. Ehe dieses jedoch ge schah, wurde noch ein Herr, der eine Postanweisung verlangte, abgefertigt und sodann das Schalterfenster heruntergelassen. Gleich darauf hatte sich der abzulösende Beamte entfernt und auch der den Dienst antretende Beamte verließ auf furze Zeit das Zimmer. In diesem Augenblicke ist der Diebstahl ausge führt worden; als der Beamte zurückkehrte, waren die beiden Briefe verschwunden, und das Schalterfenster war noch so weit hochgeschoben, daß man bequem durchgreifen konnte. Es ist nun unzweifelhaft, denjenigen als den Dieb zu bezeichnen, wel­cher sich furz vorher die Postanweisung gelöst, fich behufs Aus­füllung derselben dicht neben dem Schalter aufgehalten hat, aber ohne eine Einzahlung gemacht zu haben, verschwunden ist. Von einem im Vorflur des Hauses beschäftigten Unterbeamten ist der Betreffende gesehen worden und hat auch einige Worte mit ihm gewechselt, was die Ermittelung erleichtern dürfte. Der Herr war anständig gekleidet; untersetter Statur und trug dunklen Vollbart. Die Untersuchung ist eingeleitet.

Hameln , 28. Juni. Heute Nachmittag begann, begünstigt von dem schönsten Wetter, das Rattenfängerfest mit dem Zuge, welcher die Austreibung der Ratten darstellte. Der selbe wurde durch ein Musikkorps in der Tracht des 13. Jahr hunderts eröffnet, dem Musikkorps folgte der Rattenfänger Singuf, welchem sich 400 Kinder in Rattenkostüm anschlossen. Dem Voltsfest auf dem Felsenkeller wohnten gegen 6000 Per sonen bei. Die Feier in der elektrisch erleuchteten und pracht voll dekorirten Festhalle wurde durch einen Prolog eröffnet. auf welchen nach der Wolf'schen Dichtung gestellte lebende Bilder folgten.

Ein braves Mädchen. Von der heroischen That eines jungen Mädchens wird Folgendes erzählt: Der achtjährige Sohn des verstorbenen Schiffstapitäns Volquardsen fiel am Sonntag Vormittag in Apenrade von der Schiffsbrücke in den Hafen daselbst. Der Knabe wäre sicherlich ertrunken, wenn nicht im legten Augenblicke, nachdem er bereits mehrere Male untergefunken war, die fünfzehnjährige Ingeborg Stau hinzugekommen wäre. Das muthige Mädchen sprang ins Wasser und während es mit dem Kleide an einem Boote und mit einem Bein an einem Balten sich festhakte, gelang es ihr, den Knaben glücklich zu erfassen und dem nassen Ele­mente zu entreißen.

Glückliche Schulbuben. In London wurde dieser Tage eine überraschende, die elementare Erziehung betreffende Ent scheidung abgegeben. Die Frage der häuslichen Lektionen hat die ärmeren Klassen seit langer Zeit geärgert, indem die Arbeiter dieser Praxis sich widerseßen und sich überhaupt mit der zwangs weisen Erziehung noch nicht befreunden können. Schließlich hat nun ein Vater seinem Kinde, welches eine durch öffentliche Beisteuer unterhaltene Schule besucht, das Lernen der häus lichen Lektionen verboten, um die Frage über die Gesezmäßig feit der Angelegenheit zur Entscheidung zu bringen. Der Lehrer behielt das Kind nach den Schulstunden zurück und der Vater verklagte ihn dafür. Der Gerichtshof nun entschied zu Gun sten des Vaters, weil die bestehenden Geseze das Schul follegium nicht ermächtigen, häusliche Lektionen oder überhaup Lektionen über die Schulstunden hinaus zu erzwingen. St Folge dessen natürlich allgemeine Freude unter den Schul findern und viel Betrübniß unter den Freunden der Volks erziehung.

Aus der Pfalz . 26. Juni. Wie weit religiöse Be fehdung gehen fann, beweist ein Vorfall in Freins heim. Dort sollte gestern eine altkatholische Frau beerdig werden. Es war zur Trauerfeierlichkeit nicht allein der alt fatholische Pfarrer von Kaiserslautern , sondern auch der römisch fatholische Pfarrer von Freinsheim am Sarge der Verlebter erschienen, dieselben hielten gleichzeitig ihre Gebete, bis si schließlich in ein Wortgefecht geriethen, das zu einem ge richtlichen Nachspiel führen wird. Daß solche Vor gänge einen überaus peinlichen Eindruck erzeugen, ist woh selbstverständlich.

Zweck? Hing dieser Diebstahl mit Elsen's Ankunft zusammen oder nicht?

Er fonnte Ersteres nicht glauben, denn Elsen ahnte jo nichts. Harmlos, als alter Freund, war er zu ihm gekommen und wenn er heute nichts erfahren würde, so war Alles ge wonnen! Die Entwendung der Schatulle fonnte nur ein gan gewöhnlicher Diebstahl sein. Er eilte auf den Schrank zu unt untersuchte seinen Inhalt genau. Nur wenige Sachen, Kleidungs stücke, enthielt er. Diese musterte er emfig. Bald vermißte er einen Rock, den er wähnte noch an jenem Abend gesehen zu haben. Er ging an die Thür, welche auf den kleinen Korrido führte. Diese war verschlossen, das kleine Fensterchen indeffer offen und nur angelehnt.

Es ist richtig, sagte er sich. Der Dieb ist auf diesem Weg

Zeit sein würde, dem Freunde seine interessanten Mittheilungen begab, müssen wir noch einige Augenblicke in der Mansarde eingedrungen, und da beide Ausgänge gut verschloffen waren

zu machen. Als er indessen am anderen Sonntagsmorgen er wachte, war nicht allein der halbe Vormittag bereits vorüber, sondern Gerhard auch schon längst über alle Berge. Spät am Abend kehrte er erst heim, Remy gar nicht, denn der gestrige schöne Abend hatte sich heute bei dem Westindier wiederholt, erst am hellen Morgen und nach dem Genuß von mehreren Taffen schwarzen Kaffees vermochte das erste Mitglied der großen italienischen Oper der Havana nach Hause zu- wanten. Hier erwartete ihn denn auch sehnlichst und recht ungeduldig Gerhard, dem man mitgetheilt, daß ihn Remy dringend zu sprechen wünsche. Der letztere erzählte nun dem hochaufhorchen­den Gerhard Alles, was Mutter Grein vor mehreren Tagen ihm über den Diebstahl mitgetheilt, soviel der Leichtfertige nämlich noch wußte. Doch das war genug, um Gerhard in Feuer und Flammen zu setzen. Er grollte dem Freunde, daß er so lange geschwiegen, um ihm im nächsten Augenblicke fast vor Freuden um den Hals zu fallen, denn ein unbeschreiblich wohlthuendes Gefühl der Erleichterung empfand er bei dem Gedanken, daß die Schuld, die auf ihm, seiner Familie laste, noch hinweggenommen werden könne.

Doch seine Freude ging in ein gewaltiges, sprachloses Staunen über, als Remy nun seinen Enthüllungen gleichsam die Krone auffezte und jedoch erst nachdem er die Thür forgfältig verschlossen das Ebenholzkästchen mit den vergol­Deten Bierrathen hervorholte, zugleich dem Freunde erzählte, wie er durch einen Zufall das alte feltene Siück, das ganz genau mit der Beschreibung übereinstimme, die Mutter Grein von der Ollenheimschen Schatulle gemacht, entdeckt, von einem ahnungsvollen Drange getrieben, es fich angeeignet und dann mit Gefahr seines Lebens entführt, oder vielmehr stohlen.

-

ge=

Wenn es daffelbe Kästchen wäre, wenn es uns auf die Spur des Verbrechers leiten könnte?! rief Gerhard voll glühen der Aufregung, und sich dann an den Freund wendend, be­schwur er diesen, ihm zu sagen, wo er es her habe.

Meinetwegen, Du sollst den Namen des Mannes erfahren, Dem ich es abgenommen. Es war kein Anderer, als unser

der Künstler verweilen.

Nicht lange währte es, so kam der lange Hold" vom Frühstück heim, um schleunigst einige Tänze zu kopiren, zu denen ihm die Originale von befreundeter Hand verstohlen zu­gesteckt waren. Als er so da saß, in die Arbeit vertieft, öffnete fich plöglich die Thür und herein trat eine elegant gellei­eine elegant gellei­dete Dame Agapita. Zu seiner größten Ueberraschung er­fuhr old sehr bald von ihr, daß sie gekommen sei, um Remy zu züchtigen, fich an ihm zu rächen.

-

hier," fagte fie, übergeben Sie dem bösen Menschen diesen Wechsel über 50 Tausend Francs- ich meine, daß diese Strafe ihn beschämen wird und sagen Sie ihm, daß ich gewillt bin, mit ihm nach Indien zu gehen, mit Sack und Back. Seine Gage wird für uns beide ja doch nicht hin­reichen; drum überbringen Sie ihm diesen auf Herrn von Auvent lautenden Wechsel mit dem Auftrag, ihn sofort zu Geld zu machen. Ich eile, meine Sachen zu packen." Und mit einem luftigen Adieu" ließ fie den bestürzten Musikus allein. Dieser wußte natürlich nichts Eiligeres zu thun, als niß zu setzen. Freund Remy von dem unverhofften Glück schleunigst in Kennt

" 1

Zweites Kapitel. Im Netz.

Wir haben van Owen oder Auvent betäubt am Boden des kleinen Kabinets verlassen.

Hier lag er lange Zeit, bis er endlich, doch langsam, wieder zum Dasein erwachte.

Seine Gedanken hatten ihn zu dem Schlusse geführt, daß handle. noch nicht Alles verloren sei, wenn er rasch und geschickt

Vor allen Dingen mußte er den Wechsel wieder haben, der im Stande war, ihn Elsen als den Fälscher der Briefe von deffen Frau zu zeihen.

Doch wer hatte die Schafulle entwendet und zu welchem

so hat sich das Feld seiner Thätigkeit auf dies Kabinet be schränkt. Das Kästchen von alter Ferm hat den Thäter au außergewöhnlich reichen Inhalt schließen lassen. Es ist eber ein gewöhnlicher Hausdiebstahl. Buerst muß ich den Wechse wieder zu erlangen suchen, und das wird nicht schwer halter Ich brauche ihn ja nur im schlimmsten Falle gegen baare Geld einzulösen. Deshalb sogleich hinauf zu Agapita! In folgenden Augenblicke stieg er die Treppe zu der Wohnung de Madame Saint- Victor hinan. Agapita war von ihrem Aus flug nach der Mansarde der Künstler just zurückgekehrt, rech zufrieden mit ihrem stillen und etwas heimlichen Thun . Glaubt sie doch ihre Sache recht gut gemacht zu haben und daß Rem schon am heutigen Abend im Besitz des zu ihrer Abreise nöthi gen Geldes sein würde! Recht vergnügt lächelte fie, wenn fi an den Bossen dachte, den sie ihrem väterlichen Freund" 3 spielen fich vorgenommen.

So traf fie Auvent, der plöglich vor ihr stand. Sie spran recht erschrocken von ihrem weichen Size empor und schaute de Mann an, deffen Aussehen sich in der legten Stunde vollstän dig verändert hatte.

be

ein

be

ab

för

Un

Fo

bri

der

2

get

au

fer

Fe

Du

effe

foft

ga

fon

für

grif

so

ftau

Auf

gen

Nid

bere

Kon

and

Bet

Ver

einer

stan

Sell

land

gege

dene

schw

Fort

jenig

Sich

rend

Sel

Jede fiziel bei

Ien 1

in di

Was fehlt Ihnen, Herr von Auvent? Was wollen G hier zu dieser Stunde?

wie

land

Nicht viel, Madame, flang es hastig als Antwort. J gab Ihnen gestern Abend ein Papier: dasselbe verlange ich vo Shnen zurüd

Jahr

In

deutl

wo i

Wei

welch

nur

ein S

Selb

gutwillig oder m

facher

in F

in B

boch

der

Die Antwort erschien ihr so drollig, das Verlangen topflos, daß sie laut auflachen mußte.

Was lachen Sie, Madame? Das Papier will ich vo Ihnen.

Sie glauben also in der That, daß ich Ihnen den Wechi von 50 000 Francs so mir nichts dir nichts wieder einhändige werde? Ich hätte Sie für gescheidter gehalten. werde? Ich hätte Sie

-

Aber ich will ihn wieder haben Gewalt! schrie Auvent mit fast wildem Aufschrei. Ich aber will ihn nicht hergeben! Dann zwinge ich Sie!

( Fortseßung folgt.)

Verantwortlicher Redacteur J. F. Guttzeit in Schöneberg - Berlin . Drud und Berlag von Max Babing in Berlin SW, Beuthstraße 2.