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Nr. 78.
Sonnabend, 5. Juli 1884.
I. Jahrg.
Berliner Volksblatt.
Organ für die Interessen der Arbeiter.
Das ,, Berliner Boltsblatt"
erscheint täglich Morgens außer nach Sonn- und Festtagen. Abonnementspreis für Berlin frei in's Haus vierteljährlich 3 Mart, monatlich 1 Mart, wöchentlich 25 Pf. Einzelne Nummern 5 Bf. Poftabonnement pro Quartal 3 Mart.( Eingetragen im VIII. Nachtrage der Postzeitungspreisliste unter Nr. 719a.)
Jusertionsgebühr
beträgt für die 3 gespaltene Petitzeile oder deren Raum 40 Pf. Arbeitsmarkt 10 Pt. Bei größeren Aufträgen hoher Rabatt nach Uebereinkunft. Inserate werden bis 4 Ühe Nachmittags in der Expedition, Berlin SW., Simmerstraße 44, sowie von allen Annonceu Bureaux, ohne Erhöhung des Preises, angenommen.
Redaktion und Expedition Berfin SW., Zimmerstraße 44.
Bur Situation in Ober- Egypten.
Der Fall von Berber und die grausame Behandlung ber eroberten Stadt find amtlich gemeldet und damit ist die Thatsache bestätigt, daß die große Insurrektion in Sudan ihren Siegeslauf noch nicht beendet hat. Vor dem Mahdi, dieser mit einem Nimbus von Aberglaube und Sage umhüllten Persönlichkeit, geht ein furchtbarer Schrecken einher, der auf die einzelnen egyptischen Besatzungen mächtig er wirft, als die Geschüße des Rebellenhäuptlings. Man kann sich denken, daß sich diese abgeschnittenen Besatzungen vereinsamter Plätze in einer ebenso verzweifelten Lage als Stimmung befinden. Sicherlich empfinden sie auch keinen Schatten von Begeisterung für die elende Regierung in Kairo , deren Existenz sie vertheidigen und sie würden wohl viel lieber mit dem Nationalhelden Arabi Pascha , wenn er wieder auf dem Blan erschiene, gemeinsame Sache machen, als gegen den Propheten des Sudan fechten. Allein sie haben von dem grausamen Feinde, der gegen sie in unzählbaren Massen heranrückt, feine Schonung zu erwarten. Der Mahdi wird immer graufam sein, weil er weiß, daß es einem orientalischen Despoten am leichtesten ist, seine Herrschaft auf einen blutigen Namen zu gründen.
Unter diesen Umständen und nachdem Berber gefallen, wird es den Engländern kaum noch möglich sein, den auf allen Seiten von den Wogen dieses kolossalen Aufstandes umbrandeten Platz Shartum mit dem vielbesprochenen Gene ral Gordon zu retten. Hätte man in London und in Kairo nach den Eingebungen der Menschlichkeit und nicht nach benen des Ehrgeizes und des schmutzigen Egoismus handeln wollen, so hätte man leicht einen Entschluß fassen fönnen, der dem fürchterlichen Gemezel am oberen Nil ein rasches Ende bereitet haben würde. Man hätte sich eben einfach sagen müssen, daß der Sudan für Egypten verloren ist und zwar unwiederbringlich verloren. Selbst wenn das Unglaubliche gelingen werde, wenn eine englische Expedition in die Lage käme, Chartum zu entsetzen würde das die Wiedergewinnung des insurgirten Gebietes im Sudan bedeuten? Keineswegs; es könnte sich durch die Einwirkung des Klima's die Sache sogar so gestalten, daß den so weit vorgedrungenen Engländern der Rückzug nach den befestigten Blägen am rothen Meer nicht weniger schwierig würde als dem General Gordon .
Unter diesen Umständen wäre es eben so vernünftig wie menschlich gewesen, wenn man in London und Kairo fich entschlossen hatte, den Sudan völlig zu räumen und fich selbst zu überlassen. Es wäre doch offenbar ein Leichtes gewefen, mit dem Führer der Infurrektion einen Vertrag abzuschließen, nach welchem die Besatzungen der befestigten Blägen hätten ungenirt nach Unter- Egypten oder dem rothen Meer abziehen können.
Allein gegen eine solche vernünftige Beendigung jenes fcheußlichen Krieges erheben sich tausend und abertausend Stimmen: Die Ehre und das Interesse Englands und Egyptens fönnen es niemals dulden, daß solch ein schmählicher Rückzug angetreten wird! Ja was ist Ehre und was ist Interesse? Ist es Ehre, wenn die weiten Wüstenfelder des Sudan mit Hügeln von menschlichen Gebeinen bedeckt werden, die in der Wüstensonne bleichen? Und was fümmert sich der Sudan , der seine religiöse und politische Unabhängigkeit erkämpfen will, um die Interessen Englands und Egyptens?
Wirklich humane Staatsmänner würden solchen wahnhaften Vorstellungen sicherlich keine solchen fürchterlichen Hekatomben von Menschen zum Opfer bringen. Aber die englischen Staatsmänner denten eben nicht alle wie der alte John Bright , der aus der englischen Regierung in dem Momente austrat, als die schweren Marinegeschüße ihre Geschosse auf das alte Alexandrien schleuderten und so den gewaltigen Brand entzündeten, dessen Ende nicht abzusehen ist.
Ja, wann hätte englische Staatsfunft, trotz allen Brüstens mit gleißnerischen Bhrafen, jemals auf Humanitätsgründe ein Gewicht gelegt? Und so werden Wind und Brand im Sudan weiter wüthen.
Ueber die Wahlprüfungen im Reichstage haben wir uns schon einigemal geäußert. Unsere Leser wissen, daß unter den ungeprüften und beanstandeten Mandaten verschiedene sind, deren Ungilitigkeit zweifellos zu Tage treten würde, wenn die nöthige Prüfung stattfände. Bedenkt man nun, daß ein großer Theil der zu Anfang der Legislaturperiode beanstandeten Wahlen erst innerhalb des lezten Jahres zur Erledigung gelangt sind, also nachdem sie zwei Jahre lang in der Schwebe gewesen; bedenkt man ferner, daß durch die Stimmen von Abgeordneten, deren Mandate für ungiltig erflärt worden sind, oder für ungiltig erklärt werden müßten, wenn noch Zeit zur Erledigung wäre, wichtige, tief einschneidende Bestimmungen Reichsgefeß geworden findso begreift man die Tragweite und Enormität dieser That fachen und die Nothwendigkeit einer baldigen und gründlichen Remedur.
Der Hauptübelstand aber bei den gegenwärtigen Wahlrüfungen, um den es fich handelt, und der, als solcher, von
allen Parteien des Reichstages anerkannt worden ist, wird das durch ermöglicht und erzeugt, daß im Reichstage und außerhalb des Reichstages tein fester Termin für die Beendigung und Erledigung der Wahlprüfungen festgesezt ist. Da fizt die Wurzel bes Uebels.
Für die Einreichung der Wahlproteste ist ein bestimmter Termin festgesezt( 10 Tage nach Zusammentritt des Reichstags); allein das ist auch Alles.
Es giebt gegenwärtig, am Schlusse der gesammten Legislaturperiode und zwar nach Schluß und voraussichtlich lesten Session derselben noch mehrere, durch Wahlproteste angefochtene Wahlen, über welche die Wahlprüfungsfommission des Reichstags sich noch nicht schlüssig gemacht hat z. B. die Wahl des 4. Berliner Wahlkreises, bei welcher der Kandidat der Sozialdemokraten, troß außer gewöhnlicher Wahlbetheiligung, nur mit wenigen Stimmen gegen den Kandidaten der Fortschrittspartei unterlegen ist, und notorisch verschiedene Unregelmäßigkeiten vorgekommen find. Wie erklärt sich nun eine solche Verschleppung?
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Die Wahlprüfungskommission das haben wir schon früher hervorgehoben steht tadelsfrei da; fie arbeitet sehr fleißig und sehr gewissenhaft, wie von allen Parteien einhellig anerkannt wird. Aber sie wird nicht fertig. Warum? Weil sie mit zu viel Arbeit belastet ist.
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Die Kräfte der Kommission reichen für die ihr gestellte Aufgabe nicht aus.
Hieraus ergiebt sich die Forderung, daß ein Modus ge funden werden muß, welcher eine raschere, und genügend rasche Erledigung der Wahlprüfungen im Reichstag möglich macht.
Zu diesem Zwed würde es sich empfehlen, daß statt einer, mehrere Wahlprüfungskommiffionen ernannt werden, oder -was mehrfach vorgeschlagen worden ist daß der ganze Reichstag fich als Wahlprüfungskommission fonftiituirt, welche in verschiedene Abtheilungen zu zerfallen hätte.
Und ferner erscheint es nnerläßlich, daß ein Termin festgesept wird, innerhalb die Wahlprüfungen, so weit der Reichstag ins Spiel kommt, erledigt sein müssen.
Das ist ein Theil der zu lösenden Frage.
Der zweite Theil betrifft die Verschleppung außer halb des Reichstags.
Der Reichstag fann natürlich die in den Wahlprotesten behaupteten Thatsachen nicht von vornherein als erwiesen ansehen; dieselben müssen amtlich untersucht werden, und können erst, nachdem die amtliche Untersuchung die Richtigkeit der hehaupteten Thatsachen ergeben hat, als genügenden Grund zur Kaffirung( Ungültigerklärung) der Wahl betrachtet werden.
Nun erheischt aber diese amtliche Untersuchung selbstvers ständlich Zeit, und, da keine gefeßliche Frist be= steht, so ziehen sich die amtlichen Untersuchungen meist sehr in die Länge. Zum Beispiel das Mandat des Abgeordneten Leuschner( vom 19. sächsischen Reichstagswahlkreis), welches am 13. Februar des vorigen Jahres 1883- beanstandet wurde, fonnte erst am 24. Juni dieses Jahres- 1884definitiv für ungültig erklärt werden, weil die amtlichen Untersuchungen weit über ein Jahr in Anspruch genommen batten. Und das ist nur ein Fall für Viele.
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Dieſem flagranten Uebelstand fann nur dadurch wirkungsvoll gesteuert werden, daß auch eine bestimmte Frist festgesetzt wird, innerhalb beren die amtlichen Erhebungen zu beendigen und dem Reichstag mitzutheilen find.
Sollte eine dahin zielende gesetzliche Bestimmung deshalb nicht zu Stande kommen können, weil die Reichsregierung oder die Bundesregierungen Hindernisse bereiten, so würde der Zweck schon erreicht werden, wenn der Reichstag in seine Ge schäftsordnung einen Paragraphen aufiähme, nach welchem jede gefeßmäßig beanstandete Wahl nach Ablauf einer bestimmten Zeit zu tafsiren ist, auch wenn die Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen bis dahin nicht eingelaufen find.
Die Behörden werden sich mit den amtlichen Erhebungen dann sicher beeilen.
Jedenfalls liegt es in der Hand des Reichstages, die Mängel des jezigen Wahlprüfungsverfahrens ras dikal zu beseitigen, wenn er nur will.
Politische Uebersicht.
Die Deutsch- Freifinnigen" find außer fich vor Freude, die fortschrittliche Mannesseele brauchte Stärkung und fand sie und zwar bei dem Empfange, den die badischen Bolksvertreter nach dem kürzlich erfolgten Schlusse der Seffion beim Großherzog gefunden haben. Die frei finnigen" Organe schreiben über die in zwangloser Unterhaltung" stattgehabten Gespräche: Der Großherzog hat da
nach die Eristenz der Freisinnigen im Reichstage( er persönlich sprach von der Fortschrittspartei) gebilligt, da es gut sei, wenn sich ein breiter und starker Rücken gegen das Rückwärtsschieben stemme; aber in großen nationalen Fragen sollte die Partei etwas honetter ſein". Seinen Sohn, den Prinzen Ludwig, soll der Fürst den Volksvertretern mit den Worten vorgestellt haben: Sch und mein Haus, wir wollen dem Volte dienen." Als das Gespräch auf die Nationallibe ralen fam, bemerkte der Großherzog: Man fann sehr liberal sein und den Kulturkampf doch nicht wollen." Im Uebrigen nahm er mehrmals Gelegenheit, seine Befriedigung über die ruhige, leidenschaftslose Weise zu äußern, in welcher die Debatten des Landtages geführt wurden, fowie über das schöne Verhältniß, welches zwischen den Vertretern der Regierung und denen des Volkes fich fundgab.
Wie weit die Findigkeit der Sozialdemokraten geht, wenn es gilt, ihren Parteizwecken zu dienen, davon erhielt( so flagt ein Dresdener Korrespondent des Leipz. Tgbl.") die
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hiefige Polizei am 2. Juli einen Beweis. Dieselbe beschlagnahmte in verschiedenen Restaurationen Nummern des in Zürich erscheinenden ,, Sozialdemokrat", welche von unbekannter mit dem aufgeklebten Hand dort ausgelegt worden waren Titel des Dresdenee Tageblatt". In den betreffen den Nummern befand sich ein Artikel, welcher die Maßrege! der Verlängerung des fleinen Belagerungszustandes über Leipzig bekämpfte.
Die Bedingungen des Kompromisses zwischen dem Könige Oskar und der norwegischen Linken, welche bei der Ernennung des Ministeriums Swerdrup vom Könige an genommen wurden, sind die von Broch vorgeschlagenen und jetzt bestimmter gefaßten: 1. daß der im Jahre 1880 von Livius Smitt gemachte Vorschlag über Bulaffung der Staatsräthe zu des Storthings Berathungen jest von diesem zum Beschluß erhoben und dadurch die Staatsrathssache erledigt werde, die Staatsräthe aber nicht vor Annahme dieses Vorschlags durch das Storthing und nachher durch den König im Storthing erscheinen dürfen; 2. daß für die Volksbewaffnungsvereine ge wiffe Bürgschaften vom Storthing nachträglich beschlossen wer den, worauf dann die für fie gemachte Bewilligung vom Könige bestätigt wird und 3. daß dem Beschluß über Theilnahme zweier Storthingsmitglieder an der Verwaltung der Eisenbahnen vom Könige Folge gegeben werde. Weiter hat sich dann Swerdrup beim König ausgemacht, daß das Lehnsmannsgeset( über die Wahlen der Lehnsmänner aus den betreffenden Kreisen selbst) und der nach einem Swerdrup'schen Vorschlage in der vorigen Storthingsperiode angenommene Beschluß über die Erweiterung des Stimmrechts für die Storthingswahlen die fönigliche Bestätigung erhalten. Das Storthing hat den Abgeordneten Sivert Nielsen zum Vicepräsidenten gewählt. Für die zu Staatsräthen ernannten Mitglieder traten Stellvertrete ein. Die Staatsräthe dürften schon heute zum ersten Male in Storthing erscheinen, um die Verhandlung über die Abstim mungsfrage beizuwohnen. Der Schluß bezw. die Auflösung des Storthings wird zum nächsten Dienstvg, den 8. Juli, erwartet.
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Die schweizerische Bundesversammlung hat einen für die gewerbliche und industrielle Bildung hoch wichtigen Beschluß gefaßt. Hiernach werden zur Förderung der gewerblichen und industriellen Berufsbildung an die diesem Zwecke dienenden Anstalten Beiträge aus der Bundeslasse ge leistet, und zwar wird schon für das laufende Jahr ein Nach tragskredit von 100 000 Franken dem Bundesrath zur Ver fügung gestellt. Im Uebrigen soll fünftighin der jährliche Kredit von 150 000 Franken ausgeworfen werden, der bei ein tretendem Bedürfniß und bei günstiger finanzieller Lage des Bundes noch erhöht werden fann. Als Anstalten für diese Bildung werden betrachtet die Handwerkerschulen, die gewerb lichen Fortbildungs- und Zeichnungsschulen, auch wenn sie in Verbindung mit der Volksschule stehen, ferner die höherer industriellen und technischen Anstalten, die Kunst- und Fachfchulen, die Muster-, Modell- und Lehrmittel- Sammlungen, endlich die Gewerbe- und Industrie Museen. Im Interesse der gewerblichen Berufstüchtigkeit der arbeitenden Klaffen ist dieser Bundesbeschluß gewiß mit Freuden zu begrüßen, der eingeschlagene Weg ist ohne Zweifel der richtige, und d' Schweiz wird auf diesem Wege viel weiter kommen und die Ronkurrenzfähigkeit ihrer industriellen Bevölkerung in viel höherem Grade fördern als es bei uns in Folge der angeb lichen Fürsorge der Reaktionäre für die Ausbildung der Lehrlinge und der industriellen Arbeiter möglich ist.
Der von der Krone gegen Mr. Bradlaugh ange strengte Prozeß wegen seiner Theilnahme an den Abstim mungen des Unterhauses gelangte endlich, wie bereits gemeldet, nunmehr zur Entscheidung. Die Hauptfrage drehte sich darum, ob der Eid, den sich Mr. Bradlaugh vor dem Sprecher felbf abnahm, für ihn als bindend betrachtet werden konnte, und ob er dabei die parlamentarischen Gebräuche wahrte. Die C schworenen entschieden in beiden Fällen, trop des im Ganze für Mr. Bradlaugh günstigen Resumés des Lord Oberrichter im verneinenden Sinne und damit war der Prozeß zu Gunster der Krone entschieden. Auf Ersuchen Mr. Bradlaugh's wurd die Rechtswirksamkeit des Urtheils vorläufig suspendirt, um dem Beklagten Gelegenheit zu geben, nach den großen Gerichts ferien um die Wiederaufnahme des Prozesses einzukommen. Die Krone fann jegt von Mr. Bradlaugh für jede der Ab stimmungen, an denen er theilnahm, 500 Lstr.( 10 000 m.) Geldstrafe verlangen.
Eine Jeromistische Volksversammlung erklärte feierlich den Prinzen Viktor als unwürdigen Sohn seiner Thronrechte verlustig.
Kriegsminister Gampenon erklärte im Ret rutirungs ausschuß angesichts der bevorstehenden zweiten Lesung des Refrutirungsgefeges: er ſei außer Stande, genau anzugeben, wie start sich der Heereseffektivbestand der in erster Lesung be fchloffenen ausnahmslosen Dienstpflicht für Alle vermehren werde; er glaube um 110,000 Mann. Um diese unter der Fahne erhalten zu können, werde er einen großen Theil des Kontingents nach zweijährigem Dienst durch Ausloosung ent laffen müſſen.
Bei den Wahlen in Portugal zur Deputirtenkammer wurden 168 Deputirte gewählt. Die Opposition hat 30 Sige gewonnen, wovon 28 an Fortschrittsleute und 2 an Republi faner gefallen find. Von den für Lissabon gewählten sechs Deputirten sind vier Anhänger des Ministeriums und zwei Republikaner. Depeschen aus Madeira melden, daß die Wahlen auf der Insel mit dem Siege der Regierung über die Republikaner endeten. Während der Abstimmg kam es zu ernsten Ruheſtörungen, wobei sechs Personen getödtet wurden. Aber die Regierung hat gestegt.
Die Vollstreckung des Todesurtheils an den beiden spanischen Offizieren, die am 28. v. Mt. in Gerona wegen