Da
che
tes
De
End
Sin
De
btd
b
Da
ige
eg
ng
Satt
effe
Sat
ild
ng
Da
5p
ไป
St
De
D
ög
hom
L
ige
Nr. 79.
Beilage zum Berliner Volksblatt.
Die Vertretung vor Gericht in Civil
prozessen.
Die deutschen Justizgesetze schreiben vor, daß in allen Civilprozeſſen, welche vor dem Landgericht verhandelt werden, die Parteien von einem Anwalt vertreten sein müffen. Diese Brozesse find mitunter mit Schwierigkeiten verknüpft, so daß in der Regel eine Vertretung durch rechtskundige Männer nothwendig ist. Die Parteien sind wohl meist mit den thatsächlichen Verhältnissen des Rechtsstreites mehr vertraut als ihre Anwälte, allein sie sind im Allgemeinen nicht in der Lage, die rechtlichen Gefichtspunkte in ihrer Bedeutung zu er faffen und vorzutragen. Sehr wenig beachtet wird aber immer noch, daß die Parteien mit ihrem Anwalt vor Gericht erschei nen und das Wort ergreifen dürfen, wodurch sie in der Lage find, die Vorträge des Anwalts zu ergänzen oder zu berich tigen. Allerdings müssen dann aber solche Erklärungen sofort abgegeben werden, da die Prozeßhandlungen der Bevollmächtigten in gleicher Weise verpflichtend find, als wären sie von der Partei selbst vorgenommen.
In Prozessen, die vor das Amtsgericht gehören, ist eine Vertretung durch Anwälte nicht geboten. Wenn trotzdem die Parteien fich auch in diesen Streitsfachen zumeist durch Anwälte vertreten lassen, so thun sie dies doch wohl nur in der Einsicht, daß nur derjenige mit Erfolg vor Gericht auftreten kann, der die nothwendige Kenntniß der einschlägigen Verhältnisse sich angeeignet hat.
In Prozessen, wo fein Anwaltszwang besteht, darf jede Partei ihre Sache selbst führen. Sie kann sich aber auch durch irgend eine andere Person vertreten lassen, welche prozeßfähig ist und dies ist Jeder, der durch Verträge sich verpflichten kann. Auch Frauen sind daher von der Vertretung vor Gericht keineswegs ausgeschlossen. Personen, welche die Vertretung vor Gericht geschäftsmäßig betreiben, fönnen zurückgewiesen werden. Ebenso kann Personen das Wort entzogen werden, welchen die Fähigkeit zum geeigneten Vortrag mangelt. Die letzteren beiden Vorschriften finden jedoch auf Rechtsanwälte keine Anwenbung.
Der Bevollmächtigte hat sich durch eine schriftliche Vollmacht zu legitimiren, die den Gerichtsaften beigelegt wird. Ist dies eine Privaturkunde, so darf der Gegner gerichtliche oder notarielle Beglaubigung verlangen.
Der Mangel einer gehörigen Vollmacht kann von der Gegenpartei in jeder Lage des Rechtsstreites gerügt werden, in Parteiprozeffen, d. h. wo eine Vertretung durch Anwälte nicht vorgeschrieben ist, muß ihn das Gericht schon von Amtswegen berücksichtigen.
Die vertretene Partei jedoch muß die Prozeßführung gegen fich gelten laffen, wenn sie auch nur mündlich Vollmacht ertheilt oder wenn sie die Prozeßführung ausdrücklich oder stillschweigend genehmigt hat.
Der Regel nach wird der nicht bevollmächtigte Vertreter einer Partei vom Gericht zurückgewiesen; dies Prinzip jedoch wird durch den§ 85, 1 C.-P.-D. durchbrochen, welcher bestimmt: Das Gericht kann sowohl in Anwalts- wie in Parteiprozessen nach freiem Ermessen Jemanden auch ohne Vollmacht als Vertreter einer Partei einstweilen zulassen, sei es gegen oder ohne Sicherheitsleistung für die Kosten und den durch die Prozeßführung etwa entstehenden Schaden. Doch ist in diesem Falle eine Frist zur Beibringung der Genehmigung zu bestimmen und erst nach deren Ablauf darf das Endurtheil erlaffen werden.
72
72
In Anwaltsprozessen giebt es nur eine Vollmacht, die sich
( Fortsetzung.)
Viertes Kapitel.
Weitere Vorfälle.
Was nach der im vorigen Kapitel geschilderten Szene sich noch in Friedel's Wohnung ereignete, sei mit wenigen Worten erzählt.
Noch waren Alle versammelt, noch hatten Vater und Sohn kaum begonnen, zu einander zu reden, als eine neue Berson auf dem kleinen Schauplas erschien. Es war kein Anderer, als unser Freund, der lange Musiker Hold, welcher Remy gefucht und nun auch glücklich gefunden, um ihm das so dringend empfohlene Billet Agapita's zu übergeben. Hastig öffnete Stemy das Kouvert, las die verheißungsvolle Epistel, die ihm in der Einlage einen Buschuß von 50 000 Francs und zugleich die Gewißheit bot, daß Agapita, welche sein Herz übermächtig gefesselt hielt, wie er glaubte, ihm folgen werde. Nicht wenig Freude empfand darob der Sänger. Da fiel sein Blick auf Die Unterschrift des Wechsels. G. von Auvent," las er laut und erstaunt, und seine Freude machte einer plöglichen Enttäuschung Play, denn er fühlte wohl, daß die Unterschrift eines Mannes, der eines so schweren Verbrechens schon so gut wie überwiesen war, leinerlei Garantie mehr biete für die Auszahlung. Der Name Auvent hatte die Aufmerksamkeit Harley Elsen's erregt und er verlangte, das Billet zu sehen. Kaum jedoch hatte er einen Blick auf den Wechsel geworfen, als er aufsprang, das Blatt der alten Frau Grein entgegenhielt und mit bligenden Augen rief:
So liefert er selbst van Owen uns den Beweis, daß er es war, der die Briefe fälschte, welche all unser unjägliches Unglück verursachten. Der Wechsel hier ist gefälscht; er ahmt mit einer teuflischen Geschicklichkeit die Handschrift meiner armen Frau nach, doch ist diese Schrift zugleich das Urtheil des Elenden.
Und seinem Sohne reichte er das Papier, welcher sofort Die Aehnlichkeit zwischen dieser Schrift und der seiner Mutter erkannte.
Bu ihm, daß es ein Ende werde! rief nun Elsen, drückte der alten Frau Grein lange und herzlich die Hand und verließ rasch das Bimmer. Gerhard, der theilweise Ursache hatte, vor dem weiteren Thun seines Vaters zu bangen, war wieder stiller und brütender geworden, doch folgte er nach kurzem Abschiede von Frau Grein und den Freunden dem Vater.
Auch Hold und Remy verließen bald die Wohnung Friedels und lehrten zu ihrer stillen Heimath, den Mansarden der Rue des Martyrs, zurüd. Alldort angekommen, händigte Madame Godichon dem Sänger ein Briefchen ein. Es war von dem Italiener, welcher ihn aufforderte, ungesäumt zu ihm zu tommen zur endlichen Unterzeichnung des ersehnten Ver trages, welcher ihn, Remy, zu einem ersten Mitglied der großen italienischen Oper in der Havana machen würde. Eine weitere Ueberraschung aber wartete Remy's noch in der Dachlammer
Sonntag, den 6. Juli 1884.
auf die Führung des ganzen Rechtsstreites bezicht; in Parteiprozeñen jedoch fann fie auch für einzelne Prozeßhandlungen ertheilt werden.
Ist die Vertretung dem Bevollmächtigten für den ganzen Rechtsstreit anvertraut, so bestimmt sich der Umfang feiner Befugnisse nach dem§ 77 der C.-B.-O. Hiernach hat er die Ermächtigung zu allen den Prozeß betreffenden Handlungen, einschließlich derjenigen, welche durch eine Widerklage, eine Wiederaufnahme des Verfahrens und die Zwangsvollstreckung veranlaßt werden. Insbesondere ist auch die Bestellung eines Substituten gefeßlich erlaubt, nicht minder die eines Vertreters für die höheren Instanzen. Ferner erstreckt sich seine Kompetenz auf die Beseitigung des Rechtsstreites durch Vergleich, Verzichtleistung oder Anerkennung, und endlich auf die Empfang nahme der von dem Gegner zu erstattenden Kosten.
Einschränkungen der Vollmacht haben der anderen Partei gegenüber feine rechtliche Wirkung; nur die Beseitigung des Rechtsstreites durch Vergleich, Verzicht oder Anerkennung fann wirksam ausgeschlossen werden.
Sm Uebrigen hat sich selbstredend der Bevollmächtigte genau nach den Instruktionen seines Mandanten zu richten; über das Verhältniß der Beiden zu einander entscheiden die materiellen Bestimmungen des bürgerlichen Rechts.
Dem Gericht gegenüber aber find die Prozeßhandlungen des Bevollmächtigten in gleicher Weise verpflichtend, als wenn fie von der Partei selbst vorgenommen wären. Dies gilt auch Geständnissen und thatsächlichen Erklärungen, insoweit sie nicht von der anwesenden Partei sofort widerrufen oder berichtigt werden.
Bum Schluß sei noch bemerkt, daß die Aufhebung der Vollmacht weder durch den Tod des Mandanten veranlagt wird, noch durch eine Veränderung in seiner Prozeßfähigkeit oder geseglichen Vertretung; so bleiben z. B. die Entmündigung wegen Verschwendung, die Bestellung eines neuen Vormundes und dergl. ohne Einfluß auf den Bestand der Vollmacht. Sonst ist fie natürlich in jedem Augenblicke widerruflich, nur greifen hierbei die Bestimmungen des§ 83 C.-P.-D. Plaz. Danach wird die Kündigung des Vollmachtsverhältnisses der anderen Partei gegenüber erst wirksam durch die Anzeige vom Erlöschen der Vollmacht, in Anwaltsprozessen erst durch die Mittheilung von der Bestellung eines neuen Anwaltes.
Lokales.
Fehlgeschossen! Die Berliner Antisemiten scheinen sich die lobenswerthe Aufgabe gestellt zu haben, für erheiternde Intermezzos während des Wahlkampfes sorgen zu wollen. Hielten da irgend wo im 3. Reichstagswahltreise diese Herren eine öffentliche" Versammlung, die natürlich nur derjenige besuchen durfte, der mit einer vorschriftsmäßigen Einladungskarte versehen war. Fatal, höchst fatal, in dem 3. Reichstagswahl freis wohnen Gördi und Kreuz, es war daher doppelte und dreifache Vorsicht geboten. Jeder Verdächtige mußte sich einer eingehenden Prüfung unterwerfen, und um jedweden Widerspruch gegen antisemitische Albernheit von vornherein zu verhin dern, wurde keine Diskussion gestattet. Hr. Brecher, jener bekannte Autor ,, des zum Volte herniedersteigen" hielt eine Kandidatenrede, die eben so kurz wie gedankenlos war. Darauf Abstimmung. Dieser Schmerz! Eine große Anzahl votirte gegen Herrn Brecher und um den Frevel vollständig zu machen, wurde auf einmal ein hoch auf Herrn Dieß ausgebracht. Hier konnte nur eiliger Schluß vor gänzlicher Niederlage schüßen. Mit jener bekannten Meisterschaft, die die Herren nun einmal im Schließen besigen, wurde die Versammlung beendigt und der
selbst, denn dort hatte sich und bei dem just die Wohnung hütenden Luitger eine Dame eingefunden, welche nicht wanten noch weichen wollte, bevor sie Herrn Remy gesehen. Es war die Zofe Agapita's.
Remy las den neuen sonderbaren Brief, den er indessen glaubte sich enträthseln zu können. Ohne Aufenthalt schrieb er auf die Rückseite des Billets folgende Zeilen:
Angebetete Agapita!
Bedauere Deinen treuen Henri! weder er, noch das falsche oder vielmehr gefälschte Papier fönnen zu Dir kommen, um fich huldigend Dir zu Deinen Füßen zu legen. Wir find Beide zur Zeit in festen Händen. Gedulde Dich bis morgen, dann sollst Du Alles erfahren und mehr, als Dir heute und besonders vor Deinem Diner zu wissen angenehm und zuträglich sein dürfte. Treu und ohne Wechsel bis in den Tod: das heißt: vor der Hand bis morgen Dein Henri." Mit dieser Botschaft machte sich die Bofe auf den Rückweg zu ihrer Gebieterin.
Elsen war mit seinem Sohne vor dem Hotel der Rue Mogador angekommen.
Auf seine Frage bei dem Portier nach Herrn von Auvent wurde ihm die Antwort, daß derselbe ausgefahren sei. Doch damit begnügte sich Elsen nicht. Er stieg die Treppe zu dem Appartement des Gesuchten hinan, doch auch hier dasselbe Refultat.
Wenn er entflohen wäre? sagte er zähneknirschend. Doch schon im folgenden Augenblick verwarf er den Gedanken. Unmöglich! wie fann er jest nur abnen, daß er entlarvt, sein doppeltes Verbrechen entdeckt sei? Doch vorsichtig muß ich dem Schurken gegenüber sein.
Nun ließ fich Elsen nach seiner eigenen Wohnung fahren; dort führte er Gerhard ein und bezeichnete dem staunenden Diener den jungen Mann als seinen Sohn und Herrn des Ortes. Gerhard bedeutete er dann, zu verweilen und seiner zu warten, worauf er wieder den Wagen bestieg. Zuerst suchte er seinen Banquier Laville auf, dem er Alles unumwunden mittheilte. Derselbe tannte von Auvent recht wohl als reichen Kapitalisten und früheren Börsenspekulanten und war über die Mittheilungen Harley- Elsens nicht wenig erstaunt. Beide Männer fuhren nun nach der Rue Rambuteau, um bei Friedel das verhängnißvolle Kästchen in Empfang zu nehmen, sodann mit diesem zu dem Polizeipräfekten, den fie glücklicher Weise trafen und auch bereit fanden, die Angelegenheit in die Hand zu nehmen.
Noch in derselben Stunde ging ein Beamter mit dem Kästchen und Briefen des Präfekten und Harley- Elsens nach C. an den alten Ollenheim ab, und geheime Vorkehrungen wurden getroffen, die es dem Verbrecher unmöglich machen sollten, die Stadt zu verlassen.
Nachdem Elsen Herrn Laville nach Hause gebracht, ver fügte er sich abermals nach der Wohnung Auvents. Er mußte den Mann entlarven und strafen, der ihn und die Seinigen mit solcher falten Berechnung so tief unglücklich gemacht. Dann mochte die Gerechtigkeit ihren Lauf haben und damit die Schuld, die auf dem Namen Elsen laste, in aller Form und für immer davon genommen werden.
1. Jahrgang.
| übrig gebliebene Durst mußte im Garten gelöscht werden. Hier hatten nun bereits an einem Tisch die Herrn Platz genom men, die es über sich gebracht hatten, gegen Herrn Brecher zu stimmen. Als sich nun zu jenen der sich ganz zufällig in dem Garten aufhaltende Stadtverordnete Gördi gesellte und einige freundliche Begrüßungsworte austauschte, ging das natürlich
jenem Herrn über allen Spaß. Hier konnte doch augenscheinlich nur Polizei helfen, und flugs war man draußen mit der Meldung, da drinnen würde durch Versammlung- Abhalten unter freiem Himmel" gegen das Gefeß verstoßen. Die Polizei, die schon bei ganz oberflächlicher Beobachtung die Grundlofigfeit jener Denunziation wahrnahm, behelligte natürlich Niemanden. Die Moral unsere Antisemiten haben nur als komische den. Die Moral Figuren eine Existenzberechtigung!
-
B. Zweimal ,, Groß Feuer". Zwei ziemlich erhebliche Brände, beschäftigten heut früh fast zu gleicher Zeit unsere gesammte Feuerwehr in umfangreichstem Maße. Der erste Brand betraf die auf dem Grundstück Marienstraße 22 belegene und vier Etagen in einem Seitenflügel und einem Quergebäude einnehmende artistische Anstalt von A. Kauffmann u. Comp. Das Feuer, das auf eine bisher noch völlig unaufgeklärte Weise in den Parterre- Räumlichkeiten des erwähnten Quergebäudes ausgekommen, war gegen 16 Uhr früh von mehreren im Ererzierhaus des 2. Garde- Regiments in der Karlstraße beschäf tigten Soldaten entdeckt und von hier aus dem Polizei- Revier angezeigt worden. Erst beim Eintreffen der Schußmanns schaft erfuhren die Bewohner des Hauses, in welcher nicht uns bedeutenden Gefahr sie schwebten. Beim Eintreffen der bereits nach wenigen Minuten mit umfangreichsten Löschvorrichtungen anlangenden Feuerwehr schlugen helle Flammen zu den Pars terre- Fenstern hinaus, während durch das Treppenhaus und die sonstigen Fenster auch bereits die 2. und 3. Etage in Mitleidenschaft gezogen waren. Obwohl in sämmtlichen Räus men sehr viel leicht brennbares Material vorhanden war, so gelang es der Feuerwehr, die sofort mit 2 Dampffprißen und mehreren großen Handdrucksprißen vorging, doch bereits nach einstündiger Thätigkeit, das Feuer zu löschen. Die Aufräus mungsarbeiten zogen fich bis 49 Uhr hin. Ein nennenswer ther Schaden ist eigentlich nur in der Parterre Etage unter den dort befindlichen zum Theil sehr werthvollen Andrücken angerichtet worden. Nicht weniger als neun der besten Feuerversicherungs- Gesellschaften partizipiren an dem Brandschaden. Eine Betriebsstörung soll, wie man uns versichert, nicht eintreten. Der zweite Brand fand in Moabit auf dem augenblicklich noch in Neubau befindlichen großen Eckgebäude an der Ecke der Wilsnacker- und Birkenstraße statt. Dasselbe von den Bauunternehmern Rohr und Achterberg mit 29 Fen stern aufgeführt, war vollständig unter Dach, während auch die beiden oberen Etagen fertig, die übrigen ausgestatt waren. Gegen 5 Uhr früh bemerkten Arbeiter Rauch aus dem Dach aufsteigen und allarmirten die Feuerwehr, bei deren Eintreffen bereits das ganze Dach und der innere Theil lichterloh in Flammen stand. Troß der unermüdlichsten Arbeit fonnte nicht verhindert werden, daß das ganze Innere bis auf die Zwischenmauern total ausbrannte. Die Löscharbeiten dauerten bis 8 Uhr, die Aufräumungsarbeiten bis 11 Uhr. Der Schaden wird auf 60,000 Mart angegeben.
Gerichts- Zeitung.
Wegen Vergehens gegea das Sozialistengefeß hatte fich der Tischlergeselle Johann Drth vor dem Schöffengericht des Kgl. Amtsgerichts I am 5. d. M. zu verantworten. Dem Angeklagten war zur Last gelegt, in Berlin im März d. J.
Es war bereits dunkel, als Elsen in dem Hotel der Rue Mogador anlangte, doch sein Mühen war wieder vergebens, denn Auvent war noch immer nicht heimgekehrt.
Die Aufregung, in der Elsen sich befand, mußte dem Portier und den Bedienten auffallen, besonders, da Elsen sich nicht die geringste Mühe gab, seinen Born über seine verfehlten Schritte zurückzuhalten.
Morgen Früh werde ich ihn schon zu treffen wissen! sagte er sich, als er voll Aufregung das Hotel wieder verließ.
Bei der Abfahrt erblickte er auf den Trottoirs mehrere langsam dahinwandelnde Männer, die er auch schon bei seinem Kommen bemerkt.
Beruhigt tehrte Elsen nach Hause zurück.
Wenige Augenblicke, nachdem Elsen, der Vater, seine Wohnung verlassen, um vorerst Herrn Laville aufzusuchen, hatte auch Gerhard sich wieder aus derselben entfernt.
Er wollte Helene aufsuchen, um sie zu retten. Mit möglichster Eile legte er den wohlbekannten, so oft gewanderten Weg nach Auteuil zurück. Er langte dort zur felben Beit an, als Herr von Auvent sein Haus und die ganze Nachbarschaft in Bewegung gesezt hatte, um die Verschwunde nen zu suchen. Anfangs schrat er zusammen und hemmte seine Schritte, doch bald athmete er wieder ruhiger auf. Er rief sich einzelne Aeußerungen der Mutter Helenens, sein Bu fammentreffen am gestrigen Tage in's Gedächtniß zurück und glaubte die Lösung des Räthsels gefunden zu haben.
Doch wo find fie? Wo halten sie sich verborgen und wo würde er fie finden können?
-
Ohne Nachricht werden können sie mich nicht lassen, beantwortete er sich sofort diese Fragen. Madame Laurent hat mir gewiß schon geschrieben und mir ihren Aufenthalt mitge theilt. Der Brief harrt meiner wohl schon längst daheim und vergebens erwarten fie mich, während ich hier unnüß di Beit verliere. Nach Hause denn und sodann zu ihr! Und schon wendete Gerhard seine Schritte, und noch rascher als er gekommen, in haftiger Eile strebte er heimwärts, die Aufregung der Bewohner Auteuils nicht im Geringften mehr beachtend.
-
Als er antam, erfuhr er, daß nichts für ihn angekom men sei.
Er konnte es nicht glauben und mehrmals und stets drin gender wiederholte der arme junge Mann seine Frage, als ob er dadurch im Stande gewesen, den so sehnlichst gewünschten Brief mit Gewalt herbeizuziehen, und stets erhielt er dieselbe mit unerschütterlicher Ruhe vorgebrachte Antwort, daß nichts für ihn gekommen, nichts für ihn da sei.
Da begannen die in Auteuil laut gewordenen Ver muthungen wieder in ihm aufzusteigen. Sie gellten in seinen Ohren wider; er glaubte das Unglück, das man dort be fürchtet, in Wirklichkeit geschehen. Seine von den furchtbaren Aufregungen und ergreifenden Erlebnissen des Tages erhist Phantasie führte ihm die beiden Frauen schon als Leicher vor auf den falten Steinen der Morgue sah er fie liegen
Madame Godichon, welche mit steigendem Schreck die An wandlungen des jungen Mannes mit angesehen, förmlich un fähig, ihm beizuspringen, erhob nun ein lautes Geschrei, das bald einige Leute und auch die Freunde Gerhard's aus des Mansarde herbeiführte.