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Bierfeldel als Schuss und Trugwaffe zu seiner alten Berech| igung wieder emporgeblüht ift. Wir wollen hier nicht auf bie einzelnen Fälle eingeben, fie intereffiren weniger durch die Schilderung der Rohheiten in ihren Einzelheiten, fie wirken eben nur imponirend durch ihre Massenhaftigkeit. Es ist in der That von verhältnismäßig großer Wichtigkeit, wenn einzelne Blätter, deren Be Spezialität, Militärfrömmigkeit" ist, fich des Langen und Brei ten darüber auslaffen, wie ein tapferer Train- Unteroffizier seine Gegner halbdugendweise aus freier Faust" zu Boden warf, fondern es tommt viel mehr darauf an, zu untersuchen, wie Derartige Erzeffe vermieden werden können. Das Deutsche Tagebl.", dem man doch, was Servilität anbetrifft," durchaus Bert nichts vorwerfen kann, gesteht ebenso wie die Nat,-8tg.", die ben phantaftereichen Bericht des ersteren Blattes über die llen Shlägerei an der Dranien- und Adalbertstraße nachbetet, daß bevor einer der wenigen dort postirten Beamten erschien, die Zahl der Strolche wohl auf Hundert anges wachsen war." Nun darf man doch wohl fragen, weßhalb find dort, also an solchen Stellen, wo Exzesse häufiger vorkommen, gerade nur so wenig Beamte postirt, daß es selbst dem Dtsch. gbl." und der Nat- 8tg." auffällt? Es ist unter den Be­fahr wohnern von der Dranienbrüde bis an das Rottbuser Thor on feit langer Beit kein Geheimniß mehr, daß das Basfiren auf, der Straßen jener Gegenden zur Nachtzeit geradezu gefährlich Wunderbar ist es allerdings, daß es erst immer eines two blutigen Intermezzos bedarf, um die Aufmerksamkeit der Be ete Görben auf solche Schäden zu lerken. Wir können hier nur mit thatsächlichen Verhältnissen rechnen, wir wollen uns nicht darauf einlaffen, zu untersuchen, durch welche Mittel und Wege die allgemeine Sittlichkeit To gehoben wird, daß blutige Ausschreitungen über­haupt nicht mehr vorkommen, bevor man aber nicht Darauf hindringt, dem Uebel auf auf dem Grund zu geben, so lange wird man wohl verlangen dürfen, daß der ruhige Bürger und auch selbst der Beamte, der für die Nube Rranlund Sicherheit der Bürger wachen soll, geschügt werde. lleber Stattfa Den Mangel an Beamten fann man sich in Berlin wahrhaftig erdau night beklagen, denn bei gewissen Gelegenheiten haben wir fle in geradezu verblüffender Menge bewundert, wenn wir nicht ten bei dem Strile der Frister u. Roßmann'schen Näh­maschinenfabrit, tompagnieweise zu drei Gliedern rangirt.

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B. Zur Beruhigung des Publikums, das kürzlich durch die Nachricht alarmirt wurde, daß die besseren von den Scharf Wäfiterei- Gehülfen in den Straßen eingefangenen Hunde zu Bivisektions- Sweden verwendet und nur die schlechteren sofort

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getödtet würden, wird uns von kompetenter Seite das Folgende mitgetheilt: Nach dem§ 63 des Straßen- Bolizei- Reglements

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an welchen Menschen verkehren, müssen alle Hunde,

Nr. 32, sein. Dieser Boden, ein altes Kreuzgewölbe, wurde nach vorhandenen Urkunden im Jahre 1687 auf Befehl des Großen Kurfürsten erbaut. Im Jahre 1691 wurde hier cin Tuchgeschäft begründet, welches fich von Geschlecht zu Geschlecht vererbte. 1819 übernahm der Vater des jezigen Inhabers W. F. das Geschäft, welches er bei seinem Lode 1851 feinem Sohne Otto vererbte. Historisch von größtem Intereffe dürften vier große, alte Vorhänge- Schlösser sein. Dieselben sind älter als der Laden und stammen aus der Blüthezeit des deutschen Schloffergewerbes im Mittelalter. Diese Schlösser von ver­schiedenem System haben theils dreieckige, theils runde und theils geschweifte Form. Ihre Größe im Durchmesser beträgt 15-20 Centimeter. Seit Bestehen des Geschäfts 1691 haben Diese Schlöffer den verschiedenen Bestzern des Ladens zum Verschließen desselben gedient. Nach dem demnächst bevor­stehenden Abbruch des Ladengewölbes dürften diese Schlöffer dem märkischen Museum übergeben werden.

den Empfang der Geldsendungen bescheinigten. Von den ab­zusendenden Summen eignete sich nun H. einen Theil- in einzelnen Fällen auch die ganze Summean, gab aber in den Begleitbriefen die ganze ihm übergebene Summe, an und überreichte sodann die richtig abgefaßten Be­gleitbriefe dem Chef zur Unterschrift. Nachdem dieser unterschrieben, topirte 8. im Ropierbuch das richtige Begleitschreiben und vernichtete es sodann. Hierauf fertigte. ein neues Begleitschreiben mit Angabe der von ihm zur Ab­sendung gelangenden geringeren Summe an und unterschrieb es selbst unbefugt mit dem Namen der Firma. Hierauf sandte er den Geldbrief ab und fälschte sodann in dem Saldobuch die abgesandten Beträge, so daß das Saldobuch und das Post­werthbuch über die abgesandten Beträge nicht übereinstimmten. Da der Prinzipal diesen Theil des Geschäfts dem H. allein seit Jahren vollständig anvertraute und Revisionen nicht vor­nahm, so fonnten die fortgesetten Unterschlagungen und Fälschungen so lange verheimlicht werden, bis ein Bufall zu einer Entdeckung führte. Denn die Lieferanten der sehr ge­achteten und in der Geschäftswelt ein großes Vertrauen ge­nießenden Firma haben niemals wegen der gerin geren Geldsendungen resp. wegen der zeitweiligen unter­laffung von Geldsendungen monirt, und die ihnen an die Firma gerichteten Empfangsbestätigungen, in welchen allerdings die von ihnen wirklich empfangenen Beträge angegeben waren, gelangten ausschließlich in die Hände des H., welcher dafür Sorge trug, daß diese Briefe von Niemandem weiter geprüft wurden. Fand H., daß in Folge seiner Unter­schlagungen einer oder mehrere Lieferanten der Firma allzu ungebührlich lange auf ihre Gelder warten mußten, so benutte er auch die ihm für andere Sendungen übergebenen Gelder, um fte den länger wartenden Lieferanten zuzusenden. Dieses Manöver hätte h. noch viele Jahre fortsegen fönnen, wenn nicht durch ein von einem der Lieferanten an den Chef ge richtetes Schreiben, in welchem neben anderen Sachen auch der Betrag einer Geldforderung erwähnt war, die verbrecherische Thätigkeit des H. zu Tage getreten wäre. H. wurde gestern festgenommen. Er räumte die von ihm begangenen Unter­schlagungen und Fälschungen ein und gab als Grund.an, daß er vor ca. 10 Jahren Schulden von mehreren tausend Mark gehabt habe und dadurch zu den Unterschlagungen veranlaßt worden sei. H. ist unverheirathet und bezog ein so hohes Salair, daß er damit sehr gut auskommen konnte.

-g. Mit guten Zeugnissen versehene Krankenwärter und Krankenwärterinnen finden sofort Beschäftigung im stå de tischen Krantenhause, Moabit , Thurmstraße 35/36. Diese mit dem Stadtwappen Berlins versehenen Plakate an den Anschlagsäulen gaben heute dem Publikum zu der beunruhigen den Vermuthung Veranlassung, daß es fich ernstlich um die Choleragefahr handle, da bekanntlich das Baracken­richtet worden ist. Wie wir erfahren, handelt es sich im vorge­dachten Falle lediglich um Komplettirung des Kran­wärterpersonals, der keineswegs eine Aufnahme zahlreicher an der Cholera erkrankten Personen zu Grunde liegt.

aber das Umherlaufen herrenloser und maulforbloser Hunde an welche von den Scharfrichterei- Gehülfen eingefangen werden, Innerhalb dreier Tage, wenn in dieser Beit keine Reklamation lazareth in Moabit zur Aufnahme von Cholerakranten einge­erfolgt, ohne irgend welche Ausnahme getödtet werden. Mit einem Gesuche, ihnen Hunde zu Vivisektionszweden zu über laffen, waren Thierärzte schon wiederholt an zuständiger Stelle vorstellig geworden, jedesmal aber abgewiesen worden.

Der an der Cholerine ertranfte und in das Ba­radenlazareth Moabit eingelieferte Arbeiter Offig befindet sich, welcher anscheinend das Messer wieder eine Rolle gespielt hat,

mitgetheilt wird, Dank der vortrefflichen Pflege soweit auf dem Bege der Befferung, daß voraussichtlich im Laufe des mor gigen Tages seine Entlassung erfolgen tann.

-g. Eine Schlägerei mit blutigem Ausgange, bei

Destillation in der Klosterstraße ab. Bei der Schlägerei erhielt einer der Betheiligten eine stark blutende Wunde am Halse. Sowohl der Verlegte, als auch der Thäter wurden von einem herbeigeeilten Schußmann zur nächsten Polizeiwache

N. Das durch eine Schußwunde in Reinickendorf schwer verlegte 16- jährige junge Mädchen ist, wie uns geschrieben fistirt. wird, in dem Augusta Hospital den erhaltenen Verlegungen erlegen. Auf Anordnung des 8. Polizei- Reviers ist die Leiche bebufs gerichtlicher Obduktion in das Obduktionshaus geschafft

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Brinzipal ist heut der Buchhalter Haudrich, welcher seit Stinzipal bedeutender Unterschlagungen gegen seinen herausgefischt, sich als eine filberne Kaffeekanne erwies. Bei Bahren in einem hiesigen sehr renomirten Teppich und Bichre Sardinengeschäft angestellt ist und seit Jahren das Vertrauen

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N. Silberfund. Einen Silberfund machten Ende ver­gangener Woche mehrere junge Leute, welche in der segenannten Blanken Halle" bei Tempelhof badeten. Einer derselben stieß im Waffer auf einen harten Gegenstand, welcher, nachdem er einer sofort vorgenommenen weiteren Absuchung des Waffers fand man mehrere derartige Kannen, sowie filberne Gabeln, hof Berlin " trugen. Der sofort benachrichtigte und" herbei­

benen noch mehr Silberfachen gefunden wurden. Sie Sachen sollen von einem vor längerer Zeit im Kaiserhof verübten Diebstahl herrühren, doch gelang es bisher nicht, den Thäter oder die Thäter zu ermitteln.

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a. Feine Damen" schwindeln auch. Eine gut gekleidete junge Dame verübt seit einiger Zeit hierselbst dadurch Schwindeleien, daß fie auf den Namen hiesiger be tannter Herrschaften entweder Geld zu borgen oder Waaren in Geschäften zu erschwindeln oder in hotels durch fingirte Be stellung von Logis und Diners Provifionen zu erhalten vers sucht. Die bisher noch nicht ermittelte Schwindlerin hat dunkle Haare und trägt ein geblümtes( hin und wieder auch ein graues oder rothbedrucktes) Kattuntleid und einen braunen Strohhut mit Federn.

N. Die Sonntags- Extrazüge, die auf der Strecke Berlin­Freienwalde verkehren, werden, wie uns von kompetenter Stelle mitgetheilt wird, demnächst auch bei dem sogenannten Waffer­fall in der Nähe des Bahnhofs Eberswalde halten, um dem Publikum den Besuch der nahe gelegenen prachtoollen Wal­dungen zu erleichtern. Der Bau zu einer besonderen Berron­Anlage ist zu diesem Zweck bereits in Angriff genommen.

B. Ein planmäßiges Messerattentat, dem leider durch einen Frrthum ein Unschuldiger zum Opfer gefallen, wird uns von gestern Abend aus der Köpnickerstraße gemeldet. Als der in der Velvetfabrik in der Köpniderstraße 18/20 beschäftigte Arbeiter Gustav Holz gestern Abend 9 Uhr das Fabrikgebäude verlaffen und wenige Schritte gegangen war, wurde er plöp­lich von drei Männern überfallen und derart mit Messerstichen und Fauftschlägen traktirt, daß der Ueberfallene laut um Hülfe rufend zu Boden stürzte, worauf die Angreifer entflohen. Troz der Geschwindigkeit des ganzen Vorgangs und trop der Dun felheit fonnte. doch die drei Messerhelden als drei ebenfalls in derselben Fabrit beschäftigten Arbeiter Arnoes, Linke und Aurid erkennen. Andere Arbeiter schafften den auf der Erde Liegenden nach der nächsten Sanitätswache, wo neben verschie­denen von Schlägen herrührenden blutunterlaufenen Stellen 3 Mefferstiche am Kopf fonstatirt wurden. Der zu Protokoll genommene Arbeiter H. bezeichnete der Polizeibehörde die oben Genannten als die Angreifer und wurden alle drei daher heute früh 6 Uhr, als sie zur Arbeit gingen, von der Fabrik aus abgeholt und nach dem nächsten Polizei- Revier fistirt. Wie schon einleitend gefagt, ist H. das Opfer einer Verwechselung geworden. Die Veranlaffung zu dem Attentat soll ein auf Eifersucht zurückzuführender Racheakt sein, der einem anderen Arbeiter galt.

Gerichts- Zeitung.

no di Reihe von Jahren verübt worden und soweit bis jest festge- fein Eigenthum und ließ weitere Nachforschungen anstellen, bei einigen Tagen wurden diese Unterschlagungen, die seit einer geeilte Direktor des Kaiserhofes rekognoszirte die Sachen als demnach 14 Centimenter zu weit herabhing. Herr Belling er fellt ist, eine Höhe von mindestens 45 000 Mt. erreichen von Dem Geschäftsinhaber entdeckt. Haudrich hatte Kollektivprofura war von seinem Brinzipal mit den Geldsendungen an die gabrilanten und Lieferanten der Firma und der dazu gehörigen Rorrespondenz betraut. Er erhielt also die Summen, behufs Absendung mit den dazu gehörigen Begleitbriefen, und er empfing auch die Briefe der Geldempfänger in welchen diese

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fprang ein riesiger schwarzer Neufundländer, ein Lieb­

Einet, packte Myra's Kleid mit den Zähnen und begann mit

B. N. Der älteste Boden Berlins , der sich in seiner ursprünglichen Beschaffenheit bis auf den heutigen Tag er halten, dürfte der des Tuchhändlers Farthöfer, Mühlendamm

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angellagt, verurtheilt, sogar die Todesstrafe über fich verhängt. glänzend würde sich ihr eigener Horizont erhellen, wenn diese feine Unterschrift und da selbst in bürgerlichen Angelegen Wer gibier ihres Vaters mit einem jämmerlichen Geheul in's

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R. Hat eine ohne Unterschrift erlaffene Polizei- Ver­ordnung Gültigkeit? Ueber diese Frage hatte gestern das Schöffengericht zu entscheiden. Der Kaufmann Belling aus der Leipzigerstraße hat vor seinem Schaufenster eine Marquise an gebracht, welche nach Anficht des Polizei- Lieutenants von Hart­mann zu tief auf den Bürgersteig herabhing. Es wurde des halb der Wachtmeister des Reviers abgeschickt um nachzumeffen, ob die Marquise fich in der gefeßlich vorgeschriebenen Höhe vom Bürgersteige befinde. Der Wachtmeister fand, daß die Marquise 2 Meter 6 Centimeter über dem Bürgersteig, hielt in Folge deffen ein Strafmandat wogegen er jedoch Be rufung einlegte und so gelangte die Sache vor dem Schöffen­gericht. Der Angeklagte hatte die Sache einem Rechtsanwalt übergeben, der in geschickter Weise die Vertheidigung führte. Der Strafbefehl so führte der Vertheidiger aus fich auf die Polizeiverordnung vom 19. März 1883; in dieser Verordnung sei aber feine Strafandrohung enthalten, man fönne doch nicht auf Grund einer Verordnung die keine Strafe androhe, eine Strafe verhängen! Uebrigens müsse er die Rechtsgültigkeit genannter Verordnung bestreiten; dieselbe trage heiten ein Schriftstück ohne Unterschrift ungültig sei, so müsse in Kriminalfachen dies erst recht der Fall sein. Bur Sache speziell müsse er noch darauf hinweisen, daß Sachver ständige eine Messung an der Marquise vorgenommen und ein ganz anderes Resultat fich ergeben hätte; der Wachtmeister habe mit einer Schnur gemeffen, mit einer Schnur fönne man ein falsches Resultat erzielen. Würde der Gerichtshof zu einem Schuldig kommen, so werde er in der Berufungsinstanz die Angelegenheit weiter führen. Der Gerichtshof erkannte nach einhalbstündiger Berathung auf Schuldig und verurtheilte ben Angeklagten zu 3 Mark oder 1 Tag Haft. Der Präfident begründete das Urtheil folgendermaßen: Die Polizei- Verord­nung vom 19. März 1883 sei anstatt des früher maßgebenden § 86 des Straßenpolizei- Reglements erlaffen worden; der§ 86 drohe Strafen an; wenn daher der neuere Erlaß auch keine Strafe event. androhe, so müsse doch angenommen werden, daß die Behörde die Strafen auf den neuen Erlaß habe über tragen wollen und deshalb rechtfertige es fich, die Strafe aus § 86 anzuwenden. Auch sei die Verordnung trop fehlender Unterschrift( aus ähnlichen Gründen) als rechtsgiltig anzu sehen. Das Messen mit der Schnur sei zwar ungenau, doch dürfte die Meffung eher zu Gunsten als Ungunsten des An­geflagten ausgefallen sein.

Niedergedrückt von diesen Empfindungen und Erwägungen, welche nicht weiter gingen und weder Böses wünschten noch planten, fam fie in ihrem Zimmer an. Eine Stunde später war sie eingeschlafen und quälende Träume umgaukelten sie. Sie glaubte ihr Brüderchen zu haffen und den Entschluß ge­faßt zu haben, es zu tödten.

einem aller feiner Kraft ste nach dem Vorsaal zu zerren. Worte des Befehls und Schläge auf seinen Kopf waren wirkungslos, er infelte und ließ doch von dem Mädchen nicht ab. In ihrer Berzweiflung erfaßte Myra eine Scheere und befreite sich mit Schnitt in ihr Kleid von dem Hunde. Das Thier bereitete fich einem neuen Angriff vor, als Myra's Geschrei Elsa herbei­fahrte. Nachdem die Alte den Hund entfernt und eingesperrt Haß umgewandelt zu haben; in ihrem Traum fleidete fie fich batte, fragte Myra: Und was gedenken fie jest drüben zu

Die Räuber hätten es

In ihrem Traum schien ihre Natur fich völlig verändert und ihre weibliche Zärtlichkeit und Milde fich in Wuth und

an, ging nach der Kinderstube, nahm das Kind, schritt am hellen Tage nach dem Willesden- Wafferbehälter und schleuderte den Knaben hinein. Sie träumte weiter, daß fie dann nach Hause zurückkehrte und fich wieder zu Bett begab. Im Schlafe stieg ihr Verbrechen vor ihrer Seele auf. Sie fühlte sich von einer

Sie wollen in aller Stille Nachforschungen anstellen, Sie fagen, das Sind könne nicht weit sein. nur gestohlen, um eine Belohnung zu erhalten und würden es zurüdbringen, wenn man ihnen eine solche und gleichzeitig Blutschuld bedrückt, hörte des Kindes Wehflagen und der ver Strafloftgleit zuficherte, und das soll geschehen, mein Liebling."

noch in diesem Augenblick sterben, wenn ich das Kind wieder in den Armen feiner Mutter sähe, wie gestern. Ach ich wußte bisher nicht, welch' ein gesegneter Anblick das war!" weinen. Ich möchte, Du verließest mich," sagte Myra in Elfa verhüllte ihr Geficht mit der Schürze und begann zu Die Amarfem Lon zu der Schluchzenden. Ich wünsche allein zu

Elsa, Elsa!" rief Myra aus ,,, ich würde mit Freuden

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Elfa zog sich zurüd. Wenn fie mit ihrem Pflegling auch nicht weinen durfte, so fonnte sie doch für ihn arbeiten. Sie fledte Myra's Kleidungsstücke, die fie am Morgen entfernt hatte, fi dort ein und ruhte nicht eher, bis die verrätherischen Zeichen eine Handtasche und begab fich damit ins Waschhaus, schloß an denselben vertilgt waren und Alles sauber gewaschen und hre Schuhe. Sie fand keine Spur eines mitternächtlichen Allein gelaffen, sprang Myra auf und prüfte aufmerksam lusflugs daran. Aufgeregt warf sie sich wieder auf ihr Bett mung begann nachzudenken, um die unbestimmten schattenhaften

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Als fie am Abend zuvor ihrem Zimmer zugeschritten war, atte fte durch die offenstehende Thür des Kinderzimmers den leinen in feiner Wiege und die Amme neben derselben erblickt. Bittere Gefühle waren dabei in ihrem Gemüth aufgestiegen. war fehr erfchredt gewesen, als fie erfuhr, daß man der unft diefes Kindes entgegen sehe; sie hatte gehofft, das ers partete Rind würde ein Mädchen sein und sie würde sich nicht Dare. Statt beffen wurde ein schöner fräftiger Knabe von der distrahlenden Mutter begrüßt. Bebe Stunde seit dem Dasein dieses Kindes hatte ihr emals mit der in so spätem Lebensalter geschlossenen zweiten en Summer, neue Beängstigungen gezeitigt. Sie hatte fich eirath ihres Vaters versöhnt, und der Sohn dieser Che hte ihr sehr bittere Früchte mit. richten fie, als fie die Wiege des Kindes betrachtete. Wie

zweifelten Mutter Jammergeſchrei und eilte wieder an das Waffer, um das Kind aus seinem nassen Grabe zu retten, aber sie kam zu spät, es hatte sich bereits in dem feuchten Element aufgelöst und war mit diesem eins geworden. Beim Erwachen war ihr erstes Gefühl Entsegen. Dann empfand sie mit inniger Genugthuung die Erlösung von dem Bewußtsein, ein Verbrechen begangen zu haben und etwas wie Zuneigung für den Knaben.

Dieses Gewirr von Gefühlen und Gedanken wurde plöß­lich durch die Nachricht von dem Verschwinden des Kindes unterbrochen!

Das Kind verschwunden, ohne Spur verschwunden?

War also ihr Traum Wahrheit gewesen? Hatte sie den Knaben getödtet? Wenn das wirklich der Fall war, dann blieb sie nicht nur mit dem fürchterlichen Bewußtsein der That mit dem brennenden Mitleid für den grausamen Schmerz der Mutter auf immer belastet, auch die Entdeckung drohte ihr; Der Tod des Kindes mußte an der Verbrecherin deffelben blutig gerächt werden.

Wer würde an die Geschichte des Schlafwandelns glauben? Wer würde glauben, daß fte, die so viel durch den Tod des Kindes zu gewinnen hatte, nicht absichtlich deffen Tod herbei­geführt?

Wenn sie wirklich das Kind nach dem Willesden- Reser voir getragen hatte, dann mußte fie gesehen und das Kind aufgefunden, erkannt und fie als Thäterin bezeichnet wor den sein.

Der Domt haben, wenn es gleich nach seiner Geburt gestorben Wrigley's, der eine ähnliche That auszuführen beabsichtigt

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Während diejenigen, die in unbewußtem Zustande den Barthfchen Erben aus dem Wege geräumt, sich mit solchen Vorstellungen marterte, waren die Empfindungen James hatte, ganz anderer Art.

Das Barth'sche Kind ist gestohlen oder umgebracht wor­den;" rief er seiner Frau in fast jubelndem Ton zu. D, wie ist das geschehen, wer hat das gethan?" fragte Frau Wrigley ihren Gatten besorgt.

( Fortsegung folgt.)

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Ein in Folge des Tischlerftrife begangener Erze beschäftigte heute die 92. Abtheilung des hiesigen Schöffenge richts. Auf der Anklagebant befanden sich die Tischlergesellen Alexander Franz Julius Schilling, Ferdinand Klose, Wilhelm Bauer, Rudolf Fangberg, Friedrich Nico leit, Naujack, Reschke und Ruthe. Außerdem ist die auf wiederholten Hausfriedensbruch, sowie gegen Schilling auch noch wegen Sachbeschädigung erhobene Antlage gegen den Tischlergesellen Schu st gerichtet, dem in deß die Vorladung zum Termin nicht hat zugestellt werden fönnen, weil er inzwischen flüchtig geworden ist. Schilling wurde zu vier Monaten, einer Woche, Klose, Langberg und Bauer zu je vierzehn Tagen und Nicoleit zu einem Monat Gefängniß verurtheilt, während die übrigen Angeklagten freigesprochen wurden.

Arbeiterbewegung, Vereine und

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Versammlungen.

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Auch die Berliner Steinmegen beginnen nunmehr end­lich etwas energischer in die Lohnbewegung einzutreten, wie der Verlauf der jüngsten, sehr zahlreich 200 Personen besuchten Versammlung des Fachvereins der von mehr als Berliner Steinmeßen" am legten Sonntag Vormittag in Ahl­grimm's Saal bewies. Nach eingehender Berathung wurde in Dieser Versammlung der Wortlaut eines an sämmtliche Meister zu richtenden Schriftstücks festgestellt, durch welches die Meister ersucht werden sollen, zu dem seitens der Steinmegen ihnen porgelegten neuen Tarif für Affordarbeiten endlich definitive