den Thatbestand, wie oben angegeben und verfügte, daß alle Arbeiten einzustellen find, bis die eingeleitete Untersuchung beendet und bis der stehen gebliebene Theil von einem König­lichen Bau Inspektor mit Bezug auf die Bauart untersucht worden wäre. Soweit fich bis jetzt beurtheilen läßt, scheint die Verwendung von schlechtem Baumaterial die Katastrophe, die sehr leicht die verhängnißvollsten Folgen hätte haben kön­nen, herbeigeführt zu haben.

V

Gerichts- Zeitung.

-

nahme dieser Berichtigung unter Lokales" wurde der Ange­tlagte durch amtsrichterlichen Befehl in eine Strafe von 100 M. ev. 10 Tage haft genommen. Hiergegen erhob er Widerspruch, und bestritt im Termin sein Vertreter Rechtsanwalt Mich a e- Iis die Paffirlegitimation seines Mandanten, weil es fich gar nicht um eine in dessen Reffort fallende Angelegenheit handelt. Er beantragte daher Freisprechung und Auferlegung der noth­wendigen Auslagen auf die Staatskasse, da der Angeklagte im Bade ist und im Termin vertreten sein mußte. Der Gerichts­hof sprach den Angeklagten aus den vom Vertheidiger_geltend gemachten thatsächlichen Gründen frei, lehnte aber dessen An­frag auf Erstattung der Kosten ab, da durch die Stelle des ursprünglichen Artikels der der Anklagebehörde zur Last fallende Irrthum zu entschuldigen sei.

terſtügung der strikenden Stettiner Kollegen so lange, bis be Strife fiegreich geendet sein werde, mindestens 25 Pf. wöchen lich an den Kassirer der Lohnkommission, Herrn Marod Mauerstr. 86, zu entrichten habe, mit großer Majorität ang nommen. Eine Resolution, in welcher die Versammelten flären, daß der Strife in   Stettin berechtigt und jeder Schne der, Arbeitgeber sowohl als Arbeitnehmer verpflichtet sei, strifenden Konfektionsschneider in   Stettin zu unterstüßen, fan einstimmige Annahme.

Nr. 9.

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T. Der Arbeiter- Bezirksverein im Often hielt Dienstag in Königsbank," Große Frankfurterstraße 117, ein Versammlung ab, in welcher als Stellvertreter des 1. fizenden Herr Weise die Versammlung leitete. Nachde derselbe der Thätigkeit des bisherigen ersten Vorfizenden Hen Grothe gedacht und daran den Wunsch angeknüpft, daß Genoffen, in nicht zu ferner Zeit vergönnt sein möge, in ihr alten Wirkungskreis und zu ihren Familien wieder zurüd fehren, erhält das Wort zum Vortrag über Allopat Homöopathie und Naturheilkunde" Herr Dr. Zaded. Refer schildert das Wesen der Allöopathie im Gegensatz zur Hom pathie und Naturheilkunde und sucht an einigen Beispielen beweisen, daß Allöopathie die einzige durch die Wiffens begründete Heilkunde sei. An der Diskussion betheiligten ganze Reihe die Herren Voigt, Sprotter und der Naturarzt Canig. Legter welche fich ur Aufgabe versucht die Ausführungen des Vortragenden zu wiederlege indem er in längerer Rede den Standpunkt vertritt, daß du mittlungs die Naturheilkunde die Allöopathie und Homöopathie falsweise m den und di überflüssig sei. Nachdem Herr Dr. Zadeck zum Schluß Vorredner entgegengetreten, macht Herr Meyer auf den Peite fich a nächsten Sonntag stattfindenden Ausflug nach Grünau engeren nhaber vo merksam und ersucht um rege Betheiligung. Billets à 75 find bei den Herren: Baate, Küstriner Platz 8; Meyer, F Vorliebe Unternehmen furterstraße 61 und Langer, Langestraße 79, zu haben. Vorfigende macht die Versammlung auf die am 5. Auguf aft erschein demselben Lokal stattfindende Mitglieder- Versammlung mit Regel m Tagesordnung 1) Wahl eines ersten Vorsitzenden, 2) Bo Wenn n des Herrn Dr. Heimann über ,, Reform der Schule" aufmermittlungs Rothwen und ersucht um recht zahlreiche Betheiligung. überwieg

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fr. In einer Wechselstempeldefraudationssache eigener Natur fand heute vor der 96. Abtheilung des hiesigen Schöffen- Herrn Grothe, sowie den von demselben Schicksal betroffen gerichts gegen den Fabrikanten Carl Mellin der siebente Termin statt. Aus dem Protokolle des Gerichtsvollziehers Neumann vom Jahre 1880 ermittelte die Steuerbehörde, daß die Stempelmarke auf einem über 900 Mark lautenden Wechsel nicht ordnungsmäßig faffirt gewesen ist. Inhaber des Wechsels war der Kaufmann J. F. Kunze jun., Ausstellerin eine Frau Kiewart, Akzeptant der Ehemann derselben. Ersterer hatte nach der Fälligkeit den Wechsel protestiren und gegen die Ver­pflichteten austlagen laffen. Aus der mit der Klageschrift über reichten beglaubigten Abschrift des Wechsels ging ein Quittungs­vermerk über den Empfang der Wechselsumme seitens des An­geklagten hervor, der demzufolge nebst den anderen Verpflich teten in die Stempelsteuerstrafe von 25 Mt. genommen wurde. Da derselbe aber erklärte, daß er zu dem qu. Wechsel nicht im Mindesten in Beziehung stand und demzufolge richterliche Entscheidung beantragte, fand in den bisher stattgehabten sieben Terminen eine Beweisaufnahme nach allen Richtungen hin statt. Keiner der Wechselbetheiligten vermochte aber auch den entferntesten Anhalt dafür zu geben, auf welche Weise der Name des Angeklagten auf den Wechsel gekommen ist. Dieser überreichte vielmehr ein ordnungsmäßig geführtes Wechselbuch, in welchem über diesen Wechsel eine Eintragung nicht ent halten ist. Nichtsdestoweniger beantragte der Amtsanwalt die Stempelstrafe von 25 Mart festzusetzen, da die beglaubigte Ab­schrift beweiskräftig ist, während der Angeklagte Freisprechung und Erstattung seiner Auslagen verlangte. Der Gerichtshof sprach ihn frei, da eine Betheiligung des Angeklagten nicht nur nicht erwiesen, sondern sogar unwahrscheinlich sei, lehnte aber den Antrag auf Erstattung der Kosten ab, weil dem An­geklagten als Fabrikanten durch die häufigen Termine fein Nachtheil erwachsen sei.

R. Eine arme Wittwe, die Frau Helene Zimmermann, stand gestern vor dem Schöffengericht unter der Anklage des Diebstahls. Jm April d. J. hatte die Frau Rentier Schubert auf dem Boden des Hauses, in welchem die Wittwe Zimmer­mann wohnte, Wäsche aufgehangen, von welcher verschiedene Stücke abbanden gekommen waren. Nach ungefähr 3 Wochen erfuhr Frau Schubert, daß die 3. die fehlenden Gegenstände in Gebrauch habe; fie stellte die 3. zur Rede und erhielt von Dieser ihre sämmtlichen Sachen wieder bis auf ein Hemde, welches die Wittwe 3. für ihre Kinder in Gebrauch genommen hatte, daß fie aber der Frau Schubert mit 1 Mart 50 Pf. bezahlte. Dennoch gelangte die Sache zur Anzeige. Auf die Fragen des Präsidenten antwortete die Angeklagte Folgendes: Ich bin schon seit Ostern frant und so nervenschwach, daß ich oft gar nicht weiß was ich thue; die Noth, welche ich habe, mit meinen beiden Kindern durchzukommen, läßt in mir oft den Gedanken aufkommen, mir selbst das Leben zu nehmen. Ich brauchte die Sachen, um eine Schlafstelle vermiethen zu können, habe aber der Frau Schubert Alles zurück gegeben. Frau Rentier Schubert betritt als Beugin den Saal; bevor dieselbe vereidigt wird, ersucht der Staatsanwalt den Schleier aufzu­heben. Welch einen Kontrast bietet das Auftreten der jungen, modern gekleideten, 21 Jahr alten Rentiersfrau zu der auf der Anklagebank befindlichen armen, franken aber reinlich geklei­beten Wittwe, welche ihr Leben lang fich gequält, um das und in ihrer Noth der wohl wenige, farge, tägliche Brot und in ihrer Noth der wohls habenden Hentierfrau einige Wäschestücke entwendet, um Brot zu haben für fich und ihre Kinder! Frau Schubert bestätigt Frau Schubert bestätigt im Wesentlichen das bereits Gesagte: den Trockenboden habe die Frau 8. auch öfters benugt, einen Schaden habe sie nicht erlitten. Präfid. zur Angell.: Wie war es möglich, daß Sie die Wäsche nehmen konnten, der Boden war doch mittelst eines Borhängeschloffes geschlossen?" Angell.: Ich ging zu meiner Nachbarin, welche den Nebenboden hat und bat diese, durch ihren Boden gehen zu dürfen, weil meine Kinder zu meinem Boden den Schlüffel mitgenommen hätten. Die Nachbarin ließ mich auf ihren Boden, welcher an meinem lag, und da einige Latten lose waren, so konnte ich leicht hineinkommen." Präs. Sie benutten also in der Regel auch den Boden, wel­chen Frau Schubert an diesem Tage benutte?" Angefl.:,,Ja, ich trocknete meine Wäsche immer auf demselben Boden, doch an diesem Tage hatte Frau Schubert den Boden auch mit ihrem Schloß verschloffen. Präfid.: Waren die Latten leicht zu beseitigen oder mußten sie erst daran brechen? Angell.: Sie waren unten ganz lose und durften nur zur Seite geschoben werden. Staats­anw.: Der Diebstahl ist als ein sehr schwerer aufzufassen, da er nahezu einem Einsteigen" gleich fommt, wäre letteres der Fall, so würden 3 Monate das niedrigste Strafmaß sein. Ich will jedoch zu Gunsten der Angeklagten annehmen, daß fie leicht burch die Deffnung eintreten fonnte und nicht an den. Latten biegen brauchte; deshalb und weil die Angeklagte aus Roth gehandelt, beantrage ich einen Monat Gefängniß. Präsid.: Angeklagte haben Sie noch etwas anzuführen Angeklagte

schluchzend: Was soll aus meinen Kindern werden?! Der Gerichtshof beschloß nach längerer Berathung, einen neuen Termin anzuberaumen und zu diesem den Armenarzt Dr. Barsch darüber zu vernehmen, ob die Angeklagte zeitweise geistes gestört sei.

Arbeiterbewegung, Vereine und

Versammlungen.

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Thätigt außerorde Sanipulation ein weites Fe Billen die B us den ärme üzen, oder Dit weiter un Sotien von uns hier aus Reife. In len, burd haustnech begeben fich n efenden Ste würdigkeit em baut und je

Ueber den Stand des Strikes der Zimmerer in find wir in der Lage, aus einem uns freundlichst zur Ver gung gestellten Privatbriefe folgende Mittheilungen machen tönnen:... Ich theile Euch hierdurch mit, daß unser S bereits beendet ist; wir haben nicht erhalten, was wir eig wollten, trotzdem ist es doch immerhin etwas, was wir e gen haben. Wir haben doch wenigstens die zehnstündige beitszeit bewilligt erhalten. Die Zeit ist uns ja vorläufig Dieses Jahr auch gleich, und kommt Zeit, tommt Rath, geschoben ist nicht aufgehoben. Es ist uns die Arbeitszeit gendermaßen bewilligt worden: Von Morgens 6 1hr Abends 7 Uhr, eine halbe Stunde Frühstück, 2 Stunden tag, eine halbe Stunde Vesper, mithin haben wir eine stündige Arbeitszeit erreicht. Unsere Forderung wird woh tannt sein. Leider sind die Verhältnisse hierorts nicht so strifen. Ein Hauptfehler bei unserem Strife war fernet, es gewünscht werden könnte. Viele arbeiten, und An wir die Zeit nicht richtig gewählt hatten, da bekanntlich rere Städte in   Deutschland im Strife liegen und wir au viel wie nur irgend möglich Kosten sparen wollten.-off folge bringen.

In der zahlreich besuchten General- Versammlung der Schlosser   Berlins sprach am Montag, den 21. Juli, im Königstädtischen Kafino Herr Görcki über: Die schlechte Lage der Schloffer   Berlins und Vorschläge zur Aufbefferung der selben." Redner warf einen furzen geschichtlichen Rückblid in das Mittelalter, um die damalige wie heutige Zunftbewegung als einen Kampf um Vorrechte hinzustellen, während die Ar­beiter in den Fachvereinen auf dem Boden des gemeinsamen Rechts ständen. Dieser diametrale Gegensas müßte jedem Arbeiter zeigen, wo sein Plag ist, auch wenn er noch so sehr für die Bünfte schwärme. Redner will in erster die

R. Wegen Betruges erscheint auf der Anklagebank der Arbeiter Ifidor Wolfram. Derselbe wird beschuldigt, dem Kom­merzienrath Mannheimer in den Jahren 1883 und 84, 45 M. 50 Pf. durch Vorspiegelung falscher Thatsachen abgenommen zu haben. Der Angeklagte erhielt eines Tages den Auftrag, bas Familienbegräbniß des Herrn Mannheimer zu reinigen; wie nun die Anklage behauptet, hat derselbe 6 mal im Laufe der beiden lezten Jahre, unter dem Vorgeben das Erbbegräb niß gereinigt zu haben, Geldbeträge von dem Vertreter des Herrn Mannheimer einkaffirt, ohne irgend eine Reinigung an

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vielleicht mona meist ohne Su Kleidungsstüde friften. Nachdem  

Hannover. 23. Juli. Heute Abend wurde hier, wie Vof 3tg." berichtet wird, eine Arbeiterversammlung au löft, in welcher Baumeister Reßler aus   Berlin über die spo lage der Bauhandwerker und über die Abhilfe derfelben" f resp. sprechen wollte. Der Rebner begann damit auseinand zusetzen, daß nicht nur die Frage, was ein Meister geben wo sondern auch diejenige, was er geben könne, den Lohn stimme. Das Maaß des Könnens werde nicht unwesent beeinflußt durch das Submissionswesen, gegen welches nun wandte. Eben wollte er den Standpunkt der Regie und einiger Mitglieder der Aristokratie zu dieser Frage leuchten, da erklärte der beaufsichtigende Polizeikomm auf Grund des Sozialistengesezes die Versammlung für gelöst.

Grringung eines 10 stündigen Normalarbeitstages burchgefest wissen, denn der schwer arbeitende Staatsbürger habe ein Recht, Beit für die Erziehung seiner Kinder, Zeit für eigene geistige wie törperliche Erholung zu verlangen; er habe aber auch die Pflicht, für einen Normalarbeitstag zu kämpfen, weil die über­flüssigen Arbeitskräfte den Lohn schwer drücken und einen großen Bruchtheil jener Leute stellen, welche schließlich ohne eigenes Verschulden dem sogenannten Vagabondenthum in die Hände fallen. Man spreche so viel von dem Fortschritt des Schul wesens, er erkenne denselben an, sei aber gleichzeitig der Ueber­zeugung, daß die beste Schulbildung illusorisch gemacht werde, wenn nicht die Erziehung in der Familie mit ihr Hand in hand gehe. Und wie könne man von einem gefitteten Fa milienleben sprechen, wenn der Vater über seine Kräfte hinaus an die Werkstatt gefeffelt werde, wenn er müde und abgespannt zu Hause komme, während die Mutter in die Fabrik gepfercht jeden Einfluß, den liebende Eltern ausüben, aufwachsen müssen,

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Biegelungen a fährig gem

Eine außerordentliche Generalversammlung fam licher Metallarbeiter   Berlins findet Freitag, den 25. Abends 8 Uhr im Lokale Sanssouci", Rottbuserstr. 4a T.- D.: 1. Bericht über den Stand des Strikes. 2. Borleg arbeiter. 3. Verschiedenes.

dem Begräbniß vorgenommen zu haben. Der Angeklagte giebt den Tag über darüber nachdenken könne, wie ihre Kinder ohne des Statuts zur Gründung des Vereins der   Berliner Me

zu, zweimal das Geld einkaffirt zu haben, ohne das Begräb­niß dafür zu reinigen, indeß viermal habe er das Geld redlich verdient. Im Januar d. J. habe er einen Todesfall in der Familie gehabt und aus Noth den Herrn Mannheimer getäuscht. Die Gitter habe er sogar einmal frisch gestrichen, wobei ihm der Arbeiter Schubert geholfen. Der Gerichtshof, beschloß Vertagung, Ladung der Herren Schubert, Mannheimer und Kirchhofs Inspektor Behden.

f. Der jugendliche Durchgänger, Forstpraktikant Hugo Adolph Fischer, der vor ca. 3 Wochen das elterliche Haus unter Mitnahme von 450 Gulden und des Jagdgewehrs seines Waters, der im Mährischen eine Privatförsterftelle inne hat, verlaffen, und bei dem Versuch, nach   Hamburg abzufahren, auf dem hiesigen Hamburger   Bahnhof festgenommen worden ist, stand heute vor der 88. Abtheilung des hiesigen Schöffengerichts, um fich wegen unbefugten Waffentragens zu verantworten. Außer dem Gewehr feines Vaters hatte sich der 17jährige Bursche auch noch in   Berlin bei Hypolit Mehles ein doppels läufiges Gewehr gekauft. Der Gerichtshof verurtheilte den Angeklagten zu drei Tagen Haft, welche durch die erlittene Untersuchungshaft als verbüßt erachtet wurden. Nach seiner Entlaffung wird der junge Mensch über die Grenze transpor tirt, um wieder seinem Vater zugeführt zu werden.

an die Versammlung, nicht den andern Gewerken nachzustehen, anstaltet am Sonntag, den 27. Juli eine Familien- Landpa

sondern durch energische Betheiligung an der Bewegung zu zeigen, daß auch die Schloffer begriffen hätten, daß durch Ber­einigung Alles, ohne dieselbe Nichts zu erreichen wäre. Die Versammlung, welche dem Redner stürmischen Beifall spendete, nahm hierauf eine im Sinne des Referats gehaltene Resolution an und wählte eine aus 9 Mitgliedern bestehende Lohn­tommission. Damit find also auch die Schloffer   Berlins in die Lohnbewegung getreten.

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nach   Lichterfelde. Abfahrt Nachmittags 2 Uhr präzi Anhalter   Bahnhof. Der Sammelplag ist auf dem Berron Bahnhofs. Rendezvous für Nachzügler Restaurant Senje, selbst allgemeines Staffeekochen stattfindet. Die Mitglieder den ersucht recht zahlreich zu erscheinen und Freunde des

eins mitzubringen.

Eine Versammlung des Fachvereins der G und Berufsgenossen findet am Sonnabend, den 26.

im Königstädtischen Kasino, Holzmarktstraße 72 statt.

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1. Vortrag des Stadtverordneten Ewald über die g schaftliche Bewegung und welche Vortheile bringt die 2. Aufnahme neuer Mitglieder. 3. Diskussion. 4. Beri

hr. In der Versammlung der Schneider Berlins, welche etwa 400 Theilnehmer zählend, am Mittwoch, Alte Jakobstr. 37 tagte, um Stellung zu dem Strife der Konfektions­Schneider in   Stettin zu nehmen, verlas der Vorsitzende Herr Pfeiffer zunächst einen Brief aus   Stettin, in welchem mit­getheilt wird, daß ungefahr 400 Konfektions- Schneider ihren Arbeitgebern erklärt haben, für die ihnen gezahlten Preise( die­felben werden im Einzelnen angegeben, z. B. 1,50 bis 2 Mart für einen Herrenrod) nicht weiter arbeiten zu können, und dann den Lohntarif, welchen die Stettiner Kollegen aufgestellt. Refe rent fonstatirte, daß der Strike durchaus berechtigt und auch zu rechter Zeit in Scene gesezt sei und daß die Forderungen, wenn dieselben auch zum Theil einen Aufschlag vou 50 pCt. enthalten, doch immer noch sehr bescheiden find. Er schloß mit der Erklärung, daß es Pflicht sei, den Stettiner Kollegen zum Siege Sieg in   Stettin die Garantie dafür geben werde, zu verhelfen, da ein daß bald auch in   Berlin, zuerst in der Konfettions­branche, der Kampf um die Löhne, wie sie der Arbeiter zu einer menschenwürdigen Familieneristenz nöthig hat,

fr. Eine eigenthümliche Anklage wegen Nichtaufnahme einer Berichtigung gelangte heute gegen den Lokalredakteur des Berl. Tagebl." Siegismund Perl vor dem hiesigen Schöffengericht zur Verhandlung. In Nr. 154 des genannten Blattes( es war dies eine Abendnummer) befand sich hinter den Lokalnachrichten unter der besonderen Ueberschrift Wieder eine Versammlung aufgelöſt" ein Bericht über eine in Neu­Weißensee stattgehabte Versammlung. Der Bürgermeister a. D. Häussert fand zur Einsendung einer Berichtigung Ver­anlaffung, die auch in der am Tage darauf erschienenen Mor gen- Nummer Aufnahme gefunden hatte, und zwar unter den " Vermischten Nachrichten aus dem Reiche". Wegen Nichtauf­

Theater.

Freitag, den 25. Juli.

Deutsches Theater: Geschloffen.

Renes Friedrich- Wilhelmst. Theater: Fatiniga. allner Theater: Hotel Blancmignon. Okend- Theater: Das Stieftind des Proletariers. Belle- Alliance- Theater: Die Waise aus Lowood.  Walhalla Operetten- Theater:   Nanon.

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Baisenftädtisches Theater: 85. Opern Vorstellung: Der Troubadour."

Arbeitsmarkt.

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In New- York haben 5000 Maurer einen Strife bege, wie ich i

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um eine Reduktion der täglichen Arbeitszeit auf 9 S

durchzuseßen.

10

Eine Versammlung aller Hutarbeiter und wandter Berufsgenossen findet Sonntag Vormittag zahlreiches Erscheinen wird gebeten.

im Palmensaal( Beierlein), Neue Schönhauserstr. 20 ftatt

Briefkaften der Redaction.

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H. H. Nach unserer Ansicht ist es für Sie unnöthi ein größeres Werk anzuschaffen; Shre Orthographie ist ja tadellos. Aufmerksames Lesen von Büchern und A auf sich selber beim Schreiben, helfen so fleinen Mänge die find, über welche fie flagen, beffer ab, als theure a trosdem auf Ihrem Vorhaben beharren wollen, noch

ein fiegreicher sein wird. Nach einer langen, sehr lebhafs lehrte Werke. Daniel Sander's Sprachbriefe find, wen

ten Disfuffion, in der wohl mehr als 10 Redner fich im Sinne des Referenten aussprachen, wurde ein von Herrn Kleinicke eingebrachter Antrag dahin gehend, daß jeder Kollege zur Un­

Geübte Mohair Häflerin werden verlangt Admiral­straße 16 v. 2 Tr. r. [ 455 Stepperin a. Lederstepperei f. Täschner verl. G. Bertrand, [ 437 Bukowerstraße 14.

Verantwortlicher Redacteur N.

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das Brauchbarste. Freund. Nein.

Preuß. Loose: Hauptziehg. 25. Juli- 9. Auguft. Orig., 360 Mart, 154 Mart, 172 Mart. Antheile 1, 30 M., 16 15 M., Borchardt Gebrüder, 2. Geſch. Stonigir. 1, Ede Burgfir. Teleph. 1048.

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Außerordentliche öffentliche General- Versammlung

7,50 M., 1 1]

4 M.

1 32 64 1. Geschäft Friedrichstr. 61, Telephon 480.

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fämmtl. Metallarbeiter   Berlins.

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Sonntag, den 27. Juli 1884 Bahnhof Nachm. 3 Uhr präz. Rendevous für Nad Restaurant Sense, daselbst. Um zahlreiche Bethel

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Bei mir ist das   Berliner Volksblatt" täglich u Levy, Restaurateur, Swinemünderf

Freitag, den 25. Juli, Abends 8 Uhr im Lokale Sans­  souci, Rottbuserstr. 4a. Tagesordnung: 1. Bericht über den Stand des Strikes; 2. Vorlegung des Status zur Grün­dung des Vereins der   Berliner Metallarbeiter; 3. Verschiedenes. Die Kommission: J. A. A. Netbandt. Gronheim in   Berlin. Druck und Verlag von Max Bading in   Berlin SW., Beuthstraße 2.

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