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einander los. Auch hier entzogen sich die Excedenten ihrer Festnahme durch die rechtzeitige Flucht.
B. N. Den Entdeckern des Silberfundes in der Blanken gegen 9. Polize Bolig belle bei Tempelhof ist, wie wir erfahren, von dem Direktor Lägt Des Raiserhofes" ein Diner in genanntem Hotel als Finder igen lohn offerirt worden. Ob dieselben von der Offerte, einmal Kreuz bien splendides lufullisches Mahl fich ferviren zu laffen, Gebrauch zeit ärz gemacht haben, darüber theilt uns unser Berichterstatter nichts mit. Derartige hen, da Enahme
N. Auf höhere Anordnung wird gegenwärtig, wie uns rieben wird, auf dem platten Lande eine Revision der age und Gewichte bei den Gewerbetreibenden vorgenommen. Die Lokalbehörden sind angewiesen, über den Ausfall derselben aus Rei ledigl zum 1. September zu berichten. Damit in Bukunft von Den Polizeibehörden ein gleichmäßiges Verfahren beobachtet s fo be erbe, ist höheren Drtes angeordnet, daß dieselben die Gegentes un fande Tenen
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zur näheren Feststellung betr. der Richtigkeit oder Untitigkeit dem nächsten Eichungsamte überweisen, und dann hinsichtlich der unrichtig befundenen Maß- und Gewichts- Utenregelmäßig das gefeßlich geordnete Strafverfahren einleiten.
a. Was in Berlin nicht Alles verloren geht! Auf dem Flur des Hauses Ackerstraße 1b ist vor 3 Wochen ein weirädriges Velociped gefunden und von dem Finder, dem Hausdiener Thiele, Elsasserstr. 10, in Verwahrung ier genommen worden. Der Eigenthümer des Velocipedes hat sich faunommen bisher nicht gemeldet. , nad ufe der
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Präsident: Sie kannten doch den Mann, weshalb forderten Sie die Legitimation?" Beuge: Er hat mir einmal gesagt, daß er verzogen ist."-- Angeklagter: Der Beuge Schußmann Richter hat mich grob behandelt, sogar gestoßen!" Präsident: Haben Sie den Mann gestoßen?" Beuge:„ Nein." Angeklagter:" Herr Präfident, ich bitte meine Beugen zu ver
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nehmen, dieselben werden es bekunden!" Der Gerichtshof nahm Abstand die Zeugen zu vernehmen, weil die Uebertretung des Angeklagten als erwiesen zu erachten sei: Der Kasten habe zwar im Flur gestanden, doch der Verkäufer mit Zeitungen auf dem Bürgersteige, deshalb sei der Angeklagte mit 4 Mark, eventl. 2 Tagen Haft zu bestrafen.
Unter der Anflage der Majestätsbeleidigung stand gestern der Schuhmacher- Werkführer Heinrich Schaub vor der vierten Straffammer des Landgerichts I . Der Angeklagte, welcher angiebt, daß er Dissident ist und der sozialdemokratischen Partei angehört, aber ,, durchbrungen von der gefeglichen Botmäßigkeit und freien Entwickelung" ist, war bei der in der Passage hierselbst domizilirten Firma Frohm, Brind u. Co. beschäftigt und soll zu zwei verschiedenen Malen gegenüber seinen Kollegen sich in höchst despektirlichen Ausdrücken über den Kaiser geäußert haben. Der Angeklagte bestreitet dies mit Entschiedenheit, er will lediglich das Opfer der Rache einiger seiner Kollegen sein, die ihm seine bevorzugtere Stellung misgönnten. Als Hauptbelastungszeuge trat der ehemalige Schaffner, spätere Leistenarbeiter Bagermann auf, der auch die Denunziation gegen den Angeklagten eingereicht hat. Dieser bestätigte in allen Punkten die Anklage, der zweite Belastungszeuge, Stepper Mallisch, wollte dagegen nur die eine inkriminirte Aeußerung gehört haben. Eine ganze Reihe durch die Vertheidigung geladener Entgeklagten und den Belastungszeugen ein feindseliges Verhält niß bestanden hatte und besonders Bagermann habe früher vergebliche Versuche gemacht, den Angeklagten aus seiner Stellung zu verdrängen und verschiedentlich seinem Rachgefühl Worte verliehen. Der Staatsanwalt hielt den Angeklagten für schuldig und beantragte neun Monate Gefängniß, der Gerichtshof war aber anderer Ansicht und erkannte auf Freisprechung, weil er den Belastungszeugen feinen Glauben schenkte, und es für bedenklich hielt, der erst nach 9 Monaten angebrachten Denunziation des Bagermann entscheidendes Gewicht beizulegen, obgleich letzterer wiederholt versicherte, daß sein Motiv zur Denunziation nur die Ueberzeugung gewesen sei, daß derartige Elemente dem Staate schaden tönnten." Der Angeflagte wurde nach 6 wöchentlicher Untersuchungshaft sofort auf freien Fuß gefeßt.
Der Magistrat von Liegnit hat im Innern der meist an den Thüren, Platate folgenden Inhalts anleben laffen: Um Euch und Eure Kinder gesund und am = gebe Leben zu erhalten: Lüftet täglich die Zimmer durch langes laftungszeugen befundete, daß in der That zwischen dem AnOffenbalten der Fenster!- Kocht nicht in den Wohnräumen! Gebt Euren Kindern unter einem Jahre, wenn nicht Mutter, , mit o boch gute Rub- und feine abgerahmte Milch! Haltet in Faberall auf Reinlichkeit!- Hütet Guch vor allen Pfuschturen! De Magistrat."
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R. Für Zeitungshändler ist es oft sehr schwierig, ihr Geschäft auf Straßen und öffentlichen Blägen so zu betreiben,
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f. Ein Paar nette Bankiers find die Herren Wilhelm Albert Krone und Alfred Franz Mende, die heute unter der Anklage der wiederholten Untreue nebst Unterschlagung und des einfachen Banterutts, sowie Mende außerdem des Betruges vor den Schranken der ersten Ferienftraflammer
fie nicht die Klippen des Straßenpolizei- Reglements be rühren. Besonders schwer fann jedoch dem Verkäufer das dadurch gemacht werden, daß Beamte oft mehr als nothendig ist durch kleinliche Maßnahmen dem Gesetze Geltung schaffen suchen. Wer die Gerichtshallen des Defteren beit, der muß die Wahrnehmung machen, daß viele Verurtheilungen, viele Gerichtssitungen nicht stattfinden würden, enn von Seiten der Beamten ein freundliches Wort oder ein gemählterer Ausdruck zur rechten Zeit gebraucht worden wäre. Freilich ist hier in Berlin den Schußleuten von Seiten ihrer Borgesetzten Höflichkeit anempfohlen was gewiß sehr lobens: hiesigen Landgerichts I standen. Ihnen zur Seite fungirten Holy Werth ist allein es giebt viele Momente, wo der Beamte Straßenau nach seiner Instruftion handeln und dennoch durch den Lon verlegen kann. Es wird jedenfalls noch geraume Zeit Dauern, bis die oft schroffen Verhältnisse zwischen den Staatsbürgern und Beamten fordialeren Platz machen. Eins aber auch der mit ganz besonderer Vollmacht ausgerüstete Be nte nie vergessen, nämlich daß die Staatsbürger nicht um der Beamten halber, sondern umgekehrt die Beamten der Staatsrger halber da find. Vor dem Schöffengericht stand gestern Beitungshändler Sperling, angeklagt der Uebertretung
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des Straßenpolizei- Reglements. Der Angeklagte ist beschuldigt, einen festen Stand mit seinem Zeitungsverkauf am Alexanderplay eingenommen zu haben. derfelbe dem Präsidenten:
Segend bereits
Auf Befragen erklärte Ich handle in dortiger it im Eingang eines Hausflurs, so daß ich die Straße gar vier Jahre mit Beitungen und stehe Bet wohl 10 mal meine Legitimation verlangt, trogdem er mich hat, tennt mich schon seit einem Jahre und hat während dieser genau fennen muß. Beuge Schußmann Richter sagt Beuge Schußmann Richter sagt Der Angeklagte ist mir seit einem Jahre bekannt, auch
Doch
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habe ich seine Legitimation mehrmals nachgesehen. Ich habe
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Angeklagten schon früher einmal denunzirt und seitdem er wieder auf dem Bürgersteig mit dem Rücken an der Mauer, er fich in einen Flur gestellt. Am 20. Mai d. J. stand und hatte die Zeitungen neben sich an der Wand liegen, der
dem Flur. Ich verlangte die
Legitimation, jedoch der Angeklagte verweigerte mir dieselbe; Deshalb forderte ich ihn auf, mit nach der Wache zu kommen.
Es waren noch nicht fünf Minuten vergangen, seit er den
als Vertheidiger die Rechtsanwälte Wronker und Dr. Sello. Die feit dem 19. Mai d. J. in Untersuchungshaft genommenen Angeklagten betrieben seit dem 1. Oktober 1874 hier ein Bankgeschäft, in welches jeder von ihnen eine erste Einlage von 30 000 Mart gemacht hat. Als im Winter 1877/78 große Verluste an den Kunden des Geschäfts eintraten und sie demzufolge in Verlegenheiten geriethen, legte Krone noch 15 000 M., die er von seiner Mutter erhalten, und Mende noch 24 000 m., die ihm seine Schwiegermutter auf das Erbtheil seiner Frau gegeben hat, in das Geschäft ein. Am 1. Februar 1883 stellte das Geschäft seine Bahlungen ein und am 5. desselben Monats wurde der Konkurs über die Firma eröffnet. Die Anklage führt nun betreffs des ersten Anklagepunktes vier Fälle auf, in denen die Angeklagten resp. der eine mit Kenntniß der andern in Depot gegebene Effekten verwerthet und den Erlös für das Geschäft verwendet haben. 1) Der Landwirth Paul Kras, welcher im Jahre 1882 hier fein Jahr abdiente, hat den Angeklagten am 30. September
1882 diverse Effekten im Gesammtwerth von ca. 22 000 Mart als Depot für etwa zu erhebende Darlehen und für möglicher Weise vorzunehmende Spekulationsläufe übergeben und darauf ca. 4000 Mt. entnommen. Die Angeklagten haben diese Effek ten verpfändet, so daß Kraß einen Schaden von über 18 000 Mt. erlitten hat. 2) Der Oberlehrer Dr. Marthe hatte den Angeklagten in gleicher Weise und ebenfalls zu dem Zwecke, hin und wieder benöthigte Gelder aufzunehmen, Effekten im Gesammtwerthe von ca. 22 000 Mt. übergeben. Um diesen Betrag ist Dr. Marthe geschädigt, da auch diese Effekten die Angeklagten verpfändet haben. 3) Der Koch Krüger,
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der mit den Angeklagten seit längerer Zeit in Geschäftsverbindung stand, hatte dieselben am 20. Dec. 1872 beauftragt, für ihn 6000 Mart Angermünder Schwedter Prioritäten zu laufen. Bwei
die Absicht hatte, den Betrag von 12 000 Mart zu bezahlen, da ihm bereits vom Holzcomptoir am 1. Februar 1882 30 000 m. zur Abhebung von der Deutschen Bant angewiesen waren. Noch ehe er aber zur Abholung dieser Summe gekommen sei, habe er in der Erwägung, daß das Geschäft doch wohl nicht mehr zu halten sein würde, sich entschloffen gehabt, den Wirr nissen ein Ende zu machen und in Konkurs zu gehen. Aus der Beweisaufnahme, die im Wesentlichen die Annahme der Anklage bestätigt, ist u. A. hervorzuheben, Die daß Unterbilanz 587 000 Mart betragen hat. Bücherrevisor Bierstädt monirt zwar betreffs der Buchführung einige Mängel, erachtet aber im Uebrigen dieselbe für übersichtlich. Der Gerichtshof erachtete die 4 Fälle der Unterschlagung, den gegen Krüger in idealer Konkurrenz mit Untreue aber nur gegen Mende, für erwiesen; außerdem sprach er das Schuldig wegen einfachen Bankerotts, und zwar indem er Differenzhandel und übermäßigen Verbrauch durch Aufwand für festgestellt ansah. Jm Uebrigen wurde auf Nichtschuldig erkannt. Bei der Strafbemessung ward der grobe Vertrauensbruch und die hohen Objekte in Betracht gezogen. Für jeden Fall der Unterschlagung wurde 1 Jahr, für den Bankerott 3 Monate gerechnet und diese Einzelstrafen zu einer Gefängnißstrafe vereinigt, bei Krone von 2%, bei Mende von 3 Jahren Gefängniß. Außerdem wurden bei der an den Tag gelegten ehrlosen Gesinnung den Angeklagten die bürgerlichen Ehrenrechte auf 3 Jahre aberkannt.
* Reichsgerichtsentscheidungen. Die Wegnahme eines Sparkassenbuchs, um darauf die Spareinlage ganz oder theilweise zu erheben und sodann das Sparkassenbuch dem Eigenthümer wieder zurückzubringen, ist nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Straff., vom 1. Mai 1884 als Diebstahl zu bestrafen.
Arbeiterbewegung, Vereine und
Versammlungen.
t. Die Berliner Schlosser- Innung hat in einem von dem Vorstand derselben an die Strife- Kommission der Bauanschläger gerichteten Schreiben jede Intervention zwischen diesen und den Meistern abgelehnt, den Ersteren vielmehr als selbstständigen" Arbeitern, den Weg der Selbsthilfe empfohlen. Dieses Schreiben wurde am Donnerstag Abend in den Grat weil'schen Bierhallen durch Herrn Baumgarten zur Kenntniß, der um diese Zeit im gedachten Lokale stattfindenden Generalversammlung der Bauanschläger gebracht und rief allgemeine Entrüstung hervor, um so mehr, als im vorigen Jahre, als es zum striken zu spät war, die Schlosser- Innung fich den Forberungen der Bauanschläger geneigt gezeigt hatte. Jezt wird ausdrücklich die geforderte Unterschrift verweigert und will man von den Mehrforderungen der Bauanschläger Nichts wissen. Nach ausgedehnter Diskussion gelangte folgende Resolution zur Annahme:
Die heute in Gratweil's Bierhallen tagende Generalversammlung der Bauanschläger erklärt sich mit den Ausführungen des Referenten voll und ganz einverstanden und beschließt, an der Unterschrift der Formulare seitens der Arbeitgeber festzuhalten, den Tarif in allen Punkten durchzuführen und auf ihren Forderungen zu beharren. ihren Forderungen zu beharren. Ein Antrag auf Erhöhung der Strife Unterstüßung( dieselbe beträgt für Verheirathete 12 M., für Unverheirathete 10 M. pro Woche) wurde entschieden abgelehnt. Es sei hier nochmals darauf hingewiesen, Daß jeder Bauanschläger, ob er dem Verein angehört oder nicht, im Falle des Strikes aus der Strikekaffe unterstützt wird.
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letten Athemzug seines Erstgeborenen beobachtet hatte. Wäh- Tage darauf hat er sie auch ausgehändigt erhalten, fie aber rend seine Schwiegermutter, das todte Kind auf dem Schooße, Behufs Einziehung neuer Coupons den Angeklagten wieder wurden, verzichten, und bemerken nur, daß Niemand in der Dor dem Küchenfeuer saß, war er hinaus getreten, um seinen übergeben, die sie demnächst verpfändet haben.
-4) Der Brauereibefizer Gebhardt hatte bei der Reichsbank ruffiche obgleich auch dieser ihm in die Seele schnitt, sein Kummer Sein größter Schmerz galt nicht dem Verlust des Kindes, Prioritäten im Werthe von 17 000 Wart lombardirt. Da ihm war vielmehr durch die Besorgniß veranlaßt, daß der Tod des Rindes den der Mutter nach fich ziehen würde, und Sam liebte fein träntliches Weib über Alles.
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Als der junge Arbeiter so weinend vor dem Eingang zu unglücklichen Wohnung dastand, sprang ein großer Hund
auf ihn zu und legte ein kleines, ganz durchnäßtes Kind gerade
Bu feinen Füßen nieder.
Das Kleine athmete schwer, Sam hob es mitleidig auf.
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Ceremonie väterlicher Anerkennung zu betrachten und rannte
der Angeklagte zu 1 aber Beleihungen in größerem Umfange, als sie von der Reichsbank gewährt wurden, zuficherte, übergab Gebhardt dem Geschäft desselben den Depotschein behufs Abhebung der Effekten nach Begleichung des darauf erhobenen Darlehns. Alsdann erhielt er Darlehne von den Angeklagten, welche einmal sogar den Werth der Effekten überstiegen; schließlich aber, als Gebhardt vergeblich sein Depot zurück verlangte, überstieg sein Depot die Schuldsumme nun ca. 12 000.
Der Hund schien diese Bewegung im Lichte der altrömischen zweiten Anklagepunktes wird den Angeklagten zur Last ge
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Sam Borter das gestrandete Gut in die Küche und legte es Um nicht weniger vernünftiger zu sein, wie das Thier, trug Leihe, die sie wieder in die Wiege gebettet hatte. Schwiegermutter auf den Schooß, an Stelle der fleinen
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legt, daß fie a. durch Differenzhandel an der Börse, b. durch übermäßigen Verbrauch große Summen schuldig geworden sind; daß ihre Bücher so unordentlich geführt waren, daß fie feine Vermögensübersicht gewährten, sowie daß die Bilanz pro 1882 zu ziehen unterlassen war. Die für den Haushalt verbrauchten Beträge belefen sich bei Krone für das
Thue etwas für das kleine zitternde Ding, das mir so Jahr 1875 ca. 7100, pro 1876 ca 4,850, pro 1877 ca. 11,000,
vor die Füße gelegt hat," erklärte Sam.
Du lieber Himmel!" schrie das Weib, das Kind behende
entkleidend und vor dem Feuer erwärmend.
Der arme
Burm! Sam, wärme rasch diesen Fenchelthee, ich werde das
wird, muß sterben!"
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Rind füttern, es scheint recht hungrig zu sein. Ach, es ist Der Lettere ist verheirathet und Vater mehrerer Kinder, während auch ein Knabe und ein so herziger. Er wird eine Woche der Erstere noch unverheirathet ist.. älter sein, als unser armer Junge. So gehts nun in der Welt. Da ist eine Frau, die fich ihres Kindes schämt und es in's Waffer wirft, und es wird lebendig herausgezogen, und under armer Kleiner, dessen Tod seine Mutter nicht überleben Als das Kind getrocknet, gereinigt und gefüttert war, O nichts weiter zu thun übrig, als ihm die Kleider anzu welche eben dem todten Söhnchen Porters ausgezogen
blieb
legen,
worden waren.
pro 1878 ca. 9500, pro 1879 ca. 7400, pro 1880 ca. 8000 und pro 1881 ca. 23,000 Mt. Bei Mente beliefen sich die ver brauchten Summen auf 8500, 16,000, 17,000, 26,000, 25,000, 17,000, 26,400 und 17,700 Mt. für die gleichen Zeiträume. Das letzte dem Mende allein zur Laft gelegte Vergehen des Betruges betrifft die Abnahme von 6000 Rubeln von der Firma Stettmer gegen einen Bonds am 1. Februar, dem Tage der Bahlungs- Einstellung, unter dem Verschweigen der Thatsache dieses Um standes und in der Absicht, mit dieser Summe einen anderen Gläubiger zu bevorzugen. Die Angeflagten bekennen fich in allen Anklage Punkten für nichtschuldig. Hingesichts der ihnen zur Last gelegten Untreue und Unterschlagung behaupten sie, sich zur Verpfändung der Werthpapiere für berechtigt erachtet zu haben, denn die Hinterleger haben ja wissen müssen, daß fie ihnen die erwünsch ten Darlehne aus eigenen Mitteln nicht haben machen tönnen, daß iste daher die Effekten anderweitig verwerthen mußten. Für die betreffenden vier Kunden war, wie für alle übrigen, ein Kontokurentverkehr eingerichtet gewesen. Die Angeklagten haben; die gemachten Geschäfte waren Ultimo- Engagements, bei Sam, ich möchte das Kind haben. Es fah heute so Jhlimm aus und ich ängstige mich so um den füßen Kleinen, denen es sich um reelle Lieferung der Stücke gehandelt hätte. Daß ich nicht schlafen kann. Was sagte Dr. Wrigley von ihm, Auch hätten fie für ihre Haushalte nur mäßige Summen ver findet er seinen Zustand bedenklich, Sam?" braucht. In den aufgeführten Beträgen seien die Zinsen für die Geschäftseinleger, die sie an ihre Eltern zu zahlen hatten, Sei ruhig, Hanna, und rege Dich nicht auf. Das Kind sowie die Verluste bei eigenen Spekulationen mit enthalten. Menke führt außerdem an, daß er Kurkosten in beträchtlicher Höhe zu zahlen gehabt hätte. Den legten Anklagepunkt ans Sam schloß die Thür und kehrte zu seiner Schwieger- langend, behauptet Mente, daß er in dem Moment der Entnahme der 6000 Rubel vor der Handlung Stettmer wohl
Ueber all' fein Mißgeschick triumphirend, sog der kleine Sir Rupert, in einen groben Flanelllittel gehüllt, ruhig an Seinem Daumen, strampelte seelenvergnügt mit seinen fetten Beinchen und schlief endlich offenbar sehr zufrieden in der ärmlichen Küche dieser Arbeiterfamilie ein.
Ein leises Klopfen an der Wand wurde gehört.
Stimme rief ihm aus der Dunkelheit zu:
Porter ging in das anstoßende Zimmer und eine schwache bestreiten ferner, daß fie Differenzhandel an der Börse getrieben
befindet sich wohl."
mutter zurüd.
( Forts. folgt.)
-
h. Zur großen Schneiderversammlung, welche am Mittwoch Abend in Sachen des Stettiner Strites stattgefunden und über welche das Wesentlichste bereits in der gestrigen Nummer des Berl. Voltsblatt" berichtet wurde, tragen wir noch das Nachstehende über eine gewisse Episode der Verſammlung nach: In gewissem Zusammenhange mit der Strikeangelegenheit ergingen fich längere Zeit alle Redner der Versammlung in den schärfsten Verurtheilungen einer gewissermaßen bekannten, in Schneiderkreisen durchaus nicht im besten Geruche stehenden Persönlichkeit, welche unter der Bezeichnung eines Schneidermeisters" und Vorsitzenden des Fachvereins der Schneider" von Zeit zu Zeit in einem hiesigen Organ der Tagespresse mit Schneiderangelegenheiten wie ein Redner fich gelinde ausdrückte groben Unfug treibt", vor längerer Beit aus dem Schneider- Fachvereine, dessen Vorsitzender er einmal war, aus mehr triftigen wie für den Betroffenen ehrenvollen Gründen ausgestoßen wurde und nun noch immer die öffentliche Aufmerksamkeit gewaltsam auf sich zu ziehen sucht. Wir müssen hier sebstverständlich auf eine Wiedergabe der un qualifizirbaren Mittheilungen, die über den Betreffenden von den der gemacht großen Versammlung die Ansichten theilte, die derselbe neuestens in einer öffentlichen Rundgebung gegen den Stettiner Schneiderstrike resp. gegen deſſen Unterſtüßung von Seiten der Berliner Schneider in einer hiesigen Zeitung hatte laut werden lassen. Uebrigens führte die an drastischen und Heiterkeit erregenden Wendungen überreiche Diskussion über diesen Gegenstand der Abschweifung von der eigentlichen Tagesordnung erstens zu dem von der Versammlung gefaßten Beschlusse, über die in Rede stehende Persönlichkeit zur Tagesordnung überzugehen" und zweitens zur gleichfalls einstimmigen Annahme einer Resolution, durch welche die Versammelten erklären, daß es überhaupt nur einen einzigen Fachverein der Schneider in Berlin giebt, der aber mit der betreffenden Persönlichkeit und mit Dem hinwieder diese nichts zu schaffen hat, sowie daß kein Berliner Schneider von einem Fachvereine etwas weiß, deffen Vorfizenden jene Person sich mit Recht nennen fönnte und daß deshalb die Schneider Berlins über jene Person für alle Bukunft zur Tagesordnung übergehen." Schließlich erwähnen wir noch, daß alle Unterstügungsbeiträge, sowohl die zum hiefigen General- Unterstügungsfonds, als auch jene für den Stettiner Strife an den Kassirer der Lohnkommission, Herrn Marode, Mauerstraße 86, im Pieperschen Lokale abzuliefern find, jeden Sonntag von 10 bis 12 Uhr und werktäglich Nachmittags von 12 bis 1% Uhr, sowie Abends von 8 bis 10 Uhr.
Aufruf an sämmtliche Möbelpolirer Berlins ! Kol legen! Im Laufe der nächsten Woche treten die Mitglieder der hier bestehenden Möbelpolir- Vereine in die Zentral- Kranfen- und Sterbekaffe der Tischler und verwandten Berufsge noffen ein. Diesem Maffeneintritt tönnen sich auch Nichtmitgtieder anschließen und haben diefelben ebenfalls die Begün ftigung, daß 1) die ärztliche Untersuchung fortfällt, 2) feine Probe oder Karenzzeit verlangt wird und 3) daß die Aufnahme ohne Unterschied des Alters stattfindet. Die Stommiffion für die Krankenkassen- Angelegenheit der Möbelpolirer ersucht nun alle Kollegen, welche mit in die Krankenkasse eintreten wollen, sich sofort zur Aufnahme zu melden, da die Listen am 1. August geschlossen werden und eine spätere Aufnahme nicht stattfinden kann. Ebenso ersuchen wir die Kollegen, welche fich bereits eingezeichnet, aber das Einschreibegeld( 1 Mart) noch nicht bezahlt haben, dies sofort zu thun. Wir erwarten, daß alle Berufsgenossen fich einzeichnen laffen. Die Zahl der be reits Aufgenommenen beträgt ca. 200. Die Aufnahme findet statt am Sonnabend Abend von 8-10 Uhr, am Sonntag von 9-1 Uhr in folgenden Aufnahmestellen: 1) Karl Kurth, Lottumstr. 13a; 2) Robert Weber, Prenzlauerstr. 56; 3) Starl Neumeister, Pallisadenstr. 34. IV.; 4) Frig MozikaIis, Köpnickerstr. 7; 5) im Lotal des Herrn Wirsing, Andreasstr. 44; 6) im Lokal des Herrn Dittman, DranienStraße 7, fowie am Montag Abend in der Versammlung Grüner Weg 29 bei Keller und in der Versammlung des Vereins der selbstständigen Möbelpolirer Montag Abend& uhr 8