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Das Polizeipräsidium erläßt folgende auffällige Be-| fanntmachung: In einer Ermittelungssache betreffs Auf­dedung anarchistischer Umtriebe ist es für das Polizeipräsidium von besonderer Wichtigkeit, über die Herkunft und den legten rechtmäßigen Befizer folgender Werthpapiere nebst Talons und Coupons, nämlich sechs Obligationen der Prämienanleihe des ottomanischen Kaiserreiches von 792,000,000 Franken im No­minalwerthe von je 400 Franken mit den Nummern 0,070,559, 0,085,185 mit Coupons vom 1. April 1877 ab, 0,148,017, 0,237,396 mit Coupons vom 1. April 1876 ab, 0,239,317 mit Coupons vom 1. April 1876 ab, 0,661,323 mit Coupons vom 1. April 1876 ab, genau unterrichtet zu sein. Es wird daher Seder, der Näheres in dieser Beziehung anzugeben vermag, hierdurch ersucht, der unterzeichneten Behörde schleunige Mit­theilung zu machen. Königliches Polizei- Präsidium. J. V.: Friedheim."

N. Inbetreff eines entsetzlichen Selbstmordfalles auf dem Grundstück Köpnickerstr. 100, werden uns folgende er­schütternde Details mitgetheilt: Der in dem genannten Hause wohnende, am Opernhaus angestellte Theater Arbeiter Uhlig, ein unverheiratheter Mann von 36 Jahren batte sich erst vor einiger Zeit in der Neuen Charité behufs Explorirung seines Geisteszustandes befunden, war aber von dort, da man nichts Auffälliges an ihm wahrnahm, wieder entlassen worden. In der vergangenen Nacht gegen 11 Uhr öffnete nun U. anscheinend in einem neuen Anfalle von Geistesgestörtheit, das Fenster in einer in der 4. Etage belegenen Wohnung und stürzte sich topfüber auf den gepflasterten Hof. Mit mehrfach gebrochenen funden. Der Tod war sofort eingetreten. Auf Anordnung Gliedmaßen wurde der Unglückliche von Hausbewohnern aufge­der Behörde wurde die Leiche sofort nach dem Obduktionshause

geschafft.

a.

zugefügt wurden. Die Verlegte wurde unter Beistand eines Schußmanns per Droschte nach ihrer in der Koblantstraße 16 b belegenen Wohnung gebracht. Zeugen haben sich gemeldet, welche befunden werden, daß dem betreffenden Kutscher   feine Schuld an dem Unglücksfall trifft.

11

a. Wird die Pante endlich einmal verschwinden? Diese unsere Nasen in der empfindlichsten Weise beschäftigende Frage scheint noch lange nicht von der Tagesordnung zu ver­schwinden. In Bezug hierauf bemerkt nämlich der Hauptver­waltungsbericht des hiesigen Magistrats pro 1882/83, daß die Verhandlungen darüber noch nicht zu einem endgültigen Be­schlusse geführt haben. Ein Erfolg und eine wirkliche Beffe rung der noch gegenwärtig vorhandenen Zustände kann auch erst erwartet werden, wenn alle Grundstücke, welche noch nach der Banke entwässern, an die Kanalisation angeschloffen sein werden; ob dann aber überhaupt noch eine Zuschüttung des südlichen Pantearmes nothwendig oder auch nur rathsam sein wird, wird noch einer eingehenden Erwägung bedürfen. Mit anderen Worten, die Anwohner der Pante werden sich also noch recht lange der lieblichen Gerüche erfreuen dürfen, also noch recht lange der lieblichen Gerüche erfreuen dürfen, welche dieser Strom" ausduftet. Wenn der Magistrat die Matulatur, die schon wegen dieses ,, anrüchigen" Gegen standes geschrieben worden ist, herausgeben würde, könnte man die Panke   sehr gut mit dem Papier ausfüllen.

g. Auf dem Stadtbahnhof Börse spielte fich gestern Abend ein Standal ab, dem ein schon vielfach empfundener Mißstand zu Grunde lag. 3wei junge Mädchen, welche mit der Stadtbahn von der Station Friedrichstraße   ge­kommen und auf der Station Börse abgestiegen waren, wollten tungen betreten. Hieran wurden sie jedoch von der mit der Beaufsichtigung dieser Gelegenheiten betrauten Frau gehindert, welche erst Bezahlung oder Vorzeigung der Billets ver­langte. Ersteres wollten die Mädchen nicht, legteres konnten fie nicht mehr, denn sie hatten die Billets schon auf dem Berron dem Schaffner abgeliefert. Infolge der Streiterei legte sich ein zahlreiches Publikum für die jungen Mädchen ein, bis nach langem Standaliren der Bahnhofsvorsteher herbeigerufen wurde, der den beiden Mädchen Recht gab und die unentgelt liche Benuzung der Einrichtungen Seitens der beiden ener

Zugereiste Fremde bauernfängern auch. Dem Raffenboten B. begegnete gestern Abend in der Oranienstraße ein Mann in scheinbar recht animirter Stimmung, welcher mit 3. ein Gespräch anknüpfte und sich als der Goldarbeiter Liborius vorstellte. Liborius   lud den V. ein, mit ihm in eine Defillation zu treten, und nachdem sie dort mehrere Schnäpfe getrunken hatten, folgte V. der Aufforderung des L. mit diefem gemeinschaftlich eine Droschkenfahrt nach Schöneberg   zu machen. Während der Fahrt schlief V. ein, und an der Ecke der Pots: gischen Mädchen anordnete. damer und Kurfürstenstraße wurde er durch den lauten Zuruf des aus der fahrenden Droschte gesprungen wäre und davonliefe. B. vermigte sogleich seine Uhr und Kette und die Droschke fuhr nun dem fliehenden L. nach, um ihn zu erreichen. In der Nähe der Zwölf Apostelkirche warf L., als er sah, daß ein Entrinnen nicht mehr möglich war, Uhr und Rette über einen Baun auf einen Kohlenplag und bald darauf wurde er fest= genommen und zur Wache gebracht. Der Dieb, welcher in der That Liborius heißt und erst vor wenigen Tagen aus der Broving hierher gekommen ist, ist verhaftet worden. Die Uhr dem Bestohlenen wieder zugestellt. und Kette wurden auf dem Kohlenplay bald gefunden und

Gerichts- Zeitung.

R. Eine interessante] Verhandlung, die tros des gering­fügigen Objektes wohl eine Stunde in Anspruch nahm, spielte fich gestern vor der Abtheilung 89 hiesigen Schöffengerichts ab. Es handelte sich um eine Anklage wegen versuchten Betruges und Unterschlagung gegen den Tischlermeister M. Derselbe hatte vom Vizewirth des Hauses Adalbert- Straße 18, Herrn Rotschki, den Auftrag erhalten, dem in demselben Hause woh­nenden Schugmann Heidecke eine sogenannte Doppelthür an zufertigen, zu welcher die Bretter von Rotschki geliefert wurden. Nachdem die Thür fertig gestellt war, stellte sich heraus, daß der Angeklagte nicht die ihm von Rotschki übergebenen zwei Bretter, sondern ältere, schlechtere, mit Löcher behaftete dazu ge nommen hatte. Angeblich in Folge dessen verweigerte Rotschki die Zahlung der geforderten 3 M. und denunzirte den M. wegen Betrugs, resp. Unterschlagung. Der Angeklagte bestreitet die Richtigkeit der Anklage; er will die ihm angewiesenen Bretter zu der Thür genommen haben. Beuge Rotschki deponirt, daß die zwei Bretter von dem Schußmann Heidecke auf[ einem Bretterplag gekauft und von einem Arbeiter zu ihm gebracht worden seien. Die Thür sei nicht von diesen Brettern, welche er dem Angeklagten angewiesen, angefertigt worden, denn so­viel Ast resp. Nagellöcher, wie jezt die Thür zeige, hätten die Bretter nicht gehabt. Beuge Schußmann Heidecke hat die Bretter bestellt und sich überzeugt, daß dieselben sehr sauber waren und feine Ast resp. Nagellöcher hatten. Die für

der Sicherheitsbehörden eifrig gefahndet. Der hiesige Student Auf einen Eisenbahnräuber wird gegenwärtig seitens Salzbrunn benußte am 23. v. M. den von Breslau   nach Berlin   fahrenden Schnellzug. Als der Zug um 6 Uhr 44 M. Rachmittags in die Station Guben   einlief, verließ S. auf ganz kurze Zeit das von ihm innegehabte Coupe der dritten Bagentlaffe. Bei seiner Rückkehr vermißte er einen Mit­Bassagier und mit ihm seinen dunklen Ueberzieher mit feinen, weißen Bünktchen, und mit schwarzem Cloth gefüttert; ferner Zwei Bände Schoppenhauer, zwei Bände von einer vierbändigen Schillerausgabe und ein Turner- Liederbuch. Des Diebstahls Derdächtig ist ein Mann in den vierziger Jahren, etwa 1,70 groß, mit schwarzen, kurz geschnittenen Saaren, dunklen

einen

Meter

Augenbrauen, niedriger Stirne, dunkelbraunen Augen, bartlos, rundem Kinn, breiter und voller Gefichtsbildung, gebräunter ihn gemachte Thür habe eine Menge Ast- und Nagellöcher,

Kleidung bestand in einem dunklen Sommerüberzieher, schwarzer hose, schwarzem mittelhohem Filzhut und einem Olivenstod. Die Kleidung fah abgetragen aus.

So

Infolge des Daherbrausens eines Stadtbahnzuges

wurde heute Mittag 12 Uhr am Alexanderplaß das Pferd einer Droichte II. Klasse scheu und ging mit dem Gefährt durch. Das Pferd stieß hierbei eine der am Alexanderplaß stehenden Obsthändlerinnen um und sie wurde von der Droschke gingen und ihr schwere Verlegungen an Arme und Schulter unglücklich überfahren, daß ihr die Räder über den Körper Manne   noch ein Knabe von sechs Jahren, den am Leben zu er

" 1

Ein sauberes Früchtchen ist der neunzehnjährige Hand­lungslehrling Heinrich Gompers, welcher gestern unter der An­flage der schweren Urkundenfälschung in 25 Fällen und des schweren Diebstahls und der Unterschlagung in je einem Falle vor der zweiten Ferienstrafkammer des Landgerichts I   stand. Als Sohn wohlbabender, in Amsterdam   lebender Eltern wurde derselbe in das hiesige Konfektionsgeschäft von Guillaume in der Beuthstraße in die Lehre gethan. Er gerieth in schlechte Gesellschaft und verlor, von einem bodenlosen Leichtsinn unter stüßt, bald jeden moralischen Halt, so daß er sich die Mittel zur Befriedigung seiner kostspieligen Passionen auf die un­redlichste Weise verschaffte. Auf Grund von ihm gefälschter Bestellzettel setzte er sich in den Besitz von bedeutenden Posten Waaren, hauptsächlich Seidenzeugen, die er dann sofort für ein Billiges an die Trödler losschlug. Die betreffenden Rech­nungen, die er sich bei Entnahme der Waaren gleich aus­stellen ließ, vernichtete er einfach. Da sein Chef sich eines guten Kredits erfreut, so gelangten die Betrügereien erst nach Verlauf von 6 Monaten, als die Mahnbriefe einliefen, ans Tageslicht. Bei einer Durchsuchung seiner Sachen fand man in einem Koffer ein Stück Seidenzeug im Werthe von ca. 70 Mark vor, welches er geständlich aus dem Laden gestohlen, um es zu verfilbern. Der Gerichtshof diktirte dem reuigen Sünder ein Jahr Gefängniß zu.

Eine eigenmächtige Handlungsweise, welche Seitens der Staatsanwaltschaft als Urkundenfälschung an­gesehen wurde, führte gestern den Mehlhändler Berthold Bellof vor die zweite Ferienstrafkammer des Landgerichts I  . Der Angeklagte ist Hausbefizer und hatte als solcher mit einem seiner Miether einen Kontrakt dahin abgeschlossen, daß derselbe den Miethszins für die am 1. Oktober v. J. zu be ziehende Wohnung in monatlichen Raten pränumerando zu zahlen hatte. Als Kündigungsfrist waren drei Monate stipulirt worden. Der Miether zog ein, fam aber seinen Verpflichtun gen in Betreff der Miethszahlung nicht nach. Auf seine Bitten gestattete ihm der Angeklagte, die monatlichen Raten post­numerando zu zahlen und ließ sich den Kontrakt wieder aus­

händigen, um darin die diesbezügliche Umänderung vor­zunehmen. zunehmen. Außer dieser Umänderung nahm der An geflagte aber aber noch eine zweite Dor und zwar

wie der Miether behauptete, ohne deffen Wissen er änderte nämlich die Kündigungsfrist derart, daß er aus drei Monaten deren einen machte. Hierin erblickt die Anklage eine Urkunden­fälschung. Im Termine behauptete der Angeklagte, resp. wies er nach, daß der Miethskontrakt schon durch die Umänderung in dem ersten Punkte als ein völlig neuer zu betrachten sei und daß er ferner von der zweiten Umänderung keinen Ge­brauch gemacht habe, da der betreffende Miether noch nach wie vor bei ihm wohne. Der Staatsanwalt hielt den Angeklagten dennoch für schuldig und beantragte eine Strafe von drei Tagen Gefängniß, der Gerichtshof war aber nicht der Ueber­zeugung, daß dem Angeklagten bei seiner Handlungsweise ein dolus innegewohnt und sprach ihn frei.

Unter der Anklage des Betruges stand gestern der Kaufmann Joseph Rosenbaum vor der 91. Abthlg. des Schöffen­gerichts. Am 25. Novbr. v. J. hatte er sich im Erhardt'schen Hotel in der Stralauerstraße vor Anker gelegt und dem Portier gegenüber das Fehlen jeglichen Gepäcks durch lügenhafte An­gaben erklärt. Acht Tage lang wohnte der Gast im Hotel, fonnte aber sein Bimmer nicht verlassen, da er sich angeblich den Fuß verstaucht hatte. Aus diesem Grunde konnte denn auch sein Gepäck nicht herbeigeschafft werden, denn er mußte un­bedingt den Transport desselben überwachen. Zum Glück übte der verstauchte Fuß auf seine sonstige Leibeskonstitution feiner­lei nachtbeiligen Einfluß aus, er that der Hotelküche alle Ehre an, so daß nach einigen Tagen seine Rechnung auf 54 Mark angeschwollen war. Als man auf Begleichung dieser Nota brang, da erklärte denn Herr Rosenbaum, daß er augenblicklich nicht bei Kasse sei. Dem Wirth kam der Fremde nunmehr verdächtig vor, er drohte mit der Polizei, worauf dann der Gast den Vorschlag machte, man möchte ihm unter Begleitung des Hausdieners einen Gang nach der Börse gestatten, ein Bruder von ihm sei täglicher Besucher derselben und würde den kleinen Betrag gerne für ihn entrichten. Hierauf ging der Wirth ein und in der Mittagsstunde machten sich der Dubiöse und der Hausdiener auf den Weg. Am Nachmittag traf der Lettere allein im Hotel wieder ein ohne Geld. Zwei Stunden lang hatte er mit dem Rosenbaum erfolglos vor dem Gebäude geharrt, dann hatte der Lettere seinen Bruder im Innern des Giftbaumes" aufsuchen wollen, wohl war ihm der Hausknecht auf dem Fuße gefolgt, doch hatte das am Ein­gange der Börse befindliche Gitterkreuz welches nur das Basfiren einer Person gestattet, es dennoch ermöglicht, daß ihm sein Begleiter aus den Augen gerathen und verduften konnte. Der Zufall führte ihm aber den Zechpreller nach Monaten wieder in den Weg und nun wurde ihm wegen Betruges der Prozeß gemacht. Der Gerichtshof ahndete den Schwindel mit 14 Tagen Gefängniß.

auch sei ersichtlich, daß das Holz nicht zu einander paffe. Zeuge Tischlergeselle Schneider wird gerufen. Präsident: Sind Sie der Tischlergeselle Schneider?" Beuge: Ja, eigentlich aber auch Tischlermeister da-" Präsident unterbrechend: Ent­schuldigen Sie, also Tischlermeister Schneider, was wiffen Sie von der Sache?" Schneider wirft erst einen vielsagenden Blick auf den Angekl., dann erklärt er: Ich habe beim Angell. ge­arbeitet, aber für mich". Ich weiß zwar, daß die Thür be­stellt worden, habe aber nicht gesehen, daß der Angell. fte fer­tig gemacht hat." Präfident: Haben Sie später nichts mehr von der Thür erfahren?" Beuge Schneider: Ja, der Angels. fagte später einmal zu mir: Ich habe für die Thür kein Geld bekommen, weil ich anderes Holz dazu genommen habe.

mer nebenan ihre vierzehnjährige Nichte, ein halb blödsinniges gemeinschaftlich wieder zu holen, da sagte ich: Nee, det

Gefchöpf und vier fleine Kinder, alle auf fast vermodertem, am Boden ausgebreiteten Stroh gebettet.

Die Luft in dieser Höhle war dunstig und wie von einem Befihauch durchzogen. Wenn an dem einen Fenster nicht zwei Scheiben gefehlt und der Thürpfosten nicht große Lücken gezeigt bätte, wäre die ganze Familie zum Erstickungstode verurtheilt gewefen. Die Kinder schliefen in ihren Kleidern, die sie über baupt fast nie ablegten, und durften, wenn fie fich unbehaglich fühlten, so lange weinen und schreien, bis sie erschöpft waren, oder bis sie die Aufmerksamkeit der Nachbarn erregt hatten, in welchem Falle fie einige beruhigende Tropfen" erhielten, deren größter Bestandtheil Opium bildete.

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Die Rinderwärterin schlug oder mißhandelte ihre Schut befohlenen nicht, wie andere ihrer Klaffe zu thun pflegen, da

zu jeder Zeit darauf gefaßt sein mußte, der Polizei Rede zu stehen und eine gerichtliche Untersuchung und die Aussage bes Leichenbeschauers leicht sehr gefährlich werden konnte, wenn äußere Berlegungen vorhanden waren.

Gegen neun Uhr Morgens befamen die Kinder einen Trank von Milch und Wasser mit etwas braunem Zucker und Mehl vermischt, Mittags trocken Brod, das der kleine Knabe zusam mengebettelt hatte und am Abend einige falte Kartoffeln, die

fingiten etwas Milch.

Die fieben Adoptivlinder wechselten im Alter von einem Monat bis zu zwei Jahren. An dem Abend, an welchem Sir the ärmlichstes Kleid an und nahm ein elendes, drei Monate altes Stelett in ihre mütterliche Arme, und trug es in das

darf ich doch nich, det is ja Diebstahl.  "-Sachverständiger Tischler Obermeister Brandes hat die Thür untersucht und eirca 24 Aftlöcher darin gefunden, was beweise, daß es höchst wahrscheinlich Bopfholz sei; doch tönne auch die äußerste Länge vom Stammholz viele Aftlöcher haben. Nagellöcher habe mit­unter auch das bessere Holz; ste rühren daher, daß das Holz Schwemm- oder Floßholz gewesen ist. Doch sei er der Meinung, daß die Löcher schon an den Brettern sichtbar gewesen sein müß­ten. Die Beugen Heinicke und Rotschki bekunden nochmals, daß die Bretter feine Nagellöcher gehabt hätten. Der Zeuge Heidecke fügt hinzu, daß der Holzhändler, von welchem er die Bretter gekauft, nach Besichtigung der Thür zu ihm ge­sagt habe, solch schlechtes Holz sei auf seinem Plage gar nicht zu finden. Der Sachverständige, Herr Brandes, be merkt dazu, daß jeder Holzhändler so spreche, darauf sei nicht viel zu geben. Angell.: Herr Präfident, der Herr Rotschki hat vorhin gesagt, daß sein Sohn mir die Bretter gegeben hat. Das ist ganz falsch, er muß doch wissen, daß ich dieselben vom Hühnerstall herunter geholt habe. Präs.: Warum wollten Sie denn die Thür wieder wegnehmen?" Angell.: Ja, Herr Präfident, das ist es ja eben, ich arbeite schon das dritte Mal für das Haus und habe noch nicht ein einziges Mal Geld be­tommen. Daß in der Thür Astlöcher find, bestreite ich gar nicht; wenn erst das Holz hohle Aeste hat, dann ist es für Jeden möglich, gleich die Löcher in den Brettern zu finden." Beuge Schneider wiederholt auf Befragen,

Rupert bei der Kinderpflegerin angekommen war, legte diefelbe feine obige Aussage. Angell.:,,Dem Schneider habe ich auf sein

3

wäre, zu pflegen und da sie noch andere Kinder zu versorgen hätte, bitte fte um Aufnahme für ihren Liebling, damit sein

theures Leben gerettet werde.

fagte der Arzt des Krankenhauſes.

Da

Das Kind ficht aus, als ob es halb verhungert wäre,"

tig zu Bett schiden muß

Arbeiterbewegung, Vereine und

Versammlungen.

In der öffentlichen Versammlung der Schneider, welche, etwa 200 Theilnehmer zählend, am Mittwoch Johannis­straße 20 stattfand, wurde ein Bericht aus Stettin   mitgetheilt, welchem zufolge der Strike der Schneider noch in dieser Woche beendet sein werde, da von den 400, welche die Arbeit nieder­gelegt hatten, nur 30 mit ihrem Arbeitgeber sich noch nicht ge­einigt haben. Infolge des Nichtvorhandenseins einer Drgani sation der Arbeiter, seien nicht alle Forderungen durchgesezt worden. An Stelle einer Lohnerhöhung bis zu 50 Prozent habe man eine solche bis höchstens 33%, Prozent erreicht. Nach lebhafter Diskussion wurde einstimmig eine Resolution ange nommen, in welcher die Versammlung erklärt, daß das Vor­gehen der Stettiner Schneider und der in kurzer Zeit wenn auch nur schwach errungene Sieg die Kollegen in Berlin   daran mahnt das Recht der Koalition voll und ganz zu gebrauchen und fich dem Fachverein der Schneider anzuschließen. Bum zweiten Gegenstande der Tagesordnung: Lohntarif der Firma S. Adam, Leipzigerstraße 103" nahm zunächst Herr Pfeiffer das Wort, um zu konstatiren, daß die Preise, die hier bei Ar­beit für Erellenzen und Barone den Arbeitern bezahlt werden, wie z. B. 13-14 M. für einen Frad, 11,50 für einen Kamm­garnrod, 9 für einen Stoffpaletot, 3-3,25 für Sofen, und die Preise für Lagerartikel, wie z. B. 90 Pf. für Hosen und Westen nicht ausreichen zu einer einigermaßen menschenwürdigen Fa milieneristenz der Arbeiter. Das Elend in den für S. Adam arbeitenden Familien und in den Miethskasernen auf dem Wedding  , welche Herr Adam für seine Arbeiter hat bauen laffen, wurde von mehreren Rednern in drastischer Weise ge= schildert. Was die zwei als Vertreter der Firma S. Adam anwesenden Herren Bludra und Jotkowski, die beide nicht als Schneider arbeiten, vorbrachten, um ihren Brodherren zu ver theidigen, wurde gründlich widerlegt. Es wurde schließlich die folgende Resolution einstimmig angenommen: Die c. Versamm­lung erklärt und wünscht, daß die Arbeitslöhne der einzelnen Branchen bei S. Adam veröffentlicht werden und dem Publi fum flar gelegt werde, was wöchentlich die Arbeiter bezahlt

Bitten und Beten das Arbeiten bei mir gestattet und nun Staatsanwalt: Mir erscheint die Sache geringfügig und des­halb beantrage ich 15 Mark oder 3 Tage Haft." Der Gerichts­hof erkannte nach kurzer Berathung auf Schuldig und ver­urtheilte den Angeklagten wegen Unterschlagung und versuchten Betruges zu 10 Mart oder 2 Tagen Haft, weil es sich um ein geringfügiges Objekt handle.-( Das wird troydem eine theure Thür werden. D. R.  )

,, Ach. Herr Dottor, ich lebe in der bittersten Armuth und geschieht es freilich oft, daß ich meine armen Kleinen hung terschlagung wird aus der Haft dem Schöffengericht vorge

an, für dessen Adoptirung die Ziehmutter eine beträchtliche Der Staat nahm fich dienstbereit dieses Kindes der Schande

Summe erhalten hatte.

7. Rapitel.

R. Wegen mehrfacher fleinerer Diebstähle und Un­

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führt der Arbeiter" Vogt. Der Angeklagte ist geständig und da er wegen ähnlicher Angelegenheiten noch 6 Tage abzufigen hat, so belegt das Schöffengericht ihn mit einer Bufasstrafe von 10 Tagen Gefängniß. Ihm folgt wegen Fundunter schlagung angeklagt, der Kutscher   E. Derselbe ist ebenfalls geftändig verschiedene Gegenstände, darunter einen schwarzsei­benen Schirm, 1 Stock, 1 Strohtasche u. f. w. auf der Span­bauer Chauffee gefunden und nicht abgeliefert zu haben. Das Der Staatsanwalt hatte 5 Tage Gefängniß beantragt. Als britter folgt der Zimmermann L. Derselbe soll seinem Kame raden einen Stechbeutel entwendet haben. Der Angeklagte will

In solche ruchlose Hände war Sir Rupert gefallen, aber Bähe wie eine Distel flammerte er fich an das Dasein. Er toar an liebevolle Berzärtelung, an Heinlichkeit und Licht Schöffengericht verurtheilte ihn zu 10 Mart oder 2 Tagen Haft. und Luft gewöhnt gewesen; in den Schmus, in ein düsteres, feuchtes Loch verwiesen, dem Hunger überantwortet, schrie er unermüdlich und die Kraft seiner Lungen schien unerschöpflich.

schen Schloffes ausgefüllt haben und schien die schwanken Wände des erbärmlichen Dachftübchens in der Eastfieldstraße

bedenklich zu erschüttern.

erhalten."

Sein Gebrüll würde die weiten, hohen Räume des Barth- jedoch den Stechbeutel von einem Unbekannten geborgt erhal burg erlassenen Aufruf zum Beitritt am Mittwoch Abend in

( Fortsetzung folgt.)

ten haben. Der Gerichtshof glaubt nicht an den schon etwas abgenugten unbekannten und verurtheilt den 2. zu der gesetz­lich geringsten Strafe von 1 Tag Gefängniß.

-t. Die öffentliche Versammlung der Cigarren- nnd Tabatarbeiter Berlins  , welche behufs Stellungnahme zu dem von dem Vorstande der Zentral- Kranten- und Sterbekaffe der Cigarren und Tabakarbeiter Deutschlands  ( E. H.) in Ham

zahlreichen Besuches. Herr Laske hielt ein kurzes Referat, die Vortheile einer zentralisirten Hilfslaffe von jeder anderen