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a Nette Burschen. Zwei Knaben, der 13 jährige A. und ber 14 jährige Sch., entfernten sich vor 5 Wochen aus den Wohnungen ihrer hierselbst wohnhaften Eltern und in Berlin und in der Umgegend umbervagabondirend führten fie eine Reihe größerer und fleinerer Gelegenheitsdiebstähle aus, und suchten ganz besonders Läden heim, deren Inhaber gewöhnlich, wenn feine Käufer erschienen, in Nebenzimmern fich aufhielten. Hierbei bedienten fie fich folgenden Mannövers: Der eine der Knaben trat in den Laden, forderte eine Waare, welche im Laden gar nicht verkäuflich war, und entfernte fich sodann, die Ladenthür hinter sich nicht zumachend, sondern nur anleh nend, um den an der Thür befindlichen Klingelzug nicht zu be rühren. Hierauf warteten die beiden Jungen vor dem Schaufenster, bis die Verkäuferin aus dem Laden in das Nebenzimmer getreten; es trat dann einer derselben geräuschlos, ohne daß die Thürklingel ertönte, in den Laden, eignete sich die Ladenkaffe an und vergeudete mit seinem Komplizen zusammen die Beute. Gestern wurden die beiden Knaben auf der Straße ergriffen und festgenommen. Bugleich mit ihnen ist der Bru der des Sch., ein 20 jähriger Bursche festgenommen worden, welcher die Knaben zu ihren Diebstählen verleitet hatte.
g. Ein ebenso neues als anerkennenswerthes Verfahren der Regierung zu Düsseldorf verdient allgemeinere Beachtung. Bekanntlich erplodirte vor einiger Zeit in der Druckerei und Appretur der Gebr. Schulze und Richter in M.- Gladbach die sogen. Dampfhütte, ein zum Dämpfen von gebrudten Beugen bestimmter Dampfapparat, durch die fortgeschleuderten Stücke wurden zwei Meister getödtet, ein Arbeiter verlegt. Da ein strafrechtliches Einschreiten gegen die englische Firma John Waldemar u. Co. in Manester, von welcher der betreffende Dampfapparat bezogen worden, aussichtslos ist, so hat jegt die gedachte Regierung unter Nennung des Namens der Firma das Ergebnis der amtlichen Untersuchung dem Publikum bekannt gegeben. Das nach haben die schlechte Konstruktion und das ungeeignete Material des Dampfteffels die Explosion größtentheils verschuldet. Der vordere Boden des cylinderförmigen Apparats toar ebenso wie der Verschlußdeckel aus Gußeisen hergestellt. Dieser vordere gußeiserne Boden hatte eine quadratische Deff nung 197 Em. im Lichten für den gußeisernen Verschlußdeckel und die zur Aufnahme der Deckeldichtung bestimmte Platte des vorderen Bodens wie auch ein Charnier des Verschlußdeckels des als neu bezogenen Apparats waren geflidt.
g Vier Wechsel im Betrage von 2308 M. 15 Pf., und zwar einer von 2000 M. auf Berlin , einer von 187 M. auf Caffel, einer von 80 M. 45 Pf. auf Bonn und einer von 60 70 Bf. auf Hamburg , find hierselbst verloren gegangen. Dem Finder, für den die Wechsel völlig werthlos find, wird vom dem
Ecke einen großen Auflauf. Die Frau eines dort wohnenden Schuhmachers L., die in Folge ihres excentrischen Wesens in lezter Zeit schon wiederholt höchst unerquickliche Famien- Scenen verursacht hatte, war an dem genannten Tage in einem an scheinend sehr erregten Zustande in die Wohnung zurückgekehrt scheinend sehr erregten Zustande in die Wohnung zurückgekehrt ( nachdem sie dieselbe feit längerer Zeit unbegründet verlaffen hatte) und hatte dort sofort ohne irgend eine Veranlassung mit ihrem Manne und ihrer Sjährigen Tochter einen Streit angefangen, in dessen Verlauf fte das Kind in brutalster Weise mißhandelte. Um weiteren Brutalitäten ein Ende zu ſeßen, versuchte der Mann die Frau aus der Wohnung hinauszu bringen, versezte die Frau aber dadurch in einen derartigen Wuthanfall, daß ste mit der Hand in die Glasscheiben der Thüre schlug und sich eine klaffende, heftig blutende Wunde am Puls zuzog. Wit Hülfe von Hausbewohnern wurde die Wüthende zunächst nach einer Sanitätswache geschafft, wo ihr ein Nothverband angelegt wurde, und dann behufs Explorirung ihres Geisteszustandes in die Charité eingeliefert.
-g. Von einem bedauerlichen Unglücksfall ist dieser Tage das dreijährige Töchterchen einer Berliner Familie in Alerisbad betroffen worden. Das Kind war mit seiner Großmama von Ballenſtett nach Alerisbad herübergekommen. Beide waren in das dort befindliche Klösterling'sche Hotel gegangen, woselbst im Saale gerade der Kronleuchter angestedt wurde. Hierbei muß der Kellner den Kronleuchter aus dem Schraubengewinde gedreht haben, denn der schwere Kronleuchter fiel herunter und fo unglücklich auf das nach den Flammen schauende kleine Mädchen, daß demselben das Geficht in der Nähe der Schläfe tief aufgeschligt wurde und eine große Klaffende Wunde entstand. Ein sofort herbeigerufener Arzt trennte die herunterbängende Haut vom Gesicht ab und vernähte die Wunde. Das Rind verstarb jedoch bereits am nächsten Tage. Vor seinem Tode hatte es noch wiederholt, auf dem Krankenbett liegend, gesagt: Bitte, bitte, liebe Großmama, laß doch den Kronleuch ter hängen, ich will ja artig sein!" Das arme Wesen hatte in dem Wahne gelebt, die Großmama habe den Kronleuchter herunterfallen lassen, um es zu strafen.
r. Sei im Besiße und Du bist im Recht." Eingedenk dieses Dichterwortes, das zugleich eine sehr praktische Rechtsregel enthält, handelte jedenfalls der Schneidermeister F. aus der Briger- Straße, als er am Sonnabend Nachmittag den Tischler B. in der Ritterstraße besuchte, um von diesem den Rest des Arbeitslohnes für einen Rod in Empfang zu nehmen. Ueber die dort gepflogenen Unterhandlungen schwebt geheimnißvolles Dunkel, nur wird von beiden Theilen anerkannt, daß der schuldige Lohn noch nicht bezahlt wurde. Thatsache ist weiter, daß B. hinter F. auf der Straße hereilte und dessen Siftirung zur Wache verlangte, weil dieser den bewußten Rock
in der Kochstraße 54a, 2 Tr. wohnenden Verlierer eine Beloh- widerrechtlich mit sich genommen. Auf der Polizeiwache aber hung von 15 M. zugesichert
markt eine Frau auf folgende seltsame Weise: Dieselbe wollte von einer Gemüsehändlerin eine Meerrettigwurzel faufen und als die Frau auf ihre Anfrage die Antwort erhielt, daß die Wurzel 10 Bf. fofte, erwiderte die Frau, nachdem fte die Wurzel durchbrochen: Ach, die ist ja schlecht, für die werde ich Ihnen 5 Pf. geben! Raum hatte die Frau diese Worte gesprochen, da sprang die Gemüsehändlerin auf und applizirte der Frau eine fräftige Ohrfeige. Ein auf den Vorfall auf und so wird sich die schlagfertige" Obsthändlerin noch vor dem merksam gewordener Schußmann nahm den Sachverhalt auf Strafrichter zu verantworten haben.
Zu einer derben Ohrfeige tam am vorlegten Wochen
stellte F. die Sache unter großer Zungenfertigkeit so dar, B. habe ihn aufgefordert, eine Naht an dem Rock zuzunähen, was ihm nachträgleich leid geworden zu sein scheine. In der That war in dem Futter des Rockes eine der Näthe offen; der Polizei- Lieutenant fonnte deshalb in der heifligen Sache nichts thun und verwies beide Theile auf den bekannten ,, Klageweg". Sehr richtig," meinte der Schneider zu diesem Bescheide, das heißt, ich flage nicht, ich behalte ruhig so lange den Rock, bis er mich verklagt oder bezahlt hat," sprach's und ging mit dem Rock nach Hause. Hoffentlich bezahlt B. recht bald seine Schuld, spart die Gerichtskosten und läßt fünftig in gepumpten Röcken feine Näthe nachnähen.
g. Der Zeitungsverkauf vor dem Hotel Kaiserhof, ist nunmehr, nachdem der bisherige Inhaber desselben, Plath, aus Berlin flüchtig geworden, in den Besitz des Herrn Frei
B.N. Eine seltene Naturerscheinung bietet sich den Pas janten der Straße Unter den Linden zwischen der Charlotten und Universitätsstraße vor dem Kgl. Akademiegebäude dar. Ein ziemlich alter Kastanienbaum, dessen Blätter schon in vo- burg übergegangen, welcher bekanntlich auch den Zeitungsvertiger Woche die herbstlich- gelbe Farbe angenommen, steht jetzt kauf in den Trinthallen betreibt. Zu denjenigen, welche in diefem Jahre zum zweiten Male in vollster Frühlingspracht. durch die Flucht P.'s in Mitleidenschaft gezogen worden sind, Den Baffanten der Linden ist es anzuempfehlen, fich dieses gehört auch der Zeitungsspediteur August Lehmann aus der Naturwunder anzusehen. betrübender Unglücksfall, der den sofortigen Tod eines Men- dem P. gelungen war, in furzer Zeit ohne jede Deckung einen idhen im Gefolge hatte, trug sich vorgestern Abend in später Stunde in Schöneberg zu. Der jüngste Sohn des Fuhrherrn
Jerusalemerstraße, welcher von P. für gelieferte Beitungen gegen 250 M. zu fordern hat. Auffällig muß es erscheinen, daß es
Karl K., Koppenstraße 2 wohnhaft, tam von einer Landparthie Anzahl von Personen ist. P. soll bei dem Geldborgen stets mit seinem Kremser zurück und ist auf bis jetzt unaufgeklärte
Betrag von ca. 3000 M. aufzuborgen, eine Thatsache, die wiederum beweist, wie vertrauensvoll immer noch eine große auf ein Vermögen angespielt haben, welches seine Frau in zweiter Ehe noch zu erwarten hat, und das in furzer Zeit zur
erit 19 Jahre alte Mann herabgefallen oder beim Herabsteigen Auszahlung gelangen sollte. Wie fich herausgestellt, beruhten
berunglückt ist, fonnte von den Insassen des Wagens mit Beftimmtheit nicht festgestellt werden. Der Tod war auf der Stelle eingetreten und konnten drei hinzugerufene Aerzte nur denselben fonstatiren. Der ältere Bruder, welcher um zwei Kremser voraus war, bekam erst, als das herrenlose Fuhrwerk an ihm vorüberfauste, Kunde von dem Unglück. Er sprang und brachte die Pferde zum Stehen. Die
fofort
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diese Angaben P.'s nur auf Schwindel, dazu berechnet, die Darleiher zu täuschen.
r. Gegen Epilepsie wird gegenwärtig von vielen Aerzten ein neues Heilmittel angewendet. Während bisher das Bromfali als einziges Spezififum gegen diese furchtbare Krankheit zur Anwendung fam und mit diesem Medikament meist nur Linderung und nur in seltensten Fällen und nach langwierigen dem neuen Heilmittel, Osmium- Säure, in zahlreichen
Leiche ist nach der Halle des Schöneberger Kirchhofs gebracht Kuren gänzliche Heilung der Krankheit erzielt wurde, wird von gebracht worden, von wo aus dieselbe heute Nachmittag von den Angehörigen in Empfang genommen wurde.
reicht und ist Heilung und bedeutende Milderung des Uebels
B. Ohne Sang und Klang ist abermals ein Fachorgan behauptet. Dies neue Medikament wird in schwachen Gaben eingegangen, von dessen Eristenz allerdings nur Wenige theils allein, theils neben dem Brom - Kalium den Kranken_ge Senntniß gehabt haben mögen. Es ist die Zeitung des Verbandes deutscher Fuhrunternehmer", welches von dem Drosch selbst noch in Fällen beobachtet worden, wo die Krankheit belen- Berein auf der Fischerbrüde herausgegegeben, wegen Mangel an Abonnenten jedoch, wieder eingehen mußte. Statt deffen wird in nächster Zeit ein Organ erscheinen, welches die Intereffen der Fuhrunternehmer, Kutscher und einschlagender Berufsgenoffen zu vertreten gedenkt und auf bei Weitem Brößere Chancen rechnen darf. Diese neue Beitung wird von
gegeben werden.
reits Anfangssymptome beginnenden Blödsinns bei den Kranfen erkennen ließ. Selbstverständlich fann eine solche Kur nur unter Leitung eines gebildeten Mediziners vorgenommen wer den, und die unglücklichen Patienten, die in ihrem hoffnungslosen Zustande nur zu gern geneigt find, fich an Wunderdoktoren und Kurpfuscher zu wenden, mögen bei dieser Geräubern gewarnt sein.
Dem Borstand des Vereins Berliner Droschtenfutscher heraus- legenheit ganz besonders vor diesen beuteluftigen Kranken
Das
bie Stieftochter des Schneidermeisters Liftowski, Muskauer frage 40, IV., mohnhaft, Gertrud Reimmann, verschwunden. Verschwundenes Kind! Seit Dienstag voriger Woche
Gerichts- Zeitung.
Hart entwickelt. Das Mädchen war bekleidet mit einem hell- gelangte heute zum zweiten Mal zur Beurtheilung der ersten
Kind ist 11 Jahre alt, für sein Alter ziemlich groß und tollenen Kleid mit braunem Besat, schwarzgarnirtem Strohbut, hellgestreifter Küchenschürze, niedrigen Schuhen und weißen Strümpfen. Nachforschungen blieben bisher erfolglos, und da auch polizeiliche Recherchen zu feinem Resultat führten, erscheint ein Unglücksfall beinahe ausgeschlossen. Vielleicht lann einer unserer Leser Auskunft über den Verbleib des
Mindes geben.
Ein schwerer Unglücksfall an der Schießbude auf Tivoli Straffammer hiefiaen Landgerichts I. Der Sohn des Schießbudenbefizers der Tischlergeselle Wilhelm Valerius Carl Kern vertrat im Laufe des vorigen Sommer zu öfteren Malen seinen erkrankten Vater. So auch am 2. Juni cr., an welchem Tage der mit den Hülfleistungen betraute Knabe Georg Publ mann, als er nach dem Herausziehen der Bolzen aus den Scheiben sich hinter seine Blende zurückzuziehen im Begriff war, einen Schuß in das rechte Auge erhielt. Infolge desselben war Der arme Junge ohnmächtig zusammengebrochen und hatte der unglückliche Schüße die Zeit zum Verschwinden benust, in nach welcher Kern nach der Blende ging, um sich dem Geschehenen zu erkundigen. Der Betroffene in mußte ein Krankenhaus gebracht werden, aus dem er nach mehreren Wochen mit dem Verlust des Sehvermögens auf dem verlegten Auge entlassen wurde. Troßdem von dem Vater des Knaben ein Strafantrag nicht gestellt wurde, erhob die Staatsanwaltschaft gegen Karl Kern Anflage wegen fahrlässiger Körperverlegung mit Uebertretung der Berufspflicht, und der Gerichtshof verurtheilte am
5.b, M. im Thiergarten, nahe dem Brandenburger Thore. a. Ueber einen Raubanfall, der in der Nacht vom 4. zum Derübt worden ist, geht uns folgende nähere Mittheilung zu. Der Kaufmann E. aus Hannover fam am 4. d. M. nach Ber und Loyirte fich hierselbst in einem Hotel der Krausenstraße ein. In der darauf folgenden Nacht kehrte E. von einem AusBug durch den Thiergarten nach der Stadt zurück und etwa um Uhr begegnete ihm in der Nähe des Löwendenkmals ein anger Mann in guter Aleidung, welcher ihn um Feuer für Dierbei gab der Unbekannte dem nichts Ahnenden plöglich eine Cigarre bat und mit ihm( dem E.) ein Gespräch anknüpfte. einen starten Schlag in das linke Auge, drückte ihn zur Erde
bie
Bieber und ſette seine Knie auf die Brust des E.. gleichzeitig 26. Februar cr. den Angefagten zu 14 Tagen Gefängniß. Auf
hierbei die Remontoiruhr nebst Panzerkette und das PorteTaschen desselben durchsuchend. Der Räuber eignete fich monnaie mit 260 M. aus den Taschen des E an, erhob
die von dem Vertheidiger, Rechtsanwalt Thelen, eingelegte Revision hob das Reichsgericht in seiner Sigung vom 9. Mai cr. das Urtheil auf, weil in der Vertretung feines Vaters nicht die Ausübung des Gewerbebetriebes des Schieß
Don der Erde erhoben hatte, war der Räuber bereits verschroun- budenhaltens gefunden werden kann, und wies die Sache zur Den. Nach der Beschreibung des E. war derselbe 26-28 Juhre Schurrbart, schmalen Geficht. Er war bekleidet mit braunem 171-173 Ctm. groß, mit dunklen Haaren, fleinem dunklen Baquet- Anzug und fleinem schwarzen Filzhut. In der geraub len Uhr befinden sich eingravirt die Nr. 1165 und die Zeichen: A. E. 30. 4. 84. Der Thäter ist bisher nicht ermittelt.
erneuten Verhandlung in die erste Instanz zurück. In dieser wurde hauptsächlich die Frage erörtert, ob der Angeklagte den Gewerbebetrieb nicht selbstständig ausgeübt habe. Der Staatsanwalt erachtete dies für dargethan und beantragte deshalb 14 Tage Gefängniß, der Gerichtshof erkannte aber auf Freis sprechung des Angeklagten resp. Einstellung des Ver
N. Eine Tobsüchtige verursachte am gestrigen Tage in fahrens, da er die vom Reichsgericht verlangte Feststellung nicht
Eine nicht uninteressante Auflage wegen Bestechung gelangte heute gegen den Handlungsreisenden August Heinrich Grund vor der ersten Ferienstraftammer hiesigen Landgegerichts 1. zur Verhandlung. Am Abend des 23. April d. J. wollte der Angeklagte auf dem Lehrter Bahnhof einen 35 Stilogramm wiegenden Koffer in einen Waggon der vierten Klasse hineinbringen, während der Schaffner Müller XV wegen der Größe des Koffers und mit Rücksicht darauf, das Grund noch anderes Handgepäck bei sich führte, die Mitnahme untersagte. Der Angeklagte erwiderte, daß der Beamte ihn den Koffer nur mit hinein nehmen lassen solle, da er sich durch ein gutes Trinkgeld abfinden werde. Während nun der Schaffner ftch_anderweitig zu thun machte, schaffte der Angeklagte seinen Koffer dennoch in den Waggon, worauf der diensthabende Stationsbeamte herzutrat und die Wiederentfernung verlangte. Dadurch, daß sich der Angeklagte über das unvorschriftsmäßige, barsche Verhalten ihm gegenüber beschwerte, erfuhr die Bahnbehörde seinen Namen und veranlaßte die Erhebung der Anklage gegen denselben wegen obigen Vergehens. Der Angeklagte bestritt die ihm zur Last gelegte That und behauptete, das er dem Schaffner das übliche Trinkgeld nur für die Einräumung eines guten Plages angeboten habe. Der Staatsanwalt beantragte das Schuldig und 14 Tage Ge fängniß, während der Gerichtshof den Angeklagten frei- sprach. Da nach§ 29 des Eisenbahn- Betriebs- Reglements für die Mitnahme eines Gepäckstücks in die vierte Wagenklasse die Entscheidung des diensthabenden Stationsbeamtem maggebend sei, diese Entscheidung aber zur Zeit des Anbietens des Geschenkes noch nicht getroffen, so konnte das Bewußtsein des Angeklagten, daß das Geschenk für eine pflichtwidrige Handlung bestimmt sei, auch nicht festgestellt werden.
Arbeiterbewegung, Vereine und
Versammlungen.
am
Die Gärtner Berlins und Umgegend waren Donnerstag, den 7. August, zu einer Versammlung behufs Gründung von Verwaltungsstellen der in Hamburg domicili renden Krankenkasse für deutsche Gärtner( E. H. Nr. 83) in Nieft's Salon, Kommandantenstraße 71/72, in der Stärke von 300 Personen versammelt. Nachdem das Bureau aus den Herren Obergärtner Mielenz als 1., Gärtnergehilfe Abromeit als 2. Vorfizenden, Obergärtner Hoffmann als Schriftführer fonstituirt war, ertheilte der Vorsißende Herrn Obergärtner Sellenthien das Wort zum Referat über die Verhältnisse der Krankenkasse für deutsche Gärtner 2c. Referent erledigte fich
seiner Aufgabe in durchaus sachlicher und von großer Sachtenntniß zeugender Weise, indem er die Vorzüge der mit gutem Erfolg schon bestehenden Zentralkaffe gegenüber einer noch zu gründenden Lokaltasse zu Berlin , deren Wirksamkeit und Nugen stets nur ein einseitig beschränkter wäre, nach allen Seiten hin beleuchtete. In der nachfolgenden Diskussion, in welcher Gegnern zuerst das Wort gestattet wurde, sprachen die Herren Garteninspektor Wredow und Hofgärtner Hoffmann für eine lokale Kaffe und gegen die Zentralfaffe, doch wurden die betreffenden Herren Gegner von Anhängern der Zentralfasse dem Vorsitzenden Herrn Mielenz und den Herren Sellenthien, Abromeit, Gustet, Hoffmann u. a. m. glänzend in allen Punkten widerlegt und die Vorzüge einer Zentralfasse, besonders für Gärtner, in's rechte Licht gestellt. Sodann wurde zur Gründung von Verwaltungsstellen geschritten und wurden deren drei gegründet im Osten, Süden und Westen, gegen 150 Personen zeichneten fich gleich als Mitglieder dieser Verwaltungsstellen ein. Mit einem Hoch auf den Vorsitzenden und auf das Wohl der Bentralkasse wurde die Versammlung, welche in der größten Ordnung verlief, um 11 Uhr geschloffen und gingen die Theilnehmer derselben mit dem Bewußtsein auseinander, zur Verwirklichung der Solidarität ihrer Interessen einen großen Schritt vorwärts gethan zu haben.
Die Lohnkommission der Berliner Schlosser erlägt folgenden Aufruf: Kollegen! Zur Ehre unseres Gewerks sei es gesagt, daß endlich die Schloffergesellen Berlins anfangen einzusehen, daß auch wir berechtigt sind, eine Verbesserung unferer Lage zu erzielen. Seht hin auf alle anderen Gewerke Berlins . Sie haben schon lange durch ihr einmüthiges und kräftiges Auftreten erreicht, wofür wir jetzt den Kampf begonnen haben. Kollegen! Was sollen die anderen Arbeiter, was sollen unsere Mitbürger von uns halten, sollten wir nicht ebenfalls im Stande sein, für Berbesserung unserer Lage eintreten zu können. In feinem anderen Gewerke, in feiner anderen Branche eristirt mehr die 11- stündige Arbeitszeit. Nur allein die Schloffergesellen Berlins stehen hierin allen anderen Arbeitern nach. Von Morgens 6 bis Abends 7 Uhr fortwährend arbeitend, ist es ihnen nicht gegönnt, gleich ihren anderen Genossen sich einige Stunden des Tages dem Familienleben widmen zu fönnen. Kollegen! Fühlt Ihr nicht das Schmachvolle und Drückende eines solchen Zustandes. Nun wohlan denn, so seid bereit und unterstüßt eine Bewegung, die doch nur darauf hinzielt, Euch ein besseres und würdigeres Dasein zu schaffen. Schon ist bereits in den früheren Versammlungen eine Lohntommission gewählt worden, auch haben bereits einzelne Wertstellen ihre Delegirten ernannt. Eine heilige Pflicht ist es für Euch, wo das noch nicht geschehen ist, sofort zusammenzutreten und Euere Delegirten zu wählen und die Wahl derselben schnellstens der Lohnkommission mitzutheilen. Auch sind die Sammlungen in den einzelnen Werkstätten schleunigst zu beginnen und hat der Delegirte die Pflicht, jeden Sonnabend Sie gesammelten Beiträge an den Kassirer der Lohnkommission abzugeben. Nun wohlan denn, Kollegen, treten wir muthig in die Bewegung, bleiben wir unserer gerechten Sache treu und der Sieg wird unser sein. Die nächste Generalversamm lung der Schloffergesellen Berlins findet am Dienstag, den 12. August, Abends 8% Uhr,( Referent: Herr Stadtverordneter Friz Görcki) in den beiden großen Sälen der Gratweilschen Bierhallen, Kommandantenstraße 77-79 statt. Es ist Pflicht eines jeden einzelnen Kollegen, am Plaße zu sein. Erscheint in Schaaren! Mit kollegialischem Gruß Die Lohnkommission. A: Lochmann, Dresdenerflraße 116, Vorsitzender, Schröder, Urbanſtr. 80, Raffirer.
t. Der Deligirtentag zur Gründung einer freien eingeschriebenen Hilfskasse der Architekten, Ingenieure und Techniker Deutschlands trat am Sonntag in Keirs Bierhallen, Passage, Behrenstraße, zusammen. Nachdem die seinerzeit nach dieser Richtung hin zwischen dem Berliner Technifer- Verband und den Vereinen Der Bau"," Bauhütte" und ,, Deutscher Ingenieur- Verein" gepflogenen Berathungen nicht nur resultatslos verlaufen waren, sondern auch eine Spaltung zwischen dem Berliner Techniker- Verband und den anderen Vereinen, da Ersterer reaktionäre Tendenzen verfolgt, hervor gerufen hatten, welche unheilbar wurde durch die rücksichtslose Behandlung der Deligirten der 3 letteren Vereine auf dem Delegirtentage zu Leipzig am 3. und 4. August, woselbst ohne Deren Betheiligung ein Deutscher Technifer- Verband mit obligater Strantentafe gegründet wurde, entschloffen sich die Vereine„ Der Bau" ,,, Bauhütte" und ,, Deutscher Ingenieur Verein" gemeinsam eine zentralisirte freie eingeschriebene Hilfskaffe zu gründen und beriefen zu diesem Zweck den Delegirtentag, welcher am Sonntag hier zusammentrat und bewies, daß das Projekt einer zentralisirten freien Hilfskaffe fich allgemeiner Sympathie zu erfreuen hat. Vertreten waren die Vereine Der Bau", Baubütte 1867" und Deutscher Ingenieur- Ver ein", die Städte Charlottenburg , Breslau , Thorn, Dessau , Augsburg , Wilhelmshaven , ferner 19 Einzelmitglieder und eingelaufen über 100 Bustimmungsadressen aus allen Gegen den Deutschlands . Zum Vorfißenden wurde Herr Göbel ( Bauhütte), zum Referenten v. Hinge( Deutscher IngenieurVerein) ernannt. Es erfolgte die Berathung der Statuten,
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