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darunter 126 Weiber; Arrestantenkinder: 1842 Knaben und 1788 Mädchen.

Die Explosion der Pulverfabrik in Kasan   ist den Nihi liften in die Schuhe geschoben worden, die nichts damit zu thun hatten. Es wird jest bekannt, daß sie zufällig gerade in dem Augenblick in die Luft geflogen ist, als ihr eine Revision durch die Zentralregierung bevorstand. Beinahe eine Dugend Arbei­ter gingen dabei zu Grunde, die Fabrikgebäude und die benach­barten Häuser brannten nieder, und in der Stadt wurde viel Schaden angerichtet. Aehnliche Exploſionen, und zwar stets in dem Momente, wo eine Revision bevorstand, haben in die fem Jahre öfter stattgefunden, gerade als ob die Pulverthürme die Anmaßung" der Aufsichtsbehörde, den Leitern der Etab­liffements in die Bücher sehen zu wollen, übel nähmen.

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Gegen den Gendarmerie  - Oberft Kartarsky in Odessa  wurde von der Tochter eines Kaufmanns Namens Kalinschnaja ein Attentat gemacht, dieselbe feuerte auf den Oberst mehrere Revolverschüffe ab, welche indeffen fehlgingen. Die Thäterin wurde verhaftet.

Rußlands   zentralasiatische Politit scheint das neu er­worbene Merm zum Mittelpunkt seiner ganzen transkaspischen Machtstellung entwickeln zu wollen. Es ist die Entsendung einer wissenschaftlichen Expedition nach Merm beschloffen wor den, um einen möglichst genauen Einblick in die gesammten Berhältnisse und materiellen Hülfsquellen der Dafe zu gewinnen.

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Zokales.

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rung abgab, späterhin aber, als man in seiner Brieftasche ein augenscheinlich gefälschtes, von der Polizeiverwaltung zu Elbing  beglaubigtes Arbeits- Attest des Lurus- Papierfabrikanten Arndt zu Elbing   für den Kellner" Adolf Grohnert vorfand, sich zu einem Geständnisse bequemte. Grohnert hatte am 5. Auguſt cr. in der Korrektionsanstalt zu Straußberg   eine ihm zudiktirte zweijährige Strafe verbüßt. Nach seiner Angabe wären die nach verbüßter Strafzeit aus Straußberg   entlassenen Gefan­genen, denen weiter nichts als eine Reiseroute auf den Weg gegeben wird, unrettbar verloren, da Niemand fich ihrer an­nehme und auf Grund der Reiseroute auch kein Mensch ste beschäftige. beschäftige. Um den in der Korrektionsanstalt detinirten Ge fangenen nach ihrer Entlassung Gelegenheit zu geben, sich auf ehrliche Weise" ernähren zu können, werde in der Anstalt schon seit Jahren die Fabritation gefälschter Stempel betrieben, mit deren Hilfe die zur Entlassung tommenden Gefangenen fich schon in der Anstalt gefälschte Atteste verschafften, um auf Grund dieser Stellung zu finden. Als Hauptvertreiber der falschen Stempel bezeichnete er den ebenfalls in der Korret­tionsanstalt zu Straußburg detinirt geweſenen früheren Schreis ber Krause aus Berlin  , der, so weit ihm bekannt, eine Ge­schäftsreise" mit gefälschten Stempeln nach dem Königreich Sachsen unternommen habe, aber in Leipzig  , wie er gehört, verhaftet worden sei. Die bei Grohnert mit Beschlag belegten Stempel find, abgesehen davon, daß sie sämmtlich nicht das betreffende Stadtwappen, sondern den Reichsadler tragen, vor­züglich gearbeitet, und wenn man nicht gerade auf das fehlende Stadtwappen achtet, sogar zur Täuschung von Behörden wohl geeignet. Der Kriminalbehörde erwächst die Aufgabe, den Ver­breitern und Anfertigern weiterer gefälschter Atteste nachzu­spüren, wogegen die Direktion des Straußberger Korrektions­hauses wohl Anstalten treffen dürfte, daß die fernere Stempel fabrikation in der Anstalt aufhört.

Ctm. lange und ebenso tiefe Wunde auf der linken Bruft und mehrere fleinere Wunden an den Händen. Doch konsta tirt das von dem Dr. Falkenstein ausgestellte Attest, daß die Verwundungen nicht lebensgefährlich waren. Der Angeklagte ist geständig, er will aber durch das Betragen seiner Frau zu der Mißhandlung gereizt worden sein; dieselbe habe Umgang mit anderen Männern gepflogen und ihm durch ihr Betragen die Polizei ins Haus gebracht, und da er deshalb mit ihr öfters in Streit gerathen sei, so habe sie ihn sogar vergiften wollen. Frau Aursch, eine hübsche, nett gekleidete junge Frau, an deren Halse noch die Spuren der Verlegungen fichtbar find, bestreitet die Behauptung des Angeklagten. Sie habe es immer schlecht bei ihrem Manne gehabt, fie habe nicht nur oft monatelang für alle Bedürfnisse sorgen und deshalb schwer arbeiten müffen, sondern sie sei auch fortwährend von ihrem Manne gemißhandelt worden. Auf Befragen des Präsidenten giebt Frau Aursch zu, Umgang mit anderen Männern gepflogen zu haben, jedoch sei fte hierzu von ihrem Manne verleitet wor den. Ihr Mann habe fte auf solche Bahn geführt, er habe um Alles gewußt; fie sei aber nicht Willens gewesen, weiter diesen Weg zu wandeln, deshalb habe sie fich in einen Dienst begeben, woselbst ste noch jest thätig sei. Der Angeklagte bestreitet, seine Frau verleitet zu haben; fte habe sich ohne sein Wissen ent­fernt und sich anderen Leuten angeschloffen. Präsident zur Beugin: Wollen Sie das, was Sie hier heute ausgesagt haben. beeiden?" Befinnen Sie sich, es ist immer Ihr Mann und Sie haben nicht nöthig gegen Thren Mann zu schwören!" Beugin nach langem Zögern und weinend: Ich werde lieber nicht schwören; es ist mein Mann, ich möchte um mildernde Umstände für ihn bitten". Der Staatsanwalt hält den An­geklagten für einen ganz besonders rohen Patron, der sogar seine Frau zu einem unfittlichen Lebenswandel angehalten habe. Die vorliegende Handlung charakterisire fich als eine ganz brutale That und schwere Körperverlegung und müsse er deshalb eine Gefängnißstrafe von 6 Monaten beantragen. Der Gerichtshof zieht sich zur Berathung zurück;

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r. Das Klatschen der Weiber auf der Straße hat am Donnerstag Nachmittag wieder großes Unheil angerichtet. An der Ecke der Mariannen- und Reichenbergerstraße standen drei bis vier Frauen, vertieft in der bekannten Weise ihrer Unterwährend derselben entsteht jedoch zwischen den Ehegatten ein haltung. Ein Trupp fie umgebender Kinder zerrte einen Kinderwagen bis an den Rinnsteinbord und über denselben hinaus, so daß der Wagen hier umstürzte, eines der umstehen­den Kinder unter sich begrub und das im Wagen liegende Kind mit seiner Saugflasche auf die Straße warf, wo das Kind mitten in die Scherben der zerbrochenen Flasche zu liegen fam und einige blutende, wie es schien aber nicht erhebliche, Verlegungen im Gesicht davontrug. Natürlich war nun das Halloh und der Jammer der Frauen groß; aber faum hatten fie fich überzeugt, daß der Unfall noch gnädig vorübergegangen war, so wurde auch sofort weiter geflatscht.

T. Treffende Bilder unseres sozialen Elends zu zeich­nen, macht fich mancher zur Aufgabe; manche Schriftsteller ver­juchten ähnliche Schilderungen möglichst naturwahr mit ihrer Feder zu zeichnen, aber nirgends wird die rauhe Wirklichkeit so nahe erreicht und so packend und ergreifend vorgeführt, als in den Armen- Akten der Verwaltungsbehörden, wo der furze, Inappe Ranzleistyl, in welchem die Polizei- nnd Subaltern­beamten ihre Mittheilungen machen, fast den Eindruck hervor bringt, als hätte die Sprache nicht Worte, die ganze Tiefe des menschlichen Elends zu schildern. Etwas ausführlicher werden bie Mittheilungen und thatsächlich genauer substantiirt, wenn fich aus der Sache ein Streit mit einer anderen Kommune wegen Erstattung gewährter Kommunalunterſtügung zu ent wideln droht. Hier ein Beispiel für Viele: Der Vormund Der Ratharina N. bittet, seinem Mündel ein Konfirmationskleid aus Armenmitteln zu gewähren. Nationale der Katharina .: Geboren 9. März 1870, Tochter der späteren Förstersfrau S. zu 3. Recherchenbericht: Katharina N. ist bei dem Schuhmacher Schw. untergebracht, ein Oberkleid befigt dieselbe garnicht, ebensowenig Schuhe. Unter diesen Umständen bewilligt die Gemeinde aus Armenmitteln den erforderlichen Betrag zur Anschaffung eines Einsegnungs- Kleides und der nöthigen Fußbekleidung Da fällt dem rechtsgelehrten Bürgermeister Der Stadt ein, daß die Stommune zu 3., wo die jegt verheira­thete Mutter des Mädchens ihr Domizil hat, auch zugleich der gefeßliche Heimathsort von deren Tochter und also für die ge­machten Aufwendungen aus Armen Mitteln in Anspruch zu nehmen ist. Die Kommune in 3. aber lehnt die Erstattung ab, da das Bundesamt für Heimatswesen den Grundsat auf gestellt habe, daß die Gewährung von Konfirmationskleidung nicht in den Bereich der öffentlichen Armenpflege falle, sondern nur als Aft privater Wohlthätigkeit betrachtet werden könne. Nach langem Hin undHerstreiten wird endlich auch dieser Fall der erwähnten Behörde vorgetragen, welche nach eingehender Prüfung findet, daß hier allerdings die Anschaffung des Kon- Tagen vom Spittelmarkt aus nach der Friedenstraße. Auf

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tharina M. ja überhaupt nicht die nothwendigen Oberkleider besaß, auch die Schuhbekleidung als nothwendig betrachtet

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tungen, die man an den Eintritt dieses jungen Mädchens in das bürgerliche Leben knüpfen kann!

Wahrlich, es find teine freundlichen Betrach

Das

einzige Kapitalverbrechen in unserer Stadt inner­

N. Die Vortheile einer Berufungsinstanz ergab neuerdings ein Urtheil des Landgerichts hierselbst. Drei junge Burschen im Alter von 15 refp. 17 Jahren, die Schlächterlehr linge Rower, Fleischer und Salbit waren mit dem Kaufmanns­lehrling L. im Februar in Streit gerathen, der derartig zu Thätlichkeiten führte, daß eine Sistirung der jugendlichen Rauf bolde erfolgen mußte. Unter Anklage gestellt, verurtheilte das Schöffengericht die Genannten zu einer 3 resp. 4 wöchentlichen Gefängnißstrafe. In der Berufungsinstanz hob der Vertheidiger, Gefängnißftrafe. In der Berufungsinstanz hob der Vertheidiger, Rechtsanwalt Arthur Stadthagen   hervor, daß in diesem Falle nichts anderes als eine Rauferei zwischen jungen Leuten vor­gelegen und schloß fich der Gerichtshof dieser Auffassung an, indem er die Angeklagten frei sprach.

N. Unheimliche Leichenkondutte bewegen sich seit einigen großen Möbelwagen werden in der Mitternachtsstunde die auf dem Spittelmarkt ausgegrabenen Särge nach der Leichenhalle des Petri- Kirchhofs befördert. Von da aus werden die Särge nach dem sogenannten Armen- Kirchhof in Friedrichsfelde   trans portirt, wo die darin Gebetteten die lezte Ruhe finden sollen. Bisher find über 40 Särge ausgegraben worden.

N. Sechs entsprungene Sträflinge der Strafanstalt Rummelsburg  , welche Gelegenheit hatten, auf den Rieselfeldern bei Dsdorf, woselbst fte beschäftigt waren, zu entweichen, find durch die Gensdarmen Busch und Memel   wieder dingfest ge­

so heftiger Streit, daß der Gerichtshof nicht im Stande ist zu berathen; erst nachdem dem Angeklagten mit sofortiger Ab­führung gedroht worden, konnte er sich mäßigen. Der Gerichts­hof erkannte den Angeklagten der schweren Körperverlegung schuldig und verurtheilte ihn zu 6 Monaten Gefängniß. Der Angeklagte will fich bei dem Erkenntniß nicht beruhigen: Für mich giebt es weiter keinen Weg als den aufs Schaffot", mit diesen Worten verläßt er den Gerichtssaal um wieder in die Untersuchungshaft abgeführt zu werden.

R. Narrenhände beschmieren Tisch und Wände, so lautet ein allbekanntes Sprüchwort. Doch nicht nur das Be­schmieren von Tisch und Wänden ist häßlich, sondern auch das Beschneiden resp. Nameneinschneiden in öffentlichen Gegen­ständen ist streng zu rügen. Legteres qualifizirt sich als Sach­beschädigung und wird von den Gerichten streng bestraft. Der Buchdrucker D. war dabei abgefaßt worden, als er seinen Namen in eine Bank, welche auf einen öffentlichen Blag stand, einschnitt. D. wurde wegen Sachbeschädigung angeklagt und mußte fich heute vor dem Schöffengerichte verantworten. Der Staatsanwalt beantragte 30 Mart oder 6 Tage Gefängniß. Der Gerichtshof erkannte auf 5 Mark oder 1 Tag Ge­fängniß.

Das Justitut unserer Feuerwehr findet seitens unserer Gerichtshöfe insofern einen besonderen Schuß, als Aus­schreitungen gegen in Dienst befindliche Feuerwehrleute recht strenge geahndet werden. Diese Erfahrung sollte der Handels­mann Gehrte machen, indem ihm das hiesige Schöffengericht für einen nicht allzu erheblichen Erzeß eine dreitägige Haftstrafe auferlegte. Außerdem war in derselben Ver­handlung der Angeklagte wegen Verlegung der Straßen- Polizei­Ordnung zu 3 Mart ev. 1 Tag Haft und wegen Beleidigung der Sicherheitsbeamten zu 50 M. ev. zu 10 Tagen Gefängniß verurtheilt worden. Nur gegen seine Verurtheilung wegen groben Unfugs hatte der Angell. durch seinen Vertheidiger Rechtsanwalt Dr. Flatau Berufung eingelegt, über welche

halb der letzten Jahre, dessen Thäter unentdeckt geblieben, scheint nun doch noch nachträglich Aufklärung hinsichtlich der Thäter­schaft finden zu sollen. Am 31. Juli 1882, Abends 9 Uhr, schreibt das B. T.", wurde die in dem Hause Alte Schüßen- macht worden. Die Arrestanten durchstreiften die Hermann- gerichts I zu befinden hatte. Am 12. März c. in der Mittags­Straße 12 wohnende 64jährige Wittwe Gottfried in ihrem Blute

straße und während sie, um sich nicht verdächtig zu machen,

liegend, mit bedeutenden, von Hammerschlägen herrührenden langsamen Schrittes durch die Straße gingen, wurden sie von

den genannten Sicherheitsbeamten beobachtet, verhaftet und der Anstalt wieder zugeführt.

a. Das alte Lied. Die sechzehnjährige Richter, welche als Dienstmädchen bei einem Restaurateur in der König­straße angestellt ist, wollte vorgestern Abend 8%, Uhr in der Küche die Lampe   mit einem Streichholz anstecken. Hierbei fiel ein Funken vom Streichholz in eine Falte ihres Kleides, welches sich entzündete. Ehe das Mädchen dies bemerkte, griff das Feuer so schnell um sich, daß das Kleid bald in hellen

stunde fuhr der Angeklagte mit seinem Fuhrwerk die Königs­straße entlang, als ein Bug der Feuerwehr hinter ihm herfuhr. Der Angeklagte bog links aus, fuhr aber, anstatt zurück zu bleiben, im Trabe neben dem Feuerwehrwagen einher. Der auf dem legteren befindliche Oberfeuermann Schwäbsch fiel dem Bferde des Angeklagten in die Bügel, wobei daffelbe auf die Knie sant und forderte den letteren auf, fein Nationale einem berbeigewinkten Schußmann anzugeben. Der Angefl. reagirte aber hierauf nicht, schimpfte vielmehr angesichts der seinem Pferde verursachten Gefahr auf die Beamten und verursachte dadurch einen Auflauf. Das Schöffengericht hatte hierin einen groben

Verlegungen am Schädel, aber noch lebend aufgefunden. Als Thäter fonnte die Schwerverlegte alsbald einen etwa in der zweiten Hälfte der zwanziger Jahre stehenden Mann bezeich nen, der sie schon öfter und auch an diesem Abende wieder besucht und fich für einen Hausdiener in einem Eier- und Buttergeschäft ausgegeben hatte. Die Gottfried stand nämlich trog ihres Alters noch unter Sitte" und empfing gewohnheits­mäßig Männerbesuche. Troß ihrer schweren Verwundungen lebte fie noch über acht Tage und wurde zu wiederholten Mas len zu Protokoll über den Raubmordanfall- der Attentäter Flammen stand. Die R. eilte aus der Küche in die Arme Unfug erblickt und denselben mit Rücksicht auf den dem

Inhalt geraubt

vernommen. Die von ihr gegebene Be

des ihr entgegenkommenden Dienstherrn, welchem es gelang, die Flammen zu erstiden. Das Mädchen hat Brandwunden an fast allen Körpertheilen erlitten und die Kleider auf ihrem Leibe sind fast völlig verbrannt. Die R. ist nach dem katho­lischen Krankenhause gebracht worden.

a. Gesuchter Räuber. Nach einer vom Staatsanwalt zu Wiesbaden   an das hiesige Polizeipräsidium gemachten

Aehnlichkeit mit dem gesuchten Verbrecher hatten, aufgegriffen Mittheilung ist am 19. d. M. Vorm. gegen 9 Uhr in dem

hatte der Bewußtlosen das Portemonnaie mit wenigen Mark schreibung des Thäters, ferner die Bekundungen anderer Abende des Verbrechens zur Gottfried gehen sahen, war eine Hausbewohner, die denselben des Defteren und auch an dem ziemlich genaue, fonnte aber doch nicht verhindern, daß zahl reiche unschuldige Individuen, die eine mehr oder minder große und verhört wurden. Die Kriminalpolizei legte damals nas mentlich auf den Umstand Gewicht, daß die Gottfried aus­fagte, der Attentäter habe ihr wiederholt frische Eier von be jonderer Güte mitgebracht und dabei erwähnt, daß er Haus Diener in einem Eiergeschäfte sei. Die Polizei ließ damals fämmtliche Eiers, Butter und Grünkramhandlungen abfragen, und betreffs zahlreicher Hausdiener wurden umgehende Re cherchen angestellt, aber ohne Erfolg; auch schrieb sie eine Be lohnung von 300 M. für Ermittelung des Thäters aus. Ein

Stunde von Wiesbaden   belegenen Walde an der Lichtweiß höhle der dort stationirte Wächter Georg Meister durch 2 Schüffe, wahrscheinlich aus einem Revolver und Schläge mit einem Prügel auf dem Kopf verwundet und seiner Uhr be= raubt. Der Räuber, welcher sich einige Zeit mit Meister unter­halten und angegeben hatte, er sei Kaufmann   aus Hamburg  , wird wie folgt beschrieben: etwa 20 Jahre alt, mittlerer Größe, schlant, mit bleicher Gefichtsfarbe, dunklen Haaren, ohne Bart bekleidet mit schwärzlich grauem Rock von baumwollenen Som­

der That verdächtiger Tifchlergeselle war einige Zeit in Haft, merstoff, schweren Schuhen mit dicken Sohlen, weißen Stroh­

Institut der Feuerwehr schuldigen Schuß mit der gedachten Haftstraße belegt. Vergebens bemühte sich der Vertheidiger nachzuweisen, daß der Auflauf nicht durch ein muthwilliges, sondern durch ein berechtigtes Verhalten des Angeklagten, vielleicht sogar schon durch das Anhalten des Feuerwehrwagens, verursacht sei. Auch der Berufungsgerichtshof nahm den groben Unfug als erwiesen an, da der Angeflagte unweigerlich seine Nationale angeben mußte, änderte jedoch auf den Eventual­antrag des Vertheidigers die Strafe auf 30 M. event. 3 Tagen Haft um.

Arbeiterbewegung, Vereine und

Versammlungen.

Von dem lebhaften Interesse, welches in Arbeiter freisen für die Zentralkrantentassen vorherrschend ist,

mußte aber mangelnder Jndizien wegen wieder freigelassen hut mit gerader Krempe. Wahrscheinlich befigt er ein roth Prenzlauerthor stattgefundene Versammlung der Cigarren- und werden. Nachdem die Schwerverlette ihren Wunden erlegen eingebundenes Reisebuch. Die Uhr war eine dide filberne Tabalarbeiter wiederum ein Beugniß ab. In derselben hielt. und trotz aller Anstrengungen feinerlei Anhaltspunkte für Die Thaterschaft fich ergeben hatten, schlief die Sache

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Ein Bufall oder richtiger die Recherchen

Cylinderuhr ohne Goldrand, mit Sekundenzeiger, geht in 8 Steinen und hat die Fabriknummer 38 547 und ist außerdem am Garnier rechts mit Nr. 3979 gezeichnet.

g Bei dem Ausgraben der Särge auf dem Spittel­ihren Fenster aus als Zuschauer beiwohnten, spielte fich fol­gender intereffanter Vorgang ab. Als einer der Arbeiter mit Der Schaufel auf einen Sarg stieß und das betreffende( Kopf-) Ende deffelben blosgelegt hatte, trat ein anderer Mann mit einer Brechstange heran, öffnete hiermit ein Brett des Sarges und hielt zur Besichtigung des Inhalts eine kleine offen bren­nende Lampe in das Innere. Kaum aber war er mit der Lampe   dem Sarge nahe gekommen, so flammte es plöglich auf die Gase in dem Sarge hatten fich entzündet und auf furze Beit erhellte ein bläuliches Feuer das Innere, den schauerlichen duums beleuchtend. Auch heute umstanden große Massen von Menschen die alte Grabstätte, um die hier für Jedermann fichtbaren Holzfärge in Augenschein zu nehmen.

der Berliner   Kriminalpolizei betreffs des Vorlebens des hier festgenommenen und nach Liegnis transportirten Raubmörders markt, dem in einer der legten Nächte die Anwohner von derselbe hat bekanntlich den Konditorgesellen Tir Daß Baumgart zur Zeit des Gottfried'schen Mordes in einer führten nämlich zu der merkwürdigen Ermittelung, Ronditorei in der Nähe der Alten Schüßenstraße als Haus­diener bedienstet gewesen und wegen fortgesetter Eierdiebstähle weggejagt worden sei. Dieser Umstand leitete die Polizei auf den Verdacht, daß Baumgarten, auf den übrigens auch das Alter und das nach der Beschreibung der Gottfried aufgestellte Signalement des Thaters ganz auffällig paßt, auch der Mörder der Gottfried gewesen. Baumgart, der den Mord an Tir be= reits eingestanden, leugnet zwar in der Gottfried'schen Affaire Inhalt die gut erhaltene Leiche eines männlichen Indivi noch; man hofft aber durch weitere Recherchen, Vernehmungen duums und Konfrontationen den Verbrecher auch dieser That zu über­führen. Ob Baumgart nach Berlin   zurücktransportirt werden wird, dürfte von dem weiteren Verlauf der Untersuchung ab­wir demselben die Verantwortung für die Richtigkeit dieser Bei dem befannten Charakter des Blattes müssen

Mittheilungen überlaffen.

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Ariminalpolizei die Fabrilationsstätte falscher amtlicher Stem­Faljche amtliche Stempel. Durch einen Zufall hat die pel ermittelt, und den Hauptgenossen dieser Schwindlerbande hinter Schloß und Riegel gebracht. Am 7. August wurde, wie die Ger. 8tg." mittheilt, der in Brenzlau geborene, 35 Jahre alte Arbeiter" Adolf Grohnert hier arbeits- und ob­

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Gerichts- Zeitung.

R. Ein schreckliches Bild zerrütteten Ehelebens ent­rollte eine Verhandlung vor der 87. Abthl. des Schöffengerichts gegen den Arbeitsmann Aursch wegen Körperverlegung. Der aus der Untersuchungshaft vorgeführte Angeklagte soll seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau aufgelauert, dieselbe plöß lich überfallen und ihr mit einem Taschenmesser mehrere Wunden beigebracht haben.

Verlegte vorgeladen. Das von ihr zu den Atten eingereichte

fand man etwa zwölf Stempel verschiedener Polizeiverwaltun- ärztliche Attest konstatirt folgende Verwundungen: Eine ca. gen, über deren Befiz der Verhaftete zu Anfang feine Erflä 10 Ctm. lange und 10 Ctm. tiefe Wunde am Kopfe, eine ca.

Herr Benner ein längeres Referat, in welchem er die einzelnen Paragraphen des Statuts der Zentralfranken- und Sterbekaffe der Tabatarbeiter Deutschlands  ( E. H.) in Hamburg   eingehend erläuterte. An der sich hieran schließenden Diskussion sprachen fich die Herren Holznagel, Laske, Ritter, Herholz, Lange und Klemmer in demselben Sinne aus und machte der Lettere zu­gleich auf eine Versammlung der Mitglieder der alten Kaffe aufmerksam, in welcher über einen Massenaustritt aus legtge­nannter Kaffe gesprochen werden soll. Bum zweiten Punkt der Tagesordnung übergehend, hielt Herr Laste einen Vortrag über Strife's mit besonderer Berücksichtigung des Strikes der Breslauer Kollegen. Redner führte unter wiederholtem Beifall der Versammlung aus, daß den Strifes im Allgemeinen nicht zugestimmt werden könne, da die Resultate derselben meist sehr problematische sind, immerhin sei es aber Pflicht eines jeden Arbeiters, seine Genoffen im Kampfe zu unterstüßen. Grade der Strife der Breslauer Kollegen erfordere umsomehr die Sympathien der deutschen Tabalarbeiter, als dieselben nur die geringe Mehrforderung von 50 Pf. pro Mille gestellt hätten, welche Mehrforderung nur dem vor der Einführung der Tabalsteuer gezahlten Lohnfage entspreche. Leider sei in Bezug der Ab­chaffung gewiffer Unzuträglichkeiten, wie solche sich namentlich in unserer Branche geltend machen, von Seiten der maßgeben­den Faktoren noch wenig geschehen und ist es besonders die Buchthausarbeit, welche auch den Breslauer Kollegen den Kampf sehr erschwert, da nach einer Notiz einer Breslauer Beitung der in Rede stehende Fabrikant in drei Buchthäusern arbeiten laffe, wie denn auch aus der Fassung dieser Notiz die bekannte ,, Arbeiterfreundlichkeit" gewisser Herren deutlich her­vorleuchte. Redner schloß seinen Vortrag mit der wiederholten Mahnung an die Anwesenden, des Solidaritätsgefühls einge­dent zu sein und die Breslauer Kollegen noch mehr wie bis