Hair Brod und 50 Bf. Trinkgeld; für den Gang werde er dem Knaben 10 Pf. geben. Letterer führte auch den Auftrag aus und ließ die 8 M. 20 Pf. im Befis des Fremden, der an der Demminer- und Swinemünderstraße die Rückkehr des Knaben erwarten wollte. Als der Knabe den Brod in dem ihm bezeich neten Hauſe nicht fand, ging er nach der verabredeten Stelle, aber sein Auftraggeber war mit dem Gelde verschwunden. Es wurde sofort auf dem zuständigen Polizeibüreau Anzeige von dem Vorfall erstattet und ein Kriminalbeamter machte fich mit dem Knaben auf die Suche, ohne daß es jedoch gelang, den Schwindler zu ermitteln. Derselbe ist etwa 25 Jahre alt, Don mittelgroßer Statur, hat blondes Haar und einen fleinen Schnurrbart. Er ging ziemlich gut gekleidet.

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x. Opfer der Arbeit. Gestern Morgen ist wieder ein Arbeiter seinem Berufe zum Opfer gefallen. Des Morgens zwischen 6 und 7 Uhr fiel von dem Hause, Grüner Weg Nr. 2, ein Dachdecker vom Dache auf das Pflaster. Er wurde be­wußtlos in ein Krankenhaus befördert.

Gerichts- Zeitung.

R. Wegen Bergehens gegen das Sozialistengesetz stand heute der Schneidermeister P. vor der 91. Abtheilung des Schöffengerichts. Auf Grund des§ 16 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie, hatte bas Berliner Polizeipräsidium am 21. Mai 1881 das Einsam meln von Geldern zu sozialdemokratischen Wahlen verboten. Bei Herrn P. wurde nun gelegentlich einer Durchsuchung eine Sammellifte, auf welcher einige Beträge gezeichnet waren, ge funden und behauptet nun die Anklage, daß P. diese Beträge für sozialdemokratische Wahlzwede gesammelt habe. Herr P., welchem Herr Rechtsanwalt Freudenthal als Vertheidiger zur Seite steht, giebt zu, die beregte Liſte im Befige gehabt zu haben, bestreitet jedoch, daß er die auf derselben gezeichneten fünf Beträge eingesammelt habe; die Liste sei ihm zwar mit den barauf verzeichneten Namen, jedoch ohne den verzeichneten Be trag übergeben worden und deshalb glaube er nicht, daß er fich eines Bergehens schuldig gemacht habe. Der Vertheidi ger, Herr Rechtsanwalt Freudenthal, beantragt Freisprechung, weil die Polizei- Verfügung vom 21. Mai 1881 rechtsungiltig fei. Der Amtsanwalt beantragt Vertagung der Sache und Ladung des Kriminalbeamten, welcher die Liste bei dem P. ge funden, als Zeugen, um festzustellen, ob B. gesammelt habe. Der Gerichtshof beschließt die Sache zu vertagen und den be treffenden Beamten als Beugen vorzuladen.

R. Unter der Anklage der versuchten Arrestanten­Befreiung stand der Klempner Neumann vor der 91. Ab­theilung des Schöffengerichts. Der Nachtwächter Röppe war im Begriff den Maurer Römer wegen Lärmens zur Wache zu fiftiren, als plöglich mehrere junge Leute, unter Führung des Angeklagten, den Wächter umringten und der Angeklagte dem Römer zurief: Geh doch nicht mit!" Da der Ärrestant fich aber ruhig weiterführen ließ, so faßte der Angeklagte ihn am Arme, um ihn von dem Wächter fortzuziehen. Doch der Arrestant wollte von seinem Befreier nichts wissen, entrüstet wandte er sich um und versette dem Neumann nicht nur einige wohlgezielte hiebe in die Augen, sondern er half auch noch dem Wächter den Neumann zur Wache bringen. Neumann mußte vor dem Schöffengericht den Sachverhalt einräumen, entschuldigte fich jedoch damit, daß er stark angetrunken ge wefen fei. Der Gerichtshof war der Anficht, daß der Fall nicht sehr schwer aufzufassen sei und verurtheilte den Angeklagten nur zu 2 Tagen Gefängniß.

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nicht, daß ich dazu verpflichtet bin; hier handelt es fich ledig lich um den 15. April und um nichts weiter. Bräs. Be denken Sie gefälligft, daß Sie auch dann einen Meineid leiften, wenn Sie wiffentlich etwas verschweigen.-Beuge: Nun, dann kann ich nur sagen, daß ich nie nach der Uhr ge­fehen habe.- Bräf.: Sie werden aber doch wiffen, ob Sie zur Nachtzeit mal in dem Lotale waren. Beuge: Es kommt ganz darauf an, was Sie unter Nachtzeit verstehen? ganz darauf an, was Sie unter Nachtzeit verstehen? Präs.: Was verstehen Sie denn darunter? Beuge: Bei mir be ginnt die Nachtzeit, wenn die Sonne untergegangen ist.- In dieser Weise schleppt fich das Verhör des Zeugen weiter und derselbe erklärt schließlich, daß er irgend etwas Bestimmtes auf den Eid, deffen Ableistung ihm schon so sauer geworden sei, nicht nehmen könne. Der Gerichtshof erkannte darauf auf Freisprechung des Angeklagten.

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Eine Aeußerung zum Vertheidiger bildete die Unter­lage für eine Antlage wegen öffentlicher Beleidi gung eines Beugen, welche gestern vor der dritten fom­binirten Ferienftraflammer hiesigen Landgerichts I verhandelt wurde. Der jeßige Angeklagte, Schankwirth Friedrich Wilh. Kuhnert, fungirte in einer am 5. Mai cr. vor der 99. Ab­theilung des biefigen Schöffengerichts verhandelten Brivatklage fache als Privattläger und Wiederangeklagter. Die von ihm benannten Beugen hatten befundet, daß fie zwar von den Dhrfeigen, die Privatkläger vom Angeklagten erhalten haben will, nichts gesehen haben, daß fie aber Schimpf­worte des Ersteren gegen den Lepteren gehört hätten. Da nach einer polizeilichen Registratur der eine dieser Zeugen vor der Polizeibehörde angegeben, daß der Angeklagte den Privat läger geohrfeigt habe, trat Lesterer an feinen Vertreter Dr. Flatau mit der Bemerkung heran, daß hiernach der Zeuge einen Meineid geleistet habe. Während er fich nun von dem Rechts­anwalt abwandte, fügte er hinzu: Die Sache geht weiter, die Beugen haben einen Meineid geleistet!" Diese Aeußerung ver­anlaßte den als Beugen vernommenen Fuhrherrn Schwarzenecker gegen Kuhnert wegen Beugenbeleidigung einen Strafantrag zu stellen. Der Angeklagte stellte in Abrede, die legte Aeußerung gethan zu haben und machte geltend, daß ihm eventuell der Schuß des Paragraphen 193 des St.-G.-B. zur Seite stehe, da er nur in Wahrnehmung seines berechtigten Interesses seinen Vertheidiger instruirt habe. Der Staats­anwalt widersprach dieser Auffaffung und hob hervor, daß von einer Berechtigung der Aeußerung nur die Rede sein konnte, wenn das Urtheil bereits gefällt war und wenn er zu seinem Vertheidiger in so leisem Tone gesprochen hätte, daß es von den Umstehenden nicht gehört werden konnte. Er beantrage 1 Woche Gefängniß. Der Gerichtshof nahm Rücksicht auf die Aufregung des Angeklagten und verurtheilte denselben zu 50 Mark event. 5 Tagen Gefängniß. Er schloß dabei auf die Abficht des Angeklagten, die Beugen zu beleidigen, aus dem Umstande, daß er die inkriminirte Aeußerung mehr zu den Beugen gewandt gethan habe.

Arbeiterbewegung, Vereine und

Versammlungen.

Der Fachverein der Schneider zu Dresden veröffentlicht folgende Beschlußfaffung betreffs Anschlusses an den Bentral Unterstüßungs- Verein. Der Fachverein der Schneider zu Dres ben beschließt von einem Anschluß an die zentralisirte Unter­stüßungskaffe der Schneider und verwandten Berufsgenossen Deutschlands , welche ihren Sig in Hamburg hat, Abstand zu nehmen, weil 1) das sächsische Vereinsgefeß dieses hindert, und 2) eine solche Organisation nur dann möglich ist, wenn sie auch Der Unterſtügung der Behörden fich erfreut, welches bis jetzt nicht der Fall ist. Dagegen wurde beschlossen, daß der dortige Fachverein fich verpflichtet, solche Kollegen, welche Mitglieder eines Brudervereins in Deutschland find und hier zureisen, mit 50 Pf. zu unterstüßen. Die Kollegen von Deutschland wollen hiervon gefälligst Notiz nehmen und sich in das Ver

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Sot Die Vernehmung eines atheistischen Zeugen be­reitete heute dem hiesigen Schöffenrichter wieder ganz besondere Schwierigkeiten. In einer Schanktontraventionssache sollte der Tischlermeister August als Beuge vernommen und als solcher vereidigt werden. Präs.: Erheben Sie die rechte Hand.­Beuge: Darf ich fragen, wozu? Präs.: Sie sollen hier ver­eidigt werden. Beuge: Wenn ich etwa hier den Namen Gottes anrufen soll, so muß ich erklären, daß ich an Gott nicht glaube. Präf.: Sie haben hier den Eid in der vorgeschrie- einslokal, Kleine Brüdergaffe 9, Selt's Gasthaus, wenden. benen Form abzulegen. Beuge: Ich erkläre nochmals, daß ich Atheist bin und man mir doch nicht zumuthen tann, etwas Bras.: Das haben nachzusprechen, woran ich nicht glaube. Bräs.: Das haben Sie mit Ihrem Gewiffen abzumachen. Ich meinerseits werde Sie event. durch Haftnahme zwingen, den vorgeschriebenen Eid, zu deffen Verweigerung fein geseglicher Grund vorliegt, zu leiften. Beuge: Dann will ich also der Gewalt weichen, proteftire aber gegen die Rechtmäßigkeit dieses Verfahrens und halte mich in meinem Innern durch das Nachsprechen der leeren Worte nicht für gebunden. Präs.: Ich fann Sie nur darauf hinweisen, daß auf eine falsche eidliche Aussage schwere Buchthausstrafe steht. Der Beuge sprach nunmehr unter wiederholten Beichen des Unbehagens den Eid nach, im Uebrigen ging aber seine Vernehmung sehr glatt. Präs.: Sind Sie am 15. April noch nach 11 Uhr im Schank­lokale des Angeklagten gewesen. Beuge: Das kann ich absolut nicht wiffen. Bräf.: Sind Sie im Laufe des Sommers mehrfach nach 11 Uhr in diesem Schantlokal gewesen?- Beuge: Darüber verweigere ich die Aussage .- Präs.: Wel chen Grund haben Sie dazu? Beuge: Weil ich nicht nöthig habe, hier mich zum Denunzianten gegen den Angeklagten her zugeben. Präs.: Ich verweise Sie darauf, daß Sie auf alle meine Fragen zu antworten haben. Beuge: Ich glaube

In Folge des Beschlusses der Versammlung von Mitgliedern der Kranken-, Sterbe- und Unterstügungs­taffe der Zigarrenarbeiter( Alte Kaffe) zu Berlin , den Maffen Austritt aus derselben, sowie Eintritt in die Allge­meine( Neue) Krankenkasse betreffend, nehmen folgende Vlit­glieder der Kommission zu diesem Zweck Einzeichnungen ent­gegen: K. Butry, Wolgafterstr. 7, III.;. Herholz, Brunnen­ftraße 145, of part.; W. Klemmer, Swinemünderstr. 12, IV.; A. Block, Zionstirchstr. 40, I.;. Fortmann, Pappel- Allee 134, Hof part., und R. Strey, Rheinsbergerstr. 26. Bei der Ein­zeichnung sind für das auszufertigende Quittungsbuch und den vorläufigen ersten Wochenbeitrag 65 Pfennig fofort zu

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Theater.

Donnerstag, den 28. August.

Opernhaus: Preciofa.

Schauspielhaus: Keine Vorstellung.

Deutsches Theater : Gefchloffen.

Neues Friedrich Wilhelmstädtisches Theater:

Marquis von Rivoli.

Wallner Theater: Hotel Blancmignon. Oftend- Theater: Ein Gottesurtheil.

Walhalla Operetten Theater: Nanon .

Der

Buisenstädtisches Theater: 119. Opern- Vorstellung. Benefiz

für Herrn J. Zimmermann. Gastspiel des Herrn Mon tada und des Herrn Paul Lange. Ezaar und Bimmer mann. Komische Oper in 3 Aften. Mufit von Albert Lorging.

Bellealliance- Theater: Buchholzen's. Central- Theater: Jäger- Liebchen.

Arbeitsmarkt.

Frauen und Mädchen können Mäntelnähen lernen( un­entgeltl.). Nachher dauernde Beschäftigung.

627

Harmsen, Langeftr. 22, of 1 Tr. r.

Bezirks- Verein der arb. Bevölkerung

des SW. Berlins.

[ 648

Sonntag den 31. August Herren- Barthie nach Grünau . Abf. Görl. Bahn Mitt. 1 Uhr. Abmarsch 12 Uhr Bärwaldsbrücke.

Arbeiter- Bezirksverein Glückauf.

Am Sonntag den 31. August, früh 7 Uhr, vom Görliger Bahnhof Herrenparthie nach Grünau. Um pünktliches und zahlreiches Erscheinen der Mitglieder wird ersucht. 653]

Der Vorstand.

1 Schlafstelle zu vermiethen Urbanftr. 81 bei Mante.[ 652

entrichten.

Aufruf an alle Klempner-( Spengler-, Flaschner-) Gehilfen Deutschlands . Seit September vorigen Jahres hat sich hier am Blaze ein Fachverein der Klenpner gebildet, welcher den Zwed hat, die geistigen und materiellen Intereffen feiner Mitglieder mit allen gefeßlich erlaubten Mittel zu heben und zu fördern. In der am 12. August d. J. stattgefundenen Mitglieder- Versammlung deffelben wurde eine Kommission von 5 Mitgliedern gewählt, welche die Aufforderungen zur Grün­dung von Klempner- Fachvereinen in allen Städten Deutsch lands verbreiten soll. Die schon bestehenden Fachvereine wer­

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Der illustrirte

Neue Welt- Kalender

das Jahr 1885.

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Der Kalender enthält n. v. a.: Die kleinen Wohlthäter. Farbenbild mit Gedicht. Uebersicht der wirtschaftlichen und #taatlichen Verhältnisse des deutschen Reiche. Bon Freiwald Thüringer . Staatliche Verhält­niffe der bedeutendsten händer der Erde. Gefeh und Recht. Erzählung von Rob. Schweichel. Weiterpropheten n. Witterungskunde. Bon Bruno Geiser . St. Elms, ener. Eine Seegeschichte. Der Deutschen nationaler Netrank. Bon Dr. Colonius. Eine Verlorene. Ein Sittenbilb aus unserer Zeit. Bon A. Zitus. Grbe und Mond in ihrer Entwicklung. Bon B. Köhler. Die Meisterstochter. Novelle von May Kegel. Unser Bauberfalon. Sumeriẞisches Feuille­ton( mit vielen Juustrationen). Wandkalender. Stuttgart . 2. 8. W. Dick.

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| den ersucht, behufs Berathung der Zentralisationsfrage mit der gewählten Kommission in Verbindung zu treten. Aus diesem Grunde wenden wir uns an Euch, Kollegen, damit Ihr in dieser Angelegenheit energisch vorgehen sollt, und, wenn e irgend angeht, schleunigst einen Fachverein gründet. Wie Ihr, wißt, Stollegen, wohl alle mist, gehen die Meister ſehr stark vor, um fich durch Vereinigungen eine Macht in ihrem Nugen zu schaffen. Es wird also die höchste Zeit, daß wir uns rühren, Damit, wenn Unbilliges verlangt wird, wir durch Einigkeit und Stärke unser Intereffe hochhalten können. Es wird jedem denkenden Kollegen einleuchten, daß nur durch Einigleit etwas erreicht werden kann. Um die Intereffen der Mitglieder am besten wahren und vertreten zu können, ist es gewiß gerathen, wenn sich jede Branche für sich organifirt; es werden dann die Arbeiter doch indirekt ein großes Ganzes bilden. Indem wir alle auswärtigen Kollegen nochmals dringend mahnen und auffordern, fich mit Eifer an dem Werke der Zentralisation zu betheiligen, schließen wir mit follegialischem Gruß und Handschlag Die Kommission. Etwaige Anfragen und Briefe find an Herrn M. Dtto, Hamburg , Werstraße 36, zu richten.

Alle arbeiterfreundlichen Blätter werden um Abdruck dieses Aufrufs gebeten.

Die zweite Versammlung der Mitglieder der Gentral Kranken- und Sterbekasse der deutschen Tapezierer und Berufsgenossen findet heute, Donnerstag, den 28. d. Mits Abends präzise 8% Uhr, in den Gratweil'schen Bierhallen, statt. Tagesordnung: Statutenberathung für den Delegirten Tag." Gäste, welche fich für das Thema intereffiren, find gern gesehen. Neue Mitglieder werden aufgenommen. Aud liegt für diejenigen Mitglieder, welche nicht in der alten Staffe bleiben wollen, behufs ftatutarischer Abmeldung an den Kaffen Rendanten eine Liste aus.

und

Vermischtes.

Angenehme Verkehrs- Verhältnisse. Wahrhaft flaffif müffen die Boftverhältnisse in der ruffischen Kreisstadt Sobrin sein, von denen ein Korrespondent folgende Schilderung ent wirft, für deren Wahrhaftigkeit er eintritt. Sobald die Boft in Robrin anlangt, versammeln sich in dem Posttomtoir eine Menge von Personen, die das Auspacen der Beitungen mit Ungeduld erwarten. Kaum sind diese den Packeten entnommen, so stürzt fich dies ganze leselustige Publikum über dieselben in Gegenwart der Postbeamten her, entfernt die Banderolen stillen. beginnt seinen Wissensdurft zu Gefällt dem Einen oder dem Andern dieser oder jener Ar titel besonders gut, so faltet er das Blatt mit ftoischem Gleichmuth zusammen und läßt es in seine Tasche gleiten. Da ist natürlich nicht wunderbar, daß oft Beitung Nummern verloren Dies Uebrigens gehen. betrifft Schicksal nur die Zeitungstorrespondenz, soweit sie aufs flache Land gebt; den Abonnenten in der Stadt werden ihre Blätter fofort nach Ankunft der Post zugeschickt. Hat das lefegierige Publikum feine Neugierde erst befriedigt, so geben die Beitun gen und Journale, soweit sie nicht eslamotirt worden find, in die Hände der Poftbeamten über, die fie gewöhnlich nach Haufe nehmen, tan fie mit mehr Muße lesen zu tönnen, wobei e natürlich nicht selten vorkommt, daß den Abonnenten ihre Bei tungen in zerfnittertem, zerriffenem und beschmustem Buftande zugestellt werden, Erscheint zufällig einmal der Bote vo Lande gleich nach Ankunft der Bost, so händigt man ihm nicht die ganze Korrespondenz ein, sondern behält die legten Ru mern zurück, um sich des Vergnügens der Lektüre nicht berau ben zu müssen. Bum Schlug wirft der Korrespondent die Frage auf, ob es wohl in ganz Rußland einen einzigen of beamten geben möge, der fich eine Beitung hält.

gar stirbt.

Gemeinnütiges.

in

Erfte Hülfe bei Vergiftung. Es ist leider nichts Se tenes, daß jemand aus Unverstand oder Unaufmerksamkeit, vor allen Dingen aber mit Absicht eine giftige Subftans in fich aufnimmt und dadurch in große Lebensgefahr geräth oder Für den ersteren Fall giebt man der in Lebens gefahr gerathenen Person folgende Einflößung, hergestellt, dem man einen gehäuften Kaffeelöffel gewöhnlich Küchenfal mit halb so viel Senfmehl in einer Schale mit warmem aud talten Waffer rasch verrührt. Es erfolgt danach Erbrechen und der Mageninhalt wird herausgefördert. Gegen den etwa z rüdgebliebenen Rest des Giftes läßt man zuerst das Weife vom Ei, dann eine Taffe starken Kaffee nehmen, da diese

Stoffe paralyfirend wirten auf die Gewalt der Gifte.

Briefkaften der Redaktion.

Neugieriger.

Statistik

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Nach einer Ende 1882 aufgenommenen

eine spätere fennen wir nicht

befanden fich in

den chinesischen Traftatshäfen 56 deutsche Firmen, 298 eng lische, 24 amerikanische, 12 französische, 17 russische; gegen

2402 Engländer zählte man, indeß nur 474 Deutsche . nicht ertheilen.

Waldemarstraße 27. Briefliche Auskunft tönnen wir

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Einladung zum Probe- Abonnement

auf die

" Demokratischen Blätter " Herausgegeben von Lenzmann und Dr. Phillipe Für den Monat September beträgt das Abonnement

70 Pfennige.

Die Demokratischen Blätter " find durch alle Boftanfallen zu beziehen; fie sind eingetragen im 11. Nachtrag des Bo Wir ersuchen alle Freunde des neuen Unternehmens, fr Die Verbreitung der Demokratischen Blätter" in den Streifen

Beitungs- Kataloges unter Nr. 1215a.

unserer Gesinnungsgenossen bemüht zu ſein.

Die Expedition der Demokratifchen Blätter"

Berantwortlicher Medacteur R. Gronheim in beam. Drud und Berlag son mag Babing in Berlin SW, Beuthstraße 2.