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fte war bekleidet mit gelber Jacke, blauer, weißgepunkter Schürze, dunklem Kleide, rothem Unterrock, blauen Strümpfen und Hausschuhen; in der Hand hatte sie ein fleines Körbchen getragen.
a. Verhaftete Betrügerin. Die Wittwe des vor drei Monaten verstorbenen invaliden Unteroffiziers J. ist heut wegen Betruges zur Haft gebracht worden. Dieselbe war noch im Besitz des Pensionsqnittungsbuches ihres verstorbenenen Gatten und hatte die Penfion desselben mit 9 M. monatlich auf deffen Namen bei der Militärpensionskasse bis zum 30. September cr. erhoben unter Verschweigung des schon vor 3 Monaten erfolgten Todes des Penstonsberechtigten. Durch einen Bufall kam dieser fortgesette Betrug zur Kenntniß der Kriminalpolizeibehörde, welche die Frau J. sowie deren Liebhaber festnahm.
ähnlicher Wohlthätigkeitsanstalten den unentgeltlichen Eintritt| gewährt. Für den nächsten Sonntag ist der Eintrittspreis für die Beit von 8 Uhr früh bis 12 Uhr Mittags auf 30 Bf. für Erwachsene und 10 Bf. für Kinder und Militär ohne Charge ermäßigt. Wie am vorigen Sonntag fonzertiren mit Ausnahme der Kirchzeit mehrere Militärfapellen im Park. Am Nachmittag beträgt der Entreepreis wieder 50 Pf. und 20 Pf. N. Groß- Feuer in Nigdorf. Von einem zweiten großen Brandunglück ist gestern Abend unser Nachbarort Rigdorf heimgesucht worden. Gestern Abend gegen 10 Uhr entstand auf dem Grundstücke des Grundbestyers C. Wernicke in der Bergstraße auf bisher noch nicht aufgeklärte Weise ein Feuer, das in wenigen Minuten die auf dem Grundstücke befindlichen, mit der legten Ernte gefüllten Scheunen und die Stallräumlichkeiten ergriff. Die durch Alarmsignale sofort herbeigerufene freiwillige Feuerwehr erschien mit einer ganz staunenswerthen Präzision auf der Brandstätte und gelang es ihr, nicht nur das sämmtliche noch in der Stallung befindliche Vieh zu retten, fondern auch namentlich die angrenzenden Wohngebäude vor einer Mitinbrandsetzung zu bewahren. Die vollständige AbLöschung, bei der die Rirdorfer Feuerwehr in thatkräftigster Weise von den freiwilligen Feuerwehren aus Briz, Köpenic, Rudow , Tempelhof 2c. unterstügt wurde, zog sich bis in die späte Nacht hinein. Die Scheunen und Stallungen find vollständig eingeäschert und der Schaden ein ganz bedeutender. g. Die im Zuge der Hohenzollernstraße über den Kanal gebaute Brüde für Fußgänger ist nunmehr fertiggestellt und wird nach Beendigung der Pflasterungsar beiten, welche an beiden Seiten der Brüde noch ausgeführt werden, dem Verkehr übergeben werden. Die Brücke ist im Großen und Ganzen aus Eisen konftruirt. Durch den Bau berselben ist einem schon lange fühlbar gewesenen Bedürfniß abgeholfen.
g. Ein Laternenanstecker, welcher des Guten ein Wenig zu viel gethan hatte, fiel vorgestern Abend in der Komman bantenstraße, nabe der Alten Jakobstraße, beim Taumeln so unglücklich zur Erde, daß er mit dem Kopfe aufs Steinpflaster schlug und sich eine stark blutende Wunde an demselben zuzog. Gin Schugmann brachte den Verunglückten nach der PolizeiRevierwache.
fach wegen derartiger Vergehen vorbestraft ist, so beantrage der Staatsanwalt fünf Monate Gefängniß. Der Gerichtshof verurtheilte den Angeklagten nach dem Antrage des Staatsanwaltes.
R. Wie unendlich schwer es unter den heutigen Verhältnissen auch einem mit guten Kenntnissen ausgerüsteten Menschen wird, sich eine Stellung zu verschaffen, das bewies wiederum eine Gerichtsverhandlung gegen den Kaufmann Bratius. Derselbe hat in seinen jüngeren Jahren die höheren Schulen besucht, ist aber seit Monaten außer Stellung und konnte trotz seiner guten Schulbildung eine Stellung nicht wieder erlangen, so daß ihn schließlich die Noth zwang, sich gegen das Strafgesetz zu vergehen. Zunächst entwendete er ein wollenes Halstuch, dann ließ er sich in einem Kaffee- Lokal Kaffee und Kuchen geben, obgleich er nicht im Stande war, zu bezahlen. Des Diebstahls und des Betruges angeklagt, wurde er heute dem Schöffengericht aus der Haft vorgeführt und räumte rückhaltlos die ihm zur Last gelegten Vergehen ein. Der Staatsanwalt beantragte 6 Wochen Gefängniß, der Gerichtshof nahm jedoch an, daß die Noth den Angeklagten zu dem Vergeben getrieben habe und verurtheilte denselben zu 1 Woche Gefängniß.
R. So ein Sonnenschirm ist doch ein hübsches und praktisches Ding, dachte die kleine Emma D. und da Emma, welche erst 15 Lenze zählt, an einem recht heißen Tage einen Schirm bei Bekannten liegen sah, so fand ste es für gut, denselben zu annektiren. Natürlich versuchte sie auch, wie eine große Dame, mit dem Schirm auf der Straße und überall, wo angängig, zu promeniren, so daß der Schirm recht abgenutt wurde. Nach vierzehn Tagen hatte aber die Freude ein Ende, die Mutter fand den Schirm und schickte denselben der Eigenthümerin wieder zu. Da aber der Schirm inzwischen sehr defekt geworden war, so war die Schirm- Eigenthümerin sehr ungehalten und machte der Polizei Anzeige. Fräulein Emma mußte nun heute unter der Anklage des Diebstahls vor dem Schöffengericht erscheinen. Der Staatsanwalt beantragte für die kleine Sünderin drei Tage Gefängniß, der Gerichtshof ertannte aber nur auf einen Verweis, und nachdem der Präft
Ein hiesiger sehr reicher Rentier und Grundbesizer, der zwar weder lesen noch schreiben kann, dagegen aber sehrgeizig ist, hat sich durch seine Unwissenheit und seinen Geiz vor einigen Tagen eine Blamage zugezogen, von welcher er zur Zeit wohl noch nicht die geringste Ahnung haben dürfte. Der gedachte Rentner hat als ein vielgewandter Geld- und Geschäftsmann in seinem Leben eine solche Menge Prozesse geführt, daß die darüber angelegten Aften eine große Registratur ausfüllen würden. Die vielen Papiere, welche unstreitig seiner Zeit Unsummen von Prozeßkosten verschlungen haben, und welche jest größtentheils werthlos geworden sind, werden von ihrem Eigenthümer seinem Sparsystem gemäß, in seinem Hauswesen zu allerhand Sweden nüßlich verwendet. Die Mißachtung des alten berühmten Ausspruchs: ,, Scripta manent!" hat sich durch folgende Thatsache in recht unliebsamer Weise an diesem alten Geizhals gerächt. Vor einigen Tagen bekam derselbe einen Besuch von einem befreundeten Ehepaar, welches nach Beendigung dieses einem befreundeten Ehepaar, welches nach Beendigung dieses Besuchs zum Einwickeln eines Gegenstandes um ein Stückchen Papier bittet. Der gedachte Rentier, welcher aus Geiz nicht einmal eine Zeitung hält, übergiebt dem Freunde aus seinen alten Aften einige Blätter Papier . Bu Hause angelangt, wirft der Freund zufällig einen Blick auf das Aftenbefreundete Rentier, welchen er eben besucht hatte, vor vielen Jahren als Kläger einen Prozeß geführt hatte. Auf dem Papier' die Abschrift eines gerichtlichen Sigungsprotokolles ferner zu lesen, daß der Verklagte zur Charakteristik des Klägers unter Beweis gestellt hatte, daß derselbe schon früher eine entehrende Vorstrafe erlitten habe, mit welcher Angabe der Verflagte bezweckte, daß ihm und nicht dem Kläger ein Eid auferlegt werden sollte. In dem Protokolle war endlich noch fonstatirt, daß die bewußten Strafprozeßalten dem Gerichtshofe in ber Sigung als Beweismaterial vorlagen. Der Freund war nach Lesung dieses bedeutsamen Aftenstückes nicht wenig überrascht, denn er hatte niemals von einer früheren entehren den Bestrafung des alten Rentiers Etwas gehört. Er machte seiner Frau von dieser fatalen Entdeckung Mittheilung und beide Eheleute find durch diesen Vorfall auf das Peinlichste berührt, um so mehr, als jener Freund sich selbst unbewußt ihnen gegenüber an den Pranger gestellt hat. Die bisherigen freundschaftlichen Beziehungen mit dem alten Rentier haben fie ganz abgebrochen, ohne daß derselbe eine Ahnung von der Veranlassung dieses Rückzuges hat.- Es iſt oft gerügt worden,
g. An alle Behörden ist die Aufforderung ergangen, auf ben am 30. v. m. in Neuhausen entsprungenen Straf gefangenen, Lagearbeiter Heinrich Thiele, zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle festzunehmen und per Transport gefesselt" an die königl. Inspektion des Bentralgefängnisses zu Rottbus abzuliefern. Thiele ist 34 Jahre alt, 1,68 Meter groß, hat blonde Haare und Augenbrauen, blaue Augen, spikes Kinn, breites und blaffes Geficht. Seine Kleidung, deren sämmtliche Gegenstände den Stempel K. C. A. C. und die Nr. 44, die Wäsche B. 44 tragen, bestand am Tage des Entspringens aus Jacke, Hose und Weste von blaumelirtem Beuge, Müße aus tuch, Gurthosenträgern, blaumelirten Strümpfen und Leder
Schuhen.
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N. Ein großes Wohlthätigsteits- Konzert zum Besten der Weihnachtsbescheerung armer Kinder soll am Mittwoch, den 17. September, im Ausstellungspark, ehemalige Hygiene- AusHellung, stattfinden. Wie bei allen derartigen Beranstaltungen bat Herr Bauer es übernommen, sämmtliche Roſten zu tragen und die gesammte Einnahme dem wohlthätigen Zwecke zu überweisen. Das Arrangement ist von dem bekannten Dres dener Straßen- Bezirks- Verein in die Hand genommen. N. Dem Museum ist vor kurzer Zeit die von Dr. Pogge, dem der Wissenschaft leider zu früh entrissenen Gelehrten,
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nach seiner Rückkehr an die Die oben er=
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meint das B. T.", daß alte Aftenpapiere von Kaufleuten mißbräuchlich zum Einwickeln von Waaren benugt werden, und es hat Letteres schon manche verhängnißvollen Folgen gehabt. In dem vorliegenden Falle hat jedoch der Betroffene lediglich feiner Unwissenheit und seinem Geiz allein den Verlust seiner Freunde beizumeffen.
g. Ein Tanzvergnügen mit üblen Folgen. In der Nacht vom 5. zum 6. September v. Js. hatte der Kaufmann A in einem Tanzlokal in der Oranienstraße ein
misgünstig gestimmt und ließ dem A. gegenüber die Aeußerung
fallen: eute sett es noch Prügel, die Juden nehmen immer die besten Mädchen weg!" Als A. fich nach einiger Beit mit dem jungen Mädchen aus dem Tanzlokal entfernte und in eine Droschte steigen wollte, erhielt er plöglich ohne jede Veranlassung mit einem mit einer eisernen Zwinge versehenen Stock mehrere wuchtige Schläge auf den
aus den innersten Distrikten Zentral- Afrikas, die bisher vielleicht noch kein Weißer gesehen hatte, Dr. Pogge begleitete bekanntlich Lieutenant Wißmann auf seiner Tour quer durch hübsches, junges Mädchen zum Tanz engagirt. Der gleichfalls Afrika bis Nyangwe, von wo Wißmann weiter oftwärts ging, zurüdlehrend, durch das Herz Afrikas wieder dem Westen zu strebte. Auf dieser Rückreise brachte er eine hochinteressante Sammlung zusammen, Forschereifer, turz mußte aber leider feinen Wesituste, mit dem Leben bezahlen. Sammlung birgt vor Allem eine riesige Trommel, aus Holz geschnigt und mit zwei Gefichtern Kopf, so daß er aus drei bis vier Wunden blutete. ( männlich mit langem Rinnbart fund weiblich) geziert; ferner Thäter wurde der Kaufmann F. erkannt. A. war an den Elfenbein und andere Musikinstrumente, dann Waffen,( Speere, F. wurde das Strafverfahren wegen schwerer Körperverlegung Art u. f. m.) von ausgezeichneter Schmiedearbeit, Hausgeräthe, eingeleitet. F. wurde in der ersten Instanz zu einer Tragförbe, einen Webeapparat und als besonders hervorragen- Geldstrafe von 500 m. verurtheilt; außerdem wurden den A., des Stück eine aus Holz geschnittene Maste mit Bart aus welcher sich der öffentlichen Klage der Staatsanwaltschaft als Gras, sowie mit Federschopf, das Geficht schwarz, weiß und toth bemalt. Diese Maste erinnert sehr an diejenigen von Neu- Jrland. Da die ethnologische Abtheilung vor dem Umzuge steht, fönnen die Sachen leider nicht ausgestellt werden, fondern werden erst nach Ueberfiedelung in das bald vollendete Museum für Völlerkunde in der Königgrägerstraße dem Publi tum zugängig gemacht werden.
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Korpsgericht der Garden zu Berlin unterm 28. v. Mts. den Durch friegsgerichtliches Erkenntniß ist, wie das
Folgen der erhaltenen Verlegungen längere Zeit frank. Gegen
Nebenkläger angeschlossen hatte, 180 M. als Buße zugesprochen. Da nun dieser aber einen bedeutend größeren Schaden erlitten hatte, legte er die Berufung ein, mit dem Antrage, wegen des brutalen Angriffs auf Gefängnißstrafe zu erkennen. Der Angeklagte hatte inzwischen seine Handlung bereut der er sich angeblich nur durch seine Aufregung und Eifersucht habe hinreißen lassen und verpflichtete sich, dem Nebenkläger, der in der Berufungsinstanz durch den Rechtsanwalt Raphael
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vertreten war, seinen vollen Schaden zu ersetzen. Der Neben
Sämmtlichen Behörden bekannt gemacht hat, der Sergeant fläger ließ fich auch bewegen und nahm die Berufung zurüd. fchlagung von Geldern, Betrugs und Urkundenfälschung in je Handlung im Gefängniß bereuen müffen. Franz Memering, aus Prißwalt gebürtig, wegen Unter- Andernfalls hätte der eifersüchtige F. wohl unzweifelhaft seine
4 Fällen, zur Entfernung aus dem Heere, zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf 2 Jahre und zu Buchthaus von 1 Jahr 1 Monat verurtheilt worden.
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Ueber zwei stattgehabte Unglücksfälle entnehmen wir der Post" folgendes: Während der Feier der Turnerschaft auf dem Kreuzberg geriethen mehrere Buschauer, welche auf Bäume geklettert waren, in Streitigkeit, die schließlich in eine
Die Erfordernisse zur Erlangung der Doktorwürde haben die Fakultäten der Universitäten des Deutschen Reichs Schlägerei ausartete. Dabei wurde ein junger Mensch von neuerdings einer Revision unterzogen und dabei find eine Reihe von Ungleichheiten in den Sigungen der einzelnen Fakultäten
einem Baume herabgestoßen, so daß er mit zerbrochenem Fuß unter demselben liegen blieb. Leider gelang es dem Thäter,
beseitigt worden. Dagegen find die Honorarbeding nachdem er gehörig gelyncht worden war, zu entkommen. Der ungen in ihrer Buntscheckigkeit bestehen geblieben.
Verlegte wurde nach seiner in der Hornstraße belegenen Wohnung transportirt, wo ihm ein herbeigerufener Arzt die nöthige
der Trift und Fennstraßen- Ede. Von den dort aufgeführten Hülfe leistete. Den anderen Fall anlangend, so stürzte am Ein entfehlicher Unglücksfall ereignete fich gestern an Reubauten stürzte plöglich ein zur Verzierung des Hauses dien Mittwoch Nachmittag ein hängendes Malergerüst auf noch endes Gefims, welches ein Gewicht von mehreren Bentnern hat, völlig unaufgeklärte Weise an der Ecke der Wilhelm- und aus der Höhe des vierten Stodwerks herunter und traf un glüdlicherweise zwei untenstehende Arbeiter. Mit lautem Schmerzensschrei stürzten sie zur Erde. Beide Arbeiter haben überströmt in die Wohnung eines Arztes gebracht werden ihre Ueberführung nach dem Krankenhause erforderlich war. Die demselben befanden, kamen mit dem bloßen Schrecken davon. fchwere äußere und innere Verlegungen davongetragen, so daß mußte. Eine Frau mit ihrem Rinde, welche fich auch unter Untersuchung wird ergeben müssen, wen die Schuld an dem Fort also mit den Hängerüften, es find wahre Blutgerüfte.
gegenzuführen.
Hedemannstraße auf das Schutzdach und verlegte einen gerade unter demselben stehenden Knaben so bedeutend, daß er blut
N Ein schwerer Unglücksfall trug sich gestern Nachmit
N Gin jäher Tod machte unfangs dieser Woche dem Friedrichstraße zu. Drei Färber waren dort damit beschäftigt,
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Leben des Viehhändlers E. von hier ein plößliches Ende. Der felbe befand sich in Köpenid, um Bicheinkäufe zu machen, als er plöglich innerlich derart erkrankte, daß er zunächst, da ein Arzt nicht so schnell herbeigeholt werden konnte, in das Amts- goß. Alle drei erlitten an Händen und Füßen so schwere gebäude geschafft werden mußte. Hier verschlimmerte sich sein Bustand derart, daß er bereits kurze Zeit darauf verstarb. Ein
Schlages eingetretenen Tod konstatiren. Die Leiche ist nach
in einem großen Refsel Farbe zu fochen, als plöglich der fiedend heiße Inhalt überlochte und sich auf die drei Leute, die nicht mehr Beit genug hatten, um die Flucht zu ergreifen, er Brandwunden, daß fie sofort per Droschte nach der Sanitätswache in der Blumenstraße geschafft und von dort, nachdem
später eintreffender Arzt konnte nur den in Folge eines Herz- ihnen Nothverbände angelegt, nach dem Krankenhaus Betha
a. Bon der Pferdebahn todtgefahren. Eine unbekannte, anscheinend den niederen Ständen angehörige, etwa 50 Jahre alte Frauensperson ist gestern Abend gegen 8% Uhr in Pferdebahnwagen überfahren und auf der Stelle ge
nien überführt werden mußten.
Gerichts- Zeitung.
R. Unter der Anklage des Widerstandes gegen die Staatsgewalt wurde der Arbeiter Berndt aus der Untersuchungshaft dem Schöffengericht vorgeführt. Der Angeklagte hatte einen Baum gelegt und wurde dieserhalb von einem Schußmann
tödtet worden. Nach den Angaben von Augenzeugen hatte sich an einem heißen Tage in einem öffentlichen Part unter war in angetrunkenem Zustande beim Ueberschreiten des Fahr aufgefordert, mit zur Wache zu kommen. Berndt weigerte sich dammes auf den Pferdebahnwagen, welcher von dem Prenz- deffen und als noch mehrere Schußleute hinzukamen, ergriff er
die Flucht und schlug nach den ihn verfolgenden Beamten mit einem geöffneten Taschenmesser; er wurde jedoch schließlich er
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dent ihr denselben ertheilt und sie wiederholt vor der Wiederholung solcher Eigenmächtigkeiten gewarnt hatte, konnte sie für Diesmal nach Hause gehen.
R. Der versuchten Arrestanten- Befreiung und der Führung eines falschen Namens angeklagt betrifft der Steinfeger du Crozet die Anklagebant vor dem Schöffengericht. In der späten Abendstunde am 13. August sah der Schußmann Storn den Steinseßer Schlüter vor einer Hausthüre schlafend liegen. Der Schußmann weckte den start angetrunkenen Schläfer und befahl ihm, fortzugehen. Schtlüter fam dieser Aufforderung zwar nach, begab sich aber in ein in der Nähe befindliches Schantlokal und verlangte von dem Wirth Getränke. Der Wirth weigerte sich, dem stark Angetrunkenen solche zu verabfolgen und rief schließlich, als der ungemüthliche Gast deswegen Streit anfing, den Schußmann Stohrn zu Hilfe. Schlüter wurde nun von diesem aufgefordert feine Nationale anzugeben, er nannte aber einen falschen Namen und da der Wirth sowohl als auch der Beamte an der Richtigkeit des Namens zweifelten, so wollte der Schußmann den Schlüter zur Wache fistiren. Hieran wurde er jedoch durch den im Lokal anwesenden du Crozet gehindert, welcher den Arrestanten an den Arm faßte und ihn wegzuziehen suchte. Erst nachdem noch zwei Schußleute und ein Nachtwächter hinzugekommen waren; konnte du Crozet von seinem Vorhaben abgehalten werden; er wurde an den Händen gebunden und zur Wache gebracht, von wo aus er in die Untersuchungshaft wandern mußte. Da der Angeklagte sich auf der Wache zuerst den Namen Däumer beigelegt hatte, so wurde er auch des wegen unter Anklage gestellt. Der Gerichtshof verurtheilte den Angeklagten nach dem Antrage des Staatsanwalts, wegen der versuchten Arrestanten- Befreiung zu 14 Tagen Gefängniß und wegen Führung eines falschen Namens zu 3 Tagen Haft.
Ein Unglücksfall beim Aufbau eines Gerüstes zum Abpugen eines Neubaues in der alten Schönhauserstraße beschäf= tigte heute die erste Ferienstraftammer hiesigen Landgerichts I. Am 17. März ds. Js. war der Maurergeselle Friß August Krumholz mit der Aufstellung des Gerüftes von seinem Meister betraut worden. Die Rüftlöcher zur Aufnahme der Spießstangen waren bereits hergestellt und sollten dann dieselben aufgerichtet werden. Da an dieser Stelle der noch unregulirte Bürgersteig ca. 8 Zoll über dem Straßendamm lag, war das Aufrichten der Stangen erschwert. Nachdem der Angeklagte durch seine Arbeiter das Publikum vor dem Paffiren des Trottoirs gewarnt, wurde die Stange mit ihrem Stüßpunkt in den sehr hohen und mit start fließendem Wasser angefüllten Rinnstein gelegt und an einem Strick von der zweiten Etage des Hauses aus angezogen. An dem obern Ende war ein Arbeiter aufgestellt, und an dem Rinnstein hatten zwei Arbeiter die Balance zu bewahren. In dem Moment des Aufziehens des Ballens kam ein Omnibus herangefahren, der fich nicht aufhalten laffen wollte. Infolge dessen traten die beiden legten Arbeiter seitwärts und entzogen da durch der schweren Stange ihren Stüßpunkt. Da sie mittels des Strides nicht dirigirt werden konnte, fiel fie um und traf dabei die auf der Rinnsteinbrücke spielenden Knaben Otto und Karl Tachse. Der Erstere erlitt dadurch einen Bruch des rechten Schlüffelbeins, der Lettere eine minimale Gehirnentzündung. Bum Glück wurden beide Verlegte geheilt, ohne daß dauernde Nachtheile für ihre Gesundheit zu befürchten find. Die Anklage macht den Maurer Krumholz für den Unglücksfall verantwortlich, da er sich mit der mehrmaligen War nung des Bublikums begnügt und nicht einen Arbeiter zur ständigen Abhaltung desselben aufgestellt hat. Auch habe er zur Vorsicht den Rinnstein an der bewußten Stelle abdecken müssen. Der Staatsanwalt beantragt 250 M. ev. 25 Tage Gefängniß; der Gerichtshof nahm aber nur einen geringen Grad von Fahrlässigkeit an und verurtheilte den Angeklagten zu 50 M. ev. 5 Tagen Gefängniß.
Die Verhandlungen über die in Folge des Strifes in der Frister u. Roßmannschen Nähmaschinenfabrik stattgehabten Reibungen zwischen Strifenden und Nichtstrikenden finder nunmehr in der Berufungsinstanz statt. Von den in der Straffache gegen den Metallarbeiter Wämpel u. Gen. vom hiesigen Schöffengericht verurtheilten fünf Angeklagten haben die Metallarbeiter Hugo Mämpel und der Metallarbeiter Paul Hecht gegen ihre Bestrafung wеyen gemeinschaftlicher Körperverlegung des Metallarbeiters Woischte und wegen Vergebens gegen§ 153 der Gewerbe- Ordnung zu je drei Monaten Gefängniß, Berufung eingelegt. Betreffs dieser Angeklagten war vom Schöffengerichtangenommen worden, daß fie am Nach mittage des 23. April cr. die aus der Frister u. Roßmanschen Fabrit herausgekommenen Arbeiter überfallen, um ste durch Drohung mit Gewalt zur Niederlegung der Arbeit zu zwingen und den Woischte gemeinschaftlich, sowie mittelst eines Vom An gefährlichen Werkzeuges gemißhandelt haben. zwar von den vernommenen getlagten Hecht hatte Beugen Niemand gesehen, daß er bei den Mißhandlungen fich betheiligt hatte, der Gerichtshof schloß dies aber aus der Thatsache, daß er sich unter den Angreifenden befunden hat. Der Angeklagte Maempel versuchte in der Berufungsinstanz den Beweis zu führen, daß er sich zur Zeit der Schlägerei in einem Lotale befunden hat und erst nach Beendigung der selben auf die Straße gekommen sei. Die dafür benannten Beugen vermochten dies mit voller Sicherheit nicht zu bestäti gen, während die Belastungszeugen der Angeklagten mit Sicherheit als einen der Schläger refognoszirten. Der Ge richtshof erkannte daher betreffs des Angeklagten Maempel auf
waren weiter feine Verlegungen fichtbar, als eine Kopfwunde; griffen und in haft genommen. Da der Angeklagte schon mehr Gegen Hecht hob der Gerichtshof das erste Urtheil auf, weil
derartigen Erzeß nicht streng genug bemessen werden kann.