werden noch in htungen tomme über die Borg ift. Db Eigenthum ded tift, weiß bi der Südwe

3.

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te ist bisher nur

die Chinesen fluffes abzuipe

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Beilage zum Berliner Volksblatt.

142 alre

Daß eine Summum jus summa injuria. Bei Der Feindseligt Das höchste Recht ist das höchste Unrecht, so heißt buch­Handel schadigdie Uebersetzung des als Ueberschrift gewählten alten ordern, eine en Spruches. Das scharfe Wort will ausdrücken, daß Is ein sehr beräußersten Konsequenz zugespizte Rechtsform zu dem iten Unrecht führen kann. Unter der obigen Ueberschrift ht eine Abhandlung der Frff. 3tg." eine höchst wichtige, Ige gehabt zur praktischen Geltung tommende Frage des Privat wa- Falls, wo die wir für wichtig genug halten, um die zutreffenden Führungen der Frlf. Stg." in Folgendem wiederzugeben. Sauchclaire, foir wollen in diesen Beilen eine Frage des reinen Brivat 3. Der Scha erörtern: die Frage des Pfandrechts des Ver­Er Verluft bets an den Sachen des Miethers; und die tönnen also mit Recht und in doppelter Beziehung er Höhe von ein; einmal über die pathetische Ueberschrift und dann über va- Thale we ufnahme eines Artikels über eine bloße Rechtsfrage in lägen längspolitische Beitung.

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Aber eine gewiffe Entrüstung ist schon angezeigt, wenn es um ein Gesetz handelt, das täglich zu den grausamsten ten führt und zu den gemeinsten Chikanen benußt werden n; und die Besprechung in einer gelesenen demokratischen lung ziemt fich für eine Frage, die so tief in die ökonomische tenz der unbemittelten Klaffen einschneidet.

Cale FrankfuDoch nun zur Sache.

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Wenn Jemand eine Schuld nicht zahlen kann, wird er Karten für andet, indem die in seinem Befig befindlichen Werthgegen c!) des Wade, Möbel u. s. w. vom Gerichtsvollzieher in Besitz ge derstr. 14, men und verkauft werden.d

Die Herren riechen, um d Die Herren fo

Aber der Gerichtsvollzieher muß halt machen bei den un hrlichen Kleidungsstüden, den Betten, dem Haus- und engeräth; bei dem unentbehrlichen Handwerkszeug und den in fie unbüchern der Kinder! Diese dürfen nicht gepfändet wer

Donnerstag, den 18. September 1884.

eingehen; wir wollen nicht ausführen, daß doch das römische Recht selbst ausdrücklich erklärt: das Pfandrecht des Vermiethers beftebe nicht an Allem, was in dle Wohnung gebracht wird, sondern nur an dem, was der Miether zu dem Bwed hinein­gebracht hat, damit es dort bleibe"; daß somit der richterlichen Interpretation( Auslegung) ein genügender Spielraum geblieben wäre, um zu einem anderen, mit dem öffentlichen Intereffe wäre, um zu einem anderen, mit dem öffentlichen Intereſſe beffer in Einklang stehenden Resultat zu gelangen. Wir wollen nur zeigen, wie absolut unpraktisch, wie unersprießlich für alle Betheiligten und gefährlich für das Gemeinwohl die durch die neueste Praxis unserer Gerichte geschaffene Rechtslage ist.

In welche Lage der Miether kommt, dem plößlich feine Wohnung mit Allem was darin ist, vor der Nase zugeschloffen wird, brauchen wir nicht zu schildern: wird bie Retention der Möbel durchgeführt, d. h. werden ihm dieselben vom Vermiether längere Zeit vorenthalten, so wird aus ihm, wenn er bisher ein armer Mann war, ein ständiger Penfionär der Armenverwaltung, und wenn er früher leichtsinnig war, wird jegt der legte Grund genommen, der ihn hindern könnte, ein völliger Bagabund zu werden. Der Ver­miether ſeinerseits fann vielleicht einen fäumigen Miether mit der Drohung der Retention ängstigen, wird sich aber aus der Bersteigerung der Betten, der alten Möbel u. 1. w. Bifriedi gung nie verschaffen können. Die Möbel gehen weit unter dem Werth an Trödler, die sie wieder weit über dem Werth an andere arme Leute losschlagen. Und das Gemeinwohl? Der Obdachlose wird arbeitslos; der Arbeitslose wird arbeits­scheu; und wenn die Frau ihm nicht lochen und flicken kann, muß er sehen, ohne die Frau und ohne die Kinder zu eristiren, die ihm nur eine Last find. Und das Publikum, das sich um den Ermittirten und seine Familie drängt, fragt nicht, ob er vielleicht leichtfinnig oder ein Säufer war; ob nicht die Frau vielleicht den Vermiether durch Schimpfreden, Ruiniren der wie die foloffale Härte, die darin liegt, daß man einem Men­

Sr einfach: 715 der Bivilprozeßordnung); auch wer gepfändet ist, Wohnung u. f. w. mit Recht aufgebracht hat, es steht nichts

Beftimm also wenigstens seine Existenz fortseßen; er verliert seine

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n ihm das Effen tochen; seine Kinder können die Schule

1. Jahrgang.

Recht und nicht einmal wirkliche Jurisprudenz( Rechtswiffen­schaft) geschaffen wird.

Lokales.

g. Infolge der Regulirung des Schloßplates und der Gartenanlage auf demselben ist die links von der Kurfürsten brücke befindlich gewesene Trinkhalle mit Beitungsverkauf be ſeitigt worden. Wenn dieselbe jezt auch der Anlage nicht zur Bierde gereichen würde, so wird doch das Fehlen derselben sehr fühlbar, weil jest zwischen dem Alexanderplatz und dem Werder'schen Martt feine Trinkhalle vorhanden ist. Auch das Fehlen einer Bedürfnißanstalt innerhalb der gedachten Strecke wird empfunden. Vielleicht läßt sich auf der Strecke ein ge eignetes Pläßchen finden, auf dem eine Halle und eine Anstalt von vorstehender Art errichtet werden kann.

g. Die abeffinischen Straßenbrunnen, von denen be reits eine größere Anzahl hierselbst existirt und die zu gleicher Zeit bestimmt sind, bei Feuersgefahr die Dampfsprißen mit Waffer zu speisen, werden gegenwärtig auf ihre Ergiebigkeit des Waffergehalts geprüft. Diese Proben finden in der Nachtzeit statt, wenn die Straßen menschenleer find, und waren die bis herigen Resultate als sehr günstige zu bezeichnen. Um auch in Der Dunkelheit die Stellen fenntlich zu machen, wo die Schläuche an den Brunnen angeschraubt werden müssen, find erstere durch zinnoberrothe Scheiben bezeichnet worden.

g. Die Renovirungsarbeiten an den rechtsseitigen Königstolonaden sind sehr umfangreich und dauern noch fort. Neben dem Abpuz des altehrwürdigen Baues werden die Decken vollständig neu hergerichtet. Die alten Decken mußten beseitigt werden, weil das Mauerwerk von der Feuchtigkeit vollständig ruinirt worden war. Die Vollendung der Renovirungsarbeiten dürfte erst in einigen Wochen erfolgen.

Mit Bezug auf die Polizei- Verordnung vom 26. März 1870, betreffend die Räumungstermine beim Wohnungswechsel

beit nicht, es bleibt ihm ein Bett zum Schlafen: seine Frau schen das vorenthalten darf, was zur Forteristenz ebenso bringt das Polizei- Präsidium für den bevorstehenden Wohnungs

Ganz anders aber, wenn der Betreffende Miethe schuldig blieben ist. Hier fallen alle jene Milderungen weg. Dieser Bann ist vielleicht aus eigner Schuld, in Folge seines Leicht nd in Rüdstand geblieben, vielleicht aber auch, weil er nicht ednen fonnte, daß die neue Wohnung für seine Runden

Schlafen, das Geräth zum Kochen und zum Arbeiten.

Und nun sage man nicht, wie es vielfach geschehen ist, daß es nothwendig ist, dem Vermiether jenes ungeheuerliche Pfand­recht zu geben, um ihm die Bezahlung der Miethe zu sichern; man ftelle nicht die überschlaue Behauptung auf, daß ohne dies Recht des Vermiethers der Arme, der feine Garantie der

günftig lag, weil plöglich in seiner Familie ein Krankheits- Bahlung gäbe, eine Wohnung nicht finden würde; daß somit

ell eingetreten ist, weil er bei der geringen Anzahl kleiner

Der Hernungen genöthigt war, für das kleine Zimmer mit Küche e Mart mehr den Monat zu geben, als er gedurft hätte

werden,

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Dem Ra

einerlei!

der Saz noch eine Wohlthat für den Unbemittelten, eine Art Schuß gegen Wohnungsnoth enthalte.

Mit derselben fadenscheinigen Logit hat man seiner Zeit auch die Schuldhaft, und noch früher wohl die Schuldknecht schaft und vielleicht auch im ältesten Nom die Tödtung des und doch ist die Schuldhaft gefallen und der Geschäftsverkehr, der ohne fie Noth leiden sollte, hat

Betten, das Küchengeräth, der Tisch und Stuhl, die Schul- Schuldners vertheidigt Der Gerichtsvollzieher ſegt ihn auf die Straße; die in Dre lann nicht mehr arbeiten, seine Frau fann nicht mehr fochen, fich nach ihrer Beseitigung gehoben. wird finder fönnen nicht mehr in die Schule gehen! Alles von wegen; und es bleibt ihm keine Zuflucht, als die öffent­

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Unteritügung.

Bandrecht an Allem, was der Miether in die Wohnung ge Juristisch drückt fich das so aus: Der Vermiether hat ein bracht hat, damit es dort verbleibt. Auf das gesetzliche, d. h. fammon felbst, ohne Vereinbarung eintretende Pfandrecht aber, das auf Vorschriften des römischen Rechts beruht, finden die sonst festgelegten Beschränkungen der Swangsvollstreckung keine An ß nichtenbung. Der Vermiether tann zurückbehalten, auch was er

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nicht pfänden dürfte!

Wäre aber selbst dargethan, daß der Privatgrundbefizer ohne das Recht, alles Eigenthum des Miethers zurückbehalten zu dürfen, nicht bestehen könne, so wäre damit nichts für dieses Recht, wohl aber sehr viel gegen den Privatgrundbefit bewie­sen. Es wäre Sache des Gemeinwesens, den Unbemittelten Obdach zu schaffen, wenn der Privatgrundbesit es ohne so exorbitante Rechte nicht lönnte.

Vielleicht fragt nun mancher Leser, welchen 3wed unsere ganze Betrachtung habe, da wir eine Einwirkung auf die Ge feggebung oder die Rechtsprechung doch kaum versprechen tön­nen! Wie möchten darauf ein Doppeltes antworten.

Unsere Zeit beschäftigt sich so viel mit der Befferung des ganz gut, wenn an einem Beispiel gezeigt wird, wie nicht nur

Oberlandesgericht in Frankfurt im Januar 1882 ausgesprochen Looses der unteren Klassen durch die Gesetzgebung; da ist es worden; das Landgericht hatte noch im Mai 1880 entschieden: was nicht gepfändet werden könne, dürfe auch vom Vermiether unsere soziale Gesetzgebung, sondern auch das ganz gewöhn nicht retinirt werden, und war dabei in Uebereinstimmung mit Der früheren langjährigen Praxis und der Rechtsprechung des klaffen in einer Weise verderblich wirken, wie das gewöhnlich früheren berappellationsgerichtes zu Berlin gewesen. Das Reichsgericht feinerseits hatte bereits im Mai 1881­

wie

e später das Frankfurter Oberlandesgericht

-

angenommen,

liche Privatrecht Säge enthalten, die auf die ärmeren Volls­

auch nicht geahnt wird. Und ferner ist es vielleicht nicht schäd lich, wenn auch unsere Juristen ab und zu darauf hingeleitet werden, daß durch bloße logische Wortinterpretation eines Ge­

daß der Vermiether jene weiteren, unbeschränkten Rechte habe. feßes unter gänzlichem Absehen von dem Einwirken des Resul

Wir wollen nun nicht in eine Kritik dieser Entscheidungen

ustbust

Novellette von 3. S.

( Schluß.)

Der Pfad hörte hier auf. Aufmerksam hatte Erdmann alle Sinne auf die Umgebung gerichtet gehalten. Noch immer erfcholl der Gesang desselben Liedes unterbrochen und ge dämpft wie von ferne aus dem Wasser der Kamnik , die fich

ihre Bahn durch

die

tats ihrer Gedankenoperation auf das wirkliche Leben nicht

-

führt haben würden. Offenbar hatte die Sängerin einen Im Kamnikthal. deg gefunden über das Ende der Welt" hinaus. Was ihr gelungen, in bas Jenseits" zu bringen, woher der nunmehr verstummte Gefang erfchollen, das mußte auch ihm gelingen. Er untersuchte die Dertlichkeit. Niedrige mit Knüppelholz und Baumwurzeln bewachsene Felsblöde schoben sich am Ufer hinunter bis in das Waffer hinein. Der Weg war nichts weniger als gefahrvoll, doch beschwerlich und wohl nicht ohne Beneßung der Füße zu paffiren. Erdmann ließ sich dadurch nicht zurückschrecken. Dennoch wurde er in seiner er nach Um gehung des ersten Felsblockes auf einen zweiten höheren und fteileren fließ, der es ihm ganz unerfindlich erscheinen ließ, wie ein zarter Fuß dieses Hinderniß habe überwinden können. Selbst für den Kühnsten Bergklimmer schien hier die Welt zu Ende zu sein.

"

Reine Spur einer fingenden Nymphe des Thales oder einer Reifig sammelnden Bäuerin hatte sich entdecken laffen. Unge Vorausseßung wieder schwankend, als buldig und enttäuscht beschloß Erdmann zu ergründen, wo und mer diese verborgene Sirene sei. Einen Augenblid dachte er an einen Zusammenhang derselben mit dem verlorenen Taschen­buch. Er zog dieſes hervor und betrachtete es aufmerksam im bellen Licht des Mondes. Die polirte Elfenbeindede, welche ein Monogramm zu zeigen schien, war eingefaßt mit einer Berlenstiderei, in deren vier Eden leuchtende Topase fun felten. Das Ganze zeugte ebenso unverkennbar von dem Reichthum als von dem feinen Geschmad einer vornehmen Es schien doch gar zu absurd, die Eigenthümerin schaftlichen Sphäre als eine unerlaubte Formverlegung verur­theilt werden würde. Erdmann's wunderliche Lage fing an, ihm selbst tomisch zu erscheinen: er, der nüchterne Diplomat, gewohnt, in den heilelften Verwidelungen faltfinnig und als

Dame.

-

einer Unternehmung für fähig zu halten, die in der gesell- hatte er feinen menschlichen Laut mehr vernommen, der ihn

Würde ein deutsches Mädchen sich aus einer abenteuer lichen Anwandlung den Mühsalen dieses ungebahnten Weges allein? in einsamer Nacht ausseßen Aber ist sie denn allein?" Das konnte Erdmann nicht glauben. Schon geraume Zeit hätte leiten und überzeugen mögen, daß er auf der rechten Spur sei. Aber er wollte nun dieselbe verfolgen, wenigstens die Höhe der aufstrebenden vor ihm liegenden Klippe ers reichen, welche ihm einen Ueberblick über die jenseitige Thal­er entschloffen, wenn sein Ziel nicht anders erreichbar sein sollte. So flomm er abwärts. Unten angekommen, entdeckte er be queme moosbewachsene Vorsprünge und allerlei Geäft erftor­bener Tannen, die das Emportlimmen erheblich erleichterten. Die oben abgeplattete Klippe gewährte einen erwünschten Ausblick.

Herr der Situation über der Sache zu stehen er forschte schlucht verhieß. Selbst durch den Bach hindurchzuwaten war

t gleich einem Agenten der Geheimpolizei nächtlicherweile im Mondenschein dem Ursprung des Gesanges nach, der sich doch auf ganz natürliche und wahrscheinlich sehr gleichgiltige Ur­

fachen zurückführen mußte!

haften Sängerin angezogen

jest

diese auf sich beruhen laffen,

-

mehr von seinem Funde als von der Entdeckung der räthsel­Ah bah!" murmelte der Berdroffene und wollte jest um vom Edmundsgrunde zu scheiden: da bannten ihn aber mals die jest wieder vernehmbaren Töne der verborgenen Stimme, die mit seelenvoller Innigkeit und zuversichtlichem fenplatte einen anmuthigen Reigen tanzend Troft, weniger gedämpft als zuvor, die legten Worte des

Wenn Menschen auseinandergehn, So sagen fie auf Wiedersehn!"

Auf Wiedersehn!" wiederholte das Echo; und selbst vergeffen stimmte Erdmann mit inbrünstig lautem Tone ein.

Drei zarte menschliche Gestalten die wohl faum erft dem erfrischenden Bade entstiegen, in flatternde weiße Gewän der gehüllt, mit verschlungenen Händen auf einer breiten Fel das Haar auf gelöft- wie es schien befrängt zuweilen fröhlich aufjauch­zend vor wonniger Luft bald im magischen Lichte erglänzend dann wieder im Schatten halb verschwindend! Erdmann's Herz stockte bei diesem entzückenden, überraschen­den Anblick. Er hielt den Athem an. Es überlief ihn hieß, wenn er die Wirkung erwog, welche selbst die leisefte Ahnung

Die Bergwände warfen den tröstlichen Gruß einander zu. Die auf die tanzenden Waldnymphen üben mußte, von den Blicken

eines Unberufenen beobachtet zu werden. In den Schatten ge duckt, gewahrte er in nicht zu weiter Entfernung eine vierte

wechsel zur öffentlichen Kenntniß, daß der nach§ 3 des Gesetzes vom 30. Juni 1834 am 1. Ottober d. J. beginnende Umzug bei fleinen, aus höchstens zwei Zimmern mit Zubehör bes stehenden Wohnungen an demselben Tage, bei mittleren, aus Drei oder vier Zimmern mit Zubehör bestehenden Wohnungen am 2. Oktober, Mittags 12 Uhr, bei großen Wohnungen am 3. Dktober beendigt sein muß.

N. Der Kohlweißling, dieser gefürchtete Feind der Kohl­bauern, hat sich in diesem Jahre in der Umgegend Berlins in einer erschreckenden Weise breit gemacht. Nachdem die Raupen die Kohlfelder verlaffen, dringen fie in die Wohnungen, um in entlegenen Winkeln das Wert ihrer Einpuppung vorzunehmen. Es find Fälle vorgekommen, daß die Raupen in ziemlich großer Anzahl bis in die zweite Etage eines Hauses vorgedrungen find.

N. Eine seltene Beobachtung bei einem neugeborenen Kinde wurde vorgestern in der Naunynstraße gemacht. Eine daselbst wohnende Frau N. schenkte einem außergewöhnlich stark entwickelten Rinde weiblichen Geschlechts das Leben, und an der jungen Erdenbürgerin wurde die Wahrnehmung gemacht, daß dieselbe in dem Oberkiefer zwei wohlausgebildete Schneide zähne mit zur Welt gebracht hatte.

N. Zehn Pferde gestürzt und zwar noch nicht im Ver lauf einer Stunde an ein und derselben Stelle, gehört gewiß zu den Seltenheiten. Gestern Morgen in der 8. Stunde wurde das Asphalt Pflaster( Aha!) in der Brüderstraße ge­Sprengt und auf der naffen Fläche stürzten bald darauf an der Ede des Schloßplages und der genannten Straße obige Pferde in verschiedenen Bwischenräumen. Dieselben zogen zum Theil Rolls, Brauerwagen und Droschten; An dieser Stelle fielen einmal zu gleicher Beit drei Stück. Die Paffage war mit unter minutenlang gesperrt. Glücklicherweise erlitt feines der gestürzten Thiere einen erheblichen Schaden.

a. Schwindler. Der Geschäftsführer einer der großen Cigarrenhandlungen von Loeser und Wolff erhielt am 9. b. M. durch eine Postkarte den Auftrag, 700 Stück Cigarren, und zwar 500 Stüd Cola Rienzi und 200 Stüd El Paraiso, an den Banquier L. in der Hindersinstraße 5, postversandtmäßig ver­

ließ fie die Augen wie spähend in der Umgegend umber schweifen.

Erdmann hielt fte für eine ausgestellte Vedette und wandte mit gutem Erfolg seine ganze Gewandtheit an, um sich unent­deckt von seinem Beobachtungsposten zurückzuziehen. Er vers folgte nun unaufhaltsam den Weg durch den Edmungsgrund zurüd, den er gefommen, im Geleit des lebhaften Spiels feiner Bhantafte, welche ihm das Bild des Elfenreigens im Monden schein und die füßen Klänge des Sirenengefanges, die ihn wie mit magischen Banden nach jener entlegenen Stätte zogen, in bunten Farben vor Augen malten. Mit den Vorstellungen des soeben Erlebten verknüpften sich immer wieder die Erinne rungen an Marion Stuart. Und zum ersten Mal ward er fich flar bewußt, daß seine Beziehung zu jenem lieblichen Wesen feine bloße Jugendschwärmerei, daß er zu Marion eine tiefe Neigung im Herzen trage, die der reifende Mann durch alle Wechselfälle seiner vielbewegten zerstreuenden Berufspflichten in treuer Bruft wie einen unerkannten Segenshort gerettet und bewahrt habe.

Ermüdet erreichte er den Gasthof an der Elbe in Herrns­ kretschen . Seine Gedanken waren in Schottland . Vor ihnen war alles Uebrige in Vergessenheit versunken. Er hatte die vorsichtige Gewohnheit, vor dem Schlafengehen die Taschen seiner Kleider ihres Inhaltes zu entleeren. Bei diesem Anlaß fiel ihm die im Edmundsgrunde aufgefundene Brieftasche in bann legte die Hände. Er warf einen flüchtigen Blick darauf

-

er fie zu seinen anderen Sachen auf den Nachttisch und suchte das Lager. Nach unruhigem Halbschlummer verließ er das felbe schon zu sehr früher Morgenstunde, entschloffen seine Ur laubsreise über Bodenbach nach Prag fortzuseßen. Der Eisen­bahnzug, den er benußen wollte, errreichte die Station Herrns tretschen erst nach einer Stunde.

Diese Frist gewährte ihm die Muße, in dem Pavillon des Gasthofes sein Frühstück einzunehmen und die traumartig wie in Nebel gebüllten Erlebnisse des vergangenen Abends fich zu vergegenwärtigen. Jest erst erinnerte er sich der Pflicht, das elegante Taschenbuch womöglich in den Besitz der recht Denn mäßigen Eigenthümerin zurüdgelangen zu laffen. eine abermalige Musterung überzeugte ihn aufs Neue, daß es eine Dame sein müffe, die es vielleicht beim Ueber­Wo und wie aber steigen des Flößholzes verlor. war dieselbe ausfindig zu machen? Ohne Verlegung der ge­botenen Diskretion gegen den Inhalt eines fremden Taschen­buches, mochte die Frage schwer zu lösen sein. Hier heiligte der Bwed das Mittel: Erdmann, den die auf dem Dedel anges brachten verschlungenen Buchstaben J. M. nicht zum Biel Seine Aufmerksamkeit

Fester wie vorher stand nunmehr in Erdmann's bewegter Geftalt. Sie war in dunkle Gewänder gehüllt und machte den führen fonnten, öffnete das Buch.

Seele der Entschluß, seine Nachforschungen wieder aufzu nehmen und zu verfolgen, bis fte zum erwünschten Biele ge

Eindruck einer würdigen Matrone. Sie folgte bald mit ihren Blicken den geschmeidigen Bewegungen der Tanzenden, bald

richtete sich zunächst auf die Adressen einiger Briefe, die es in fich barg. Dieselben lauteten übereinstimmend: Mreß. Jamima