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nur dadurch zu erklären, weil sein derzeitiger Vertreter ihn dazu beredet habe. Die zweite Beugin, die ehemalige Frau des Angeklagten Schmidt macht von dem ihr zustehenden Rechte Gebrauch und verweigert es, eine Aussage zu machen. Der Tischlermeister B. hat jahrelang im Voß'schen Restaurant verkehrt, er hat in 15 Monaten ca. 4000 M. daselbst veraus­gabt und davon ca. 1000 M. in baarem Gelde an Frau Boß abgeführt Was er als Aequivalent dafür erhalten, will der Beuge nicht angeben, um sich nicht strafbar zu machen. Er­heblich belastend ist die Aussage einer früheren Dienstmagd der Angeklagten Voß. Dieselbe hat ihre frühere Herrin zu verschiedenen Malen nach der Wohnung des Angell. Schmidt verschiedenen Malen nach der Wohnung des Angell. Schmidt begleiten müssen, und als die Beugin ihrem Verdachte Ausdruck verlieh, daß die Herrin auf verbotenen Wegen wandele und auf das ihrem Ehemanne geschehene Unrecht hinwies, antwortete die Angeklagte Voß: Ach was, den Kaffer kann ich nicht leiden und den Herrn Schiot liebe ich." In ähnlichem Sinne äußerte fich einer früheren Kellnerin gegenüber die Angeklagte Voß. Beide Angeklagte seßen den belastenden Aussagen der Beugen ein hartnäckiges Leugnen gegenüber. Einen erheitern­den Eindruck, macht die Vernehmung einer früheren Wasch der Ehefrau der Angeklagten Voß. Die Frage des Präsidenten, ob fte einen besonders vertraulichen Verkehr zwischen den Angeklagten bemerkt habe, erwidert die Angeklagte: Nein, vertraulich nicht, er hat sie gebuzt, umarmt und gefüßt, aber von Vertraulich­feiten habe ich nichts bemerkt." Die Vernehmung einiger anderen Beuginnen find theils belanglos, theils entziehen fie fich der Wiedergabe. Um 5 Uhr schloß der Präfident die Sigung.

diesen Ruf nicht Lügen, wenn auch eine Untersuchungshaft von liber zehn Monaten der Schönheit ihres klassisch geformten Gefichts bedeutenden Abbruch thun mußte. Die Anklage be schuldigt den Angeklagten Schmidt des wissentlichen Meineids in drei Fällen, die Angeklagte Voß der Anstiftung dazu. Da die Verhandlung fich zum größten Theile auf dem Gebiete der chronique scandaleuse bewegen wird, so läßt der Präfident die Tribünen nach Verlesung des Antlagebeschluffes räumen. Beide Angeklagte erklären sich für unschuldig. Aus der Ver­nehmung der beiden Angeklagten, wodurch gleichzeitig ein über­fichtliches Bild der der Anklage zu Grunde liegenden That fachen gegeben wird, führen wir nachstehend das Wesentliche an. Der Angeklagte Schmidt, welcher von seinem verstorbenen Bater, dem Bronzewaaren- Fabrikanten Friedr. Schmidt, ein bedeutendes Kapital erbte, heirathete im Jahre 1878 ein Fräu­lein Bochmann, nachdem es ihm endlich gelungen war, den Widerstand ihrer Eltern, die sich ablehnend verhalten hatten, zu besiegen. Die Ehe, die Anfangs glücklich gewesen, nahm bald einen trüben Charakter an, der Angeklagte führte ein ziemlich lockeres Leben, und besonders die schöne Frau des Restaurateurs Boß, Wallnertheaterstraße 18, übte eine derartige Anziehungskraft auf ihn aus, daß er seine Familie der Che waren zwei Knaben entsproffen- immer mehr vernachlässigte. Seine Frau hatte gegründeten Verdacht, daß ihr Mann zu der Frau Voß in einem unerlaubten Verhältniß stehe, und als fie ihm eines Tages hierüber Vorwürfe machte und darauf von ihm thätlich mißhandelt wurde, da wurde das bereits so arg gelocerte Ehe­band völlig zerriffen, Frau Schmidt verließ ihren Mann und strengte die Ehescheidungsklage wegen Ehebruchs und Miß­handlung an, welche demnächst nach Erledigung dieses Mein­eidsprozesses zur Verhandlung gelangen wird. Ungefähr zur felben Beit trennte sich auch die Angeklagte Voß von ihrem Ehemanne und gab als Grund in der von ihr eingereichten Scheidungsklage an, daß sie fortgesetzten groben Mißhandlungen ausgesetzt gewesen. Die Angeklagte Voß zog auffallender Weise darauf in eine Wohnung, die von dem Angeklagten Schmidt in einem seiner Häuser, Langestraße 8, für fie aus­gestattet war. In den betreffenden Terminen hat nun der Angeklagte zu drei verschiedenen Malen beschworen, daß er zu der Angeklagten Vog in feinem intimen und unerlaubten Ver hältnisse gestanden und soll der Anklage nach von der Voß überredet, in jedem Falle einen Meineid geleistet haben. Die Che der Lepteren ist inzwischen rechtsgiltig geschieden worden und zwar wurde das Erkenntniß wegen gegenseitiger Abneigung gefällt, weil der Ehemann Voß, der fangs gegen seine Frau die Widerklage wegen Ehe bruchs mit dem Angeklagten Schmidt erhoben hatte, diese Widerklage plöglich fallen ließ. Die Anklage nimmt an, daß der lettere den Restaurateur Voß durch petuniäre Opfer zu diesem Schritte bewogen hat. Die Angeklagte Voß, welche ebenso entschieden ihre Schuld bestreitet, wie der Angeklagte Schmidt, giebt über ihre Vergangenheit an, daß fie, die Toch­ter eines Aderbürgers in Neubrandenburg , im Jahre 1876 nach Berlin gekommen sei, um hier eine Stellung zu suchen. gernd, und nach anfänglichem Leugnen giebt fie auf die Vor­baltungen des Herrn Präsidenten, daß man ihr durch die Beugenvernehmung jeden Schritt ihrer Vergangenheit nach weisen fönne, zu,

an

11

Arbeiterbewegung, Vereine und

Versammlungen.

-

Die

Versammelten beantworteten diese Auflösung mit stürmischen Hochs auf Hafenclever, Grillenberger, Ewald. Im Uebrigen

leerte sich der Saal in aller Ruhe.

t. Eine allgemeine Versammlung der Weber, Tuch­ macher , Raschmacher, Posamentiere, Strumpfwirter, Spinner, Appreteure, Färber, sowie aller der Textil Industrie angehörigen Arheiter fand behufs Stellungnahme zur Kanten- Versicherung am Sonntag Vormittag in Bräuer's Salon, Gr. Frankfurterstr. 74-75, statt. Herr Bruno Scholz erläuterte hierselbst den Begriff eines Arbeitgebers und Arbeit­nehmers innerhalb der obengenannten Berufszweige, welcher betreffs der Beitragspflicht zur Krankenversicherung von großer Bedeutung ist, da die für die einzelnen Branchen bestehenden ortsstatutarischen Krankenkassen Drtstassen im Sinne des neuen Kranken- Versicherungs- Gesetzes werden. Nach den Bestim­mungen desselben gelten als Arbeitgeber auch die selbst­ständigen Hausarbeiter, welche für große Fabrikanten und Meister arbeiten und zwei oder mehr Gehilfen beschäftigen, deren Arbeitgeberschaft aber höchst problematischer Natur ist, da selbige nicht soviel verdienen, um den Gehilfen ein aus fömmliches Lohn zahlen zu können. Sollten dieselben auch noch die Beitragspflicht zur Krankenkasse für die Gehilfen über­nehmen, so würde dadurch der Mehrverdienst derselben voll­ständig aufgehoben; es würde daher auf dieselben Verzicht geleistet werden und an deren Stelle die Ausbeutung von Lehrlingen treten, die Gehilfen würden brodlos werden, in Folge deffen die vollen Beiträge zur Krankenkaffe aus eigener Tasche zahlen müssen und in weiterer Folge ihrer Mitgliedschaft verlustig geben. Da die höhere Verwaltungsbehörde im neuen Krantentaffenstatut der Webergesellen- Krantentaffe bereits den Baffus aufgenommen, daß jeder Arbeitgeber für jeden Gehilfen, den er beschäftigt, beitragspflichtig sein soll, während das Ge­set ihn erst heranzieht, wenn er mehr als zwei Gehilfen be­schäftigt, so empfehle es sich, daß sich die Arbeiter der Tertil­Industrie einer freien bilfskaffe anschlössen und brachte er diejenige der Weber, Wirker 2c. zu Chemnitz in Vorschlag, welcher bereits 13 Ortschaften angehören. Im Anschluß hieran hielt Herr Maschinenbauer Liefländer einen Vortrag über das Krankenversicherungsgeset, die freien Hilfskaffen und speziell die zentralisirten, als einzig maßgebend bezeichnend, was einen sehr animirten Meinungsaustausch zwischen ihm und Herrn Kables, Altgeselle der Webergesellen- Krankenkasse, welcher für Ortskaffen plaidirte, hervorrief, der sich derartig ausdehnte, daß von einem definitiven Beschlusse Abstand genommen werden mußte und demnächst eine neue Versammlung, einberufen werden wird; doch theilte Herr Scholz noch mit, daß eine Filiale der Chemnißer Kaffe hierorts errichtet wird und daß schon jetzt Meldungen entgegengenommen werden.

Hn. Von der Wanderversammlung, welche der soge nannte, freifinnige Verein Waldeck" am Sonnabend im Uni­versum" veranstaltet hatte, konnte man sagen, daß sie" ihrer Vorgängerin vom Donnerstag glich, wie ein Ei dem anderen, nur mit dem Unterschiede, daß es dieses Mal der Herr Rechts­anwalt Munkel war, welcher in seiner bekannten Manier à la urkomischen Bendig vom Americantheater durch humoristische Redewendungen die Parteigenossen und anwesenden ,, werthen" Gäste aufs Beste zu unterhalten suchte. Ein Kalauer jagte förmlich den anderen, und es ist zu konstatiren, daß Herr Munkel den für das Universum engagirten humoristischen Darstellern entschieden Konkurrenz gemacht hat. Der verehrte Herr besitzt aber auch das Talent, die humoristische Rolle mit einer tragis schen gelegentlich zu vertauschen, und so hörten wir denn auch von ihm, daß der große Eugen Richter dermaleinst

Zwei Wählerversammlungen der Arbeiterpartei waren am Sonntag Vormittag einberufen worden. Von diesen wurde diejenige, die im Eisteller- Etablissement"( Chauffeestraße) be hufs Befürwortung Der Arbeiter Kandidatur im sechsten Reichstagswahlkreise stattfinden sollte, am Sonnabend in später Abendstunde polizeilich verboten. Troßdem hatten fich am Sonntag schon sehr frühzeitig mehrere tausend Menschen, zumeist dem Arbeiterstande angehörig, vor jenem Etablissement eingefunden. Die Schußleute, die äußerst zahl reich zu Fuß und zu Pferde aufgeboten waren, wehrten jedoch den andrängenden Massen den Zutritt in jenes Vokal und for derten fie auf, auseinander zu gehen. Es ertönten aus der Menge einige Hochs auf den Kandidaten der Arbeiterpartei im sechsten Wahlkreise, Wilhelm Hasenclever ", im Uebrigen zerstreute sich die Menge sehr bald in aller Ruhe. andere Versammlung war nach dem Salon zum Deut schen Kaiser,( Lothringerstraße 37) einberufen. Zu dieser waren die Wähler Des fünften Berliner Reichstags­wahl- Kreises eingeladen. Diese Kopf an Kopf gefüllte Versammlung man wohl gestattet, verfiel jedoch sehr bald dem Schicksal der polizeilichen Auflösung. Bigarrenarbeiter Laske fritifirt in sehr heftiger Weise das Vorgehen der deutsch frei­finnigen und konservativen Partei und schloß mit den Worten: Den Arbeitern gegenüber find beide Parteien gleich feindlich; die Lage der Arbeiter kann nur eine beffere werden, wenn diese sich auf eigene Füße stellen. Die im fünften Berliner Reichstagswahltreise werden am 28. Oftober wiffen, was fte zu thun haben.( Stürmischer Beifall.) Stadtv. Ewald: Ich will zunächst einige Streiflichter auf die deutsch - freifinnige Partei werfen, Nach erfolgter Abstimmung über das Sozia­listengeses im Reichstage fragte ich meinen Collegen Ludwig Löwe in der Stadtverordneten- Versammlung: Was er von den deutsch - freifinnigen Männern halte, die für das Sozialistengeset gestimmt haben. Herr Löwe antwortete mir: Diese Leute müſſen fofort aus der deutsch freisinnigen Partei ausscheiden, widrigen falls habe ich keinen Raum mehr in derselben.( Rufe: Hört! Hört!) Nun, m. H., Sie sehen, wie Herr Löwe sein Wort gehalten hat. Der Halbgott der deutsch - freifinnigen Partei, Herr Eugen Richter ist so freisinnig, daß er sich nicht scheute, vor zwei Jahren die gesammte Arbeiterlohnbewegung als eine sozial demokratische zu denunziren.( Rufe: Pfut!) Herr Richter fagte und schrieb geradezu: Die gesammte Arbeiterlohnbewegung und die neu begründeten Arbeiter- Fachvereine haben nicht die Ver­befferung der materiellen Lage der Arbeiter im Auge, sondern bezweckten lediglich die sozialdemokratische Bewebung in Fluß zu halten. Dies und andere Vorkommnisse veranlaßten mich, eine Arbeiterversammlung einzuberufen und zu dieser die Herren Stöcker und Richter einzuladen. Ich halte von dem Hofprediger Stöder nicht viel, aber der Mann ist wenigstens erschienen; Herr Richter besaß jedoch nicht den Muth hierzu.

daß sie zunächst als Kellnerin im " Thalia- Keller, ein Lokal, welches wegen des dort herrschenden zuchtlosen Treibens" bald darauf geschlossen wurde, fungirte, und dann noch ähnliche Stellungen in anderen Lokalen einge nommen habe. Im Jahre 1877 habe sie den Restaurateur Boß, ihren späteren Ehemann kennen gelernt. Ihre Ehe sei von Anfang an eine höchst unglückliche gewesen, da ihr Mann ein äußerst rohes Wesen an den Tag legte, und sie häufig mißhandelte. Auf sein spezielles Verlangen, und um die Gäſte zu feffeln und zum Trinken zu animiren, habe sie mit denselben schön thun" müssen, und dieses Schönthun" sei allerdings soweit gegangen, daß sie sich von einigen der bevorzugten Gäste, zu denen auch der Angeklagte Schmidt gehörte, ungenirt und in Gegenwart ihres Mannes tiffen ließ, mit denselben auch auf dem Duzfuße stand. Mit Entschiedenheit müffe fie aber be treiten, daß ihre Beziehungen zu den Gästen und besonders zu dem Angeklagten Schmidt einen intimeren Charakter ange­nommen. Am Nachmittage des 27. April 1882 habe ihr Mann fie wiederum geschlagen und darauf habe sie in deffen Abwe­fenheit ihre Wohnung am Abend heimlich verlassen. Der An­getlagte habe sie hierbei insoweit unterſtügt, als er ihr zwei feiner Leute zur Fortschaffung ihrer Sachen schickte. Es sei

An baarem

Ich habe Herrn Eugen Richter in dieser Versammlung als Lügner und Verläumder" gebrandmarkt und glaubte bestimmt, er würde mich deshalb verklagen. Nun ich habe Herrn Richter Einen solchen Mann präsentirt nun die deutsch - freifinnige Bartei im fünften Reichstags­walfreie als Sandipaten. In dieſem Bablfreiſe bürfte es allerdings der deutsch - freisinnigen Partei ein Leichtes sein, Herrn Eugen Richter durchzubringen. In diesem Wahlkreise dürfte der Hausknecht des Herrn Eugen Richter , wenn er nur als Fortschrittsmann legitimirt ist, ebenfalls gewählt werden. Die Wahl Richter's in Hagen ist diesmal nämlich sehr zweifel­haft. Vor drei Jahren fam er nur mit Hilfe der Sozialdemo traten daselbst durch; diesmal werden fich die Sozialdemokraten im Wahlkreise Hagen bedanken, Herrn Eugen Richter wiederum die Stimme zu geben. Dies fühlt auch Herr Richter und seine Partei, und da ja, wenn Richter nicht gewählt würde, 150 Reden im Reichstage verloren geben tönnten, so wird er in dem sichersten fortschrittlichen Wahlkreise aufgestellt. Man macht uns den Vorwurf, daß wir die fonservative Partei nicht so scharf angreifen, als die deutsch - freifinnige.( Rufe: Sehr nicht Es ist jedoch außer Acht zu lassen,

Der Geschichte neben anderen Volksgrößen prangen werde! Erwähnt sei ferner noch, daß Herr Munkel meinte, der Weg, den die Arbeiterpartei einschlage, sei der falsche, denn um Gotteswillen nur teine Staatshilfe! Dann faselte er von Zwangsarbeitsanstalten, die von der Arbeiterpartei ange­strebt würden, welch' lettere auch die Herabseßung der Standes­würde anstrebe und sprach den großen Saz gelaffen aus: ,, Die Größe des Staates ist nicht durch Knechtschaft, sondern wir durch Freiheit zu erreichen."( Die Freiheit, die ich" meine?) Den anwesenden Bierphilistern standen die Haare zu Berge, als er dann in echt fortschrittlicher Wahrheitsliebe vom sozialistischen 3wangstlaffen- und Buchthausstaate", sowie vom Theilen" sprach und die Bierbankpolitiker fühlten sich wie vom Alp befreit, als der Vortragende seine" Lösung der sozialen Frage zum Besten gab, dahingehend, daß der Fortschritt, der Idealismus, über die Materie stegen werde. Die Fortschrittler gaben ihrer Erleichterung und großen Freude dadurch Ausdruck, daß fte Munkel und den., alten bewährten Klog" begeistert anhochten". Der Vorfizende, der Herr einzigen Horte der Rechtsanwalt Kaffel belobte die die Männer der Fortschrittspartei, welche, Freiheit, da fte im nicht Staatsrathe figen tönnten( 0 Jerum?) im Voltsrathe ihren Play finden müßten. Dann gab Rechtsanwalt Kaffel seinem Aerger darüber Aus­drud, daß Herr Singer in der Köller'schen Versammlung habe reden dürfen, während doch die letzte Wanderversammlung des Waldeck Vereins schon bei Empfehlung" der Kandidatur Singer aufgelöst worden sei. Bur Diskussion meldeten sich mehrere Herren von der Arbeiterpartei, von denen namentlich Herr Pito mit Recht ausführte, daß die einzige Partei, welche wirklich vollsfreundlich, eben die Arbeiterpartei sei, und es mohl teine schlimmeren Bwangsarbeitsanstalten geben fönne, als die jetzt bestehenden Fabriketablissements. Im Uebrigen habe ihm die Rede Muntel's viel Spaß gemacht, doch wolle er den Manchesterleuten ernstlich zurufen, daß auch die köstlichsten Güter, die politischen Freiheiten, dem Volle wenig nüßen, wenn dabei keine wirthschaftliche Unabhängigkeit herrsche. Bum Schluß fam Herr Pito auf die nichtswürdige Denunziation Eugen Richter's , daß die Lohnbewegung der Arbeiter eine sozial­demokratische Agitation sei, zu sprechen. Er schloß unter leb haften Bravo's seitens seiner Parteigenossen. Nachdem ein weiter Redner durch ein halbes Dußend Ordner" von der Tribüne herunter geholt und unter üblicher Ehreneskorte" aus dem Saale geleitet worden war, that Herr Rechtsanwalt Kaffel folgende unerhörte Leistung: Meine Herren! Eugen Richter hat die auf die Lohnbewegung der Arbeiter Bezug habende Aeußerung nicht gethan und wenn es auch in allen Beitungen gestanden hat, ich bleibe dabei, er hat sie nicht gethan!" D. edler Richter, o wahrheitsliebender Rechtsanwalt Kaffel! Für wie dumm müßt ihr doch das Boll halten! Lügen haben kurze Beine; für heute sei der Rest Schweigen. Der legte Redner, der bekannte fortschrittliche Heißsporn Herr Siegerist, sorgte dafür, daß der Humor wieder in sein Recht trat. Der alte fiebzigjährige Freiheitsheld" hat, wie er fagt, noch immer Ideale. Er steht nicht, daß die Fortschrittspartei als solche immer weiter nach Rechts" schwenkt, er tappt weiter im Dunkeln und träumt von einer freisinnigen" Majorität im Reichstage. Stören wir den alten Herrn nicht und sorgen wir dafür, daß Herr Siegerist und die mit ihm im Fortschrittsdusel Befangenen bei ihrem Erwachen eine echte wirkliche und lebens­fähige Arbeiterpartei vorfinden werden.

suchen, ihr Freund Schmidt habe ihr aber eine Wohnung in einem seiner Neubauten, Langestraße 8, zur Verfügung gestellt und sie schließlich dies Anerbieten angenommen. Gelde habe fie bei ihrem Auszuge 5000 Mt. mitgenommen. fie von ihrem Manne Alimente in Höhe von 75 M. monat­lich, hiervon habe sie gelebt und auch von Schmidt dafür Entgeld erhalten, daß fie die Stelle einer Vizewirthin in dem von ihr bewohne zuviel zugetraut. ten Hause vertrat. Hierdurch sei auch der Umstand zu erklären, daß von bei ihr gefunden wurde. Troßdem die Angeklagte zugeben stückt und fich häufig bis spät in die Nacht hinein bei ihr auf nach Kopenhagen unternommen hatte, bestritt fie dennoch, daß Bräft denten, ob sie zugebe, nach erfolgter Ehescheidung zu Schmidt in intimen Beziehungen geftanden zu haben, erklärt die Angeklagte nicht antworten zu wollen. Nach Beendigung der Inquirirung der Angeklagten tritt eine furze Pause ein, worauf die Vernehmung der Beugen, deren 64 geladen find, begonnen wird. Beuge Boß, der frühere Ehemann der Ange flagten deponirt, daß er durch seine ehemalige Frau völlig rui nitt sei und nunmehr eine Stelle als Geschäftsführer in einem biefigen Restaurant bekleide. Er habe im Jahre 1877 die An- richtig!). getlagte als Kellnerin für sein Geschäft engagirt und da die- daß bei den bevorstehenden Wahlen in Berlin die felbe einen anscheinend soliden und achtungswerthen Charakter tonservativen Kandidaten faft gezeigt, habe er sie geheirathet, trosdem fte völlig mittellos war. In den ersten beiden Jahren sei die Ehe eine glückliche gewesen, Dann sei es ihm aufgefallen, daß seine Frau ein leichtfertiges daß diese für den fünften Wahlkreis von Herrn Schefftel eins Wesen annahm und besonders zu dem ehemaligen Schauspieler berufene Versammlung gestattet worden ist, während diejenige, Dumont eine verbrecherische Neigung faßte. Sein Verdacht fand bald darauf eine traurige Bestätigung, plöglich war seine Frau dem Eisteller" einberufen hatte, und in der dasselbe Thema verschwunden. Nach neun Tagen wurde ihm die Entdeckung, daß seine Frau sich bei dem Schauspieler Dumont aufhielt. Troß der Gröblichkeit dieses Fehltritts habe er seine Frau wieder bei fich aufgenommen. Im Jahre 1881 fei das Be nehmen seiner Frau ein derartiges gewefen, daß er fie der

faft gar nicht in Betracht tommen. Jm Uebrigen wissen die Arbeiter, was sie von der fonservativen Partei zu halten haben. Eigenthümlich ist es,

die ich heute zu gleicher Beit für den sechsten Wahlkreis nach

wie hier auf der Tagesordnung stand, verboten wurde. Ich werde beshalb bei dem Herrn Polizei Präsidenten

A

ehelichen Untreue mit dem Unternehmer Schmidt für schuldig sechsten Wahlkreis ausgeschriebenen Wählerversammlungen nicht

v. Madai um eine Audienz nachsuchen, und diesen fragen, ob meine Person als Einberufer Anlaß zu dem Verbot gegeben, oder ob es Prinzip sei, die von der Arbeiterpartei für den zu geftatten. Sollte das lettere der Fall sein, dann dürfte die­jenige Agitation eintreten, die man gerade verhüten will, und Die Arbeiter Ber­die ich am allerwenigsten wünsche.

lins wollen den gefeßlichen Boden in feiner Weise ver laffen. Wenn jedoch die Wahlagitation sich schließlich, durch die wir dies nicht verhindern können. Im Uebrigen will ich be

halten mußte. Als er ihr diesbezügliche Vorhaltungen machte, habe er eine so frivole und gemeine Antwort erhalten, daß er fich hinreißen ließ, ihr einige Ohrfeigen zu verabfolgen. Dies fei aber das einzigste Mal gewesen, daß er thätlich geworden fei und es sei eine Unwahrheit, daß er seine Frau häufig ge mißhandelt habe. Ebenso unwahr sei es, daß er seine Frau Umstände genöthigt, andere Bahnen eröffnet, dann dürften zu verkehren. Vielmehr habe er häufig dieselbe von den Gästen merken, daß nach einem Beschluß des Reichstages, direkte fortgeholt und in die Wohnung verwiesen, wenn ihr Betragen Wählerversammlungen, gleich viel von welcher Partei fie auch tom zu frei wurde. Am Tage nach der legten Flucht seiner ausgehen mögen, gestattet werden müffen, und daß das Verbot Frau habe er fie in der Wohnung des Angeklagten solcher Versammlungen Anlaß zur Ungiltigkeitserklärung des Schmidt, Langeftraße 8, aufgesucht und gefunden. Schmidt habe neben ihr auf dem Sopha gefeffen. fei er im Grunde froh gewesen, seine Frau auf diese Art los geworden zu sein, er habe aber doch geglaubt, dem Schmidt sechsten Wahlkreise die Wählersammlungen fernerhin verboten Darüber Vorwürfe machen zu müffen, daß er fie bei fich auf­genommen. Schmidt habe ihm einfach die Thür gewiesen. folgenden Wahl Protest erheben.( Stürmischer Beifall.) Während Der Beuge weiß den auffälligen Umstand, daß er später die

Allerdings

Mandates des gewählten Abgeordneten geben kann. Die Mandate der Abgeordneten Leuschner und Hänel sind aus diesem Grunde vom Reichstage für ungiltig erklärt worden. Sollten uns im werden, dann werden wir gegen die Giltigkeit der dort er­Dieses Beifallſturmes erhob fich der beaufsichtigende Bolizei

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i. Polizeilich aufgelöst wurde die Versammlung des Fachvereins der Gas, Waffer- und Heizungs Rohrleger, welche unter reger Betheiligung von Seiten Angehöriger der Branche im Restaurant von Krüger und Wolff in der Staligerstraße am Sonntag stattfand. Nach Erledigung des Geschäftlichen hielt Drechsler Julius Müller einen Vortrag über die Bu funfts Organisation der Arbeiter. Redner erinnert an die Ar­beiter Bewegung, welche in den Jahren 1872-1878 ihren Höhepunkt erreicht hatte, jedoch durch das Ausnahmegesetz vom Oftober 1878 zum großen Theil vernichtet wurde; unterzog Die einzelnen politischen Parteien, welche immer, wenn es heißt den Arbeitern in dem gemeinsamen Kampfe für Besfer­stellung ihrer wirthschaftlichen Lage, einen Stein in

Widerflage wegen Ehebruchs gegen seine Frau zurüdgenommen, Dffizier und rief: Ich löse die Versammlung auf". Die den Weg zu werfen,

vor teinem Mittel

der Ver