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tommen und man fann es ihnen nicht verargen, wenn fie fich gegen jede Fremdherrschaft auflehnen.
Zokules.
zur Aburtheilung. Gegen die Parole des Berliner Stadt ausschusses ,, 40 Tingel- Tangel und nicht mehr" hatte der Res ftaurateur L. aus der Kommandantenstraße Einspruch erhoben, da er diese Zahl für Berlin bei Weitem nicht für ausreichend hält. L. war nämlich beim Stadtausschuß um die Erlaubniß zur ,, Veranstaltung von Gesangs und deflamatorischen Vorträgen" eingekommen, erhielt aber einen ablehnenden Bescheid. Seine Beschwerde beim Bezirksausschuß fand aber fein Gehör, da fich derselbe vollkommen der Ansicht des Stadtausschusses anschloß.
a. Verhaftet. Der Schulrektor A. in der Königsberger ftraße vermißte am 5. v. M. einen Eintausendmarkschein, welcher seinem Schwiegervater beim Spielen mit den Enkeln aus der Jaquettasche gefallen war. Da der Schein nur in der A.'schen Wohnung verloren gegangen sein kann, so wurde Die Wohnung sorgfältig durchsucht, aber ohne Erfolg. Der Verdacht, den Schein fich angeeiget zu haben, lenkte fich gegen die als Aufwärterin bei A. heschäftigte Frau Sch., und da dieselbe bei dem im Nachbarhause wohnenden Schuldiener A. bedeutendere Ausgaben machte und aus Anlaß eines freudigen Familienereignisses eine große Gesellschaft opulent bei sich bewirthete, so wurde der Verdacht gegen die Sch. und den Schuldiener A. bestärkt und Beide wurden gestern festgenommen. Die Th. räumte ein, den Eintausendmarkschein gefunden und dem Schuldiener A. übergeben zu haben, welcher von diesem Gelde seine Ausgabenin legter Zeit sollte bestritten haben, ohne ihr etwas
cr. Der Umzug. Wer in diesen Tagen einen Spaziergang durch die Straßen Berlins macht, der kann eigentlich kaum jagen, daß wir ern feßhaftes Volt sind, es macht vielmehr Alles Den Eindruck, als ob wir in die Urzustände der Kultur zurüdgelehrt wären und uns dem Nomadenthum in die Arme geworfen hätten. Eine feste Wohnung", das ist zwar in Berlin ein allgemein verständliches Wort, indessen ist der Begriff des felben doch mindestens ein problematischer. Dreimal umziehen ift so gut wie einmal abbrennen", sagt schon der ehrwürdige Benjamin Franklin , und merkwürdiger Weise ziehen gerade diejenigen Leute am häufigsten, die meistentheils schon abgebrannt" find. Der Wohlhabende hat es nur sehr selten nöthig, feine Wohnung zu verändern, er hat in der Regel seine fefte Beschäftigungsstelle, wo er Jahr aus Jahr ein thätig ist, während das beim Arbeiter doch fast niemals der Fall ist. Er muß seine Wohnung fast so oft ändern, wie die Werkstätte, in der er Beschäftigung findet, wenn er sich nicht entweder großen förperlichen Strapazen unterziehen will oder erhebliche Mehrkosten für Pferdebahn, Omnibus u. f. w. aufbringen will. Viel Umstände macht der Umzug dem Arbeiter freilich nicht, irgend ein primitives Fuhrwerk ist bald gefunden, er opfert einen halben Tag, vielleicht legt die eine oder die andere Frau mit Hand an, im Augenblid ist dann das Mobiliar auf dem Wagen, die Frau trägt ihre besonderen Koftbarleiten, beispielsweise die schöne Petroleumlampe, die man ihr zum Polterabend verehrte, in der Hand, bald ist man in der neuen Wohnung angelangt, sie steht genau so aus wie die alte, eben verlassene. Stube, Kammer und Küche" wer sich noch das leisten kann, dem geht es verhältnißmäßig noch gut, die meisten Arbeiterfamilien beherbergen in ihren an und für sich schon beschränkten Räumen noch einen oder mehrere Schlafburschen. Besondere Sorgfalt braucht auf das Auftellen der Möbel nicht verwandt zu werden; die Berliner Miethstafernen sehen sich in ihrem Inneren so genau ähnlich, daß schließlich jedes Stück wieder dieselbe Stelle finden kann, wie in der alten Wohnung. Die Baar Nägel zum Aufhängen Der Photographien find bald eingeschlagen; die Spinden, Tische und Stühle stehen, noch ein Paar ungemüthliche Tage, während welcher man Verschiedenes noch nicht finden fann, dann ist eben Alles wieder beim Alten. Noch einfacher ist der Umzug bei dem alleinstehenden jungen Mann. Dem Studenten trägt der Dienstmann den Koffer in die neue Wohnung, der Befiger kommt bald nach, er wirft einen neugierigen Blid durch die Scheiben auf die Straße, raucht sich seine Pfeife an ist zu Hause. Der Schlafbursche, der oft mit fünf
und
Lp
oder sechs zusammen hoch oben unter dem Dach wohnt, der tägt feinen Holzloffer selbst in die neue Wohnung", er hat on forgfältig gepact, flebt doch an jedem einzelnen Stück fein faurer Schweiß, die Wäsche unten, Wäsche unten, oben seine die Mitgliedstarte zum Arbeiterund Schiller's Gedichte. Auch ihm nicht schwer, er findet meist
Legitimationspapiere, Bezirks- Verein
wird der Abschied
von dem Gelde zukommen zu lassen. Die Sch. und ebenso der Schuldiener A. welcher seine Betheiligung an der von der Sch. begangenen Unterschlagung bestreitet, sind heut zur Haft gebracht worden.
N. Großes Aufsehen erregte gestern unter dem fich zahlreich vor dem Hause Grenadierstraße 39, Ede Hirtenstraße, ansammelnden Publikum ein Restaurateur, welcher mit seinen Geräthschaften aus seiner im ersten Stock belegenen Wohnung nicht den Weg die Treppe hinunter, sondern durch die nach der Straße zu belegenen Fenster zog. Er ließ die Sachen mittels Taue auf die Straße. Mehrere Schußleute hatten zu thun, um die bei diesem ungewöhnlichen Schauspiel zahlreich vorhandenen Buschauer zu zerstreuen.
N. Eine komische Wette. Der Sohn des bekannten Restaurateurs des Tempelhof wollte einen Wagen aus Berlin vom Schmied holen und hierzu vom Vater ein Pferd geliehen haben. Letzterer schlug ihm seine Bitte aber ab, worauf der haben. Letzterer schlug ihm seine Bitte aber ab, worauf der Sohn behauptete, den Wagen selbst ohne ein Pferd nach Tempelhof zu ziehen. Der Vater traute seinem Sohne dies nicht zu und wettete mit ihm um 50 Mart. Er verlor aber diese Wette, da der Sohn zum Gaudium aller Freunde und Befannten sich selbst vor den Wagen spannte und denselben ohne Pause direkt nach seines Vaters Haus zog.
a. Diebstahl. Bei dem Schneidermeister. in der Linien straße, welcher durch eine Beitungsannonce einen Schneidergesellen gesucht hatte, meldete fich am 26. September ein junger Mann als Gefelle, welcher angenommen nach einigen Stunden sich entfernte und heimlich ein Portemonnaie mit Geld nebst 5 Pfandscheinen mitnahm. Der Dieb ist bisher nicht er mittelt worden. Derselbe ist ca. 22 Jahre alt, mittelgroß, fchlant, er hat schwarzes Haar, eine gewölbte Stirn, dunkel braune Augenbrauen und eingebogene Nase. Die Pfandscheine find von den Pfandleihern Pander in der Auguststraße, Schulz, Ackerstraße 33 und Bertram in der Brunnenstraße 108 ausgestellt.
Gerichts- Zeitung.
Wegen verläumderischer Beleidigung des Redakteurs des Rechtsschut" J. Fräntel hatte sich gestern der Reporter M. A. Wagener vor der ersten Straflammer hiesigen Landgerichts II zu verantworten. Der bereits wegen Bankerotts mit vier Monaten Gefängniß vorbestrafte Angeklagte hatte am 27. Februar 1882 gegen den als Nebentläger zugelassenen Fränkel eine Denunziation wegen Meineids angebracht und später auch anderen Personen davon Mittheilung gemacht, um von den selben Material gegen den Denunzianten zu erlangen. Nach der Strafanzeige follte Fränkel, der in der Beleidigungsfache Dr. Förster gegen Munkel als Zeuge über Aeußerungen desselben als Vertheidiger des Kantorowicz vernommen worden war, der Verhandlung gegen R. gar nicht beigewohnt und ſonach in frivoler Weise ein falsches Beugniß abgelegt haben. Als seine Gewährsleute hatte der Denunziant seinen Kollegen Leunert und einen großen Unbekannten bezeichnet. Die angestellten Ermittelungen ergaben, daß die Denunziation eine nach allen Richtungen hin falsche war, doch erachtete die fünfte Straffammer desLandgerichts I einen genügenden Beweis dafür nicht erbracht, daß der Denunziant die falschen Behauptungen wider befferes Wissen aufgestellt hat. Auch von der Anklage der Beleidigung des Fränkel, die in der Mittheilung der Denunziationseins reichung an den Dr. Haffe gefunden werden follte, sprach ihn der Gerichtshof frei, weil der Angeklagte ein berechtigtes Interesse wahrnahm, als er nach Einreichung der falschen Denunziation, um sich vor den Folgen dieser Handlung zu schüßen, noch nach weiterem Material suchte. Auf die vom Neben tläger eingereichte Revision hob das Kammergericht dieses freisprechende Urtheil als auf eine Verkennung des Begriffs der Wahrnehmung berechtigter Interessen auf und wies die Sache zur neuen Verhandlung vor das Landgericht II. Der Angeflagte Wagner plaidirte für seine Freisprechung, da die Anficht des Kammergerichts rechtsirrthümlich sei und da es sein gutes Recht sei, ein begangenes Verbrechen zur Bestrafung zu bringen. Der Staatsanwalt beantragte 50 Mt., der Ges richtshof verurtheilte aber den Angeklagten mit Rücksicht auf die ganze Sachlage zu 100 M. ev. 10 Tagen Gefängniß.
Ein erschütternder Unglücksfall beim Bau des Berliner Landgerichts II in der Möckernstraße beschäftigte gestern die vierte Straffammer hiesigen Landgerichts I. Auf der Anklagebant nahm einer der beiden Verunglückten, der Bimmerpolier Robert Rudorf, Plaz, um sich auf die Anklage wegen fahrlässiger Körperverlegung mit Uebertretung der Berufspflicht zu verantworten. Dem Angeklagten war im September v. J. zur Anbringung des Gefimses an dem gedachten Gebäude der Aufbau des Gerüstes Am übertragen. 12. September sollte eine Aenderung an dem bereits errichteten Gerüst vorgenommen werden, zu welchem Zweck der Angeklagte felbst fich mit einem 17 Bfund schweren Hammer auf dasselbe begab und dort mit gewaltigen Schlägen Nägel befestigte. Ein unter dem Gerüst arbeitender Maurer nahm die infolge der Schläge fich zeigenden Schwankungen des Gerüstes war und entfernte fich in der Befürchtung, daß dasselbe zusammenstürzen könne. Leider sollte sich dieselbe bewahrheiten. Der Angeklagte und der Zimmergesell Krell, ſtürsten beim Busammenbruch des Gerüstes auf den Fußboden hinab, während der Bimmergeselle Herre einen Riegel erfaßte und minutenlang bis zu seiner Bergung zwischen Himmel und Erde hing. Beide Veruuglückte mußten in Folge der bei dem Sturz erlittenen schweren Verlegungen in die Kgl. Klinit gebracht werden, in welcher dem Krell das rechte Bein amputirt wurde. Der Angeklagte hat eine Rückenmarkserschütterung und eine Lähmung beider Füße davongetragen. Beide sind als dauernd vollstän dig erwerbsunfähig aus der Klinit entlassen worden. Nach dem Gutachten des Bausachverständigen hätte sich der Ange flagte der großen Gefahr seines Handelns bewußt sein müssen, weshalb demselben die Schuld an dem Unfall zur Last falle. Nur mit Rüdncht auf die traurige Lage, in die der Ange tlagte durch seine eigene Fahrlässigkeit gerathen ist, verurtheilte ihn der Gerichtshof nur zu einer Geldstrafe, die er auf 100 Mr. bemaß.
daffelbe immer wieder. Aber glücklich immer noch diejenigen, welche überhaupt noch eine Wohnung bezahlen tönnen- es giebt jedoch in der Millionenstadt Berlin viele Tausende, die auch die wenigen Mart nicht einmal erschwingen fönnen, welche eine Schlafstelle foftet. Sie finden ein Paar Nächte Unterkunft im Asyl für Obdachlose, dann werden sie wieder hinausgestoßen in das Elend, heute nächtigen sie in einem Rohbau, morgen auf irgend einem Hauflur, am andern Abend ftzen fte auf dem gleichnamigen Roman im ,, Lokal- Anzeiger"), dessen Dramati Betrachtungen an über ihre traurige Lage, am nächsten Abend Bühne, übernommen hat. Die Arbeit, von welcher Herr findet so ein Ausgestoßener einen Möbelwagen, in den er fich Direktor Strewe schon Einsicht genommen hat, soll eine vorfröftelnd legt, es wird schon falt, vielleicht hat er Tage lang zügliche, ungemein effektvolle sein.
nichts
genoffen
tubig schlafen fann
früh Morgens findet man vielleicht eine
Leiche in dem Wagen, dann endlich hat er einen Blaß, wo er
που
Zur Ausweisung des Damenschneiders Fonfé wird noch mitgetheilt, daß derselbe ſeit seinem 6. Sabre in Baden wohnhaft, in Preußen eine dreijährige Dienstzeit absolvirt, den Feldzug von 1870 mitgemacht hat und bei Met verwundet
worden ist.
Der sich immer mehr gesteigerte Verkehr auf der
Oftend- Theater. Wie wir erfahren, wird die nächste Novität des Ostend Theaters Ein Vampyr" sein( nach dem
Ein großes Billard Turnier um die Meisterschaft von Deutschland wird zwischen dem Herrn Georg Mäslacher, BillardProfeffor im Café Bauer und Champion für Deutschland und
Herrn Franz Eteher, Billard Profeffor in den Gratweil'schen Bierhallen, und Champion für Desterreich- Ungarn im großen Vereins Saal der Gratweil'schen Bierhallen abgehalten, und zwar bis 2500 Points, an vier aufeinander folgenden Abenden, den drei ersten Abenden a 600, den legten Abend 700 Points. Dem Berliner Publikum steht hierdurch ein
Pferdeeisenbahnlinie Kreuzberg- Köllnischer Fischmarkt, interessantes Schauspiel auf dem Billard bevor. besonders aber auf der Tour Hallesches Thor- Französische Straße, hat die Direktion der Pferdeeisenbahngesellschaft vers anlaßt, seit gestern in den Nachmittags und Abendstunden zwischen dem Halleschen Thor und Behrenstraße( Ede Friedrich Beziehung zu dem russisch- deutsch - französischen Kriege und dem Straße) Ertrawagen einzulegen. Diese Wagen führen ein gewaltigen Heerführer Napoleon I. steht. Die Romantit, welche Echild von( je die Hälfte) roth und weißer Farbe. Der FahrPreis beträgt für die gedachte Tour 10 Pfg.
Jubiläum. Sein 25jähriges Buchdrucker- Jubiläum feierte geftern der Schriftseter Wenzel Baumann in der Mar Bading'schen Offizin. Sum Zeichen ihrer freundschaftlichen Verthrung hatten die Kollegen des Jubilars den Platz desselben mit Kränzen und Guirlanden festlich geschmückt. Da das festliche Ereignis erst ziemlich spät belannt wurde, so fanden die Kollegen nur noch Zeit, dem Jubilar eine filberne Dose als bleibendes Andenken an seinen Ehrentag zu widmen.
g. Abenteuerliche Schahgräber. Ein in der Alexanderftraße wohnender Posamentier R. will, wie uns mitgetheilt wird, im Befige eines Geheimniffes sein, das in unmittelbarer
-
N. Eine größere Verkehrsstörung wurde heute Nachherbeigeführt, daß das vor einem Wagen des Fuhrherrn Otto, wieder ausgraben zu laffen. Geleise der sehr frequenten Pferdebahnstrecke zu liegen fam.
8. Den
alle jene Schapgräbereien um eine solche bandelt es sich auch in diesem Falle umgiebt, verschwindet einigermaßen, wenn man erfährt, daß der Befiger des Geheimnisses bereits am vergangenen Sonntag mit seinem Vater nach dem Drte, der den Schatz birgt, gereist ist, um die Vorbereitungen zur Ausgrabung zu treffen. Durch den Großvater des Pofa mentier R., welcher im Jahre 1813 Gelegenheit hatte, mit einem Adjutanten des auf der Flucht nach dem Rhein be griffenen Napoleon zusammenzutreffen, hatte R. in Erfahrung gebracht, daß Napoleon nahe dem Magdeburger Festungswall 26 Kanonenrohre, gefüllt mit französischem Golde, vergraben ließ, um dieselben bei einem beabsichtigten neuen Feldzuge Aus dem immer wieder aufgeschobenen Vorhaben der Ausgrabung ist am legten Sonn tag durch die erfolgte Hinreise des R. mit seinem Vater nach Vater und Sohn zuvor überzeugt hatten, daß die ihnen be fannt gegebene Stelle, an welcher die Kanonen vergraben sein sollen, noch nicht überbaut ist, begaben sie sich zu den städtischen Behörden, welche ihnen den Rath ertheilten, ihre Renntniß von der Lage sc. des Schaßes dem Stadtkommandeur
Rehrere Tramways sammelten sich an und mußten längere Magdeburg nunmehr Ernst gemacht worden. Nachdem sich Beit halten, bis sie endlich, nachdem das Hinderniß unter vielen Mühen beseitigt, ihre Fahrt fortseßen fonnten. Unfall des Stadtraths Stadthagen betreffend erfahren wir heute, daß Herr Stadthagen , entgegen seiner Ge
nommen hatte und, bei seiner Rückkehr nach seiner Wohnung, behufs weiterer Veranlassung schriftlich einzureichen. Die nächste Don einer Ohnmacht im Luftgarten übermannt, so unglücklich Beit wird es, da R. ernstlich die Angelegenheit weiter verfolgen zur Erde stürzte, daß er sich eine nicht geringe Verlegung am binterkopf und im Geficht zuzog. Herr Stadthagen erwachte erst nach mehreren Stunden aus seiner schweren Ohnmacht, nachdem er bereits nach feiner Wohnung überführt worden war. Die Anfangs gehegte Befürchtung, Herr Stadthagen sei Don einem Schlaganfall betroffen worden, hat sich glücklicherweise als irrig erwiesen. Herr Stadthagen fann nach wie vor Don allen feinen Gliedern Gebrauch machen und hofft, binnen Rurzem vollständig hergestellt zu sein.
Mitglied des Deutschen Theaters, den Droschkentutscher N. zu g. Bestrafte Frechheit. Als die Schauspielerin Frl. S.,
Breslau , 30. September. Heute wurde hier, wie die B- Btg." schreibt, vor der ersten Straflammer ein Prozeß gegen 11 der sozialdemokratischen Partei angehörige Berfonen zu Ende geführt, dessen Verhandlungen zwei Tage in Anspruch genommen haben. Die Verhandlung begann Sonnabend früh 9 Uhr und dauerte bis Abends 8 Uhr. Heute( Dienstag) früh 9 Uhr wurde die Verhandlung wieder aufgenommen und dauerte bis 3 Uhr Nachmittags. Die Anflage wurde von zwei Staatsanwälten vertreten. Die Vertheidigung führte Herr Rechtsanwalt Wreschner, der nunmehr nach Berlin übersiedelt. Die Verhandlung wurde unter Ausschluß der Deffentlichkeit geführt. Angeklagt waren: 1) der aus Berlin ausgewiesene Cigarrenmacher Johann Windhorst, 2) der Strohhutpresser Joseph Büttner, 3) der Cigarrenmacher Alexander Jakob, 4) der Bureaudiener Julius Weiß, 5) der Tischler Paul Klein, 6) der Drechsler Friedrich Bachsteffen, 7) der Schloffer Karl Lindner, 8) der Bimmermann Fritsch, 9) der Zimmermann Ernst Walzer, 10) der Arbeiter Franz Wenske, Die Angeklagten 11) der Schneidergeselle Karl Schulzet. Windthorst, Büttner, Weiß befinden fich jeit Anfang April d. J., Jakob einige Beit später in Untersuchungshaft, die anderen Angeklagten befinden fich auf freiem Fuß. Windhorst, Büttner, Jakob, Weiß, Klein, Bachsteffen, Lindner und Fritsch find 1) angeklagt, in den lezten Jahren zu Breslau an einer Verbindung, deren Dasein und Zweck vor der Staatsregierung geheim gehalten werden sollten und zu deren Zwecken und Be schäftigungen es gehörte, die Vollziehung des Gesetzes vom 21. Oftober 1878 gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie durch ungefeßliche Mittel zu verhindern und zu entkräften, Theil genommen zu haben und zwar der Angeklagte Windhorst als Stifter und Vorsteher der Verbin dung; 2) find Windhorst, Büttner, Weiß, Jakob, Melzer, Wengte und Schulzet angeklagt, zu derselben Beit ebenda ver botene Druckschriften verbreitet zu haben; 3) find Windhorst, Jalob und Klein angellage, verbotene Versammlungen vorge nommen zu haben.( Bergehen gegen die§§ 128, 129 St.- G.B.,§§ 11, 18, 19, 20 des Gefeges vom 21. Oftober 1878. Jm Ganzen waren gegen 20 Beugen geladen, darunter auch der frühere Redakteur der hier vor dem Oktobergesetz erschienenen fozialen Beitung Die Wahrheit", Herr Maximilian Schlefin ger. Die Angeflagten wurden von einem ihrer ehemaligen Genossen, dem in Brag verstorbenen Handschuhmacher Wesely, am meisten belastet. Lepterer wurde eines Tages gelegentlich einer Haussuchung in dem Laden des Windhorst, mit einer Anzahl Südd. Boft" unter dem Arme betroffen und ftftirt Bald darauf wurde er, da er Desterreicher war, nebst Familie ausgewiesen. Auf seine Beschwerde durfte zwar die Familie -er hatte seine Frau als Wittwe geheirathet und die lebenden Kinder sind aus der ersten Ehe der Frau entsproffen bierbleiben, doch Wesely mußte fort. Seine Parteifreunde hatten beschloffen, seiner Familie wöchentlich 8 M. und die Miethe als Unterstüßung zu gewähren, und auch Viereck in München , deffen Kolporteur Wesely war, eröffnete eine SammW. hatte in Zeit von vier Wochen lung für die Familie. gegen 600 M. von München und seinen hiesigen Genoffen herauszuschlagen gewußt, und als er bei erneuerter Ansepung Der Geldpresse nichts bekommen fonnte die Leute sind alle der Geldpresse nichts bekommen konnte felbft arm, so tauchte Wesely bald wieder in Breslau das auf und übrige ist der Prozeß. Wesely mußte, nachdem er hier sein Geschäft beendet, doch noch wieder fort aus Breslau und ist inzwischen gestorben. Das Resultat der zweitägigen Gerichtsverhandlung war für die Ungeflagten ein höchst trauriges. Die Staatsanwaltschaft beantragte gegen Windhorst 18 Monate Gefängniß, der Gerichts
will, lebren, was an der ganzen Geschichte Wahres ift. Neu ift, wie R. in Magdeburg erfahren hat, die Muthmaßung über die vergrabenen franzöfifchen Kanonen nicht, nur scheint man bisher nicht den betreffer den Ort ausfindig gemacht zu haben, da alle bereits vorgenommenen Nachgrabungen erfolglos waren. Dem R. ist es besonders darum zu thun, sich schon jetzt den gefeßmäßigen Finderlohn zu fichern.
Polizei- Bericht. Am 30. v. M., Mittags, hatte sich der Student Job. Blockhorst, Regentenstr. 4 wohnhaft, auf das Dach des genannten Hauses begeben, um eine Beichnung nach der Natur aufzunehmen. Während er dabei durch ein Fern
einer Fahrt nach dem Wallner- Theater engagirte, drehte fich glas fab, tam er dem Rande des Daches zu nahe und stürzte gewendet, ungefähr Folgendes: Sehe ich recht oder täusche erlitt, daß er nach einigen Stunden verstarb. ich mich; es stehen 50 M. für Sie zu Gebote. Ich muß dem ( und hier nannte der Roffelenter den Namen eines flotten Lebemannes) jeben Tag etwas Neues bringen." Frl. S. war empört über die diesen Worten unverkennbar zu Grunde
lichen
in den Garten hinab, wodurch er so schwere innere Verlegungen An demselben
Tage, Nachmittags, fiel der Droschkenkutscher August Schüler, als er auf dem Grundstücke des Fuhrherrn Veit, Karlstr. 42, mit Anfpannen feines Pferdes beschäftigt war, plöglich toot zur Erde. Nach ärztlichem Ausspruch ist der Tod in Folge eines Gehirnschlages erfolgt. An demselben Tage, Abends, wurde ein Mann auf dem Boden eines Hauses in der Schlesische
-
Der Schwere des Falles veranlaßt, troßdem der Kutscher völlig ftraße an einem Balten erhängt aufgefunden. Die Leiche wurde Kenntniß. Das Königl. Polizei- Präsidium fah fich bei unbestraft war, diesem den Fahrschein zu entziehen. Der so gemaßregelte Kutscher glaubte nun aber, daß seine unüberlegte Handlung eine zu schwere Ahndung erfahren hätte und er erhob Deshalb Rlage beim Bezirksausschuß wegen Aufhebung der polizeilichen Verfügung. Der Bezirksausschuß, dem die AnBelegenheit gestern zur Entscheidung vorlag, fab fich jedoch nicht veranlaßt, das polizeiliche Vorgehen zu redressiren und wies den Rutscher mit seinem Antrage ab.- Ein zweiter intereffanter Fall lam gestern beim Bezirksausschuß
Ein zweiter
nach dem Obduktionshause geschafft. Zu derselben Beit fiel die Wittwe Therese Freitag auf dem Hackeschen Markt in Folge Ausgleitens nieder und zog sich dadurch anscheinend be deutende Verlegungen am Kopfe zu, so daß sie mittels Droschke nach dem St. Hedwigs- Krankenhanse gebracht werden mußte. Am 1. d. M., Morgens, wurde ein Mann in seiner in der Friedrichstraße belegenen Wohnung todt aufgefunden. Derselbe batte fich mittels Revolvers erschossen.