PROSPECTUS
Königlich Serbische
5% in Gold verzinsliche und amortisirbare Rente
emittirt auf Grund des Gesetzes vom 15.27. Juni 1884
und speciell garantirt
durch die Einnahmen aus dem Stempel- Gefälle und aus der Getränke- Steuer.
Emission
Don
b
Nominal Fres. 40270 000 Mk.32 216 000 Pfd. Sterl. 1610 800= Oest. Goldgulden 16108000 eingetheilt in 80,540 Obligationen über je Francs 500 mt. 400 Pfund Sterling 20= Deft. Goldgulden 200 rückzahlbar in siebenzig Jahren vermittelst halbjährlicher Verloosungen und jährlich verzinslich mit Mk. 20= fd. Sterf. 1= Qeft. Gulden Gold 10
Francs 25
zahlbar in halbjährlichen Coupons am
20. December 1. Januar
und
19. Juni 1. Juli
in Belgrad , Paris , London , Wien , Berlin , Frankfurt a. M. und Hamburg .
Für diese von der Königlich Serbischen Regierung auf Grund des Gefeßes vom 15./27. Juni 1884 emittirte Renten- Anleihe ist vertragsmäßig Folgendes bestimmt worden: 1. Für die Verzinsung und Amortisation der Renten- Anleihe ist ein Betrag von Francs 2080 000 feitgefest, welcher alljährlich von der Königl. Serbischen Regierung in das Budget einzustellen ist. Die Amortisation erfolgt nach Maßgabe des auf den Obligationen abgedruckten Tilgungsplanes al pari in 70 Jahren.
Die Königl. Serbische Regierung hat sich das Recht vorbehalten, jederzeit, aber nicht vor dem 1. Januar 1895, alle noch in Circulation befindlichen Obligationen al pari jurid
zuzahlen.
Die Coupons und die rückzahlbaren Stücke find zahlbar gestellt:
in Belgrad bei der Caisse du Trésor,
in London beim Comptoir d'Escomte de Paris ,
bei Robert Warschauer& Co.,
in Frankfurt a. M. bei von Erlanger& Söhne,
bei Gebrüder Bethmann,
in Hamburg bei der Norddeutschen Bank,
bei Paul Mendelssohn- Bartholdy .
2. Die Dbligationen enthalten die Bestimmung, daß diese Anleihe von allen Abgaben, Steuern und Abzügen in Serbien jegt und in Zukunft befreit ist.
3. Die nicht zur Einlösung gelangten Coupons verjähren 5 Jahre, die rückzahlbaren Schuldverschreibungen 30 Jahre nach ihrer Fälligkeit.
3
4. Durch Artikel 5 des Gesetzes vom 15.127. Juni 1884 ist die Königl. Serbische Regierung ermächtigt, den Darleihern dieser Anleihe als Garantie die Einnahmen zu überlaffen, welde fich aus dem Verkaufe der Stempel uud aus der Getränke Steuer ergeben. Auf Grund dieser Ermächtigung find den Darleihern als Spezielgarantie für Binsen und Amortisation bis
zur gänzlichen Tilgung der Anleihe die Einnahmen aus dem Stempelgefälle
-
abgetreten. Die
- Impôt du timbre. notamment de la vente des timbres mobiles,( taxes administratives et judicaires) und aus der Getränke Steuer- impôt de consommation sur le boissons, savoir le produit de la vente directe ou de l'affermage des timbres sur les boissons werden könnte.
-
Königl. Serbische Regierung hat sich verpflichtet, für die gleiche Beitdauer feine Aenderung der Gesetzgebung vorzunehmen, durch welche der Ertrag dieser Abgabe vermindert 5. Zur Verzinsung der cedirten Steuern wird eine besondere Raffe( Caisse de la rente 5% amortissable) errichtet, deren Jahres Einnahmen bis zur Höhe von France 2 080 000 ur
Eingänge bis zur Höhe von Francs 2080 000 aus den allgemeinen budgetmäßigen Einnahmen verpflichtet ist.
6. Hn das Budget des Etatsjahres 1884/85 ist der Ertrag
be
eingestellt.
aus dem Stempelgefälle mit. aus der Getränkesteuer mit
Francs 2 400 000
Francs 1 000 000
Fo
pen
FF
Königlich Serbische Regierung. Der Finanzminister.
Diese Anleihe wird auf Grund des vorstehenden Prospects von den unterzeichneten Bankfirmen
zum Nominalbetrage von Pfund Sterling 1610 800
unter folgenden Bedingungen zur Subscription gestellt:
1. Die Subscription erfolgt auf Grund des diesem Prospect beigegebenen Anmeldungs- Formulars
am Sonnabend, den 18. October d. J.
in Berlin bei der Berliner Handels- Gesellschaft , bei Mendelssohn& Co. ,
bei Robert Warschauer& Co.,
in Frankfurt a. M. bei von Erlanger& Söhne,
bei Gebrüder Bethmann,
von 9 Uhr Vormittags bis 5 Uhr Nachmittags. Der frühere Schluß der Subscription bleibt der Zeichnungsstelle vorbehalten.
2. Subscriptionspreis ist auf
72 Pfund Sterling für je 100 Pfund Sterling Nominal
festgesetzt, zahlbar in Reichsmart zum festen Umrechnungscourse von 20 Mart 40 Pfennige pro Pfund Sterling.
Außer dem Preise sind die usancemäßigen Stüdzinsen vom 1. Juli bis zum Tage der Abnahme zum gleichen Umrechnungscourse zu vergüten. 3. Bei der Subscription ist eine Caution von 5 Procent des Nominalbetrages baar oder in der Subscriptionsstelle geeignet erscheinenden Effecten zu hinterlegen.
Zeichner.
an
bie
4. Die Butheilung, deren Höhe dem Ermessen einer jeden Anmeldungsstelle überlassen ist, erfolgt sobald als möglich nach Schluß der Subscription unter Benachrichtigung 5. Die Abnahme der zugetheilten Stüde in Interimsscheinen, welche von den Subscriptionsstellen des betreffenden Emissionsplages ausgestellt und mit Deutschem Reichsstempel
16.
versehen find, lann vom 5. November c. ab gegen Bahlung des Preises bewirkt werden. Der Subfcribent ist indessen verpflichtet,
ein Drittel der zugetheilten Stücke bis spätestens 15. November c. ein Drittel ein Drittel
5. December c. 20. December c.
"
" 1
"
" 1
abzunehmen. Beträge bis 1000 Pfund Sterling find ungetheilt bis spätestens 15. November c. zu reguliren.
erlafsender Bekanntmachung baldmöglichst erfolgen.
6. Der Umtausch der Interimsscheine in Originalftüde, welche gleichfalls den Deutschen Reichsstempel tragen, wird gegen Einlieferung der ersteren laut befonderer f. 8. Comptoir d'Escompte de Paris . K. K. priv. Oesterr. Länderbank. Berliner Handels- Gesellschaft Mendelssohn u. Co. Robert Warschauer u. Co. von Erlanger u. Söhne. Gebrüder Bethmann
Paris, Wien , Berlin , Frankfurt a. M., Hamburg , October 1884. ollow the is my
Norddeutsche Bank in Hamburg .
Berantwortlicher Redacteur R. Gronheim in Berlin . Druck und Verlag von Bag Bading in Berlin SW., Beuthstraße 2
Gierzu eine Beilast