am Gothaer Parteitage theilnahm, weil leider seine alte Schußwunde im Monat August wieder aufgebrochen ist, wodurch er in feiner Kur soweit zurückgeworfen wurde, daß er die Reise nach Gotha nicht unternehmen konnte.
Polizeiliches, Gerichtliches 2c.
Bei dem Aluminium Schleifern der Firma W. Bergsdurch die Beweisaufnahme sowohl des Diebstahls wie der Sach in Lüdenscheid sind Lohnstreitigkeiten ausgebrochen. Ursache beschädigung überführt worden war, verurtheilte der Gerichtsversuchter Lohnabzug. Die betreffenden Schleifer haben gekündigt; hof den Angeklagten zu einer Gesammtstrafe von sechs Monaten fie hoffen, wenn Zuzug vermieden wird, Sieger zu bleiben, 14 Tagen Gefängniß. In der Urtheilsbegründung hieß es, daß insoweit als die Firma genöthigt sein wird, den Lohn in bis die Strafe deshalb so hoch bemessen worden sei, weil so nichts. Vor der Strafkammer in Nordhausen wurde am heriger Höhe zu belassen. nußige Burschen, wie der Angeklagte, das Material lieferten zu 17. Oftober über die Portohinterziehungssache des„ Nordhäuser Der Ausstand der Polirer bei der Firma P. C. Turck den schweren Verbrechern, welche fürzlich Berlin in Schrecken Boltsblatts" verhandelt. Die Einwände des Beklagten, daß Wwe. in Lüdenscheid dauert unverändert fort. Zuzug ist und Empörung versetzten. 1. die mitverklagte Firma Reißhaus u. Comp. als Verleger die fernzuhalten. Der Vorstand des Poliervereins Blutstein". Eine Auflage wegen Kindesmordes wurde gestern vor Zeitungen nur nach Nordhausen gesandt und mit der angeblich strafDie Maurer und Bauhandwerker in Frankfurt a. M. dem Schwurgericht des Landgerichts I verhandelt. Die achtzehnbaren Beförderung von Nordhausen nach Salza nichts zu thun habe; beschlossen in einer Versammlung, zu geeigneter Zeit den zehnjährige Auguste Gutsche genas im Mai dieses Jahres heimlich 2. daß Nordhausen als Ursprungsort angesehen werden müffe, stundentag und 40 Pf. Minimallohn zu verlangen. In einer eines fleinen Knaben. Sie versuchte, sich desselben zu entledigen da doch nur in Nordhausen und Umgend das" Volksblatt" verspäteren Versammlung soll über den Schwindel und sonstige und verfuhr dabei in barbarischer Weise. Durch Hineinzwängung breitet würde und in dessen zweimeiligem Umkreis die Beförderung Schäden im Baugewerbe gesprochen und hierdurch der Magistrat ihrer Faust in den Mund des kleinen Wesens versuchte sie den durch Boten erlaubt sei; 3. daß die mitangeklagte Frau Kuhn auf diese Uebelstände aufmerksam gemacht werden..
hold in Salza für die Beförderung der Zeitung von Nordhausen nach Salza teinerlei Entschädigung erhalten, wurden verworfen und das erste Urtheil bestätigt. Gegen das Urtheil des Landund das erste Urtheil bestätigt. Gegen das Urtheil des Landgerichts ist Revision angemeldet.
Wegen Boykottnotizen, betreffend die Freyberg'sche und Bauer'sche Brauerei und die Bölberger Mühle, find elf weitere Nummern des Boltsblatts für Halle" inkriminirt.
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Erstickungstod herbeizuführen. Sie ging dabei mit solcher Gewalt macher der Eisengießerei von H. Escher zurückgenommen. wimmernde Kind im Kohlenkasten. Hier wurde es von der In Chemnitz ist die Aussperrung der 23 Gießer und Kern zu Werke, daß dem Kinde die Kinnlade zerbrach. Dann nahin die Angeklagte von ihrem Vorhaben Abstand, sie versteckte das Es ist dies ein Erfolg der Former Organisation, was 30 nicht Herrschaft gefunden. Erst am folgenden Tage ist es in der organisirte Former veranlaßte, derselben beizutreten. Charitee gestorben. Der Angeklagten wurden von den GeIn München haben 15 Gehilfen des Hofschlossers schworenen mildernde Umstände bewilligt, worauf sie vom Geöd die Arbeit niedergelegt, weil ihnen das Gesuch abgeschlagen richtshofe zu einer Gefängnißstrafe von drei Jahren verurtheilt wurde, daß innerhalb der 101/2 ftündigen jetzigen Arbeitszeit je wurde. - Gegen die Magdeburger Boltsstimme" ist eine Viertelstunde für Frühstück und Vesper gewährt werden Bisher mußte während der Arbeit Nahrung ein wieder ein Prozeß wegen groben Unfugs" anhängig; das möchte. ist in wenigen Tagen der dritte. Auch wegen ungenommen werden. Zuzug ist fernzuhalten. Lauteren Wettbewerbe 3", angeblich verübt durch die Aus der Schweiz . Das erweiterte Bundeskomitee des Art und Weise der Ankündigung eines Inſtruments im schweizerischen Gewerkschafts bundes wählte sie Daß unser Sekretär des Bundes den Genossen Calame, Uhrenarbeiter Magdeburger Bruderorgan noch zwei Majestätsbeleidigungs- in Biel , welcher jahrelang Sentralpräsident des Uhrenarbeiter Prozesse vor sich hat, ist bekannt. Genosse Lantau, der Verbandes war. Sein Gehalt wurde auf 2400 Fr. festgesetzt. Verantwortliche für den Inseratentheil der Volksstimme", tritt Die Stelle hat er am 1. Januar 1897 anzutreten. heute, Donnerstag, die zweiwöchige Haft an, die ihm auferlegt ist, weil er in der Zeit des Sedantrubels die im Verlag des„ Vorwärts" erschienenen Schriften über die Reichsgründung u. s. w. nach Ansicht der Richter in Aergerniß erregender Weise zum Rause empfahl.
Soziales.
Der ,, angemessene" Weberlohn. In Nr. 807 ber Glberfelder„ Neuesten Nachrichten" war unter der Rubrik„ Von Jedem an Jeden" ein Referat mit dem Stichworte Zur Lohnbewegung der Weber" abgedruckt, in welchem ausgeführt wurde, es sei Beit, in die Lohnbewegung einzutreten. Weber und Weberinnen wurden aufgefordert, einer Versammlung beizuwohnen; die Löhne feien schlecht und würden von einer namentlich er wähnten Firma noch herabgesetzt; für patriotischen Rummel hätten die Fabrikanten Geld übrig, die Arbeiter aber seien nur zum Arbeiten und Hungern da und würden zuin Troffe vom Herrn Pastor auf die himmlischen Freuden hingewiesen. Bezüglich einer anderen Fabrik wurde Das Berliner Gewerbegericht hat nach dem 1895/ 96er den Eigenthümern der Vorwurf gemacht, sie hätten gegen Verwaltungsberichte des Magistrats im Berichtsjahre 11 794 die Menschenpflicht verstoßen, für ihre Arbeiter zu sorgen und - Sechs Arbeiter in Langenbiel au hatten nachmittags Klagen erledigt, und zwar durch Vergleich 5282, durch Ver- an stelle dessen unnüße Ausgaben gemacht; ihre Arbeiter aber gegen 6 Uhr im Hofe eines Grundstücks einige Lieder gesungen, zicht 3, durch Zurücknahme 2447, durch Anerkenntniß 70, durch seien herzlos ausgebeutet worden. Demgegenüber stellte das gene in italeillaise. Durch den Gejang dieses Versäumnißurtheil 1211, durch Urtheil den Rest. Hervorzuheben urtheil fest, daß die Behandlung und Bezahlung der darunter auch die Liedes sollten sie nach Ansicht des Amtsanwalts entschieden" ist, daß die Schneiderei mit 2684 Klagen vertreten Arbeiter in den genannten Etablissements eine durchaus groben Unfug verübt haben, da es nicht jedermanns Sache sei, war. 6816 Klagen wurden wegen rückständigen Lohnes an angem effene(!) war; der verantwortliche Redakteur des angemeffene dieses Lied zu hören. Das Schöffengericht in Reichenbach sprach gestrengt, 4512 mal wurde Entschädigung beansprucht, weil die Blattes, Wilhelm Emmerich, wurde deshalb am aber die Sünder frei. Unternehmer die 14tägige Kündigungsfrist nicht einhielten. 15. Juni 1896 vom Landgericht Elberfeld zu 50 M. Geld= strafe verurtheilt. In seiner Revision gegen das Urtheil rügte der Angeklagte unrichtige Deutung der infriminirten Aeuße rungen. Das Reichsgericht verwarf die Revision.
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- Das Begräbniß des Genossen Eichhorn in Dresden fordert weitere Opfer. Es sind nunmehr auch den Genossinnen Lehmann und Köhler Strafbefehle zugestellt worden, weil sie roth und weiße Schleifen getragen haben sollen, also auch republikanische Abzeichen. Jede soll 30 Mark blechen. In den Strafbefehlen ist ausgerechnet, wie lang und wie breit die Schleifen gewesen. Es sind 4301 Quadratcentimeter, die zusammen 80 M. Strafe fosten.
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Das Loos des alten Arbeiters in der heutigen Gesellschaft. Zu diesem Thema bringt die Münchener Post" einen charakteristischen Beitrag in Gestalt folgender Veröffentlichungen: I. Herr.... y 62 Jahre alt, Werkmeister, hat im Juni und Juli h. a. Gelentrheumatismus durchgemacht. zu später Stunde das Urtheil gesprochen worden. Die erkannten In dem Düsseldorfer Duellprozeß ist am Dienstag Abend Diese Krankheit macht es dringend nöthig, daß Herr..... eine Strafen waren nicht ganz so hoch, wie die vom Staatsanwalt beBade kur in Aibling gebraucht, um die vorhandenen Dis- antragten( siehe unter Depeschen in gestriger Nummer), aber positionen zu beseitigen. Hierzu wird Herr für einen breiwöchentlichen Urlaub dringend empfohlen."( Folgt Unterschrift der Presse in Frage kommen. Der Gerichtshof verurtheilte immerhin insoweit besonders hart, als die angeklagten Vertreter des Arztes.) Freiherrn v. Ehrhardt zu 5 Monaten Festung und 500 m. Festung und 4 Monaten Gefängniß, Hecker zu 9 Monaten Geldsirafe, Premierlieutenant a. D. Rhein zu 4 Monaten Gefängniß und 1 Monat Festung, Redakteur Becker zu 400 Mart Geldstrafe. 200 Mart Geldstrafe, und unsern Parteigenossen Wessel von Hornfeld zu 4 Monaten Gefängniß und der Niederrheinischen Voltstribüne zu 6 Monaten Gefängniß. Hecker wurde gegen 5000 Mart Kaution in Freiheit gelassen. Im Plaidoyer meinte der Staatsanwalt
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ift.
Genosse Franz 3int in Debschwitz bei Gera hat in einer öffentlichen Partei Versammlung, die sich mit der 2otalfrage beschäftigte, das Referat gehabt. Diese Ver- II. München , den 30. Juni 1896. Herrn... sammlung nahm dann eine Resolution an, wonach über das meister, hier. Zu meinem Bedauern sehe ich mich genöthigt, Wert Gasthaus zum Fürstenhof der Boykott verhängt und der über nachdem Sie schon längere Zeit so häufig abgehalten find, Ihren das Trempert'sche Lotal schon früher verhängte Boykott für so dienstlichen Obliegenheiten nachzukommen, und dadurch die lange verlängert wurde, bis der Besitzer seinen Saal unserer Interessen des Geschäfts geschädigt erscheinen, Ihnen hiermit per Partei wieder zur Verfügung stellen werde. Diese Resolution 30. Sept. a. c. zu fündigen. Zudem ich Sie ersuche, hiervon ging aus der Mitte der Versammlung hervor, Zink hat ihr zu gefl. Kenntniß zu nehmen und mir den Empfang dieses zu begestimmt, aber nicht für ihre Annahme gesprochen, dennoch fand stätigen, zeichne hochachtend: p. pa. S. G. Landes, Maihn das Geraer Schöffengericht des Boykotts schuldig und verschinenfabrik. A. 28olff." Wenn es Mode werden sollte, Beamte des Staates wegen urtheilte ihn wegen groben Unfugs" zu 15 M. Geldstrafe oder III.„ Herrn.... von hier wird hiermit bestätigt, daß ihrer amtlichen Krititen Dor die Pistole zu einer Woche Haft. derselbe vom 19. Februar 1867 bis heute( also mehr als einem Vortrage in Schweinfurt , worin er ut. a. die Behandlung me ist er beschäftigt war und sich durch seine Geschicklich nicht mehr im stande, in der vorgeschriebenen Weise seines Amtes Redakteur Genosse Fülle aus Würzburg foll bei 29 Jahre. D. R. ) in meiner Maschinenschlosserei als Wert ordern, dann ist unsere ganze Rechtsordnung aufs schwer ite gefährdet. Ein Richter oder Staatsanwalt wäre alsdann der Redakteure Kauffmann in Hamburg und Rauh in Hannover feit und vielseitigen Kenntnisse in seiner Branche meine während ihrer Gefangenschaft besprach, Gefängnißbeamte, volle Anerkennung und Zufriedenheit erworben. zu walten. Weiter meinte der Staatsanwalt in charakteristischen Gendarmen und Schuhleute mit dem Teufel in einer Person hat. Ebenso kann ich demselben hinsichtlich seiner Führung und Worten: Es ist auch unwahr, daß der Ehrenrath die Herren genannt haben. Er bestritt dies, das Schweinfurter Schöffens feines Charakters nur das beste 3euguiß ausstellen. München , v. Erhardt und v. Kamph zum Duell gezwungen hat, das wäre gericht hielt ihn aber für schuldig und verurtheilte ihn auf grund den 30. September 1896. G. G. Landes." des§ 185 des Strafgesetzbuches zu 10 M. Geldstrafe und den eine strafbare Handlung gewesen. Der Ehrenrath hat ledig IV. Auf ein an die Firma Landes gerichtetes Schreiben lich entschieden: er habe nicht die Ueberzeugung gewinnen üblichen Nebenstrafen. erhielt der Arbeiter- Veteran einen vom 4. Oftober datirten Brief, tönnen, daß Referendar Ewers satisfaktionsunfähig deffen Schlußfäße lauten: Bezüglich. Ihrer Bemerkung betreffs Die Herren waren Offiziere, fie wußten, Pension wissen Sie ja selbst, daß leider in meinem Geschäft ie danach zu thun hatten; fie hatten eine Pensionskasse nicht besteht, die H. G. und M. Landes'sche zu entscheiden, ob sie Offiziere bleiben wollen Ueber den Stand der Lohnbewegung der Lithographen Stiftung hat lediglich den Zweck, franken und erwerbs- oder nicht. Daß Referendar Dr. Ewers sein Ehrenwort ge und Steindrucker Berlins wird uns mitgetheilt, daß außer unfähigen Arbeitern nach Ablauf der 13 wöchigen gesetz- brochen, davon hat die Beweisaufnahme nichts ergeben." den schon früher genannten zirka 30 noch folgende Firmen lichen Kranken Unterstützungsdauer zu Hilfe zu kommen. Hierauf wurde vom Vertheidiger St.-A. Landé entgegnet; bewilligt haben: Glück, Dobrin, Block u. Komp., Schött, Ich bin deshalb zu meinem Bedauern nicht im stande, Ihnen Wenn der Herr Staatsanwalt nur einen Schritt weitergegangen Lewt. 3uzug ist fernzuhalten von den Firmen: eine Pension gewähren zu können. Was Ihre Bemerkung betreffs wäre, dann hätte er sagen können, unsere gesammte Staats Prager u. Loida, Wendisch, Kayenellenbogen, G. Ettler, Matthes, Versprechungen, welche Ihnen von meinem sel. Vater und Rechtsordnung muß aufhören, wenn sich jeder mit Friedberg u. Silberstein, Schäfer u. Scheibe, W. Böhme, Büttner gemacht wurden, betrifft, so kann ich Ihnen nur erklären, daß der Waffe in der Hand selbst Recht schaffen u. Komp., Littauer u. Boysen. weder mir, noch irgend einem meiner Beamten etwas davon tann und nicht genöthigt ist, in der von der Geset bekannt ist, und glaube ich nicht, daß eine Verpflichtung gebung vorgeschriebenen Weise Recht zu suchen. Und vom meinerseits Ihnen gegenüber thatsächlich besteht. Hochachtungsvollſt S. G. Landes." Der Vater dieses Herrn Landes war ultramontaner Reichstags. Abgeordneter; es handelt sich also um ein Reichstags- Abgeordneter; " gut chriftliches" Haus. Dieses selbe fromme Haus leugnet in dürren Worten, daß es verpflichtet wäre, einem Arbeiter, der In Lübeck dauert der Streit des Personals des Thiel' durch 29 jährige geschickte und werthvolle Arbeit zum Blühen des schen Emaille Werkes unverändert fort. Geschäftes sicherlich viel beigetragen hat, im Alter zur Seite zu wollte erfahren haben, daß die Ausständigen Ausschreitungen bestehen, sondern es wirft den Alten wie eine ausgepreßte Bitrone Wahrnehmung berechtigter Interessen nicht zusteht. gangen hätten, der Lübecker Volksbote" erklärt das für unzu auf die Straße. Mögen die katholischen Arbeiter, die jetzt noch dies trifft hier nicht zu. Man kann den Angeklagten nicht darauf treffend; die Streitenden verhielten sich vollständig ruhig. Unser leider in so großer Zahl den gleißenden Worten der Klerifalen verweisen, er hätte sich bei der vorgesetzten Behörde des Ehren Bruderorgan ersucht, den Zuzug von Metallarbeitern aller folgen und deshalb den Anschluß an die selbständige Arbeiter- rathe beschweren fönnen, da ja die vorgesetzte Behörde das Wer Branchen nach Lübeck fernzuhalten. bewegung verfäumen, an dem Schicksal des Münchener Wert- fabren selbst gebilligt hat. Nun tönnte man ja sagen: Was
Gewerkschaftliches.
Alle Arbeiterblätter werden um Abdruck gebeten. Achtung, Tapezirer! Die Lohndifferenzen in der Werkftatt der Gebr. Wasserstradt in Lübeck sind durch Vermittelung der dortigen Ortsverwaltung zu gunsten der Gehilfen beigelegt. Die Berliner Ortsverwaltung des Allgemeinen deutschen
Tapezirer- Vereins.
:
Das Amtsblatt
N
Standpunkte des Angeklagten Weffel war diefer berechtigt, fich über diese Rechtsordnung zu entrüften. Daß der Zweikampf ver stößt, habe ich wohl nicht nöthig, noch des näheren auszu gegen Sitte, Gesez, Religion und Vernunft führen. Der Angeklagte Wessel hat daher vollständig in Wahrung berechtigter Interessen gehandelt, wenn er das Verhalten des Ehrenraths in schärffter Weise angriff. Man könnte einwenden: Es giebt eine Reichsgerichts. Entscheidung, wonach der Presse die
Allein
Gegen die Handwerkervorlage erklärte sich entschieden meisters erkennen, daß der Arbeiter in der Regel thatsächlich fümmert der Ehrenkoder der Offiziere den Angeklagten Wessel, eine öffentliche Metallarbeiter Versammlung verlassen ist, der sich auf das Wohlwollen des Unternehmers er gehört diefen Kreisen nicht an. Allein, es dürfte den Herren in Hannover , wo Metallarbeiter Breder aus Nürnberg verläßt. referirt hatte. Die Versammlung machte es jedem aufgeklärten Kollegen zur Pflicht, dahin zu wirken, daß die Arbeiterorganisationen sich frei entfalten können und nicht durch irgend
Gerichts- Beitung.
bekannt sein, daß in voriger Woche in einem Restaurant in Karlsruhe ein Mechaniker unvorsichtigerweise an den Stuhl eines Offiziers angestoßen hat. Dies hat den Offizier veranlaßt, den Wechaniker auf den Hof zu verfolgen, und obwohl der Mechaniker den Offizier flehentlich um Verzeihung bat, so hat de Offizier den Mechaniker nieders gestochen mit den Worten: ich muß meine Offizier sehre wahren!" Dieser Vorgang beweist, daß
welche gesetzliche Bestimmungen in ihrer Thätigkeit gehemmt Für die Aufseher des Zellengefängnisses Moabit in werden. Pflicht der Kollegen müsse es deshalb sein, sich fämmt auf ministerielle Anordnung ftalt des bisherigen 13stündigen lich dem Metallarbeiter- Berbaude anzuschließen. Dienstes die 10stündige tägliche Dienstzeit probeweise eingeführt Ju Hannover Linden hat Polizeipräsident Graf von worden. Schwerin auch den Mitgliedern der dortigen Verwal- Eine Erinnerung an die Ermordung der Kranken- der Ehrenkoder eine öffentliche Gefahr ist und daß tungsstelle der Zentral- Kranken- und Sterbekasse der 3 immer er schwester Christine Oetting im Krankenhause Bethanien wurde jedermann, der in einer Stadt wohnt, wo sich viele Bewaffnete ( E..) die Abhaltung eines Festes- eines Tanz- durch eine Anklage wegen Untreue und Unterschlagung befinden, in Wahrnehmung berechtigter Interessen handelt, wenn tränzchens- untersagt. Er fönne die Mitglieder der wachgerufen, die gestern den Kutscher Albert 3 ühiste vor die er auf Aufhebung dieses Ehrenkoder hindrängt. Und mögen selbst Bahlstelle als einen Verein oder eine geschlossene Gesellschaft 8. Straftammer des Landgerichts I führte. Am 10. März wurde die höchsten Persönlichkeiten den Ehrenfoder vertheidigen, so bleibt nicht anerkennen, die beabsichtigte Tanzfestlichkeit müsse daher die Krankenschwester Christine Detting, die schon 30 Jahre in er doch ein Sohn auf Sitte, Gesez, Religion und Vers als eine öffentliche angesehen werden, zu welcher polizeiliche Ge- Bethanien thätig war, von dem Stiefbruder des jetzigen Annunft. Man wird daher dem Angeklagten Wessel den Schutz nehmigung erforderlich wäre, die Genehmigung fönne aber nicht geklagten, dem Wirthschaftsarbeiter Hermann Bühlste, mittels des§ 193 des Str.-G.-B. zugestehen müssen. Daß der An ertheilt werden, da ein Bedürfniß zu dergleichen öffentlichen eines Eisenstückes erschlagen. Der Mörder hatte sich unmittelbar geklagte in der Form gefehlt oder daß aus den Umständen die Tanzvergnügungen nicht vorliege". In Hannover kann nun eine nach der That erhängt. Von feiten der in Pommern wohnenden Absicht der Beleidigung hervorgeht, kann in teiner Weise nach Arbeiter Krankenkasse überhaupt kein Vergnügen mehr abhalten. Angehörigen war dem jezigen Angeklagten ein über mehrere gewiesen werden. Ich beantrage daher, den Angeklagten Veranstaltet sie es selbst, so läßt der Polizeipräsident es nicht zu, hundert Mark lautendes Sparkassenbuch des Verstorbenen zu freizusprechen.- Präs.: Herr Staatsanwalt, wollen Sie weil sie als Staffe fich mit Vergnügungen nicht zu beschäftigen gestellt worden; mit dem Auftrage, die zur Beerdigung zc. noth- noch etwas erwidern? Staatsanwalt Dr. Biegner: Ich habe; veranstalten es die Mitglieder, so ist das Vergnügen wendigen Gelder flüssig zu machen. Der Angeklagte hat aber werde dem Herrn Vertheidiger nichts erwidern, da ich grund" öffentlich", es muß polizeiliche Genehmigung eingeholt, und diese das in ihn gesetzte Bertrauen gemißbraucht, indem er mehr säglich nicht für das Publikum spreche.- Bertheidiger giebt's nicht. Wo sollen nun die Arbeiter Hannovers tanzen? Gelder erhob, als zu jenem Zwecke nöthig waren und das Mehr Rechtsanwalt Dr. Landé: Ich muß doch diese Infinuation des Sollen sie vielleicht den Kasinos der höheren Zehntausend bei für sich verbrauchte und außerdem sich durch Versatz des Spar Herrn Staatsanwalts, daß ich für das Publikum gesprochen treten? faffenbuches eine Summe von 40 M. verschaffte. Der Gerichts- hätte, mit Entschiedenheit zurückweisen. Der hohe Gerichtshof Der Streit der Stuckateure in Elberfeld Barmen hof verurtheilte ihn zu 6 Wochen Gefängniß. wird diese Infinuation zu würdigen wissen.( 2 a utes Bravo dauert fort. Die Unternehmer haben in einer Versammlung ein- Unter dem Eindruck der letzten Mordthat stand das Urtheil, im Zuschauerraum.) Präs. Dies Verhalten des stimmig beschlossen, die geforderte Lohnerhöhung nicht zu be welches gestern in einer Verhandlung der 130. Abth. des Schöffen- Publikums ist geradezu unerhört, ich habe keine Worte für ein willigen. Weiter wurde vereinbart, diejenigen Gehilfen, welche gerichts gegen den 17jährigen Arbeitsburschen Georg Bauer solches Verhalten. Nach noch längeren Vertheidigungsreden der an dem Streit betheiligt sind, und ebenso diejenigen, die dafür gefällt wurde. Bauer gehörte einer Rotte von Burschen an, Angeklagten zieht sich der Gerichtshof gegen 10 Uhr abends zur agitirt haben, zu entlassen und vor dem 1. Juni n. Js. nicht welche sich eine zeitlang ein Bergnügen daraus machte, Berathung zurück und erkannte dann auf die mitgetheilten wieder einzustellen. Das heißt, der Beschluß gilt nur, wenn die Damen auf der Straße mit Schwefelsäure zu begießen und da Strafent. Proten teine Leute brauchen. durch ihre Kleider zu verderben. Eine solche Thätigkeit Bauers Die Straffammer in Frankenthal verurtheilte den Bürgerwurde offenbart, nachdem er wegen Diebstahls einer Gans in meister der Gemeinde Oppau, Namens De hus, wegen Unter der Markthalle in Haft genommen worden war. Nachdem er schlagung zu drei Monaten Gefängniß.
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Die graphischen Arbeiter Barmens beschlossen, angesichts des Weihnachtsgeschäftes Lohnforderungen zu stellen.
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