tellt:

habl

DE

Der

ne

bat.

tragt

Iden

mber

ber

ge

Kr. 171.

ble

eben

be

fir

Dir

Ber

ba

tellte

ber

Off

itter,

über

Sabe Dung

babe

Be

oteft

ein

Dom ant Dom

Atte

litil

sche

Ab

epp

fie

urde

Die

ung

Tam

uge

ge

nen

TO"

Der

Don

in

Der

ren

eur

Die

Dat

en

fet

nit

me

2

ng

5

wer

F

10

en

+

*

1,

Beilage zum Berliner Volksblatt.

Mittwoch, den 22. Oktober 1884.

1. Jahrgang.

Die körperliche Büchtigung in der Schule. Dereinst als wohlgebildete und denkende Glieder in den Gesell der große Kant auch hier sagen würde, wenn er heute wieder­

-

Es ist eine alte Streitfrage, ob der Schule das Recht, die thr übergebenen Kinder auch förperlich zu züchtigen, zu- oder abgesprochen werden solle. Die Freunde der Beibehaltung dieses sogenannten Rechtes und ihre Bahl ist in Deutsch­ land   noch ziemlich groß, da sie leider auch wohl noch den größten Theil der Lehrer selbst mit in fich schließt- stüßen stüßen fich theils auf die amtliche Stellung der Lehrer, theils auf die bistorische Ueberlieferung. Prüfen wir furz diese beiden Argu­mente auf ihren wahren Werth. Hinsichtlich des ersten Punttes meint man, in der Schule sei der Lehrer Stellvertreter des Baters und demnach auch im Vollbesitz des Büchtigungsrechtes deffelben; mit dem Eintritt des Kindes in die Schulräume sei es also der Jurisdiktion des Vaters entzogen und der des Lehrers unterstellt.

So schön sich auch diese Begründung auf den ersten Blick ausnehmen mag, bei näherer Betrachtung jedoch fällt fie in fich zusammen. Wenn ein Geschäftsmann durch öftere Ab­wesenheit oder durch eine so große Erweiterung des Geschäftes, daß er nicht mehr im Stande ist, dasselbe allein zu verwalten, fich genöthigt fieht, einen Stellvertreter einzustellen, so über­trägt er demselben bei Uebergabe des neuen Amtes auch nicht etwa zugleich das Recht, mit den ihm anvertrauten Gegen­ständen nun nach eigener Willkür schalten und walten zu fönnen, sondern die Uebernahme der Stellvertretung legt jenem die Pflicht auf, das Geschäft nach bestem Wissen und Gewissen ganz den Wünschen und Ansichten seines Auftraggebers ent­sprechend zu verwalten. Thut er das nicht, so ist er auch kein guter Stellvertreter.

-

Daffelbe Verhältniß findet statt bei allen Beamten, welche besoldet werden, die Interessen des Volkes zu wahren, sei es im Staate, sei es in der Gemeinde. Die Minister als die ersten Beamten im staatlichen Gemeinwesen haben ihre ganz bestimmt begrenzte Rechtssphäre, die sie ohne ausdrückliche Autorisation seitens der Boltsvertretung- ich spreche hier natürlich von fonftitutionellen Staaten ohne Gefahr, in An­flagezustand versezt zu werden, nicht überschreiten dürfen. Nicht anders verhält es sich mit den Gemeindebeamten, von dem ersten Bürgermeister herab bis zu dem niedrigsten Angestellten. Auch die von der Gemeinde berufenen und besoldeten Pre­diger, denen die Pflicht auferlegt ist, die zu ihnen kommenden Gemeindeglieder in intellektueller, moralischer und religiöser Hinsicht zu fördern, beftzten heute durchaus nicht mehr das sonst angemaßte Recht, ihre Auftraggeber von der Kanzel herab oder sonst wo zu beschimpfen, zu verfluchen oder auch mit mehr oder weniger harten Kirchenstrafen zu belegen, wie dies ja hier und da bis zu Anfang dieses Jahrhunderts noch der Fall war. Mit der Pflege der schönen Künste und Wissenschaften hat auch der Geist der Aufklärung und Toleranz, der wahren Hu­manität und höhern Gefüttung bei dem deutschen   Volle Einzug gehalten und eine Menge barbarischer Einrichtungen beseitigt, die unter dem Einflusse schlechter Gesetzgebungen bis in die neue Beit herein üppig fortwucherten.

Kinder zu unterrichten, in alle dem, was ihnen nöthig ist, um schaftstreis der Erwachsenen eintreten zu können; sodann hat er aber auch fortwährend sein Augenmert auf ihre fittliche Ent­wickelung zu richten und fte zu erziehen, daß aus ihnen gute und brave Menschen werden. Die Erziehungsmittel, über welche dabei der Lehrer verfügt, sind der Unterricht, sein fitt­licher Charakter, sowie sein eignes und guter Kameraden Bei­spiel. Insoweit ist der Lehrer der Stellvertreter des Vaters. In Fällen, wo jene Mittel nicht ausreichen und einmal törper­liche Büchtigung nöthig erscheint, hat sich derselbe mit der Fa­milie in Einvernehmen zu seßen. Die Demokratie fordert das im Intereffe der Lehrer, die sie nicht zu Bütteln und Profosen herabgewürdigt sehen möchte, sowie im Interesse der gesammten Voltserziehung, um in der heraufwachsenden Jugend das ficherste Schußmittel gegen alles, was roh und gemein ist, die Bildung des Ehrgefühls, nicht verfümmern zu laffen.

"

Das andere Argument, womit die Freunde der Stock­prügel diese Strafart in der Schule zu rechtfertigen suchen, ist prügel diese Strafart in der Schule zu rechtfertigen suchen, ist historischer Natur. Die alten Griechen und Römer und die Juden haben ihre Kinder auf diese Weise gezüchtigt, warum sollen wir dasselbe nicht auch thun?" rufen uns die Fanatiker der Prügelstrafe zu, und was bleibt uns übrig? Es ist wahr, in Athen   und Sparta   wurden die Knaben, wenn sie nicht ge­horchten, durch Schläge gezüchtigt, und Sokrates sagt: Wenn er gutwillig gehorcht, gut, wo nicht, so suchen ste( Vater und Lehrer) ihn wie ein Holz, das sich geworfen und gebogen hat, wieder gerade zu machen durch Drohungen und Schläge. Ebenso spricht sich der weise Römer Seneca aus: Gute Eltern und Lehrer pflegen ihre fehlenden Kinder anfangs lieb­reich, dann ernster zu ermahnen, im Notfalle auch durch Schläge an ihre Pflichten zu erinnern. Wir sehen aus diesen beiden Stellen, daß bei den Griechen wie bei den Römern die förperliche Büchtigung eines Kindes in Uebereinstimmung der Eltern mit dem Lehrer geschah. Ganz wie wir es wünschen. Wenn dies aber auch damals nicht der Fall' gewesen wäre, wofür man jedoch keinen Beweis herbeizuschaffen vermag, so wäre dies für uns ebensowenig ein bindender Grund, als unsre fleine schwächlichen Kinder auszuseßen oder nach vorgenommenem Oftrazismus unsere ersten Staatsmänner aus dem Lande zu weisen, nur weil dieses die Athener  , jenes die Spartaner zu thun das Recht hatten.

Bei den Juden bestand in früheren Zeiten die körperliche Büchtigung nach talmudischem Recht in der Geißelstrafe. Die Bibel findet dieselbe als bestehend schon vor und regelt fte nach dem Grundsatz der Humanität und der Schonung der Menschen­würde, zugleich aber auch nach dem der Gleichheit vor dem Gesez. Die körperliche Büchtigung der Kinder aber beruhte nur auf dem Recht der Eltern: Wer sein Kind lieb hat, scheuet die Ruthe nicht!

Der denkende Leser findet, daß die Forderung der Demo­fratie: Weg mit dem Prügel aus der Schule! den Aussprüchen der Alten nicht nur nicht widerspricht, sondern mit ihnen in vollster Uebereinstimmung sich befindet. Auch die Gründer der neuen Pädagogik würden in unsern Ruf einstimmen, die Rous­

und Edle glühenden Herzen. Wir wollen nicht etwa der Ver­zärtelung und Schwäche, die man ja so leicht mit Humanität verwechselt, das Wort reden, nein, wir wissen, daß so ein ,, Jagd­hieb" zu gelegener Zeit bei manchem Knaben recht wohl am Blaze ist, dann komme er aber von Vater oder Mutter, wenn fie fich nicht anders zu helfen wissen. In der Klasse vor sämmt

In unseren heutigen wahrhaft tonftitutionellen Staaten hat die oberste Justizverwaltung, ohne durch ausdrückliche Bus seau und Pestalozzi mit ihren so milden, für alles Schöne, Wahre stimmung des Volts durch seine Vertreter bevollmächtigt wor ben zu sein, nicht mehr das Recht, über schwere Verbrecher in den Zuchthäusern die Strafe förperlicher Büchtigung zu ver= hängen. Um so weniger ist demnach die Oberschulbehörde be rechtigt, diese den Menschen entwürdigende Strafart an unsern noch unschuldigen Kindern vollziehen zu lassen. Geradezu tung zu Stettin   unterm 12. Februar 1867 erlassene Verfügung

lichen Kameraden diese Erelution zu vollziehen, schadet dem Be­

straften wie den Zuschauern, stumpft fte ab, macht sie schadenfroh,

in der Schule als Präparierung für den späteren Rafernen­Dienst betrachten. Seit 1848 jedoch sind ja hier die Verhält niffe ganz andere geworden und eine derartige Vorbereitung

und in aufleimenden Fällen zu leiblicher Büchtigung zu schreiten, so sollen sich die Funken von Ehrgefühl. Früher machte man die Prügelstrafe Lehrer dazu feiner andern Mittel bedienen, als bei fleinen Kindern bis zu neun Jahren einer aus dünnen Reisen be­stehenden Ruthe und bei älteren eines biegsamen Stöckchens von der Stärke eines fleinen Fingers(?). Eine Entblößung nicht im mindesten mehr von Nöthen, Ringsum hat man dem des Körpers... wird ein für alle mal hierdurch untersagt. gerichtet werden darf, find der Rücken(?) und das Gesäß." Wir enthalten uns jeder Kritik dieses Erlaffes, ahnen aber die Beranlaffung zu demselben und erkennen daraus, daß auch heute noch der schwarze mittelalterliche Geist noch nicht zur Der Lehrer hat die Aufgabe, zunächst die ihm zugeführten

Rube gekommen ist.

Ein gefesseltes Genie.

( Erzählung nach einer wahren Begebenheit.)

I.

Geist der Humanität und Brüderlichkeit Thor und Thür   ge­öffnet; nur das mit einem Fuß noch im vorigen Jahrhundert stehende Deutſchland   fann ibn nicht begreifen. Holland   und

Belgien  , Frankreich   und die Schweiz   haben den Prügel aus der Schule verbannt und Desterreich, auf daß man deutscher­seits immer noch so mitleidig herabzuschauen gewohnt ist, hat uns auch hierin lange überflügelt und bereits in seinem Schul­gefeß vom Jahre 1869 jede förperliche Büchtigung in der

seinem Stuhle zurück und schlang die Hände hinter seinem Haupte in einander.

Waffer zu malen ist, als wenn man es versuchen würde, eine Seele zu malen," bemerkte er nachdenklich, wie in Bezug

,, Kannst Du mir etwas Geld geben, Karl? Unser Baby auf seine Lektüre. muß Strümpfe haben. Ich fann es unmöglich länger auf­schieben. Wir müssen etwas Anderes entbehren."

Frau Rossiter hatte aus dem Rorbe eben ein Kinder­Kleidchen von Kattun genommen und es betrachtet. Es zeigte mehrere gewaltige Riffe, die wohl andeuteten, daß das kleine welches es getragen, eine ganz besondere Befähigung befizen

neues Bild sein." Und dieses Andere wird natürlich die Leinwand für mein Karl Roffitter gab diese Antwort in finsterem, mürrischem mußte, seine Garderobe zu Schaden zu bringen.

Tene, zog eine zerknütterte Dollarnote aus seiner Tasche und legte fte auf einen Tisch neben seiner Gattin. Dann nahm er das Buch wieder, mit dem er beschäftigt gewesen war und las

weiter.

Es war ein Band von dem englischen Kunstkritiker

Die arme Frau seufzte leicht, als sie ein Bündel mit Flicken von dem Stoffe des Kleidchens aufrollte und vergebens nach einem Restchen von geeigneter Größe suchte.

Was meinst Du, mein Lieber?" fragte sie zerstreut.

Rustin. Seine Gattin würde den Inhalt weder verstanden sagt, eine Seele zu malen. Was für eine grandiose Jdee!

haben, noch hätte sie sich darum gefümmert, ihn zu verstehen. Sie hatte ihren Gatten nicht angesehen, als fie die Bitte that, und fte erwiderte nichts auf die mürrische Art und Weise, mit der er fte erfüllte, sondern neigte fich nur tiefer über ihre

Räbarbeit

meist Rinderkleidern

lichen abgetragenen Kleidungsstüden Neben ihr auf dem Fußboden stand ein Korb mit ärm - und davon nahm fte Stüd für Stüd und befferte fte

mechanisch aus.

-

So faßen die Beiden, Gatte und Gattin, in freudloser schweigfamer Gesellschaft bis tief in die Nacht. Es war in einem fleinen ärmlichen Familienhause in Chicago  .

Alles, was fie umgab, trug den Stempel der Armuth an fich, von dem fadenscheinigen Teppich an bis zu dem ver­blichenen Kleide der jungen Frau. Die Tapete an der Wand war hie und da ausgebeffert worden, und zwar mit einer Ta­pete von anderer Farbe und Beichnung. Das alte Roßbaar

Copba

-

Dinette," fuhr er enthusiastisch fort, hast Du es je versucht, Dir vorzustellen, wie eine Seele aussehen könnte? Ich habe es gethan. Ich hatte einst einen Traum- vor Jahren. vor Jahren. Meine erste Liebe heirathete einen Mann, der sich später als ein Trunkenbold erwies, und ihr brach endlich das Herz. Ich träumte in einer Nacht nach ihrem Tode, daß ich ihren Geist sähe. Der Form nach war es wie eine menschliche Gestalt, aber wie aus einer blauen Flamme bestehend. Es fladerte und behielt doch immer die äußeren Umriffe. Der Geist schien an der Seite ihres Gatten hinzugleiten, und in irgend einer Weise, die von der gewöhnlichen Art des Gedankenaustausches ganz verschieden war, schien dieses überirdische Wesen mir zu fagen: Das ist meine Strafe." D, hätte ich es nur gleich am nächsten Morgen versucht, diese Vision auf die Leinwand zu bringen! Jept ist die Erinnerung zu schwach- es ist zu spät!" Ach, mein Lieber, wie schade!"

seinen Kopf und blickte auf sein Weib.

genügt und hie und da durchgerieben. Ueberrascht von diesem ungewöhnlichen Ausdruck der ein Ueberbleibsel aus besseren Zeiten war ab Be wenigen Bücher Sympathie wendete Roffiter, beffen Augen wären eten, auf einem Gestelle füllten dieses nur halb. Ueberall in dem Bimmer hatten Sorgfalt und Reinlichkeit es vergebens vers fucht, die Armuth minder grell hervortretend zu machen; und mit forgfältig geglättetem Haar, fleckenlosem Halskragen und Manschetten, und über den Korb voll alter zerlumpter Kleider geneigt, erschien wie eine lebendige Illustration zu der ganzen

" D, diese erbärmlichen kleinen Stückchen Stoff. Nicht Eines ist groß genug für den Rig. Ich werde noch erst einige Fliden zusammennähen müffen. Sagteft Du etwas, Sagtest Du etwas, mein Lieber?"

O, nichts von Bedeutung," antwortete Roffiter falt, ent­Seine Gattin bemerkte feinen veränderten Ton, und sah

Heimstätte. Mit bekümmerten Antlig, aber mit flinken Händen täuscht und ärgerlich über die legte Bemerkung.

nähte fie eifrig

-

-Stunde um Stunde.

Endlich warf Rossiter sein Buch weg, lehnte fich auf empor in sein umwölftes Geficht.

Schule aufs strengste untersagt. Weißt du, lieber Leser, was fäme und die dem Ruffen nur noch verwandte, echt deutsche Bucht erblickte? Schäme dich, Vaterland!"

"

( Demokratische Blätter.)

Lokales.

N. Verschwundener Armenkommissionsvorsteher. Das Spurlose Verschwinden eines in der Adalbertstraße wohnenden Armenkommissionsvorstehers, Kaufmann L. hält seit Donnerstag voriger Woche die Bewohner des Südostdistrikts in größter Aufregung. Der Genannte hat sich am legten Donnerstag ohne Angabe wohin aus seiner Wohnung entfernt und ist bis­her weder in dieselbe zurückgekehrt noch sonst trop aller einge leiteten Recherchen zu ermitteln gewesen. Da L., wie später festgestellt worden, sich am Tage vorher Gift verschafft hatte, angeblich um seinen Hund zu tödten, er aber den Hund nicht vergiftet hat, so wird angenommen, daß L. fich selbst ein Leides angethan. Diese lettere Annahme erscheint dadurch noch ge­rechtfertigt, daß nach seinem Verschwinden ganz bedeutende Schulden, man spricht von 154 000 Mart, zur Kenntniß der Behörde gekommen find. Täglich sollen Wechselproteste über Taufende von Matt eingegangen sein. Seitens der Kriminal­polizei find alle Hebel in Bewegung gesezt worden, um den Verbleib des Entschwundenen zu ermitteln. Die laufenden Geschäfte des L. als Armenkommissionsvorsteher sind dem Kaufmann Herrn Gustav Jacobi in der Adalbertstraße 81 bis auf Weiteres übertragen worden. Die weitere Untersuchung schwebt noch.

In der Ruhlsdorfer Mordaffaire haben nunmehr die beiden Mörder, Maschunat und Benne, nachdem sie bei ihrer ersten Bernehmung sich mehrfach in Widersprüche verwickelt haben, ein mit den ermittelten Umständen übereinstimmendes Beständniß abgelegt, so daß die Untersuchung in den nächsten Tagen abgeschloffen werden kann. Hierbei hat sich herausge ftellt, daß die Ergreifung des Mörders Benne nur der glüd lichen Kombination des Berliner   Kriminalkommissars Weien zu banken war. Maschunat, der Anstifter zu der blutigen That, befand sich bis zum 29. September d. J. mit einem Schuh­machergesellen Namens Fischer in dem Krankenhause zu Bernau  , von wo sie an diesem Tage als geheilt entlassen werden konn ten. Beide hatten lein Geld und beschlossen, gemeinschaftlich nach Berpenschleuse zu wandern. Auf dem Wege dorthin machte Maschunat dem Fischer den Vorschlag, die Bauern gutsbefizer Wittwe Büttner in Ruhlsdorf, bei welcher er früher gearbeitet, zu ermorden. Fischer, welchem die Sache zu gefährlich erschien, lehnte anfänglich das Anerbieten ab, ließ fich aber später von Maschunat doch zureden und ging auf den Mordplan ein. Maschunat instruirte nun genau den gewonne nen Komplizen über die Lage des Büttner'schen Grundstücks in Ruhlsdorf, welches, eine Strecke außerhalb des Dorfes liegend, die Ausführung des Verbrechens insofern erleichtere, als niemand aus dem Dorfe etwaiges Geschrei der Frau Bütt­ner hören, oder gar zum Beistande derselben herbeieilen könnte. So waren denn beide bis in die Nähe des Dorfes Berpen­schleuse gekommen, als plößlich Fischer wankelmütig wurde und von der That zurücktrat. Dieser Entschluß war in ihm zur Reife gelommen, als beide in einem Chauffeegraben Rast hiel ten. Maschunat war darüber so aufgebracht, daß Fischer es für gerathen fand, die Wanderung allein fortzusetzen. Er lenkte seine Schritte nach Berpenschleuse, wo er sofort Arbeit fand. Zu Maschunat, der in dem Chauffeegraben liegen geblieben war, gesellie fich bald darauf der ebenfalls auf der Wander­schaft befindliche Schmied Benne. Der raublustige Maschunat machte sofort dem Benne, der ihm bisher völlig fremd war, den Vorschlag, die Wittwe Büttner zu ermorden, und Benne, der ebenfalls abgerissen war und kein Geld besaß, ging sofort auf den Plan ein. Wer uns in den Weg kommt, der kriegt eins auf den Kopf," mit diesen Worten betrat Maschunat in Begleitung des Benne am 30. September Nach mittags 3 Uhr, das Dorf Ruhlsdorf. Am Ausgange ves Dorfes, etwa 50 bis 80 Schritt vom Büttner'schen Gehöft

entfernt, warteten beide erst ab, bis sich der Sohn der Wittwe Büttner mit einem Fuhrwert auf das Feld begeben hatte; dann schritten beide zur That, die nun in der bereits geschil derten Weise ausgeführt wurde, ohne daß die Mörder irgend Jemand dabei störte. Nachdem die alte Frau fich nicht mehr

,, Jch fann Dir nicht helfen, Karl," sagte sie mit einiger Ungeduld. ,, Wir sind so arm, daß ich eben an Lumpen den­fen, von Lumpen sprechen und Lumpen zusammenfliden muß. Ich bebauere es, den Flug Deiner Phantaste gestört zu haben. Ich dachte so eifrig nach, daß ich gar nicht wußte, daß ich laut Sprach."

Nun, es macht nichts. Komm! Du hast diesen Abend gewiß lange genug gearbeitet. Sieh' wie spät es ist!"

Er sagte das mit seiner gewöhnlichen vorbedachten Ges duld und Freundlichkeit. Seine Frau legte ihre Arbeit mit einem leichten unterdrückten Seufzer zusammen und ging zu Bette, um Pläne zu machen, wie fie irgend eine Waffe gegen den schlimmen Feind ihres Haushaltes, die Armuth, finden und gebrauchen könne.

Als es am frühen Morgen dämmerte und noch kaum licht genug war für ihre Arbeit, erwachte sie wie durch Instinkt und erhob sich aus dem Bette. Sie hüllte ein Zuch um ihre Schultern und erneute ihre Thätigkeit, die Kleidchen ihrer Kinder auszubeffern. Als das letzte Stüd fertig war, lehnte fie ihr Haupt an die Wand zurück und dachte über die Aufgaben des begonnenen Tages nach. Dann fleidete sie sich völlig an, tochte auf dem kleinen eisernen Dfen im Bimmer das Frühstück und half nebenbei ihren beiden älteren Kindern beim Anziehen. Es war dabei schwer, ste rubig zu halten, während fte dieselben waschen und ihnen das Haar fämmen mußte.

Still, Mamie! Du wirst den Papa wecken! Frant, sei doch ruhig! Papa und das Baby schlafen noch!"

Einer oder der andere dieser Säße war fast beständig auf thren Lippen.

Aber die bei Weitem schwerste ihrer Morgenpflichten war die Aufgabe, ihren Gatten zu weden. Sie ging an sein Bett und bickte auf den Schlafenden. Er lag da, das Geficht ihr zugewendet mit seinen regelmäßigen, schön geformten Zügen. und feine langen braunen Auger Babe von seinen Wangen von seiner lichten Hautfarbe. Die Schönheit ihres Mannes, auf welche er ſelbſt geringen Werth zu legen schien, war für fie täglich eine Quelle des Vergnügens und des Stolzes. Daß ihre Kinder ihm glichen, war der größte Troft ihres armseligen,

harten Lebens.

Ihr Herz zagte, wie immer, vor dem oft wiederholten Brogramme ihrer Morgenwache, aber fie mußte es thun. Sie legte ihre Hand leicht auf seine Schulter.

Karl! Karl!" fagte sie mit leisem, sanftem Tone.