Einzelbild herunterladen
 

Groben Unfug sollte der Redakteur der Graphischen Presse", Genosse Konrad Müller in Schkeudiß bei Halle a. S., durch Veröffentlichung folgender Notiz begangen haben: Von Lithographen , Steindruckern, Hilssarbeitern und Arbeiterinnen ist zuzug nach Reichenberg fernzu halten, da die Arbeiter und Arbeiterinnen der Firma Stiepel

"

hunderts!) ins Leben getreten, während die Organisation der In Flensburg dauert der Werftarbeiterstreit Der Senat mies bie Rlage ab. Er schloß sich in Berliner Steinfeger, also der Arbeiter, urtundlich bis unverändert fort. Die Schiff au- Gesellschaft hat sich seinerzeit allen Punkten der Entscheidung des Reichsgerichts in Sachen sum Jahre 1732 zurückgreift, und die betreffenden Utensilien darauf berufen, daß sie Leute beschäftige, die nicht so viel ver des Berliner Frauen- Agitationskomitee's an. Ein Verein find zum theil ebenso alt oder sind im Laufe der Jahre von der dienen, wie sie erhalten, also nur aus Pietät angestellt worden wären. sei, führte der Vorsitzende Persius aus, jede dauernde Organisation der Arbeiter für deren gutes Geld beschafft worden. Einer derfelben, ein junger Mann, Müllergeselle von Profession, Vereinigung mehrerer Personen zur Verfolgung eines Allerdings befinden sich darunter auch einige Geschenke einzelner der einige Tage auf der Werft gearbeitet hatte, tam aufs Streitbestimmten gemeinschaftlichen Zweckes unter einer Leitung. Meister. Aber die Frist zur Rückforderung von Gefchenfen beträgt bureau und berichtete uns folgendes: Er sei als Nietenheizer an- Gleichgiltig sei es, wie der Verein zu stande komme, ob durch gefeßlich nur ein halbes Jahr. Und trotz dieser offenkundigen That- gestellt, jedoch als Draufschläger in der Schmiede beschäftigt worden. einen Wahlakt oder sonstwie. Die Voraussetzungen eines Vereins sachen hatte besagter Vorstand den Muth, eine derartige Klage Bei der Lohnzahlung habe man ihm für diese Arbeit nach einem feien bei dem rheinischen Agitationskomitee erf. Ut, dessen Leiter anzuftrengen. Schon aus dieser Thatsache allein erhellt wohl Bohnsatz von 12 Pf. pro Stunde ausgezahlt. Obgleich nun dem der Voifigende sei, der eine Verständigung mit den anderen zur genüge, wie es um die Rechtsanschauungen diefer in ver- jungen Mann begreiflich zu machen versucht wurde, daß so beiden Mitgliedern betreffs der Thätigkeit des Komitees hätte er­autwortlicher Stellung befindlichen Leute bestellt ist. Natürlich horrende Gehälter für ihn und seinesgleichen noch viel zu hoch zielen müssen. Daß es ein politischer Verein sei, daran lasse wurden die Kläger abgewiesen. Damit aber nicht genug, legten feien, war er doch nicht zu bewegen, wieder an den Ort seines sein Zweck, die sozialdemokratische Agitation in Fluß zu erhalten sie gegen dieses Urtheil erster Instanz gar noch Berufung ein! Schaffens zurückzukehren. Wir bedauerten indeß aufrichtig, ihm und ihr neue Kreise zu erschließen, keinen Zweifel. Um diesen Und um ganz sicher zu gehen, fragte man dann auch noch bei nicht helfen zu können. Das Streiffomitee. J. A.: Leesen. Zweck zu erfüllen, habe das Komitee den Aufruf, die Versammlungen den städtischen Behörden um Auskunft an, ob die Steinfeger­Die Freie Vereinigung der Handlungsgehilfen in anzuzeigen, in denen Molkenbuhr sprechen solle, erlassen. Es habe eine Gesellenschaft ein Bestandtheil der Innung gewesen sei oder ist?" Leipzig beschloß, den Vorstand der Orts- Krankenkasse zu er- selbständige Thätigkeit ausgeführt und selber Versammlungen Natürlich konnten die städtischen Behörden auch nichts anderes suchen, die achtstündige Arbeitszeit für die Angestellten der Kaffe einberufen, sei also keine Agentur. Nach seinen Bekannts thun, als den Leuten ihre Unwissenheit abermals- amtlich zu einzuführen. Ferner beschloß man, Protest zu erheben gegen das machungen sei anzunehmen, daß das Komitee auch bei der bescheinigen. vom Verein selbständiger Kaufleute und Fabrikanten" an den Barmer Versammlung und den übrigen Versammlungen Rath gerichtete Erfuchen, zu den zu Meßzeiten und zur Inventur der eigentliche Akteur gewesen sei und der Kläger freigegebenen 13 Sonntagen noch weitere 6 Sonntage hinzuzu- offenbar nur als seine Vertrauensperson gewirkt habe. Was die fügen, an denen die Sonntagsarbeit freigegeben werden solle. Versammlung felbft angehe, so feien Versammlungen im Sinne druckerei von J. Kah die Arbeit eingestellt. In Mannheim hat das Segerpersonal der Handels- des§ 8 des Vereine gefeges nicht nothwendig solche der Mit. glieder eines politischen Vereins, sondern alle Vers sammlungen, die ein Verein veranstaltet, der Die Kutscher Nürnbergs beschlossen, eine Kommission zu wählen, die beim Magiftrat die theilweise Aufhebung oder Ver: bezweckt, politische Gegenstände in Versamm­minderung ber ortspolizeilichen Vorschriften verlangen foll; in aber die aufgelöste Versammlung. Iungen zu erörtern." Eine derartige Vera staltung sei erster Linie soll Aufhebung des Verbotes der Führung der Vereinen noch Komitee's erwähne, dann liege noch kein Grund Wenn§ 8 neben Beitschenschnur gefordert werden; weiter soll der Magistrat vor, im rheinischen Agitationskomitee keinen Verein zu sehen. die Verhängung der Strafen den Lohnverhältnissen der Fuhr­Das Schöffengericht in Schkeudik erkannte auf Frei- leute entsprechend anpassen und der Direktion der Straßen­sprechung. Hiergegen rief der Staatsanwalt den Entscheid des bahn das allzu rasche Fahren mit den Motorwagen verbieten, Landgerichts zu Halle an, das aber ebenfalls ein frei- denn auf das zu rasche Fahren seien die meisten Unglücksfälle sprechendes Urtheil fällte, wobei es davon ausging, daß die zurückzuführen, sowie auch an den meisten Strafen der Fuhr­" Graphische Presse" lediglich ein Organ für die Interessen der leute bei Karombolagen ebenfalls das schnelle Fahren schuld graphischen Arbeiter sei und sich also auf den Kreis dieser sei, da in der Regel nur der Fuhrwertelenker nicht schnell Fachleute beschränke. Der Artikel berühre daher auch nicht genug ausweichen könne und ihm dann die Schuld beigemessen die öffentliche Ordnung der Allgemeinheit und beschränke werde. fich auf die Ertheilung von Verhaltungsmaßregeln an jenen ab­In der Versammlung, die dies beschloß, meldeten 65 Rutscher geschlossenen Personenkreis; die blos denkbaren mittel- ihren Beitritt zum Verband der Hilfsarbeiter des Handels- und baren Wirkungen kämen daneben nicht in betracht. Als solche Transportgewerbes an. müßte es angefehen werden, wenn durch den Artikel neben der Firma Stiepel auch andere Gewerbetreibende in mehr oder weniger weiten Kreisen in Unruhe versetzt worden seien, wofür auch nicht der geringste Anhalt vorliege. Die in der Beunruhigung der Firma Stiepel liegende mittelbare Wirkung des Artikels erstrecke sich nur auf einen einzelnen Gewerbetreibenden.

wegen Maßregelung der Vertrauensmänner die Arbeit einstellten. Unterstützung dringend nothwendig; Sendungen erbitten an Anton Lippert, Tran, Kulmerstraße 272 in Teplit, zu senden. Sämmtliche Arbeiter blätter werden um Veröffentlichung dieses ersucht."

Gegen dieses Urtheil des Landgerichts legte der Staats anwalt Revision beim Oberlandesgericht zu Naumburg ein, wobei er Verletzung des§ 266 der Str.-P. D. und des § 360, 11 des Str.-G.-B. rügte. Die Meinung des Landgerichts, daß durch den fraglichen Aufruf nur die graphischen Arbeiter und die Firma Stiepel , nicht aber andere Personen, ins­besondere Gewerbetreibende in mehr oder weniger weiten Kreisen, also das Publikum als solches, in Unruhe ver. febt sei, beruhe nicht auf einer thatsächlichen Prüfung der fonfreten Sachlage, sondern auf der Erwägung, daß die Berüc sichtigung solcher an sich denkbarer mittelbarer Wirkungen des Aufrufs über die begrifflichen Grenzen des groben Unfugs hinaus­gehen würde. Diese Rechtsansicht stehe mit dem Begriffe des groben Unfugs in Widerspruch.

"

=

Warum erklären sie nicht furzweg: wenn Versammlungen von Was sich doch unsere Juristen für zweckloses Kopfweh machen. Sozialdemokraten ausgehen, so find denselben alle denkbaren warum erklären sie nicht furzweg: wenn Versammlungen von Echwierigkeiten zu bereiten. Versammlungen anderer Parteien find ungesc oren zu lassen. Ein solcher Ausspruch deckte sich mit der geübten Praxis und er wäre wenigstens allgemein ver­

ständlich.

und

Tellersammlungen in Versammlungen find nach einer erneuten Entscheidung des Landgerichts II, sofern dieselben nur den Zweck haben, die Unkosten der Versammlung zu decken, nicht verboten. Am 26. April und 1. Mai fanden in Die rothe Fahne. Der Verwaltung des Gewerkschafts- Rigdorf öffentliche Versammlungen statt, in denen je eine Gasthauses Zum Hirsch" in Stuttgart wurde bekanntlich Tellersammlung stattfand. Die überwachenden Beamten beschlag­seitens des dortigen Stadtpolizei- Amts das Aushängen einer nahmten theils das bereits gesammelte Geld, theils inhibirten rothen Fahne bei festlichen Anlässen, Maifeier, Landesversamm fie die Fortsetzung der Sammlung. Das Schöffengericht zu lung der Sozialdemokraten Württembergs 2c. verboten, worauf Nixdorf verurtheilte die Einberufer Lindemann die Verwaltung gegen diese Verfügung Beschwerde einlegte. Die Re Berau wegen dieser Sammlungen, welche im Sinne der tönigl. Kreisregierung hat nun diese Beschwerde als unberechtigt Regierungsverordnung vom 7. Januar 1891 als Rolletten" an verworfen; die Verwaltung will sich an den Landtag wenden, gefehen wurden, für welche die Genehmigung des Oberpräsidenten um eine Entscheidung herbeizuführen, ob das Aushängen einer erforderlich ist, zu je 30 M. Geldstrafe. Die vierte Straftammer rothen Fahne nicht die gleiche Berechtigung hat, wie die Fahne am Landgericht II hob gestern das schöffengerichtliche Urtheil auf in Reichs- oder Landesfarben. und sprach die Angeklagteu von Strafe und Koften frei. Das Landgericht und das Rammergericht habe wiederholt die an gezogene Regierungsverordnung für ungiltig erklärt. Es sei zwar später, am 3. Auguft 1892, eine zweite Verordnung erlassen worden, diese beziehe sich jedoch nur auf Haus- 2c. Kollekten, welche der Genehmigung des Oberpräsidenten bedürfen. Dazu gehören aber die Tellersammlungen nicht, welche zur Deckung der Versammlungstoften dienen.

Eine Vortragstour durch Württemberg hat auf Ein­ladung des Vorstandes der Vereinigten Gewerkschaften Stuttgarts Genosse Manfred Wittich aus Leipzig begonnen.

Ju Wien befindet sich das gesammte Personal der Albumfabrik von Beh wegen Lohndifferenzen im Ausstand. Vor Zuzug wird gewarnt.

Gerichts- Beifung.

Die Arbeiter und Arbeiterinnen der Floridsdorfer Jutespinnerei beschlossen nach fünftägigem Ausstand ein­Ein pflichtvergeffener Beamter ftand gestern in der stimmig, die Arbeit wieder aufzunehmen, nachdem ihnen von der Person des Posthilfsboten Wilhelm Gröning vor der ersten Das Oberlandesgericht erklärte die Revision für be Direktion eine Arbeitszeitverkürzung von einer halben Stunde Etraffammer des Landgerichts 1. Der Angeklagte war in der gründet und verwies die Sache an das Hallische Landgericht am Sonnabend und das Unterbleiben von Maßregelungen der Backetannahme des Hauptpoftamts in der Oranienburgerstraße zurück, weil es nicht darauf ankomme, an welche Personen Streitenden zugesichert worden war. angestellt. Es gehörte zu seinen Obliegenheiten, die eingegangenen und Personenkreise der Artikel sich zunächst richtet, welche stand noch fort, da die Direktion feine andere Zusicherung als fortiren. Im Laufe des verflossenen Winters und in diesem In der Jutespinnerei in Simmering dauert ber Aus. Packete nach den verschiedenen Himmelsrichtungen der Stadt zu Personen er zu einem Berhalten auffordert, sondern darauf, die machte, daß niemand gemaßregelt werden solle. welche Personen vermuthlich von seinem Inhalte Frühjahre liefen auffallend viele Anzeigen ein, weil aufgegebene Kenntniß erhalten werden und auf welche er einwirken wird. Internationales Buchdruckersekretariat in Bern . Das Packete die Adressaten nicht erreicht hatten. Die Er Daß bei Beantwortung der Frage, ob hiernach auf das Publikum Zentralfomitee des schweizerischen Typographenbundes hat als mittelungen führten dahin, daß die Packete in dem eine Einwirkung ausgeübt werde, die Verbreitung, welche der Nachfolger Steinmann's den Genossen Siebmann in Bern vorgenannten Postamt abhanden gekommen sein mußten. Artikel infolge seiner Veröffentlichung in der Graphischen zum internationalen Buchdruckersekretär gewählt. Der Verdacht lenkte sich auf den Angeklagten, weil er sich Presse" erhält, und der Leserkreis dieser Zeitung von wesentlicher Ju Zürich haben am Montag Morgen 30 Zelephon auffallend lange in dem Raum aufzuhalten pflegte, wo er die thatsächlicher Bedeutung ist, ist unbedenklich. Diese Verbreitung arbeiter die Arbeit eingestellt, weil ihnen die verlangte Er- Sortirung der Packete vorzunehmen hatte. Es wurde ferner hat aber nichts zu thun mit dem Umfange desjenigen Personen höhung des nur 3,30 Franks betragenden Tagelohnes verringert ermittelt, daß Gröning, obgleich er verheirathet war, mit einer freises, an welchen die in dem Artikel enthaltene Aufforderung wurde. Nur zwei arbeiteten weiter. Wittwe ein Verhältniß unterhielt, bei der er sich als höherer gerichtet ist. Das Berufungsgericht sagt, es sei nicht der geringste Postbeamter mit entsprechendem Gehalt eingeführt hatte. Auch Anhalt dafür geboten, daß Gewerbetreibende in Unruhe versett feine sonstige Lebensweise war mit seinem Einkommen nicht in feien. Darauf kommt es überhaupt nicht an, sondern lediglich Einklang zu bringen. Man schritt in Abwesenheit des Ange­darauf, ob der Artikel infolge seiner Veröffentlichung in der Ein Agitationskomitee von drei Personen als politi- tlagten zur Durchsuchung seiner Wohnung. Hierbei wurden wohl " Graph. Presse", mit Rücksicht auf die Verbreitung des Blattes scher Verein. Ein interessanter Rechtsstreit, der zwischen gegen 200 Gegenstände gefunden, welche aus verschwundenen und seinen Leserkreis geeignet war, das Publikum" zu be- unserem Parteigenossen Salzberg in Barmen und dem Packeten herrührten. Ein auf dem Ofen stehender großer Kasten unruhigen. Es bedarf fonach der erneuten Prüfung des Rechts- Oberpräsidenten der Rheinproving schwebte, ist jetzt vom Ober- enthielt ein förmliches Waarenlager. Gröning wurde in Haft verhältnisses nach diesen Gesichtspunkten." verwaltungsgericht erledigt worden. Genosse Salzberg genommen und da nicht angenommen werden konnte, daß seine Das Landgericht hat nun in seiner zweiten Verhandlung hatte zum 13. August 1895 nach dem Zentralhotel in Barmen Ehefrau von dem Treiben keine Renntniß gehabt, wurde auch sie abermals ein freisprechendes Urtheil gefällt. Die Staatsanwalt eine Boltsversammlung einberufen, zu welcher sich auch etwa wegen Heblerei unter Anklage gestellt. Beide Angeklagten, welche schaft legte zwar wieder Revision ein, hat aber diese zurück- 100 Frauen einfanden. Der anwesende Polizeikommissar er- von den Rechtsanwälten Dr. Schwindt und Leonh. Friedmann gezogen. Es bleibt also bei der Freisprechung. ließ die Aufforderung, die Frauen zu entfernen; als dies vertheidigt wurden, wurden durch die Beweisaufnahme überführt Zu dieser Angelegenheit möchten wir noch bemerken, daß nicht geschah, wurde die Versammlung aufgelöst. Die Polizei- und Gröning zu zwei Jahren Zuchthaus, seine Ehefrau das erste Urtheil des Landgerichts betreffs seiner Begründung Berwaltung von Barmen erklärte demnächst auf Vorstellung zu einem Monat Gefängniß verurtheilt. der Arbeiterbewegung nicht sonderlich von Nußen gewesen wäre Salzberg's die Auflösung für berechtigt, und weitere Beschwerden Konflikt mit Schuhlenten. Wegen wissentlich falscher An­insofern, als danach nur die Fachpresse ein Recht hätte, vor beim Regierungspräsidenten und Oberpräsidenten hatten den schuldigung stand gestern der Schneider Gustav opp vor Zuzug zu warnen, nicht aber andere Blätter. In dieser Be- selben Erfolg. Der Bescheid des letzteren wurde damit begründet, der vierten Strafkammer des Landgerichts I . An einem Juli­ziehung tommt das Urtheil des Oberlandesgerichts der daß die Versammlung von dem dreigliedrigen rheinischen tage hatte im Lotale Sanssouci" in der Rottbuserstraße Arbeiterbewegung mehr zu statten, denn es macht hinsichtlich Agitationskomitee veranstaltet worden sei, das als politischer eine Schneiderversammlung" stattgefunden. Nach Schluß derselben tage hatte im Lotale Sanssouci" in der Kottbuserstraße der Presse keinen Unterschied. Da viele Gewerkschaften fein Verein angesehen werden müßte; auf die Versamm eigenes Blatt haben, ist das von nicht zu unterschäßendem Werthe. lung selbst fände deshalb der§ 8 des Vereinsgesetzes An- sammelten sich Gruppen auf der Straße an, welche das Gehörte In Brandenburg haben die Lithographen und wendung, wonach an den Versammlungen und Sitzungen politi- noch besprachen, so daß Schußleute zum Weitergehen aufforderten. Steindrucker der Firma Berliner Kunstdruckerei und Wer- fcher Vereine Frauen nicht theilnehmen dürften.- Salzberg erhob Dies begegnete auch dem Angeklagten, welcher mit anderen Per­Ver- scher sonen auf dem Bürgersteig stand. Er weigerte sich, Folge zu lagsanstalt vorm. Kaufmann folgende Forderungen erfüllt be- nunmehr die Klage gegen den Oberpräsidenten und machte vornehmlich fonen auf dem Bürgersteig stand. Er weigerte fich, Folge zu kommen: 9/ 2ftündige Arbeitszeit, 25 Pf. Zuschlag für Ueber- geltend, daß er einzig und allein der Veranstalter der Verleisten und wurde mit Gewalt zur Wache gebracht. Nach einiger sammlung gewesen sei, die Einberufung, Anmeldung u. f. 1. Seit richtete Jopp an die Behörde des Schutzmanns, der seine ftunden, Regelung des Lehrlingswesens und eine Lohnaufbefferung besorgt habe, und daß auch nicht eines der Mitglieder des Arretirung bewirkt, eine Anzeige, wonach er den Beamten des

des Hilfspersonals.

"

In der Klagebeantwortung nahm der Ober

genannten Komitees an diesen Handlungen theilgenommen hätte. Bergehens im Amte beschuldigte. Der Schuhmann habe ihm In Lübeck find am Streit auf dem Thiel'schen Das Komitee habe lediglich den Referenten in der Person des ohne Veranlaffung einen Schlag ins Gesicht veriezt, daß ihm die Emaillirwerke genau gerechnet 324 Personen betheiligt, Abgeordneten Molkenbuhr für diese, wie für eine Reihe Bigarre aus dem Munde und der Hut vom Kopfe geflogen sei. worunter 297 organisirte. 210 Personen find verheirathet, 14 sind anderer Versammlungen im Rheinlande, besorgt. Als der Angeklagte dann zur Wache gebracht worden sei, habe Wittwen; zusammen haben diese 418 Kinder zu ernähren. Die er von den Beamten Faustschläge gegen Kopf und Rücken Streifenden gehören folgenden Verbänden an: 1. Fabritarbeiter präsident bezug auf mehrere Veröffentlichungen des rheini - erhalten. Während der Angeklagte diese Behauptungen im Verband 233( 167 find verheirathet, 79 ledig und 14 Wittwen); fchen Agitationskomitees in der Elberfelder Freien Presse", Termine aufrecht hielt, wurden sie von den Schuhleuten als un­auf den Metallarbeiter- Verband kommen 56 Arbeiter, davon find worunter sich ein Aufruf befindet, der ungefähr folgenden In­wahr und erfunden bezeichnet. Daß die von dem An­36 verheirathet und 20 ledig; dem Holzarbeiter- Verband gehört halt hat:" Im Monat Auguſt( 1895) foll wieder eine größere gelagten geschilderten Borgänge auf der Straße der 1 verheiratheter Arbeiter mit 3 Kindern an, dem Bauarbeiter: Agitationstour unternommen werden, und zwar hat sich dazu hof daraus, weil selbst die Entlastungszeugen von einem befferes Wissen aufgestellt waren, entnahm der Gerichts­Verband 1 verheiratheter Arbeiter mit 2 Kindern, dem Schmiede- Genosse Moltenbuhr bereit erklärt. Die Genossen des Verband 5 Arbeiter, davon 4 verheirathet( 10 Kinder) und 1 ledig; Rheinlandes werden ersucht, darauf bezug zu nehmen und dem brutalen Vorgehen des Beamten nichts gesehen hatten. Dagegen dem Flußschiffer- Verband 1 verheiratheter mit 1 Kind. Romitee rechtzeitig anzuzeigen, wo Versammlungen beabsichtigt die Treppe zum Bolizeibureau hinauf geschleift wurde, geglaubt wurde die Möglichkeit zugegeben, daß der Angeklagte, welcher Der Streit dauert fort, Zuzug ist deshalb streng fernzuhalten. find, damit die Tour planmäßig organisirt werden kann."- Die Firma weigert sich, mit dem Komitee der Streifenden zu In einer späteren Nummer der Zeitung wurde dann über die babe, Fauftschläge erhalten zu haben. Der Gerichtshof ermäßigte verhandeln, da dieselben entlassen" seien. Zuſchriften sind zu Agitationstour referirt; das Referat war unterzeichnet Das deshalb das vom Staatsanwalt beantragte Strafmaß von sechs richten an H. Schweizer in Lübeck , Lederstr. 3; Geldsendungen rheinische Agitationsfomitee." Der Oberpräsident führte" nun Monaten auf zwei Monate Gefängniß. an Ernst Bendfeldt, Lederstr. 3. aus, die in Frage stehende Versammlung habe planmäßig zu den Aus Straßburg i. E. berichtet die Frankf. 3tg.": Der Ueber den Stand des Maurerftreiks in Stettin ist zu vom Agitationskomitee angeregten gehört und Salzberg fei nur frühere Rechtsanwalt Dr. Spaltenstein wurde von der berichten: Von den 1165 Maurern am Orte arbeiten 730 zu den als eine Person anzusehen, die die Absichten des Komitees ausgeführt Strajtammer wegen Untreue und Unterschlagung ihm anvertrauter neuen Bedingungen. 10 Bauten ruhen vollständig( 175 Maurer), habe. Im übrigen wiederholte der Beklagte, was in dem Be- Gelder in Höhe von 5000 M. zu einem Jahr Gefängniß auf 7 Bauten wird zu den alten Bedingungen gearbeitet schwerdebescheide gesagt worden war. verurtheilt. ( 60 Maurer ). Von den Streitenden sind 96 ledig und 64 ver- Im Termin vor dem I. Senat des Ober- Berwaltungsgerichts Heirathet; lettere haben insgesammt 118 Rinder. Der Zuzug am 20. Oktober vertrat Rechtsanwalt Dr. Herzfeld den fremder Maurer beziffert sich auf 30, diese sind aber wieder ab- Kläger . Er fagte unter anderem, daß gegen die Annahme des Depelchen und lehte Nachrichten. gereist. Außerdem sind noch 40 Stettiner Maurer abgereift, Beklagten , Kläger hätte als Bevollmächtigter des Agitations­meistentheils verheirathet. komitees gehandelt, schon der Umstand spreche, daß Salzberg Petersburg, 22. Oktober. ( W. T. B.) Nach hier ein­Die Unternehmer haben eine Erklärung erlassen, worin sie dem Komitee teinerlei Rechenschaft abzulegen hatte und getroffenen Meldungen ist der Marktflecken Kurow( Gouvernement androhen, für dies Jahr auf sämmtlichen Arbeitsstätten den Be- eine solche auch nicht abgelegt habe. Das Agitations: Lublin ) fast vollständig niedergebrannt. 3000 Einwohner sind trieb einzustellen und alle diejenigen Maurer, die sich an einem fomitee sei mit einer Agentur einer Agentur zu vergleichen, es sei obdachlos. planmäßigen Vorgehen gegen uns direkt oder indirekt betheiligt gewissermaßen eine Agentur zur Besorgung von Rednern Sofia , 22. Oktober, abends 7 Uhr 30 Min.( W. T. B.) In haben, dauernd von unseren Bauplägen auszuschließen". Be- und Schriften. Ferner bestritt Dr. Herzfeld, daß das Komitee einem soeben unter Vorsitz des Fürsten abgehaltenen Minister­fanntlich wird die Suppe nie so heiß gegessen, als sie ge- überhaupt ein Verein sei und führte aus, daß demselben alle rath gab Fürst Ferdinand auf Verlangen des Ministerpräsidenten focht ist. Merkmale eines Vereins fehlen. Stoilow seine Zustimmung zur Auflösung der Sobranje. Verantwortlicher Redakteur: Auguft Jacobey in Berlin . Für den Inseratentheil verantwortlich: Th. Glocke in Berliu. Druck und Verlag von Mag Bading in Berlin . Hierzu 2 Beilagen.