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21.

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Nr. 180.

Sonnabend, 1 November 1884.

1. Jahrg.

Berliner Volksblatt.

Organ für die die Interessen der Arbeiter.

Das ,, Berliner Bellsblatt

95

geist täglich Morgens außer nag Sonus und Feftiagen. Abonnementspreis für Berlin fed in's Saus vierteljährlich 3 Mart, monatli 1 Mart, wöchentlich 25 Pf. Einzelne Rammen. Beflabonnement pro Duartal 3 Mart.( Eingetragen im VII. Nach trage der Boflzeitungspreisliste unter Rr. 719a.)

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von 2 Mart entgegen.

Bur Braunschweiger Frage. Ueber die rechtliche, namentlich die landesstaatsrechtliche Seite der Braunschweiger Successions- Frage find so zahlreiche irrige Ansichten laut geworden, daß eine Darlegung der bezüglichen Bestimmungen der Braun­schweigischen Verfassung zu richtiger Beurtheilung geboten

erscheint.

Nach dem Landesverfassungs- Gesetze, der neuen Land­schaftsordnung für das Herzogthum Braunschweig vom 12. Oftober 1832 fann es feinem Zweifel unterliegen, daß nach dem Aussterben der Herzoglich Braunschweig- Wolfen­büttelschen Linie die frühere Königlich Braunschweig- Lüne­burgische Linie die allein successionsberechtigte ist. Der§ 12 ber neuen Landschaftsordnung lautet:

Die Regierung wird vererbt in dem fürstl. Gesammt hause Braunschweig- Lüneburg nach der Linealerbfolge und dem Rechte der Erstgeburt, und zwar zunächst in dem Mannsstamme aus rechtmäßiger, ebenbürtiger und haus­gefeßlicher Ehe.

Erlischt der Mannsstamm des fürstl. Gesammthauses, fo geht die Regierung auf die weibliche Linie nach gleichen so Grundsäßen über.

Die Braunschweigische Landesversammlung hat deshalb in der einstimmig angenommenen Adresse an den Regent­fchaftsrath mit vollem Rechte erklärt, daß das Landesrecht bezüglich der Ordnung der Thronfolge an sich flar sei.

Ueber den Antritt der Regierung bestimmt der§ 4 der neuen Landschaftsordnung Folgendes:

Der Landesfürst wird in dem Patente, durch welches er feinen Regierungsantritt verkündet und die allgemeine Sulbigung anordnet, zugleich bei seinem fürstlichen Worte versichern, daß er die Landesverfassung in allen ihren Be­timmungen beobachten, aufrecht erhalten und beschützen

wolle.

Nachbruc verboten.]

19

Feuilleton. Isaura.

Eine Erzählung aus dem südlichen Frankreich .

-

( Schluß.)

Bu jener Beit hatte der Graf dem Manne, den er als auverlässig fannte, das Kind übergeben, ihn schwören lassen, es aus dem Lande zu bringen, sobald es ein paar Jahre älter fei, und draußen aufziehen zu lassen, wozu er ihm reichlich Geld schicken würde, ihm seine Abkunft nie zu entdecken und feinem Menschen wenn es aber erwachsen sei, es wieder in das Land zu holen; bis dahin werde auch er, der jetzt eine weite Bilgerfahrt zu unternehmen gesonnen sei, zurückkehren und über das weitere Geschid des Kindes bestimmen. Burüd­gelehrt war er wohl, aber nur um in stiller Abgeschiedenheit Don der Welt, im strengsten Sinne der Drdensregel, der er fich unterworfen hatte, sein Verbrechen zu büßen. Reinem Menschen vertraute er fich an, kam selten in die Nähe bewohnter Drte und hatte von Seelenqual und Krankheit sich dermaßen verändert, daß selbst seine Waffenbrüder in dem schwachen Ere miten der Felshöhle, mit dem verheerten Antlige und dem langen, weißen Barte nie den mannhaften Grafen von Briançon wieber erkannt hätten. Er wollte auch unerkannt bleiben und nur auf heimischem Boden Buße thun und sterben er sein Entellind gesegnet haben würde. Das war geschehen Wie nun Alles sich noch zum Guten lenken werde, das besprachen die beiden Alten auch der Dauphin könne sein Rind nur mit Freuden einem so trefflichen Herrn, wie Mont Aynard, zur Gemahlin geben, und für die arme Mutter, die wunderbar erhalten in die Heimath zurückgekommen, sei es immer am besten, im stillen Kloster die Herzensruhe zu suchen; verzeiben werde fte Allen, die ihr Leides gethan: Friede und Versöhnung werde Alle umschließen. Gewiß

am Dreifönigstage zu Saffenage.

rufen fte noch."

-

wenn

Ich wollte jegt gern dabei sein," sagte Royan. ir wär's lieber, ste ließen mich wieder gehen," ent­gegnete der Thurmwart. Es liegt mir in den Gliedern Sabette war recht schlimm wieder einmal. Wird Deine Frau

auch gekommen sein?"

-

,, Nun, ich denk's doch," sagte Noyan. Du mußt aber

Geduld haben, Schwager."

Dies durch die Landesverfassung vorgeschriebene Patent hat der Herzog von Cumberland erlassen und dadurch seinen Willen, von seinem Thronfolge- Rechte Gebrauch zu machen, fundgegeben. Eine andere Art der Manifestation war ihm nicht möglich, da er sich nicht thatsächlich in den Besitz der Regierung sehen konnte und die von der Verfassung be­stimmte Form beobachten mußte.

So weit die Bestimmungen des Landesstaatsrechtes, welche auch durch das Gesez vom 16. Februar 1879, die welche auch durch das Gesetz vom 16. Februar 1879, die provisorische Ordnung der Regierungsverhältnisse bei einer Thronerledigung betreffend, nicht abgeändert sind. Die Thronfolge- Ordnung ist an sich durch dies Gesek gar nicht berührt. Es sind nur provisorische Anordnungen für den Fall getroffen, daß der landesverfassungsmäßig berechtigte Thronfolger an der Ausübung der Regierung behindert ist.

Die weitere Frage, ob der Herzog von Cumberland zur Regierung in Braunschweig zuzulassen sei, ist keine Rechts­frage, fondern eine Frage der Politik. Zwar kann dem Bundesrath das Recht nicht bestritten werden, die Legitima­lion seiner Mitglieder zu prüfen. Aber wie weit er dabei die innerstaatlichen, landesverfassungsmäßigen Punkte zu prüfen und zu entscheiden hat, ist eine zweifelhafte und fchwierige Frage von weittragender Bedeutung für das Ver hältniß der Einzelstaaten zum Reiche. Man denke nur an die Regentschaft des jetzigen Kaisers und an die vielen Zweifel, zu denen die betreffenden Bestimmungen der preußi­schen Verfassung damals Anlaß gaben. Wollen die preußi­ſchen Regierungs- Faktoren in einem solchen Falle dem Bun­desrath oder dem Reichstage die entscheidende Stimme ein räumen? Und auch dann, wenn die maßgeben Faktoren des Einzelstaates über die Entscheidung einig sind?

Also nur politische, keine Rechtsgründe können für die Entscheidung der Frage, ob der Herzog von Cumberland zur Thronfolge zugelassen werden kann oder nicht, in Betracht tommen. Der Herzog hat die Neugestaltung des deutschen Reichs nicht anerkannt, er hat seine Ansprüche auf Hannover beim Ableben seines Vaters aufrecht erhalten

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bas konnte

ohne Zweifel einen Grund abgeben, ihm für jetzt oder für immer aus politischen Rücksichten den Regierungsantritt zu versagen.

In seinem Patent hat er jedoch ein Mehreres erklärt, als die braunschweigische Verfassung forderte. Er hat nicht blos die Landes-, sondern auch die Reichsverfassung ausdrück­lich anerkannt und zu befolgen gelobt. Er hat dies dem deutschen Kaiser als solchem zur Anzeige gebracht. Darin ist unzweifelhaft eine Anerkennung des deutschen Reiches in feinem jetzigen Bestande und mit seiner jegigen Verfassung feinem jezigen Bestande und mit seiner jeßigen Verfassung enthalten, und diese Anerkennung ist sowohl dem deutschen Kaiser, wie dem Lande Braunschweig gegenüber abgegeben. Die Frage ist nach der Frankfurter Zeitung "-dem­

,, Ja, Geduld! Sie steckt mir einmal das alte Nest über'm Kopfe an," erwiderte der Thürmer. Sie weiß ja gar nicht mehr, was sie thut."

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Meine Frau wird noch am besten mit ihr fertig, wenn fie ihre böse Stunde hat," sagte Royan . Sei nur ruhig, fte fret wird schon bei ihr sein. Du mußt Dich d'rein finden lich wird so was schlimmer mit den Jahren, und sie hat scheußlich ausstehen müssen."

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,, Und wer hat's befohlen?" fragte der Thurmwart grimmig.

Befohlen hat's der Prinz nicht, aber freilich hat er's ge­schehen laffen, und ich weiß schon, wem's eine Freude war, daß er's ausführen konnte!" verseßte Royan . Nun, ich denke, es wird dem gestrengen Herrn Schaumeister schon einmal heim tommen: ich habe so einen Vogel pfeifen hören."

Darin hatte er Recht. In den Schreiben, welche der Graf von Dettingen bem Hammermeister mitgegeben hatte, waren die furchtbarsten Anklagen wider Fucigny enthalten: Thatsachen, deren eine hinreichend war, sein Haupt auf den Blod zu legen. Der Kaiser hatte durch die Gewandtheit feines treuen Rathes vollgültige Beweise erhalten, welche Verbindungen die Partei, zu deren Häuptern auch Fu cigny gehörte, insgeheim mit Frankreich pflog; von Fucigny namentlich lag es vor, daß er sogar vom Tode seines Herrn gesprochen und für diesen Fall den Plan eingeleitet hatte, dessen Knaben der damals noch lebte- vom Throne auszuschließen! Diese Beweise erwarteten den Grafen von Dettingen, als er des Reiches Boden wieder betrat, im Waadtlande, und er er­hielt mit ihnen zugleich die Ermächtigung, fie durch sichere Hand dem Dauphin oder nach seinem Ermessen dem bisherigen Regenten zugehen zu laffen. Welchen sicheren Ueberbringer hätte er wählen können, als den Boten, den ihm der Herr von Mont Aynard als den zuverlässigsten Mann mitgegeben hatte? Und der Erzbischof von Lyon während die Hoch­fluth erregter Gefühle noch die Andern umfangen hielt, so daß die Welt für sie todt war der Erzbischof hatte sich still zurückgezogen und las mit forgenschwerer Stirn die verhäng­nisvollen Papiere. Fucigny war verloren.

-

Wer ihn jest gewarnt hätte, ihn und seinen schlauen Ge schäftsträger! Wie schnell würden Beide aus den Bergen zur fernen Rhone geflüchtet sein, um deren Flut zwischen sich und die Gefahr zu legen in Frankreich wären sie dann ficher gewesen. Aber wenn auch der flintste Bote nach ihnen aus­geschickt worden wäre, er hätte sie nicht mehr retten können,

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nach jetzt die: genügt diese Anerkennung oder muß noch ein ausdrücklicher Verzicht auf Hannover gefordert werden? Ober ist das ganze Verhalten des Herzogs ein derartiges gewesen, daß trotz der jetzigen Anerkennung des deutschen Reichs seine Aufnahme in die Reihe der deutschen Bundesfürsten als un­zuläffig oder unzweckmäßig erscheint? Die Art und Weise, wie und von welchen Faktoren diese Frage entschieden wird, die Abgrenzung der Kompetenz zwischen Reich und Einzel­staat wird zweifellos von großer Tragweite sein für die Stellung des Reiches zu den Einzelstaaten und für das Ver­hältniß des Landesstaatsrechts zum Reichsstaatsrechte.

Politische Uebersicht.

Der Entwurf des Postsparkassengefeßes stand gestern auf der Tagesordnung des Bundesraths. Ueber den Inhalt deffelben machen wir weitere genauere Mittheilung. Die nie­brigste Einlage soll 1 M. betrogen. An einem Tage sollen nicht mehr als 100 M. angenommen werden und das Gesammt guthaben auf ein Sparkaſſenbuch 1000 M. nicht übersteigen.

Als Einleger hat derjenige zu gelten, zu deffen Gunsten die Einlage erfolgte. Es können auch für Minderjährige Einlagen gemacht werden. Die Verzinsung geschieht mit drei Prozent. Bei den österreichischen Postsparkassen, welche den englischen nachgebildet find, beträgt die kleinste Einlage 50 Kreuzer. Die Gesammtsumme der Einlagen in einem Jahr darf 300 Gulden und überhaupt 1000 Gulden[ nicht übersteigen. Die Verzin­sung geschieht dort gleichfalls mit 3 Prozent. Für eine und dieselbe Person darf nur ein Einlagebuch ausgefertigt werden.

Jedenfalls soll auch nach dem deutschen Entwurfe ein An­weisungsverkehr mit Checks eingerichtet werden, der jedem Be figer eines Einlagebuches eine Art Kreditbrief für Deutschland gewährt. Wenn wir nur erst recht viel sparen könnten!

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Der Etat der Einnahmen des Reichs an Zöllen und Verbrauchssteuern ist jetzt an den Bundesrath gelangt. Nach demselben find Mehreinnahmen pro 1885/86 in Höhe von 11 869 020 M. in Ansat gebracht, also ein Einnahme- Ausfall von etwa 6,9 Millionen Mark. Um diesen Betrag werden also die Herauszahlungen an die Einzelstaaten vermindert, bezw. die Matrikularbeiträge erhöht werden müssen. Die Bilanz für das nächste Jahr stellt sich ferner um 15 Millionen Mart ungünstiger, als diejenige des laufenden Jahres, weil der in diesem zur Verrechnung gelangte Ueberschuß von 1882-83 in Höhe von 15 Millionen wegfällt. Da ist es bemerkenswerth, daß die Norddeutsche Allgemeine Beitung" den Artikel eines auswärtigen Blattes als beachtenswerth mittheilt, in dem als zweifellos bezeichnet wird, daß dem neuen Reichstage auf dem Gebiete der Steuerpolitit wichtige Vor= lagen gemacht werden.

Ueber die Neubildung des Reichsgesundheitsamts, welche man nach dem Rücktritt des jezigen Direktors, Geh. Rath Strud, erwartet, find, namentlich in medizinische Dr ganen, allerlei Mittheilungen gemacht worden, welche indessen feinen thatsächlichen Hintergrund haben. Man ist über Er wägung der verschiedenen Vorschläge noch nicht hinausgekom­

denn das Verderben hatte ste schon erreicht. Nicht öffentlich, sondern insgeheim, doch um so furchtbarer.

Im Gebirge hielt, bis spät in die Nacht hinein, ein reisiger Trupp, der auf die Wiederkehr seines Herrn wartete. Die Nacht brach ein, noch wartete die treue Schaar ver gebens. Ausgeschickte Reiter kehrten zurück, ohne die fleinste Spur gefunden zu haben. Einer von ihnen war an den Thurm gerathen, über den so grauftge Sagen im Lande gingen; er hatte dort Lärm gemacht, aber nur ein altes Weib von furchtbarem Ansehen war endlich auf der Sinne erschienen, Das hatte auf sein Fragen nach einem ritterlichen Herrn ein so gellendes Hohngelächter aufgeschlagen, daß dem Reiter vor ihr gegraut. Wie heißt Dein ritterlicher Herr?" batte sie ge­fragt, und als er Fucigny's Namen genannt, war sie dicht an die Mauerbrüstung getreten:" Da ist der Schlüssel zu ihm!" batte fte geschrieen und ein großes Stück Eisen mit weitem Schwunge in den Bergstrom geworfen, wobei sie abermals so gräßlich gelacht, daß der Reiter, von jäher Furcht vor des Bergweibes bösem Bauber gepackt, wie rasend von dannen gefprengt war, Gott dankend, im Geflüft nicht den Hals zu brechen.

"

In der Nacht zog dann der Trupp mit großer Besorgnis niß um seinen Herrn ab. Und weder auf seinen Schlössern, noch zu Grenoble , noch irgend im Lande fand man eine Spur vom Herrn von Fucigny; seinen Begleiter vermiste Niemand, meil ein Gesell, wie Crespin, sein Heil wohl nicht lange auf einer Stätte finden konnte. Die Boten der Gerech tigkeit, welche nach dem Schaßmeister in gar schwerem Auf­trage ausgeschickt waren, brachten nur die Gewißheit zurüd, daß er verschwunden sei. daß er verschwunden sei. Man glaubte, daß er, insgeheim gewarnt, nach Frankreich geflüchtet, aber Nachforschungen unter der Hand bewiesen, daß er dort nicht verweile; so mußte er denn in ein fernes Land gegangen sein. Dem war auch so: in ein fernes Land, von wannen Keiner je wiederkehrt.

Sein Gedächtniß blieb gebrandmarkt; er war des Dauphins böser Engel in mehr als einer Beziehung gewesen, batte ihn zu Handlungen verleitet, die ihm bittere Heue brach ten; hatte die Schäße veruntreut, die er hüten sollte; er hatte auch das arme Weib des Thurmwarts foltern lassen, als es nicht gestehen wollte, wohin Beatrice's Kind gekommen sei, von welchem er fich in Bezug auf den Dauphin viel Vortheil versprach. Das Weib hatte seitdem die bösen Zufälle, die fie von Zeit zu Beit ganz verstörten.

In einem solchen Zustande fand sie ihr Mann, als er von Gardemont nach Hause zurückkehrte. Seine Schwester